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20 Amtsblatt für den Landkreis Neu-Ulm Nr. 7 Neu-Ulm, den 26. Februar Jahrgang 2016 Inhalt Seite Sitzung des Kreisausschusses 21 Amtliche Bekanntgabe Immissionsschutzrecht; Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebes einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen durch Erhöhung der Lagerkapazität an Ammoniak auf max. 6 Ton- nen Antragstellerin: Westfalen AG, Industrieweg 43, 48155 Münster Anlagenstandort: Grundstück Fl.-Nr. 700 der Gemarkung Weißenhorn 22 Bekanntmachung über die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Land- kreis Neu-Ulm vom 22.02.2016 22 Bekanntmachung der ersten Änderung der Dienstanweisung für den Abfallwirtschaftsbe- trieb des Landkreises Neu-Ulm 22 Bekanntmachung der konsolidierten Fassung der Dienstanweisung für den Abfallwirt- schaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm in der Fassung der ersten Änderung vom 22.02.2016 22 Bekanntmachung gemäß § 14 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseiti- gung von Abfällen im Landkreis Neu-Ulm 23 Zimmererhandwerk erlernen und gleichzeitig studieren: Ausbildung und Studium „Holzbau - Projektmanagement“ 23 Herausgegeben und gedruckt vom Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm Erscheint in der Regel jeden Freitag; Einzelpreis 0,13 Euro, zuzüglich Porto; Abonnementpreis halbjährlich 3,30 Euro zuzüglich Porto. Das Amtsblatt können Sie auch unter http://www.landkreis.neu-ulm.de (Aktuelles/Amtsblätter) abrufen.

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20

Amtsblatt

für den Landkreis Neu-Ulm

Nr. 7 Neu-Ulm, den 26. Februar Jahrgang 2016

Inhalt Seite

Sitzung des Kreisausschusses 21

Amtliche Bekanntgabe Immissionsschutzrecht; Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebes einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen durch Erhöhung der Lagerkapazität an Ammoniak auf max. 6 Ton-nen Antragstellerin: Westfalen AG, Industrieweg 43, 48155 Münster Anlagenstandort: Grundstück Fl.-Nr. 700 der Gemarkung Weißenhorn 22

Bekanntmachung über die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Land-kreis Neu-Ulm vom 22.02.2016 22

Bekanntmachung der ersten Änderung der Dienstanweisung für den Abfallwirtschaftsbe-trieb des Landkreises Neu-Ulm 22

Bekanntmachung der konsolidierten Fassung der Dienstanweisung für den Abfallwirt-schaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm in der Fassung der ersten Änderung vom 22.02.2016 22

Bekanntmachung gemäß § 14 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseiti-gung von Abfällen im Landkreis Neu-Ulm 23

Zimmererhandwerk erlernen und gleichzeitig studieren: Ausbildung und Studium „Holzbau - Projektmanagement“ 23

Herausgegeben und gedruckt vom Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm Erscheint in der Regel jeden Freitag; Einzelpreis 0,13 Euro, zuzüglich Porto; Abonnementpreis halbjährlich 3,30 Euro zuzüglich Porto. Das Amtsblatt können Sie auch unter http://www.landkreis.neu-ulm.de (Aktuelles/Amtsblätter) abrufen.

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Amtsblatt Nr. 7/2016

Sitzung des Kreisausschusses Am Freitag, 04. März 2016, 09.00 Uhr findet im Landratsamt Neu-Ulm (Sitzungssaal, Zimmer 400b), Kantstra-ße 8, 89231 Neu-Ulm eine Sitzung des Kreisausschusses statt.

Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.12.2015

2. Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm;

Kaufmännische Buchführung; Wirtschaftsplan 2016 mit Finanzplan und Investitionsprogramm 2016 – 2020 und Stellenplan 2016

3. Antrag des Raphael Hospiz Verein Günzburg e. V. vom 05.10.2015 auf Gewährung eines Zuschusses zum Aufbau einer gemeinsamen Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in den Landkreisen Neu-Ulm und Günzburg

4. Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses a) stimmberechtigte Mitglieder Ausscheiden von Herrn Martin Mayr für den Kreisjugendring und Neubesetzung durch den bisherigen Stellvertreter, Herrn Erich Krnavek und Neubesetzung der Stellvertretung durch Herrn Tobias Glaser Ausscheiden von Frau Gisela Gnann als Stellvertreterin von Frau Denice Himmel für den Kreisjugendring und Neubesetzung durch Herrn Pascal Tursch b) beratende Mitglieder Ausscheiden der bisherigen Vorsitzenden des Kreisjugendrings, Frau Natalie Gugler, als beratendes Mit-glied und Neubesetzung durch den neu gewählten Vorsitzenden, Herrn Philipp Müller und Neubesetzung der Stellvertretung (bisher Herr Erich Krnavek) durch Frau Natalie Gugler

5. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Kreisspitalstiftung Weißenhorn und Erteilung der Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2014 gemäß Art. 30 Abs. 1 Nr. 19 i.V.m. Art. 88 LKrO - örtliche Rechnungsprüfung

6. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Landkreises Neu-Ulm und Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Art. 30 Abs. 1 Nr. 19 i.V.m. Art. 88 Abs. 3 LKrO - örtliche Rechnungsprüfung

7. Franz und Gertrud Mück-Stiftung, Jahresabschluss 2014

8. Albert- und Reinhold-Bohl-Stiftung; Feststellung des Jahresabschlusses 2014 sowie Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 ge-mäß Art. 30 Abs. 1 Nr. 19 i.V.m. Art. 88 Abs. 3 LKrO

9. Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der Haushaltssatzung 2016 der Franz und Gertrud Mück-Stiftung

10. Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der Haushaltssatzung 2016 der Albert- und Reinhold-Bohl-Stiftung

11. Stellenplan 2016 des Landratsamtes und der sonstigen Kreiseinrichtungen 12. Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der Haushaltssatzung 2016 des Landkreises Neu-Ulm 13. Informationen und Anfragen Az. 0142 LABl NU S. 21/2016 ________________________________________________________________________________________

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Amtsblatt Nr. 7/2016

Amtliche Bekanntgabe Immissionsschutzrecht;

Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Bet riebes einer Anlage zur Lagerung von brennba-ren Gasen durch Erhöhung der Lagerkapazität an Ammo niak auf max. 6 Tonnen

Antragstellerin: Westfalen AG, Industrieweg 43, 48155 Münster Anlagenstandort: Grundstück Fl.-Nr. 700 der Gemarku ng Weißenhorn

Die o. g. Bekanntgabe liegt diesem Amtsblatt als Anlage 1 bei. Az. 41-1711.3/2-G5 LABl NU S. 22/2016

gez. Thorsten Freudenberger, Landrat ________________________________________________________________________________________ BEKANNTMACHUNGEN ANDERER BEHÖRDEN UND DIENSTSTELLEN! Abfallwirtschaftsbetrieb 89264 Weißenhorn, 23.02.2016 des Landkreises Neu-Ulm Daimlerstraße 36

Bekanntmachung über die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Neu-U lm vom 22.02.2016

Die o. g. Gebührensatzung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 2 bei. gez. Thomas Moritz Werkleiter ________________________________________________________________________________________ Abfallwirtschaftsbetrieb 89264 Weißenhorn, 23.02.2016 des Landkreises Neu-Ulm Daimlerstraße 36

Bekanntmachung der ersten Änderung der Dienstanweis ung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ul m

Die o. g. Änderung der Dienstanweisung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 3 bei. gez. Thomas Moritz Werkleiter ________________________________________________________________________________________ Abfallwirtschaftsbetrieb 89264 Weißenhorn, 23.02.2016 des Landkreises Neu-Ulm Daimlerstraße 36

Bekanntmachung der konsolidierten Fassung der Diens tanweisung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ul m

in der Fassung der ersten Änderung vom 22.02.2016

Die o. g. Dienstanweisung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 4 bei. gez. Thomas Moritz Werkleiter ________________________________________________________________________________________

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

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Amtsblatt Nr. 7/2016

Abfallwirtschaftsbetrieb 89264 Weißenhorn, 23.02.2016 des Landkreises Neu-Ulm Daimlerstraße 36

Bekanntmachung gemäß § 14 der Satzung über die Verm eidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Neu-Ulm

Nach § 11 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 2 Nrn. 1 und 4 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseiti-gung von Abfällen im Landkreis Neu-Ulm sowie § 4 Abs. 4 der Satzung über die Benutzung der Abfallentsor-gungsanlagen des Landkreises Neu-Ulm steht den Erzeugern oder Besitzern von asbesthaltigem Bauschutt und nichtbrennbaren Abfällen aus dem Landkreis Neu-Ulm ab dem 01.03.2016 neben der Deponie Binsberg, Weiler Binsberg, 86609 Donauwörth im Landkreis Donau-Ries auch die Deponie Burgau, Remsharter Straße 51, 89331 Burgau, im Landkreis Günzburg zur Verfügung. Die Abfälle sind durch den Abfallbesitzer selbst oder einem von ihm beauftragten Dritten inner-halb der Öffnungszeiten auf den vorgenannten Deponien anzuliefern und selbst abzuladen. Für Fragen im Zu-sammenhang mit der Entsorgung steht Ihnen Herr Metzinger unter der Telefonnummer 0731/878-229 zur Ver-fügung. gez. Thomas Moritz Werkleiter ________________________________________________________________________________________ Kompetenzzentrum 88400 Biberach, 15.02.2016 Holzbau & Ausbau Leipzigstraße 21

Zimmererhandwerk erlernen und gleichzeitig studiere n: Ausbildung und Studium „Holzbau - Projektmanagement “

Momentan genug von Schule, aber dennoch den Wunsch zu studieren und dabei noch Geld verdienen? „Holzbau - Projektmanagement“ bietet beides: Ausbildung zum Zimmerer und gleichzeitig Studium 1. Semester Projektmanagement (Bau). Zielgruppe sind junge Leute mit Hochschulzugangsberechtigung, die im Bereich Holzbau Führungspositionen anstreben. Die Dauer des gesamten Ausbildungsganges beträgt fünf Jahre und drei Monate. Die Absolventen erwerben während ihrer Ausbildungszeit folgende Qualifikationen:

• Gesellenbrief im Zimmererhandwerk • Polier im Zimmererhandwerk • Hochschulabschluss Bachelor of Engineering im Studiengang Projektmanagement/Bauingenieurwesen • Meister im Zimmererhandwerk

Nächster Ausbildungsstart: September 2016 Bewerbungsschluss 31. Mai 2016

Studienplätze maximal: 20 Informationen und Anmeldung unter:

Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Biberach Wolfgang Schafitel – 07351 44091 55 Email: [email protected] www.zimmererzentrum.de

Rückmeldungen von Teilnehmern finden Sie unter http://zimmererzentrum.de/ausbildung/duales-studium-biberacher-modell/feedback/ ________________________________________________________________________________________

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Anlage 1 zum Kreisamtsblatt Nr. 7 vom 26.02.2016 Amtliche Bekanntgabe Immissionsschutzrecht; Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebes einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen durch Erhöhung der Lagerkapazität an Ammoniak auf max. 6 Tonnen Antragstellerin: Westfalen AG, Industrieweg 43, 48155 Münster Anlagenstandort: Grundstück Fl.-Nr. 700 der Gemarkung Weißenhorn Bekanntgabe des Ergebnisses der Einzelfallprüfung zur Umweltverträglichkeit des Vorhabens Die Westfalen AG beantragte beim Landratsamt Neu-Ulm die immissionsschutzrechtliche Ge-nehmigung für die wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs ihrer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen durch Erhöhung der Lagerkapazität an Ammoniak auf max. 6 Tonnen. . Die Änderung umfasst im Wesentlichen:

� Erhöhung der Lagerkapazität an Ammoniak von bisher 2 t auf 6 t � Errichtung eines neuen Lagers für toxische Gase � Abbau des bestehenden Lagers für toxische Gase � Aufstellen eines zweiten Systemcontainers zur Lagerung von Wärmeträger-

Flüssigkeiten auf Basis von Glykolen � Installation einer zusätzlichen Stickstoffpumpe � Reduzierung der Lagermenge Sauerstoff in Lagertanks von bisher 70 t auf künftig

57 t � Erhöhung der Lagermengen Stickstoff in Lagertanks von bisher 37 t auf künftig 50 t

Die Genehmigung umfasst außerdem folgende bereits nach § 15 BImSchG angezeigte und umgesetzte Maßnahmen:

� Geänderte Befestigung von Lagerflächen (Die Erweiterungsfläche wurde im südöstli-chen Bereich noch nicht befestigt)

� Verzicht auf die Erweiterung des PKW-Parkplatzes im Südwesten � Verschiebung des TKW-Parkplatzes innerhalb der Erweiterungsfläche � Verlegung der LKW-Beladezone im Bereich der Vorkommissionierung � Der Sperrlager verbleibt am bisherigen Standort � Errichtung und Betrieb einer Treibgastankstelle � zusätzliche Abfüllanlage für Sauerstoff höherer Qualität, einschließlich einem zusätzli-

chen Lagertank. Durch den zusätzlichen Lagertank für Sauerstoff erhöhte sich die La-germenge von Sauerstoff in Lagertanks von 50 t auf 70 t (Durch das aktuelle Genehmi-gungsverfahren wird diese Lagermenge auf 57 t reduziert)

� zusätzliche Abfüllung von Argon und Argon-Mischgasen, einschließlich einer zusätzli-chen Pumpe

� Installation eines Druckaufbauverdampfers für die tiefkalte Stickstoffabfüllung � Einbindung eines Argon-Pufferbündels in die bestehende 300 bar Abfüllung von Misch-

gasen � Erhöhung des Prüfdrucks der Anlage auf 440 bar � Lagerung von Wärmeträger-Flüssigkeiten auf Basis von Glykolen � Lagerung gebrauchter Kältemittel � Lagerung und Abfüllung von Kältemittel R 404a statt R 22

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- Seite 2 - Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 16 BImSchG i.V.m. Ziffer 9.1.1.2 (V) des Anhangs der 4. BImSchV. Die Erhöhung der Lagerkapazität an Ammoniak von max. 6 t überschreitet die Leistungsgröße der Ziffer 9.3.2 (V) der 4. BImSchV, so dass für die Erhöhung der Lagerkapazität an Ammoniak bereits für sich allein genommen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich gewesen wäre. Daneben fällt das Vorhaben unter die Ziffer 9.1.1.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Um-weltverträglichkeitsprüfung -UVPG- 21.12.1990 (BGBL I S. 205) in der Neufassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 97), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2490). Für derartige Anlagen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht generell vorgeschrieben. Über das Erfordernis ist aber durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3 c Abs. 1 Satz 2 UVPG) zu entscheiden. Bei der Vorprüfung ist überschlägig zu prüfen, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 2 Nr. 2 des UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die Prüfung durch das Landratsamt Neu-Ulm ergab, dass das Vorhaben keiner Umweltverträg-lichkeitsprüfung bedarf. Diese Feststellung wird entsprechend § 3 a des UVPG bekannt gege-ben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die Belange des Umweltschutzes werden im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Ge-nehmigungsverfahrens geprüft. Az: 41-1711.3/2-G5 Landratsamt Neu-Ulm

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Anlage 2 zum Kreisamtsblatt Nr. 7 vom 26.02.2016

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Anlage 3 zum Kreisamtsblatt Nr. 7 vom 26.02.2016

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Anlage 4 zum Kreisamtsblatt Nr. 7 vom 26.02.2016

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