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AMS ArbeitsMarktServiceService für Unternehmen - Arbeitsmarktförderungen
Februar 2012
Peter Jerovsek
Arbeitsmarktförderungen
AMS Steiermark
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Unsere Förderungen für Unternehmen
• Förderung der Lehrausbildung
als Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung
• Eingliederungsbeihilfe
als Lohnkostenzuschuss für auf dem Arbeitsmarkt
benachteiligte Personen
• Förderung des/der ersten DienstnehmerIn
Ein Personen Unternehmen (EPU)
• Höherqualifzierung von Beschäftigten in GSK Berufen sowie
Kindergartenpädagogik
• Arbeitsplatznahe Qualifizierung (AQUA)
• Implacementstiftungen
• Qualifizierung für Beschäftigte neu ab Jänner 2015 ?
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Förderung der Lehrausbildung
Förderbarer Personenkreis Höhe der Förderung
Mädchen/Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil
€ 302,-- mtl für 1 Jahr
Benachteiligte Lehrstellensuchende
€ 302,-- mtl für 1 Jahr
Lehrstellensuchende die Leistungen nach dem ALVG beziehen, Lernschwache, SonderschulabsolventInnenLehrlinge, die ihre Lehrstelle verloren haben
€ 151,-- mtl für 1 Jahr
Begünstigte behinderte Lehrlinge € 302,-- mtl für max 2 Jahre
Benachteiligte Jugendliche aus der ÜBA
€ 302,-- mtl für max 1 Jahr
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Förderung der Lehrausbildung
Förderbarer Personenkreis Höhe der Förderung
TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung bei Teilqualifizierung
€ 302,-- mtl für max 3 Jahre
TeilnehmerInnen an einer Inte-grativen Lehrausbildung mit LAP
€ 302,-- mtl für max 4 Jahre
Frauen über 18 Jahre in Lehr-berufen mit geringem Frauenanteil(Vorauss. HilfsarbeiterInnen KV)
€ 700,-- mtl für max 2 Jahre
Über 18 JährigeHöchster Abschluss PS bis max mittlere Schule (Vorauss. HilfsarbeiterInnen KV)Höchster Bildungsabschluss AHS(Vorauss. HilfsarbeiterInnen KV)
€ 500,-- mtl für 1. Förderjahr € 300,-- mtl für 2. Förderjahr € 200,-- mtl für 3. Förderjahr
€ 500,-- mtl für 1. Förderjahr
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Eingliederungsbeihilfe
Lohnkostenzuschuss für
• Arbeitsmarktferne Personen• Frauen und Männer ab 45 Jahre • WiedereinsteigerInnen• Begünstigbare Personen • Personen mit Zuerkennung nach den BEeinstG• Personen mit Zuerkennung nach dem
Steiermärkischen Behindertengesetz• Beschäftigungsinitiative 50+
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Eingliederungsbeihilfe
Förderbarer Personenkreis
Höhe Dauer
Standard EB max. € 1.200,- max. 3 Monate
Erhöhte EB für Personen mit besonderen Problemlagen
max. € 2.400,- max. 6 Monate
Behinderte max. € 4.800,- max. 9 Monate
EB 50+ ca. € 4.800,- oder höher
max. 9 Monate
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EPU - Ein Personen Unternehmen
• Wer wird gefördert
– Ein-Personen-Unternehmen, die mindestens über 3 Monate GSVG versichert sind
Höhe der Förderung25% des laufenden Bruttolohnes für ein Jahr
• Fördervoraussetzungen– vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
mind. 50% der kollektivvertraglichen Wochenstunden
– Personen müssen mind. zwei Wochen beim AMS vorgemerkt sein
– Dauer des Arbeitsverhältnisses: länger 2 Monate
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Höherqualifizierung von Beschäftigten in Gesundheits- und Sozialberufen sowie
Kindergartenpädagogik
• wer wird gefördert ArbeitnehmerInnen, die an bestimmten
Ausbildungen teilnehmen• Keine Förderung für
ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis
Überlassene ArbeiterInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern
• Förderung60% der Kurskosten und /oder
Personalkosten
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AQUA – arbeitsplatznahe Qualifzierung
• Individuelle Ausbildungsmöglichkeit
• Entgegenwirken Fachkräftemangel
• Personen ab 18 Jahre – die beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind und– Einen konkreten, individuellen Bildungsbedarf und Interesse
an einer am Arbeitsmarkt nachgefragten Aus- oder Weiterbildung haben
• max. 24 Monate
• max. 2/3 praktische Ausbildung
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AQUA – arbeitsplatznahe Qualifzierung
Finanzielle Leistungen
• AMS Steiermark - ALG/ NH Fortbezug oder DLU und die Reisekosten zum Praktikumsbetrieb
• Land Steiermark – Zuschuss monatlich € 95.- für TeilnehmerIn
• Unternehmensbeiträge an KooperationspartnerInnen
• Externe Kurskosten trägt das Unternehmen
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Implacementstiftungen
• Zielsetzung: offene Stellen durch arbeitsplatzgenau qualifizierte MitarbeiterInnen abdecken
Finanzierung:• AMS Steiermark - ALG/ NH Fortbezug oder DLU und
die Reisekosten zum Praktikumsbetrieb
• Kosten für Aus- und Weiterbildung sowie Verwaltungsaufwand werden je nach Stiftung anteilsmäßig von AMS, Land Steiermark und Unternehmensbeiträgen abgedeckt.
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Implacementstiftungen
• Implacementstiftung für Jugendliche2015 Geburtsjahrgänge 1990 – 1997nur PS oder BMS Abschluss
• Implacementstiftung 45+
• Implacementstiftung EnergieOffene Stellen im Energie- und Umweltsektor abdecken
• Implacementstiftung Frauen
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Qualifizierung für Beschäftigte Neu
Eckpunkte in Planung:
•voraussichtlich ab 01.01.2015
•Zielgruppen:ArbeitnehmerInnen mit max. PflichtschulabschlussArbeitnehmerinnen mit LAP bzw. Abschluss einer berufsbildenden mittleren SchuleArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre
•Förderung: anteilig Kurskosten u. Personalkosten
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Weitere Informationen finden Sie auf:
http://www.ams.at/stmk/service-unternehmen/foerderungen
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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