rohstoffsicherung in hessen - hlnug...1.2 rechtliche grundlagen und nachhaltigkeit der...
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Hessisches Ministerium für Umwelt,ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Rohstoffsicherung in Hessen
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutzwww.hmulv.de
Umweltallianz Hessen– Bündnis für nachhaltige Standortpolitik –www.umweltallianz.de
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologiewww.hlug.de
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4Einleitung
Rohstoffsicherungskonzept
1.1 Motiv und Ziele
1.2 Rechtliche Grundlagen und Nachhaltigkeit der Rohstoffsicherung
Rohstoffe in Hessen
2.1 Lagerstätten und ihre volkswirtschaftliche Bedeutung
2.2 Wirtschaftsstruktur und Rahmenbedingungen
2.3 Rohstoffsicherung in den Raumordnungsplänen
Datenbasis und Wissenstransfer
Nutzungskonflikte und Lösungsmöglichkeiten
4.1 Grundwasserschutz
4.2 Natur- und Landschaftsschutz
4.3 Land- und Forstwirtschaft
4.4 Bebauung und Infrastruktur
Flankierende Maßnahmen zur Lösungsfindung
5.1 Dialogforum Rohstoffwirtschaft
5.2 Perspektivpläne
5.3 Publikationen
Anlagen
Ergänzende Informationen
6.1 Genehmigungsverfahren für Abgrabungen
6.2 Landesplanerische Verfahren in Hessen
6.3 Ablaufschema FFH-Verträglichkeitsprüfung
6.4 Genehmigungs- und Fachbehörden, Industrieverbände
6.5 Abbildungs- und Quellennachweis
Kartenteil (Beilage)
Gipsrohstoffe
Kalk- und Zementrohstoffe
Natur- und Naturwerksteine
Sande und Kiese
Tonrohstoffe
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Vorwort
Ein Genehmigungsverfahren für den Abbau mineralischer Rohstoffe birgt – wie auchdie langfristige landesplanerische Sicherung von Rohstoffvorsorgeflächen – einbeträchtliches Konfliktpotenzial. Dieses ist hauptsächlich in konkurrierenden Nut-zungsansprüchen an die entsprechenden Flächen begründet. Um solche Konflikte zu vermeiden, hat das Hessische Ministerium für Umwelt, länd-lichen Raum und Verbraucherschutz 2003 das Projekt „RohstoffsicherungskonzeptHessen" unter dem Dach der Umweltallianz Hessen initiiert.
Die Umweltallianz Hessen – Bündnis für nachhaltige Standortpolitik ist die erfolgrei-che Kooperation zwischen Hessischer Landesregierung, Wirtschaft sowie den Ge-meinden, Städten und Landkreisen, die auf vertrauensvoller partnerschaftlicher Zu-sammenarbeit gründet. „Kooperation statt Konfrontation“ ist das Stichwort diesesErfolgsmodells.
Unter ihrem Dach wurde der vorliegende umfassende Bericht zur Rohstoffsicherung in Hessen erarbeitet. Erenthält aktuelle Daten und Informationen zu den verschiedenen Rohstoffvorkommen in Hessen, zeigt abervor allem eine Fülle von Instrumentarien und Lösungsmöglichkeiten bei der Ausweisung von Flächen für dieRohstoffwirtschaft bei Nutzungskonflikten auf. Damit leistet er einen konstruktiven Beitrag für gemeinsamesHandeln.
Rohstoffsicherung bedeutet Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Kommunen und siebedeutet Daseinsvorsorge für künftige Generationen, denn eine überbaute Lagerstätte ist für die Rohstoff-versorgung verloren.
Mineralische Rohstoffe sind als natürliche Grundstoffe eine wichtige Säule für die wirtschaftliche Entwick-lung in Hessen und den Lebensstandard seiner Bevölkerung. In diesem Sinne leistet das Rohstoffsicherungs-konzept einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Hessens.
Wilhelm Dietzel
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Einleitung
Im Projekt Rohstoffsicherungskonzept Hessen haben Vertreter der Steine und Erden-Industrie und derBehörden eng zusammengearbeitet, um für Hessen ein solides, auch der wirtschaftlichen Bedeutung derRohstoffgewinnung und -versorgung gerecht werdendes Rohstoffsicherungskonzept zu erstellen.Es stellt das Rohstoffpotenzial des Landes und die Möglichkeiten und Probleme seiner Sicherung und Nut-zung zusammenfassend dar und berücksichtigt dabei insbesondere:
• die planerische Rohstoffsicherung durch die Regionalplanung,• die Verbesserung der fachlichen Informationslage sowie• die Optimierung von Kommunikation und Wissenstransfer.
Durch das Rohstoffsicherungskonzept soll erreicht werden, die Notwendigkeit der planerischen Rohstoffsi-cherung in der Öffentlichkeit stärker bewusst zu machen. Es richtet sich vornehmlich an Personengruppen,die direkt oder indirekt mit Entscheidungen über Rohstoffsicherung und Abbauvorhaben befasst sind:
• Entscheidungsträger in Kommunal- und Landespolitik,• Landwirtschafts-, Forst-, Naturschutz- und Wasserwirtschaftsverwaltung,• Träger Öffentlicher Belange,• Beiräte und Ausschüsse mit flächenbezogenen Aufgaben,• Betriebe der Steine und Erden-Industrie sowie• Planungsbüros.
Das vorliegende Heft informiert über die wesentlichen Aussagen des Rohstoffsicherungskonzeptes Hessen.
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1. Rohstoffsicherungs-konzept
1.1 Motiv und ZieleMineralische Rohstoffe bilden alsnatürliche Grundstoffe das Fun-dament für die wirtschaftliche Ent-wicklung in Hessen und den Le-bensstandard der Bevölkerung.
Nahezu alle Produkte des täglichenLebens und der Infrastruktur, vonStraßen, Autos, Häusern, Treppen,Fliesen und Energieleitungen biszum Brillenglas und der Zahn-pasta, bestehen aus mineralischenRohstoffen. Diese müssen dort der Natur ent-nommen werden, wo sie geolo-gisch entstanden sind.
Die Gewinnung von Rohstoffen ist• mengenmäßig begrenzt,• nicht vermehrbar,• standortgebunden, d. h. nicht
verlagerbar und• stellt eine zeitlich befristete
Nutzung von Flächen dar.
Für den Abbau mineralischer Roh-stoffe sind zeitlich begrenzte Flä-chenbeanspruchungen unvermeid-lich. Andere Flächennutzungen,wie z. B. Infrastruktur, Siedlungsbau,Naturschutz, Grundwasserschutzsowie Land- und Forstwirtschaft,die im Gegensatz zur Rohstoffsi-cherung über eine fachliche Rah-mengesetzgebung verfügen, kon-kurrieren häufig um dieselbeFläche und können als Ergebnisder raumordnerischen Abwägungdie Verfügbarkeit von minerali-schen Rohstoffen reduzieren.
• Rohstoffsicherung bedeutet Planungs- und Investitions-sicherheit für Unternehmen und Kommunen.
• Rohstoffsicherung ist Daseins-vorsorge für künftige Genera-tionen, denn eine überbaute Lagerstätte ist für die Rohstoff-versorgung verloren.
Konflikte mit konkurrierenden Flä-chennutzungsansprüchen sindgrundsätzlich lösbar. Hierzu willdas Rohstoffsicherungskonzept alsBasis für gemeinsames Handelneinen konstruktiven Beitrag leis-ten.
1.2 Rechtliche Grundlagen und Nachhaltigkeit der Rohstoff-sicherung
Der Verbrauch nicht erneuerbarerRessourcen, zu denen auch mine-ralische Rohstoffe zählen, ist unterökologischen, sozialen, aber auchökonomischen Kriterien so zu op-timieren, dass einerseits die ge-genwärtige Generation ihre Be-dürfnisse befriedigt, ohne die derzukünftigen Generationen zu ge-fährden. Andererseits sind die unterschied-lichen Anforderungen an denRaum aufeinander abzustimmenund die auf der jeweiligen Pla-Nachhaltige Raumentwicklung bringt soziale
und wirtschaftliche Ansprüche mit ökologischen Funktionen in Einklang
Rohstoffsicherung und nachhaltige Rohstoffnutzung ist Zukunftssicherung
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nungsebene auftretenden Kon-flikte auszugleichen sowie Vor-sorge für einzelne Raumfunktionenund Raumnutzungen zu treffen.Die Lösung von Raumnutzungs-konflikten ist Kernaufgabe derRaumordnung.
Der Rohstoffsicherungsgrundsatzim Raumordnungsgesetz lautet:
• Für die vorsorgende Sicherungsowie die geordnete Aufsu-chung und Gewinnung von standortgebundenen Roh-stoffen sind die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.
• Die Grundsätze der Raumord-nung sind im Sinne der Leitvor-stellung einer nachhaltigen Raumentwicklung anzuwenden.
In der Erhaltung der Verfügbarkeitliegt somit auch die einzige raum-ordnerische Möglichkeit, auf einenachhaltige Rohstoffversorgung
hinzuwirken. Dies ist das wesent-liche Ziel einer vorsorgenden Si-cherung mineralischer Rohstoffe.
Im Einzelfall kann die raumplane-rische Sicherung der Rohstoffge-winnung jedoch unter Umständen
auch auf betriebliche Bedarfsvor-sorge ausgerichtet werden. KeinUnternehmer will mehr Rohstoffabbauen, als er verkaufen kann.Bei einer entsprechenden Flächen-ausweisung für den Abbau solltendie bekannten betrieblichen Risi-ken, wie z. B. das Zugangs- undGenehmigungsrisiko, ungünstige Lagerstättenverhältnisse, Sicher-heitsabstände etc., berücksichtigtwerden. Dies erhöht die Investi-tionssicherheit der Abbauunter-nehmen und schafft Zukunfts-sicherheit für die Industrie und fürdie beteiligten Kommunen.
Die Zuständigkeit für die planeri-
sche Rohstoffsicherung liegt beiden Behörden der Landes- undRegionalplanung. Diese sind aufeine rohstoffgeologische Fach-planung angewiesen, denn sieselbst verfügen nicht über die füreine raumplanerische Umsetzungder Rohstoffsicherung erforder-lichen spezifischen lagerstätten-wirtschaftlichen und rohstoff-geologischen Kenntnisse. DieseInformationen werden vom Hessi-schen Landesamt für Umwelt undGeologie (HLUG) erarbeitet undzur Verfügung gestellt.In Hessen wird in den Regional-plänen ab 2007 zwischen „Vorbe-haltsgebieten oberflächennaherLagerstätten“ und „Vorranggebie-ten für den Abbau oberflächen-naher Lagerstätten Bestand/Pla-nung“ unterschieden.Die planungsrechtliche Festlegungvon Vorbehaltsgebieten ober-flächennaher Lagerstätten ist diemittel- bis langfristige Voraus-setzung zur wirtschaftsraumnahenVersorgung der heimischen Roh-stoffindustrie mit mineralischenRohstoffen und Energierohstoffen.Zweck der regionalplanerischenAusweisung ist daher nicht derAbbau im Geltungszeitraum desPlanes, sondern vielmehr der La-gerstättenschutz im Sinne einerlangfristigen Bevorratung. Darü-ber hinaus soll die Ausweisungvon Lagerstätten bei Überlage-rung unterschiedlicher Nutzungs-ansprüche auch die rohstoffwirt-schaftliche Nutzungsmöglichkeitdarstellen.Diese Flächen stehen einer ander-weitigen, zwischenzeitlichen Aus-weisung oder Nutzung grundsätz-lich nicht entgegen, dabei ist zu
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KRITERIEN NACHHALTIGER ROHSTOFFNUTZUNGNicht nachwachsende,
mineralische („geogene“) Rohstoffe
• sparsamer Verbrauch:
durch Steigerung der Ressourcenproduktivität/-effizienz sowie durch Substitution
von Primärrohstoffen und Recycling von Produkten
• vollständige Nutzung der Ressourcen
• frühzeitige Folgenutzung abgebauter (Teil-)Flächen
• Erhaltung der Verfügbarkeit der Rohstoffressourcen
• vorsorgende Rohstoffsicherung
• Sicherung des Rohstoffabbaus:
durch Ermittlung lagerstättenwirtschaftlicher Daten zur bisherigen Gewinnung
und nachvollziehbare Aussagen zum betrieblichen Bedarf
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berücksichtigen, dass dadurch einkünftiger Abbau nicht unzumutbarerschwert oder unmöglich ge-macht wird.Vorranggebiete für den Abbauoberflächennaher Lagerstätten(Bestand/Planung) sind regional-planerisch abgestimmte Vorhaben,bei denen der Abbau Vorrang vordamit nicht zu vereinbarendenNutzungsansprüchen hat.
Nach diesen landesplanerischenEntscheidungen sind für die kon-krete Durchführung der einzelnenGewinnungsvorhaben entspre-chende Genehmigungen o. ä. nachden geltenden Fachgesetzen er-forderlich (siehe AblaufdiagrammeGenehmigungsverfahren für Ab-grabungen). Aus Sicht der rohstoffgewinnen-den Industrie wird ein Fachplan
Rohstoffsicherung für erforderlichgehalten, um die vergleichsweiseungünstige Rechtsposition derRohstoffsicherung und damit dieChancen für eine Berücksichti-gung in der Landes- und Regio-nalplanung zu verbessern.
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2. Rohstoffe in Hessen
2.1 Lagerstätten und ihre volks-wirtschaftliche Bedeutung
Hessen steht mit einer Jahres-förderung von über 30 Mio. t nachBayern, Nordrhein-Westfalen undBaden-Württemberg an vierterStelle bei der Gewinnung ober-flächennaher mineralischer Roh-stoffe in der BundesrepublikDeutschland. Damit „verbraucht“jeder hessische Einwohner statis-tisch gesehen ca. 7000 kg heimi-sches Material im Jahr. Das sindbildlich gesprochen täglich zweiEinkaufstüten gefüllt mit Sand undSplitt oder z. B. ein Sack Gips ausdem Baumarkt. In nahezu allenBereichen des täglichen Lebensspielen mineralische Rohstoffe ei-ne Rolle, ohne dass dies dem Nut-zer immer bewusst ist. Sie findenals Grundrohstoffe, Zusatz-, Be-gleit- und Wirkstoffe in zahlreichenIndustriebranchen Verwendung,mengenmäßig zu > 90 % in derBauindustrie, untergeordnet auchin der chemischen und metall-verarbeitenden Industrie sowie inder Land- und Forstwirtschaft.
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Übersichtskarte der oberflächennahen Rohstoffe in Hessen
Vereinfachte Übersichtskarte der oberflächennahen Rohstoffe in Hessen
1 : 300000 (KOR 300) einschließlich der Verbrei-tungsgebiete der Salze mit Darstellung der Ab-baustellen der Steine- und Erden-Industrie. Die
dargestellten Flächeneinheiten entsprechen un-terschiedlichen Gesteins-
vergesellschaftungen in Rohstoffpotenzial-räumen, rohstoffgeologisch abgeleitet aus der
Geologischen Übersichtskarte von Hessen 1 : 300000 (GÜK 300). Die Lagerstättenprovinzen
entsprechen geologischen Strukturräumen mitspezifischem Rohstoffinhalt.
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In den ca. 400 Gewinnungsstellenin Hessen, die zu ca. 50 % unterBergrecht stehen, wurden nachAngaben der Industrieverbände,Erhebungen des HLUG und amt-licher Statistik in den letzten 3–4Jahren jährlich etwa folgendeMengen Gesteinsrohstoffe abge-baut:• Natur- und Naturwerksteine
16,4 Mio. t
• Sande und Kiese10,5 Mio. t
• Kalk- und Zementrohstoffe2,6 Mio. t
• Tonrohstoffe0,8 Mio. t
• Gipsrohstoffe0,5 Mio. t
2. 2 Wirtschaftsstruktur und Rahmenbedingungen
Die Rohstoffwirtschaft ist in Hessenebenso wie in anderen Bundes-ländern ausgesprochen klein- undmittelständisch strukturiert.Verbrauchernahe Verfügbarkeitvon Massenrohstoffen für einegute Versorgung mit Grundstoffenist ein bedeutender Standort-faktor, der Wirtschaftsstrukturensichert oder schafft und eine posi-tive Wirkung auf die Beschäfti-gungssituation einer Region aus-übt. Die Sicherung von Lager-stätten mineralischer Rohstoffe fürihren zukünftigen Abbau hat so-mit auch wirtschaftsstrategischeBedeutung und liegt daher im öf-fentlichen Interesse.Auf jeden Arbeitsplatz in der Stei-ne und Erden-Industrie kommenzahlreiche weitere Arbeitplätze in
vor- und nachgelagerten Branchen.
Parameter für die Standortqualitätaus Sicht der Rohstoffwirtschaftsind die Verfügbarkeit, technischeoder genehmigungsrechtliche Be-schränkungen und Auflagen beimAbbau und bei der Folgenutzungder Lagerstätten, Anforderungenan die Rohstoffqualitäten (Ver-edelungsfähigkeit), erzielbareFördermengen, der technischeStand der Aufbereitung und Ver-arbeitung sowie die Transportan-bindung.
2.3 Rohstoffsicherung in den Raumordnungsplänen
Rohstoffgewinnung ist eine Zwi-schennutzung, kein „Flächenver-brauch“; die nicht mehr benö-tigten Flächen werden anderen
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Ausschnitt aus dem Entwurf des RegionalplanesNordhessen 2006 im Bereich Fritzlar.Dunkelrote Flächen: Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten Bestand; Violette Flächen: Vorranggebiete für den Abbauoberflächennaher Lagerstätten Planung; Rote Schrägschraffur: Vorbehaltsgebiete ober-flächennaher Lagerstätten.
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Nutzern so schnell wie möglichwieder zur Verfügung gestellt.Durch zeitlich wie räumlich ver-zahnte Folgenutzung können Ein-griffe in die Leistungsfähigkeit vonNaturhaushalt und Landschafts-bild minimiert und der ökologischeWert ehemaliger Abbauflächenoftmals verbessert werden.
Die Sicherung der Lagerstätten,die Regelung ihrer Nutzung sowiedie Abstimmung mit anderen Nut-zungsansprüchen sind Aufgabender Raumordnung und Landespla-nung. Bei der Aufstellung der Re-gionalpläne für die Regierungs-bezirke Darmstadt, Gießen undKassel und des Regionalen Flä-chennutzungsplans des Planungs-verbandes Ballungsraum Frankfurt-/Rhein-Main werden jeweils unter-schiedliche Nutzungsinteressenuntereinander abgewogen undVorranggebiete für den Abbauoberflächennaher Lagerstättensowie Vorbehaltsgebiete ober-flächennaher Lagerstätten zu ihremSchutz ausgewiesen.Für die Rohstoffsicherung in denRegionalplänen stellt die KarteRohstoffsicherung des HLUG alsFachplanung die wichtigste Ab-wägungsgrundlage dar.Insgesamt sind derzeit 0,3 % derLandesfläche als Abbauflächen re-gionalplanerisch ausgewiesen.
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Die Karte Rohstoffsicherung 1:25000 (KRS 25)des HLUG ist Abwägungsgrundlage für die Aus-
weisung von Rohstoffsicherungsgebieten in den Regionalplänen und wird ständig
aktualisiert. Die Ausschnittsvergrößerung zeigt Rohstoffsicherungsflächen im Raum
Fritzlar-Wabern-Borken (Stand: 2004).
KRS 25 Hessen
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Dieser Flächenanteil wird sich inZukunft aufgrund der von 5 auf 8Jahre verlängerten Planungszeit-räume u. U. erhöhen.
Ein verschwindend geringer Flä-chenanteil der Abbauflächen wirdjährlich konkret für die Rohstoff-gewinnung in Anspruch genom-men. So ermittelte die Bundesan-stalt für Geowissenschaften undRohstoffe Hannover hierfür 2001im Bundesdurchschnitt 0,005 %der Landesfläche, einen Flächen-anteil, der sich auch in Zukunft nurwenig ändern wird.
Seit gut zwei Jahrzehnten bestehteine rückläufige Entwicklung beider Übernahme von Vorbehalts-gebieten oberflächennaher Lager-stätten aus der Karte Rohstoff-sicherung in die Regionalpläne.
Derzeit beträgt deren Flächen-anteil hessenweit ca. 3,5 %.
Diese hessenweite Entwicklungkann mit zunehmender Flächen-versiegelung und der Einbezie-hung der Natura 2000-Gebiets-vorschläge in die kommende Re-gionalplanausweisung an Dynamikgewinnen.
Hier gilt es im Sinne einer lang-fristig gesicherten Rohstoffversor-gung insbesondere im Zusammen-hang mit der Ausweisung derLagerstätten in den Regionalplä-nen gegenzusteuern.
Nach dem Paradigma des Pla-nungsrechts gilt ein grundsätzlichgleichrangiges Abwägungsgebotaller öffentlicher und privater Be-lange, d. h. auch Umweltbelange
genießen keinen grundsätzlichenVorrang vor ökonomischen, sozia-len oder kulturellen Funktionen.Europarechtliche Vorgaben habenjedoch in der letzten Zeit zu einerStärkung der Umweltbelange (ins-besondere FFH- und Vogelschutz-richtlinie) geführt, denen sich auchdie Raumordnung nicht entziehenkann. Dies erschwert die Lösungder aus konkurrierenden Raum-nutzungsansprüchen entstehen-den Raumnutzungskonflikte. Diesemüssen von der Raumplanung – inkooperativer Zusammenarbeit mitallen Betroffenen – gelöst werden.
Dies ist für die Rohstoffsicherungumso wichtiger, als alternativeStandorte selten oder überhauptnicht für die einzelbetrieblichenBelange zur Verfügung stehen.
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Entwicklung der Lagerstättenflächen alsPlanungsflächen für die Regionalplanung.
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Kernbohrung
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3. Datenbasis und Wissenstransfer
Die Unternehmen können dieVersorgung des Marktes mit ge-eigneten Rohstoffen nur aufGrundlage detaillierter Kennt-nisse der Rohstoffvorkommen ge-währleisten!
Das HLUG als geologischer Lan-desdienst Hessens erhebt und re-cherchiert landesweit rohstoffgeo-logische Daten. Diese werden inForm von Fachkarten und Dienst-
leistungen, z. B. zur Früherken-nung von Nutzungsrisiken (Geo-risiken und Flächennutzungskon-kurrenz) verfügbar gemacht. Ziel ist es, Entscheidungen alleran Rohstoffvorsorge und -abbaubeteiligten Gruppen auf eine so-lide Grundlage zu stellen. Damitwird Transparenz geschaffen, Fehl-planungen werden verhindertund Genehmigungsverfahren be-schleunigt.
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Abbau von Rohstoffvorkommen
Datenfluss
Fachinformationssystem Rohstoffe
Informationsverarbeitung und digitale Kartenerstellung beim HLUG.
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4. Nutzungskonflikte und Lösungsmöglich-keiten
Hessen ist mit 6,6 Mio. Einwohnernein relativ dicht besiedeltes Bun-desland. Hieraus resultieren öko-nomische, soziale und ökologi-sche Flächenansprüche, die mitden im Land vorkommendenLagerstätten mineralischer Roh-stoffe in vielfältiger Nutzungskon-kurrenz stehen. Dieses Problemtrifft aber nicht alle Regionen undRohstoffgruppen gleich.Der Rohstoffabbau nimmt eineSonderstellung innerhalb der un-terschiedlichen Flächennutzungs-formen ein: Zum einen ist diedurch den Rohstoffabbau entste-hende Inanspruchnahme von Na-tur und Landschaft zeitlich befris-tet. Zum anderen eröffnen dieFolgenutzungsmaßnahmen be-reits während der Abbauaktivitätdie Chance zu zeitlich wie struktu-rell flexibler Neugestaltung derfrüheren Nutzungen oder im Einzel-fall zur Verbesserung und damitAufwertung der vor der Rohstoff-gewinnung vorhandenen Situation.
4.1 Grundwasserschutz Rohstoffabbau und Wasserwirt-schaft sind aus geologischenGründen häufig Nutzungskon-kurrenten.
Grundwasserschutzgebiete (Trink-wasser- und Heilquellenschutzge-biete) bedecken in Hessen nahezuein Drittel der Landesfläche. La-gerstätten mineralischer Rohstoffetreten daher häufig mit demGrundwasserschutz in Nutzungs-
konkurrenz, mitunter auch außer-halb der ausgewiesenen Schutz-gebiete, da Grundwässer durchRohstoffabbau und Verfüllungs-maßnahmen beeinflusst werdenkönnen.Bei Abbauvorhaben sind zur Er-reichung bzw. zum Erhalt einesguten Zustands des Grundwassersund der oberirdischen Gewässerdie Grundsätze der EuropäischenWasserrahmenrichtlinie, insbe-sondere das Verschlechterungs-verbot, zu beachten.
Sande und Kiese sind generellwichtige (Poren-) Grundwasserlei-ter für die Wasserwirtschaft derRegion. Konflikte verstärken sichmitunter bei Aufdeckung desGrundwassers, z. B. durch Anlagevon Baggerseen. Studien, wie z. B.das KaBa-Projekt (KaBa = Konflikt-arme Baggerseen) des Umweltmi-nisteriums Baden-Württembergbelegen, dass die allgemeine Be-fürchtung einer generell nachteili-gen Auswirkung von Nassabbauin Sand- und Kies-Sandlagerstät-ten auf die Qualität des Grund-wassers nicht zutrifft.Basalte, Gabbros und andereNatursteine werden in der Regel im Trockenabbau gewonnen. Daes sich hier um Kluftgrundwasser-leiter handelt, spielt für die hydro-geologische Bewertung der Grund-wassergefährdung v. a. die Klüftig-keit der Gesteine sowie die Abdichtung gegen tiefer liegen-de Grundwasserleiter eine be-deutende Rolle.Eine spezielle Problematik im Ver-hältnis zum Grundwasser besitzenKalk- und Gipsgesteine, die über-wiegend Karstgrundwasserleiter
sind. Die durch Verkarstung ver-stärkte Wasserwegsamkeit erhöhtdas Risiko für das Grund- undOberflächenwasser. Karstgrund-wasser ist in der Regel erheblichempfindlicher gegenüber Ver-schmutzungen als Poren- und Kluft-grundwasser.Allerdings sind Regionen, in de-nen Gipsgesteine vorkommen alshydrogeologisch günstige Berei-che hinsichtlich der Verwertungvon Bauschutt zu betrachten, weildort bezüglich des ParametersSulfat, der sonst oft als einziger Pa-rameter zu Einschränkungen beider Verwertung führt, aufgrundder naturgemäß hohen geogenenHintergrundwerte keine Verschlech-terung der Grundwasserqualitätzu erwarten ist.Eine zufrieden stellende Lösungzwischen Rohstoff- und Wasser-wirtschaft ist grundsätzlich, aberinsbesondere für Lagerstätten inden dicht besiedelten Ballungs-räumen, von großer Bedeutung.
Konflikte zwischen Rohstoffwirt-schaft und Wasserwirtschaft kön-nen insbesondere bei Sandenund Kiesen in der Regel nichtdurch einen Wechsel des Ab-baustandortes entschärft werden.Für die Praxis realistisch sind aufden Einzelfall bezogene Lösungenzu erarbeiten. Als Lösungsansätzesind zu nennen:
• Bilaterale Nutzungsoptimie-rungen der Interessensgebiete.
• Einzelfallprüfung auf der Grundlage von (im Vorfeld der Prüfung zu erhebenden) hydro-geologischen Daten mit dem
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Ziel, Ausnahmegenehmigungenmit bestimmten Auflagen (Monitoring, Schutzmaß-nahmen beim Abbau etc.) zuzulassen, wann immer dies fachlich vertretbar ist.
• Privatrechtliche Vereinbarungenzwischen Abbaubetrieb und Wasserversorger mit klar geregelten Haftungsfragen und Ersatzbrunnenfinanzie-rung, sofern hydrogeologisch und wasserwirtschaftlich ver-tretbar (Einbindung der Fach- und Genehmigungsbehörden im Vorfeld).
In Gesprächen zwischen der
Wasserwirtschaft und denrohstoffabbauenden Firmen wirdz. B. durch Aufgabe wenig ergie-biger Brunnen in hochwertigenLagerstättenteilen und im Gegen-zug Ertüchtigung oder Neuanlagevon Brunnen in für den Rohstof-fab-bau weniger interessantenLagerstättenteilen nach konsens-fähigen Lösungen für beideFlächennutzungen gesucht. Das
HLUG ist hierbei beratend tätigund überprüft die Wasserschutz-gebiete mit allen zur Verfügungstehenden Verfahren auf die Ver-einbarkeit von Wassergewinnungund Abbau der Lagerstätte.
4.2 Natur- und Landschaftsschutz
Ein weiterer Konfliktbereich be-steht zwischen Rohstoffabbau undNatur- und Landschaftsschutz.Das liegt vor allem an der um-fangreichen Meldung von Natura2000-Gebieten (Fauna-Flora-Ha-bitat- und Vogelschutzgebiete).Hauptbestandteil des Natur- und
Landschaftsschutzes ist derzeit die Ausweisung der NATURA2000-Gebiete. Nach der Bestä-tigung der Meldung durch die EU-Kommission ist die Unter-schutzstellung nach herrschen-dem Naturschutzrecht erforder-lich.
Hessen hat mit Stand 2004 insge-samt 21 % der Landesfläche als
Natura 2000-Flächen gemeldet:9,2 % als FFH-Gebiete und 14,7%als Vogelschutzgebiete (z. T. über-lagert).
Im Rahmen der Umweltallianzwurde in Hessen in diesem Zu-sammenhang ein Grundsatzpa-pier mit dem Titel „Hinweise zurBerücksichtigung der Rohstoff-Belange bei der Umsetzung derFFH- und der Vogelschutzrichtlinie(Ausweisung von Natura 2000-Ge-bieten)“ erarbeitet. Kernpunktesind:
• Wenn ein Abbau bereits öffentlich rechtlich bestands-kräftig genehmigt wurde und Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege Gegenstand dieses Genehmi-gungsverfahrens waren, sollen Abbauflächen grundsätzlich nicht in das Schutzgebiets-system Natura 2000 aufge-nommen werden.
• Soweit es mit dem Schutz-gebietsgegenstand des Natura2000-Gebietes vereinbar istund sich keine andere Abgren-zung aufdrängt, soll im Hinblickauf optische, akustische odersonstige Randstörungen, dieregelmäßig von einem geneh-migten Abbaubetrieb ausgehenund zu einer Beeinträchtigungvon Schutzgütern der FFH-Richtlinie bzw. der Vogelschutz-richtlinie führen könnten, dieGrenze von Natura 2000-Ge-bieten einen Abstand von ca.300 m zu den Grenzen des ge-nehmigten Abbaubereicheseinhalten.
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Nassabbau
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• Ist noch keine Abbaugenehmi-gung erfolgt, sollen Bereicheoberflächennaher Lagerstätten nicht als Natura 2000-Gebietausgewiesen, d. h. aus demgeplanten Natura 2000-Gebiet ausgegrenzt werden, wenn die betroffenen Flächen bzw. Teil-flächen für das Schutz- und Er-haltungsziel eines Gebieteskeine naturschutzfachliche Be-deutung besitzen und der Aus-grenzung keine sonstigen na-turschutzfachlichen Gründeentgegenstehen. Infolge derrestriktiven Auslegung der Richt-linien insbesondere durch diezwischenzeitlich erfolgte Recht-sprechung u. a. auch des EuGHwar es jedoch nicht möglich, inallen Fällen diese angestrebteVerfahrensweise vollständig um-zusetzen.
Von Natura 2000-Flächen sind,aufgrund der geologischen Viel-falt und der hieran gekoppeltenBoden- und Reliefbildung in Hes-sen, nahezu alle Rohstoffgruppenund Regionen betroffen, aller-dings in unterschiedlicher Inten-sität und Ausprägung. Die Grün-de hierfür liegen zum einen in denunterschiedlich großen Flächen-ausweisungen einzelner Rohstoff-gruppen, aber auch darin, dassgeschützte Lebensräume und Ar-ten nach der FFH-Richtlinie z. T. indirektem Bezug zu speziellenRohstoffvorkommen stehen.So treten beispielsweise Höhlenund die sie bewohnenden Fleder-mäuse u. a. in karstbildenden Ge-steinen auf, Kalkmagerrasen undKalkbuchenwälder entwickeln sichbevorzugt auf Kalksteinvorkom-
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Konkurrierende FlächennutzungVSG- und FFH-Gebiete
FFH-Gebietsvorschläge (grüne Schrägschraffur: rechts oben – links unten) und Vogelschutz-Gebiets-vorschläge (grüne Schrägschraffur: rechts unten – links oben), Stand 07.08.2004; Rohstoffsicherungs-
gebiete der Karte Rohstoffsicherung (KRS) des HLUG (schwarz umrandete Flächen: Gebiete oberflächennaher Lagerstätten, rotumrandete Flächen: Gebiete für den Abbau oberflächennaher
Lagerstätten), rot: RP-Grenzen; grün: Grenze des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (PVFM).
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men, und Konflikte mit der Nass-auskiesung sind vorwiegend aufAuenbereiche beschränkt.Natur- und Naturwerksteine wie z. B. Basalte, Diabas, Grauwackeund andere Hartgesteine ein-schließlich entsprechend harterKalksteine neigen bei geeignetenReliefgegebenheiten zur Felsenbil-dung, einem Biotop für Felsen-brüter wie den Uhu. Häufig ent-stehen entsprechende Biotope,wie z. B. im Vogelsberg oder imOdenwald, erst durch den Roh-stoffabbau.Tonabbaubereiche zeichnen sichökologisch meist durch extremeStandortbedingungen aus, z. B.Wasserarmut, Staunässe und tem-poräre oder dauerhafte Stillge-wässer, dichte Böden und starkeErwärmung bei Sonneneinstrah-lung. Auf kleinem Raum bildetsich hier eine Vielfalt unterschied-lichster Lebensräume aus. Derarti-ge Extremstandorte besitzen einehohe naturschutzfachliche Bedeu-tung, weil sie geeignete Primär-lebensräume für spezialisierte Arten und Lebensgemeinschaftenbieten.
Da die Nutzungskonflikte nicht zu-letzt aufgrund der oben geschil-derten rohstoffspezifischen Aus-prägungen, sehr unterschiedlichsein können, gibt es zur Lösungdes Problems kein Patentrezept.Mögliche Ansätze sind:
• Im Rahmen von Genehmi-gungsverfahren sollten für alle Beteiligten tragfähige Verein-barungen über die Neuer-schließung bzw. Fortführung eines Abbaus unter Wahrung
der Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes abge-schlossen werden.
Hierfür können z. B. Abbaube-reiche und -zeiten mit den Nist-bereichen und -zeiten abgestimmt,sowie bei der Rekultivierungs-planung z. B. die Erhaltung vonSteilwänden vorgesehen werden.Dabei sollte insbesondere berück-sichtigt werden, dass ausgewiese-ne Natura 2000-Gebiete vielfacherst durch einen früheren odernoch aktuellen Abbaubetrieb ermöglicht wurden, indem z. B.Steilwände geschaffen und durchOffenhaltung von Steinbruch-bereichen auch erhalten wurden.Der laufende Abbaubetrieb schafftzudem Sekundärbiotope, diedurch dynamische Verlagerung(„Wanderbiotope“) erhalten wer-den können. Verglichen mit demAusgangszustand steigt außer-dem durch Anlegen von Bagger-seen und optimal renaturierteAbbaubereiche z. B. in Tongrubendie Artenvielfalt bzw. die ökologi-sche Qualität in der Regel an.
• Eine hilfreiche Option außer-halb des Genehmigungs-verfahrens ist der Vertrags-naturschutz.
Gemeinsam mit der Naturstein-industrie Hessen und Thüringene. V. hat das Hessische Ministeriumfür Umwelt, ländlichen Raum undVerbraucherschutz in Wiesbadeneine Mustervereinbarung zumSchutz des Uhus und des Wan-derfalken unterzeichnet. Hinter-grund war die Tatsache, dass zahl-reiche Steinbrüche als Vogel-
schutzgebiete ausgewiesen wur-den, da ihre Steilwände als Brut-gebiete für den Uhu und denWanderfalken dienen. Der Uhuwar vor etwa 60 Jahren in Hessenfast ausgestorben und hat sich nuraufgrund der zahlreichen Stein-brüche wieder angesiedelt. Schät-
zungsweise 90 % der hessischenUhus leben in aktiven Steinbrüchen. Der Uhu fühlt sich weder durchdie Fahrzeuge, die Brechanlagennoch durch Sprengungen gestört,auch Sprengungen nahe seinemHorst veranlassen ihn nicht aufzu-fliegen.
• Ausgliederung ökonomischnicht verwertbarer Planungs-oder Genehmigungsbereicheals Naturdenkmal nach Einzel-fallprüfung.
Karbonatgesteine sind häufigdurch Karsthohlräume charakteri-siert, die durch chemische Ge-steinslösung (Verkarstung) ent-stehen. Gerade was für denBetreiber eines Kalksteinbrucheseher ungünstig ist, weil intensiveVerkarstung sowohl zu einer Ver-ringerung der Vorräte als auch zuQualitätsminderungen führt undden Gesteinsabbau erschwert,kann für den Landschaftschutzund den Geo-Tourismus von Inte-resse sein.
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4.3 Land- und ForstwirtschaftRund 80 % der hessischen Lan-desfläche werden land- und forst-wirtschaftlich genutzt.Nutzungskonflikte mit der Land-und Forstwirtschaft entstehen we-niger durch planerische Rohstoff-sicherung als vielmehr durch kon-krete Abbaumaßnahmen.
Folgende Maßnahmen sind zurKonfliktlösung geeignet:• Geplante Abbaumaßnahmen
mit festgelegten Planungs-abschnitten für Abbau und Rekultivierung. Dies bedeutet für die Landnutzer weiterlau-fende Bewirtschaftung und eine größere Planungssicher-heit auch für die Rekultivierung.
• Abbauoptimierte Kompensa-tionsregelungen vor Ort: Alle Ausgleichsmaßnahmen sollten – so weit dies möglich ist – im genehmigten Bereich oder NATURA 2000-Gebieten getä- tigt werden, so dass möglichst keine weiteren landwirtschaft-lichen Flächen für naturschutz-rechtliche Ausgleichsmaß-nahmen in Anspruch genom-men werden müssen.
• Bei der Beanspruchung land-wirtschaftlicher Flächen für Ausgleich und Ersatzmaß-nahmen ist darauf zu achten, dass für die Landwirtschaft besonders wertvolle Flächen möglichst nicht in Anspruch genommen werden.
Auch Bann- und Schutzwälderkönnen Hinderungsgründe für ei-ne Abbautätigkeit sein. Mehr als
90 % dieser Schutzgebiete liegenim Regierungsbezirk Darmstadtund hier u. a. im Einzugsgebietdes Frankfurter Flughafens kon-zentriert. Betroffen davon sindhochwertige Sand- und Kies-Lager-stätten, die für notwendige Erwei-terungsmaßnahmen ansässigerAbbaubetriebe derzeit nicht zurVerfügung stehen.
Lösungsvorschläge für derartigeKonflikte sind schwierig zu erbrin-gen. Sinnvolle Maßnahmen kön-nen sein:
• Sondierung von Standort-alternativen. Hier kann u. a. die Forstverwaltung mit ihrenforstlichen Regionalkennt-nissen unter Nutzung der Karte Rohstoffsicherung des HLUG beratend tätig werden.
4.4 Bebauung und InfrastrukturBebauung und Infrastrukturele-mente wie Straßen und Flugplätzemachen eine Rohstoffnutzung inden meisten Fällen unmöglich.Die zunehmende Versiegelungder Fläche führt insbesondere inortsnahen Lagerstätten zu einerReduzierung des nutzbaren Poten-zials an mineralischen Rohstoffen.Lösungsansätze sind:
• Nachverdichtung und bedarfs-gerechte Flächenumnutzunginnerhalb bestehender Bebau-ungsgebiete begrenzen denFlächenverbrauch. Dies ist alsder richtige Weg auch ausSicht der Rohstoffsicherung zu begrüßen.
• Bei Infrastrukturmaßnahmensollte darauf geachtet werden,Trassenführungen zu bündeln,um unnötige Flächenzerschnei-dungen zu vermeiden.
Die in den letzten Jahren expan-dierenden Windenergie- und So-larparks geraten zunehmend mitder Rohstoffsicherung in Konflikt.Die Windenergiewirtschaft benö-tigt besonders exponierte Stand-orte, die überwiegend in den Mittelgebirgslagen Hessens anzu-treffen sind und dort v. a. Natur-steinvorkommen betreffen, wie z. B. die überwiegend höhenlagen-bzw. kuppenbildenden basalti-schen Gesteine.Solarparkbetreiber suchen dage-gen Standorte mit hoher Sonnen-einstrahlung und möglichst gerin-gen Störungen, die durch ungüns-tige morphologische Verhältnisseentstehen könnten. Solarpark-ausweisungen konkurrieren dahereher mit Sand- und Kies-Lager-stätten breiterer Flussauen, insbe-sondere des Rheintals. Lösungs-ansätze können sein:
• Regulierung über Ausschluss-wirkung in der Regional-planung i. V. m. Baurecht.
• Konzentration von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarerEnergien als Folgenutzung imAnschluss an Abgrabungen, z. B. eine Solarparkerrichtung ineiner ausgekiesten Kiesgrube.
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5. Flankierende Maßnahmen zur Lösungsfindung
Unter flankierenden Maßnahmensind Kommunikationsinstrumentezu verstehen, die von der all-gemeinen Informationsgewin-nung bis hin zu Problemlösungs-vorschlägen reichen und unter-schiedliche regionale wie fachlicheAusrichtung haben können. Allenin der nachfolgenden Tabelle auf-geführten Instrumenten ist ge-meinsam, dass sie der Transpa-renz und Vertrauensbildung imSinne einer nachhaltigen Rohstoff-versorgung dienen.
5.1 Dialogforum Rohstoffwirtschaft
Einen „Runden Tisch“ zur Roh-stoffsicherung stellt das bereits
konstituierte „Dialogforum Roh-stoffwirtschaft“ im Rahmen derUmweltallianz Hessen dar. Dieseraus Vertretern der betroffenenWirtschaft und Verwaltung zusam-mengesetzte Kreis befasst sich nahe der Schnittstelle von Verwal-tung und Politik mit rohstoff-sicherungs- und abbaurelevantenProblemthemen, wie z. B. Natura2000, Abbauverfüllung oder Roh-stoffsicherung in den Regional-plänen.Zu wichtigen akuten Fachproble-men werden Ad-hoc-Gruppeneingesetzt, die dem zweimal jähr-lich tagenden Dialogforum Be-richt erstatten. Gäste und weitereTeilnehmer (wie z. B. Vertreter vonUmwelt- und Naturschutzverbän-den) können bei Bedarf hinzuge-zogen werden.Das Dialogforum Rohstoffwirt-schaft hat sich bereits als vertrau-
ensbildendes Gremium und Im-pulsgeber etabliert.
5.2 PerspektivpläneFachübergreifende Perspektiv-pläne sind immer dann sinnvoll,wenn Lagerstätten einer oderauch mehrerer Rohstoffgruppenlokal bis regional räumlich kon-zentriert auftreten.
Durch Anregung der Bergbe-hörde wurde der „PerspektivplanMineralische Rohstoffe Nieder-hessische Senke“ im Raum Fritzlarrealisiert und in den RegionalplanNordhessen integriert.
An der mehrjährigen Planungs-phase waren neben den ansässi-gen Abbaufirmen und den be-troffenen Gemeinden die Trägeröffentlicher Belange beteiligt, ins-besondere diejenigen, die kon-kurrierende Nutzungsansprüchevertreten haben. Die Bergbehördehat die Planungsphase beratendund moderierend begleitet. Ent-scheidende Impulse kamen vonder Regionalplanung im Regie-rungspräsidium Kassel, flankiertdurch einen rohstoffgeologischenPerspektivplan des HLfB (heuteHLUG). Neben den fachlichenDiskussionen und Abstimmungenwar die frühzeitige Einbindungder betroffenen Gemeinden indie Planungsarbeit ein wichtigesund für das Ergebnis nicht zu un-terschätzendes Element.
Durch den Perspektivplan wurdedie politische Durchsetzbarkeitund die Akzeptanz bei der Bevöl-kerung gesteigert, was letztend-
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KOMMUNIKATIONSART INSTRUMENTE INHALTE PERSONEN
ÜBERREGIONALESFORUM
Dialogforum Rohstoffwirtschaft(im Rahmen der UmweltallianzHessen)
Unterrichtung über Problemeund Konflikte und Diskussionmöglicher Lösungsansätze.
Ministerien, Umweltverwaltung, Wirtschaft, Verbände
REGIONALERSTEUERUNGSAUSSCHUSS
Planungsausschüsse zu Perspektivplänen
Planung, Koordinierung undUmsetzung von Perspektiv-plänen
Wirtschaft, Kommunen, Um-weltverwaltung, Koordinatoren
ALLGEMEINEINFORMATIONS-VERANSTALTUNG
Hessischer Rohstofftag Allgemeine und problemorientierte Vorträge sowie Diskussionsrunden
Öffentlichkeit, Wirtschaft, Ver-bände, Verwaltung, Ministerien
SPEZIELLE INFORMATIONS-VERANSTALTUNG
Parlamentarischer Abend
IHK-Veranstaltungen,regionale und kommunale Veranstaltungen
Unterrichtung über überregio-nale entscheidungsrelevanteVorgänge
Unterrichtung zu speziellenThemen z. B. Lagerstätten-erhebung, Rohstoffsicherungs-konzept, Perspektivpläne, Regionalplanung etc.
Entscheidungsträger, Wirtschaft, Verbände
Entscheidungsträger, Wirtschaft, Verbände, Kommunen, Verwaltung
DOKUMENT Publikationen
Arbeitshilfen
Rohstoffsicherungskonzept,Fachberichte, Perspektivpläne
Lagerstättenerhebungsbogen,Art und Ablauf von Genehmi-gungsverfahren und Zuständigkeiten etc.
allen an Rohstoffvorsorge und Rohstoffabbau beteiligtenGruppierungen
Antragsteller und Abbau-betreiber
KOMMUNIKATIONSINSTRUMENTE ZUR ROHSTOFFSICHERUNG
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lich zu einer langfristig planbarenRohstoffbewirtschaftung mit ent-sprechend abgestimmter Folge-nutzung führte.Dieser Perspektivplan ist Beleg fürden praktischen Nutzen eines sol-chen Kommunikations- und Pla-nungsinstruments und sollte alsVorbild für weitere Planungen in dieser Richtung angesehenwerden.
5.3 PublikationenEin Rohstoffsicherungskonzeptdient der Standortbestimmung inFragen der Rohstoffsicherung undsoll einen Überblick über die Roh-stoffsituation im Land geben, denaktuellen Sicherungszustand vonRohstoffflächen beleuchten undlandesweite Daten und Impulsefür eine nachhaltige Rohstoffsi-cherung liefern.
Die vorliegende Publikation „Roh-stoffsicherung in Hessen“ wird er-gänzt durch Fachberichte zu deneinzelnen Rohstoffgruppen(www.hlug.de).
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Kartenanalyse und Erkundungsplanung
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6.1 Genehmigungsverfahren für Abgrabungen
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Landesplanerische Verfahren in Hessen
Abweichungsverfahren(§12 HLPG)
Für gelante Abbaue/Erweiterungeni.d.R. <10 ha und ohne
Umweltverträglichkeitsprüfung,weicht von den Zielendes Regionalplanes ab
Raumordnungsverfahren (ROV)(§18 HLPG)
Für gelante Abbaue/Erweiterungeni.d.R. >10 ha und mit
Umweltverträglichkeitsprüfungund Öffentlichkeitsbeteiligung,
planerisch raumbedeutsames Vorhabenbislang kein Ziel im Regionalplan
Durchführung des Abweichungsverfahrens/Verfahrensdezernat RP
Beteiligung kommunaler Gebiets-körperschaften und Träger öffent-
licher Belange
Entscheidungsvorschlag für die Regionalversammlung (RV)
Entscheidungder Regionalversammlung
Entscheidung der Regionalver-sammlung kann mit Zustimmung
der obersten Landesplanung durch die obere Landesplanung ersetzt
werden (im Ausnahmefall)
Entscheidung über den Antrag wird der Beteiligten bekannt gegeben
Raumordnungsverfahrenwird eingeleitet
Verfahrensdezernat RP
Beteiligung kommunaler Gebiets-körperschaften und Träger öffent-licher Belange, Öffentlichkeitsbe-
teiligung
Erörterung mit den Verfahrensbe-teiligten
Entscheidungsvorschlagfür die Regionalversammlung
Stellungnahme der Regionalver-sammlung bei gleichzeitiger Ent-
scheidung über eine Abweichungs-zulassung (i.d.R.)
Entscheidung über den Antrag wird der Beteiligten und der Öffentlich-
keit bekannt gegeben
Vorhabensträger (Firma) und ggf. Planungsbüro informieren*
als Planungsträger fungiert eine öffentliche Stelle (§4 HLPG)z.B. Umweltamt beim Regierungspräsidium oder Gemeinde
* Diese reichen Antrags- unterlagen ein: Vorhabensbeschreibung topografische Karten
6.2 Landesplanerische Verfahren in Hessen
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Ausnahmeverfahren nach FFH-Richtlinie(§ 20d Hessisches Naturschutzgesetz – HENatG – sofern ein Plan oder Projekteinzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu einererheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten führen kann)
Die Ausnahmeprüfung ist unselbständiger Bestandteil des jeweiligen Zulassungsverfahrens. Die Kontaktaufnahme mit der EU-Kommission erfolgt über die Umweltministerien des Landes und des Bundes.
Ist der Plan oder das Projekt aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses (einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art) notwendig?
Nein: das Projekt ist unzulässig Ja
Gibt es zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen?
NeinJa: das ursprüngliche Projekt ist unzu-lässig, Zustimmung zur Alternative
Befinden sich im betroffenen Gebiet prioritäre Lebensraumtypen oder prioritäre Arten?
JaNein: das Projekt kann nach Festlegung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen zugelassenwerden, die EU-Kommission ist zu unterrichten
Können als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung geltend gemacht werden?
NeinJa: das Projekt / der Plan kann nach Festlegungvon Kohärenzsicherungsmaßnahmen zugelassen werden; die EU-Kommission ist zuunterrichten
Können – nach Einholung einer Stellungnahme der EU-Kommission – andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses geltend gemachtwerden?
Nein: das Projekt oder der Plan ist unzulässig
Ja: das Projekt oder der Plan kannzugelassen werden, Kohärenzsicherungs-maßnahmen sind zu ergreifen, die EU-Kommission ist zu unterrichten
6.3 Ablaufschema FFH-Verträglichkeitsprüfung
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Hessisches Ministerium für Umwelt,ländlichen Raum und Verbraucherschutz- Abteilung II - Referat II 5 B -Mainzer Straße 80D-65189 WiesbadenTel.: 0611/815-1270E-Mail: kurt.bartke@hmulv.hessen.dewww.hmulv.hessen.de/umwelt/bergbau/aufgaben/
Regierungspräsidium DarmstadtAbteilung Umwelt WiesbadenDezernat 44 - BergaufsichtLessingstraße 16-18D-65189 WiesbadenTel.: 0611/3309-468E-Mail: h.philipp@rpu-wi.hessen.dewww.rpda.de/dezernate/bergaufsicht/index.htm
Regierungspräsidium GießenAbteilung IV UmweltDezernat 44 (Bergaufsicht, Gentechnik, Strahlenschutz)Landgraf-Philipp-Platz 1-7D-35390 GiessenTel.: 0641/303-4510E-Mail: f.weiss@rpu-wz.hessen.dewww.rp-giessen.de/um_wi/umwelt/berg/b_berg_44wz.htm
Regierungspräsidium KasselAbteilung III (Umwelt und Arbeitsschutz)Dezernat 34 - BergaufsichtKonrad-Zuse-Straße 19-21D-36251 Bad HersfeldTel.: 06621/406-870E-Mail: u.selle@rpu-hef.hessen.dewww.rp-kassel.de/static/abt3/dez34/dez34-2.htm
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG)Dezernat RohstoffgeologieRheingaustraße 186D-65203 WiesbadenTel.: 0611/6939-925 (Dezernat)E-Mail: f.rosenberg@hlug.deTel.: 0611/6939-931 (Bearbeiter für RP GI)E-Mail: n.hug@hlug.deTel.: 0611/6939-914 (Bearbeiter für RP KS und RP DA)E-Mail: w.liedmann@hlug.dehttp://www.hlug.de/medien/geologie/index.html
INDUSTRIEVERBÄNDE
Bundesverband der Gipsindustrie e. V.Birkenweg 1364295 DarmstadtTel.: 06151/36682-0E-Mail: info@gips.dewww.gips.de
Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (BVK)Annastr. 67-7150968 KölnTel.: 0221/934674-0E-Mail:info@kalk.dewww.kalk.de
Bundesverband der Deutschen Zementindustrie e. V.Luisenstraße 4410117 BerlinTel.: 030/28002-100E-Mail: BDZ@BDZement.dewww.bdzement.de
Bundesverband Keramischer Rohstoffe e. V.Bahnhofstraße 656008 KoblenzTel.: 0261/12428E-Mail: info@bkr-industrie.dewww.bvkr-industrie.de
Bundesverband Mineralische Rohstoffe e. V. (MIRO)Annastraße 67-7150968 KölnTel.: 0221/934674-60E-Mail: info@bv-miro.orgwww.bv-miro.org
Natursteinindustrie Hessen und Thüringen e. V.Grillparzerstraße 1365187 WiesbadenTel.: 0611/89085-0E-Mail: wiesbaden@baustoffverband.dewww.natursteinindustrie-hessen-thueringen.de
Industrieverband Steine und Erden e. V. Neustadt/Weinstr.Friedrich-Ebert-Str. 11-1367433 Neustadt/WeinstraßeTel.: 06321/852271E-Mail: mail@verband-steine-erden.dewww.verband-steine-erden.de
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6.4 Genehmigungs- und Fachbehörden, Industrieverbände
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Impressum
Verantwortlich
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und VerbraucherschutzKurt Bartke, Tel.: 0611/815-1270Luitgard Kirfel, Tel.: 0611/815-1179
Redaktion
ProjektgruppeRohstoffsicherungskonzept Hessen
Gestaltungskonzept & Artwork
N. Faber de.sign, Wiesbaden
Druck
mww.druck und so... GmbH, Mainz-Kastel
© 2. überarbeitete Auflage (1.000 Ex.)April 2007
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6.5 Abbildungs- und Quellennachweis
Seite
6 Verändert nach Binswanger, H.C. & Siegenthaler, C.P. (1995): Ökologische und ökonomische Rahmenbedingun-
gen der Kiesbewirtschaftung. – Eclogae geol. Helv. 88/2,S. 421-434, Basel
10 HLUG
11 Karte West zum Anhörungs- und Offenlegungsentwurf Regionalplan Nordhessen, Stand Juni 2006
(www. rp-kassel.de)
12 HLUG
13 HLUG
14 HLUG
16 HLUG
19 HLUG
20 HMULV (Natura 2000), HLUG (KRS)
21 Georg Pimeisel, Beethovenstr. 19, 35321 Laubach
24 Natursteinindustrie Hessen Thüringen e. V.
26 HLUG
28 HLUG/RP DA, Dez. Bergwesen
29 HLUG/RP KS, Regionalplanung
30 HLUG/Projektgruppe Rohstoffsicherungskonzept
Kartenbeilagen HLUG
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Projekt1 11.04.2007 9:39 Uhr Seite 1
Hessisches Ministerium für Umwelt,ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Rohstoffsicherung in Hessen
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutzwww.hmulv.de
Umweltallianz Hessen– Bündnis für nachhaltige Standortpolitik –www.umweltallianz.de
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologiewww.hlug.de
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