lärmschutz der eu
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Lärmschutz der EU
Ruhr-Universität BochumGeographisches InstitutDozent: Prof. Dr. H. FleerStudienprojekt I: LärmReferent: Martin StadtkowitzWinter-Semester 2006/2007
Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
GliederungTeil 1 EU RL 2002/49/EG Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm1.1 Was ist Umgebungslärm?1.2 Ziel der Richtlinie1.3 Geltungsbereich1.4 Lärmkarten1.5 Strategische Lärmkarten1.6 Aktionspläne1.7 Berichterstattung
GliederungTeil 2Umsetzung der Richtlinie auf Bundesebene
2.1 Zeitlicher Rahmen2.2 Kartierungsumfang2.3 Eingangsdaten2.4 Datenbereitstellung2.5 Kosten der Kartierung
Teil 3Kartierung in NRW
3.1 Situation in NRW3.2 Forderungen der Kommunen
GliederungTeil 4 Umsetzung der Richtlinie am Beispiel Düsseldorf
4.1 Situation in Düsseldorf4.2 Lärmkartierung4.3 Ziel der Kartierung4.4 Zu klärende Fragen4.5 Datengrundlage4.5.1 Emissionsquellen4.5.2 Digitales Stadtmodell4.5.3 Gebäudemodell4.5.4 Lärmschutzanlagen4.5.5 Genauigkeit der Eingangsdaten
Teil 1
EU RL 2002/49/EGBewertung und Bekämpfung
vonUmgebungslärm
Was ist Umgebungslärm? unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im
Freien
→ die durch Aktivitäten des Menschen verursacht werden
Lärm von Verkehrsmitteln→ Straßenverkehr
→ Eisenbahnverkehr
→ Flugverkehr
Lärm von Industriegeländen
Ziel der Richtlinie Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm
→ anhand von Lärmkarten
einholen von Informationen der Öffentlichkeit über
Umgebungslärm
Erstellen von Aktionsplänen→ um Umgebungslärm zu mindern und zu verhindern
GeltungsbereichDie Richtlinie 2002/49/EG zielt auf die Bekämpfung von Lärm ab,
der:
von der Bevölkerung in bebauten Gebieten
in öffentlichen Parks
in ruhigen Gebieten auf dem Land
in Schulen, Krankenhäusern und anderen vor Lärm zu schützenden Gebäuden und Gebieten
wahrgenommen wird.
GeltungsbereichDiese Richtlinie gilt nicht für:
Lärm der von den Betroffenen selbst verursacht wird
Lärm der durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen entsteht
Nachbarschaftslärm
Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln
Lärm der auf Tätigkeiten auf militärisch genutzten Gebieten
zurückzuführen ist
LärmkartenInhalt:
aktuelle, frühere oder vorhersehbare Lärmsituationen
Grenzwertüberschreitungen
Geschätzte Anzahl an Menschen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern in einem Lärmbelasteten Gebiet
LärmkartenLärmkarten können der Öffentlichkeit vorgelegt werden als:
Grafik
Zahlenangaben in Tabellen
Zahlenangaben in elektronischer Form
LärmkartenLärmkarten für Ballungsräume weisen besonders Lärm aus
folgenden Quellen auf:
Straßenverkehr
Eisenbahnverkehr
Flughäfen
Industriegeländen
Strategische Lärmkarten
Eine Karte zur Gesamtbewertung der auf verschiedene Lärmquellen
zurückzuführenden Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet oder für
die Gesamtprognosen für ein solches Gebiet
Strategische LärmkartenAusarbeitung strategischer Lärmkarten bis zum 30. Juni 2007 für:
Ballungsräume > 250.000 Einwohner
Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr
Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/Jahr
Großflughäfen
Lärmkarten werden alle 5 Jahre erneuert
Strategische LärmkartenBis zum 31. Dezember 2008 sollen der Kommission:
alle Ballungsräume
alle Hauptverkehrsstraßen
alle Haupteisenbahnstrecken
mitgeteilt werden
Strategische LärmkartenBis zum 30. Juni 2012 sollen für alle:
Ballungsräume
Hauptverkehrsstraßen
Lärmkarten erstellen werden
Diese werden ebenfalls alle 5 Jahre aktualisiert
AktionspläneIn denen sollen:
Lärmprobleme
Lärmauswirkungen
Lärmminderungen
geregelt werden
AktionspläneAktionspläne sollen erstellt werden für:
Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr
Orte in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/Jahr
Orte in der Nähe von Großflughäfen
Ballungsräume > 250.000 Einwohnern
Ziel: Ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen
AktionspläneAktionspläne müssen folgende Angaben enthalten:
eine Beschreibung:→ des Ballungsraums
→ der Hauptverkehrsstraßen
→ der Haupteisenbahnstrecken
→ der Großflughäfen
→ andere Lärmquellen
die zuständige Behörde
den rechtlichen Hintergrund
AktionspläneAktionspläne müssen folgende Angaben enthalten:
alle geltenden Grenzwerte
eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten
Bewertung der geschätzten Anzahl an Personen, die Lärm ausgesetzt sind
Angabe von Problemen und verbesserungsdürftigen Situationen
Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete
AktionspläneAktionspläne müssen folgende Angaben enthalten:
geplante Maßnehmen für die nächsten 5 Jahre
finanzielle Informationen
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Aktionspläne
BerichterstattungFertigstellung eines Berichts über die Durchführung dieser RL bis
zum 18.Juni 2009.
Bericht soll enthalten:
lang- und mittelfristige Ziele für die Verringerung der Anzahl an Personen, die unter Umgebungslärm leiden
zusätzliche Maßnahmen für eine Minderung des Umgebungslärms
Teil 2
Umsetzung der Richtlinie auf Bundesebene
Zeitlicher RahmenZeitlicher Rahmen der Erstellung der Lärmkarten
Erste Stufe, bis zum 30. Juni 2007:
Ballungsräume > 250.000 Einwohner
Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr
Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Zügen/Jahr
Großflughäfen > 50.000 Flugbewegungen/Jahr
Zeitlicher RahmenZeitlicher Rahmen der Erstellung der Lärmkarten
Zweite Stufe, bis zum 30. Juni 2012:
Ballungsräume > 100.000 Einwohnern
Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/Jahr
Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/Jahr
KartierungsumfangZu Kartieren sind:
> 80 Ballungsräume→ mehrer Tausend km kommunaler Straßen
ca. 40.000 km Hauptverkehrsstraßen
ca. 10.000 km Haupteisenbahnstrecke
11 Großflughäfen
Eingangsdaten Emissionsbezogene Eingangsdaten:
Beispiel Bahnverkehr:
→ Anzahl/Arte der Züge → zeitliche Verteilung → Zuglänge → Fahrbahnart
Wohnbebauung, -bevölkerung → Lage/Höhe der Bebauung → Anzahl der Einwohner
Eingangsdaten Geländedaten:
→ Geländemodell
→ Lagespezifische Daten von Straßen und Schienen
DatenbereitstellungBereitzustellen sind:
emissionsbezogene Eingangsdaten von Verkehrsunternehmen und Anlagebetreibern
Daten über die Wohnbevölkerung von den Gemeinden
erforderliche Daten anderer Behörden.
Diese Daten sind den zuständigen Behörden unentgeltlich zur Verfügung
zu stellen.
Kosten der Kartierung Bis Juni 2007:
18.600.000 € bis 34.000.000 €
Bis Juni 2012:
20.940.000 € bis 38.070.000 €
Gesamtsumme:
39.540.000 € bis 72.070.000 €
Teil 3
Kartierung in NRW
Situation in NRW
12 Ballungsräume
3.800 km Straßen
2 Großflughäfen
250 Kommunen
Situation in NRW
große Städte besitzen Daten, haben Erfahrung und können Lärmkarten selbst erstellen
es mangelt an Erfahrung zur Gewerbelärm-Kartierung
kleinere Städte an Hauptverkehrsstraßen besitzen keine Daten, sind fachlich, personell und finanziell nicht in der Lage die Lärmkartierung zu erstellen
Hauptproblem liegt in der Erhebung und Aufbereitung von Daten
Forderungen der Kommunen
Bereitstellung ausreichender Finanzmittel
Unterstützung der kleinen Kommunen
Weiterverwendung bisheriger Daten
Teil 4
Umsetzung am Beispiel Düsseldorf
Situation in Düsseldorf Düsseldorf ist ein Ballungsraum > 250.000 Einwohner
→ Lärmkartierung bis zum 30. Juni 2007
Städtisches Umweltamt ist zuständig für:
→ Verkehrslärmschutz
→ Lärmkataster
→ Lärmminderungsplanung
Lärmkartierung Lärmkarten mit getrennten Geräuscharten
→ Straße → Schiene→ Flugzeug→ Industrie
Darstellung von Grenzwertüberschreitungen
Darstellung der unter Lärm leidenden Personen
Darstellung der Flächengröße und Anzahl an Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern
Ziel der Kartierung Erfassung der Daten, die der EU-Kommision zu übermitteln
sind
Informationsquellen für die Öffentlichkeit
Grundlage für die Aktionsplanung
Zu klärende Fragen Welche Lärmarten sind relevant?
Was ist der Untersuchungsraum?
Eigene Berechnungen oder Vergabe an ein Fachgutachter?
verfügbare Finanzmittel?
Datengrundlage
EmissionsquelleBeispiel Straße:
Lage und Höhe
Fahrbahnquerschnitt
Verkehrsdaten
Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche
signalgeregelte Kreuzungen
EmissionsquelleBeispiel Straße:
Steigungen > 5 %
Informationen über die Straße→ ID
→ Datenquelle
→ Erfassungsstand
Emissionspegel aus Berechnung
Digitales Stadtmodell
natürliche Geländehöhen
Lärmschutzanlagen
Gebäude / weitere Schallhindernisse
Anzahl der Einwohner/Wohnungen
Stand der Datenerfassung
Gebäudemodell
Lagedaten aus digitalisierter Stadtgrundkarte
Gebäudehöhen→ Lagegenauigkeit: ± 0,5 m→ Höhengenauigkeit: ± 1 m
Reflektionsverlust der Außenwände
Anzahl der Wohnungen und Einwohner
Lärmschutzanlagen
weitgehend im digitalen Geländemodell enthalten
Erfassung durch Ortsbegehung
Genauigkeit der Eingangsdaten
Gelände-/Höhenmodell:→ vertikale Genauigkeit ± 1 m
Gebäudemodell: → Lage ± 0,5 m → Höhe ± 1 mGebäude unter 2 m Höhe und 5 m Länge bleiben unberücksichtigt
Schallschirme: → Lage/Höhe ± 0,5 m
Noch Fragen?
Quellen:EU Richtlinie 2002/49/EG
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit [Hrsg.], Scholz (Autor):Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie.
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz desLandes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], Dr. Elke Stöcker-Meier (Autor): Lärmkartierung in NRW.
Umweltamt Düsseldorf [Hrsg.], Dipl.-Ing. Gerd Wiechers (Autor): Lärmkartierung aus fachlicherSicht.
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