kanton zug vorlage nr. 254.2 zwei ... sie normal befahrbar. im oberen abschnitt, zwischen 254.2 -...
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 254.2(Laufnummer 8974)
ZWEI PARLAMENTARISCHE VORSTÖSSE BETR. VELOWEGE IM ÄGEMTAL
A. MOTION VON AGERER FDP-KANTONSRÄTENBETREFFEND VELOWEG UM DEN ÄGEMSEE
B. MOTION CHRISTOPH HOHLER
BETREFFEND RADSTRECKEN INS ÄGERTTAL
BERICHT UND ANTRAG DES REGffiRUNGSRATES
VOM 5. NOVEMBER 1996
Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 4. Mai 1995 haben vier FDP-Kantonsräte aus Unter- und
Oberägeri die folgende Motion eingereicht (Vorlage Nr.
254.1 - 8630):
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Parlament einen kon-kreten Vorschlag für die Verwirklichung einer offiziellenRadstrecke um den Agerisee zu unterbreiten. Dabei soll insbe-
sondere auch geprüft werden, ob das Trottoir Unterägeri -Oberägeri - Morgarten (entlang der Kantonsstrasse 128 b,nach neuem Strassengesetz 381 b) ausserorts als gemeinsamerRad- und Fussweg signalisiert werden kann.
In der Begründung führen die Motionäre an, dass zusehends
mehr Personen, vor allem auch Familien mit Kindern, um den
Agerisee unterwegs seien. Im Vordergrund stehe dabei eine
einfache, kostengünstige, verkehrssichere und familienfreund-
liche Variante, indem das durchgehende Trottoir entlang der
Kantonsstrasse zwischen Ober- und Unterägeri als gemeinsamer
Raä- und Fussweg signalisiert werden solle. - Am l. Juni
1995 hat der Kantonsrat die Motion zur Beantwortung an den
Regierungsrat überwiesen.
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Am 7. August 1995 hat Kantonsrat Christoph Hohler, Unter-
ägeri, zusammen mit vier Mitunterzeichnern in einer Motion
folgendes Begehren gestellt (Vorlage Nr. 282.1 - 8690):
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat einen kon-kreten Vorschlag für die Realisierung der im Teilrichtplander Radstrecken vorgesehenen Radstrecken von den Talgemein-den ins Agerital zu unterbreiten.
Die Motionäre begründen ihr Begehren damit, dass seit Erlass
des Richtplanes der Radstrecken im Jahre 1984 die Radstrek-
ken in den Talgemeinden weitgehend realisiert seien, während
die Radverbindungen ins Agerital noch nicht einmal in An-
griff genommen worden seien, obgleich die Nachfrage nach Rad-
strecken und das Bedürfnis nach einer sicheren Radwegverbin-
düng ins Tal stark angestiegen seien. Falls es sich im Zuge
der Planung erweise, dass topographische Schwierigkeiten
nicht mit vernünftigen Aufwendungen gelöst werden könnten,
seien weitere Varianten (beispielsweise Radstrecke via Allen-
winden/St. Verena) zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu
unterbreiten. - Am 31. August 1995 hat der Kantonsrat die Mo-
tion zur Beantwortung an den Regierungsrat überwiesen.
Da beide Vorstösse Radstrecken im Agerital betreffen, er-
scheint es uns angezeigt, diese in der nachstehenden Bericht-
erstattung und Antragstellung gemeinsam zu behandeln. - Unse-
re Ausführungen gliedern wir wie folgt:
l. AUSGANGSLAGE
2. DIE KANTONALEN RADSTRECKEN VON DEN TALGEMEINDEN INSÄGERTTAL
2.1 Radstrecke Baar - Lorzentobel - Schmittli(Radstrecke Nr. 29)
2.2 Radstrecke Zug - Unterägeri - Oberägeri - Sattel(Radstrecke Nr. 38)
2.2.1 Ausgangslage2.2.2 Konzept und Kostenschätzungen2.2.3 Prioritäten
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3. DIE RADSTRECKE UM DEN ÄGEMSEE
3.1 Abschnitt Unterägeri - Oberägeri - Morgarten3.2 Abschnitt Morgarten - Nas - Wilbrunnen - Unterägeri
4. VERNEHMLASSUNG
5. ZUSAMMENFASSUNG UND ANTRAG
l. AUSGANGSLAGE
Seit dem Erlass des Gesetzes über die Radstrecken mit Teil-
richtplan über die Radstrecken am 28. Juni 1984 ist vom rund
200 km umfassenden Netz etwas mehr als die Hälfte reali-
siert. Dabei konzentrierte sich die Verwirklichung des Richt-
planes auf die bevölkerungsreiche Lorzenebene und den Ennet-
see. Günstige Topographie, ein bestehendes, dichtes Netz an
guten Strassen und Wegen, eine grosse Nachfrage, das vorteil-
hafte Kosten-Nutzen-Verhältnis (Realisierung von Radstrecken
im Zusammenhang mit grösseren Projekten) förderten den Auf-
bau eines Radstreckennetzes (vgl. Interpellation Christoph
Hohler betreffend Radstrecken in den Berggemeinden, Vorlage
Nr. 272.1 - 8667; mündliche Antwort des Regierungsrates in
der Kantonsratssitzung vom 29. Juni 1995).
Wie aus der Motionsbegründung der Agerer Kantonsräte hervor-
geht, hat die Regierung auch im Agerital im Sinne des Richt-
planes gehandelt.
Gestützt auf das Gesetz erliess die Regierung am 8. August
1989 einen Ausführungsbeschluss für die Radstrecke Oberäge-
ri - Morgarten. Das Projekt sah folgende Massnahmen vor:
Von Oberägeri bis Teufi wird in Richtung Morgarten dasTrottoir auf der Seeseite als Rad-/Fussweg bezeichnet.In Gegenrichtung wird ein l m breiter Radstreifen mar-kiert. Dadurch wird die minimale Fahrbahnstreifenbreitevon 3,60 m auf 3,10 m reduziert. Auf dem Abschnitt
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Chalchrain bis Ländli, wo das Trottoir 2,30 - 3,50 mbreit ist, wird ein 1,25 m breiter Streifen für Radfah-rer mit roter Farbe eingeschlämmt.
Von Teufi bis zur Gewerbezone Morgarten wird im Zusammen-
hang mit dem neuen Einlenker ein neuer, abgetrennterRad/Fussweg auf der Ostseite der Kantonsstrasse er-stellt. In Gegenrichtung wird ein 1,25 m breiter Rad-streifen markiert.
Gestützt auf den Regierungsratsbeschluss verfügte die Ju-
stiz- und Polizeidirektion des Kantons Zug das Anbringen der
entsprechenden Signale und Markierungen auf bzw. entlang der
Kantonsstrasse. Die Verkehrsanordnung wurde im Amtsblatt vom
25. August 1989 publiziert.
Am 2. September 1989 wurde gegen die Verkehrsanordnung der
Justiz- und Polizeidirektion eine Beschwerde eingereicht,
die sich konkret gegen die Umwandlung des Trottoirs entlang
dem Agerisee in einen Rad-/Fussweg richtete. Folgende Begrün-
düngen wurden angeführt:
Das abends und an schönen Wochenenden sehr rege von Spa-ziergängern genutzte Trottoir muss einzig und allein fürFussgänger reserviert bleiben. Fussgänger sollen sichfrei und gefahrlos auf dem Trottoir bewegen können, auchzu zweit oder zu dritt nebeneinander.
Radfahrer und Hobbyfahrer sollen zügig fahren können unddürfen nicht durch die vielen Fussgänger behindert wer-den.
Der Regierungsrat hat in seinem Beschwerdeentscheid vom
27. Januar 1990 festgestellt, dass der Konflikt zwischen
Fussgängern und Radfahrern, vor allem den Hobbyrennfahrern,
doch grösser sein würde als ursprünglich angenommen. Dies,
weil auch auf dem Abschnitt zwischen Ländli und Morgarten,
wo wegen der geringen Trottoirbreite keine optische Trennung
der Fahrbahn mit einer roten Einschlämmung möglich sei, an
gewissen Stellen mit erhöhtem Fussgängeraufkommen zu rechnen
sei (z.B. im Bereich Eierhals). Dies habe zur Folge, dass
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das Trottoir, sollte es tatsächlich als Fuss-/Radweg bezeich-
net werden, auf der gesamten Länge auf 3,0 m verbreitert und
für Radfahrer ein Bereich von 1,25 m rot markiert werden
müsste. Der damit verbundene Aufwand sei zurzeit nicht ge-
rechtfertigt. Der Regierungsrat hat insoweit den Ausführungs-
beschluss vom 8. August 1989 aufgehoben.
Gestützt auf den Ausführungsbeschluss kann somit der Ab-
schnitt Teufi - Gewerbezone Morgarten realisiert werden. Die
noch offenen Fragen der Entwässerung sowie des Landerwerbs
werden von allen beteiligten Parteien (Private, Gemeinde
Oberägeri, Kanton) zurzeit geklärt.
Die Regierung war also auch im Berggebiet nicht untätig. Die
Absicht, die Radstrecke Oberägeri - Morgarten aus Rücksicht
auf die Landschaft (Seeuferschutzzone) ohne Ausbau der Kan-
tonsstrasse zu realisieren, musste aber aufgegeben werden.
2. DIE KANTONALEN RADSTRECKEN VON DEN TALGEMEINDEN INS
ÄGERTTAL
Der kantonale Richtplan der Radstrecken kennt folgende Rad-
strecken zwischen den Talgemeinden und dem Agerital:
Die Radstrecke Baar - Lorzentobel - Schmittli(Radstrecke Nr. 29)
Die Radstrecke Zug - Unterägeri - Oberägeri - Sattel(Radstrecke Nr. 38)
2.1 Radstrecke Baar - Lorzentobel - Schmittli
(Radstrecke Nr. 29)
Diese Radstrecke ist besonders für Radwanderer und Mountain-
Biker attraktiv. Zwischen Baar und Restaurant "Höllgrotten"
ist sie normal befahrbar. Im oberen Abschnitt, zwischen
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"Höllgrotten" und Schmittli, besteht ein allgemeines Fahrver-
bot. Um diesen Weg als kantonale Radstrecke zu bezeichnen,
muss er nicht nur der Öffentlichkeit gewidmet werden, son-
dem es muss auch die Sicherheit der Radfahrer bzw. Wanderer
gewährleistet sein. Ein erforderlicher Ausbau des Weges an
unübersichtlichen Kurven ist aus Gründen des Natur- und Land-
schaftsschutzes nur beschränkt möglich. Ein Hartbelag käme
ohnehin nicht in Frage, da es sich hier auch um einen vielbe-
gangenen kantonalen Wanderweg handelt.
Die Eigentümerin der Strasse, die Wasserwerke Zug AG (WWZ),
weist darauf hin, dass hier grosse Nutzungskonflikte beste-
hen. Die Strasse sei als Werkzubringer und für Wanderer be-
stimmt. Vor allem schnelle Velofahrer talwärts seien neben
der rauschenden Lorze kaum hörbar und stellten deshalb ein
Unfallrisiko dar. Wenn die WWZ heute auf der mit einem Fahr-
verbot belegten Strasse die Velofahrer trotzdem toleriere,
dann vor allem deshalb, weil zumindest die Haftungsfrage
klar sei. In ihrem Schreiben vom 19. August 1996 an die Bau-
direktion halten die WWZ fest, dass sie einer Öffnung der
Werkstrasse als Radweg nicht zustimmen könnten. Diese müsste
als zusätzliche Nutzung den Wanderern vorbehalten bleiben.
Den Vorschlag einer Einbahnlösung halten die WWZ für kaum
durchsetzbar und lehnen ihn deshalb auch ab.
Die Argumente der WWZ sind durchaus verständlich. Der heuti-
ge Zustand mit der Tolerierung von Radfahrern auf einer mit
einem Verbot belegten Strasse vermag aber aus verschiedenen
Gründen nicht zu befriedigen.
In Übereinstimmung mit den Stellungnahmen der Gemeinden
(s. Kap. 4) möchte die Baudirektion deshalb im Hinblick auf
die Revision des Teilrichtplanes Verkehr testen, ob hier
nicht doch eine Einbahnlösung für Radfahrer denkbar wäre:
Bergwärts entlang der Lorze; talabwärts auf der Kantons-
sfcrasse. Der Versuch soll aufzeigen, ob damit eine taugliche
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Lösung gefunden werden kann, oder ob der Abschnitt zwischen
Höllgrotten und Schmittli bei der künftigen Revision aus dem
Teilrichtplan Verkehr gestrichen werden muss. Dem Ausbau der
Radstrecke entlang der Kantonsstrasse (vgl. nachfolgendes Ka-
pitel) käme diesfalls zusätzliche Bedeutung zu, und es müss-
ten richtplanmässig neue Lösungen für eine Radwegverbindung
Baar - Agerital gesucht werden.
2.2 Radstrecke Zug - Unterägeri - Oberägeri - Sattel
(Radstrecke Nr. 38)
2.2.1 Ausgangslage
Diese Radstrecke führt mehrheitlich auf der Kantonsstrasse
381 (Zug Kolinplatz - Schornen Kantonsgrenze ZG/SZ). Nur im
Bereich von Unter- und Oberägeri benutzt sie gemeindliche Er-
schliessungsstrassen. Sie ist nicht nur für Pendlerbeziehun-
gen, die mit dem Aufkommen der Mountain-Bikes in den letzten
Jahren zugenommen haben, sondern auch für geübte Sportfahrer
und Radwanderer von gewisser Bedeutung, die sich gewohnt
sind, im Mischverkehr zu fahren.
Die bestehende Kantonsstrasse weist eine Ausbaubreite von
rund 7 m aus. Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, nur
mittels Markierung eines Radstreifens das Problem zu lösen.
Zudem muss die Fahrbahn für den motorisierten Verkehr genü-
gend breit sein, um den Radfahrer nicht in falscher Sicher-
heit zu wiegen. Die Realisierung dieser Radstrecke ist daher
mit erheblichem baulichem und finanziellem Aufwand verbun-
den, auch dann, wenn nur für den bergwärtsfehrenden Radfah-
rer entsprechende Massnahmen getroffen werden müssen. Für
den talwärtsfahrenden Velofahrer sind keine oder nur punktu-
eile Massnahmen erforderlich, weil dessen Geschwindigkeit
etwa gleich ist wie die des motorisierten Verkehrs. Je
schneller gefahren wird, desto kleiner sind die Kursschwan-
kungen des Radfahrers, um sein Gleichgewicht aufrechtzuerhal-
ten. Der Bedarf nach sicherem Bewegungsraum wird minimiert.
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Knoten Talacher
Talacher - Moosrank
Knoten Moosrank
Moosrank -Tobelbrücke
Tobelbrücke
Tobelbrücke -Nidfurren
Nidfurren - Risi
Risi - Schmittli
Schmittli -Spinnerei Ageri(Einlenker alteLandstrasse)
Einlenker alteLandstrasse -Lohmatt
Lohmatt - EinlenkerMitteldorfstrasse
keine baulichen Massnahmen;Markierungsarbeiten 30*000
Strassenverbreiterung;Raästreifen bergwärts 80'000(Querschnitt gemäss Konzept)
keine baulichen Massnahmen;Markierungsarbeiten 20'000
Strassenverbreiterung;Radstreifen bergwärts 100'000(Querschnitt gemäss Konzept)
keine Massnahmen;Mischverkehr 0
Feldweg entlangKantonsstrasse, Naturbelagausbessern (Ausführungdurch Strassenunterhalt) 0
Strassenneubau (ohnehinerforderlich), Radstreifental- und bergwärts je 1,30 mbreit; Verbreiterung der
Fahrbahnspuren auf je 3,25 mFr. 8'000'OOQ;
Anteil Raästreifen 30 % 2'400'000
Strassenverbreiterung;Radstreifen tal- undbergwärts je 1,30 m breit;Fahrspuren unverändertje 3,25 m l'000'000
teilweise Innerortsbereich,schwierige Topographie undHochbauten; keine Massnahmen;Mischverkehr 0
gemeindliche Erschliessungs-strasse; Belagsverbesse-
rungen; Signalisation;Mischverkehr 15*000
Richtung Oberägeri:Trottoir als Rad-/Gehweg;Richtung Unterägeri:Mischverkehr auf der Kantons-strasse lO'OOO
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Mitteldorfstrasse
EinlenkerMitteldorfstrasseKirchmattweg
Kirchmattweg -Chalchrain
Chalchrain - Ländli
Ländli - Teufi
Teufi - GewerbezoneMorgarten
Teufi - Ts'chupplen -
Wart - Kantonsgrenze*
gemeindliche Erschliessungs-strasse; keine baulichenMassnahmen; Signalisationund Markierung; Mischverkehr 15'000
keine Massnahmen;
Mischverkehr 0
Trottoirverbreiterung von2 m auf 2,5 m; kombinierterRad-/Gehweg, nur RichtungMorgarten befahrbar, Unter-teilung mit rotem Schlämmbelag;Richtung Oberägeri: Mischverkehrauf Kantonsstrasse 70*000
Unterteilung des bestehenden2,9 m breiten Trottoirs ineinen Rad-/Gehweg mit rotemSchlämmbelag; nur RichtungMorgarten befahrbar; RichtungOberägeri: Mischverkehr aufKantonsstrasse 35-000
punktuelle Verbreiterungdes bestehenden 2 m breitenTrottoirs auf 2,5 m (47% dergesamten Länge); ünterteilungmit roten Schlämmbelag; nurRichtung Morgarten befahrbar;Richtung Oberägeri: Mischverkehrauf Kantonsstrasse 355*000
genehmigtes Bauprojekt:Radstreifen auf Westseiteund Rad-/Gehweg auf Ostseite
keine Massnahmen;Güterstrasse
560-000
Gesamte Radstrecke 38 Zug Kolinplatz - Schornen
(Kantonsgrenze Schwyz)5'025'OOQ
Der Abschnitt Teufi - Tschupplen - Wart - Kantonsgrenzeersetzt die Richtplanstrecke Gewerbezone Morgarten -
Kantonsgrenze Schwyz, die nur im Rahmen eines Strassen-neubaus mit einem geschätzten Aufwand von 2 Mio. Fran-ken realisiert werden kann. Dies bedingt aber eine An-passung des Richtplanes der Radstrecken.
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Für die Realisierung der Radstrecke 38 ist also mit einem
Aufwand von ca. 5,0 Mio. Franken zu rechnen. Mit einem ge-
schätzten Aufwand von 2,4 Mio. Franken kommt der Abschnitt
Nidfurren - Risi am teuersten zu stehen.
Gegenüber dem Ausführungsbeschluss vom 8. August 1989 für
die Radstrecke Oberägeri - Morgarten geht das vorliegende
neue Konzept von einer teilweisen Verbreiterung des Trot-
toirs aus. Konflikte zwischen Radfahrern und Fussgängern kön-
nen durch räumliche Entflechtung beschränkt werden.
2.2.3 Prioritäten, Ausführung
Die hohen Kosten sowie der notwendigen Landerwerb erfordern
ein etappenweises Vorgehen. Die einzelnen Abschnitte sollen
nach folgenden Prioritäten realisiert werden:
Priorität . Abschnitt Kosten
I. Priorität Schmittli - Spinnerei Ageri lO'OOOSpinnerei Ageri - alte Land-
strasse - Kirchmattweg (v.a.gemeindliche Erschliessungs-strassen) 30'000Kirchmattweg - Teufi 460'000Teufi - Gewerbezone Morgarten 560*000Teufi - Tschupplen -Kantonsgrenze 0
2. Priorität Zug - Nidfurren 565'OOQNidfurren - Risi 2'400'OOQRisi - Schmittli l'OOO'OOO
Total , 5'025'000
Für die Ausführung der einzelnen Abschnitte stellt der Regie-
rungsrat zurzeit die Kredite gemäss § 2 Abs. l Ziff. 5 in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 Gesetz über den Strassenbau vom
12. September 1968 in der Fassung vom 28. Oktober 1993 (BGS
751.12) zur Verfügung und führt das (Bau-)bewilligungsverfah-
ren durch, dies gemäss § 3 Abs. 3 des erwähnten Gesetzes.
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Der Regierungsrat wird die Arbeiten für die Abschnitte ge-
mäss l. Priorität in Kürze aufnehmen, da ein den Bereich Mor-
garten betreffendes Beschwerdeverfahren erledigt werden konn-
te.
Die anderen Abschnitte folgen, erfordern teilweise jedoch
die Abstimmung mit Strassenbauarbeiten. Die Finanzierung er-
folgt für die bis Ende 1996 gesprochenen Kredite noch nach
geltendem Recht. Ab l. Januar 1997, mit Inkrafttreten des
neuen Gesetzes über Strassen und Wege, werden die Kosten für
den Bau und Ausbau von Radstrecken des Kantons durch Rahmen-
kredite der Investitionsrechnung der Verwaltungsrechnung fi
nanziert (vgl. Vorlage Nr. 390.1 - 9013, Kantonsratäbe-
schluss betreffend Rahmenkredit für Radsfcrecken) .
3. DIE RADSTRECKE UM DEN ÄGERISEE
3.1 Abschnitt ünterägeri - Oberägeri - Morgarten
Wie bereits im dargelegten Konzept zum Ausdruck kommt, führt
die kantonale Radstrecke gemäss Richtplan nicht durchgehend
entlang der Kantonsstrasse zwischen Unter- und Oberägeri,
wie dies die Motionäre wünschen. Nur im Bereich Mittenägeri
und zwischen Oberägeri und Morgarten führt die Radstrecke
auf der Kantonsstrasse. Und nur auf diesen Abschnitten der
Kantonsstrasse besteht nach Richtplan auch ein Handlungsbe-
darf.
Der übrige Teil der Radstrecke 38 (alte Landstrasse sowie
Mitteldorfstrasse) führt nicht dem See entlang, ist aber für
Radfahrer sicher (schwach befahrene Erschliessungsstrassen)
und kann ohne grossen baulichen und finanziellen Aufwand dem
Radfahrer empfohlen werden.
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Auf der gesamten Kantonsstrasse in den Ortszentren von Ober-
und Unterägeri kann dem Radfahrer nur eine Mischverkehrsflä-
ehe angeboten werden. Die Benutzung des Trottoirs in den
Ortszentren durch Radfahrer ist aufgrund des hohen Fussgän-
geranteils abzulehnen. Im Bereich Mittenägeri kann das ver-
breiterte Trottoir als Rad-/Gehweg, Fahrrichtung Oberägeri,
geöffnet werden. Auch für den Abschnitt Oberägeri - Morgar-
ten kann das Trottoir für Radfahrer in Richtung Morgarten
geöffnet werden, wofür es jedoch teilweise ausgebaut werden
muss.
3.2 Abschnitt Morgarten - Nas - !Wilbnmnen - ünterägeri
Dieser südliche Teil der Radstrecke um den Agerisee ist
nicht Bestandteil des kantonalen Richtplanes.
Hingegen hat die Gemeinde Oberägeri in ihrem Teilrichtplan
Verkehr (genehmigt von der Baudirektion am 23. März 1995)
den Weg entlang dem südlichen Seeufer als gemeindliche Rad-
strecke eingetragen. Der Teilrichtplan der Gemeinde Unter-
ägeri (genehmigt von der Baudirektion am 3. Juli 1989) hat
als Radstrecken nur die kantonalen aufgenommen und kennt so-
mit keine gemeindlichen Radstrecken.
Die Verwirklichung des südlichen Teils des Seeuferradweges
dient in erster Linie touristischen und Naherholungszwecken
und ist unseres Erachtens primär eine gemeindliche Aufgabe.
Der südliche Seeuferradweg ist nur noch auf einem kleinen
Reststück nicht befahrbar. Der Kantonsrat hat sich beim Er-
lass des Richtplanes über die Radstrecken vor allem auf die
direkten Verbindungen von Ortschaft zu Ortschaft konzen-
triert und nicht zuletzt aus Kostengründen auf den Ausbau
oder gar Neubau weiterer touristischer Routen verzichtet.
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4. VERNEHMLASSUNG
Die von der Vorlage betroffenen Einwohnergemeinden Zug, Ober-
ägeri, ünterägeri, Menzingen und Baar wurden zur Vernehmlas-
sung eingeladen. Alle Gemeinden befürworten eine möglichst
rasche Realisierung durchgehender Radstrecken zwischen den
Talgemeinden und dem Agerital. Auch für eine bessere Velover-
binäung von und nach Menzingen wird ein Ausbau des Abschnit-
tes Zug - Nidfurren gewünscht. Einzelne Gemeinden wollen die
Verbindungen bis im Jahr 2000 verwirklicht haben. Demnach
müssten alle Abschnitte in erster Priorität ausgebaut wer-
den. Diese Begehren sind zwar verständlich, aber nicht reali-
stisch. Aus bauökonomischer Sicht sind die Bauarbeiten für
die Radstrecken mit jenen des Strassenbaus abzustimmen.
Die Prioritäten des Strassenbaus sind aber nicht immer mit
den gewünschten Prioritäten der Radstrecken identisch. Plane-
rische, technische und auch finanzielle Rahmenbedingungen
zwingen uns, die Bauarbeiten sinnvoll zu etappieren. So ist
es zum Beispiel nicht zu verantworten, auf äer Ageristrasse,
zwischen Löberensteig und Lüssirainstrasse, kurzfristig Rad-
streifen zu markieren, bevor aas Verkehrsaufkommen massiv re-
duziert wird (1995: 9'900 Motorfahrzeuge/24h).
Zudem sollen die einzelnen Realisierungsetappen der Radstrek-
ken so gegliedert werden, dass dem Radfahrer möglichst lange
und sichere sinnvolle Strecken angeboten werden können. Kur-
ze Abschnitte, die ohne grossen Aufwand rasch realisierbar
sind, deren Fortsetzung aber noch nicht gewährleistet ist,
sollen im Interesse äer Sicherheit der Radfahrer zurückge-
stellt werden.
Der Vorschlag, das Lorzentobel im Einbahnverkehr nur Rich-
tung Schmittli zu signalisieren, wird teils als unübliche Lö-
sung für eine bedeutungsvolle Verbindung eingestuft, aber
grundsätzlich unterstützt. Die praktische Durchführbarkeit
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sollte möglichst bald ausgetestet werden, was auch der Regie-
rungsrat beabsichtigt.
Für die Radstrecke Zug - Unterägeri - Oberägeri wurden kon-
krete Begehren gestellt, auf die nur teilweise eingetreten
werden konnte:
Die Stadt Zug wünscht, dass mit der Strassenverbreite-rung zwischen Lüssirainstrasse und Talacher gleichzeitigein Trottoir erstellt wird. Das Trottoir soll als kombi-nierter Rad-/Gehweg gebaut werden.
Für den Abschnitt Nidfurren - Schmittli verlangen die Ge-meinden Ober- und ünterägeri Massnahmen für beide Fahr-richtungen. Die Forderung ist berechtigt und in das Kon-zept integriert. Denn der Abschnitt Schmittli - Nidfur-ren ist zwar relativ flach, aber kurvenreich und weistmit 8'300 Fahrzeugen/Tag eine nicht vernachlässigbare Be-lastung auf. Zudem ist wegen der Sicherheitslinie einÜberholen der Radfahrer kaum möglich.
Zwischen Schmittli und Spinnerei Ageri stellen die Ge-meinden aus dem Agerital das Begehren, das Trottoir umca. einen Meter zu verbreitern und als Rad-/Gehweg zusignalisieren. Wegen der Topographie und den Hochbautenist dies aber nur punktuell oder mit einem sehr hohenAufwand möglich (Beanspruchung der Vorgärten) . Im übri-gen wird die Benutzung des bestehenden Trottoirs ausser-orts toleriert.
Die Gemeinde Oberägeri wünscht, dass der in Mittenägeriauf 2,30 m verbreiterte Trottoirabschnitt in RichtungOberägeri als kombinierter Rad-/Gehweg geöffnet wird.Auf dieses Begehren kann eingetreten werden.
Zur Radstrecke um den Agerisee, besonders zum südlichen Ab-
schnitt, haben sich die Gemeinden positiv geäussert, wün-
sehen aber auf keinen Fall einen Schwarzbelag. Als Wanderweg
wäre dies aber auch nicht zulässig. Im übrigen sind die Ge-
meinden für diesen Weg zuständig.
Im Rahmen der Vernehmlassung äusserte die Gemeinde Menzingen
den Wunsch, auch eine Verbindung zwischen Menzingen und Neu-
heim zu realisieren, da die beiden Gemeinden durch kein
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