gemeinsame agrarpolitik nach 2020 verordnungs- vorschläge · entwicklung bislang vorschläge der...
Post on 30-Aug-2019
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GEMEINSAMEAGRARPOLITIK NACH 2020
Verordnungs-vorschläge
ENTWICKLUNG BISLANG
Vorschläge der Kommission über den EU-Haushalt 2021-2027
Mitteilung der Kommission: „Die Zukunft von Nahrung und Landwirtschaft“29. November 2017
1. Juni 2018
Februar – Mai 2017
Juli 2017
2. Mai 2018
Rechtsvorschläge der Kommission zur GAP nach 2020
Öffentliche Anhörung
Konferenz „Die GAP - have your say“
HAUSHALTSVORSCHLAG FÜR 2021-2027INSGESAMT
1 279 Mrd. € (laufende Preise)
1 135 Mrd. € (konstante Preise 2018)
= 1,114% EU BIP
GAP HAUSHALT FÜR 2021-2027 Durch die modernisierte Gemeinsame Agrarpolitik wird
• der Umwelt- und Klimaschutz stärker in den Mittelpunkt gerückt• der Übergang zu einem nachhaltigeren Agrarsektor gefördert • die Entwicklung dynamischer ländlicher Gebiete unterstützt
Mit einer Ausstattung von 365 Mrd. EUR wird auch die modernisierte Agrarpolitik weiter auf zwei Säulen ruhen: • Direktzahlungen an Landwirte • Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums
Für Letztere schlägt die Kommission eine Anhebung der nationalen Kofinanzierungssätze vor. Zusätzlich werden im Programm „Horizont Europa“ 10 Mrd. EUR für die Förderung von Forschung und Innovation in den Bereichen Lebensmittel, Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums und Biowirtschaft eingeplant.
GAP HAUSHALT FÜR 2021-2027
Vorschlag Δ%
Lfd. Preise(Mrd. €)
365Mrd.
286,2 EGFL
- 578,8 ELER
Deutschland:
33.761,8 Mio. EGFL
6.929,5 Mio. ELER
STRATEGISCHER PLAN FÜR DIE GAP
Einheitlicher GAP-Strategieplan für beide Säulen je Mitgliedstaat
Teile des GAP-Strategieplans können auf regionaler Ebene erstellt werden
Möglichkeit der Genehmigung eines Teilplans
“Kein Rückschritt” betr. Umwelt- und Klimaschutz
Stärker ergebnisorientierte Umsetzung
NEUES UMSETZUNGSMODELL:NEUGEWICHTUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN
Spezifische Ziele der EU
IndikatorenEU
Arten von Interventionen
Ermittlung der Bedarfe in den Mitgliedstaaten für die GAP
Auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene GAP Interventionen
Umsetzung/Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele
MITGLIED-STAATEN
NEUES UMSETZUNGSMODELL:LEISTUNG UND ERGEBNISSE
GemeinsameOutputindikatoren
Jährliche Leistungsfreigabe
Verknüpfung der Ausgaben mit demErtrag des Programms
Zuverlässigkeits-erklärung
Monitoring GemeinsameErgebnisindikatoren
Jährliche Leistungsprüfung
Überprüfung der Fortschritte zurZielerreichung
Leistung der GAP Gemeinsame Wirkungsindikatoren
Zwischenbewertung
Beurteilung der Leistung im Hinblickauf die Zielerreicung
Mehrjähriges Planungskonzept für die gesamte GAP
- GEMEINSAME ZIELE- GEMEINSAME ARTEN VON INTERVENTIONEN
- GEMEINSAME INDIKATOREN
ZIELE DER GAP
HORIZONTALEZIELE
Unterstützung der Entwicklung von Landwirtschaft, Nahrung und ländlichen Gebieten
Sicherstellung der Vereinfachung und Leistung der CAP-Unterstützung Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation, Digitalisierung in der
Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung der Akzeptanz
Nachhaltigkeit
Vereinfachung
Modernisierung
Förderung eines intelligenten, widerstandsfähigen und diversifizierten Agrarsektors für Ernährungssicherheit; Stärkung der Umwelt und des Klimas der Union; Stärkung des sozioökonomischen Gefüges ländlicher Gebiete
ALLGEMEINEZIELE
SPEZIFISCHE ZIELE
Förderung von rentablen landwirtschaftlichen Einkommen und Resilienz in der gesamten Union zur Verbesserung der Ernährungssicherheit
Verbesserung der Marktorientierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich eines stärkeren Fokus auf Forschung, Technologie und Digitalisierung
Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette
Beitrag zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und eines effizienten Managements der natürlichen Ressourcen Wasser / Boden / Luft
Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Verbesserung der Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften
Junge Landwirte und Geschäftsentwicklung in ländlichen Gebieten anziehen;
Förderung von Beschäftigung, Wachstum, sozialer Eingliederung und lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;
Verbesserung der Reaktion von Landwirtschaft, Gesundheit, sicheren, nahrhaften und nachhaltigen Lebensmitteln sowie des Tierschutzes
SocialWirtschaft Umwelt
& KlimaSozial
Art. 39 TFEU
Politische Prioritäten der KommissionNachhaltige Entwicklungsziele
Pariser Klimaabkommen
Direktzahlungen
Grundlegende
Einkommensunterstützung für
Nachhaltigkeit
Komplementäre
Umverteilungseinkommensunterst
ützung für Nachhaltigkeit
Komplementäre
Einkommensunterstützung für
Junglandwirte
Regelungen für das Klima und die
Umwelt (Öko-Regelungen)
Gekoppelte Einkommens-
unterstützung für bestimmte
Sektoren,die von besonderer
Bedeutung sind und sich in
Schwierigkeiten befinden
Ländliche Entwicklung
Umwelt-, Klima- und andere
Bewirtschaftungsverpflichtungen• Gebietsspezifische Benachteiligungen
durch verpfl. Anforderungen• Naturbedingte oder andere
gebietsspezifische Benachteiligungen Investitionen
Niederlassung von Junglandwirten und
Existenzgründungen in ländlichen
Gebieten
Risikomanagementinstrumente
Zusammenarbeit
Wissensaustausch und Information
Sektorale Programme
Obst und Gemüse
Imkerei
Wein
Hopfen
Olivenöl und Tafeloliven
Andere Sektoren
ARTEN VON INTERVENTIONEN
Echte Landwirte Innerhalb von Programmen,
z. B.: Fakultative Grundein-
kommenssicherung für Gruppen von Gebieten
Gekoppelte Unter-stützung zur Verbesserung von Qualität, Wettbewerb und Nachhaltigkeit
Kürzung (ab 60,000 EUR) und Kappung (bei 100,000 EUR) je Betrieb unter Berücksichti-gung der Kosten der Arbeit (sowohl Gehälter als auch Familienarbeitskräfte)
Obligatorische Umverteilung der Einkommensstützung
Gewährleistung einer höheren Hektarbeihilfe für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe (Ergebnisindikator)
MS bestimmen Definitionen und Interventionen(einschließlich der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit)
Mehr Flexibilität in der Finanzverwaltung
Verpflichtend für MS Freiwillig für Landwirte Als Zusatzzahlung, Kosten-
ausgleich oder zum Ausgleich von Einkommens-verlusten
Mehr Subsidiarität Genauere Ausrichtung Stärkere Umverteilung an kleinere landwirtschaftliche Betriebe
Neu ÖKO-REGELUNG
KLIMA UND UMWELT
Für die Landwirtefreiwillig.
Öko-Regelungen inSäule I
Klimaschutz/ENV. in Säule II
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM
forstwirtschaftlicherMaßnahmen,
Investitionsmaßnahmen,...)
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen(Cross-Compliance)
(Climate/ENV, 7 GLÖZ-Standards (Wasser, Boden, Kohlenstoffbestand, Landschaft) und die Anforderungen aus der
Nitratrichtlinie und der Natura 2000-Richtlinie)
Ökologisierung3 detaillierte Verpflichtungen bezüglich der
Diversifizierung des Anbaus, Dauergrünland und imUmweltinteresse genutzte Flächen)
Höhe der Forderung
Klimaschutz/ökolog. die Maßnahmen der Säule II
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM
forstwirtschaftlicher Maßnahmen, Investitionsmaßnahmen,...)
Neue, verstärkte Konditionalität(Climate/ENV 14, Verfahren auf der Grundlage der EU-
Mindestsätze (Klimawandel, Wasser, Boden, Biodiversität und Landschaft) und die Anforderungen aus der Nitratrichtlinie,
der Wasserrahmenrichtlinie und die Natura-2000-Richtlinien)
Derzeitige Struktur Neue Struktur
Obliga-torisch
fürLandwirte
Obligatorischfür
Landwirte
Für die Landwirtefreiwillig.
Obligatorischfür Landwirte
+
8 breit angelegte EU-Interventionen,
die von den Mitgliedstaaten zugeschnitten und definiert
werden(ersetzt etwa 70 Maßnahmen und Teilmaßnahmen)
gebiets-spezifische Benachteili-
gungen durchverpfl.
Anforderungen
Naturbedingte oder andere
gebiets-spezifische Benachteili-
gungen
Umwelt-, Klima- und
andere Bewirtschaftungsverpflichtun-
gen
Investitionen
Zusammen-arbeit
Risiko-management-instrumente
Existenzgrün-dungen
(Installation von Junglandwirten und ländliche
Geschäftsgründungen)
Wissens-austausch
und Information
ZUKUNFT DER LÄNDLICHEN GEBIETE
Verpflichtende Programmierung von
Instrumenten für Risikomanagement
(keine Mindestbeträge vorgesehen)
Zweckbindung von Mitteln für des ELER:• 30 % für
Maßnahmen zu Umwelt- und Klimachutz
• 5 % für LEADER
Möglichkeit der Unterstützung für LIFE und "Erasmus-artige"
Projekte
Verhältnis ELER zu anderen Fonds ist in den GAP Plänen zu
beschreiben, da ELER nicht mehr von
der VO mit gemeinsamen
Bestimmungen (EU) 1303/2013 abgedeckt
sein wird
Möglichkeit der Verwendung von
Finanzierungsinstrumenten
(einschließlich Betriebskapital),
auch in Kombination mit nicht
rückzahlbaren Beihilfen
Anhebung des Höchstbetrags der
Beihilfe für die Niederlassung junger
Landwirte(bis zu 100.000 EUR)
HIGHLIGHTS
2018 / 2019
Mögliches Inkrafttreten
Frühjahr 2019
Frühjahr 2019
Mai 2019 Wahlen zum Europäischen Parlament
Debatte im Europäischen Parlament und im Rat über die Vorschläge zur GAP
Mögliche Annahme der GAP 2021-2027 durch die beiden gesetzgebenden Organe
Mögliche Einigung für den nächsten MFR 2021 – 2027 von den Staats- und Regierungschefs
Vorbereitung der Umsetzung
2021
FAHRPLAN
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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