flächennutzungsplan - stadt witten · im fnp sind flächen zu kennzeichnen, bei denen böden nach...
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Schutzbereich Sprengstoffdeponie
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Kartografische Darstellung
Witten, den
Die Planunterlage entspricht den Anforde-rungen des § 1 der Planzeichenverordnungin der Fassung vom 18.12.1990.Die Festlegung der städtebaulichen Planungist geometrisch eindeutig.
Planbeschluss
Der Rat der Stadt Witten hat amden Flächennutzungsplan und die Begrün-dung beschlossen.
Witten, den
SchriftführerDie Bürgermeisterin
VERFAHREN
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0057
Abteilung für Geoinformationund Vermessungswesen
Dipl. Ing.
LEGENDE
Vorkehrungen zum Schutz vor Lärmimmissionen
ImmissionsschutzUnbebaute Bauflächen, auf denen aktive oder passive Maßnahmen zumSchutz gegen schädliche Einwirkungen im Sinne des Bundesimmissions-schutzgesetzes zu prüfen sind (§ 5 Abs.2 Nr.6 BauGB)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Natur und Landschaft(§ 5 Abs.2 Nr.10 BauGB)
II. GESETZLICHE KENNZEICHNUNGEN
Altablagerung4509F08
OrtsdurchfahrtUU U
Im gesamten Stadtgebiet ist Bergbau umgegangen. Bereiche möglicher Gefährdungen sind in den Bebauungs- oder Vorhaben-plänen zu kennzeichnen.
IV. SONSTIGE EINTRAGUNGEN
Siedlungsschwerpunkt
Unterirdische Versorgungsleitung(G= Gas, W= Wasser, F= Fernwärme,S= Sauerstoff, A= Abwasser)
Überirdische Versorgungsleitung
Richtfunktrasse
Wasserflächen(§ 5 Abs.2 Nr.7 BauGB)
Flächen für die Landwirtschaft und Wald(§ 5 Abs.2 Nr.9 BauGB)
SSP
Faktisches Überschwemmungsgebiet
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Wasserschutzzone I , II A, II B, II I
Stadtgrenze
Verkehrsflächen
Flächen für den Gemeinbedarf
Autobahnen, überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße
Zentraler Busbahnhof
Flächen für den überört lichen und örtlichen Verkehr, sowie für Bahnanlagen(§ 5 Abs.2 Nr.3 und § 5 Abs.4 BauGB)
Bahnanlagen
StraßenbahnBahnhaltepunktHauptbahnhof
ZOBÖffentliche Parkf läche
Flächen für die Ver- und Entsorgung(§ 5 Abs.2 Nr.4 BauGB und § 5 Abs.4 BauGB)
BauflächenI. DARSTELLUNGEN
WohnbauflächeGemischte Baufläche
Art der baulichen Nutzung (§ 5 Abs.2 Nr.1 BauGB)
Grünflächen(§ 5 Abs.2 Nr.5 BauGB)
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-wicklung von Natur und Landschaft
94 96
Fläche für den GemeinbedarfMult ifunktionelle EinrichtungSchulische EinrichtungSoziale EinrichtungReligiöse EinrichtungKulturelle EinrichtungGesundheitliche EinrichtungSportanlageÖffentliche Verwaltung
Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungendes öffent lichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf undFlächen für Sport und Spielanlagen (§ 5 Abs.2 Nr.2 BauGB)
Feuerwehr
Grünfläche
Naturbezogene Erholung
Freizeitstät te
Sportanlage
Freizeit- und Erholungsgärten
Freibad
Parkanlagen
Friedhof
Parkplatz
Schutzbereich Sprengstoffdeponie
WaldFläche für die Landwirtschaft
T T
T
T T
T
Gewerbliche Baufläche
EinzelhandelFreizeitwirtschaft
SonderbauflächeTechnologieHochschule
F+E Forschung und Entwicklung
Planungsamt
FlächennutzungsplanStadt Witten
© Geobasisdaten: Landesvermessungsam t NRW, Bonn, Ennepe- Ruhr-K reis /4 /2002© Geobasisdaten: Landesvermessungsam t NRW, Bonn, S 1764/2001
98
Entwurfsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Woh-nen und Umweltschutz des Rates der StadtWitten hat am 18.09.2008 den Entwurf desFlächennutzungsplans beschlossen.
Witten, den
Vorsitzender Schriftführer
Dieser Entwurf des Flächennutzungsplansund die Begründung haben gemäß § 3 (2)BauGB in der Zeit vom 14.10.2008 bis13.11.2008 einschließlich zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Öffentliche Auslegung
Witten, den
Die BürgermeisterinIn Vertretung
Stadtbaurat
Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Planung, Wohnen undStadtentwicklung des Rates der Stadt Wittenhat am 30.11.2006 gemäß § 2 (1) BauGB dieAufstellung des Flächennutzungsplans be-schlossen.
Witten, den
Die BürgermeisterinIn Vertretung
Stadtbaurat
Städtebauliche Planung
Für die städtebauliche Planung:
Beteiligung der Öffentlichkeit
Witten, den
Stadtbaurat
Dr. Ing.
Planungsamt
Dipl. Ing.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form von öffentlichen Veranstaltungen auf Stadtteilebene im Rahmen stadtteil-bezogener Werkstätten. In den sieben Stadtteilen sind jeweils zwei Werkstätten in der Zeit vom 10.02. - 28.04.2007 bzw. vom 23.08. - 10.10.2007 durchgeführt worden. Eingeladen wurde hierzu, nebenverschiedenen anderen Informationsmedien,insbesondere durch öffentliche Bekannt-machungen in den örtlichen Tageszeitungen vom 27.01.2007 bzw. 11.08.2007.
Witten, den
Die BürgermeisterinIn Vertretung
Stadtbaurat
Genehmigung
Die Bezirksregierung Arnsberg hat diesenPlan gemäß § 6 BauGB mit Verfügung vom genehmigt.
Die BezirksregierungIm Auftrage
Arnsberg, den
Bekanntmachung
Die Genehmigung des Flächennutzungs-plans durch die Bezirksregierung Arnsbergist am ortsüblich bekanntgemacht worden.
Witten, den
Stadtbaurat
Die BürgermeisterinIn Vertretung
(§ 5 Abs.3 Nr.2+3 BauGB)
III. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN UND VERMERKE
Im FNP sind Flächen zu kennzeichnen, bei denen Böden nach Auswertung von vorliegenden Bodengutachten erheblich mit um-weltgefährdenden Stoffen belastet sind. Insgesamt sind 65 Flächenim Planwerk als Altlasten mit einem Warnhinweis versehen.Zu den Flächen, die mit Warnhinweis versehen sind, gibt es wei-tere, im Flächennutzungsplan nicht auszuweisende Flächen, beidenen der Verdacht auf schädliche Bodenbelastungen gegebenist. In diesen Fällen bedarf es im Rahmen eines Bebauungsplan-verfahrens oder des Baugenehmigungsverfahrens nach § 3 Bau-ordnung NRW (BauO NRW) jeweils einer Einzelfallprüfung.
(§ 5 Abs.4 BauGB)
Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen(§ 5 Abs.2 Nr.8 BauGB)
Fläche für Aufschüttungen
Wasserfläche
AbwasserbeseitigungsanlageAbfallbeseitigungsanlageAnlage der Elektrizitätsversorgung
Anlage der Fernwärmeversorgung
Anlage der GasversorgungAnlage der Wasserversorgung
Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen
Denkmalbereich
G
220kW
E5
Bearb. JK/Wz/Di
ZWECKBESTIMMUNGEN SONDERBAUFLÄCHENE 1 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten SortimentenE 2 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten SortimentenE 3 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten SortimentenE 4 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten
E 6 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis zu 2.400 m² VerkaufsflächeE 7 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten SortimentenE 8 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis zu 4.200 m² Verkaufsfläche
E14 = Sonderbaufläche Gartenfachmarkt mit bis zu 5.500 m² Verkaufsfläche
E10 = Sonderbaufläche Möbelhaus mit bis zu 50.000 m² Verkaufsfläche inklusive 6.000 m² Randsortimente, davon 3.000 m² zentrenrelevante Sortimente
E 9 = Sonderbaufläche Bau- und Gartenfachmarkt mit bis zu 20.000 m² Verkaufsfläche
E11 = Sonderbaufläche Baumarkt mit bis zu 10.000 m² Verkaufsfläche E12 = Sonderbaufläche Fachmärkte mit nicht zentrenrelevanten Sort imenten bis zu 5.500 m² Verkaufsfläche ( inkl. der zentrenrelevanten Sortimente Büroartikel mit max. 1.200 m² Verkaufsf läche und Getränke mit max. 1.000 m² Verkaufsfläche ) E13 = Großflächiger Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten bis zu 6.000 m² Verkaufsfläche
E 5 = Großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis zu 3.200 m² Verkaufsfläche
09.02.2009
Beteiligung nach § 4a (3) BauGB
Zu drei Änderungen in den Bereichen Ledder-ken, Ardeystraße und Sundernstraße sind ge-mäß § 4a (3) S.4 BauGB die betroffene Öffent-lichkeit und Träger öffentlicher Belange mitSchreiben vom 15.12.2008 beteiligt worden.
Witten, den
Die BürgermeisterinIn Vertretung
Stadtbaurat
Flächennutzungsplan
T
FW
Maßstab 1 : 10.000
UNI
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