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LVS Bayern
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Landesverbandöffentlich bestellter und vereidigtersowie qualifizierterSACHVERSTÄNDIGER
Datum: 22.04.23
Fachvereich BAU
Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis
Die Haftung des Bauingenieurs aus der Sicht des SACHVERSTÄNDIGENBQÜ – Baubegleitende Qualitätsüberwachung
fhm fachhochschule münchen Audimax Prof. Georg NemetschekFakultät für Bauingenieurwesen 26. Oktober 2006 Dipl.-Ing. (FH) Hans R. Czapka,
öbuv SVPräsident LVS Bayern
Dipl.-Ing. (FH) Richard Schilcher, öbuv SVSchatzmeister LVS Bayern
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Fachbereich BAU
Inhaltliche Gliederung
1.0. Bauen 2006 - Sachstand1.1. Die Veränderungen in der Baupraxis1.2. Die Grundlagen der Qualität im Baubereich1.3. Struktur der Bau-Schadensquellen
2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung
3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?3.1. BQÜ-Abwicklung nach GTÜ-Standard3.2. BQÜ-Abwicklungsstufen3.3. Haftungsfragen zur BQÜ3.4. Ausblick und Zusammenfassung
0Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis
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Fachbereich BAU
Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis
1.0. Bauen 2006 - Sachstand1.1. Die Veränderungen in der Baupraxis1.2. Die Grundlagen der Qualität im Baubereich1.3. Struktur der Bau-Schadensquellen
Dipl.-Ing. (FH) Hans R. Czapka, öbuv SVPräsident LVS Bayern
Dipl.-Ing. (FH) Richard Schilcher, öbuv SVSchatzmeister LVS Bayern
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1.1. Die Veränderungen in der Baupraxis lassen sich wie folgt charakterisieren:
Forderung nach funktionalen Leistungsbeschrieben ohne detaillierte Ausführungsplanung
Vergabe an Generalunternehmen (GU)
Die Qualität der Firmenbauleitungen hat abgenommen
Vergabe der Planungsleistungen an Generalübernehmer (Gü)
Verzicht auf eine Bauherrenbauleitung im Bauträgergeschäft
Technisch nicht nachvollziehbarer Zeit- und Kostendruck
1Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis
1.0. Bauen 2006 – Sachstand
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Qualitätist die Beschaffenheit einer Einheit (Produkt / Leistung) bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen.
1Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis
1.0. Bauen 2006 – Sachstand
1.2. Was bedeutet Qualität?Was sind die Grundlagen der Qualität im Baubereich?
In der industriellen Wirklichkeit genügt eine vage Qualitätsdefinition nicht. Über die Qualität eines Erzeugnisses oder einer Leistung muss eine eindeutige Aussage möglich sein, wenn sie z.B. in Angeboten und Verträgen aufgenommen werden soll.
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Welche Arten von Qualitätsanforderungen gibt es?
1. Es gibt Anforderungen, die der Kunde individuell formuliert bzw. darlegt
2. Es gibt Anforderungen, die der Kunde voraussetzt:
Anforderungen, die allgemein als selbstverständlich vorausgesetzt werden können
Technische Regeln: Anforderung, dass die anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt werden
Gesetze: Anforderungen, dass Gesetze, Verordnungen etc. Erfüllt werden
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1.0. Bauen 2006 – Sachstand
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der Qualitätsbegriff unterliegt heute einer Reihe verschiedener
und zum Teil komplementärer Sichtweisen:
anwenderbezogen Gebrauchsnutzen für den Anwender
produktbezogen Produkteigenschaften
prozessbezogen Fehler im Prozess erst gar nicht entstehen lassen
wertorientiert Preis-/Leistungsverhältnis
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1.0. Bauen 2006 – Sachstand
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Baumängel / Bauschäden= Zeichen für mangelnde Qualität
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1.0. Bauen 2006 – Sachstand
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1.3. Wie sind die Bau-Schadensquellen strukturiert?
29% Planungsmängel / fehlende Planung
26% ungeeignete Bauausführung
21% unvorhersehbare Einflüsse oder nicht mehrfeststellbare Ursachen
13% unzureichende Voruntersuchung
11% mangelnde Kommunikation zwischen Auftraggebern und Unternehmer
(Quelle: Bauherren-Schutzbund Berlin)
1Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis
1.0. Bauen 2006 – Sachstand
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Baubegleitende Qualitätssicherung
Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis
2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung
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Baubegleitende Qualitätssicherung
Baubegleitende Qualitätssicherung
Ausführungsmängel während der Bauphase vermeiden
umgehende Behebung von Baumängeln
Erhöhung der Qualität am Bau
Sicherheit für die Investition
Vermeidung von Störungen und Nutzungsausfällen
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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung
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Baubegleitende Qualitätssicherung
„Pfusch am Bau“
Ca. 3,4 Milliarden Euro / Jahr (2000)
13,4 % des Umsatzes für Schadensanierung
Kosten durch Bauzeitverzögerung
Nutzungsausfälle
Prozessuale Auseinandersetzungen
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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung
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Baubegleitende Qualitätssicherung
Qualitätsüberwachung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden
Unabhängigkeit bei der Überwachung gegenüber Auftraggeber, Planer, Ausführenden und den späteren Nutzern
Kompetenz durch fachliche Qualifikation
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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung
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Baubegleitende Qualitätssicherung
Leistungsumfang
1. Prüfung der Planung auf Vollständigkeit, Realisierbarkeit und Übereinstimmung mit der Baubeschreibung / Ausschreibung
2. Prüfung der Ausführung2.1 vor dem Verfüllen der Baugrube2.2 nach Fertigstellung des Rohbaus2.3 nach Fertigstellung der Rohinstallation, der Gebäudetechnik2.4 vor und nach den Putz-, Estrich- und Fliesenarbeiten2.5 nach Abschluss der Arbeiten
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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung
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Baubegleitende Qualitätssicherung
Beispiel Planung
2Wärmedämmung ist
unvollständig
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Baubegleitende Qualitätssicherung 2Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis
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Baubegleitende Qualitätssicherung
Beton- und Maurerarbeiten
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Baubegleitende Qualitätssicherung
Ausführung Kamineinfassung
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Baubegleitende Qualitätssicherung
Brandwandausführung mit nicht brennbarem Material
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Baubegleitende Qualitätssicherung
Fassadenputzarbeiten Putzanschluss an die Fensterbank
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Baubegleitende Qualitätssicherung
Putz- und Fliesenarbeiten
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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung
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Baubegleitende Qualitätssicherung
Balkonabdichtung
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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung
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Baubegleitende Qualitätssicherung
Sockelabdichtung
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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung
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Baubegleitende Qualitätssicherung
Dachausbildung im Bereich der Brandwand
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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung
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Baubegleitende Qualitätssicherung
Kontrolle der Putzdicke beim Fassadenputz
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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung
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Von der IHK für Niederbayernöffentlich bestellter und vereidigterSACHVERSTÄNDIGERfür Schäden an Gebäuden
Von der IHK für Niederbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigerfür Schäden an Gebäuden
Ringstraße 2584378 Dietersburg/Nöham
Telefon: 08726/1204Telefax: 08726/1074
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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?3.1. BQÜ-Abwicklung nach GTÜ-Standard3.2. BQÜ-Abwicklungsstufen3.3. Haftungsfragen zur BQÜ3.4. Ausblick und Zusammenfassung
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3.1. BQÜ-Abwicklung nach GTÜ-Standard
Die BQÜ nach GTÜ-Qualitätsmanagement-Standard wird von freiberuflich tätigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt.
Das BQÜ-Modell mit den drei Ebenen, aus dem die jetzige Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) nach GTÜ-Qualitätsmanagement-Standard entstanden ist:
BVS Politische /Parlamentarische Ebene
GTÜ Organisations- bzw. Umsetzungsebene
GTÜ-Vertragspartner Bau Ausführende Ebene ö.b.u.v. freiberufliche Bausachverständige
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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?
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3.2. BQÜ-Abwicklungsstufen
Stufe 1 Erstellung des BQÜ-Planes durch den Bausachverständigen, individuell auf die jeweilige Bauplanung abgestimmt nach Planungsprüfung
Projekt-Planungsdaten sammeln und zuordnen Prüfungskriterien festlegen, bezogen auf Gewerke gem. VOB und auf Ausführungszwischenstände Prüfungszeitpunkte festlegen
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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?
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Stufe 2 Vorstellung und Einführung des BQÜ-Planes bei am Bau Beteiligten
Bekanntgabe der Prüfkriterien Teilnehmer an Prüfterminen vereinbaren
Stufe 3 Planung und Baubeschreibung
Planung und Baubeschreibung stichprobenartig überprüfen, Schnittstellenprobleme aufzeigen Leistungsverzeichnisse auf Schnittstellenprobleme überprüfen
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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?
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Stufe 4 Bau-Ausführung
Prüfungstermine auf der Baustelle in Gegenwart der am Bau Beteiligten durchführen festgestellte Mängel und Unregelmässigkeiten aufzeigen, protokollieren, dokumentieren Mitteilung an Auftraggeber mit Empfehlung zur Veranlassung der Mängelbeseitigung
Stufe 5 Bau-Fertigstellung
vom Auftraggeber gestellte Bestandsunterlagen stichprobenweise auf Vollständigkeit überprüfen Abschluss-Protokoll erstellen GTÜ-Zertifikat an Auftraggeber
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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?
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3.3.1. Haftungsumfang bei Überprüfung des BQÜ Vertrages
Die Beurteilung des BQÜ-Vertrages zeigt, dass es sich hier um einen Vertrag eigener Art handelt, der eben werkvertragsrechtlich zu werten ist.
Dies ergibt sich aus der Gesamtzielsetzung, die der Auftraggeber mit dem Auftrag für die Bauqualitäts-überwachung verbindet.
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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?
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Dies ergibt sich aber auch nach der Schwerpunkts-theorie aus der Wertung der einzelnen Stufen.
1. Stufe 1 umfasst die Erstellung der BQÜ-Plansdurch den Bausachverständigen, der konkret auf das jeweilige Projekt zugeschnitten ist, also eine Werkleistung.
2. Stufe 2 umfasst die Vorstellung und Einführung des BQÜ-Plans bei sämtlichen Baubeteiligten, also wieder eine erfolgsqualifizierte Tätigkeit, die
Werkvertragscharakter hat.
3. Stufe 3 umfasst die stichprobenweise Überprüfung von Planung und Baubeschreibung, aber auch des Leistungsverzeichnisses auf Schnitt-
stellenprobleme, also eine reine Werkleistung.
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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?
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4. Stufe 4 mag allenfalls in der Phase Prüfungstermine auf der Baustelle in Gegewart der Baubeteiligten durchzuführenden Dienstleistungscharakter haben, die Feststellung von Mängeln und
Unregelmäßigkeiten (Protokollierung und Dokumentierung) und deren Mitteilung an den Auftraggeber verbunden mit Empfehlungen zur Veranlassung der Mängelbeseitigung stellen reine Werkleistungen dar.
5. Stufe 5 ist bei der Baufertigstellung lediglich die Erstellung des Abschlussprotokolls und des Zertifikates dienstleistungstechnisch zu beurteilen, die Prüfung der Vollständigkeit der Bauunterlagen ist wiederum werkleistungstechnisch zu sehen.
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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?
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3.3.2. Lösungsmöglichkeit
a) Klare vertragliche Vereinbarung über die Leistungspflichten (Stufe 1 mit 5)
b) Klare vertragliche Vereinbarung über die rechtliche Qualität des Zertifikates, wonach dieses lediglich als abschließende Bestätigung des Sachverständigen über die Einhaltung des BQÜ-Standards ist, keine irgendwie geartete Garantie ist.
c) Versicherung der RisikenDie aus dem Vertrag entstehenden Haftungsrisiken werden nach dem GTÜ-Qualitätsmanagementsystem durch eine angemessene Zusatzversicherung der GTÜ, die auf der Berufshaftpflichtversicherung des Sachverständigen aufgesetzt, projektbezogen aufgefangen.
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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?
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