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Erfassung von 30 gelisteten Bunkeranlagen im Kreis Aachen
die für Verkehrssicherungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden
Biologische Station im Kreis Aachen e.V.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, LV NRW (BUND NRW e.V.) Bearbeitung: Marielle Singer-Bayrle
Dezember 2005
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
1
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................1 Abbildungsverzeichnis.........................................................................................................2 Tabellenverzeichnis.............................................................................................................2 1 Einleitung........................................................................................................3 2 Methode .........................................................................................................5 3 Ergebnisse .....................................................................................................6 3.1 Allgemeine Ergebnisdarstellung .....................................................................6 3.2 Erhaltungszustand..........................................................................................7 3.3 Naturschutzfachliche Ergebnisse ...................................................................8 3.3.1 Allgemeine Beschreibung ..............................................................................8 3.3.2 Inventar ........................................................................................................14 3.4 Nutzung des Bunkerumfeldes ......................................................................17 3.5 Verkehrssicherheit........................................................................................22 3.5.1 Maßnahmen und Handlungsbedarf..............................................................24 4 Diskussion ....................................................................................................26 5 Literatur ........................................................................................................30 6 Anhang .........................................................................................................32
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
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Abbildungsverzeichnis Abbildung 2-1: Fledermauskot in einem Bunker ..............................................................5 Abbildung 3-1: Regelbau Nr. 10 (Lois, D. 2003) ..............................................................6 Abbildung 6-1: Übersichtskarte der Bunker mit Bunker-Nummern ................................33 Abbildung 6-2: Erfassungsbogen...................................................................................34 Abbildung 6-3: Fotonachweis der erfassten Bunker ......................................................38
Tabellenverzeichnis Tabelle 3-1: Bunkeranlagen - Ausdehnung und Grundfläche..........................................7 Tabelle 3-2: Bunkeranlagen - Erhaltungszustand............................................................8 Tabelle 3-3: Bunkeranlagen – Biotoptypen im Umfeld...................................................10 Tabelle 3-4: Bunkeranlagen - Deckenwasser ................................................................11 Tabelle 3-5: Bunkeranlagen - Bodenwasser..................................................................11 Tabelle 3-6: Bunkeranlagen - Frostfreiheit ....................................................................12 Tabelle 3-7: Bunkeranlagen - Frostfreie Spalten ...........................................................12 Tabelle 3-8: Bunkeranlagen - Hohlräume, Spalten und Ritzen......................................13 Tabelle 3-9: Bunkeranlagen - Tiernachweise ................................................................15 Tabelle 3-10: Bunkeranlagen - Tiernachweise und Bunkerzustand...............................16 Tabelle 3-11: Bunkeranlagen - Freizeitnutzung in der Bunkeranlage ............................17 Tabelle 3-12: Bunkeranlagen - Freizeitnutzung der Umgebung ....................................18 Tabelle 3-13: Bunkeranlagen - Nähe zu Häusern, Straßen und Wanderwegen............18 Tabelle 3-14: Bunkeranlagen - Erreichbarkeit ...............................................................19 Tabelle 3-15: Bunkeranlagen - Zäunung und Vergitterung............................................19 Tabelle 3-16: Bunkeranlagen - Bedeutung aus Sicht des Naturschutzes......................20 Tabelle 3-17: Bunkeranlagen - Naturschutzfachlicher Wert ..........................................21 Tabelle 3-18: Bunkeranlagen - Armierungseisen...........................................................22 Tabelle 3-19: Bunkeranlagen - Absturzkanten...............................................................23 Tabelle 3-20: Bunkeranlagen – „Stolperspalten“ ...........................................................23 Tabelle 3-21: Bunkeranlagen – Große lockere Betonbrocken.......................................23 Tabelle 3-22: Bunkeranlagen - T-Träger .......................................................................24 Tabelle 3-23: Bunkeranlagen - Einsturzgefahr ..............................................................24
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
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1 Einleitung Im Auftrag des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) wurden 30 im
Kreis Aachen ausgewählte Bunkeranlagen des Westwalls untersucht, die bereits im
Jahr 2004 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) als aktuell abzureißen
eingestuft wurden. Durch das zweijährige Moratorium bis März 2007 besteht nun die
Möglichkeit diese Einschätzung von naturschutzfachlicher Seite zu überprüfen. Unter
Verwendung eines speziell für Westwallanlagen vom BUND entwickelten Fragebogens
wurden die Anlagen auf bestimmte naturschutzfachliche, verkehrstechnische und bau-
technische Fragestellungen hin untersucht.
Die BIMA bzw. die Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Allgemeinen Kriegsfol-
gengesetz (AKG) nach Kriegsende automatisch Eigentümer der Anlagen geworden und
seither gesetzlich dazu verpflichtet, sich um die Verkehrssicherung der Anlagen zu
kümmern. Die weitaus meisten (90 %) der ursprünglich 20.000 Wehranlagen, der so
genannten Siegfriedlinie ,die zwischen 1938 und 1940 als Westbefestigung entlang der
niederländischen, belgischen und luxemburgischen Grenze zwischen dem nordrhein-
westfälischen Kleve und der Schweizer Grenze bis Basel errichtet wurden, wurden nach
dem Krieg von den Alliierten gesprengt. Ein Großteil ihrer Decken stützenden Stahl-T-
Träger wurde entfernt und verkauft.
Aus Sicht der BIMA ergibt sich aufgrund des Zerstörungsgrades einiger Bunker ein
Problem der Verkehrssicherung. Demzufolge wurden bisher viele Bunker völlig überer-
det und durch Totalzerkleinerung vollständig beseitigt.
Im Laufe der letzten Jahre haben Naturschützer erkannt und für einzelne Bunkeranla-
gen nachgewiesen, wie wertvoll gerade die gesprengten Bunker als Rückzugsraum für
geschützte Tierarten wie beispielsweise Fledermäuse, Wildkatze und Baummarder sind
(STIFTUNG EUROPÄISCHES NATURERBE (EURONATUR) 2000; KÖRBER ET AL. 2004 und 2005;
HAAG, M. & HELB, H.-W.1993, BRAUN, A. 1986, FUßER, A. 1987). Auch für den Bereich der Flora wurde festgestellt wie wertvoll diese sich selbst überlas-
senen von der Natur zurück eroberten Betoninseln sind (BRAUN, A. 1986, HAAG; M. &
HELB, H.-W. 1993; KUNZE, A. ET AL 1991. Einige Moose wurden in Rheinland-Pfalz aus-
schließlich auf ehemaligen Bunkeranlagen und Höckerlinien gefunden (RÖLLER, O.
2003; RÖLLER, O. 2004).
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Ziel des Naturschutzes und des Projektes „Grüner Wall im Westen“ ist den weiteren
Abriss der für die Natur so wertvoll gewordenen „Rückzugsinseln“ auf Dauer zu stop-
pen, um ein überregionales Biotopverbundnetz ähnlich dem „Grünen Band“ an der e-
hemaligen innerdeutschen Grenze zu schaffen.
Anders als in Nordrhein-Westfalen wurde in Rheinland-Pfalz seit Ende Februar 2004 die
Gefahrensicherung durch Totalzerkleinerung und Übererdung der Bunkeranlagen durch
einen Erlass des Ministeriums für Umwelt und Forsten verboten. Die vollständige Besei-
tigung ist nur noch in einzelnen, begründeten Fällen erlaubt (HIMMLER 2004). Zusätzlich
sind bei der Sicherung und Umgestaltung von Bunkerruinen die Eingriffsregelung nach
§§ 4-6 des Landespflegegesetzes, § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (Bestimmun-
gen zu Vorhaben in Natura 2000-Gebieten) sowie die rechtlichen Vorgaben zum Arten-
schutz anzuwenden. Nach der im Oktober 2005 von Öko-Log Freilandforschung im Auf-
trag des Landes Rheinland-Pfalz (MUF, LUWG) im Entwurf vorgelegten Studie „Zur
Nutzung umgestalteter ehemaliger Westwallbunker durch wild lebende Säugetiere in
Rheinland-Pfalz“, ist man jetzt bemüht, einen Weg zu finden den gesamten West-
wallabschnitt als Flächenbaudenkmal unter Schutz zu stellen.
Um die naturschutzfachliche Relevanz der Bunker zu belegen und ein Konzept für ihren
Schutz zu entwerfen wurde am 23.03.2005 vom BUND-NRW ein zweijähriges Abriss-
Moratorium in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden erwirkt.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die 30 unmittelbar vom Abriss bedrohten Bunker im
Kreis Aachen bezüglich ihres Allgemeinzustandes und ihrer Wichtigkeit in Bezug auf
den Artenschutz zu erfassen.
Zur detaillierten Erfassung diente ein vom BUND-NRW, erstmalig entwickelter Erfas-
sungsbogen für Westwallanlagen. Zur Auswertung und Archivierung der Daten wurde
von der Biologischen Station im Kreis Aachen e.V., in Anlehnung an den Erfassungsbo-
gen, eine Access-Datenbank entwickelt. Teil dieser Arbeit war es, durch die Eingabe
der erfassten Daten in die neue Datenbank, Schwachpunkte der Datenbank zu erken-
nen und bereits im Entwicklungsstadium zu beheben. Veränderungen am ursprüngli-
chen Datenbogen (quantitative und qualitative) führten fortwährend zu Anpassungen in
der Datenbank. Die Änderungen hatten zur Folge, dass nicht alle Daten vollständig ein-
heitlich erhoben und ausgewertet werden konnten.
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
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2 Methode Vom Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn wurden digitalisierte Bunker-
standorte und denkmalpflegerische Zusatzdaten für das gesamte Kreisgebiet Aachen
zur Verfügung gestellt. Die Bunker liegen entlang des Wurmtals im Nordkreis bei Her-
zogenrath und Würselen sowie im Stolberger Raum. Zwei Anlagen befinden sich bei
Eschweiler; zwei weitere im Südkreis bei Monschau (siehe Karte 1, Anhang).
Zwei der auf der Abrissliste stehenden Bunkeranlagen befinden sich auf niederländi-
schem Territorium. Sie wurden von der Untersuchungsliste gestrichen. Innerhalb des
Untersuchungszeitraumes wurde von der Stadt Monschau ein Antrag auf Beseitigung
von zwei weiteren Bunkern gestellt, so dass die Zahl der erfassten Bunker bei 30 blieb.
Ein erster Erfassungsbogen (s. Anlage), entwickelt vom BUND wurde Anfang Mai 2005
mit der Biologischen Station im Kreis Aachen sowie weiteren Fachleuten diskutiert und
stand als Arbeitsgrundlage für die erste Datenaufnahme vor Ort zur Verfügung. Der Er-
fassungsbogen wurde in der Praxis und auf Wunsch des BUND auf bestimmte Frage-
stellungen hin ständig weiterentwickelt und
angepasst.
Die Erfassung der Bunkeranlagen erfolgte
in der Regel in einer einmaligen Begehung
und Inspizierung der jeweiligen Anlage zwi-
schen Mai und August 2005. Zwei Bunker
wurden Anfang Oktober erfasst.
Als Kartengrundlage zum Auffinden und
Einzeichnen der zu untersuchenden Bun-
keranlagen diente eine jeweils im DIN A3-
Format ausgedruckte Deutsche Grundkarte
im Maßstab 1:5.000.
Abbildung 2-1: Fledermauskot in einem Bunker
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
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Für die optischen Untersuchungen wurden folgende Hilfsmittel verwendet: Taschen-
lampe, Kopflampe und Fernglas. Eventuelle Tierspuren (Haare, Knochen, Kot etc.)
wurden zur späteren Nachbestimmung in Plastiktüten mitgenommen oder in Probenglä-
schen (Kot) gesammelt. Als weitere Hilfsmittel dienten Klemmbrett, Erfassungsbögen,
Bestimmungsliteratur, Beobachtungsglas oder Becherlupe, und ein wasserfester Ed-
ding. Der Zustand und wichtige Befunde wurden mit einer Digitalkamera dokumentiert.
3 Ergebnisse Die Ergebnisse der Kartierungen finden sich in der beigefügten Accessdatenbank. Auf-
grund von Änderungen des Erfassungsbogens während der laufenden Kartierung, las-
sen sich nicht alle erfassten Punkte ohne Nachbesserungen auswerten. Im Folgenden
sind wichtige Ergebnisse zusammengefasst dargestellt.
3.1 Allgemeine Ergebnisdarstellung Anlagentyp Unter den Bunkeranlagen befinden sich 13 unterschiedliche Bauformen. Der weitaus
häufigste Bunkertyp ist mit 18 Objekten der so genannte Unterstand. Dieser Bunkertyp
taucht in fünf verschiedenen Varianten auf (Variantenbezeichnung: 010, 010a mit ange-
hängtem Kampstand, 011 und RAD) wobei die Varianten 010- und 010a-Unterstand mit
einer Größe von 11 m x 10 m bzw. 10 m x 8 m weitaus häufiger angetroffen wurden, als
alle anderen Varianten und Bunkertypen.
Abbildung 3-1: Regelbau Nr. 10 (Lois, D. 2003)
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
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Alle anderen vorgekommenen Varianten und Bunkertypen kamen nur vereinzelt vor.
Neben Unterständen wurden folgende Bunkertypen ermittelt: Wasserbunker, Telefon-
bunker, B1/1-MG-Bunker, B1/5 Doppel-MG-Bunker, D-2-MG-Bunker, 020-Pakbunker
und ein Sanitätsbunker. Nähere Angaben zu diesen Bunkertypen finden sich in der ent-
sprechenden Fachliteratur (Willems, W. & Koschik, H. 1997; Lauer, H. 1979).
Anlagengröße Die im Rahmen dieser Arbeit erfasste Grundfläche einer Anlage kann lediglich ge-
schätzt werden, da dies ab einem bestimmten Zerstörungsgrad nicht genauer möglich
ist. 14 der Bunkeranlagen hatten im ursprünglichen unzerstörten Zustand eine Grund-
fläche zwischen 20-80 m² und gehören damit zu den größeren Anlagen innerhalb dieser
Untersuchung. Bei sieben Anlagen liegt die Grundfläche bei weniger als 20 m². Neun
Bunkeranlagen befinden sich in einem Zustand, in dem die ursprünglichen Ausmaße
der Grundfläche nicht mehr erkennbar sind. Die längsten bei einer Anlage vorgefunde-
nen Betonstücke oder Bruchstücke sind in 16 Anlagen zwischen fünf und 20 Meter lang;
bei 14 Anlagen wurden nur Betonteile vorgefunden die kürzer als 5 m lang sind.
Tabelle 3-1: Bunkeranlagen - Ausdehnung und Grundfläche Anzahl von Bunkeranlagen Grundflaeche Ausdehnung
7 < 20m² < 5m1 20 - 80 m² < 5m
13 20 - 80 m² 5 - 20m6 nicht erkennbar < 5m3 nicht erkennbar 5 - 20m
3.2 Erhaltungszustand Über 90 % aller Bunkeranlagen des Westwalls wurden nach dem zweiten Weltkrieg
durch die Alliierten gesprengt. Von den 30 im Kreis Aachen untersuchten Bunkeranla-
gen wurden 26 Anlagen gesprengt. Die übrigen vier sind durchweg sehr kleine Anlagen
mit einer Grundfläche von weniger als 20 m² und einer relativ geringen Deckendicke
von nur 25-50 cm Dicke. Diese werden als komplett erhalten eingestuft. Im Inneren von
zwei der vier Anlagen hat es vor geraumer Zeit einmal gebrannt. Zwei weitere ange-
sprengte größere Bunkeranlagen wurden mit in die Kategorie „komplett erhalten“ einge-
stuft, weil ihre Decke offensichtlich während der Sprengung nur kurz angehoben wurde
und heute wieder in waagrechter Position an der ursprünglichen Stelle liegt. Räume und
Seitenwände sind weitestgehend erhalten geblieben (s. Tabelle 3-2). Insgesamt sind
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
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somit sechs Anlagen komplett erhalten geblieben. Fünf der untersuchten Anlagen wur-
den teilweise zerstört. Ein Großteil ihrer Räumlichkeiten ist noch erkennbar und wenigs-
tens zu einem Drittel durch waagerecht liegende Deckenteile z.B. gegen Regen ge-
schützt.
Insgesamt sieben Anlagen befinden sich in einem stark zerstörten Zustand. Mehrere
Meter umfassende Betonbruchstücke liegen so umher, dass das ursprüngliche Ausmaß
bzw. die ungefähre Größe des Grundrisses erkennbar geblieben ist.
Ein Drittel der untersuchten Anlagen wurden komplett zertrümmert vorgefunden. Zwei
Bunkeranlagen sind übererdet, jedoch noch erkennbar.
Tabelle 3-2: Bunkeranlagen - Erhaltungszustand Anzahl Bunkeranlagen Erhaltungszustand
6 komplett erhalten5 teilweise zerstört7 stark zerstört10 zertrümmert2 übererdet
3.3 Naturschutzfachliche Ergebnisse In den folgenden Kapiteln werden naturschutzfachliche Daten zu den Bunkern darge-
stellt, die sowohl die nähere Umgebung als auch den Bunker selber betreffen. Insbe-
sondere der Nachweis von Tierarten aber auch andere Aspekte führen zu einer ersten
naturschutzfachlichen Bewertung von Bunkeranlagen sowie abschließend zu Vorschlä-
gen von Maßnahmen.
3.3.1 Allgemeine Beschreibung
Schutzstatus von Umgebung und Bunkern 70 Prozent der untersuchten Bunkeranlagen (21) befinden sich in Naturschutzgebieten
des Kreises Aachen. Zwölf Anlagen liegen gleichzeitig in FFH-Gebieten (siehe Karte 1,
Anhang). Eine Anlage liegt in einem geschützten Landschaftsbestandteil und sechs An-
lagen liegen in einem Landschaftsschutzgebiet. Zwei Anlagen liegen im ungeschützten
Bereich.
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Denkmalstatus
Vier der untersuchten Bunkeranlagen im Kreis Aachen befinden sich auf einer Liste für
Baudenkmäler (Rheinisches Amt für Denkmal und Bodenpflege). Ein Bunker im Stol-
berger Raum befindet sich auf zwei verschiedenen Listen: Der Denkmalliste des Krei-
ses Aachen und der Denkmalliste einer Kommune.
Einbettung des Bunkerbauwerks in der Landschaft Der größte Teil der 30 untersuchten Bunkeranlagen befand sich aus Tarnungsgründen
im Wald oder in Gehölzen (s. Tabelle 3-3), und oft wegen der besseren Übersicht über
das Gelände in leichter bis starker Hanglage. Die relative Nähe zu Wegen gewährte
eine gute Verbindung der Bunker untereinander. Fast 2/3 der Bunkeranlagen befinden
sich zudem in Siedlungsnähe, was sich auf die relativ große Siedlungsdichte im Nord-
kreis zurückführen lässt.
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
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Tabelle 3-3: Bunkeranlagen – Biotoptypen im Umfeld
Bunker Biotoptypen im Bunkerumfeld Aue
Feld/ Acker
Felsen/ Steinbruch
Fichten-forst Fließgewässer Hecke Heide Laubmischwald Mischwald Nadelwald Quellhorizont sonstige Stillgewässer Wiese/Weide
1 3 x x x 2 3 x x x 3 3 x x x 4 5 x x x x x 5 4 x x x x 6 5 x x x x x 7 4 x x x x 8 3 x x x 9 3 x x x
10 3 x x x 11 3 x x x 12 4 x x x x 13 3 x x x 14 4 x x x x 15 2 x x 16 4 x x x x 17 6 x x x x x x 18 4 x x x x 19 3 x x x 20 4 x x x x 21 3 x x x 22 2 x x 23 4 x x x x 24 3 x x x 25 2 x x 26 2 x x 27 3 x x x 28 3 x x x 29 1 x
30 4 x x x x
Häufigkeit eines Biotoptyps 4 5 6 7 15 3 2 21 3 1 1 1 11 20
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
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Wie bereits erwähnt befindet sich der weitaus größte Teil (26) der untersuchten Bun-
keranlagen im Wald oder am Waldrand. Wald ist praktisch bei allen 30 erfassten Bun-
keranlagen in unmittelbarer Umgebung zu finden. In den meisten Fällen handelt es sich
um Laubmischwald. Daneben kommen andere Waldtypen wie Mischwald, Nadelwald,
Auwald und der reine Fichtenforst vor. Neben Wiesen und Weiden sind häufig Gewäs-
ser in der Nähe; sowohl Fließgewässer (viele Bunker liegen an der Wurm), als auch
Stillgewässer. Des Weiteren kommen Felsen und Steinbrüche, Felder und Äcker, He-
cken und Heiden vor. Man findet fast alle Kombinationen an Biotopstrukturen in der
Umgebung.
Mikroklima / Feuchtigkeit Die klimatischen Bedingungen im zentralen Hohlraum einer Bunkeranlage bestimmen
u.a. die potentiell dort anzutreffenden Tierarten. Durch Kriterien wie Luftfeuchte und
Temperatur gewinnt man Anhaltspunkte, für welche Arten von Tieren die Bunkeranlage
möglicherweise geeignet ist.
Der Praktikabilität halber, wurde für eine erste Grobeinschätzung der Feuchtegrad an
Decke und Boden durch in Augenscheinnahme und Tastsinn ermittelt (Tabelle 3-4,
Tabelle 3-5).
Tabelle 3-4: Bunkeranlagen - Deckenwasser Anzahl Bunkeranlagen Deckenwasser
10 trocken1 feucht8 Stalaktiten
11 nicht ermittelbar
Im Inneren von zehn Bunkeranlagen wurde zum Zeitpunkt der Begehung eine trockene
Decke vorgefunden. Die Decke einer Anlage fühlte sich beim Anfassen feucht an. Acht
Räumlichkeiten wiesen Stalaktiten an der Decke auf.
Tabelle 3-5: Bunkeranlagen - Bodenwasser Anzahl Bunkeranlagen Bodenwasser
13 trocken5 feucht1 sehr nass
11 nicht ermittelbar
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
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Der zentrale Hohlraum von 13 Bunkeranlagen war am Boden weitgehend trocken. In
fünf Anlagen war er leicht feucht. In einer befand sich trotz sommerlicher Temperaturen
eine große Wasserlache.
Frostfreiheit Die Frage, inwiefern der gesamte Innenraum eines Bunkers oder einzelne Spalten in
Betonteilen im Winter frostfrei bleiben, ist für einzelne Tiergruppen wie z.B. überwin-
ternde Fledermäuse von Bedeutung. Bei der Zuordnung handelt es sich um Einschät-
zungen z.B. aufgrund von Wanddicke oder geschützter Nischen und Spalten.
Tabelle 3-6 zeigt die Ergebnisse zur Frostfreiheit der Bunker im Kreis Aachen. Fünf der
untersuchten Anlagen bleiben im Winter vermutlich frostfrei. Zwei intakte dickwandige
Anlagen, eine teilweise zerstörte dickwandige Anlage sowie zwei Übererdete. Bei weite-
ren fünf Anlagen hängt es davon ab, wie kalt der Winter im Nordkreis Aachens ist. Die
zentralen Hohlräume der Bunker bleiben im Winter evtl. auch komplett frostfrei. Alle
restlichen Untersuchungsobjekte bieten vermutlich keine komplett frostfreie Unterkunft
für Tiere im Winter.
Tabelle 3-6: Bunkeranlagen - Frostfreiheit Anzahl Bunkeranlagen Anlage komplett frostfrei?
5 Ja5 Eventuell20 nein
Es kann davon ausgegangen werden, dass in tiefen Spalten aller dickwandiger Bunker-
anlagen im Winter frostfreie Bereiche zu finden sind, sofern die von der Sprengung üb-
rig gebliebenen Deckenteile eine Mindestgröße nicht unterschreiten.
Tabelle 3-7: Bunkeranlagen - Frostfreie Spalten Anzahl Bunkeranlagen Frostfreie Spalten vorhanden?
22 Ja6 Eventuell2 nein
Diese Untersuchung geht davon aus, dass in mindestes 22 erfassten Anlagen frostfreie
Spalten vorhanden sind. Bei sechs Bunkern sind entweder die Betonbruchstücke zu
klein oder die Wände sind nicht dick genug, um eine Frostfreiheit in kalten Wintern in
der jeweiligen Lage zu garantieren. Dass Bereiche in tiefen Spalten in milden Wintern
frostfrei bleiben, ist jedoch wahrscheinlich. Zwei in der Eifel liegende dünnwandige (ca.
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30 cm) Bunker, denen große Teile der Wände fehlen, werden bei den dort üblichen
Temperaturen im Winter bisweilen komplett durchfrieren.
Hohlräume, Spalten und Ritzen Hohlräume, Spalten und Ritzen unterscheiden sich in ihrer Größe. Nicht zerstörte Bun-
ker, wie Wasserbunker bestehen in der Regel aus einem „Hohlraum“, andere können
durch Nebenräume mehrere „Hohlräume“ haben. Bei den zumeist mehr oder weniger
zerstörten Bunkern sind, in Ergänzung zu den größeren Hohlräumen, kleinere Hohl-
räume bis zu zwei Quadratmetern festgehalten worden. Spalten sind Lücken, Vertiefun-
gen oder ähnliches, die i.d.R. aufgrund der Sprengungen eine Öffnungsbreite von mehr
als zehn Zentimetern aufweisen. Als Ritzen werden Spalten kleiner als zehn Zentimeter
festgehalten. Die Tiefe von Spalten und Ritzen konnte nicht festgehalten werden.
Die Ergebnisse (s. Tabelle 3-8) zeigen, dass fast alle Bunker mehr oder weniger viele
Hohlräume haben. Nur die völlig kleinteilig zertrümmerten und übererdeten haben, so-
weit zu erkennen, keine Hohlräume mehr.
Bei den Spalten und Ritzen sieht das Ergebnis differenzierter aus. Eine Zuordnung zum
Zerstörungsgrad ist hier nicht möglich. Sowohl komplett erhaltene als auch zertrümmer-
te Bunker haben mal mehr oder weniger Spalten oder Ritzen.
Tabelle 3-8: Bunkeranlagen - Hohlräume, Spalten und Ritzen Anzahl Bunkeranlagen Hohlräume (< 2 m²)
14 viele13 einige3 (fast) keine
Spalten (> 10 cm)16 viele8 einige6 (fast) keine
Ritzen (< 10 cm)15 viele11 einige4 (fast) keine
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3.3.2 Inventar Fauna In insgesamt 16 Bunkeranlagen, also in jedem zweiten Bunker, wurden Nachweise von
Tieren erbracht (s.Tabelle 3-9: Bunkeranlagen - Tiernachweise).
In sechs Anlagen wurde Fledermauskot gefunden. In drei dieser Anlagen, die mehrfach
begangen wurden, sind Fledermäuse wiederholt angetroffen worden. In einem der Bun-
ker wurde bei der Begehung am 18.11.2005 ein Braunes Langohr (Plecotus auritus,
Anhang IV der FFH-Richtlinie, RL NRW 3) gefunden. In einem weiteren Bunker wurden
ebenfalls Braune Langohren gesichtet. Des Weiteren wurde in diesem Bunker ein Gro-
ßes Mausohr (Myotis myotis, Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, RL NRW 2) ent-
deckt sowie eine Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus, Anhang IV der FFH-
Richtlinie, RL NRW: durch Naturschutzmaßnahmen nicht mehr gefährdet) durch Netz-
fang bestimmt. In einem weiteren Bunker wurden im Winter 2004/2005 zwei Braune
Langohren und vier Wasserfeldermäuse (Myotis daubentonii, Anhang IV der FFH-
Richtlinie, RL NRW 3) entdeckt. Bei einer Begehung am 29.10.2005 wurden erneut vier
Braune Langohren gefunden.
Des Weiteren wurden Fuchs, Marder und Mauswiesel durch ihre auffälligen Spuren in je
einer Bunkeranlage nachgewiesen. Ob es sich bei dem an Hand von Kot und Fraßspu-
ren (angenagte Federn) nachgewiesenen Marder um den in der RL NRW als gefährdet
(3) eingestuften Baummarder (Martes martes) oder um den Steinmarder (Martes foina)
handelt, konnte nicht festgestellt werden. Weitere Nachweise wie Knochen, Kot, Liege-
kuhlen und Trittspuren von mittelgroßen Säugern wurden in insgesamt vier verschiede-
nen Bunkern erbracht. In drei unterschiedlichen Anlagen gab es durch Kot und Erdlö-
cher Hinweise auf die Nutzung des Bunkerareals durch kleinere Säugetiere. In acht An-
lagen wurden Vögel nachgewiesen. Darunter befanden sich ein Waldkauz, zwei Mal ein
Nest eines Zaunkönigs sowie weitere eindeutige Hinweise auf Vögel (Gewölle, Kot,
Nest), die bisher nicht genauer zugeordnet werden konnten. Amphibien wurden in ins-
gesamt vier Anlagen angetroffen; drei Mal der Grasfrosch und einmal der Bergmolch.
Des Weiteren wurden in zwei Bunkern Spuren von Haustieren gefunden. In einem der
komplett erhaltenen kleinen RAD-Bunker in Stolberg-Münsterbusch befanden sich zwei
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Tabelle 3-9: Bunkeranlagen - Tiernachweise
Bunker Fuchs Marder Mauswiesel Schaf Hauskatze
nicht näher zugeordnete Nachweise von mittel-
große Säuger Maus
nicht näher zugeordnete Nachweise von Klein-
säuger Braunes Langohr
Großes Mausohr
Wasser- fledermaus
Zwerg- fledermaus
nicht näher zugeordnete Nachweise von Fleder-
mäusen Wald- kauz
Zaun- könig
nicht näher zugeordnete Nachweise von Vögeln
Gras-frosch
Berg- molch
Tagpfauen-auge
Höhlen-spinne
1 x 2 x x x 3 x x x x 4 x x 5 x 6 x 7 x x x x 8 x x x x x x x 9 x x x 10 x 11 x 12 x x 13 x 14 x x x 15 x x 16 x x x
Anzahl Bunker-anlagen 1 1 1 1 1 4 1 2 3 1 1 1 6 1 2 4 3 1 2 2
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kleine Schafskadaver. In einer anderen Bunkeranlage im Stolberger Raum wurde ne-
ben einer Reihe von nicht genauer identifizierten Tiernachweisen (verschiedene Kno-
chen, Kot und ein Gewölle) ein Hauskatzenschädel gefunden.
In Tabelle 3-10 ist der Zusammenhang zwischen dem Zerstörungsgrad der Bunkeran-
lagen und dem Auffinden von Tiernachweisen dargestellt. Es zeigt sich, dass teilweise
zerstörte und stark zerstörte Bunkeranlagen tendenziell häufiger von wildlebenden Tie-
ren genutzt werden, als komplett erhaltene, zertrümmerte oder übererdete Anlagen.
Bezieht man sich nur auf wildlebende Tiere, so reduziert sich die Zahl der Tiernachwei-
se in komplett erhaltenen Anlagen von 3 auf 2 Bunkeranlagen.
Tabelle 3-10: Bunkeranlagen - Tiernachweise und Bunkerzustand Anzahl Bunkeranlagen Zustand Spuren vorhanden ?
3 (von 6)komplett erhalten Ja
5 (von 5)teilweise zerstört Ja
5 (von 7) stark zerstört Ja
3 (von 10) zertrümmert Ja
2 (von 2) übererdet nein Flora Es wurde die auf und zwischen den Betonteilen der Bunkeranlage befindliche Vegetati-
on, sowie die im unmittelbaren Umfeld der Bunkeranlage angesiedelte Flora aufge-
nommen. Der Artenreichtum im Bereich der Bunker ist aufgrund des gegenüber dem
Umfeld größeren Strukturreichtums deutlich erhöht. Es wurden zwar bemerkenswerte
Pflanzen, wie z.B. das Galmeiveilchen, jedoch keine Arten gefunden, die im jeweiligen
Untersuchungsraum auf der Roten Liste in NRW als gefährdet eingestuft werden. Fol-
gende bemerkenswerte Arten wurden gefunden: Der Galmei-Schafsschwingel (Festuca
aquisgranensis) und das Galmei-Veilchen (Viola lutea ssp. calaminaria) wuchsen auf
und direkt neben dem Dach zweier Bunkeranlagen, die sich in Stolberg Münsterbusch
auf einem in diesem Gebiet häufigem Biotoptyp, dem Schwermetallrasen auf Kalk be-
finden. Auf einer Bunkeranlage im Stolberger Raum wurde auf kalkhaltigem Untergrund
Seidelbast (Daphne mezereum) festgestellt.
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
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3.4 Nutzung des Bunkerumfeldes Freizeitnutzung am Bunker Bei der Hälfte aller untersuchten Bunker ist deutlich mehr Müll vorhanden als in der
Umgebung. In vier der untersuchten Anlagen befinden sich zwischen anderem abgela-
denen Müll vermutlich Altlasten wie asbestverdächtiges Dachmaterial. In sechs Ankla-
gen war kein Müll zu sehen.
Hinweise wie Müll, Feuerspuren und Trittbelastung können Anhaltspunkte dafür geben,
ob jemand eine Bunkeranlage aufsucht. In elf Bunkern findet man deutliche Hinweise
auf regelmäßige Freizeitnutzung. Acht der Anlagen werden kaum für die Freizeitgestal-
tung in Anspruch genommen. Neun Anlagen werden ihren Indizien nach seit längerem
nicht mehr von Besuchern aufgesucht. Bei zwei Anlagen ist keine Einschätzung auf-
grund der vorgefundenen Situation möglich. Eine dieser Anlagen wurde fast komplett
mit Müll verfüllt. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Anlage aufgesucht wird, ist vermut-
lich gering. Die zweite Anlage scheint aufgrund ihres zertrümmerten Zustandes weniger
attraktiv für die meisten Spaziergänger zu sein. Sie weist ein wenig älteren Müll auf und
liegt in Sichtweite eines häufiger genutzten Wanderweges. Es ist aber durchaus vor-
stellbar, dass die Anlage aufgrund der Sichtbarkeit vom Wanderweg aus, durchaus häu-
fig kurzzeitig betreten wird, ohne dass Müll hinterlassen wird.
Tabelle 3-11: Bunkeranlagen - Freizeitnutzung in der Bunkeranlage
Anzahl BunkeranlagenFreizeitnutzung in der
Bunkeranlage11 Ja8 kaum9 nein2 ?
Bemerkenswert ist, dass im Bereich von acht Anlagen sichtbare Spuren von Feuer (La-
gerfeuer, in einem Fall evtl. Blitzschlag) festgestellt wurden. In einem kleinen türlosen
Telefonbunker wurde eine zusammengefaltete Decke sowie ein an die Seite gestellter
Handfeger mit Schaufel gefunden; Hinweise, die auf die Nutzung des Bunkers als re-
gelmäßigen Übernachtungsplatz deuten.
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Freizeitnutzung im Umfeld des Bunkers Tabelle 3-12 informiert über das vermutete Ausmaß von Freizeitaktivitäten in der nähe-
ren Umgebung der Bunkeranlagen. Elf Bunkeranlagen befinden sich in einem Gebiet,
welches durch Freizeitsuchende stark frequentiert wird. Die meisten dieser Anlagen
liegen im Wurmtal bei Herzogenrath, einem Naherholungsgebiet für mehrere Städte im
Nordkreis sowie der Stadt Aachen. Die Umgebung von 14 Bunkeranlagen wird deutlich
weniger von Freizeitsuchenden aufgesucht. Es sind vorwiegend die Bewohner von
Siedlungen in der Nähe, die sich in diesem Gebiet aufhalten. In der Umgebung von fünf
Bunkeranlagen finden wenige Freizeitaktivitäten statt.
Tabelle 3-12: Bunkeranlagen - Freizeitnutzung der Umgebung Anzahl Bunkeranlagen Freizeitnutzung der Umgebung
11 intensiv14 mittel5 gering0 keine
Nähe zu Häusern und Wanderwegen Aus Tabelle 3-13 wird ersichtlich, dass ca. die Hälfte der erfassten Bunkeranlagen di-
rekt im Umkreis von 10 m an einem Wanderweg, einer Straße oder einem Haus liegen.
Im Erfassungsbogen wurde unzureichender Weise nicht zwischen diesen einzelnen
Wahlmöglichkeiten differenziert. In allen Fällen handelt es sich in dieser Kategorie (<
10 m) um unmittelbar in Bunkernähe verlaufende Wanderwege. Um neun Anlagen her-
um befindet sich im Umkreis von 50 m weder ein Wanderweg, noch eine Straße oder
ein Haus. Sieben Anlagen haben einen Abstand von 10 – 50 m zum nächsten Wander-
weg, zur nächsten Straße oder zum nächsten Haus.
Tabelle 3-13: Bunkeranlagen - Nähe zu Häusern, Straßen und Wanderwegen
Anzahl BunkeranlagenNähe zu Häusern, Straßen oder
Wanderwegen9 > 50 m7 10-50 m
14 < 10 m
Erreichbarkeit Die Erreichbarkeit eines Bunkers lässt gegebenenfalls Rückschlüsse auf die Notwen-
digkeit von Verkehrssicherungsmaßnahmen zu. Die Tabelle 3-14 zeigt, dass der weit-
aus größte Teil der Bunkeranlagen (80 %) ohne großen Aufwand gefunden werden
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
19
kann. Fünf Anlagen sind nur unter größerem Einsatz zu erreichen. Ein Bunker liegt in
einer schwer zugänglichen Strauchschicht aus Brombeeren und Adlerfarn.
Tabelle 3-14: Bunkeranlagen - Erreichbarkeit Anzahl Bunkeranlagen Erreichbarkeit
24 leicht5 mittel1 schwer erreichbar
Zugänge zu den Bunkeranlagen Lediglich eine Bunkeranlage war am Zugang zu einem größeren bekriechbaren Hohl-
raum mit einem Knotengeflecht verschlossen (s. Abb. Anhang mit Bunkernr. 050417).
Alle übrigen Anlagen waren als Bauwerk zugänglich, zum Teil aber durch Zäune von
der frei zu betretenden Landschaft abgegrenzt.
Zwei Bunkeranlagen sind von privaten Flächeneigentümern so eingezäunt worden,
dass sie nur schwer zu betreten sind. Beide Bunkeranlagen sind stark zerstört und wei-
sen insbesondere unter Teilen der Deckenplatte größere trockene Hohlräume auf. Einer
der beiden Bunker befindet sich am Ende eines großen privaten Gartens. Das Grund-
stück ist komplett mit einem etwa 1,5 m hohen Maschendrahtzaun plus zwei darüber
befestigten Stacheldrahtstreben eingezäunt. Der zweite durch Zäunung schwer zugäng-
liche Bunker befindet sich mitten auf einer Pferdeweide.
Sieben Bunker sind nur teilweise eingezäunt, meist mit einem einfachen Stacheldraht-
zaun, welcher eine größere Flächengrenze markiert und häufig Lücken und defekte
Stellen aufweist. Es handelt sich hierbei um private Flächen. 21 Anlagen, also mehr als
2/3 der Anlagen weisen keinerlei Umzäunung auf. Häufig liegen alte Stacheldrahtreste
im Bunkerareal herum.
Tabelle 3-15: Bunkeranlagen - Zäunung und Vergitterung Anzahl
BunkeranlagenVergitterung von
Eingängen/ HohlräumenBunkerareal eingezäunt
2 nein ja21 nein nein6 nein teilweise1 teilweise teilweise
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
20
Aktuelle Bedeutung aus Sicht des Naturschutzes Im Folgenden wird die Bedeutung der Bunkeranlagen im derzeitigen Zustand im Einzel-
nen betrachtet. Unter dem derzeitigen Zustand der Anlage ist in diesem Falle nicht nur
die Bausubstanz gemeint, sondern alle zusätzlichen negativen äußeren Faktoren wie
Verfüllung mit Müll, fehlender Sichtschutz bei unmittelbarer Nähe zum Wanderweg, Zu-
gänglichkeit und weitere Faktoren. Tabelle 3-16 zeigt hierzu eine Übersicht.
Tabelle 3-16: Bunkeranlagen - Bedeutung aus Sicht des Naturschutzes (derzeitiger Zustand)
Anzahl BunkeranlagenBedeutung aus Sicht des Naturschutzes
(derzeitiger Zustand)16 sehr hoch7 hoch1 mittel4 optimierbar2 ?
Die naturschutzfachliche Bedeutung im derzeitigen Zustand der Bunkeranlagen wurde
für 16 Bunkeranlagen als sehr hoch eingestuft. In diesen Bunkeranlagen wurden Spu-
ren u.a. von wildlebenden Tieren nachgewiesen oder es ist aufgrund der Ausstattung an
Hohlräumen, Ritzen und Spalten davon aus zu gehen, dass wildlebende Tiere diese
Anlage regelmäßig als Lebensraum nutzen können.
Sieben Anlagen haben derzeit eine hohe Bedeutung für den Naturschutz.
Lediglich einer Anlage kommt eine mittlere naturschutzfachliche Bedeutung zu. Der
stark zertrümmerte Zustand, das Fehlen jeglichen Sichtschutzes und jeglicher Deckung
direkt an einem stark frequentierten Wanderweg lässt vermuten, dass diese Anlage we-
niger für den Artenschutz geeignet ist.
Vier Anlagen wurden der Kategorie optimierbar zugeordnet. Hierbei handelt es sich um
vier von der Bausubstanz her sehr gut erhaltene kleine (Grundfläche < 20 m²) ver-
gleichsweise dünnwandige Bunker, die keine bis wenige Ritzen aufweisen und denen
die Eingangstür fehlt.
Bei zwei gesprengten und später übererdeten Anlagen kann die Bedeutung für den Na-
turschutz nicht eingeschätzt werden. Tierspuren sind derzeit nicht erkennbar.
Abschließende Beurteilung: Naturschutzfachlicher Wert Nach der Durchführung von Artenschutzmaßnahmen kann sich der naturschutzfachli-
che Wert einzelner Bunkeranlagen im Vergleich zu ihrem derzeitigen Zustand (s. vorhe-
riges Kapitel) erhöhen.
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
21
Für 17 (statt 16 im derzeitigen Zustand) Bunkeranlagen (56,7 %) ergibt sich ein sehr
hohen Wert für den Naturschutz. Eine Bunkeranlage, deren Grundmauern derzeit noch
mit Müll und eventuell asbesthaltigem Dachmaterial verfüllt sind, liegt geschützt und
abseits von Wanderwegen. Durch die Entfernung des Mülls und der Altlasten wird diese
Anlage erheblich an Bedeutung für den Naturschutz gewinnen.
Tabelle 3-17: Bunkeranlagen - Naturschutzfachlicher Wert (abschließende Beurteilung)
Anzahl BunkeranlagenNaturschutzfachlicher Wert
(nach Durchführung der essentiellsten Maßnahmen)
17 Sehr hoher Wert10 Hoher Wert3 Erhaltungswert
Zehn im Vergleich zu sieben Anlagen haben nach Maßnahmen einen hohen natur-
schutzfachlichen Wert. Die zuvor in der Bedeutung für den Naturschutz als optimierbar
eingestuften kleinen komplett erhaltenen Bunkeranlagen, kommen im naturschutzfachli-
chen Wert in die Kategorie „hoch“, wenn diese Anlagen durch Fledermausgittertüren
und Hangsteine für Fledermäuse versehen werden. Eine zertrümmerte Anlage, die sich
direkt ohne jegliche Deckungsmöglichkeit für größere Tiere an einem sehr viel genutz-
ten Hauptwanderweg befindet, sowie die beiden komplett übererdeten Bunkeranlagen
können voraussichtlich durch keine geeigneten Maßnahmen naturschutzfachlich auf-
gewertet werden. Diese drei Bunkeranlagen sind in der abschließenden naturschutz-
fachlichen Bewertung in der Kategorie „erhaltenswert“ wieder zu finden. Die Kategorie
„begrenzte Eignung“ wurde als abschließende naturschutzfachliche Bewertung im Falle
der 30 untersuchten Bunkeranlagen im Kreis Aachen nicht vergeben. Zu dieser Kate-
gorie zählen Bunkeranlagen, bei denen Naturschutzbelange auch in Zukunft wegen an-
derweitiger intensiver Nutzung keine oder nur wenig Beachtung finden werden. Dies
trifft auf keine der Anlagen zu.
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
22
3.5 Verkehrssicherheit Die wichtigsten Kriterien für ergänzende Verkehrssicherungsmaßnahmen sind:
• Hervorstehende Armierungseisen
• Absturzkanten
• „Stolperspalten“
• Große lockere Betonbrocken
• Einsturzgefährdung
Die Verkehrssicherheit der Anlagen hängt neben dem Grad ihrer Zerstörung auch zu
einem großen Teil von ihrer Bauweise ab. So wurden Anlagen aus Tarnungsgründen
häufig extra unter Erdniveau angelegt. Andere wurden in den Hang gebaut. Aufgrund
ihrer Machart weisen sie zum Teil tiefer gelegte Zugänge und versteckt angebrachte
Notausgänge auf. So birgt bereits alleine die Bauweise gewisse Gefahrenpunkte wie
Absturzkanten und tiefere Löcher, sofern die Anlagen nicht kleinteilig zerstört oder ü-
bererdet wurden.
Hervorstehende Armierungseisen Tabelle 3-18 zeigt, dass der überwiegende Teil der Bunker aus dem Beton herausra-
gende Armierungseisen aufweist. Bei 18 Anlagen wurden solche Moniereisen teilweise
entfernt. Bei fünf Anlagen sind noch herausragende Armierungseisen vorhanden.
Tabelle 3-18: Bunkeranlagen - Armierungseisen Anzahl Anlagen Armierungseisen vorhanden?
5 Überall18 Teilweise7 Nein
Ob und in wie fern herausragende Armierungseisen eine Gefahr darstellen können,
hängt zum einen von der subjektiven Wahrnehmung ab und zu anderen von ihrer Lage.
Der Erfassungsbogen lässt keine Aussagen über Anzahl und Lage hervorstehender
Armierungseisen zu.
Absturzkanten Bei allen 30 untersuchten Bunkern handelt es sich um oberirdische Anlagen, zum Teil in
einen Hang hineingebaut, die wie jedes andere Bauwerk auch aufgrund der Höhe Ab-
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
23
sturzmöglichkeiten bietet. Tabelle 3-19 liefert einen Überblick über das Vorhandensein
von Absturzkanten bei intakten, teilweise zerstörten und stark zerstörten Anlagen.
Tabelle 3-19: Bunkeranlagen - Absturzkanten Anzahl Bunkeranlagen Absturzkanten
21 > 1,5m2 ca. 1m7 nein
21 Bunkeranlagen weisen Absturzkanten mit einer Mindesthöhe von 1,5 m auf. Zwei
Bunkerreste weisen ca. 1 m hohe Absturzkanten auf, sieben keine.
„Stolperspalten“
Tabelle 3-20: Bunkeranlagen – „Stolperspalten“ Anzahl Bunkeranlagen Stolperspalten
3 viele (> 5)11 wenige (1-4)16 nein
Wie aus Tabelle 3-20 ersichtlich, weisen drei Bunkeranlagen mehr als fünf „Stolperspal-
ten“ auf. Elf Objekte haben nur wenige (eins bis vier) solcher Spalten. Sechzehn Anla-
gen verfügen nicht über „Stolperfallen“ in Form von Spalten.
Große lockere Betonbrocken Einige gesprengte Bunkeranlagen weisen größere lockere Betonbrocken auf, die an
einzelnen oder mehreren Moniereisen hängen. Bei schräg (dachartig) auf den Unter-
grund aufliegenden Deckenteilen befinden sich bisweilen „Rissmuster“ in der Unterseite
des Betons.
Tabelle 3-21: Bunkeranlagen – Große lockere Betonbrocken Anzahl Bunkeranlagen große, lockere Betonbrocken
20 keine6 wenige (1-4)4 viele (> 5)
Bei insgesamt zehn Bunkeranlagen besteht die Möglichkeit, dass sich Betonbrocken
lösen und herabfallen könnten (siehe Tabelle 3-21). Die Wahrscheinlichkeit eines da-
durch verursachten Unfalls wird jedoch als sehr gering eingestuft, da solch ein Fall in
der Öffentlichkeit bisher nicht bekannt wurde.
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
24
Stahl-T-Träger Bei der Erfassung der vorwiegend gesprengten Bunker stellte sich heraus, dass bei ei-
nem Großteil der Anlagen die ursprünglich vorhandenen Stahl-T-Träger entfernt wur-
den. In 16 Anlagen waren keine Stahl-Träger mehr zu finden (Tabelle 3-22). Diese An-
lagen waren durchweg größer (20 – 80 m²).
Tabelle 3-22: Bunkeranlagen - T-Träger Anzahl Bunkeranlagen T-Träger entfernt?
7 Nein7 Teilweise
16 Alle Bei sieben Bunkern sind die Stahlträger nur teilweise entfernt worden. Ebenfalls bei
sieben Anlagen sind die Stahlträger noch vorhanden (drei Stück) oder es hat nie welche
gegeben (vier Stück). Die vier Stahlträger freien Anlagen, sind kleine komplett erhaltene
Anlagen (< 25 m²) mit dünnen Wänden und Decken. Ein Wasserbunker sowie zwei
kleine Bunkeranlagen in Monschau sind die einzigen im Rahmen dieser Arbeit erfassten
Bunker, bei denen die T-Träger noch komplett vorhanden sind. Eine fundierte fachli-
che Aussage zu Statik und Stabilität der erfassten Anlagen ist im Rahmen dieser
Arbeit nicht möglich. Sie sollte durch autorisierte Fachleute erfolgen.
Tabelle 3-23: Bunkeranlagen - Einsturzgefahr Anzahl Bunkeranlagen Einsturzgefahr
0 akut15 fraglich6 sicher9 nein
Tabelle 3-23 zeigt, dass keiner der Bunker als akut einsturzgefährdet bewertet wurde.
Hier wurde davon ausgegangen, dass der Zustand der Bunker seit Jahren unverändert
ist. Die Hälfte der Bunkeranlagen wurde in die Kategorie „fraglich“ eingestuft, da eine
fachliche Aussage zu Statik und Stabilität nicht möglich ist. Fünf komplett erhaltene An-
lagen sowie ein weiterer sind voraussichtlich für die nächsten Jahrzehnte sicher. Bei
neun Anlagen wurde die Kategorie „nein“ gewählt. Sie sind so stark zertrümmert oder
übererdet, dass sie nicht mehr einstürzen können.
3.5.1 Maßnahmen und Handlungsbedarf Maßnahmen Für fast alle Bunkeranlagen gilt, dass sie durch geeignete Maßnahmen verbessert wer-
den können. Lediglich für eine Bunkeranlage wurde kein Maßnahmenvorschlag einge-
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
25
bracht, da diese Anlage übererdet, ohne ersichtliche Tierspuren und gerade noch als
Bunkeranlage erkennbar geblieben ist. Über die Notwendigkeit von Naturschutz- oder
Sicherungsmaßnahmen muss ggfls. vor Ort und mit entsprechenden Fachleuten (z.B.
Artenschutzfachleute, Statiker, u.a.) entschieden werden.
Im Folgenden werden die am häufigsten vorgeschlagenen und / oder aus naturschutz-
fachlicher Sicht wichtigsten Maßnahmen vorgestellt.
• In mindestens drei Anlagen, in denen bereits Fledermäuse gesichtet wurden, ist eine
Berücksichtigung des Artenschutzes notwendig, da es sich um FFH-Anhang IV Arten
handelt. Die Zugänge zum zentralen Hohlraum dieser Anlagen sollten für Besucher
verschlossen werden.
• Für sechs z. T. komplett erhaltene Anlagen wird der Einbau verschließbarer fleder-
mausgerechter Gittertore empfohlen, die das Mikroklima in keiner Weise negativ be-
einflussen. (Sollte im Einzelfall gegebenenfalls überprüft werden)
• In sieben komplett erhaltenen und teilweise zerstörten Bunkern wäre eine Optimie-
rung für Fledermäuse durch Schaffung weiterer Spaltenquartiere sinnvoll. Dafür ei-
genen sich insbesondere Langlochziegel, evtl. Holzbeton und Fledermauskästen.
• Für insgesamt 22 Anlagen wird das Einfrieden des Bunkerareals durch Reisighaufen,
Anpflanzung von Dornengebüsch oder umgestürzte Bäume als sinnvolle Maßnahme
zur Erhöhung der Deckungsmöglichkeiten für Tiere und zur Erschwerung der Zu-
gänglichkeit für Besucher vorgeschlagen
• 20 Bunkeranlagen weisen Müll auf; eine Beseitigung sollte erfolgen
• 13 Anlagen befinden sich in einem Zustand, in dem Maßnahmen zur Erhaltung oder
zur Verbesserung der Bausubstanz in Betracht gezogen werden sollten
• Hervorstehende Moniereisen können bei 15 Bunkeranlagen als Ergänzung zu Arten-
schutzmaßnahmen zur Verkehrssicherung abgeflext werden.
• In zwei Anlagen sollten lockere Betonbrocken, zur Verkehrssicherung abgeflext wer-
den.
• In zehn Anlagen wird das Sichern bzw. Herstellen von Hohlräumen empfohlen.
• Für acht Anlagen wird empfohlen das Mikroklima in ausgewählten Hohlräumen durch
Verschließen von Öffnungen zu verbessern (z.B. Übererdung von Decken und Sei-
tenwänden, Betonplomben/ -platten, Erdwall vor Eingang, Verbesserung der Belüf-
tung, Verbesserung der Luftfeuchtigkeit).
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
26
Handlungsbedarf Bei allen im Rahmen dieser Arbeit erfassten Bunkeranlagen besteht mit der Begrün-
dung zur Verkehrssicherung die Gefahr, dass sie komplett abgerissen werden. Deshalb
gibt es für alle Anlagen Handlungsbedarf. Dringender Handlungsbedarf besteht für alle
Bunkeranlagen, in denen geschützte Tiere nachgewiesen wurden. Davon betroffen sind
sechs Bunkeranlagen, in denen Nachweise von Fledermäusen erbracht wurden.
4 Diskussion Allgemeines Ziel der Arbeit war es zum einen, den baulichen Zustand der aus Verkehrssicherungs-
gründen in der Diskussion zum Abriss stehenden Bunkeranlagen im Kreis Aachen zu
erfassen und zum anderen ihre mögliche Bedeutung für den Artenschutz zu analysie-
ren.
Hierbei ergaben sich erste Erkenntnisse hinsichtlich der Artenschutzrelevanz von Bun-
kern. Immerhin war jeder zweite Bunker faunistisch wertvoll. Aus den gewonnen Er-
kenntnissen resultiert ein Maßnahmenkatalog zur Erhaltung der Bunker im Rahmen
eines Biotopverbundes.
Eine einheitliche standardisierte Erfassung der Bunker hinsichtlich Zustand und Ver-
kehrssicherung hat sich bei der Arbeit mit dem neu entwickelten Erfassungsbogen we-
gen der enormen Variabilität der Zerstörung der Objekte und der Umfeldfaktoren als
äußert schwierig erwiesen
Methodenkritik Wie bereits aus den alten Wehrmachtskarten bekannt (Symposium Trier 2005) waren
Arbeitsgrundlagen wie Karten, Daten und offizielle wie inoffizielle Unterlagen sehr dif-
fus und zum Teil unzureichend bis falsch. So befanden sich zwei Bunker auf niederlän-
dischem Staatsgebiet, andere Bunker waren soweit zerstört (zertrümmert, übererdet),
dass eine Gefährdung und damit eine notwendige Verkehrssicherungsmaßnahme wie
vorgesehen nicht nachvollziehbar ist. Im Rahmen dieser Arbeit konnten solche „Unge-
reimtheiten“ nicht geklärt werden.
Der Erfassungsbogen wurde während der laufenden Kartierung immer wieder ü-
berarbeitet und Erfassungsinhalte wie auch Qualitäten (Anzahl der Auswahlfelder, Diffe-
renzierungsgrade etc.) geändert und den praktischen Erfahrungen bei der Kartierungs-
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
27
arbeit angepasst. Eine Vergleichbarkeit der Daten ist dadurch nicht mehr vollständig
möglich.
Weitere Schwächen des Erfassungsbogens liegen in der Fülle der Aufnahmefelder, de-
ren Aussage nicht für den Bearbeiter vorher fest definiert wurde. Man muss also bei den
erhobenen Daten zwischen „harten“ objektiven Angaben, wie Angaben zum Zustand
(Quadratmeter, Einzäunung etc.) und Tierspuren (direkte und indirekte Nachweise) so-
wie weniger „harten“ Daten wie der Schätzung der Erreichbarkeit in „leicht, mittel und
schwer“ unterscheiden. Damit wird die in der Zusammenstellung erbrachte naturschutz-
fachliche Bewertung deutlich geschwächt, die sich auf beide „Faktentypen“ bezieht. Der
Aufbau des Erfassungsbogens sollte nach diesen Erfahrungen neu überarbeitet werden
und möglichst viele Angaben sollten bereits in der Kartieranleitung definiert oder zumin-
dest eindeutig eingegrenzt werden.
Als arbeitstechnisch sinnvoll hat sich erwiesen, den Bunker zuerst im Gelände zu verifi-
zieren und in einem zweiten Schritt alle vorhandenen Grundlagendaten, Anlagetyp,
Schutzstatus der Landschaft etc. zusammenzuführen. Erst dann sollte die Überprüfung
der vorliegenden Werte und ihre eventuelle Korrektur stattfinden und in einem weiteren
Schritt sollte eine bzw. mehrere naturschutzfachliche Erfassungen vor Ort erfolgen.
Gerade im Bereich der Bau- und Sicherheitstechnik sollten klare Formulierungen vorlie-
gen, die durch einen Sachverständigen abgesichert sind.
Die einmalige Begehung der Bunker ist für die naturschutzfachliche Bewertung nicht
ausreichend. Nachweise von Tieren, Aussagen zur Frostsicherheit u.a. beruhen damit
auf Zufallsfunden und spiegeln nicht einmal die jahreszeitliche Nutzung des Objektes
wider. Hier sollten gezielte Untersuchungen mit bestimmten Fragestellungen z.B. zur
Nutzung der Bunker durch Fledermäuse über mindestens eine komplette Vegetations-
periode erfolgen.
Zu den Ergebnissen Eine Diskussion zu allen Ergebnissen erscheint nicht sinnvoll, da sich aufgrund der sich
im Laufe des Projektes veränderten Erfassung (qualitativ wie quantitativ) einzelne Er-
fassungsbereiche nur noch schwer vergleichen lassen.
Es soll jedoch näher auf den naturschutzfachlichen Teil aus Kapitel 3.3 eingegangen
werden.
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
28
In der Landschaft bilden die Bunker eine bedeutende Erweiterung der Biotopstrukturen,
vergleichbar mit anderen sekundären Lebensräumen wie Steinbrüche oder städtische
Gebäude. Sie sind einzigartige Rückzugsräume für Pflanzen und Tiere, da hier oftmals
keine oder nur im geringen Maß eine menschliche Nutzung erfolgt.
Die Ergebnisse zu den abiotischen Faktoren wie Mikroklima, Feuchte und Frostfreiheit
sind aufgrund der einmaligen Begehung der Bunker kritisch zu bewerten. Abgesehen
von den Stalaktitenfunden, die auf langfristige Feuchtigkeit hinweisen, können nur
schwer Rückschlüsse auf die oben angeführten Parameter gemacht werden. Hier sind
langfristige Untersuchungen und Messungen notwendig. So ließen sich über Mini-Max-
Thermometer die Temperaturen langfristig überprüfen.
Höhlen, Nischen, Spalten und Ritzen bieten den unterschiedlichsten Tierarten Nut-
zungsmöglichkeiten. Diese Strukturen wurden in allen Bunkern in unterschiedlichster
Ausprägung und Anzahl gefunden. Insbesondere die Fledermausnachweise erfolgten in
diesen Strukturen und zeigen damit ihre hohe Bedeutung für diese Tierart an. Ein
Rückschluss auf die naturschutz- oder artenschutzfachliche Qualität eines Bunkers
kann über den Zerstörungsgrad jedoch nicht gemacht werden. Bunker werden von Fle-
dermäusen ganzjährig und in verschiedenster Weise genutzt. So dienen die Anlagen
als Winterquartier, werden zu Zugzeiten für mehrtägige Zwischenstopps genutzt, dienen
als Balzraum sowie als „Sommerquartier“ für Männchen. Es ist bekannt, dass Fleder-
mäuse hierzu sowohl intakte Bunkeranlagen als auch zerstörte bis zertrümmerte Bun-
keranlagen nutzen (Körber mündlich).
Fledermäuse sind nur eine, wenn auch eine sehr bedeutende Artengruppe, die Bunker-
anlagen nutzen. Aufgrund der Nachweise sollten hier vertiefende Untersuchungen vor-
genommen werden. Ein erster Ansatz ist hier das im Mai gestartete Projekt „Län-
derübergreifendes Projekt Fledermäuse in Bunkern" des Arbeitskreises Fledermaus-
schutz Kreis Aachen, Düren und Euskirchen. In diesem Projekt sollen u.a. die momen-
tan nicht zu klärenden Fragestellungen zu Klimadaten, Verhaltensweise, Bedingungen
und Aufwertung des Naturschutzwertes von Bunkern für die Fledermäuse untersucht
werden. Weiterhin sollen in diesem Projekt Mess- und Bewertungsverfahren standardi-
siert werden.
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
29
Resümee Die Ergebnisse zeigen, dass eine „Bewertung“ von Bunkern – sei es naturschutzfach-
lich oder hinsichtlich einer möglichen Gefährdung - durch eine einmalige Begehung
sehr schwierig ist, da insbesondere die faunistischen Daten das ganze Jahr über erho-
ben werden müssten.
Die erstmalige Erfassung hat jedoch gezeigt, dass aus naturschutzfachlicher Sicht fast
jeglicher Bunkertyp, unabhängig von seinem Zustand, von hoher Bedeutung für die
Fauna und Flora sein kann. In jedem zweiten wurden immerhin bei dieser Zufallsme-
thode Tiere oder deren Spuren festgestellt.
Einzelne naturschutzfachlich relevante Fragestellungen für einzelne Tierarten in Bun-
kern sind noch zu klären. Gezielte längerfristige Untersuchungen wären wünschens-
wert.
Aus der obigen Untersuchungen ist der Schluss zu ziehen, dass, ähnlich wie in Rhein-
land-Pfalz, die Bunkeranlagen in ihrer Gesamtheit zu schützen sind und für einzelne
Tierarten sogar einen wichtigen Biotopverbund darstellen können.
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
30
5 Literatur BRAUN, A. (1986): Ein Beitrag zur ökologischen Funktion der Westwall-Bunkerruinen;
Mitt. Bad. Landesverein f. Naturkunde u. Naturschutz N.F. 14, 207-229
FUßER, A. (1987): Bunker und Stollen: Schandfleck oder Öko-Nische? Zeitungsserie für
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Biotopschutz; Entomologentagung Wien 1991; Mitt. DGaaE 8: 383-386
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topschutz; Mitt. Dtsch. Ges. Allg. angew. Ent. 8, 383-386
HERMANN, M. (2005): „Zur Nutzung umgestalteter ehemaliger Westwallbunker durch wild
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Teilflächen des Nationalparks Eifel 2003-2005; Untersuchung im Auftrag des Nati-
onalparkforstamtes Eifel, unveröffentlicht.
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Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
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läufige Artenliste der an Westwall-Bunkern typischen Moospflanzen.; Pollichia-
Kurier 20(2), 14-15
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Flyer
WILLEMS, W. & KOSCHIK, H. (Hrsg.)(1997): Der Westwall, vom Denkmalwert des Uner-freulichen, LVR, Rheinland-Verlag, Köln
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
32
6 Anhang
I. Karte 1: „Übersichtskarte der Bunker mit Bunker-Nummern“
II. Erfassungsbogen (Version 04.11.2005)
III. Fotonachweis der untersuchten Bunker
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
33
Abbildung 6-1:
Übersichtskar-
te der Bunker
mit Bunker-
Nummern
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
34
Abbildung 6-2: Erfassungsbogen
Projekt „Grüner Wall im Westen“ Bunker-Nr.: ……………… BUND NRW, Melchiorstr. 3, 50670 Köln 1 Erfassungsbogen für Westwall-Bunker Eigene BunkerID: Bunker-Nr. alt:(militär. Nr.): Bunker-Nr. neu (LVR-Nr.): Bearbeiter/in: ............... bearbeitet: _ _ /_ _ / _ _ Zeit: _ _ _ bis _ _ _ Dauer: ... min Lage Koordinaten MTB (TK 50) _ . _ . _ . _ (Gauß-Krüger) _ . _ . _ . _ . _ . _ . _ rechts _ . _ . _ . _ . _ ._ . _ hoch (UTM) _. _._._._._._._ _. _._._._._._._ Höhe über NN _ _ _ m Dokumentation (Foto Nr.): Foto-Archiv: ……………………. Kreis: ................ Gemeinde, OT: ............................ Forstamt: ................................ Die Anlage ist: � erkennbar � erkennbar, aber übererdet � nicht mehr erkb. (pla-niert) Bemerkung: Zustand der Anlage: � komplett erhalten � teilweise zerstört � stark zerstört � zertrümmert � angeerdet � übererdet � Bemerkung: ……………………… Falls übererdet: � neues Gefahrenpotenzial (s. u. Gefahren) Anlage naturschutzfachlich interessant: � ja � bedingt/evtl. � nein Bemerkung: Erneute Kontrolle erforderlich: � nein � evtl. � ja, Monat/Jahr: … Schwer-punkt:.......... Nur weiter, falls erkennbar bzw. naturschutzfachlich interessant Anlage Angaben zum Anlagentyp (s. Fachliteratur): Längste Ausdehnung: � < 5 m � 5-20 m � > 20 m Geschätzte Grundfläche: � < 20 m² � 20-80 m² � > 80 m² Ist der Bunker eingezäunt/abgesichert? � nein � ja, komplett � teilweise Bemerkungen: …………………………………………………………………………………… Vergittert/verschlossen? � nein � ja; falls ja: Fledermausgitter � ja � nein (Hohl-)Räume begehbar: � ja � teilweise � nein Erhaltene Teile: � Grundriss � Wände � Decke (liegend) � Räume ..................... ........................................................................................................................ Wenn teilweise/stark zerstört: Zustand der Deckenplatte/Öffnung nach oben: � gut erhalten � teilweise offen � komplett offen � ......................... Nähe zu Häusern, zu Straße/Wanderweg: � < 10 m � 10-50 m � > 50 m � entlegen (einsam) � Sichthindernis: …………………… Grad der Freizeitnutzung der Umgebung: � intensiv � mittel � gering
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Projekt „Grüner Wall im Westen“ Bunker-Nr.: ……………… BUND NRW, Melchiorstr. 3, 50670 Köln 2
Erreichbarkeit (-> Verk.sicher.pflicht): � leicht � mittel � schwer erreichbar Freizeitnutzung am/im Bunker: � ja � nein falls ja: � Trittspuren � Feuerspuren � Sonstiges: ……………………………………………………………………………… Unrat/Müll � ja � nein altlastenverdächtig � ja � evtl./nein Touristisches Nutzungsinteresse: � hoch � durchschnittlich � gering � geplant Falls vorhanden: � Führungen � Wanderweg � Sonstiges: _______________ Geplant: � Führungen � Wanderweg � Sonstiges: _______________ Flächeneigentum: � privat � Verband � kommunal � staatlich � sonstiges: Bauwerkseigentümer (wenn nicht Bund): Gefahren Gehen pot. Gefahren von der Anlage aus? � ja (s.u.) � nein, Grund: …………………….. hervorsteh. Armierungseisen � überall � teilweise � nein T-Träger entfernt � alle � teilweise � nein hohe Absturzkanten (> 1,5m) � hoch � mittel � nein Höhe:..……. m gefährliche Spalten � viele (> 5) � wenige (1-4) � nein gefährliche, lockere Betonbrocken � viele (> 5) � wenige (1-4) � nein Einsturzgefährdung: � akut einsturzgefährdet � fraglich � sicher besondere Gefährdung durch: …………………………………………………………………. Fachliche Untersuchung a) Umfeld, Situation Lage: � Wald � Offenland � Wald-Randbereich � Siedlungsnähe � Tal � Hang � Kuppe � ............................ Bewuchsgrad der Anlage: � komplett zugewachsen � halboffen � von (benachb.) Bäumen überdeckt � offen falls offen: gibt es besonnte Flächen? � ja � evtl. � nein Die Anlage ist an der Decke: � trocken � feucht � sehr nass � Stalaktiten � ? Die Anlage ist am Grund: � trocken � feucht � sehr nass � stehendes Wasser � ? Mikroklima der Anlage: könnte im Winter komplett frostfrei sein: � ja � evtl. � nein Tiefe Spalten/Nischen könnten im Winter frostfrei sein � ja � evtl./nein Zugluft � ja � evtl. � nein Hohlräume/Spalten(>10 cm)/Ritzen (< 10) /feuchte Senken: � viele � einige � (fast) keine ……………………………………………………………………... ………. (erkennbare Hohl-räume)
Bunkererfassung im Kreis Aachen 2005
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Projekt „Grüner Wall im Westen“ Bunker-Nr.: ……………… BUND NRW, Melchiorstr. 3, 50670 Köln 3 Naturschutzfachlich interessante Biotopstrukturen i. d. Umgebung (ca. 100 m)? � ja � bedingt � nein � Wald: ………………………………………………………. (Baumarten/Struktur) � Feld/Acker � Wiese/Weide � Hecken � Fließgewässer � Stillgewässer � Felsen/Steinbruch � Sonstige: ..................... � keine; Grund: Höckerlinie in der Umgebung vorhanden: � ja � nein (wenn > 1km) (falls ja: Entfernung zur Höckerlinie: rund …….. m) b) Inventar Besondere Tierarten / Spuren festgestellt: � ja � nein falls ja, welche: Rote-Liste-Arten: Tiere: ………………………. Pflanzen(gesellsch.): ………………………… Potenzieller Lebensraum für: � Fledermäuse � Amphibien / Reptilien � Wildkatze � Vögel � andere Tierarten: ..……………………………………. � ? Bemerkung: Detaillierte Kartierung sinnvoll � ja � nein � evtl. falls ja: � Wildkatze � Fledermaus � Sonstige ……………………………….. Besondere Pflanzenarten erkennbar?: � nein � ja Bemerkung: ……………………….. Gehölzarten: ……………………………………………………………………….. Strukturreich (z. B. Alt- und Totholz): � ja � bedingt � nein Bewuchs m. Moosen/Flechten: � > 60 % � 20-60% � < 20% � Krautreich � > 60 % � 20-60% � < 20% � Farnreich � > 20 % � 10-20% � < 10% c) Schutzstatus Bunker/Umgebung �/� Ungeschützter Bereich �/� Vorkommen streng geschützter Arten gem. § 41 (1) BNatSchG �/� FFH-Gebiet ………………………………………………………… Nr.: �/� NSG, NLP .………………………………………………………… Nr.: �/� GLB………………………………………………………………….. Nr.: � ges. gesch. Biotop �/� Landschaftsplan Nr.: � Denkmalliste (� Denkmalzone) Nr.: Denkmalstatus: � geplant � ungeschützt Kulturlandschaftliche Prägung: � hoch � durchschnittlich Bedeutung a. S. d. Naturschutzes: � sehr hoch � hoch � gering � optimierbar � ?
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Projekt „Grüner Wall im Westen“ Bunker-Nr.: ……………… BUND NRW, Melchiorstr. 3, 50670 Köln 4
Schutz- und Optimierungsmaßnahmen sinnvoll? � ja � nein � ? Falls ja: Maßnahmen (optional) � Absturzsicherung/Geländer sinnvoll � Einfrieden: Zaun/Zugang erschweren (Hecke/Reisighaufen/umgestürzte Bäume) � Entfernung von Moniereisen, gefährlicher Betonbrocken � Beschilderung der Gefahrenstelle � Offenhaltungsmaßnahmen � Reinigung der Anlage von Unrat � Sichern bzw. Herstellen von Hohlräumen � Weitere mögl. Trittsteinbiotope i.d. Umgebung/zw. d. Bunkern, d. einbezogen w. könnten (für die weitere Planung) ……………………………………………………………………………….… (Bezeichnung, La-ge)
� Sicherung des Mikroklimas durch Verschließen von Öffnungen (Betonplomben/-platten) � Verbesserung des Mikroklimas (z.B. Sicherung der Frostfreiheit: Übererdung von Decken und Seitenwänden, Erdwall vor Eingang; Verbesserung der Belüftung; Verbesserung der Luftfeuchtigkeit)
� Einbau einer festen Stahltür mit Standardöffnungen � Einbau einer schließbaren Stahltür (für Monitoring) mit Standardöffnungen � Erhöhung des Spaltenangebotes und der Versteckmöglichkeiten � Schließung zu großer Zugänge (Mauerarbeiten) � Erhalt und Verbesserung der Bausubstanz (Sickerwasserschutz, Deckenstützung, Entfer-nung von Gehölzaufwuchs zum Schutz vor Wurzelschäden, Entkernung)
� Sonstiges ………………………………………………………………………………… � Übereignung sinnvoll � Flurneuordnung bei Übereignung erforderlich � Schutzausweisung � Schutzzweck anpassen Zeit: ...... bis …… Dauer: ....min Abschließende Beurteilung: Naturschutzfachlicher Wert: Sehr hoher Wert Hoher Wert Erhaltungswert Begrenzte Eignung Handlungsbedarf: dringender Handlungsbedarf Handlungsbedarf Handlungsbedarf, z.T. jedoch mit großem baulichen Aufwand verbunden ohne akuten Handlungsbedarf ohne Handlungsbedarf/ausreichend gesicherte Anlage
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Abbildung 6-3: Fotonachweis der erfassten Bunker
07 o. Nr. Telefonbunker
07 o. Nr. Wasserbunker
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