einigung europas. genug ist genug! resultat der beiden weltkriege: 50.000.000 tote

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Einigung Europas

„„Genug ist genug!“Genug ist genug!“

Resultat der beiden Weltkriege: 50.000.000 Tote

19. September• Züricher Rede von

Sir Winston Churchill Als Folge der beiden

Weltkriege fordert Winston Churchill dieGründung einer Art“Vereinigter Staatenvon Europa"

1946

1945

Heute

1. Januar• Zollunion zwischen

Belgien, Luxemburg und den Niederlanden(BeNeLux)

16. April• Gründung der Organisation für europäische

wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) in Paris Durchführung und Verwaltung der Marshallplan-

Hilfsmaßnahmen der Vereinigten Staaten

1948

Heute

09. Mai• Schuman - Plan

der franz. AußenministerRobert Schuman stellt denvon Jean Monnet entwickelten Plan vor, die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und der BR Deutschland zusam-menzulegen und eine Organisation zu gründen, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offenstehen sollte

1950

18. April• Unterzeichnung des

Pariser Vertrages zur Gründung der EuropäischenGemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), auch Montanunion genannt, durch die BR Deutschland, Frankreich,Italien und die BeNeLux-Länder

• Eigentlicher Beginn der europäischenIntegration; mit diesem Vertrag werden die Hohe Behörde, der Rat, der Gerichtshof und die Versammlung eingesetzt

1951

27. Mai• Unterzeichnung des

Vertrages zur Errichtung der Europäischen Verteidigungs-gemeinschaft (EVG) in Paris

• Ziel: Integration der Streitkräfte der 6GKS-Mitglieder, begleitet von einerpolitischen Gemeinschaft

25. Juli• Inkrafttreten der EGKS

1952

30. August• Ablehnung der EVG

durch die französischeNationalversammlung schwerer Rückschlag für die europäische

Integration

1954

01.-02. Juni• Konferenz von Messina

Außenminister der Montan-union beschließen, die wirtschaftliche Integration, die im Kohle- und Stahlbereich begonnen worden war, durch eine Ausdehnung auf die gesamte Wirtschaft, den gemeinsamen europäischen Markt und die Verwendung von Atomenergie voranzutreiben

1955

25. März• In Rom unterzeichnen

die "Sechs" (Belgien,Deutschland, Frankreich,Italien, Luxemburg und die Niederlande)die Verträge zur Gründung derEuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft(EWG) und der EuropäischenAtomgemeinschaft (Euratom), die als die"Römischen Verträge" bekannt gewordensind.

1957

1. Januar• Die Römischen Verträge

treten in Kraft. DieEuropäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) nehmen in Brüssel ihre Tätigkeit auf. Die drei Gemeinschaften EWG, Euratom und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) haben zwei gemeinsame Organe: den Gerichtshof und die Parlamentarische Versammlung.

1958

7. Januar• Walter Hallstein wird zum

ersten Präsidenten der EWGernannt. (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)

1958

7. Januar• Louis Armand wird

Präsident derEuratom-Kommission

1958

7. Januar• Paul Finet wird Präsident

der Hohen Behörde derEuropäischen Gemeinschaftfür Kohle und Stahl (EGKS). 

1958

10. Februar• Die Mitgliedstaaten legen

einen einheitlichen Zolltariffür Kohle- und Stahlerzeug-nisse fest. Frankreich und Italien werdenAusnahmeregelungen, so genannteAbweichungen, zugestanden. Für eineDauer von zwei Jahren dürfen sie beibestimmten Erzeugnissen höhere Zölleverlangen.

1958

19. März• In Straßburg findet die

Eröffnungssitzung derParlamentarischenVersammlung statt, zu deren PräsidentRobert Schuman gewählt wird. DieseVersammlung löst diejenige derEuropäischen Gemeinschaft für Kohleund Stahl (EGKS) ab. Ihr gehören 142Abgeordnete aus den nationalenParlamenten Belgiens, Deutschlands,Frankreichs, Italiens, Luxemburgs undder Niederlande an.

1958

15. April• In der ersten Ratsverordnung

werden Deutsch, Französisch,Italienisch und Niederländischals Amtssprachen der Gemeinschaften festgelegt.

13. Mai• Die Sitzordnung der Abgeordneten der

parlamentarischen Versammlung bestimmt sich erstmals nach der Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppierung und nicht nach der Staatsangehörigkeit.

1958

7. Oktober• In Luxemburg wird der

Europäische Gerichtshoferrichtet, der an die Stelle desGerichtshofs der EuropäischenGemeinschaft für Kohle und Stahl(EGKS) tritt.

1958

1. Januar• Es werden erste Maßnahmen

zum schrittweisen Abbau derZölle getroffen und Kontingenteinnerhalb der EuropäischenWirtschaftsgemeinschaft (EWG)getroffen.

1959

20. – 21. Juli• Sieben Länder der

Organisation für wirtschaft-liche Zusammenarbeit in Europa(OEEC) - Dänemark, Norwegen,Österreich, Portugal, Schweden, dieSchweiz und das Vereinigte Königreich -beschließen die Errichtung einerEuropäischen Freihandelsassoziation(EFTA).

1959

31. Juli• Die Türkei stellt einen

Antrag auf Assoziierung mitder EuropäischenWirtschaftsgemeinschaft (EWG).

27. September• Die Verhandlungen über die

Assoziierung der Türkei mit derEuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft(EWG) werden aufgenommen.

1959

13. Oktober• Der belgische

Außenminister Pierre Wigny regt an, die HoheBehörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) sowie die EWG- und die Euratom-Kommission, die durch die Römischen Verträge geschaffen wurden, durch ein gemeinsames Organ zu ersetzen.

1959

3. Mai• Das Stockholmer Überein-

kommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelszone(EFTA) zwischen Dänemark, Norwegen,Österreich, Portugal, Schweden, derSchweiz und dem Vereinigten Königreichtritt in Kraft.

1960

13. Dezember• In Brüssel wird das

internationale Übereinkom-men über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt unterzeichnet und damit die Europäische Organisation für Flugsicherung (Eurocontrol) gegründet.

14. Dezember• Die Organisation für wirtschaftliche

Zusammenarbeit in Europa (OEEC) wird zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

1960

27. Juni• Die niederländische Regier-

ung legt ein Arbeitspapier vor,in dem sie die Revision der Ver-träge von Rom und Paris durch ein Über-einkommen zur Einsetzung eines Rates der Europäischen Gemeinschaften und einer Europäischen Hohen Kommission (Fusion der Exekutivorgane) empfiehlt. Zu diesem Vorschlag werden das Europäische Parlament und die beiden Kommissionen konsultiert. Wegen Differenzen der Mit-gliedstaaten über den Umfang der Reform wird die Fusion zunächst zurückgestellt. 

1961

27. – 30. März• Gaetano Martino wird erneut

zum Präsidenten der Parlamentarischen Versam-mlung gewählt, die ihre Umbenennung in "Europäisches Parlament„ beschließt.

1. Juli• Die Mitgliedstaaten senken

die zwischen ihnen geltenden Zollsätze für gewerbliche Waren gegenüber den Zollsätzen von 1957 um 50 %. 

1962

30. Juli• Die Verordnungen zur

Einführung einer Gemein-samen Agrarpolitik (GAP) treten in Kraft.

13. Oktober• Der Rat erlässt die erste Richtlinie zur

Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Lebensmittelbereich und bestimmt darin die in Lebensmitteln zulässigen Farbstoffe.

1962

14. Januar• Nach Auffassung des

Präsidenten der Französischen Republik, General de Gaulle, ist das Vereinigte Königreich nicht ausreichend gewillt, der Gemeinschaft beizutreten. Einige Tage später werden die Verhand-lungen mit sämtlichen Beitrittskandidaten unterbrochen.

1963

22. Januar • Abschluss des deutsch-

französischen Freundschafts-vertrages

1963

1. Juli• In Anwendung des

Beschlusses zur Beschleun-igung der Errichtung einer Zollunion werden die innergemeinschaftlichen Zollsätze zum sechsten Mal herabgesetzt und die einzelstaatlichen Zolltarife zum zweiten Mal an den Gemeinsamen Zolltarif angeglichen.

1963

1. Dezember• Das von der EWG und

der Türkei unterzeichneteAssoziationsabkommen tritt in Kraft.

1964

8. April• Der Vertrag über die Fusion

der Exekutivorgane der drei Gemeinschaften (EGKS, EWG,Euratom) ("Fusionsvertrag") wird in Brüsselunterzeichnet. Er tritt am 1. Juli 1967 inKraft.

1965

1. Juli• Frankreich bricht die

Verhandlungen über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab. Die französische Regierung beruft ihren Ständigen Vertreter ab. Die französische Delegation nimmt vorerst nicht mehr an den Ratstagungen und den Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter teil.

1965

1. Januar• Für die EWG beginnt die

dritte und letzte Stufe des Übergangs zum Gemeinsamen Markt. Für die meisten Beschlüsse des Rates,die ehemals Einstimmigkeit erforderten, giltfortan das Mehrheitsprinzip.

1966

28. – 29. Januar• Luxemburger Kompromiss

Nachdem Frankreich siebenMonate lang eine "Politik des leeren Stuhles" betrieben hat, nimmt es seinen Platz im Rat wieder ein und erreicht im Gegenzug, dass Fragen, in denen wesentliche Interessen auf dem Spiel stehen, weiterhin einstimmig entschieden werden müssen. 

1966

1. Juli• Der Fusionsvertrag zur

Einsetzung gemeinsamer Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, Euratom) tritt in Kraft. Fortan verfügen die Europäischen Gemeinschaften über eine Kommission und einen Rat. Allerdings sind beide weiterhin nach den Regelungen der jeweiligen Gemeinschaft tätig.

1967

1. – 2. Dezember• Auf einem Gipfeltreffen in

Den Haag bekräftigen die Staats- bzw. Regierungschefsihren Willen, schrittweise eine echte Wirtschafts- und Währungsunion zu schaffen und ihre Sozialpolitik weitgehend abzustimmen. Außerdem bestätigen sie ihre Übereinstimmung hinsichtlich des Grundsatzes der Erweiterung der Gemeinschaft.

1969

22. April• Unterzeichnung des Vertrags

von Luxemburg. Der Rat beschließt die allmähliche Einführung eines Systems der Eigenmittel, im Rahmen dieses Systems sollen die Zölle auf Einfuhren aus Drittländern, die Agrarabschöpfungen und ein Teil der Mehrwertsteuer-Einnahmen an die Gemeinschaft abgeführt werden. Außerdem wird eine Erweiterung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments beschlossen.

1970

22. Januar• Dänemark, Irland, Norwegen

und das Vereinigte Königreich unterzeichnen die Verträge über den Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften.

9. Oktober• Nach dem negativen Ausgang der

Volksabstimmung in Norwegen erklärt die Regierung dieses Landes, sie werde dem norwegischen Parlament das Beitrittsratifizierungsgesetz nicht vorlegen. 

1972

1. Januar• Belgien übernimmt den

Vorsitz im Rat der Europäischen Gemeinschaften.Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten den Europäischen Gemeinschaften bei. Die Freihandelsabkommen der Gemeinschaft mit Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Island, Portugal und Schweden („Rest-EFTA“) treten in Kraft.

1973

13. März• Inkrafttreten des Europäischen

Währungssystems.

1978

1.Januar • Zweite Erweiterung:

Griechenland tritt der EGbei

1981

13. Juli• Die Deutsch-Französische

Vereinbarung über die schrittweise Beseitigung der Grenzkontrollen wird in Saarbrücken unterzeichnet.

1984

1.Januar• Dritte Erweiterung:

Spanien und Portugal treten der Europäischen Gemeinschaft (EG) bei.

1986

17. und 28. Februar• Binnenmarkt

In Luxemburg und in Den Haag wird die EinheitlicheEuropäische Akte zur Änderung der Römischen Verträge unterzeichnet. Ziel der EEA ist, einen Wirtschaftsgroßraum ohne Grenzen zwischen den zwölf EU-Ländern zu schaffen. Zugleich werden die ersten Elemente einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik festgeschrieben. Die EEA tritt am 1. Juli 1987 in Kraft.

1986

3.Oktober• Wiedervereinigung der

Bundesrepublik Deutschland,somit tritt die ehemalige DDRauch der EG bei

1990

7. Februar• Maastrichter Vertrag

Die Außenminister der EG unterzeichnen in Maastricht denVertrag über die Europäische Union (EU). Die EU bildet die Dachkonstruktion der drei europäischen Säulen: die Europäische Gemeinschaft (EG), die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). Der Maastricht-Vertrag sieht außerdem vor, eine gemeinsame Währung, den Euro, einzuführen. Der Vertrag tritt am 1.November 1993 in Kraft, womit die Europäische Union offiziell gegründet wird.

1992

1. Januar• Vierte Erweiterung:

Österreich, Schweden, Finnland treten der Europäischen Union bei

1995

2. Oktober• Vertrag von Amsterdam

Die Außenminister der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnen den Vertrag von Amsterdam. Der Vertrag soll die Demokratisierung der EU vorantreiben. Die Befugnisse des Europäischen Parlaments werden ausgeweitet. Neu geschaffen wird auch das Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit, das den Mitgliedern eine bessere Nutzung des institutionellen Rahmens der EU ermöglicht. Er tritt am 1. Mai 1999 in Kraft.

1997

1. Juni• Errichtung der

Europäischen Zentralbank(EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main

1998

31. Dezember• Unwiderrufliche Festlegung

des Tauschverhältnisses DM - €: 1,95583 DM = 1 €

1998

1. Januar• Der Euro wird offiziell

eingeführt• Belgien, Deutschland, Finnland,

Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, dieNiederlande, Österreich, Portugal undSpanien führen den Euro als offizielleWährung ein, zunächst nur als Buch- oderGiralgeld

1999

1. Januar

• Euro wird als Bargeld eingeführt

1.Juli • Der Euro wird alleiniges gesetzliches

Zahlungsmittel. (Die Deutsche Bundesbank löst DM-Münzen und DM- Banknoten unbefristet und kostenlos in Euro ein.)

2002

18. Juli• Der frühere französische

Präsident Valéry Giscard d'Estaing legt den Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung fürEuropa vor.

2003

1. Mai• Fünfte Erweiterung:

Die bisher umfangreichsteErweiterung der EuropäischenUnion wird Wirklichkeit. Die zehn neuenMitgliedstaaten sind Zypern, dieTschechische Republik, Estland, Ungarn,Lettland, Litauen, Malta, Polen, dieSlowakische Republik und Slowenien –insgesamt mehr als 100 MillionenMenschen.

2004

29. Mai• Non (Nein)

Die französischen Wählersagen Nein zur Ratifizierung des europäischen Verfassungsvertrags.

2005

1. Juni• Nee (Nein)

Die Niederländer lehnen in einem Referendum ebenfalls den Verfassungsvertrag ab. Nach dem Scheitern des Verfassungsvertrags in zwei EU-Gründungsländer gerät Europain die tiefste Krise ihrer Geschichte.

2005

1. Januar• Sechste Erweiterung:

Rumänien und Bulgarien treten der EU bei. Die Europäische Unionbesteht nun aus 27 Ländern.

2007

13. Dezember• Vertrag von Lissabon

Der Vertrag soll der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben. So soll ermöglicht werden, dass die europäischen Institutionen und ihre Arbeitsverfahren angepasst werden und die demokratische Legitimität der Union zu festigen und das Fundament ihrer Grundwerte zu stärken.

2007

Wir hoffen, dass es für Sie interessant und informativ war.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Staatlich geprüfte Assistenten für Betriebsinformatik

Politiklehrer: Herr Böckmann

Assistenten für Betriebsinformatik (Mittelstufe, Schulj.08/09) erstellt

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