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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 138/14
08.04.14
EU
Unterrichtungdurch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2014
Bundesministerium Berlin, 8. April 2014für Wirtschaftund Energie
An denPräsidenten des BundesratesHerrn MinisterpräsidentenStephan Weil
Sehr geehrter Herr Präsident,
als Anlage übersende ich Ihnen das heute von der Bundesregierung beschlossene
"Nationale Reformprogram 2014".
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel
Nationales Reformprogramm 2014
Drucksache 138/14
Inhaltsverzeichnis
Einführung .......................................................................................................................4
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld....................................................................... 6
A. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung......................................................................6
B. Vertiefte Analyse Deutschlands im Rahmen des Makroökonomischen
Ungleichgewichteverfahrens .................................................................................8
Zur Entwicklung der deutschen Leistungsbilanz ...................................................... 9
Zu den möglichen Ursachen des Leistungsbilanzüberschusses .............................12
Politische Herausforderungen.................................................................................17
Fazit .......................................................................................................................19
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der
Europäischen Union für Deutschland .................................................................19
A. Öffentliche Finanzen ............................................................................................20
Solide Haushaltspolitik fortführen............................................................................20
Schuldenbremse in den Bundesländern umsetzen – Kontrollverfahren sicherstellen
...............................................................................................................................22
Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben im Gesundheitswesen und in der Pflege
verbessern..............................................................................................................22
Effizienz des Steuersystems verbessern ................................................................24
Wachstumsfördernde Bildungs- und Forschungsausgaben steigern.......................24
B. Arbeitsmarkt und Erwerbsbeteiligung ................................................................26
Bedingungen für ein die Binnennachfrage stützendes Lohnwachstum....................26
Steuer- und Abgabenlast insb. für Geringverdiener senken....................................26
Bildungsniveau benachteiligter Menschen anheben ...............................................27
Aktivierungs- und Integrationsmaßnahmen insb. für Langzeitarbeitslose
aufrechterhalten und Arbeitsanreize und Vermittelbarkeit verbessern.....................27
Umwandlung von atypischen Beschäftigungsverhältnissen in nachhaltigere
Beschäftigungsformen erleichtern...........................................................................28
Fehlanreize für Zweitverdiener abschaffen und Verfügbarkeit von
Ganztagskindertagesstätten und -schulen weiter erhöhen......................................29
C. Energie ..................................................................................................................30
Gesamtwirtschaftliche Kosten der Energiewende so gering wie möglich halten......30
Kosteneffizienz beim Ausbau der erneuerbaren Energien steigern.........................30
Ausbau der Strom- und Gasnetze beschleunigen...................................................32
Koordinierung der Energiepolitik mit den Nachbarländern verbessern....................32
D. Wettbewerb ...........................................................................................................33
Drucksache 138/14
Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter beleben – insb. Baugewerbe und freie
Berufe.....................................................................................................................33
Wert der im öffentlichen Auftragswesen vergebenen Aufträge signifikant steigern .34
GWB Novelle umsetzen..........................................................................................34
Marktzutritte im Einzelhandel erleichtern ................................................................35
Wettbewerbshindernisse im Schienenverkehr beseitigen .......................................35
Konsolidierung des Bankensektors fortsetzen ........................................................35
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen..........................37
A. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan ..................................40
Allgemeine Rahmenbedingungen...........................................................................40
Fachkräftesicherung ...............................................................................................41
B. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern ...........42
Innovationsstrategie................................................................................................43
Digitale Agenda ......................................................................................................44
Europäischer Forschungsraum (EFR).....................................................................44
C. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und
Energieeffizienz voranbringen.............................................................................44
D. Bildungsniveau verbessern .................................................................................48
E. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut
fördern...................................................................................................................49
IV. Der Euro-Plus-Pakt ...............................................................................................50
A. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2013........................................50
B. Deutsches Aktionsprogramm 2014 .....................................................................52
V. Nutzung von Europäischen Struktur- und Investitionsfonds im
Zusammenhang mit der Europa 2020 Strategie .................................................54
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2014 und Einbindung der Akteure..............55
Tabelle I: Maßnahmen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen.........56
A. Öffentliche Finanzen ..........................................................................................56
B. Arbeitsmarkt und Erwerbsbeteiligung .................................................................58
C. Energie ..............................................................................................................67
D. Wettbewerb........................................................................................................68
Tabelle II: Maßnahmen zur Umsetzung der Europa 2020-Strategie............................70
A. Beschäftigung fördern – Nationaler Beschäftigungsplan.....................................70
B. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern ................73
C. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
voranbringen...........................................................................................................76
D. Bildungsniveau verbessern ................................................................................78
Drucksache 138/14
E. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern .......79
Verzeichnis der Schaubilder
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland (preisbereinigt) ............ 6
Schaubild 2: Ausgewählte Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der
Bundesrepublik Deutschland ............................................................................ 8
Schaubild 3: Salden der Leistungsbilanz und ihrer Teilbilanzen in Relation zum
nominalen Bruttoinlandsprodukt.......................................................................10
Schaubild 4: Veränderung der regionalen Verteilung der deutschen Warenexporte
zwischen 2000 und 2013 (in Prozentpunkten)..................................................11
Schaubild 5: Beiträge zum BIP-Zuwachs in Deutschland .....................................................12
Schaubild 6: Investitionsquoten im internationalen Vergleich ...............................................15
Schaubild 7: Ifo-Kredithürde .................................................................................................17
Schaubild 8: Ausgaben, Einnahmen und Maastricht-Finanzierungssaldo des Staates
(in Prozent des BIP) ........................................................................................21
Schaubild 9: FuE-Ausgaben europäischer Staaten im Verhältnis zum
Bruttoinlandsprodukt (2010 bis 2012) ..............................................................42
Schaubild 10: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2013: insgesamt 629 TWh*................46
Schaubild 11: Energieproduktivität in Deutschland 2013* (Index 1990 = 100) ......................47
Verzeichnis der Kästen
Kasten 1: Kernpunkte der EEG-Reform................................................................................31
Kasten 2: Quantitative Ziele im Rahmen der Europa 2020-Strategie und Stand der
Zielerreichung.......................................................................................................38
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2014 für den Euro-Plus-Pakt .............................52
Kasten 4: Übersicht über die Fördermittel der ESI-Fonds in Deutschland 2014-2020...........54
Drucksache 138/14
4
Einführung
Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren wirtschaftlich gut entwickelt: Die1.
Wirtschaft befindet sich auf einem stetigen Wachstumskurs; die Beschäftigung erreichte mit
41,8 Millionen im Jahr 2013 erneut eine Rekordmarke. International konnte die deutsche
Wirtschaft ihre hohe Wettbewerbsfähigkeit erhalten.
Gleichzeitig steht Deutschland weiterhin vor großen Herausforderungen, denen sich die2.
Politik stellen muss – in langfristig tragfähiger Weise. Der demografische Wandel hat ein
Umdenken in allen Politikbereichen in Gang gesetzt. Das ehrgeizige Projekt Energiewende
muss so gestaltet werden, dass die Ziele der Bezahlbarkeit, Sicherheit und
Umweltverträglichkeit gleichzeitig erreicht werden können. Die Investitionsquote ist in
Deutschland seit der Jahrtausendwende tendenziell rückläufig. 2013 lag sie unter dem
Durchschnitt der OECD-Länder.
Die Bundesregierung will vor diesem Hintergrund die gute wirtschaftliche3.
Ausgangsbasis nutzen, um auf Basis einer von Dialog, Kooperation und vertrauensvoller
Sozialpartnerschaft geprägten Sozialen Marktwirtschaft das Fundament für den Wohlstand
und die Teilhabe der Menschen in Deutschland zu stärken. Sie wird dies in den kommenden
Jahren durch die konsequente Umsetzung von vier strategischen wirtschaftspolitischen
Zielen erreichen: Investitions- und Innovationspolitik zielgerichteter auszugestalten,
Teilhabemöglichkeiten zu verbessern und Teilhabegerechtigkeit zu erhöhen, die
Energiewende zum Erfolg zu führen sowie die Wirtschafts- und Währungsunion in Europa zu
stabilisieren und zu vertiefen.
Tragfähige Staatsfinanzen sind eine wichtige Grundlage, um diese4.
wirtschaftspolitischen Ziele zu erreichen. Zugleich zeigt die Erfahrung auch, dass eine
Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ohne Wachstum deutlich schwieriger zu
realisieren ist. Die Bundesregierung setzt sich für höhere Beschäftigung und mehr
Wachstum ein. Sie wird die langfristigen Wachstumsmöglichkeiten durch zielgerichtete
Investitionen der öffentlichen Hand und durch bessere Rahmenbedingungen für private
Investitionen in Deutschland dauerhaft voranbringen. Dabei wird sie vor allem – unter
Fortführung der nachhaltigen Konsolidierung des Bundeshaushalts – verstärkt in Bildung,
Forschung und Infrastruktur investieren. Eine gestärkte Binnennachfrage in Deutschland
kann auch positive Impulse in anderen Mitgliedstaaten setzen.
Auch die Lage der europäischen Wirtschaft hat sich im letzten Jahr verbessert. In fast5.
allen Mitgliedstaaten ist im laufenden Jahr mit einem positiven Wirtschaftswachstum zu
Drucksache 138/14
5
rechnen. Strukturreformen der Mitgliedstaaten, die auf eine Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit zielen, zeigen erste Wirkung. Die Verfahren auf europäischer Ebene
wie die verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung im Rahmen des Europäischen
Semesters, der gestärkte Stabilitäts- und Wachstumspakt und das neue Verfahren zur
Überwachung von makroökonomischen Ungleichgewichten tragen dazu bei. Deutschland
setzt sich daher weiterhin dafür ein, dass auch in Zukunft die auf europäischer Ebene
getroffenen Vereinbarungen konsequent umgesetzt werden. Dies gilt auch für den Pakt für
Wachstum und Beschäftigung.
Auf dem Weg zu mehr Wachstum, höherer Beschäftigung und solideren Staatsfinanzen6.
in allen europäischen Mitgliedstaaten gehören Solidarität und Eigenverantwortung
zusammen. In diesem Sinne gilt es, die Wirtschafts- und Währungsunion sinnvoll
weiterzuentwickeln. Ein Ziel sollte dabei sein, die Koordinierung der nationalen
Wirtschaftspolitiken und die Umsetzung notwendiger Reformen auch mittels vertraglicher
Reformvereinbarungen wirksamer und verbindlicher auszugestalten – verbunden mit
Solidarität. Damit die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit Europa stärker wird,
bedarf es zudem einer besseren demokratischen Legitimation jeweils auf der Ebene, auf der
Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden. Den nationalen Parlamenten kommt hier
eine wichtige Rolle zu.
Das vorliegende Nationale Reformprogramm (NRP) 2014 ist ein Eckpfeiler des7.
Europäischen Semesters 2014, das die Europäische Kommission mit der Vorlage des
Jahreswachstumsberichts am 15. November 2013 eingeleitet hat. Der Bericht steht im
Einklang mit den im Jahreswachstumsbericht festgelegten Prioritäten sowie mit den
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20./21. März 2014. Struktur und Inhalt des
NRP 2014 orientieren sich am Leitfaden der Europäischen Kommission für die Nationalen
Reformprogramme.
Drucksache 138/14
6
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
A. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die deutsche Wirtschaft ist in einer robusten Verfassung. Nach einer8.
witterungsbedingten Schwächephase im Winterhalbjahr 2012/13 ist die deutsche Wirtschaft
auf einen stabilen Erholungskurs eingeschwenkt. Im Durchschnitt des Jahres 2013 hat das
Bruttoinlandsprodukt in Deutschland um 0,4 Prozent zugenommen .Die konjunkturelle
Dynamik war im Verlauf des Jahres 2013 erheblich höher als im Jahr zuvor.
Für das Jahr 2014 geht die Bundesregierung in ihrer Jahresprojektion1 vom 12. Februar
2014 von einer jahresdurchschnittlichen Zunahme des Bruttoinlandsprodukts von
1,8 Prozent aus (vgl. Schaubild 1 und Schaubild 2). Die deutsche Wirtschaft befindet sich in
einem breit angelegten Aufschwung. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland liegt damit
voraussichtlich abermals deutlich über dem Durchschnitt des Euroraums.
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland (preisbereinigt)
1Eine detaillierte Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Projektion der Bundesregierung, die sich
insbesondere am Code of Conduct für die Stabilitätsprogramme der Euro-Mitgliedstaaten orientiert, istim Deutschen Stabilitätsprogramm 2014 enthalten, das ebenfalls im April an die EuropäischeKommission übermittelt wird. Die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung wird voraussichtlich am15. April veröffentlicht.
Drucksache 138/14
7
Das Wachstum in diesem Jahr wird rechnerisch ausschließlich von9.
binnenwirtschaftlichen Kräften getragen. Eine zentrale Rolle für die binnenwirtschaftliche
Dynamik spielt die gute Entwicklung des Arbeitsmarkts, der auf einen weiteren
Beschäftigungsrekord zusteuert. Die Erwerbstätigkeit steigt in diesem Jahr um 240 Tausend
Personen auf nunmehr 42,1 Millionen. Die günstigen Wachstums- und Gewinnaussichten
der Unternehmen lassen Beschäftigung und Löhne steigen. Dies führt zu merklichen
Einkommenszuwächsen für die privaten Haushalte. Angesichts der günstigen
Rahmenbedingungen weiten diese ihre Ausgaben für Konsum und Wohnungsbau spürbar
aus.
Zudem haben die Bruttoanlageinvestitionen im vergangenen Jahr die Trendwende10.
geschafft. Sie dürften in diesem Jahr mit real 3,5 Prozent kräftig expandieren und somit nicht
nur den Kapitalstock und damit das Wachstumspotenzial steigern, sondern auch eine
wichtige Triebfeder für den Konjunkturaufschwung sein, der damit auf einem breiteren
Fundament steht. Positive Wachstumsimpulse werden auch von zusätzlichen öffentlichen
Investitionen des Bundes zur Erweiterung und zum Erhalt der Infrastruktur ausgehen (vgl.
Abschnitt I.B).
Sofern im internationalen Umfeld keine gravierenden Störungen auftreten, werden auch11.
die deutschen Exporte wieder anziehen. Die Aussichten dafür haben sich durch die
Beschlüsse zur weiteren Liberalisierung des Welthandels im Rahmen der
Welthandelsorganisation vom Dezember des vergangenen Jahres verbessert. Höhere
Ausrüstungsinvestitionen und zunehmende Exporte stimulieren aufgrund ihres hohen
Importanteils von über 40 Prozent zugleich auch die deutschen Einfuhren.
Die Importe werden in diesem Jahr stärker zunehmen als die Exporte. Der deutsche12.
Leistungsbilanzüberschuss wird dadurch reduziert (vgl. Abschnitt I.B und Schaubild 2).
Steigende Importe sowie zunehmende Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen in
Europa tragen zur wirtschaftlichen Erholung in Europa bei.
Die gesamtwirtschaftliche Produktivität und die Gewinne der Unternehmen dürften sich13.
in diesem Jahr im Zuge des Aufschwungs erhöhen. Inflationäre Spannungen sind nicht zu
erwarten. Die Lohnstückkosten werden moderat zunehmen. Angesichts der positiven
Rahmenbedingungen ist mit einem Konjunkturaufschwung auf breiter Basis zu rechnen.
Als zentrale Annahme wurde für die Projektion u. a. unterstellt, dass der Finanzsektor14.
stabil bleibt und es insbesondere im Euroraum nicht zu negativen Entwicklungen kommt, in
deren Folge die Verunsicherung der Marktteilnehmer wieder markant steigt.
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8
Schaubild 2: Ausgewählte Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der
Bundesrepublik Deutschland
B. Vertiefte Analyse Deutschlands im Rahmen des Makroökonomischen
Ungleichgewichteverfahrens
Durch das 2011 eingeführte Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makro-15.
ökonomischer Ungleichgewichte („Macroeconomic Imbalance Procedure“ – kurz MIP) sollen
wirtschaftliche Fehlentwicklungen, die sich negativ auf das Funktionieren der Wirtschafts-
und Währungsunion auswirken können, frühzeitig aufgedeckt und korrigiert werden. Die
Bundesregierung misst dem Verfahren daher eine hohe Bedeutung zu und unterstützt die
Europäische Kommission bei der konsequenten Umsetzung des makroökonomischen
Ungleichgewichteverfahrens. Sie begrüßt die vertieften Analysen der Europäischen
Kommission als einen Beitrag, um die Ursachen von Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu
identifizieren.
Die Europäische Kommission hat am 5. März 2014 für die 17 Länder, bei denen sie16.
makroökonomische Ungleichgewichte vermutet, die so genannten vertieften Länderanalysen
(In-Depth-Reviews; IDR) veröffentlicht. Für 14 Mitgliedstaaten stellt sie ein Ungleichgewicht
fest. In drei der Mitgliedstaaten sind die Ungleichgewichte laut Kommission übermäßig, in
drei weiteren hält sie eine vertiefte Überwachung für erforderlich. Auch für Deutschland stellt
sie Ungleichgewichte fest. Diese sind aber nach Auffassung der Kommission in Deutschland
nicht übermäßig oder Anlass für eine vertiefte Überwachung.
In ihrer vertieften Analyse für Deutschland hat die Europäische Kommission17.
insbesondere den deutschen Leistungsbilanzüberschuss untersucht. Er spiegele die hohe
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Diese sei auch ein wichtiges „asset“ der
Drucksache 138/14
9
europäischen Wirtschaft. Demgegenüber habe sich seit dem Jahr 2000 die deutsche
Binnennachfrage aus einer Vielzahl von Gründen schwach entwickelt. Als einziges großes
Land des Euroraums, das aktuell über hinreichende finanzielle Spielräume verfüge, sei
Deutschland nun gefordert, das Wachstumspotenzial und die Binnennachfrage zu stärken.
Ebenso wie die Kommission betrachtet auch die Bundesregierung die18.
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie als Stützpfeiler für den Euroraum. Die
Bundesregierung hat das Ziel, national und auch auf EU-Ebene die industrielle Basis
wettbewerbsfähig zu halten und auszubauen. Zugleich will die Bundesregierung die
öffentliche und private Investitionstätigkeit stärken.
Zur Entwicklung der deutschen Leistungsbilanz
In Relation zum Bruttoinlandsprodukt ist der deutsche Leistungsbilanzsaldo von 200019.
bis 2013 um über neun Prozentpunkte gestiegen (vgl. Schaubild 3). In der quantitativen
Betrachtung der Entwicklung des deutschen Leistungsbilanzsaldos stimmt die
Bundesregierung mit den Ergebnissen der Kommission weitgehend überein.
Ein Drittel dieses Zuwachses (2,9 Prozentpunkte) geht auf gestiegene Einkommen aus20.
Auslandsengagements zurück. Deutsche Unternehmen haben seit den 90’er Jahren nicht
zuletzt in den mittel- und osteuropäischen Partnerländern investiert und dort für Wachstum
und Beschäftigung gesorgt.2
Ein Viertel des Anstiegs (2,4 Prozentpunkte) entfällt auf den Rückgang des traditionell21.
negativen Saldos beim Handel mit Dienstleistungen. Deutsche Dienstleister sind effizienter
geworden. Deutschland konnte seine Nettoeinnahmen aus Lizenzen und Patenten deutlich
steigern. Zudem ist Deutschland als Reiseziel attraktiver geworden.
2Siehe auch: IWF (2013) – German –Central European Supply Chain-Cluster Report.
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10
Schaubild 3: Salden der Leistungsbilanz und ihrer Teilbilanzen in Relation zum
nominalen Bruttoinlandsprodukt
Den verbleibenden Teil der Erhöhung (3,9 Prozentpunkte) trägt die Handelsbilanz bei.22.
Dabei lässt sich eine Verschiebung der deutschen Exporte weg vom Euroraum und hin zu
den schnell wachsenden Schwellenländern beobachten: Während der Anteil der sog.
BRICS-Länder an den deutschen Exporten von 2000 bis 2013 um rund 7,6 Prozentpunkte
zunahm, ging der Anteil der Euroländer um rund 8,7 Prozentpunkte zurück (vgl. Schaubild
4). Seit 2007 hat sich auch der Handelsbilanzüberschuss gegenüber dem Euroraum von
4,8 Prozent auf 2,1 Prozent des BIP mehr als halbiert. Dies geht auch auf die seit 2007 um
rund 11,7 Prozent angestiegenen Importe aus dem Euroraum zurück, die zur Reduktion der
europäischen Ungleichgewichte beitragen.
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11
Schaubild 4: Veränderung der regionalen Verteilung der deutschen Warenexporte
zwischen 2000 und 2013 (in Prozentpunkten)
In den nächsten Jahren ist ein deutlicher Rückgang des Leistungsbilanzüberschusses23.
zu erwarten. In der Jahresprojektion geht die Bundesregierung für 2014 von einem Anstieg
der Binnennachfrage um 2,0 Prozent aus. Als Wachstumsbeitrag der Binnennachfrage
werden 1,9 Prozent erwartet, während der Wachstumsbeitrag der Nettoexporte negativ
ausfallen dürfte (vgl. Schaubild 5). Die Bundesregierung rechnet daher mit einem Rückgang
des Leistungsbilanzsaldos in den nächsten Jahren. Auch andere Institutionen, wie etwa die
OECD und die Europäische Kommission, erwarten bis 2015 einen deutlichen Rückgang des
Leistungsbilanzüberschusses von derzeit 7,3 Prozent des BIP (OECD: 2014: 6,1 Prozent
des BIP, 2015: 5,6 Prozent des BIP; Kommission: 2014: 6,7 Prozent des BIP, 2015:
6,4 Prozent des BIP).
-10
-8
-6
-4
-2
0
2
4
6
8
10
Eurozone-17 EU28 Nordamerika OsteuropäischeNicht-Eurozone
BRICS
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12
Schaubild 5: Beiträge zum BIP-Zuwachs in Deutschland
Zu den möglichen Ursachen des Leistungsbilanzüberschusses
In ihrer vertieften Analyse diskutiert die Europäische Kommission mehrere potenzielle24.
Ursachen für die anhaltenden deutschen Leistungsbilanzüberschüsse. Haupttreiber der
Entwicklung sei neben der hohen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft vor allem
die schwache Entwicklung der Binnennachfrage. So seien sowohl die Konsumausgaben als
auch die Investitionen in Deutschland deutlich hinter der durchschnittlichen Entwicklung im
Euroraum zurückgeblieben.
Wettbewerbsfähigkeit
Die Bundesregierung begrüßt die Einschätzung der Europäischen Kommission, wonach25.
die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen ein wichtiger Stützpfeiler für die
europäische Wirtschaft ist. Vom Erfolg der deutschen Unternehmen auf den Weltmärkten
profitieren auch unsere europäischen Handelspartner. So ist auf der Grundlage von Daten
des Statistischen Bundesamts der Importanteil deutscher Exporte mit über 43 Prozent relativ
hoch. 57,5 Prozent aller Importe stammen aus anderen EU-Mitgliedstaaten.
Bundesregierung und Kommission stimmen darin überein, dass die preisliche26.
Wettbewerbsfähigkeit als Erklärung für das Anwachsen der deutsche Handelsbilanz nur eine
untergeordnete Rolle spielt.3 Eine Studie, die der Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung veröffentlicht hat, zeigt zudem, dass die Preiselastizität
3Siehe auch: Europäische Kommission (2012): Current account surpluses in the EU.
Drucksache 138/14
13
deutscher Exporte vergleichsweise gering ist; deutsche Exporte reagieren eher auf
Änderungen der Weltnachfrage.4
Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft hat sich vielmehr in erster Linie27.
durch nicht-preisliche Faktoren verbessert. Dazu zählen traditionelle Faktoren wie Qualität
deutscher Investitionsgüter und Präsenz auf Wachstumsmärkten, aber auch zunehmende
Serviceorientierung, Innovationskraft und Flexibilität deutscher Unternehmen. So weist das
Innovation Scoreboard der Europäischen Kommission Deutschland als drittinnovativste
Volkswirtschaft der EU aus. Deutsche Unternehmen haben im Jahr 2010 nach Schweden die
meisten Patente pro Kopf beim Europäischen Patentamt angemeldet. Dieser
Innovationsvorsprung erlaubt eine relative Unabhängigkeit von Preis- und
Wechselkursschwankungen sowie einen gewissen Spielraum bei der Preispolitik.
Zurückhaltende Entwicklung der Konsumausgaben in Deutschland
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Europäischen Kommission, dass der im28.
Vergleich zum Euroraum unterdurchschnittliche Anstieg der Konsumausgaben auch durch
die moderate Lohnentwicklung seit dem Jahr 2000 bedingt ist. Allerdings war der Einfluss
der Lohnmoderation in Deutschland auf die Leistungsbilanzüberschüsse
kommissionseigenen Studien zufolge in der Vergangenheit gering.5 Diese war vor dem
Hintergrund der außerordentlich hohen Arbeitslosigkeit, der schwachen konjunkturellen
Entwicklung und der ungünstigen Ertragslage der Unternehmen in den ersten Jahren des
Betrachtungszeitraumes gerechtfertigt. Zudem blieben in Deutschland Übertreibungseffekte
aus, wie sie in anderen EU-Mitgliedstaaten mit kreditgetriebenem Konsumwachstum und
Blasenbildung zu beobachten waren. In den letzten Jahren weist Deutschland im Vergleich
zum Euroraum aber wieder eine günstigere Lohnentwicklung auf. So ist der Winterprognose
der Europäischen Kommission zufolge die Pro-Kopf-Entlohnung in den Jahren seit 2010 in
Deutschland jeweils stärker gestiegen als im Euroraum. Laut Kommission dürfte sich diese
Entwicklung fortsetzen. Auch die positive Beschäftigungsentwicklung in Deutschland ist eine
Stütze der Binnennachfrage.
Eine weitere Ursache der relativ schwachen Entwicklung der Konsumausgaben liegt in29.
der erhöhten Ersparnis durch den demografischen Wandel. Auch die Europäische
Kommission sieht in der fortschreitenden Alterung Deutschlands – verbunden mit den
Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des deutschen Rentensystems – einen
4Vgl. Sebastian Breuer and Jens Klose (2013) - Who gains from nominal devaluation? An empirical
assessment of Euro-area exports and imports.5
Vgl. Europäische Kommission (2012): Current account surpluses in the EU; Vogel, Lukas; Kollmann,Robert; Ratto, Marco; Roeger, Werner; In 't Veld, Jan (2013): Explaining the German trade surplus: Ananalysis with an estimated DSGE model, Beiträge zur Jahrestagung des Vereins für Socialpolitik2013;
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14
Grund für die vergleichsweise hohe Ersparnis der privaten Haushalte in Deutschland.
Simulationen des ZEW (siehe BMF-Monatsbericht September 2012) legen nahe, dass ab
2015 die gesamtwirtschaftliche Sparquote innerhalb von 30 Jahren um 10 Prozentpunkte
zurückgehen wird. Insgesamt erwartet das ZEW einen negativen Leistungsbilanzsaldo von
rund 2 Prozent des BIP ab dem Jahr 2033. Der Sachverständigenrat kommt in seiner Studie
„Herausforderungen des demografischen Wandels“ (Mai 2011) zu einem ähnlichen Ergebnis.
Danach entfallen derzeit 0,9 Prozentpunkte des Leistungsbilanzüberschusses auf
fundamentale demografische Faktoren. Im Laufe der Jahre geht der positive Saldo zurück,
bis er im Jahr 2035 negativ wird.
Die Kommission verweist in ihrer vertieften Analyse zudem auf den Einfluss der30.
Ungleichheit auf die Ersparnisbildung. Haushalte mit einem höheren Einkommen weisen
höhere Sparquoten auf. Steige die Einkommensungleichheit, nehme somit die
Ersparnisbildung bei sonst gleichen Rahmenbedingungen zu.
Der Kommission zufolge habe auch die verhaltene Preisentwicklung auf dem31.
Immobilienmarkt eine dämpfende Auswirkung auf die Konsumausgaben gehabt. Aus Sicht
der Bundesregierung sind steigende Immobilienpreise allerdings kein anzustrebendes Ziel.
Die moderate Entwicklung von Immobilienpreisen und Mieten trägt vielmehr dazu bei, dass –
gerade in Anbetracht des in Deutschland hohen Anteils von Mieterhaushalten – vom
verfügbaren Einkommen der Haushalte mehr für sonstige Konsumausgaben zur Verfügung
steht. Zudem trägt der in allen Preissegmenten funktionierende deutsche Mietmarkt zu einer
hohen Arbeitsmobilität bei.
Zurückhaltende Investitionen
Einen wesentlichen Faktor für den Leistungsbilanzüberschuss sieht die Kommission in32.
den unterdurchschnittlichen Investitionen in Deutschland. Im internationalen Vergleich hat
Deutschland tatsächlich ein relativ geringes Investitionsniveau von 17 Prozent des BIP,
während der OECD-Durchschnitt bei 20 Prozent liegt. Die Bruttoanlageinvestitionen haben
sich in den letzten Jahren allerdings günstiger entwickelt als im Durchschnitt des Euroraums
(vgl. Schaubild 6).
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Schaubild 6: Investitionsquoten im internationalen Vergleich
Die deutsche Investitionsschwäche seit der Jahrtausendwende hat mehrere Ursachen:
Schwache Bauinvestitionen im Nachgang zum Wiedervereinigungsboom: Diese fielen33.
zwischen 1995 und 2005 um 5 Prozentpunkte auf 9 Prozent des BIP und erholen sich
seitdem nur langsam.
Die ungünstige wirtschaftliche Lage in der ersten Hälfte des letzten Jahrzehnts, in der34.
die hohe Arbeitslosigkeit und die geringe Profitabilität der Unternehmen die
Investitionsnachfrage geschwächt haben dürften.
Die Unsicherheit durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Krise im35.
Euroraum in den letzten Jahren, die sich gerade für eine offene Volkswirtschaft wie
Deutschland investitionshemmend auswirkt.
Der Wegfall des Wechselkursrisikos, die Konvergenz der Zinsen im Euroraum sowie die36.
niedrigeren Inflationsraten in Deutschland im Vergleich zum Euroraum begünstigten zudem
eher Investitionen in den anderen Euroländern als in Deutschland. Die Kommission sah dies
in ihrer oben genannten Studie (Current account surpluses in the EU) als wesentliche
Determinante für den Anstieg des Leistungsbilanzsaldos an: durch die Euroeinführung haben
sich die (Kredit-) Zinsen anderer Euroländer an das niedrigere deutsche Niveau angenähert,
wodurch die relativen Finanzierungskosten deutscher Unternehmen ggü. europäischen
Wettbewerbern ungünstiger wurden. In der Folge floss deutsches Kapital ins Ausland. In der
aktuellen vertieften Analyse der Kommission spielt dieser auch aus Sicht der
Bundesregierung wichtige Einflussfaktor leider nur eine untergeordnete Rolle.
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Die Bundesregierung teilt hingegen die Einschätzung der Kommission, dass im Vorfeld37.
der Finanzkrise ein „under-pricing of risk“ und die verzerrten Ratings strukturierter
Finanzprodukte Anreize geschaffen haben, deutsche Ersparnisse im Ausland (US-
Immobilienmarkt) anzulegen. Die Verluste durch die Finanzkrise haben gezeigt, dass dieser
Kapitalexport mit erheblichen Risiken verbunden war.
In den Jahren nach der Wiedervereinigung waren erhebliche staatliche Investitionen38.
erforderlich, um die ostdeutsche Infrastruktur zu modernisieren. Nach dem Auslaufen dieser
Aufbaumaßnahmen hat sich das Niveau der öffentlichen Investitionen auf niedrigem Niveau
verstetigt. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung der letzten Jahre gingen die staatlichen
Investitionen in die Infrastruktur weiter zurück. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung
der Kommission, dass Investitionsbedarf besteht.
Die Kommission betont mehrfach das ausgeprägte Deleveraging der deutschen39.
Unternehmen. Die zurückhaltende Investitionstätigkeit der Unternehmen wurde in der Tat
durch eine deutliche Rückführung der Unternehmensverschuldung bzw. durch einen
Eigenkapitalaufbau begleitet. Dies verleiht insbesondere den vielen kleinen und mittleren
Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit, Schwankungen der Weltwirtschaft abzufedern
und unabhängig von möglichen Schwankungen der Kapitalmärkte langfristig zu investieren.
So hat die vergleichsweise starke Eigenkapitalposition vieler deutscher Unternehmen aus
Sicht der Bundesregierung dazu beigetragen, dass die deutsche Wirtschaft die Wirtschafts-
und Finanzkrise relativ schnell überwinden konnte.
Angebotsseitige Hemmnisse bei der Unternehmensfinanzierung, die die schwache40.
Investitionstätigkeit der Unternehmen erklären würden, sind dagegen nicht erkennbar. So
zeigt die ifo-Kredithürde (vgl. Schaubild 7) zwar für die erste Zeit der Erhebung ab dem Jahr
2003 gewisse Einschränkungen. Seitdem hat sich der Kreditzugang für deutsche
Unternehmen aber massiv verbessert. Die Finanzierungsbedingungen sind derzeit
ausgesprochen günstig. Diese Einschätzung teilt auch die Kommission.
Drucksache 138/14
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Schaubild 7: Ifo-Kredithürde
Politische Herausforderungen
Deutschland ist eine offene Volkswirtschaft. Daher ist auch die Entwicklung der41.
deutschen Leistungsbilanz in erheblichem Maße von Entwicklungen in anderen Ländern
abhängig. So scheinen nach einer aktuellen Studie6 nahezu alle Länder mit einem hohen
Industrieanteil einen Leistungsbilanzüberschuss aufzuweisen. Dies liegt nicht zuletzt an der
in den letzten Jahren stark gestiegenen Nachfrage nach Industriegütern in den
aufstrebenden Schwellenländern. Dies findet in den von der Kommission verwendeten
Modellrechnungen offenbar keine Berücksichtigung. Dadurch wird der Anteil des
Leistungsbilanzsaldos, der als fundamental nicht gerechtfertigt dargestellt wird, überzeichnet.
Generell vermutet die Kommission hinter den Bestandteilen des Leistungsbilanzsaldos, die
sie mit ihrem ökonometrischen Modell nicht erklären kann, a priori eine Fehlallokation. Diese
Wertung wird von der Bundesregierung nicht geteilt.
Die Bundesregierung teilt dagegen das Anliegen der Europäischen Kommission, dass42.
Deutschland die binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte weiter stärkt. Der Koalitionsvertrag
sieht hierzu eine Reihe von Maßnahmen vor. Dazu zählt die Verbesserung der
Rahmenbedingungen für private Investitionen, die Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohnes sowie die Erhöhung der Investitionen im Bereich öffentliche Infrastruktur –
insbesondere im Verkehrsbereich, wo eine Erhöhung der Verkehrsinvestitionen um
5 Milliarden Euro vereinbart ist. Außerdem sollen die Länder um 6 Milliarden Euro entlastet
6Michael Grömling – A supply-side explanation of current account imbalances, Intereconomics, No. 1,
2014.
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Handel
Bauhauptgewerbe
Gewerbliche Wirtschaft insgesamt
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werden, um Investitionen in Kinderbetreuung (z. B. Kinderkrippen und Kitas), Schulen und
Hochschulen zu fördern.
Mit diesen öffentlichen Investitionen vermeidet die Bundesregierung Substanzverzehr43.
und Engpässe, die das Wachstumspotenzial hemmen können. Weiter verbesserte
Kinderbetreuungsmöglichkeiten werden dazu beitragen, Frauen noch stärker in den
Arbeitsmarkt zu integrieren. Zugleich lassen die solide Finanzlage der Unternehmen,
günstige Finanzierungsbedingungen sowie der erwartete Anstieg der Weltnachfrage eine
positive Entwicklung der privaten Investitionen in den kommenden Jahren erwarten.
Über positive Nachfrageeffekte werden diese, auch von der Kommission angeregten,
Maßnahmen dazu beitragen, die Binnennachfrage und die Importnachfrage zu stärken und
so tendenziell den Leistungsbilanzüberschuss zu reduzieren. Die genauen Auswirkungen auf
die deutsche Leistungsbilanz lassen sich allerdings nicht quantifizieren:
a. Zusätzliche private und öffentliche Investitionen in Bildung & Forschung sowie in die
Infrastruktur werden die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands weiter steigern. Zudem
werden sie einen Beitrag zu mehr Binnennachfrage leisten.
b. Mit der Einführung des Mindestlohnes und der Neuordnung der Zeitarbeit wird die
Bundesregierung einen angemessenen Mindestschutz überall in Deutschland
sicherstellen. Die positive Entwicklung der Löhne und Gehälter dürfte sich nach
Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden Jahren fortsetzen. Allerdings
war der Einfluss der Lohnmoderation in Deutschland auf die
Leistungsbilanzüberschüsse kommissionseigenen Studien zufolge in der
Vergangenheit gering. Simulationen der Deutschen Bundesbank zufolge dürfte
folgerichtig ein Anstieg des Lohnniveaus in der Zukunft ebenfalls nur einen geringen
Einfluss auf den Leistungsbilanzsaldo haben (Bundesbank Monatsbericht Februar
2013).
c. Die Europäische Kommission hat in einer Studie7 gezeigt, dass die Wirkung von
Reformen im Dienstleistungssektor auf die Handelsbilanz nicht eindeutig ist. Es kann
nicht ausgeschlossen werden, dass eine weitere Steigerung der Effizienz in der
deutschen Wirtschaft und des deutschen Wachstumspotenzials im Ergebnis zu
einem weiteren Anstieg des Leistungsbilanzsaldos führt.
d. Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Kommission, dass die Position des
Staatshaushaltes angemessen ist und solide Staatsfinanzen zu begrüßen sind.
Wachstumsfreundliche Maßnahmen mit Auswirkungen auf die öffentlichen
Haushalte müssen daher – auch durch die Verpflichtungen des Stabilitäts- und
7Quarterly Report on the Euro Area, Volume 12 N° 4 (2013).
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Wachstumspaktes und vor dem Hintergrund der weiterhin hohen
Staatsverschuldung – im Haushalt an anderer Stelle gegenfinanziert werden.
Zu den von der Kommission identifizierten politischen Herausforderungen nimmt die44.
Bundesregierung darüber hinaus in den anderen Kapiteln des Nationalen Reformprogramms
detailliert Stellung.
Fazit
Die vertiefte Analyse der Europäischen Kommission zeigt: die Ursachen des – sich45.
langsam zurückbildenden – Leistungsbilanzüberschusses sind vielfältig und komplex. Dazu
gehört unter anderem die hohe Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wie auch das
vergleichsweise niedrige Investitionsniveau.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Kommission, dass eine Stärkung des46.
Wachstumspotenzials in Deutschland erforderlich ist. Sie wird daher mit den im
Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen die staatlichen Investitionen und die
binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte stärken. Damit trägt Deutschland auch zum Abbau
der Ungleichgewichte in Europa bei.
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates
der Europäischen Union für Deutschland
Der Rat der Europäischen Union hat auf seiner Tagung am 27./28. Juni 2013 neue47.
länderspezifische Empfehlungen für Deutschland für den Zeitraum 2013 bis 2014
verabschiedet. Grundlage hierfür war insbesondere die Bewertung der
Reformanstrengungen der Mitgliedstaaten durch die Europäische Kommission im Rahmen
des Europäischen Semesters 2013.
Die Bundesregierung hat sich stets für eine entschlossene Umsetzung der48.
länderspezifischen Empfehlungen eingesetzt. Eine rasche Umsetzung der
länderspezifischen Empfehlungen auf nationaler Ebene ist – neben der Realisierung von
Vorhaben auf europäischer Ebene – auch eine zentrale Forderung im Rahmen des im Juni
2012 vom Europäischen Rat beschlossenen Paktes für Wachstum und Beschäftigung.
Die Bundesregierung begrüßt, dass die länderspezifischen Empfehlungen im49.
vergangenen Jahr konkreter geworden sind und nimmt die an Deutschland gerichteten
Empfehlungen ernst. Diese betreffen die deutsche Finanzpolitik, den Arbeitsmarkt, die
Energiepolitik und den Wettbewerb insbesondere im Dienstleistungsbereich. Die
Bundesregierung hat in allen angesprochenen Bereichen erhebliche Fortschritte erzielt,
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wenn auch einzelne Empfehlungen einen längerfristigen Zeithorizont haben. Im Folgenden
wird detailliert über die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen für 2013/2014
berichtet.
A. Öffentliche Finanzen
„Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2013 bis2014:
1. eine solide Haushaltsposition wie geplant beibehält, die die Einhaltung desmittelfristigen Haushaltsziels während des Programmzeitraums sicherstellt; einewachstumsfreundliche Finanzpolitik betreibt durch zusätzliche Anstrengungen zurVerbesserung der Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben im Gesundheitswesen undin der Pflege, indem die Leistungserbringung besser integriert wird und Prävention,Rehabilitation und eigenständige Lebensführung stärker in den Mittelpunkt gestelltwerden; die Effizienz des Steuersystems verbessert, insbesondere durch Erweiterung derMehrwertsteuerbemessungsgrundlage und Neubewertung der Bemessungsgrundlage fürdie von den Gemeinden erhobene Grundsteuer; den vorhandenen Spielraum nutzt, damitauf allen staatlichen Ebenen mehr und effizienter als bisher wachstumsförderndeBildungs- und Forschungsausgaben getätigt werden; die kohärente Umsetzung derSchuldenbremse in allen Bundesländern abschließt und dabei zeitnahe und sachdienlicheKontrollverfahren und Korrekturmechanismen sicherstellt;“
Solide Haushaltspolitik fortführen
Deutschland setzt seinen erfolgreichen Kurs der wachstumsfreundlichen Konsolidierung50.
fort (vgl. deutsches Stabilitätsprogramm 2014). Der Staat erreichte – nach einem annähernd
ausgeglichenen Haushalt 2012 – 2013 einen gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo von 0,0
Prozent des Bruttoinlandsprodukts (vgl. Schaubild 8). Damit wurde das mittelfristige
Haushaltsziel eines maximal zulässigen strukturellen Defizits von 0,5 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts mit deutlichem Abstand eingehalten. Im laufenden Jahr wird der
Staatshaushalt erneut annähernd ausgeglichen sein und strukturell einen leichten
Überschuss erzielen. Alle auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
eingegangenen haushaltspolitischen Verpflichtungen – darunter auch die länderspezifischen
Empfehlungen – werden so erfüllt.
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Schaubild 8: Ausgaben, Einnahmen und Maastricht-Finanzierungssaldo des Staates
(in Prozent des BIP)
Der Bundeshaushalt hat wesentlichen Anteil an der positiven Entwicklung der51.
öffentlichen Finanzen insgesamt. Der Bund hält die Vorgaben der Schuldenbremse ein.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung dieses Jahr einen strukturell ausgeglichenen
Bundeshaushalt aufgestellt und sich verpflichtet, ab dem kommenden Jahr einen
Bundeshaushalt ohne Nettokreditaufnahme aufzustellen (vgl. Abschnitt IV.B und Tabelle I
lfd. Nr. 1). Der Bund trägt damit wesentlich zur Absenkung der gesamtstaatlichen
Schuldenstandquote auf unter 70 Prozent des BIP bis Ende 2017 und auf unter 60 Prozent
des BIP innerhalb von zehn Jahren bei.
Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik wird die Bundesregierung die Konsolidierung52.
des Bundeshaushalts so fortführen, dass – über die Legislaturperiode gerechnet – das
Wachstum der Ausgaben das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts möglichst nicht
übersteigt. Die Bundesregierung wird auch im Rahmen ihres Subventionsberichts stärker
überprüfen, ob Maßnahmen nachhaltig sind. Die Reduzierung von Staatsdefizit,
strukturellem Defizit und Schuldenstand sind auch in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
als Ziele verankert.
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Schuldenbremse in den Bundesländern umsetzen – Kontrollverfahren
sicherstellen
Die im Jahr 2009 im Grundgesetz für Bund und Länder verankerte Schuldenbremse53.
zielt – zusammen mit den für Sozialversicherungen und Kommunen bestehenden
Fiskalregeln – auf die Einhaltung des für Deutschland geltenden mittelfristigen
Haushaltsziels des präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts ab. Die im
Grundgesetz verankerte Schuldenbremse gilt unmittelbar auch für die Länder. Die Länder
dürfen danach ab dem Jahr 2020 keine Neuverschuldung mehr ausweisen. Falls ein Land
keine weiteren Regelungen zur Konjunkturbereinigung oder zu Ausnahmesituationen treffen
sollte, würde ab 2020 ein ausnahmsloses Neuverschuldungsverbot gelten.
Zudem ist am 19. Juli 2013 das Fiskalvertragsumsetzungsgesetz in Kraft getreten (vgl.54.
Tabelle I lfd. Nr.2). Damit wurde die im Fiskalvertrag festgelegte Obergrenze des
strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits von 0,5 Prozent des nominalen
Bruttoinlandsprodukts wie auch ein Verweis auf die entsprechenden Regelungen des
Fiskalvertrags und des präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts im
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) verankert. Somit wird die Einhaltung der
Schuldenbremse auf allen staatlichen Ebenen weiter abgesichert.
Die Einhaltung der gesamtstaatlichen Defizitgrenze wird durch den Stabilitätsrat55.
überwacht. Dieser wird dabei durch einen neu eingerichteten unabhängigen Beirat
unterstützt.
Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben im Gesundheitswesen und in der
Pflege verbessern
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie die Soziale Pflegeversicherung sind56.
zu Beginn dieser Legislaturperiode finanziell solide aufgestellt. Es ist jedoch damit zu
rechnen, dass die Ausgaben mittelfristig wieder über den Einnahmen liegen werden.
Ein zentraler Faktor für die Ausgabenentwicklung in der GKV ist die Arzneimittel-57.
versorgung. Um hier den Ausgabenanstieg zu begrenzen, wurde das gesetzliche Preis-
moratorium für Arzneimittel ohne Festbetrag bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Ab dem
1. April 2014 wurde durch das 14. SGB V-Änderungsgesetzes zudem der Herstellerabschlag
von 6 auf 7 Prozent für alle Arzneimittel mit Ausnahme der patentfreien, wirkstoffgleichen
Arzneimittel erhöht (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 3).
Zu einer höheren Kosteneffizienz auf der Ausgabenseite werden die geplanten58.
Maßnahmen der Bundesregierung zur stärkeren Qualitätsorientierung der Versorgung
beitragen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 4). Damit soll die Qualität der ambulanten und insbesondere
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der stationären Versorgung verbessert werden. Dies führt mittel- bis langfristig zu einer
wirtschaftlicheren Verwendung der Mittel, da eine bessere Behandlung im Krankenhaus
beispielsweise mit weniger Komplikationen und Wiedereinweisungen – und damit weniger
Folgeausgaben – verbunden ist.
Ferner sollen durch einen effizienten Wettbewerb und mehr Vertragsfreiheit die Qualität59.
und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung gestärkt werden. So werden die rechtlichen
Rahmenbedingungen zur Vereinbarung von selektiven Verträgen zwischen Krankenkassen
und Leistungserbringern (insb. in Bezug auf integrierte Versorgungsformen, die z. B.
ambulante und stationäre Leistungen umfassen) angeglichen und bestehende Hemmnisse
beseitigt. Überdies erhalten die Krankenkassen die Möglichkeit, Qualitätsverträge mit
einzelnen Krankenhäusern abzuschließen.
Mit einer funktionierenden Prävention können unnötige Gesundheitsausgaben60.
vermieden werden. Vorgesehen ist, noch in diesem Jahr unter Einbeziehung aller
Sozialversicherungsträger ein Präventionsgesetz zu verabschieden (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 5).
Damit sollen Prävention und Gesundheitsförderung insbesondere in Lebenswelten wie Kita,
Schule und Pflegeheim sowie die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden.
In der Pflege kann die Kosteneffizienz der Ausgaben insbesondere durch die Stärkung61.
der ambulanten Versorgung von Pflegebedürftigen gestärkt werden. Infolge des zum 1.
Januar 2013 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung
erhalten mehr als ein Drittel aller ambulant versorgten Pflegebedürftigen – insbesondere
auch Demenzkranke - bessere Leistungen als vor der Reform. Diese Maßnahmen werden
weiter ausgebaut. Zeitnah wird die Bundesregierung mit den fachlichen Vorarbeiten für die
geplante Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beginnen. Besonders ältere
und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen benötigen eine barrierefreie oder
barrierereduzierte Wohnumgebung, um möglichst lange selbstbestimmt leben zu können.
Um das Angebot an altersgerechtem Wohnraum auszuweiten und Investitionsanreize zu
setzen, sind im Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen vorgesehen.
Eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige gesundheitliche und pflegerische62.
Versorgung erfordert darüber hinaus ausreichendes und motiviertes Personal. Ziel der
Bundesregierung ist es daher, die Pflegeberufe aufzuwerten und insbesondere die
Ausbildung zu modernisieren und attraktiver zu machen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 6, 7 und 8).
Weitere Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich Gesundheitswesen und Pflege63.
beschreibt der deutsche Nationale Sozialbericht (NSB) 2014.
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24
Effizienz des Steuersystems verbessern
Deutschland hat ein insgesamt zeitgemäßes und wettbewerbsfähiges Steuerrecht. Die64.
Bundesregierung setzt unter dem Aspekt der Steigerung der Effizienz des Steuersystems
folgende Handlungsschwerpunkte: Zum einen weitere Schritte im Prozess der
Steuervereinfachung zu gehen und zum anderen Steuerhinterziehung zu bekämpfen und
Steuervermeidung einzudämmen. So bleibt die Steuervereinfachung eine Daueraufgabe.
Hierfür sollen insbesondere die technischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung
besser genutzt werden. Zudem wird bei der Weiterentwicklung des Steuerrechts der Fokus
darauf gelegt, die besonderen Belange von kleinen und mittleren Unternehmen zu
berücksichtigen. So will die Bundesregierung z. B. die Thesaurierungsregelungen für
Einzelunternehmen prüfen, um insbesondere für mittelständische Unternehmen Anreize zu
setzen, ihre Eigenkapitalausstattung zu verbessern. Auch strebt die Bundesregierung die
Weiterentwicklung des Steuerverfahrensrechts in Richtung eines
Selbstveranlagungsverfahrens an, beginnend mit der Körperschaftssteuer.
Zu einem effizienten Steuersystem gehört weiterhin, dass sich niemand auf Kosten der65.
Allgemeinheit seiner Steuerpflicht entziehen kann (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 9). Deshalb will die
Bundesregierung Steuerflucht und Steuervermeidung eindämmen. Die Bundesregierung
arbeitet hierzu mit ihren europäischen und internationalen Partnern in der OECD-Initiative
Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) zusammen. Soweit sich die Ziele im Rahmen der
G20/OECD-BEPS-Initiative nicht realisieren lassen, wird die Bundesregierung nationale
Maßnahmen ergreifen. Zugleich unterstützt sie die Entwicklung des globalen Standards zum
automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten.
Mit Blick auf die ermäßigten Mehrwertsteuersätze erwartet die Bundesregierung den66.
für 2014 in Aussicht gestellten Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission. Es
besteht Einvernehmen über die Notwendigkeit der Reform der Grundsteuer. Hauptanliegen
der Reform ist die Schaffung einer zeitgemäßen Bemessungsgrundlage. Der Bund wird die
Bemühungen der Länder weiterhin unterstützen, die Grundsteuer unter Beibehaltung des
Hebesatzrechtes für Kommunen zeitnah zu reformieren. Dies setzt voraus, dass die Länder
nach Abschluss der laufenden Prüfprozesse rasch zu einer gemeinsamen Position kommen.
Ziel der Reform sollte sein, die Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle zu
erhalten, d.h. das Aufkommen zu sichern und Rechtssicherheit herzustellen.
Wachstumsfördernde Bildungs- und Forschungsausgaben steigern
Bund und Länder legen bei ihrer Haushaltspolitik einen Schwerpunkt auf67.
wachstumsfördernde Ausgaben für Bildung und Forschung. Diese Ausgaben werden im
Bundeshaushalt bewusst von der Konsolidierung ausgenommen. Ziel ist es, diejenigen
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Bereiche zu stärken, die Innovationen und damit künftiges Wachstum schaffen, aber auch
den Menschen bessere Teilhabemöglichkeiten und Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Der Anteil der Bildungs- und Forschungsausgaben des öffentlichen und privaten Sektors am
Bruttoinlandsprodukt lag 2011 bei 9,3 Prozent. Damit ist Deutschland nicht weit entfernt vom
national gesetzten Ziel, 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Bildung und Forschung zu
investieren (vgl. Kasten 2). Die Gesamtausgaben von öffentlichem und privatem Sektor für
Forschung und Entwicklung sind in den letzten Jahren gestiegen (vgl. Schaubild 9). Sie
erreichten im Jahr 2012 rund 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Die Bundesregierung
setzt sich dafür ein, dass auch in Zukunft dieses Niveau an Forschungsausgaben gehalten
wird.
Der Schwerpunkt der Verantwortlichkeiten und der Ausgaben für den Bereich Bildung68.
liegt im föderalen deutschen Staatsaufbau bei den Ländern. Im Jahr 2013 betrugen die
geplanten Bildungsausgaben auf Länderebene 84 Milliarden Euro und die auf kommunaler
Ebene fast 25 Milliarden Euro. Die Bildungsausgaben des Bundes lagen voraussichtlich bei
8 Milliarden Euro.
Die Ausgaben des Bundes für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sind69.
gestiegen und betrugen 2013 rund 19 Milliarden Euro (nach fast 18 Milliarden Euro 2012 und
16 Milliarden Euro 2011). Insbesondere die Ausgaben des Bundes für den Hochschulbereich
wurden in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert; 2013 sahen die Haushaltsansätze
rund 5 Milliarden Euro vor. Bildung und Forschung werden auch im Bundeshaushalt 2014
und in der Finanzplanung des Bundes bis 2018 als politischer Schwerpunkt erkennbar
werden
Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der70.
Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben
besser bewältigen können, werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe
von sechs Milliarden Euro entlastet. Sollten die veranschlagten Mittel für die Kinderbetreuung
für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie entsprechend des erkennbaren Bedarfs
aufgestockt.
Bund und Länder finanzieren außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den71.
Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiter.
Den Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein.
Dazu stehen in dieser Legislaturperiode zusätzlich drei Milliarden Euro zur Verfügung.
Weitere Ausführungen zur Verwendung der Mittel für Bildung und Forschung enthalten72.
die Abschnitte III.B und III.D.
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B. Arbeitsmarkt und Erwerbsbeteiligung
„Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2013 bis2014:
Bedingungen für ein die Binnennachfrage stützendes Lohnwachstum aufrechterhält; zudiesem Zweck die hohe Steuer-und Abgabenbelastung, insbesondere fürGeringverdiener, senkt und das Bildungsniveau benachteiligter Menschen anhebt;geeignete Aktivierungs- und Integrationsmaßnahmen insbesondere fürLangzeitarbeitslose aufrechterhält; die Umwandlung von atypischenBeschäftigungsverhältnissen wie Minijobs in nachhaltigere Beschäftigungsformenerleichtert; Maßnahmen ergreift, um die Arbeitsanreize und die Vermittelbarkeit vonArbeitnehmern, insbesondere für Zweitverdiener und Geringqualifizierte, zu verbessern,auch um deren Einkommen zu steigern; zu diesem Zweck Fehlanreize für Zweitverdienerabschafft und die Verfügbarkeit der Ganztagskindertagesstätten und -schulen weitererhöht;“
Bedingungen für ein die Binnennachfrage stützendes Lohnwachstum
Eine zentrale Rolle für die binnenwirtschaftliche Dynamik spielt die gute Entwicklung73.
des Arbeitsmarkts, der auf einen weiteren Beschäftigungsrekord zusteuert (vgl. Tz. 9). Die
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind im Jahr 2013 um 2,3 Prozent gestiegen. Im
Jahr 2014 rechnet die Bundesregierung mit einem Zuwachs von 2,7 Prozent.
Gute Arbeit muss sich einerseits lohnen und existenzsichernd sein. Andererseits74.
müssen Produktivität und Lohnhöhe in einem Zusammenhang stehen, damit
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten bleibt. Diese Balance stellen in
Deutschland traditionell die Sozialpartner über Tarifverträge her. Sinkende Tarifbindung hat
jedoch zunehmend zu weißen Flecken in der Tariflandschaft geführt. Mit einem allgemein
verbindlichen gesetzlichen Mindestlohn soll ein angemessener Mindestschutz überall in
Deutschland sichergestellt werden (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 10, 11 und 12). Die
Bundesregierung wird die Ausgestaltung des Mindestlohns so vornehmen, dass möglichst
keine Arbeitsplätze verloren gehen. Ein Mindestlohn stärkt zudem eine breit angelegte
Konsumnachfrage.
Steuer- und Abgabenlast insb. für Geringverdiener senken
Mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression erfolgten Entlastungen bei der75.
Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag wurde – auf Grundlage des Neunten
Existenzminimumberichts der Bundesregierung – an das gestiegene Existenzminimum
angeglichen. Dies senkt die Steuerlast auch für Geringverdiener. Nach einer ersten
Anhebung des Grundfreibetrags zum 1. Januar 2013 wurde dieser zum 1. Januar 2014 um
224 Euro erneut erhöht. Der Eingangssteuersatz wurde zugleich konstant auf 14 Prozent
gehalten (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 13). Darüber hinaus wird die Bundesregierung die Wirkung
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der kalten Progression überprüfen und dem Deutschen Bundestag Ende 2014 einen Bericht
zur Entwicklung der kalten Progression bei der Einkommensteuer vorlegen.
Die Bundesregierung berücksichtigt die Situation von Geringverdienern auch bei den76.
Sozialabgaben, da die Krankenkassen den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zukünftig als
prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen erheben werden.
Bildungsniveau benachteiligter Menschen anheben
Der Staat hat die Aufgabe, für Chancengleichheit unabhängig von der sozialen Herkunft77.
und für eine größtmögliche Breite der Aufstiegsmöglichkeiten zu sorgen. Die
Bundesregierung und die Länder verbessern deshalb die Durchlässigkeit im Bildungssystem
(vgl. Tabelle I lfd. Nr.14, 15, 16 und 17). Mit der Qualifizierungsinitiative für Deutschland
haben die Bundesregierung und die Länder 2008 ein umfassendes Programm beschlossen,
das die Bildung und Ausbildung in Deutschland mit konkreten Maßnahmen in zentralen
Handlungsfeldern des gesamten Bildungssystems stärkt (vgl. Tz. 134 und NRP 2013 Tz.
100). Zur weiteren Reduzierung der Quote der Schülerinnen und Schüler ohne
Schulabschluss wird u. a. die von den Ländern vereinbarte Förderstrategie für
leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler weitergeführt (vgl. NRP 2013 Tz. 51). Durch
die Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland
von Bund und Länder werden, Menschen, die nicht oder nur unzureichend lesen, schreiben
und rechnen können, besser zur beruflichen, sozialen und ökonomischen Teilhabe befähigt
(vgl. auch NRP 2012 Tz. 71). Zudem unterstützt die Bundesregierung die Länder finanziell
bei der Verbesserung und Ausweitung von Bildungsangeboten (vgl. Tz. 70).
Aktivierungs- und Integrationsmaßnahmen insb. für Langzeitarbeitslose
aufrechterhalten und Arbeitsanreize und Vermittelbarkeit verbessern
Die Bundesregierung und die Länder wollen den erfolgreichen Ausbildungs- und78.
Berufseinstieg für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf gezielt durch
Berufseinstiegsbegleitung erleichtern und den präventiven Ansatz in der Beratung und
Berufsorientierung stärken (vgl. NRP 2013 Tz. 48 und Tabelle I lfd. Nr. 18, 19, 20, 21, 22, 23
und 24). Ein Berufsabschluss kann über die berufliche Weiterbildungsförderung nachgeholt
werden (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 25). Die Bundesregierung ist gemeinsam mit den
Sozialpartnern und Ländern bestrebt, den „Nationalen Pakt für Ausbildung und
Fachkräftenachwuchs“ zu einer Allianz für Aus- und Weiterbildung weiterzuentwickeln. Die
Bundesregierung und die Länder werden außerdem die Integration von Migrantinnen und
Migranten in den Arbeitsmarkt weiter fördern (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 26 und 27). Für
Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose sollen neue Chancen erschlossen werden (vgl.
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Tabelle I lfd. Nr. 28, 29, 30 und 31). Die Arbeitsförderung soll zudem stärker an den
Bedürfnissen der Frauen und ihren häufig unterbrochenen Erwerbsbiografien ausgerichtet
und der Wiedereinstieg in existenzsichernde und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
gefördert werden (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 32 und 33). Darüber hinaus soll die
Beschäftigungsfähigkeit durch lebenslanges Lernen gestärkt werden.
Deutschland hat die niedrigste Jugenderwerbslosenquote innerhalb der EU79.
(Deutschland 7,4 Prozent, EU28: 23,2 Prozent; jeweils im Dezember 2013, EUROSTAT-
Daten). Zudem wird Deutschland die vereinbarte Europäische Jugendgarantie rasch
umsetzen. In enger Abstimmung mit den Sozialpartnern, Verbänden, Ländern, Kommunen
und der Bundesagentur für Arbeit soll bis April 2014 ein nationaler Implementierungsplan
vorgelegt werden. Schon jetzt gibt es ein umfassendes Beratungs- und Fördersystem zur
Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt für Schulabgänger und arbeitslose
Jugendliche. Die Bundesregierung verfolgt zudem das Ziel, eine koordinierte
Zusammenarbeit, wie sie in den „Arbeitsbündnissen Jugend und Beruf“ oder
„Jugendberufsagenturen“ stattfindet, in die Fläche zu bringen, um auf diese Weise
Förderleistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige zu
bündeln. Vor allem das Duale Ausbildungssystem sorgt in Deutschland für einen breiten
Zugang zu beruflicher Bildung und leistet so einen erheblichen Beitrag zur vergleichsweise
geringen Jugendarbeitslosigkeit.
Umwandlung von atypischen Beschäftigungsverhältnissen in nachhaltigere
Beschäftigungsformen erleichtern
Deutschland hat auf dem Arbeitsmarkt erhebliche Fortschritte gemacht. Die80.
Langzeitarbeitslosigkeit ist gesunken, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
ist spürbar gestiegen. Diese – gerade auch im internationalen Vergleich – gute Entwicklung
bei der Beschäftigung in Deutschland unterstreicht die Bedeutung eines offenen und
funktionsfähigen Arbeitsmarktes, einer starken Sozialpartnerschaft und der Tarifautonomie
als Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Der Arbeitsmarkt ist derzeit aufnahmefähig wie
selten zuvor und eröffnet Chancen für Menschen, die bisher noch nicht an dieser positiven
Entwicklung teilhaben konnten. Die Bundesregierung korrigiert durch eine neue Ordnung auf
dem Arbeitsmarkt soziale Verwerfungen, die durch den Strukturwandel der Arbeit, aber auch
durch den teilweisen Missbrauch von Instrumenten wie der Arbeitnehmerüberlassung oder
durch Werkvertragsgestaltungen entstanden sind. Die Bundesregierung wird die
Arbeitnehmerüberlassung auf ihre Kernfunktionen hin orientieren. Dazu wird im
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten
festgelegt. Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer werden künftig mit den
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Stammarbeitnehmern hinsichtlich des Arbeitsentgelts spätestens nach 9 Monaten
gleichgestellt.
Die Bundesregierung wird zudem die Übergänge aus geringfügiger in reguläre81.
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern. Geringfügig Beschäftigte sollen
besser über ihre Rechte informiert werden.
Die Bundesregierung wird das Teilzeitrecht weiterentwickeln. Arbeitnehmerinnen und82.
Arbeitnehmer, die z. B. aus familiären Gründen eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, sollen
wieder zu ihrer früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Hierzu wird ein Anspruch auf
befristete Teilzeitarbeit (Rückkehrrecht) geschaffen.
Fehlanreize für Zweitverdiener abschaffen und Verfügbarkeit von
Ganztagskindertagesstätten und -schulen weiter erhöhen
Die Bundesregierung setzt sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter83.
und Väter sowie für familienfreundliche Arbeitsbedingungen ein (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 34).
Darüber hinaus wird die Bundesregierung das Faktorverfahren vereinfachen und dadurch
seine Akzeptanz stärken (vgl. auch NRP 2013 Tz. 53).
Qualitativ hochwertige Betreuungsmöglichkeiten eröffnen bessere Möglichkeiten,84.
Familie und Beruf zu vereinbaren. Dies trägt dazu bei, die Fachkräftebasis zu sichern. Die
Bundesregierung wird deshalb die Länder weiterhin darin unterstützen, die Qualität der
Kindertagesbetreuung weiter voranzutreiben und die Ganztagsbetreuung in
Kindertageseinrichtungen schrittweise auszubauen (vgl. Tz. 70).
Bund und Länder investieren in den Ausbau der Kinderbetreuung sowie die85.
Verbesserung der Betreuungsqualität (Tabelle I lfd. Nr. 35 und 36). Mit der Einführung eines
Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung für alle Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr zum 1. August 2013 hat der Bund einen Meilenstein für eine bedarfsgerechte
Kindertagesbetreuung gesetzt. Der massive Anstieg der Betreuungsplätze für Kinder unter
drei Jahren (U3) ist maßgeblich auf die finanzielle Förderung des Bundes und die
Ausbaubemühungen der Länder zurückzuführen. So stehen den Bundesländern bis 2014
insgesamt 5,4 Milliarden Euro Bundesmittel für den U3-Ausbau zur Verfügung, davon allein
rund 2,7 Milliarden Euro als Investitionszuschüsse. Die Länder setzen ergänzend dazu
eigene Mittel für den Ausbau ein. Ab dem Jahr 2015 wird der Bundesanteil an den
Betriebskosten jährlich 845 Millionen Euro betragen (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 37). Weitere
Entlastungen der Länder werden in der laufenden Legislaturperiode realisiert (vgl. Tz. 42 und
70)
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Die Länder unternehmen erhebliche Anstrengungen, um den Ausbau und die86.
qualitative Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten an Schulen voranzutreiben (vgl
Tabelle I lfd. Nr. 38). Der Ganztagsschulanteil an allen Schulen belief sich 2012 auf
62,9 Prozent. Bei der Zahl der Schülerinnen und Schüler im Ganztagsbetrieb war von 2007
bis 2012 ein Anstieg von 1,7 Millionen auf 2,4 Millionen zu verzeichnen.
C. Energie
„Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2013 bis2014:
die Koordinierung seiner Energiepolitik mit den Nachbarländern verbessert und diegesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems so gering wie möglichhält, insbesondere durch weitere Überprüfung der Kosteneffizienz der energiepolitischenInstrumente zur Erreichung der Ziele bei den erneuerbaren Energien und durchFortsetzung der Anstrengungen, den Ausbau der nationalen und grenzüberschreitendenStrom- und Gasnetze zu beschleunigen;“
Leitschnur der Energiepolitik ist das „energiepolitische Dreieck“ aus den gleichrangigen87.
Zielen Klima- und Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit.
Gesamtwirtschaftliche Kosten der Energiewende so gering wie möglich halten
Bei der weiteren Umsetzung der Energiewende müssen Kosteneffizienz und88.
Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems stärker beachtet werden. Dies ist notwendig, damit
Unternehmen in Deutschland auch künftig international wettbewerbsfähig produzieren und
private Haushalte Energie kostengünstig nutzen können.
Um die Kosten der Energiewende so gering wie möglich zu halten, wird die89.
Bundesregierung insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reformieren. Auch
der Steigerung der Energieeffizienz kommt eine zentrale Bedeutung zu (vgl. Abschnitt III.C.).
Ausschlaggebend für die gesamtwirtschaftlichen Kosten sind zudem das Zusammenspiel
zwischen erneuerbaren Energien, konventionellen Kraftwerken, der Nachfrage, dem
Netzausbau sowie mittel- und langfristig auch Speichern.
Kosteneffizienz beim Ausbau der erneuerbaren Energien steigern
Der Grundsatz der Bundesregierung lautet: Die Förderung der erneuerbaren Energien90.
soll ihrer Markteinführung dienen. Durch die Novelle des EEG sollen der Anteil erneuerbarer
Energien an der Stromversorgung bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60
Prozent steigen und dabei Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit für die Bürger und die
Wirtschaft sichergestellt werden. Die bisherige Kostendynamik des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes (EEG) soll durchbrochen und die Steigerung der Stromkosten für
Stromverbraucher begrenzt werden. Zur Umsetzung dieser Ziele wird die Bundesregierung
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31
bis Ostern 2014 einen Vorschlag für eine grundlegende Reform des EEG vorlegen. Die
Bundesregierung hat hierfür bereits Eckpunkte verabschiedet (vgl. Kasten 1). Beim Ausbau
der erneuerbaren Energien konzentriert sich die Bundesregierung auf die kostengünstigsten
Technologien: Wind onshore und Photovoltaik.
Kasten 1: Kernpunkte der EEG-Reform
Der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien wird im Gesetz verbindlich festgelegt.
Die Instrumente zur wirksamen Steuerung des Ausbaus werden technologiespezifischausgestaltet.
Die erneuerbaren Energien werden so ausgebaut, dass die Ausbauziele erreicht unddie Kosten begrenzt werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird auf diekostengünstigen Technologien konzentriert.
Bestehende Überförderungen werden abgebaut, Boni gestrichen und die Förderungdurchgehend degressiv ausgestaltet.
Spätestens 2017 soll die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden. Zurbesseren Marktintegration der erneuerbaren Energien wird eine verpflichtendeDirektvermarktung eingeführt.
Alle Stromverbraucher werden angemessen an den Kosten beteiligt, dabei dürfen dieinternationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie sowie dieintermodale Wettbewerbsfähigkeit der Schienenverkehrsunternehmen nicht gefährdetwerden.
Die Reform des EEG wird europarechtskonform ausgestaltet.
Das EEG wird deutlich vereinfacht.
Da die EEG-Umlage auf absehbare Zeit nicht deutlich sinken wird, ist die Besondere91.
Ausgleichsregelung, d.h. die Begrenzung der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen
des produzierenden Gewerbes, auch weiterhin von herausragender und
strukturbestimmender Bedeutung, um Innovations- und Investitionspotenziale der
produzierenden Wirtschaft und hochwertige Beschäftigung in Deutschland zu erhalten. Dabei
sind auch die engen Lieferbeziehungen der stromintensiven Unternehmen zu den
nachgelagerten Industriebranchen zu berücksichtigen. Die Bundesregierung wird die
Ausnahmen anhand objektiver und transparenter Kriterien ebenso wie auch den
angemessenen Kostenbeitrag der privilegierten Unternehmen überprüfen und die Regelung
europarechtskonform weiterentwickeln. Eigenstromerzeuger sollen im Zuge der EEG-Reform
ausgewogen an der EEG-Umlage beteiligt werden.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Förderung der erneuerbaren Energien in92.
Deutschland in den europäischen Binnenmarkt zu integrieren. Dafür wird das EEG
europarechtskonform weiterentwickelt. Gleichzeitig wird sie sich dafür einsetzen, dass die
EU-Rahmenbedingungen und die Beihilferegelungen den Ausbau der erneuerbaren
Energien in Deutschland auch weiterhin unterstützen. Ungeachtet dessen geht die
Bundesregierung weiterhin davon aus, dass das EEG keine Beihilfe darstellt.
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Ausbau der Strom- und Gasnetze beschleunigen
Die Bundesregierung wird den zügigen Ausbau der Strom- und Gasnetze weiter93.
vorantreiben (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 39, 40 und 41). Um den Ausbau von Netzen und
erneuerbaren Energien besser zu verzahnen, soll der gesetzlich festgelegte Ausbaupfad für
die erneuerbaren Energien Basis des Netzausbaus sein. Zentrales Instrument für den
Ausbau der Übertragungsnetze ist weiterhin der Bundesbedarfsplan. Dieser identifiziert auf
Grundlage des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans die
vordringlichen Ausbauvorhaben. Gemeinsam mit den Ländern hat die Bundesregierung die
Zuständigkeit für länderübergreifende und grenzüberschreitende Ausbauvorhaben in den
Übertragungsnetzen bei der Bundesnetzagentur konzentriert. Sie erwartet, dass sich
dadurch die Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen.
Die Bundesregierung erwartet durch die Umsetzung der TEN-E-VO (Leitlinien für die94.
transeuropäische Infrastruktur) eine Beschleunigung des Ausbaus der
grenzüberschreitenden Strom- und Gasnetze.
Die Bundesregierung strebt zudem an, die Rahmenbedingungen für die Modernisierung95.
der Verteilernetze so auszugestalten, dass notwendige Investitionen zügig getätigt werden
können.
Koordinierung der Energiepolitik mit den Nachbarländern verbessern
Ein funktionsfähiger Wettbewerb im europäischen Energiebinnenmarkt gewährleistet96.
langfristig eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung des
Wirtschaftsstandortes Europa. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung
besonders für den Ausbau der europäischen Energienetzinfrastruktur und einen engen
energiepolitischen Dialog innerhalb der Europäischen Union ein. So hat sich die
Bundesregierung im Februar 2014 für einen beständigen Austausch zwischen den EU-
Mitgliedstaaten ausgesprochen, um Europa im Energiebereich gemeinsam voranzubringen
und zukunftsfähig zu machen, die Potenziale bei der Gestaltung unserer Energiepolitiken
zugunsten einer sicheren, sauberen und bezahlbaren Energieversorgung bestmöglich zu
nutzen und damit eine wichtige Grundlage für Wachstum und Beschäftigung zu schaffen.
Eine enge Abstimmung mit den Nachbarstaaten ist für die Bundesregierung ein97.
wichtiges Anliegen. Die Koordinierung mit den Nachbarstaaten, sowohl durch den Bund als
auch durch die Länder, findet bilateral, regional und auf EU-Ebene in unterschiedlichen
Gremien statt. Dazu gehören auch regelmäßige Kontakte und informelle Arbeitsgespräche
mit Nachbarstaaten. In den Gremien und Gesprächen werden allgemeine energiepolitische
und spezielle Fragen mit den Nachbarstaaten, regelmäßig auch hochrangig, diskutiert (vgl.
Drucksache 138/14
33
Tabelle I lfd. Nr. 42). Zudem erfolgt die Koordination auch anhand der vorhandenen
europäischen Instrumente, z. B. Beteiligung im Rahmen von Strategischen
Umweltprüfungen, etwa beim Netzausbau.
Ferner nahm Deutschland im Februar 2014 am Pilotverfahren zur Vorabkoordinierung98.
wirtschaftspolitischer Reformen im Wirtschaftspolitischen Ausschuss des Rates teil. In
diesem Rahmen hat die Bundesregierung den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union ihre Pläne für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgestellt und das
Vorhaben mit diesen diskutiert (Kernpunkte der Reform siehe Kasten 1).
D. Wettbewerb
„Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2013 bis2014:
Maßnahmen ergreift, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter zu beleben,einschließlich bestimmter Handwerke, insbesondere im Baugewerbe, und der freienBerufe, um inländische Wachstumsquellen zu fördern; dringend Maßnahmen ergreift, umden Wert der im öffentlichen Auftragswesen vergebenen Aufträge signifikant zu steigern;die angekündigten Reformgesetze zur Verbesserung der Durchsetzung desWettbewerbsrechts hinsichtlich der Wettbewerbshemmnisse erlässt und umsetzt;Planungsbeschränkungen beseitigt, die Marktzutritte im Einzelhandel in unangemessenerWeise einschränken; weitere Maßnahmen ergreift, um die verbleibendenWettbewerbshindernisse auf den Schienenverkehrsmärkten zu beseitigen; dieAnstrengungen zur Konsolidierung im Bankensektor fortsetzt, auch durch dieVerbesserung des Governance-Rahmens.“
Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter beleben – insb. Baugewerbe und
freie Berufe
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren den Wettbewerb im99.
Dienstleistungssektor erheblich gestärkt. Es gab Lockerungen im Berufsrecht der Freien
Berufe, z. B. im Bereich der Werbung und der Wahl der Rechtsform. 2013 wurde der Markt
für den Fernbuslinienverkehr weitgehend geöffnet (vgl. NRP 2012, Tz. 46). Im Bereich des
Schornsteinfegerwesens wurde die Gebührenordnung für Schornsteinfeger weitgehend
aufgehoben (vgl. NRP 2013, Tz. 72). Deutschland verbessert auch die Informationsangebote
der Verwaltung, die Dienstleistern ihre Tätigkeit erleichtern sollen. Deshalb entwickelt
Deutschland auch die Angebote der „Einheitlichen Ansprechpartner“ (Points of Single
Contact) im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie weiter.
Die Stärkung des Binnenmarktes für Dienstleistungen ist ein wichtiges Ziel der100.
Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund prüft sie – unter anderem im Rahmen der
Transparenzinitiative auf EU-Ebene – die rechtlichen Anforderungen an Dienstleister.
Gerechtfertigte und verhältnismäßige Regulierungen, z. B. zur Sicherung der
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Ausbildungsleistung, für den aktiven Verbraucherschutz, zu sozialen Zwecken oder zur
Wahrung der Unabhängigkeit der Berufsausübung, sollen erhalten bleiben.
Wert der im öffentlichen Auftragswesen vergebenen Aufträge signifikant
steigern
Bislang existiert in Deutschland keine verlässliche Statistik über das öffentliche101.
Vergabewesen. Daher kann das durchschnittliche Volumen der ausgeschriebenen Aufträge
ebenso wie das Volumen der europaweit bekannt gemachten Aufträge nicht sicher belegt
werden. Deshalb wird die Bundesregierung ein Gutachten in Auftrag geben, um ein Konzept
zum Aufbau einer bundesweiten Datenbank zu entwickeln. Diese soll statistische Daten für
sämtliche Vergabeverfahren ober- und unterhalb der Schwellenwerte erstmals erfassen.
Unabhängig davon könnte eine verhältnismäßig geringe Anzahl europaweiter102.
öffentlicher Ausschreibungen dadurch bedingt sein, dass durch den Föderalismus die
öffentliche Auftragsvergabe dezentralisiert ist. Die über 30.000 Vergabestellen auf Bundes-,
Länder- und Kommunalebene schreiben im Vergleich zu zentralisierteren
Verwaltungsformen in der Europäischen Union in der Tendenz kleinere Aufträge aus, die
häufig die EU-Schwellenwerte nicht erreichen. Die Berechnung des Wertes eines
öffentlichen Auftrages erfolgt nach den einschlägigen europarechtlichen Vorgaben, die durch
§ 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) in
nationales Recht umgesetzt wurden. Maßnahmen zur Zentralisierung der Auftragsvergabe,
durch die eine Erhöhung des Auftragswertes erreicht werden kann, wurden auf Bundes- und
Landesebene bereits dort realisiert, wo Effizienzpotenziale gehoben werden konnten. Für
den Bund wurde die Beschaffung auf vier sogenannte zentrale Beschaffungsstellen
konzentriert, die den Bedarfsträgern des Bundes ihre Leistungen über Rahmenverträge
anbieten. Die Bundesregierung wird mit den Ländern Maßnahmen und Ansatzpunkte zur
weiteren Erhöhung der Auftragswerte erörtern.
GWB Novelle umsetzen
Die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist am103.
30. Juni 2013 in Kraft getreten (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 43). Mit ihr wurde das Wettbewerbsrecht
modernisiert, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht,
und die Durchsetzung noch effizienter gestaltet. Das GWB gilt für alle Branchen,
einschließlich des Dienstleistungssektors.
Drucksache 138/14
35
Marktzutritte im Einzelhandel erleichtern
Im Bereich des Einzelhandels liegen nach Ansicht der Bundesregierung keine104.
unangemessenen Beschränkungen für den Marktzugang vor. Die deutschen
raumplanerischen und städtebaulichen Regelungen, die die Ansiedlung von
Einzelhandelsbetrieben steuern, entsprechen europäischem Recht. Sie folgen zwingenden
Gründen des Allgemeinwohls (insb. Schutz vor Zersiedelung, geordnete städtebauliche
Entwicklung, Umweltschutz, schonender Flächenverbrauch, verbrauchernahe Versorgung).
Eine Analyse der Europäischen Kommission belegt, dass in Deutschland Marktzugang im
Einzelhandelssektor ohne unangemessene Beschränkung möglich ist.8
Die Bundesregierung begrüßt, dass im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für den
Einzelhandel bewährte Praktiken in Bezug auf das angemessene Gleichgewicht von
Niederlassungsfreiheit, handelsrelevanter und raumordnerischer Planung sowie Umwelt- und
Sozialschutz ausgetauscht und danach „Best Practice“-Beispiele zusammengestellt werden.
Wettbewerbshindernisse im Schienenverkehr beseitigen
Bezogen auf die Verkehrsleistung ist der Wettbewerberanteil im Schienengüterverkehr105.
2012 weiter leicht auf 28,6 Prozent und im Schienenpersonennahverkehr auf 14,6 Prozent
gestiegen.9 Im Schienenpersonenfernverkehr liegt der Anteil der Wettbewerber bei unter
einem Prozent. Insgesamt hat sich damit die Wettbewerbssituation im Schienenverkehr in
Deutschland in den vergangenen Jahren leicht verbessert und stellt sich im europäischen
Vergleich positiv dar.
Bei der laufenden Überprüfung des deutschen Eisenbahnrechts ist ein wesentliches106.
Ziel, den Wettbewerb auf den Eisenbahnmärkten zu stärken. Derzeit steht insbesondere die
Umsetzung der Richtlinie 2012/34/EU in nationales Recht an. In diesem Rahmen soll auch
die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde im Eisenbahnbereich gestärkt werden (vgl.
Tabelle I lfd. Nr. 44).
Konsolidierung des Bankensektors fortsetzen
Im Bankensektor wurden 2013 weitere Konsolidierungsschritte vollzogen. Insbesondere107.
die großen Privat- und Landesbanken haben ihre Bilanzsummen und Risikoaktiva weiter
reduziert und ihre Geschäftstätigkeit durch den Abbau von Nicht-Kerngeschäften
konzentriert.
8Quelle: The economic impact of the service directive: A first assessment following implementation,
KOM 2012.9
Quelle: Wettbewerbsbericht der DB AG, vorgelegt im Mai 2013
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Die Bundesregierung hat zur Stärkung des Governance-Rahmens im Bankensektor108.
2013 das CRD IV-Umsetzungsgesetz und das Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur
Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
verabschiedet (vgl. Tz. 152 und Tabelle I lfd. Nr. 45 und 46). Die zentralen Regelungen der
beiden Gesetze sind bis Anfang 2014 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Abschirmung von
Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und
Finanzgruppen stärkt insb. die Verantwortlichkeit von Geschäftsleitern von Banken und
Versicherungen, indem Missmanagement und Pflichtverstöße effektiver sanktioniert werden.
Die Finanzwirtschaft setzt die Regelungen aktuell um. Die Umsetzung und Einhaltung wird
von der Aufsicht kontrolliert.
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III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Die Bundesregierung bekennt sich zu den fünf Kernzielen der Europa-2020-Strategie109.
für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa. Kasten 2 gibt einen
Überblick über den Stand der Erreichung der ambitionierten zusätzlichen quantitativen Ziele,
die sich Bund und Länder im Rahmen der Europa-2020-Strategie gesetzt haben (vgl. NRP
2013).
Dabei muss beachtet werden, dass einzelne quantitative Indikatoren naturgemäß nur110.
einen partiellen Einblick in Fortschritte in einem Politikbereich gewähren können. Für eine
Gesamtbetrachtung eines Politikbereichs wäre vielmehr eine umfassende Erfassung aller
quantitativen und insbesondere auch qualitativen Faktoren unumgänglich. Die hier
vorgenommene Berichterstattung über den Stand bei den quantitativen Zielen hat daher
nicht den Anspruch, die Entwicklung in einzelnen Politikfeldern erschöpfend darzustellen,
gibt jedoch wichtige Hinweise über die Entwicklung von Schlüsselindikatoren in diesen
Politikfeldern.
Die Bundesregierung begrüßt die durch die Europäische Kommission eingeleitete111.
Bestandsaufnahme und kritische Überprüfung des Europa 2020-Strategieprozesses, im
Rahmen derer eine kritische Auseinandersetzung mit den gesetzten Zielen erfolgen wird.
Unabhängig davon setzt sich die Bundesregierung auch weiterhin für eine Stärkung der
europäischen Nachhaltigkeitsstrategie von 2006 ein.
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A. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Die Erwerbstätigkeit in Deutschland erreichte im Jahr 2013 ein weiteres Rekordniveau.112.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm mit 348.000 Personen sogar noch
stärker zu als die Erwerbstätigkeit insgesamt. Die Erwerbstätigkeit steigt in diesem Jahr
voraussichtlich auf nunmehr 42,1 Millionen (vgl. Tz. 9). Personen, die bisher nicht dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung standen, nehmen vermehrt Beschäftigung auf. Insbesondere
Ältere und Frauen partizipieren immer stärker am Erwerbsleben. Darüber hinaus leistet die
Zunahme der Zuwanderung einen wichtigen Beitrag zum Beschäftigungsanstieg.
In Bezug auf die Erwerbstätigenquote gibt es in Deutschland bereits erhebliche Fortschritte
(vgl. Kasten 2):
- Bei der Erwerbstätigenquote für Frauen und Männer im Alter von 20 bis 64 Jahre liegt
Deutschland seit 2011 über dem europäischen Ziel und hat das höhere nationale Ziel fast
erreicht.
- Hinsichtlich des Ziels, die Erwerbstätigenquote der Frauen bis 2020 auf 73 Prozent zu
steigern, lässt sich ein Anstieg auf 72,7 Prozent im dritten Quartal 2013 feststellen.
- Die Erwerbstätigenquote der Älteren (55 bis 64-Jährigen) stieg auf 64,1 Prozent im dritten
Quartal 2013 an. Damit wurde zu diesem Zeitpunkt das nationale, auch in der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie verankerte Ziel für 2020 von 60 Prozent bereits überschritten.
Allgemeine Rahmenbedingungen
Die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland hat sich mit einer vergleichsweise starken113.
Rolle von Sozialpartnern, mit Tarifverträgen und sozialpartnerschaftlich vereinbarter
Flexibilität gerade unter dem Druck der internationalen Finanzmarktkrise bewährt. Dazu
haben auch gezielte Reformen dieses Modells im zurückliegenden Jahrzehnt beigetragen.
Der Arbeitsmarkt ist derzeit aufnahmefähig wie selten zuvor und eröffnet Chancen für
Menschen, die bisher noch nicht an dieser positiven Entwicklung teilhaben konnten. Damit
mehr Menschen an der guten Arbeitsmarkt- und Einkommensentwicklung teilhaben können,
setzt sich die Bundesregierung für gute Arbeit mit angemessener Bezahlung ein (vgl. Tz. 74
und Tabelle I lfd. Nr. 10, 11 und 12).
Hohe Qualität von Bildung, Ausbildung und Weiterbildung, Wettbewerbsfähigkeit,114.
Innovationskraft und nicht zuletzt die notwendige Offenheit und Beweglichkeit des
Arbeitsmarktes einschließlich der Integration von Einwanderern sind zentrale Elemente der
Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung (vgl. Tz. 77 ff.).
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41
Fachkräftesicherung
Der demografische Wandel berührt unmittelbar das Arbeitskräfteangebot und damit die115.
Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ebenso wie die der Sozialsysteme. Den
Fachkräftebedarf zu decken und zugleich den Menschen bessere Erwerbschancen zu
eröffnen, ist deshalb eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bundesregierung wird
an erster Stelle die Menschen im Inland in den Blick nehmen und ihre Integration in den
Arbeitsmarkt voranbringen (vgl. Tz. 78 ff.). Bildung und Ausbildung kommt dabei eine
Schlüsselrolle zu. Aber auch die Chancen, auf dem globalen Arbeitsmarkt qualifizierte
Fachkräfte für unser Land zu gewinnen, sollen besser genutzt werden (vgl. Tabelle II lfd. Nr.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und NRP 2013 Tz. 83 ff.). Diese Ansätze verfolgt das
Fachkräftekonzept der Bundesregierung (vgl. Tz. 79 ff. NRP 2013). Im Hinblick auf die
Sicherung einer ausreichenden Zahl von Fachkräften am Arbeitsmarkt kommt der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine besondere Bedeutung zu. Dazu wird die
Bundesregierung das Elterngeld und die Elternzeit flexibilisieren (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 10).
Auch die Länder haben Konzepte für die Fachkräftesicherung entwickelt. Insbesondere sind
aber die Unternehmen in der Pflicht, ihre Anstrengungen für eine alters- und alternsgerechte
Arbeitswelt zu verstärken sowie die Weiterbildungsbeteiligung Beschäftigter zu erhöhen.
Hierzu sollen u. a. die gemeinsame durch den Europäischen Sozialfonds geförderte
Weiterbildungsinitiative mit den Sozialpartnern fortgesetzt und die Sozialwirtschaft mit Blick
auf den demografischen Wandel unterstützt werden (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 11 und 12).
Der aktive Part der Wirtschaft garantiert zudem eine zielgenaue Qualifizierung der
Fachkräfte im Dualen Berufsbildungssystem und ist der beste Schutz vor Fachkräftemangel
für die Betriebe
Hochqualifizierte Frauen sollen in Zukunft stärker zum Erfolg der deutschen Wirtschaft116.
beitragen können (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 13). Deshalb will die Bundesregierung, dass der
Anteil von Frauen an Führungspositionen in den Unternehmen erhöht wird. Aufsichtsräte von
voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016
neu besetzt werden, sollen deshalb eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent
aufweisen. Börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen werden zudem gesetzlich
verpflichtet, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im
Aufsichtsrat, im Vorstand und im obersten Management festzulegen, diese zu veröffentlichen
und hierüber transparent zu berichten. Um im öffentlichen Dienst auf Bundesebene bei der
Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen mit gutem Beispiel voranzugehen,
entwickelt die Bundesregierung einen Gleichstellungsindex und setzt sich für eine proaktive
Umsetzung im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes und des
Bundesgremienbesetzungsgesetzes ein.
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42
Die Bundesregierung will die Arbeitsanreize für Frauen weiter erhöhen. Um das Prinzip117.
„Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ besser zur Geltung zu bringen, will die
Bundesregierung mehr Transparenz herstellen unter anderem durch eine Verpflichtung für
Unternehmen ab 500 Beschäftigte, im Lagebericht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)
auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit nach Maßgabe gesetzlicher Kriterien
Stellung zu nehmen. Darauf aufbauend wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein
individueller Auskunftsanspruch festgelegt.
B. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Mit einem Anteil von Forschung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt von rund118.
drei Prozent im Jahr 2012 hat Deutschland das Europa-2020 Ziel erreicht und liegt auch
weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt (vgl. Schaubild 9). Weit mehr als die Hälfte der
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden dabei von der Industrie getätigt. Um
auch in Zukunft eine der innovativsten Volkswirtschaften weltweit zu sein, bleibt weiterhin viel
zu tun. Die Bundesregierung strebt an, die Forschungsinvestitionen bei drei Prozent des
Bruttoinlandsprodukts auch in Zukunft konstant zu halten (vgl. Tz. 67 ff.). Deshalb setzt sie
auf innovationsfreundliche Rahmenbedingungen sowie geeignete Förder- und
Finanzierungsinstrumente.
Schaubild 9: FuE-Ausgaben europäischer Staaten im Verhältnis zum
Bruttoinlandsprodukt (2010 bis 2012)
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43
Innovationsstrategie
Die Bundesregierung wird die Hightech-Strategie (vgl. NRP 2013 Tz. 87 und Tabelle II119.
lfd. Nr. 14) zu einer umfassenden, ressortübergreifenden Innovationsstrategie für
Deutschland im Dialog mit den Ländern und weiteren relevanten Akteuren weiterentwickeln.
Herausforderungen wie die demografische Entwicklung, nachhaltiges Wirtschaften oder die
Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft werden noch stärker in den Fokus rücken.
Zentrale Themen wie Industrie 4.0 oder nachhaltige Mobilität, insbesondere Elektromobilität,
(vgl. Tabelle II lfd. Nr. 15 und 16) werden um neue Schwerpunkte wie Big Data oder
Gesundheitsvorsorge ergänzt.
Zentral für die Innovationsfähigkeit Deutschlands ist eine enge Vernetzung von120.
Wissenschaft und Wirtschaft. Die Clusterplattform Deutschland und das Kompetenzzentrum
Innovative Beschaffung sind Beispiele für eine Politik, die Kräfte bündelt und Deutschlands
starke Position im internationalen Innovationswettbewerb sichert (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 17
und Nr.18). Die Bundesländer setzen mit ihren regionalen Innovationsstrategien durch eine
aufeinander abgestimmte Forschungs-, Technologie- und Wirtschaftspolitik wesentliche
Impulse für wirtschaftliche Dynamik, Beschäftigung, die Generierung neuen Wissens,
ökologischen Fortschritt und die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen.
Zudem unterstützen Bund und Länder weiterhin mit passgenauen Förderprogrammen121.
den innovativen Mittelstand sowie die Forschung an Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen (vgl. NRP 2013, Tz.88 ff., Tabelle II lfd. Nr. 19, 20 und 21).
Die Bundesregierung setzt insbesondere auf Existenzgründungen und junge122.
Unternehmen, die mit innovativen Dienstleistungen und Produkten den Fortschritt
vorantreiben und Arbeitsplätze schaffen (vgl. NRP 2013 Tz. 88, Tabelle II lfd. Nr.22, 23 und
24). Ein wichtiges Ziel ist es, Forschungsergebnisse schneller und stärker für eine
industrielle Wertschöpfung zu nutzen.
Für innovative Gründungen und junge Unternehmen spielt der Zugang zu123.
Finanzierungsquellen eine Schlüsselrolle. Daher will die Bundesregierung die rechtlichen
und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital im steten Dialog mit der EU-
Kommission international wettbewerbsfähig gestalten und Deutschland als
Investitionsstandort für Wagniskapital noch attraktiver machen. Der im Jahr 2013 aufgelegte
Investitionszuschuss Wagniskapital wird fortgesetzt und weiterentwickelt (vgl. Tabelle II lfd.
Nr. 25).
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Digitale Agenda
Die Digitalisierung erfasst zunehmend alle Bereiche der Wirtschaft, der Arbeitswelt und124.
des gesellschaftlichen Lebens. Sie legt zugleich die Basis für eine Vielzahl von Innovationen.
Die Bundesregierung wird deshalb eine umfassende Digitale Agenda 2014 – 2017
beschließen und sie gemeinsam mit Wirtschaft, Tarifpartnern, Zivilgesellschaft und
Wissenschaft umsetzen (vgl. Abschnitt IV.B).
Basis für diese Digitalisierung sind leistungsfähige Breitbandnetze. Im Rahmen einer125.
Netzallianz Digitales Deutschland wird die Bundesregierung die Breitbandstrategie in einem
Kursbuch Netzausbau weiterentwickeln. Die Informations- und Kommunikationstechnologie-
strategie (IKT-Strategie) für die digitale Wirtschaft wird die Bundesregierung ebenfalls
weiterentwickeln. Ziel ist es, insbesondere die digitalen Infrastrukturen auszubauen, die
Entwicklung digitaler Zukunftstechnologien zu beschleunigen und die Digitalisierung der
klassischen Industrie (Industrie 4.0) zu unterstützen. Darüber hinaus gilt es, die Verbreitung
intelligenter Vernetzungen, Anwendungen und digitaler Dienste in gesamtwirtschaftlich und
gesellschaftlich zentralen Bereichen voranzutreiben. Dabei sind Aspekte der IT-Sicherheit
jeweils von Anfang an geeignet einzubeziehen (z. B. durch Security by Design).
Europäischer Forschungsraum (EFR)
Die Bundesregierung wird die Vollendung des Europäischen Forschungsraums (vgl.126.
NRP 2013 Tz. 94) weiter aktiv vorantreiben und die EFR-Strategie auf nationaler und
europäischer Ebene konsequent entwickeln und umsetzen. Zentrale Strukturelemente der
Strategie sind die Verbesserung der Mobilitätsbedingungen der Forscherinnen und Forscher,
die Fortentwicklung der gemeinsamen Programmplanung, der Aufbau gemeinsamer
Forschungsinfrastrukturen, die Erleichterung des Wissenstransfers, die Unterstützung der
Gleichstellung der Geschlechter im europäischen Wissenschaftssystem und der Ausbau der
Kooperation mit Drittstaaten außerhalb Europas (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 26)
C. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und
Energieeffizienz voranbringen
Die Bundesregierung misst dem Klimaschutz einen zentralen Stellenwert bei. Im127.
Vergleich zu anderen Industriestaaten ist Deutschland führend bei der Minderung von
Treibhausgasemissionen. Die Maßnahmen zum Klimaschutz und der Energiewende zeigen
bereits ihre Wirkungen. Sie reichen aber nach aktuellen Projektionen noch nicht aus, um die
anspruchsvollen deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Nach dem Projektionsbericht der
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45
Bundesregierung 2013, der Maßnahmen bis einschließlich Oktober 2012 enthält, werden die
Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 33 bis 35 Prozent sinken. Die
Bundesregierung hält jedoch in Einklang mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie an ihrem
nationalen Ziel für den Ausstoß von Treibhausgasen fest (vgl. Kasten 2).
Die nationale Klimapolitik muss in eine umfassende europäische klimapolitische128.
Strategie eingebettet werden, die auch der Einhaltung der internationalen Langfristziele zum
Schutz des Klimas gerecht wird. Daher setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die
Treibhausgasemissionen innerhalb der Europäischen Union bis 2030 um mindestens
40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, als Teil einer Zieltrias von
Treibhausgasreduktion, Ausbau der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Ehrgeizige
europäische Klimaschutzziele dürfen allerdings nicht zu Wettbewerbsnachteilen für
europäische energieintensive, im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen führen.
Diese sind gerade in Deutschland von großer Bedeutung für die bestehenden und gut
funktionierenden industriellen Wertschöpfungsketten. Die Bundesregierung setzt sich für ein
ambitioniertes, weltweit verbindliches Klimaschutzabkommen ein. Dabei geht es auch
darum, zügig Planungssicherheit für langfristige Investitionen in der Energiewirtschaft und im
industriellen Sektor herzustellen.
Beim Ausbau der erneuerbaren Energien hat sich Deutschland sehr ehrgeizige Ziele129.
gesetzt (vgl. Kasten 2) und macht hierbei weiter erhebliche Fortschritte. Diese Ziele sind
ebenfalls in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgeschrieben. Nach 20 Prozent im
Jahr 2011 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung im Jahr 2013
nach vorläufigen Schätzungen auf 24 Prozent (vgl. Schaubild 10). Abschnitt II.C gibt einen
Überblick über die geplante Reform im Bereich der erneuerbaren Energien. Ziel ist ein
effizientes und europakompatibles System der Förderung der erneuerbaren Energien, das
die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie nicht beeinträchtigt.
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Schaubild 10: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2013: insgesamt 633 TWh*
Die Steigerung der Energieeffizienz ist sowohl für die Bezahlbarkeit der130.
Energieversorgung als auch für die Versorgungssicherheit und für den Umweltschutz von
zentraler Bedeutung. Deutschland hat hier deutliche Fortschritte gemacht. Die
Energieproduktivität ist in Deutschland in den vergangenen Jahren gestiegen (vgl. Schaubild
11). Heute wird mit einer Einheit Energie mehr Bruttoinlandsprodukt erzeugt als früher. Die
steigende Energieproduktivität zeigt die zunehmende Entkopplung von Wirtschaftswachstum
und Energieverbrauch. Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist die Verdoppelung der
Energieproduktivität bis 2020. Zur Erreichung der Effizienzziele sowie zur Verstetigung des
Trends sind allerdings weitere Anstrengungen erforderlich.
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Schaubild 11: Energieproduktivität in Deutschland 2013* (Index 1990 = 100)
Die Energiewende wird nur gelingen, wenn die Energieeffizienz umfassend – etwa in131.
den Bereichen Verkehr, Industrie, Gewerbe, sowie Haushalten – und in allen
Anwendungsbereichen – Strom, Wärme und Kälte – gesteigert wird. Es ist daher ein
zentrales Anliegen der Bundesregierung, für Bürger und Unternehmen die richtigen Anreize
zu schaffen, um Energie einzusparen. Gleichzeitig eröffnet dies auch neue Märkte und
Geschäftsfelder für Effizienztechnologien und -dienstleistungen. Die Bundesregierung erstellt
deshalb 2014 einen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, der die Ziele für die
verschiedenen Bereiche, die Instrumente, die Finanzierung und die Verantwortung der
einzelnen Akteure zusammenfasst. Er soll auch die Umsetzung anspruchsvoller
Effizienzmaßnahmen in der Wirtschaft, durch Handwerk und Mittelstand, Kommunen und
Haushalte fördern. Er wird mit einem jährlichen Monitoring überprüft.
Die Bundesregierung setzt dabei insbesondere auf die Steigerung der Energieeffizienz132.
im Gebäudesektor (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 27) und im Verkehrsbereich (vgl. Tabelle II lfd. Nr.
28), auf die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten (vgl. Tabelle II lfd. Nr.
29), auf Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit
der Entlastung bestimmter Unternehmen von der Energie- und Stromsteuer in Sonderfällen
abzielen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 30) sowie auf eine sachgerechte Umsetzung der EU-
Energieeffizienzrichtlinie11, auch mit neuen Maßnahmen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 31). Des
Weiteren setzt sich die Bundesregierung zusammen mit Ländern und Kommunen im
11Von der durch die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU eröffneten Möglichkeit, bestimmte der
gemäß der Richtlinie erforderlichen Berichte als Teil des Nationalen Reformprogramms vorzulegen,wird kein Gebrauch gemacht. Die Berichterstattung an die Europäische Kommission im Rahmen derUmsetzung der Richtlinie wird gesondert erfolgen.
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Rahmen der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung auch für Energieeffizienz ein (vgl.
Tabelle II lfd. Nr. 32).
Die Europa 2020-Strategie enthält darüber hinaus Aktionsfelder, die bisher nicht auf der133.
obersten Zielebene abgebildet sind, wie beispielsweise die Leitinitiative Ressourceneffizienz.
Zur Steigerung der Ressourceneffizienz laufen in Deutschland vielfältige Aktivitäten: Das
deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) wird weiterentwickelt, eine Plattform
Ressourceneffizienz entwickelt und die Beratung für Unternehmen und Haushalte
verbessert.
D. Bildungsniveau verbessern
Bildung ist die Grundlage, um Teilhabe, Integration und Chancengerechtigkeit zu134.
verwirklichen. Diese sind Kernelemente der Sozialen Marktwirtschaft. Die Bundesregierung
und die Länder haben erhebliche Anstrengungen zum Ausbau des Bildungssystems
unternommen und Erfolge erzielt (vgl. Tz. 67 ff. und 77). Der Anteil der 30- bis 34-Jährigen
mit einem tertiären oder vergleichbaren Abschluss lag im Jahr 2012 mit 43,5 Prozent bereits
deutlich über dem nationalen Ziel.
Der Anteil der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Hauptschulabschluss wurde135.
zwischen 2006 und 2012 von 8 Prozent auf 5,9 Prozent gesenkt. Damit ist Deutschland der
Vorgabe der Qualifizierungsinitiative (vgl. NRP 2013 Tz. 100), bis 2015 die Quote zu
halbieren, ein gutes Stück nähergekommen.12 Eine wesentliche Aufgabe des
Bildungssystems ist es, vielfältige bildungs-, kompetenz- und leistungsfördernde Angebote
bereitzustellen. Bund und Länder haben hier umfangreiche Förderprogramme aufgelegt –
auch mit Mitteln der Europäischen Union (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 34, 35 und 36).
Die Bundesregierung hat ihre finanziellen Zusagen für die bis 2015 dauernde zweite136.
Programmphase des Hochschulpaktes 2020 auf gut 7 Milliarden Euro erhöht (vgl. Tabelle II
lfd. Nr. 37). Auch die Länder werden vergleichbare zusätzliche finanzielle Leistungen
erbringen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Mit ihren Investitionen schaffen Bund
und Länder gemeinsam die Voraussetzungen zur Aufnahme von rund 625.000 zusätzlichen
Studienanfängerinnen und Studienanfängern an deutschen Hochschulen bis zum Jahr 2015.
Bund und Länder fördern zudem den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen
(vgl. Tabelle II lfd. Nr. 38) und die bessere Verzahnung zwischen beruflicher und
hochschulischer Bildung.
12Quelle: Bericht „Aufstieg durch Bildung - Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland, Bericht zur
Umsetzung 2013“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2013, Beschluss derGemeinsamen Wissenschaftskonferenz vom 22.11.2013.)
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E. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Da Langzeiterwerbslosigkeit ein wesentliches Risiko für Armut und soziale137.
Ausgrenzung birgt, hat die Bundesregierung ihr quantitatives Ziel zur Bekämpfung von Armut
und zur Förderung der sozialen Eingliederung anhand der Personenzahl definiert, die in von
Langzeiterwerbslosigkeit betroffenen Haushalten lebt. Die Anzahl der langzeiterwerbslosen
Personen13 soll zwischen 2008 bis 2020 um 20 Prozent (gemessen am Jahresdurchschnitt
2008) reduziert werden. Nach aktuellem Datenstand entspricht dies einem Rückgang um
etwa 320.000 Langzeiterwerbslose (Jahresdurchschnitt 2008: 1,62 Millionen). Bei –
konservativ geschätzt – zwei Personen pro Erwerbslosenhaushalt reduziert dies die Zahl der
armutsgefährdeten Personen um 640.000. Mit der außerordentlich positiven
Beschäftigungsentwicklung in Deutschland hat sich bereits in den vergangenen Jahren die
Langzeiterwerbslosigkeit deutlich verringert. Im dritten Quartal 2013 sank die Zahl der
Langzeiterwerbslosen unter 1 Million Personen (rund 970.000 Personen). Gegenüber dem
dritten Quartal 2008 ging sie damit um rund 37 Prozent bzw. 570.000 Personen zurück.14
Für die Bundesregierung ist die weitere Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ein138.
Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik. Denn obwohl auch sie in den vergangenen Jahren im
bundesweiten Durchschnitt abgenommen hat, profitieren Langzeitarbeitslose
unterdurchschnittlich von den positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Oft ist eine
dauerhafte Eingliederung in Arbeit aufgrund komplexer individueller Problemlagen nur mit
viel Einsatz aller Beteiligten über einen längeren Zeitraum zu erreichen.
Die Bundesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, Geringqualifizierte und139.
Langzeitarbeitslose verstärkt passgenau zu qualifizieren und auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt zu vermitteln. Langzeitarbeitslose erhalten im Rahmen eines
Bundesprogramms Perspektiven für eine berufliche Eingliederung in den allgemeinen
Arbeitsmarkt. Sie werden auch nach erfolgreicher Eingliederung in Arbeit weiterhin beraten.
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll verstärkt Langzeitleistungsbezug vermieden
werden und die Mittel sollen stärker wirkungsorientiert verteilt werden.
Die qualitativen Ziele Deutschlands im Bereich der Verringerung von Armut und sozialer140.
Ausgrenzung beziehen sich weiterhin vor allem auf die Zielgruppen Kinder, Jugendliche,
Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit
Behinderungen und ältere Menschen. Hier haben Bund und Länder im vergangenen Jahr
vielfältige Strategien und Konzepte entwickelt. Ziel ist, die sozialen und ökonomischen
Teilhabechancen der benachteiligten Personengruppen zu verbessern. In jeder
13Länger als ein Jahr erwerbslos gemäß statistischer Abgrenzung der IAO.
14Daten auf Basis der Arbeitskräfteerhebung von Eurostat.
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Lebensphase müssen alle die Chance erhalten, ihre individuellen Möglichkeiten
auszuschöpfen. Dazu sollen u. a. die Chancen für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe
sowie für die Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt verbessert werden (vgl.
auch Tz. 77 ff.).
Die Menschen sollen sich auf die sozialen Sicherungssysteme auch im Alter verlassen141.
können. Dazu müssen die Strukturen und Leistungen kontinuierlich an die Veränderungen in
der Arbeitswelt angepasst werden. Aktuell beziehen nur 2,7 Prozent der 65-jährigen und
Älteren Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Gleichwohl muss Altersarmut
auch in Zukunft vermieden werden.
Die Bundesregierung wird deshalb die Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten142.
spürbar verbessern (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 39). Sie sind in besonderem Maße auf die
Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Ferner soll bis voraussichtlich 2017
eine solidarische Lebensleistungsrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung
Versicherte eingeführt werden, die nur ein sehr geringes Alterseinkommen erzielen.
Über diese und weitere Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder zur sozialen143.
Eingliederung und der Bekämpfung von Armut berichtet ausführlicher der Nationale
Sozialbericht (NSB) 2014.
IV. Der Euro-Plus-Pakt
Der Euro-Plus-Pakt sieht vor, dass sich die Staats- und Regierungschefs jährlich selbst144.
zu konkreten Zielen und Maßnahmen – Aktionsprogrammen – verpflichten. Die
Aktionsprogramme sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, die
Beschäftigung zu steigern, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu
verbessern und die Finanzstabilität zu stärken. Die Wahl der konkreten Ziele und
Maßnahmen innerhalb dieser Kernbereiche bleibt in nationaler Verantwortung.
A. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2013
Die Bundesregierung hat am 20. März 2013 das deutsche Aktionsprogramm 2013145.
beschlossen. Es umfasst sechs Verpflichtungen, die alle Zielbereiche des Euro-Plus-Pakts
abdecken und spürbares gesamtwirtschaftliches Gewicht haben. Alle geplanten Maßnahmen
standen im Einklang mit dem am 13. März 2013 im Kabinett gefassten Eckwertebeschluss
zum Bundeshaushalt 2014 und zum Finanzplan 2013 bis 2017. Das Aktionsprogramm 2013
wurde wie folgt umgesetzt:
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1. Die Bundesregierung beabsichtigt, kurzfristig Anpassungen im EEG vorzunehmen,um die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien für die Verbraucher zudämpfen. Unabhängig hiervon plant die Bundesregierung, das EEG grundlegend zureformieren, um die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien zuverbessern und ihren Ausbau besser als bisher mit Netzausbau und notwendigenKraftwerksinvestitionen zu verzahnen.
Zu den Anpassungen im EEG siehe oben Abschnitt II.C. (Tz. 90).146.
2. Die Bundesregierung will den Wettbewerb auf den Energiegroßhandels- undKraftstoffmärkten durch die Einrichtung von Markttransparenzstellen bei derBundesnetzagentur und beim Bundeskartellamt intensivieren. Sie sollen helfen,unerlaubtes Verhalten, wie Kartellrechtsverstöße, leichter aufzudecken. ImKraftstoffbereich wird zudem Autofahrern ein Vergleich der aktuellenTankstellenpreise ermöglicht.
Die beim Bundeskartellamt eingerichtete Markttransparenzstelle für Kraftstoffe hat am147.
1. Dezember 2013 den Regelbetrieb aufgenommen. Sie hat seitdem Verbraucher-
Informationsdienste zugelassen. Über diese haben die Verbraucherinnen und Verbraucher
nun die Möglichkeit, die für sie jeweils preisgünstigste Tankstelle abzurufen.
Die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas bei der148.
Bundesnetzagentur wird derzeit aufgebaut. Die nationale Rechtsverordnung, die
Einzelheiten der Marktbeobachtung durch die Markttransparenzstelle konkretisieren muss,
ist vorbereitet. Sie wird im Anschluss an die Verabschiedung von EU-Rechtsakten zu
Meldepflichten nach der sog. REMIT-Verordnung (VO (EU) Nr. 1227/2011) erlassen, um
Doppelmeldungen auszuschließen. Die EU-Rechtsakte werden voraussichtlich im 2. Quartal
2014 in Kraft treten. Für die Markttransparenzstelle ist geplant, dass sie nach dem 2. Quartal
2014 ihre Tätigkeit aufnimmt.
3. Die deutsche Wirtschaft braucht die Zuwanderung von akademisch und beruflichqualifizierten Arbeitskräften. Die Bundesregierung beabsichtigt, Fachkräften mit einerausländischen Berufsausbildung, die einer deutschen Berufsausbildung gleichwertigist, die Arbeitsaufnahme in Deutschland zu ermöglichen, wenn ein entsprechenderBedarf vorhanden ist.
Die Selbstverpflichtung wurde in Deutschland im Juli 2013 durch eine Neufassung der149.
Beschäftigungsverordnung umgesetzt. Nunmehr erhalten auch ausländische Absolventen
beruflicher Ausbildungen einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, wenn (i) ihre
Qualifikation gleichwertig mit einem deutschen Berufsabschluss ist und (ii) der Zielberuf in
die sogenannte „Positivliste“ von Engpassberufen aufgenommen wurde. Die Positivliste
enthält derzeit 18 Berufsgattungen und wird in regelmäßigen Abständen angepasst.
4. Die Bundesregierung hält an der wachstumsorientierten Konsolidierung fest. Sie willden Bundeshaushalt für das Jahr 2014 ohne strukturelles Defizit aufstellen.
Diese Verpflichtung wurde erfüllt (vgl. Abschnitt II.A.).150.
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5. Um die Funktionsweise der Schuldenbremse und damit die Fiskaldisziplin zu stärken,wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der rechnerische Saldo, der bis zumAblauf der Übergangsregelung Ende 2015 aufgelaufen ist, nicht mit zukünftigenDefiziten verrechnet werden kann. Die Bundesregierung strebt dazu im Jahr 2013eine gesetzliche Verankerung an. In den letzten beiden Jahren hat sich einPositivsaldo gebildet, weil die für die Übergangsfrist geltende Defizitgrenze derSchuldenregel unterschritten worden ist.
Diese Verpflichtung wurde umgesetzt. Als Teil des Gesetzes zur innerstaatlichen151.
Umsetzung des Fiskalvertrags ist am 19. Juli 2013 eine gesetzliche Regelung in Kraft
getreten: Mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 wird der über die Haushaltsjahre 2011 bis
2015 kumulierte Saldo des Kontrollkontos gelöscht (Art. 4 des Gesetzes zur innerstaatlichen
Umsetzung des Fiskalvertrags).
6. Die Bundesregierung will die Stabilität der Finanzmärkte weiter verbessern.Insbesondere sollen die Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten undFinanzgruppen vereinfacht, die Abtrennung von risikoreicheren Bereichen vomEinlagengeschäft vorgeschrieben und klare Strafbarkeitsregeln für Geschäftsleitervon Banken und Versicherungen eingeführt werden, wenn diese gegen ihre Pflichtenverstoßen und den Bestand des Instituts oder die Erfüllbarkeit derVersicherungsverträge gefährden.
Die Bundesregierung hat diese Selbstverpflichtung 2013 mit dem Gesetz zur152.
Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von
Kreditinstituten und Finanzgruppen erfüllt. Das Gesetz wurde als weiterer Baustein des
neuen Ordnungsrahmens für die Finanzmärkte im Sommer 2013 verabschiedet. Es enthält
folgende Punkte: Erstens werden Kreditinstitute und Aufsicht verpflichtet, Sanierungs- bzw.
Abwicklungspläne vorzulegen. Zweitens müssen bis Mitte 2016 besonders risikoreiche
Bereiche vom Einlagengeschäft abgetrennt werden. Drittens werden die Möglichkeiten,
Pflichtverletzungen der Geschäftsleiter im Risikomanagement strafrechtlich zu ahnden,
verschärft und konkretisiert (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 46).
B. Deutsches Aktionsprogramm 2014
Am 8. April 2014 hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm 2014 im Rahmen des153.
Euro-Plus-Pakt beschlossen (vgl. Kasten 3).
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2014 für den Euro-Plus-Pakt
1. Die Bundesregierung setzt ihren erfolgreichen Konsolidierungskurs fort und verstärktdabei die Wachstumsorientierung. Einnahmen und Ausgaben des Bundes werden sogestaltet, dass der Bundeshaushalt ab 2015 ohne Nettoneuverschuldung aufgestelltwird.
2. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grund-legend zu reformieren. Ziel der Reform ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an derStromversorgung bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozentzu erhöhen. Um diese Ausbauziele zu erreichen, sollen Instrumente derMengensteuerung eingeführt werden. Gleichzeitig sollen die Kosteneffizienz sowie die
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Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien verbessert werden. Fernersollen alle Stromverbraucher in adäquater Weise an den Kosten beteiligt werden,ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industriegefährdet wird.
3. Die Bundesregierung wird bis Sommer 2014 eine Digitale Agenda 2014-2017vorlegen. Ein wichtiges Ziel ist der Ausbau der digitalen Infrastrukturen. So soll es -unter Ausnutzung aller Technologien – eine flächendeckende Versorgung mitmindestens 50 Mbit/s bis 2018 geben. Zudem soll die Entwicklung digitalerZukunftstechnologien beschleunigt sowie die systematische Digitalisierung undVernetzung der klassischen Industrie (Industrie 4.0) und in den Sektoren Energie,Gesundheit, Bildung, Wissenschaft, Verkehr und Verwaltung unterstützt undvorangetrieben werden. Darüber hinaus soll im Interesse einer stärkerenDynamisierung der Wirtschaft das Wachstum junger IKT-Unternehmen/Startupsgestärkt werden.
4. Eine wichtige Grundlage für die internationale Wettbewerbsfähigkeit ist eine moderne,leistungsfähige und gut ausgebaute Infrastruktur. Daher wird die Bundesregierung dieVerkehrsinvestitionen in dieser Legislaturperiode um insgesamt 5 Milliarden Eurosteigern und dazu in einem ersten Schritt 2014 für diesen Zweck 505 Millionen Euromobilisieren. Dies wird dazu beitragen, die Rentabilität privater Investitionen sowie diegesamtwirtschaftliche Produktivität zu erhöhen und damit Wachstum undBeschäftigung zu steigern.
5. Die Bundesregierung wird die Hightech-Strategie zu einer umfassenden,ressortübergreifenden Innovationsstrategie für Deutschland weiterentwickeln.Herausforderungen wie die demografische Entwicklung, nachhaltiges Wirtschaftenoder die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft werden noch stärker in denFokus rücken. Zentrale Themen wie Industrie 4.0 oder nachhaltige Mobilität werdenum neue Schwerpunkte wie Big Data oder Gesundheitsvorsorge ergänzt.
6. Der deutsche Arbeitsmarkt zeigt sich robust. Allerdings sind rund 1 MillionenMenschen länger als ein Jahr arbeitslos. Die Bundesregierung hat sich vor diesemHintergrund das Ziel gesetzt, die immer noch hohe Zahl der Langzeitarbeitslosen zureduzieren. Sie beabsichtigt deshalb arbeitsmarktfernen langzeitarbeitslosenLeistungsbeziehern im Rahmen eines ESF-Bundesprogramms Perspektiven einerberuflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Im Mittelpunktder Aktivitäten stehen die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern,Arbeitnehmercoaching nach Beschäftigungsaufnahme sowie der Ausgleich vonMinderleistung durch degressive Lohnkostenzuschüsse.
Alle Maßnahmen stehen im Einklang mit den Beschlüssen des Kabinetts vom 12. März2014 zum Entwurf des Bundeshaushalts 2014, zu den Eckwerten des Bundeshaushalts2015 und zum Finanzplan 2014 bis 2018.
Drucksache 138/14
54
V. Nutzung von Europäischen Struktur- und Investitionsfonds im
Zusammenhang mit der Europa 2020 Strategie
In der Förderperiode 2014-2020 sollen die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds154.
(ESI-Fonds)15 in noch stärkerem Maße dazu beitragen, die Kernziele der Europa 2020-
Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu erreichen. Es geht dabei um eine enge und
systematische Verknüpfung der geplanten ESI-Fonds-Interventionen mit den Prioritäten der
Europa 2020-Strategie. Dafür wurden bei den ESI-Fonds thematische Ziele eingeführt, die
zu einer thematischen und finanziellen Konzentration der Förderung führen. Bei diesen
Zielen handelt es sich um die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und
Innovation, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, den CO2-Abbau in allen
Branchen der Wirtschaft, die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und
die Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte, die Förderung der sozialen Inklusion und
Armutsbekämpfung sowie um Investitionen in Bildung.
Die fonds- und länderübergreifende Förderstrategie wird bei den EU-Struktur- und155.
Investitionsfonds in der Partnerschaftsvereinbarung beschrieben. Die
Partnerschaftsvereinbarung ist die nationale Dachstrategie für alle EU-Programme unter den
ESI-Fonds, die in Deutschland seit 2011 in einem intensiven Dialog mit allen betroffenen
Akteuren auf Ebenen des Bundes, der Länder und der Wirtschafts- und Sozialpartner
entworfen und Ende Februar 2014 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung
eingereicht wurde. Die Partnerschaftsvereinbarung ist zudem eine der Voraussetzungen
dafür, dass die 33 Operationellen Programme und die 14 Programme zur Entwicklung des
ländlichen Raumes von Bund und Ländern genehmigt werden können. Diese Programme
sind die Hauptumsetzungsinstrumente der EU-Strukturpolitik und der EU-Politik für den
ländlichen Raum in Deutschland.16
Kasten 4: Übersicht über die Fördermittel der ESI-Fonds in Deutschland 2014-2020
Die in Deutschland in den Jahren 2014-2020 zur Verfügung stehenden Mittel der ESI-Fonds betragen ca. 27,5 Milliarden Euro. Hiervon entfällt auf die einzelnen Fonds:
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): 11,7 Milliarden Euro
Europäischer Sozialfonds (ESF): 7,5 Milliarden Euro
15Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds bestehen aus den EU-Strukturfonds
(Europäischer Regionalfonds und Europäischer Sozialfonds), dem Europäischen Meeres- undFischereifonds (EMFF) sowie dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung(ELER).
16Die Partnerschaftsvereinbarung wurde am 26. Februar bei der EU-Kommission zur Genehmigung
eingereicht. Spätestens vier Monate nach Einreichung der Partnerschaftsvereinbarung fasst die EU-Kommission einen Genehmigungsbeschluss – ggfls. zu einer überarbeiteten Fassung. In den Jahren2017 und 2019 muss jeder Mitgliedstaat einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung seinerPartnerschaftsvereinbarung bei der EU-Kommission einreichen.
Drucksache 138/14
55
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER):8,3 Milliarden Euro
Europäischer Meeres- und Fischereifonds (die Finanzmittel für Deutschland stehennoch nicht fest)
EFRE- und ESF-Mittel insgesamt: 19,2 Milliarden Euro; davon
für Übergangsregionen (neue Länder ohne die Region Leipzig und mit der RegionLüneburg): 9,771 Milliarden Euro
für stärker entwickelte Regionen: 8,498 Milliarden Euro
für Europäische Territoriale Zusammenarbeit: 967 Millionen Euro.
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2014 und Einbindung der
Akteure
Das NRP 2014 wurde von der Bundesregierung unter Federführung des156.
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und unter Einbeziehung der Bundesländer
erarbeitet. Die Fachministerkonferenz der Länder sowie die Gemeinsame
Wissenschaftskonferenz (GWK) haben unter der Koordinierung des aktuellen Vorsitzlands
der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) Baden-Württemberg Textbeiträge geliefert,
Entwürfe des NRP kommentiert oder Stellungnahmen abgegeben. Die Beiträge der Länder
sind in das Dokument eingeflossen.
Eine Reihe von Wirtschafts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften, Arbeitgebern und157.
anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen hat ebenfalls zur Entstehung des Dokuments
beigetragen. Dazu gehören die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der
Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche
Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, die
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft der
freien Wohlfahrtspflege, die Nationale Armutskonferenz und der Deutsche Verein für
öffentliche und private Fürsorge. Zudem wurde den Spitzenverbänden (DBB, DGB und GA)
Gelegenheit geboten, mit der Bundesregierung über das NRP zu sprechen.
Das NRP 2014 wurde am 8. April 2014 vom Bundeskabinett beschlossen. Unmittelbar158.
nach dem Kabinettbeschluss wurde das NRP dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat formell zugeleitet.
Mitte April übermittelt die Bundesregierung der Europäischen Kommission das159.
NRP 2014 ebenso wie das Stabilitätsprogramm 2014.
Drucksache 138/14
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