brennpunkttag schweinegrippe was muss, was kann? rechtskonforme erbringung behördlicher...
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Brennpunkttag Schweinegrippe
Was muss, was kann? Rechtskonforme Erbringung behördlicher Dienstleistungen und vergaberechtliche Besonderheiten
Wiesbaden, 30. Oktober 2009
Dr. Ute JasperRechtsanwältin
Barbara von der ReckeRechtsanwältin
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Schweinegrippe und VergaberechtSchweinegrippe und Vergaberecht
AusgangslageAusgangslageGrundlagen desVergaberechts
Grundlagen desVergaberechts
Ausnahmen vomVergaberecht
bei der Schweinegrippe
Ausnahmen vomVergaberecht
bei der Schweinegrippe
3
Hohe AnsteckungsgefahrHohe Ansteckungsgefahr
Vorsorgemaßnahmen erforderlich
Vorsorgemaßnahmen erforderlich
Handlungsfähigkeit der Behörde sicherstellen
Handlungsfähigkeit der Behörde sicherstellen
Ist hierbei das Vergaberecht zu berücksichtigen? Ist hierbei das Vergaberecht zu berücksichtigen?
Ausgangslage
Grundlagen des Vergaberechts
Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe
4
Vergaberecht - Was ist das? Vergaberecht - Was ist das?
durch die öffentliche Hand durch die öffentliche Hand
Beschaffung von Leistungen und Gütern Beschaffung von Leistungen und Gütern
in wettbewerblichen Verfahren in wettbewerblichen Verfahren
Sinn und Zweck: ökonomische Verwendung von Steuergeldern diskriminierungsfreier Wettbewerb
Sinn und Zweck: ökonomische Verwendung von Steuergeldern diskriminierungsfreier Wettbewerb
Ursprung: Haushaltsrecht von Bund / Ländern / Gemeinden Europarecht: Gemeinsamer Markt
Ursprung: Haushaltsrecht von Bund / Ländern / Gemeinden Europarecht: Gemeinsamer Markt
Ausgangslage
Grundlagen des Vergaberechts
Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe
5
Vergabepflichtige Aufträge der Behörden Vergabepflichtige Aufträge der Behörden
Entgeltliche Verträge mit Unternehmen überEntgeltliche Verträge mit Unternehmen über
Dienst-leistungenDienst-
leistungenLiefer-
leistungenLiefer-
leistungenBau-
leistungenBau-
leistungenfreiberuflicheLeistungen
freiberuflicheLeistungen
relevant für behördliche Maßnahmen bei der Schweinegrippe relevant für behördliche Maßnahmen bei der Schweinegrippe
Ausgangslage
Grundlagen des Vergaberechts
Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe
6
VorsorgemaßnahmenVorsorgemaßnahmen
• Hygienemaßnahmen• Desinfektionsmaßnahmen• Schutzmasken• Schutzausrüstung• Arzneimittel• Impfstoffe
• Hygienemaßnahmen• Desinfektionsmaßnahmen• Schutzmasken• Schutzausrüstung• Arzneimittel• Impfstoffe
Beschaffung von Produkten:Beschaffung von Produkten:Ausgangslage
Grundlagen des Vergaberechts
Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe
• Verstärkung von Personal• Externe Dienstleister zur
Aufrechterhaltung der Infrastruktur (Hausmeister, IT, etc.)
• Schulung von Schutzmaß-nahmen durch Pandemie-helfer
• Erstellen von Pandemie-plänen
• Rettungsdienstleistungen
• Verstärkung von Personal• Externe Dienstleister zur
Aufrechterhaltung der Infrastruktur (Hausmeister, IT, etc.)
• Schulung von Schutzmaß-nahmen durch Pandemie-helfer
• Erstellen von Pandemie-plänen
• Rettungsdienstleistungen
Beschaffung von Leistungen:Beschaffung von Leistungen:
7
Vorsorgliche MarkterkundungVorsorgliche Markterkundung
wenn:
• Beschaffungsbedarf aufgezeigt wird
• Bedarfsprognosen aufgestelltwerden
• Unternehmenskontakte hergestellt werden
wenn:
• Beschaffungsbedarf aufgezeigt wird
• Bedarfsprognosen aufgestelltwerden
• Unternehmenskontakte hergestellt werden
Ausgangslage
Grundlagen des Vergaberechts
Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe
wenn:
• Bereich der Markterkundungverlassen wird, durch
Forderung verbindlicherPreisangaben
Verbindliche Ernennungvon Lieferanten / Dienst-leistern
wenn:
• Bereich der Markterkundungverlassen wird, durch
Forderung verbindlicherPreisangaben
Verbindliche Ernennungvon Lieferanten / Dienst-leistern
Kein VergaberechtKein Vergaberecht VergaberechtVergaberecht
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Schweinegrippe und VergaberechtSchweinegrippe und Vergaberecht
AusgangslageAusgangslageGrundlagen desVergaberechts
Grundlagen desVergaberechts
Ausnahmen vomVergaberecht
bei der Schweinegrippe
Ausnahmen vomVergaberecht
bei der Schweinegrippe
9
Grundlagen des VergaberechtsGrundlagen des Vergaberechts
EbeneEbene
EG-EbeneEG-Ebene
nationale Gesetzesebenenationale Gesetzesebene
nationale Verordnungsebenenationale Verordnungsebene
VerdingungsordnungenVerdingungsordnungen
RegelungsmaterienRegelungsmaterien
EG-RichtlinienEG-Richtlinien
4. Teil des GWB (§§ 97 ff.)4. Teil des GWB (§§ 97 ff.)
Vergabeverordnung (VgV)Vergabeverordnung (VgV)
VOL/AVOL/A VOB/AVOB/A VOFVOF SektVoSektVo
Ausgangslage
Grundlagen des Vergaberechts
Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe
10
Dienst- und LieferleistungenDienst- und Lieferleistungen
Schwellenwert für EU-Vergaben: € 206.000,00Schwellenwert für EU-Vergaben: € 206.000,00
oberhalb der Schwellenwerteoberhalb der Schwellenwerte unterhalb der Schwellenwerteunterhalb der Schwellenwerte
§ 97 ff. GWB
VgV
VOL/A (1. + 2. Abschnitt)
§ 97 ff. GWB
VgV
VOL/A (1. + 2. Abschnitt)
VOL/A (1. Abschnitt)VOL/A (1. Abschnitt)
Ausgangslage
Grundlagen des Vergaberechts
Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe
11
Verfahrensarten für die VergabeVerfahrensarten für die Vergabe
Verfahrensarten oberhalb der Schwellenwerte
Verfahrensarten oberhalb der Schwellenwerte
Verfahrensarten unterhalb der Schwellenwerte
Verfahrensarten unterhalb der Schwellenwerte
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
Ausgangslage
Grundlagen des Vergaberechts
Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe
12
Wege in das Nichtoffene und/oder Verhandlungsverfahren Wege in das Nichtoffene und/oder Verhandlungsverfahren
Verhandlungsverfahren Verhandlungsverfahren Nichtoffenes VerfahrenNichtoffenes Verfahren
Offenes Verfahren verursacht hohen Aufwand, der zum Vorteil im Missverhältnis stehen würde
Zwecke der Forschung und Entwicklung
Offenes Verfahren hat kein annehmbares Ergebnis gehabt
Offenes Verfahren ist aus anderen Gründen unzweckmäßig (Dringlichkeit, Geheimhaltung)
Leistung ist nur von einem beschränkten Kreis erbringbar
Offenes/Nichtoffenes Verfahren hat kein annehmbares Ergebnis
Zwecke der Forschung und Entwicklung
Leistung nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar
Technische/künstlerische Gründe, Ausschließlichkeitsrechte
Dringlichkeit (sehr enge Voraussetzungen)
Zusätzlichen Leistungen (+ weitere Voraussetzungen)
§§ 3, 3a VOL/A, Beispiele: §§ 3, 3a VOL/A, Beispiele: Ausgangslage
Grundlagen des Vergaberechts
Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe
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Fristen für das offene / nichtoffene VerfahrenFristen für das offene / nichtoffene Verfahren
+
-
Ausgangslage
Grundlagen des Vergaberechts
Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe
NichtoffenesVerfahren
NichtoffenesVerfahren
OffenesVerfahrenOffenes
Verfahren
Angebotsfrist:mind. 52 Tage abVersand der Bekanntmachung
Verkürzung der Angebotsfrist auf36 (22) Tage möglich bei Vor-information
Angebotsfrist:mind. 52 Tage abVersand der Bekanntmachung
Verkürzung der Angebotsfrist auf36 (22) Tage möglich bei Vor-information
Teilnahmeantrag37 Tage ab Versand der Bekanntmachung
Angebotsfrist mind.40 Tage ab Auf-forderung zurAngebotsabgabe
Verkürzung derAngebotsfrist auf26 (22) Tagemöglich bei Vor-information
Teilnahmeantrag37 Tage ab Versand der Bekanntmachung
Angebotsfrist mind.40 Tage ab Auf-forderung zurAngebotsabgabe
Verkürzung derAngebotsfrist auf26 (22) Tagemöglich bei Vor-information
Bei Dringlichkeit:mind. 15 Tage ab Versandder Bekanntmachung; (10 Tage bei elektro-nischer Übermittlung)
Bei Dringlichkeit:mind. 10 Tage ab Auf-forderung zu Angebots-abgabe
Bei Dringlichkeit:mind. 15 Tage ab Versandder Bekanntmachung; (10 Tage bei elektro-nischer Übermittlung)
Bei Dringlichkeit:mind. 10 Tage ab Auf-forderung zu Angebots-abgabe
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Schweinegrippe und VergaberechtSchweinegrippe und Vergaberecht
AusgangslageAusgangslageGrundlagen desVergaberechts
Grundlagen desVergaberechts
Ausnahmen vomVergaberecht
bei der Schweinegrippe
Ausnahmen vomVergaberecht
bei der Schweinegrippe
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Ausnahmen für DirektvergabenAusnahmen für Direktvergaben
enger AnwendungsbereichUnmittelbare Gefahr für bedeutende Rechtsgüter
Katastrophenfälle
Seuchen
enger AnwendungsbereichUnmittelbare Gefahr für bedeutende Rechtsgüter
Katastrophenfälle
Seuchen
DringlichkeitDringlichkeit
Abwendung akuter Gefahr und Gefährdung der Versorgungssicherheit erforderlich
Monopolstellung eines Unternehmers
z.B.
• Patentrecht• Urheberrecht• Eigentum
Monopolstellung eines Unternehmers
z.B.
• Patentrecht• Urheberrecht• Eigentum
AusschließlichkeitsrechteAusschließlichkeitsrechteAusgangslage
Grundlagen des Vergaberechts
Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe
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Kein förmliches Vergabeverfahren erforderlich Kein förmliches Vergabeverfahren erforderlich
Verhandlungsverfahren / freihändige Vergabe ohne Bekanntmachung und ohne TeilnahmewettbewerbVerhandlungsverfahren / freihändige Vergabe ohne Bekanntmachung und ohne Teilnahmewettbewerb
ABER: Dokumentation über Vorliegen der Dringlichkeit erforderlich ABER: Dokumentation über Vorliegen der Dringlichkeit erforderlich
Exklusivverhandlungen aufgrund von Dringlichkeit (1)Exklusivverhandlungen aufgrund von Dringlichkeit (1)
Vgl. BMVBW, Erlass
vom 20.08.2008 bzgl.
Hochwasserkatastrophe
an der Oder
Ausgangslage
Grundlagen des Vergaberechts
Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe
17
Exklusivverhandlungen aufgrund von Dringlichkeit (2)Exklusivverhandlungen aufgrund von Dringlichkeit (2)
bei absehbarem Bedarf für Beschaffung von Vorsorgemaßnahmen, z.B.
Pandemieplan durch DritteSchutzmasken, Arzneimittel, ImpfstoffeHygienemaßnahmen
bei absehbarem Bedarf für Beschaffung von Vorsorgemaßnahmen, z.B.
Pandemieplan durch DritteSchutzmasken, Arzneimittel, ImpfstoffeHygienemaßnahmen
bei unvorhergesehenem oder unvorhersehbarem Bedarf an
Zusätzlichen VorsorgeproduktenAkut notwendige Dienstleistungen, z.B.
• externe Dienstleister, zusätzliches Personal• Weiterführende Maßnahmen in der Behörde
bei unvorhergesehenem oder unvorhersehbarem Bedarf an
Zusätzlichen VorsorgeproduktenAkut notwendige Dienstleistungen, z.B.
• externe Dienstleister, zusätzliches Personal• Weiterführende Maßnahmen in der Behörde
Vergabe-verfahren erforderlich
Vergabe-verfahren erforderlich
Exklusiv-verhand-lungenzulässig
Exklusiv-verhand-lungenzulässig
+
-
Ausgangslage
Grundlagen des Vergaberechts
Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe
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Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung des VergaberechtsRechtsfolgen bei Nichtbeachtung des Vergaberechts
Vergabepflicht unterhalb der Schwellenwerte
Vergabepflicht unterhalb der Schwellenwerte
Vergabepflicht oberhalb der Schwellenwerte
Vergabepflicht oberhalb der Schwellenwerte
rechtliche Angreifbarkeitrechtliche Angreifbarkeit
u.U. nichtige Verträgeu.U. nichtige Verträge
Primär- und Sekundärrechtsschutz
Primär- und Sekundärrechtsschutz
nur Sekundärrechtsschutznur Sekundärrechtsschutz
Ausgangslage
Grundlagen des Vergaberechts
Ausnahmen vom Vergaberecht bei der Schweinegrippe
Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper Sekretariat Annette TixTelefon + 49 (211) 60055-326Telefax + 49 (211) 60055-320E-Mail a.tix@heuking.de
Georg-Glock-Str. 4D-40474 Düsseldorfwww.heuking.de
Vielen Dank für Ihr Interesse!Vielen Dank für Ihr Interesse!
Rechtsanwältin Barbara von der Recke Sekretariat Sonja WallschlägerTelefon + 49 (211) 60055-327Telefax + 49 (211) 60055-340E-Mail s.wallschlaeger@heuking.de
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