aufgaben der landesplanung und gemeinsame landesplanung berlin-brandenburg stefan krappweis
Post on 05-Apr-2015
123 Views
Preview:
TRANSCRIPT
Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg
Stefan Krappweis
Frage: Was macht ein Raumplaner? Daseinsgrundfunktionen (Wohnen, Arbeiten, Sich-Versorgen, Sich-Bilden, In-Gemeinschaft-Leben,
Sich-Erholen, Am-Verkehr-Teilnehmen) so entwickeln, dass
Gleichwertige Lebensverhältnisse bzw. ausgeglichene „Wisök“-Verhältnisse in allen Teilräumen erreicht werden (wisök: wirtschaftlich, infrastrukturell, sozial, ökologisch, kulturell)
(zu)ordnen, dass Konflikte vermieden werden (z.B. Immissionen, schutzwürdige Bereiche): „Trennungsgebot“,
Abstände (§ 50 BImSchG) Unnötiger Verkehr vermieden wird: „Mischungsgebot“ Nötiger Verkehr umweltverträglich abgewickelt wird (z.B. Verlagerung auf ÖPNV)
sichern, dass der Raum nachhaltig genutzt wird (Einklang ökol. Funktionen mit wirtsch., soz.
Nutzungen, Offenhaltung für Zukunft) vorhandene Siedlungsstruktur gestärkt wird (Groß-, Mittel-, Klein-, Landstädte, Dörfer; ggf. schienenerschlossene
Vororte von Oberzentren)
Örtliche Ebene: Stadtplanung Überörtliche Ebene: Landes- und Regionalplanung
„Raumordnung“ privat
„Platzierung“ von Hausrat und Zimmern nach häufigster Nachfrage: häufigster Gebrauch: immer in Nähe, Griffweite, an
zentraler Stelle (kurzer Weg): täglich: Toilette, Küche (Frankfurter Küche, Stapelung/“Geschossbildung“), Essen und in
Gemeinschaft sein (Esstisch, Wohnzimmer), Armbanduhr, Schlüssel, Geld, (am Körper, „Männertasche“ in Abwandlung der Nageltasche)
wöchentlich: Staubsauger (Besenschrank), Waschmaschine (Anordnung auch nach Schallschutzgesichtspunkten)
jährlich: Weihnachtsbaumbeleuchtung, Campingausrüstung (Keller, Speicher)
„Raumpfleger“: wie in die alte Ordnung bringen
„Örtliche Angelegenheiten“
Art. 28 GG:
Recht der Gemeinden, „alle Angelegenheiten der
örtlichen Gemeinschaft ...in eigener
Verantwortung zu regeln“
Kommunale Planungshoheit
FNP Berlin http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/
Örtliche Angelegenheiten ! Örtlicher Verkehr, Straßen- und Wegebau Versorgung mit Wasser, Licht, Gas, Elektrizität Abwasserbeseitigung Ortsplanung Wohnungsbau und Wohnungsaufsicht örtliche Polizei, Feuerschutz Örtliche Kulturpflege Einrichtungen zur Sicherung der Ernährung Volks- und Berufsschulwesen mit Erwachsenenbildung Vormundschaftswesen und Wohlfahrtspflege Örtliches Gesundheitswesen Ehe- und Mütterberatung Schulhygiene, Ertüchtigung der Jugend Öffentliche Bäder Totenbestattung ortsgeschichtliche Denkmäler und Bauten Gemeindevermögen und Gemeindebetriebe Vgl. Gemeindeordnungen der Länder
überörtlich
Bezirk, Kreis, kreisfreie Stadt Schulentwicklungsplanung straßengebundener ÖPNV Abfallbeseitigung, Abfallwirtschaftskonzept Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung
überörtlich Land
Natur- und Landschaftsschutz Gewässer- und Wasserschutz, Hochwasserschutz Abfallplanung, Deponiestandorte Bergbauplanung Flurbereinigung Waldschutz Straßenplanung SPNV Hochschulentwicklung Krankenhausplanung Bodensanierungsplanung
Überörtlich Europa
Transeuropäische Netze (TEN) Regionalentwicklung Ländliche Entwicklung Naturschutz (Natura 2000-Gebiete) Umweltschutz (Luft, Wasser u.a.)
Bund atomare Zwischen- und Endlagerung Luftverkehr Bundeswasser straßen Magnetschwebebahn Eisenbahnfernverkehr Bundesfernstraßen Verteidigung (Landbeschaffung, Schutzbereiche)
Überörtliche Angelegenheiten
Belange der überörtlichen Gemeinschaft:
Gleichwertige Lebensverhältnisse (Art. 72 GG )
Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern (sozialer Bundesstaat, Art. 20 GG)
Fachplanung Raumordnung
BauGB § 1 Abs. 4 ROG § 4 Abs. 1 Bauleitpläne an Ziele der Raumordnung
anpassen, bzw. sie beachten
Regionales Raumordnungsprogramm Hannover 2005http://www.region-hannover.de/deutsch/umwelt/dezIII/fb_plan/team_rp/raum_2005.htm
überörtliche Belange der Fachplanung
Mehrstufigkeit der Fachplanung:
1. Vorbereitende Fachplanung2. Verbindliche Fachplanung3. gebietsbezogene Nutzungsregelung4. Vorhaben-bezogene Planfeststellung Schützende Fachplanung Eingreifende Fachplanung
AbfallBergbau; Rohstoffabbau BodenschutzDenkmalschutzEnergietrassenForstwirtschaftImmissionsschutz
LuftLärm (Umgebungslärm)Lärm (Fluglärm)
LandwirtschaftNatur- und LandschaftsschutzVerkehr
LuftverkehrPersonenbeförderungSchieneStraßeWasserstraßeVerteidigung
WasserwirtschaftWasserversorgung Abwasserbeseitigung GewässerschutzGewässerausbauHochwasserschutz
öffentliche Planungsträger (§ 7 BauGB):
• treffen mit rechtsverbindlicher Wirkung Regelungen zur Bodennutzung für Fachbelang (sog. Fachplanung, Bsp.
Straßenbehörden) • setzen ggü. Eigentümern durch
Fachplanung schützende Fachplanungen: Landwirtschaft Denkmalschutz Forst Immissionsschutz (Luft, Lärm, Boden) Natur- und Landschaftsschutz Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz,
Gewässerausbau, Hochwasserschutz)
eingreifende Fachplanungen: Abfall Bergbau-, Rohstoffe Verkehr (Schiene, Straße, Wasserstraße, Luftverkehr) Verteidigung
Fachplanung
Stufen von Selbstbindung zu Außenwirksamkeit
1. Vorbereitend: (LaPro, Forstl. Rahmenplan)
2. Verbindlich: (Abfall, Boden, Wasser/Abwasser)
3. gebietsbezogen: Nutzungsregelung (NSG, WSG, BSG)
4. Vorhaben-bezogen: Planfeststellung (privilegiert, nicht-privilegiert) (Bsp. Hochspannungsleitung, Bundesfernstraße)
überörtliche Belange der Raumordnung
http://slws1.bau-verm.uni-karlsruhe.de/module/bodennutzung/bodenflaesta/bodenflaesta.html#fl1
Problem: Lösung ohne Planung:
Lösung mit Planung:
überörtliche Belange der RaumordnungGesellschaftliche Trends Individualisierung/Wohnkosten Motorisierung/Mobilität/Geschwindigkeit
(Aktionsraumvergrößerung/„Verkleinerung“ von Räumen), Lohnniveau/Kaufkraft Globalisierung/Rationalisierung (Betriebskosten), Disparitäten (BIP, Einkommen, Arbeit), Transformation (Ostdeutschland) demografischer Wandel
Folgen Konzentrationsprozesse bei DL/EH; Unterversorgung Ballung, Suburbanisierung, Fernwanderung, Zersiedelung,
Flächenverbrauch, Verinselung, Verkehr/Wegelängen, Energieverbrauch/CO2-Ausstoß
größere Einzugsbereiche für soz. Infrastruktur (z.B. Schulen) Konsequenz: Übergemeindliche, gemeinwohlorientierte RO
Warum Raumordnung?
Wieviel Hektar werden pro Tag umgewandelt?
Reihenfolge der Ursachen: (Nachfrageseite)
1. Einkommensentwicklung (zusätzlich Förderung/Subvention: Eigenheimpauschale, Entfernungspauschale, Dienstwagensteuer)
2. Individualisierung 3. Motorisierung4. Bevölkerungswachstum5. Wirtschaftswachstum
Warum Raumordnung?Ursachen: (Angebotsseite)
1. „Bürgermeisterwettbewerb“ bei Baulandbereitstellung Lohn- und Einkommenssteuer (Steueranteil: 43,8 %) Gewerbesteuer (Steueranteil: 31,3 %)
2. Grundsteuer-Fehlallokation: Ertragswert statt Bodenwert(Steueranteil: 19,9 %)
3. Verkehrsinfrastruktur Ausbau Straßen = Abbau Raumwiderstand Radiuserweiterung Aktionsraum (Stadtregion = Stundenraum, je
geringer Raumwiderstand - Bsp. Ortsumgehungen, Autobahnnähe - desto größer Stundenraum)
4. Subventionen (Eigenheimzulage, Pendlerpauschale, bis 1999 Fördergebietsgesetz)
Trend Einkommen/Kaufkraft
von 1950 bis 1999 stieg
Netto-Lohn von 213 DM auf 2710 DM auf das 13fache Kaufkraft um das 3,2fache Wohnflächen um das 2,8fache pro Kopf von 14 m² auf 39 m² 10 % mehr Kaufkraft werden in 9 % mehr Wohnfläche
umgesetzt
Statistisches Bundesamt, 25. Mai 2000
Trend Individualisierung
Wohlstand fördert IndividualisierungImmer mehr, immer kleinere Haushalte, 1959: 3 EW/WE 1991: 2,27 EW/WE 2001: 2,15 EW/WE
Unterschied 1991/2001: 2 Mio. WE(ohne EW-Zuwachs) 0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000<2
0
20-2
5
25-3
0
30-3
5
35-4
0
40-4
5
45-5
0
50-5
5
55-6
0
60-6
5
65-7
0
70-7
5
>75
Anz
ahl
0
10
20
30
40
50
60
Ant
eil a
n A
lters
grup
pe
in %
1991
2001
Anteil 1991
Anteil 2001
Einpersonenhaushalte 1991/2001Mikrozensus 2001, eigene Berechnung
Trend Individualisierung
größere Wohnungen Remanenzeffekt steigende Lebenserwartung
Jahr Wohnfläche je EW1950 ca. 14 m²1960 ca. 19 m²1990 ca. 37 m²2002 41,6 m²
Wohnflächenentwicklung in Deutschland
Trend Motorisierung
PKW-Bestand Deutschlandin 1000
1.5934.210
8.63012.905
16.51821.430 23.583
27.313
34.670
43.772 44.657
05.000
10.00015.00020.00025.00030.00035.00040.00045.00050.000
1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2002
PKW
Trend Wohnkosten
Kosten des Wohnens und Individualverkehrs Anteil am ausgabefähigen Einkommen
4-Personenhaushalt, Alte Länder Quelle: Verkehr in Zahlen 2001/ 2002, eigene Darstellung
4,9 4,5 4,1 4,3 4,3 4,0 3,8 3,6 3,8 3,9 4,0 3,9 3,8 3,8
4,03,3 3,4 3,8 3,5
2,6 2,6 2,6 2,8 2,7 2,8 3,0 2,8
13,9
18,1
2,7
17,4 16,9
22,522,121,822,221,8
20,620,220,321,4
20,2
0
5
10
15
20
25
1965 1970 1975 1980 1985 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998
Pkw-Anschaffung
Kraftstoffe
Kosten für dieWohnung
Wohnkosten steigen schneller als Mobilitätskosten
Stadt-Land-Rutschbahn
Mieten- und Bodenpreisgefälle Wohnflächenzuwachs über Rutschbahn Was zum Wohlstand fehlt, treibt heraus Staatliche Anreize: „Geld“ und „Asphalt“ Aktionsraumvergrößerung
(Stadtregionen sind „Stundenräume“)
Zeit und Raum
3. 1.256 km²
4. 5.024 km²
2. 200 km²
1. 50-80 km²
„Die Geschichte der Stadt ist die Geschichte des jeweils schnellsten Verkehrsmittels“
5. 11.304 km²
steigende Reisegeschwindigkeit, sinkender Raumwiderstand, Konstantes Zeitbudget für Verkehr (5 % von 24 Std.=75 Min) Mobilität in
Deutschland 2002, http://www.kontiv2002.de/pdf/mid_projektpraesentation_2_september.pdf
Konstante Reisezeit und wachsende Stadtregion Stadtregion als „Stundenraum“
1. Fußgängerstadt: 4-5 km/h2. Pferdebahnstadt: 8 km/h3. Straßenbahnstadt: 20 km/h 4. S-Bahnstadt: 40 km/h5. Autostadt: 60 km/h (Stadtautobahnen)
Wachsende PendelentfernungenAnteil der Erwerbstätigen
nach Entfernung zur Arbeitsstätte (Mikrozensus)
69
6056
51 50
2328 28 29 30
6,3 9 9 11 12
1,7 3 4 5 5
1980 1994 1996 2000 2004
0-10 km10-25 km25-50 km50 km und mehr
http://www.destatis.de/presse/deutsch/pk/2005/Tabanhang_MZ2004.pdf
Disparitäten, Transformation
Wachsende und schrumpfende Räume
Disparitäten - Bevölkerungsdichte
Trend Globalisierung (Europäisierung)Gewerbesuburbanisierung
Optimierung Betriebsablauf: ebenerdige Produktion Flächenbedarf, Miet-/Grundstückspreise, Bodenpreisgefälle, GSt-Hebesatz
„Abbau von Lagerhaltung - (just-in-time) „Senken der Fertigungstiefe – Spezialisierung/ Outsourcing „Kostensenkung durch weltweites ‚Sourcing’ „Umsatzsteigerung durch weltweiten Absatz“ (Selling)
Folge: überregionale Verkehrsabhängigkeit LKW-optimale Standorte (Nähe Autobahnauffahrt)
Thüringen: 2/3 aller Industrieflächen im 5 km-Radius zur Autobahnauffahrt
Trend Siedlungs- und Verkehrsflächen
+ Zuwachs
Wohnbauflächen Gewerbeflächen Handel + Dienstleistungen
(Kaufkraft/Konsum, Tertiärisierung)
Freizeit-, Erholungsflächen (Wochenendhaus, Ferienhaus, Camping)
Straßen, Flughäfen, Wasserstraßen
- Abnahme
Militärflächen Bahnflächen (Rückzug aus der
Fläche, Güterbahn)
Industrieflächen (Altindustrie)
Ergebnis: Flächenverbrauch 105 ha / Tag = 143 Fußballfelder
Individualisierung & Globalisierung = Suburbanisierung
http://slws1.bau-verm.uni-karlsruhe.de/module/bodennutzung/bodenflaesta/bodenflaesta.html#fl1
Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung
2020: Flächenverbrauch 30 ha/Tag
„Gefordert sind in erster Linie Landes- und Bauleitplanung“
Quelle: Die Bundesregierung, Perspektiven für Deutschland, unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, S.99 http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Nachhaltige-Entwicklung-,11409/Die-Nachhaltigkeitsstrategie-d.htm
http://www.bundesregierung.de/Anlage585669/pdf_datei.pdf
Übersicht raumbedeutsame Planung
Raumentwicklungraumbedeutsame Planungen und Maßnahmen
raumbedeutsame Planungenraumbedeutsam = raumbeanspruchend und raumbeeinflussend
FachplanungRaumplanung
überfachlich, zusammenfassend
Raumordnung Bund: Leitvorstellungen, Grund-
sätze (Ziele nur in AWZ/Meer)Überörtliche Gesamtplanung
Land: Landesplanung, Ziele im Raumordnungsplan für Landesgebiet
Region: Regionalplanung, Ziele im Regionalplan (Raumordnungsplan für Teilräume der Länder)
BauleitplanungÖrtliche Gesamtplanung/ Ortsplanung
Gemeinde: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan
vorbereitende Fachplanung
gebietsbezogene
Nutzungsregelung
Vorhaben-bezogene
PlanfeststellungBei überörtlicher Bedeutung
„Privilegierte Fachplanung“
gem. §38 BauGB
raumbedeutsame Maßnahmen
(Bau-)Vorhaben bzw.
Anlagen, (einschließlich Anlagen der technischen Infrastruktur, vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB)
Bodennutzungen (vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB)
Fördermittel
6 Ebenen der Raumentwicklung/ RaumplanungRaumentwicklung überörtlich: EU: 25 Staaten, 453 Mio. Einwohner, 116 EW/km²Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK), aber keine RO-Kompetenz; 3 Leitbilder, 60 Optionen: polyzentrisches System von Metropolregionen (Integrationszonen der Weltwirtschaft) auch durch TEN gewährleisten; Erschließung Metropolregionen durch TEN vorrangig; Realisierung über Strukturfonds, TEN-Projekte
Raumplanung (Bund, Länder, Regionen, Gemeinden) Bund: 82 Mio. Einwohner, 231 EW/km² Bundesraumordnung: Leitbilder und 49 Grundsätze („allgemeine Vorgaben“): u.a. Dezentrale Konzentration; Siedlungstätigkeit und soz. Infrastruktur in ZO, TI in der Fläche; Verkehrsvermeidung; Verdichtungsraum, ländlicher Raum, strukturschwacher Raum; Erholung, Freizeit, Kultur, Land- und Forstwirtschaft, Naturgüter, Verkehr, Verteidigung, Wirtschaft/ Dienstleistungen/ Gewerbe, Wohnen. Realisierung über Geld, Fördermittel, Fachplanung des Bundes
16 Länder: Landesraumordnung/Landesplanung:
1 : 100.000-1 : 300.000 Ziele der Raumordnung (verbindliche Vorgaben = „Festlegungen“) in Raumordnungsplänen (Landesentwicklungspläne): Zentrale Orte, Entwicklungsachsen, Siedlungsschwerpunkte, Standorte u. Trassen raumbedeutsamer Infrastruktur, großflächiger EH; Vorranggebiete, Eignungsgebiete; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB
115 Regionen: Regionalplanung: 1:50.000 – 1 : 100 000Grundsätze und Ziele der Landesplanung konkretisieren: z.B. ZO unterer Stufe, Vorranggebiete u. -standorte, Eignungsgebiete; sonstige innergemeindliche gebietsscharfe Abgrenzungen (z.B. Versorgungskerne für EH); Grünzäsuren; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB
6 Ebenen der Raumplanung
örtlich: 12.353 Gemeinden: Bauleitplanung
Flächennutzungsplan (FNP) 1:5.000-1:50.000„Darstellungen“: Art der Nutzung, Verkehrsflächen
Bebauungsplan (B-Plan); VEP 1 : 1.000 - 1 : 5000„Festsetzungen“: Art und Maß der Nutzung: GFZ, GRZ, Baugrenze,
Baulinie, Bauweise, Bauhöhe, Höhe, Bepflanzung
Europäisches Raumentwicklungskonzept – EUREK Leitbild „regional ausgewogene nachhaltige Entwicklung“, 3 Leitbilder,
60 Optionen
Gegenstromprinzip (§ 1 Abs. 3 ROG)Anpassungspflicht gilt nur für an der Planung Beteiligte
Beteiligung soll Abwägungsfehler vermeiden helfen: BauGB § 4a Abs. 1: Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange.
ROG § 7 Abs. 6: Es ist vorzusehen, dass den öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeitfrühzeitig und effektiv Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und seiner Begründung sowie zum Umweltbericht zu geben ist. Vgl. §§ 3, 4, 4a BauGB
Raumplanungsebenen – Anpassung – Gegenstrom - öffentliche u. private Belange
Raumordnung des Bundes (ROG, RoV)Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit 8 Maßgaben,
( § 1 Abs. 2 ROG, s.u. Notizen); 49 Grundsätze der Raumordnung, im Sinne der Leitvorstellung anzuwenden. Nur in der ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee stellt der Bund auch Ziele der Raumordnung auf (wie die Länder und Regionen)
Landesplanung (LaplaG, RO-Pläne)Grundsätze der Raumordnung durch Raumordnungspläne konkretisieren, darin
bilden Ziele der Raumordnung das eigentliche Steuerungsinstrument (verbindl. Vorgabe, abschließend abgewogen, planerische Letztentscheidung als zeichn./textliche
Festlegung mit Anpassungspflicht für Gemeinden und TÖB), zu kennzeichnen
Regionalplanung (LaplaG/RegplaG)Grundsätze und hochstufige Ziele der Raumordnung durch Regionalpläne
(Raumordnungspläne für Teilräume der Länder) weiter konkretisieren, Entwicklung aus Raumordnungsplan für das Landesgebiet
Bauleitplanung Gemeinden (BauGB)Darstellungen (FNP) und Festsetzungen (B-Plan, VE-Plan, weitere
Satzungen) nach Anpassung an die Ziele der Raumordnung
Fachplanungen
Öffentliche Planungsträger
§ 5 ROG, § 7 BauGB
Träger öffentlicher
Belange
Anpassungspflicht (sofern beteiligt; top down)Beteiligung, Abwägung ( bottom up)
Öffentlichkeit
Anpassungspflicht: die planerische Letztentscheidung nach Beteiligung und Abwägung ist bindend für nachfolgende Planungsebenen, öffentliche Planungsträger, Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit(§ 1 Abs. 4 und § 7 BauGB, § 4 Abs. 1 u. § 5 ROG)
überörtliche Belange der Raumordnung
Aufgaben Teilräume entwickeln, ordnen, sichern durch
RO-Pläne Abstimmung raumbedeutsamer Planungen u. Maßnahmen (ROV) Konfliktausgleich Vorsorge für Funktionen u. Nutzungen des Raumes
Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit Maßgaben: 1. freie Entfaltung der Persönlichkeit und Verantwortung ggü. künftigen Generationen,2. natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln, 3. Standortvoraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklungen,4. Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen halten,5. prägende Vielfalt der Teilräume stärken,6. gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen herstellen, 7. räumliche u. strukturelle Ungleichgewichte alte/neue Länder ausgleichen,8. räumliche Voraussetzungen für Zusammenhalt EU und Europa schaffen.
überörtliche Belange der Raumordnung
gleichwertige Lebensverhältnisse (Art. 72 GG, § 1 ROG), ausgeglichene „wisök“-Verhältnisse in Teilräumen (ROG), Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern (sozialer Bundesstaat, Art. 20 GG)
Zentrale Orte: Gewährleister der Nachhaltigkeitsforderung (§ 1 Abs. 2 ROG):
Ökonomisch: Auslastung/effiziente Nutzung öffentl. Infrastruktur, Rentabilität privater Güter und Dienstleistungen durch ausreichend tragfähige Versorgungsbereiche
Ökologisch: Ressourcenschonung (weniger Siedlungsflächenverbrauch, Schutz wertvoller Freiräume, weniger Treibstoffverbrauch durch Verkehrsminimierung (Summe aller Wege
zum Zentrum am kürzesten (Bsp. Schule zentral und dezentral) Sozial: keine unversorgten Räume entstehen lassen (sozialer Bundesstaat)
überörtliche Belange der Raumordnung
räumlich zu: 1. Siedlungsstruktur2. Freiraumstruktur3. Verdichtungsräume4. ländliche Räume5. strukturschwache Räume
49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung (§ 2 Abs. 2 ROG):
sachlich zu: 1. Erholung2. Freizeit/Sport3. Kultur / Kulturlandschaft4. Land- und Forstwirtschaft5. Lärmschutz/Luftreinhaltung6. Naturgüter/Biotopverbund7. Siedlungstätigkeit8. Soziale und technische Infrastruktur9. Verkehr10. Verteidigung11. Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz12. Wirtschaft/Gewerbe/DL13. Wohnen
überörtliche Belange der Raumordnung49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung (§ 2 Abs. 2 ROG) und BauGB-
Grundsätze: (ausführlich, s.u. Notizen zur Folie)
• Zentrale Orte: Konzentration auf Zentrale Orte bei Siedlungstätigkeit (Wohnen, Arbeitsstätten), sozialer Infrastruktur, Einzelhandel, großfl. EH (verbrauchernahe Versorgung, Zentrale Versorgungsbereiche)
• Verdichtete Räume: Wohn-, Produktions- und DL-Schwerpunkte
• Siedlungsentwicklung: auf integriertes Verkehrssystem ausrichten, Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung gewährleisten
• Luftaustausch: Freiraum für Luftaustausch erhalten
• Erholung in N+L siedlungsnah sicherstellen
• Verkehrsverlagerung in hoch belasteten Räumen auf Schiene und Wasserstraße, Zielgruppe u.a.: Pendler, Gütertransit
• Verkehrsvermeidung durch Funktionsmischung (Bsp. Zentrale Orte)
• Flächenverbrauch: Reduzierung
Überörtlicher Belang – Verkehrsvermeidung
Schule
Schule
- Soziale Infrastruktur in Zentralen Orten konzentrieren- Verkehr vermeiden
4 Schüler: Schulweg insgesamt?
• Zentraler Schulstandort: 4 x 5 km = 20 km
• Dezentraler Schulstandort: 9 + 8 + 4 + 3 km = 24 km
5 km
8 km
3 km
9 km
4 km
5 km
5 km
5 km
2003 2020
Grundsätze und Ziele der Raumordnung (§ 3 ROG, im Wortlaut s.u. Notizen)
Grundsätze: allgemeine Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums ...für nachfolgende Abwägungs- oder ErmessensentscheidungenGrundsätze und sonstige Erfordernisse (in Aufstellung befindliche Ziele der RO, Ergebnisse von Raumordnungsverfahren, landesplanerische Stellungnahmen) sind zu „berücksichtigen“ („gelbe Ampel“).
Ziele: Verbindliche Vorgabe vom Träger der Landes- und Regionalplanung als textliche oder zeichnerische Festlegung, räumlich oder sachlich bestimmt, Beteiligung von Gemeinden und TÖB; abschließend abgewogen, Letztentscheidung; Kein Abwägungsspielraum, Beachtung/ Anpassung („rote Ampel“); für öffentliche Stellen (u.a. kommunale Bauleitplanung) gilt Beachtenspflicht bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gem. § 4 Abs. 1 ROG bzw. Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 BauGB (Eselsbrücke: Zahlendreher 4-1, 1-4); Anpassungspflicht gem. BauGB schließt auch nachträgliche Änderung von Bauleitplänen, insbesondere FNP, ein.
Ziele der Raumordnung
Kontext Flächenverbrauch
Ziele der RO„verbindliche Vorgabe“ in RO-Plänen“ § 3 ROG
Ziele allg.: smart-Regel
Grundsatz: allg. Aussagen
Unterschied Ziel/Grundsatz: Ziel: Kein AbwägungsspielraumBeachtung = „rote Ampel“ Grundsatz: AbwägungsspielraumBerücksichtigung = „gelbe Ampel“
- Landesplanerische Letztentscheidung- Beachtens-/Anpassungspflicht für Bauleitplanung- Konkretisierung ja, Abwägung nein (i.S. berücksichtigen)
Ziele "Festlegungen"
Inhalträumlich und sachlich
bestimmt, abschließend abgewogen,
textlich/zeichn. festgelegt
Form
sprachlich verbindlich:
ist zu; hat zu, zulässig, Vorrang vor
Ziele der RO Sprachliche
Verbindlichkeit
Grundsatz oder Ziel?1. Eine ressourcenschonende Siedlungsstruktur soll angestrebt werden.2. Siedlungserweiterungen zu Lasten des „Freiraumes mit besonderem
Schutzanspruch“ sind unzulässig.3. Im Verlauf von „Grünzäsuren“ ist das Zusammenwachsen von Siedlungsbereichen
zu verhindern, bezogen auf bestehende Bebauungsgrenzen ist eine weitere Siedlungstätigkeit unzulässig.
4. Wohnungsnahe Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen sollen geschaffen werden.5. Einer teilräumlich einseitigen Konzentration von Einzelhandelsgroßprojekten soll
entgegengewirkt werden.6. In Gemeinden ohne mittel- und oberzentrale Funktion ist Siedlungsentwicklung nur
für die Eigenentwicklung möglich, ein Angebotszuwachs von 10 % des Wohnungsbestandes von 2003 darf im Planungszeitraum nicht überschritten werden.
7. Raumbedeutsame Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche sind in der Regel nur Ober- und Mittelzentren zuzuordnen.
8. Besucherintensive, städtebaulich nicht integrierbare Freizeiteinrichtungen sind an Schienenhaltepunkten (mind. S-Bahn und Regionalbahn) anzulegen.
9. Eine enge verkehrsgünstige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten ist anzustreben.
Grundsatz oder Ziel
1. Zur Deckung des Luftverkehrsbedarfs Brandenburgs und Berlins sind die Planung und der Bau eines neuen internationalen Verkehrsflughafens vordringlich zu betreiben. Der neue Flughafen ist mit leistungsfähigen Verbindungen zum übrigen Verkehrsnetz, insbesondere zum Schienennetz und zum öffentlichen Personennahverkehr, zu versehen. Die hierfür erforderlichen Verkehrstrassen und -räume sind - auch alternativ - zu sichern. Kurzstreckenluftverkehr ist grundsätzlich durch Eisenbahnfernverkehr zu ersetzen.
2. Zur Deckung des Luftverkehrsbedarfes in Brandenburg und Berlin sind die Planung und der Ausbau des Flughafens Schönefeld zu einem internationalen Verkehrsflughafen als Single-Standort vordringlich zu betreiben. Damit soll gleichzeitig das vorhandene Flughafensystem abgelöst werden.
Raumordnung in der Hauptstadtregion
1. Situation nach der Wende in Berlin-Bbg 2. Flächenmanagement am Beispiel des LEP eV3. Gemeindegebietsreform – Änderungsbedarf LEP eV
2. Situation nach der Wende in Berlin-Bbg
Mauerfall, Freizügigkeit für West-Berliner Einwohner, Gewerbe
Kaufkraftsprung im Osten Einzelhandelsdilemma („Konsum“) Motorisierung der Ost-Berliner Wohnwünsche (Krise der „Platte“)
Suburbanisierungspotential Einwohner, Gewerbe, Handel
130 000 Schwellenhaushalte (Eigenheimpreis 165 000 EUR)
2. Situation nach der Wende in Berlin-Bbg
80%
20%
54%46%
51% 49%
0%
20%
40%
60%
80%
Berlin Hamburg München
Stadt-/Umland- Einwohnerverhältnis
Stadt
Umland
3. Raumordnung am Beispiel des LEP eV
Meilensteine der planerischen Zusammenarbeit Ziele des Planes Erfolgskontrolle
Meilensteine der plan. Zusammenarbeit
Auftrag GRK 1992: Gemeinsame Aufstellung LEPro (Gesetz) 1992-1998
LEP eV Streit um
Berliner FNP 1993-1994 Abgrenzung der Regionalplanungs-Regionen in
Brandenburg 1992-1993
Meilensteine der plan. Zusammenarbeit
„Der Marsch durch die Institutionen“ 1990-1996 PRA, GRA, GSTK, Viererrunde, KO-Ausschuss, GRK,
GASt; IMAG, PlaKo Kanzleien fordern (Plako 9.12.1993):
„Gemeinsame Landesplanung institutionalisieren“ 4.4.1995 Unterzeichnung Staatsvertrag (Glienicker Brücke)
1.1.1996 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Streitbeilegung, 84/16, Tandemprinzip Leiter/Vertreter, 4 Augen/2 Länder, Einvernehmen b. Angelegenheiten von Bedeutung, hälftige Sachkosten, Konflikttreppe
Konflikttreppe der gem. Landesplanung
Landesplanungskonferenz Factory-Outlet-Center, Eichstädt,
restriktive Linie zu FOC Staatssekretäre Einkaufszentren
Borsig-Gelände Berlin-Tegel Bedenken Bbg; mit Auflagen befürwortetMärkische Spitze“ in Berlin-Marzahn Bedenken Bbg; mit Auflagen geduldet
Möbelmarkt Walter in Vogelsdorf Bedenken Bln; mit Auflagen befürwortet
Multiplex-Kino in Wildau Bedenken Bln; abgelehnt, mangels Ziel vor LEP eV-Inkraftsetzung verwirklicht
LEP eV - Ziele des Planes
Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin Beginn der Entwurfsarbeit: 1992 In-Kraft-Treten der Rechtsverordnung: 21.3.1998
LEP eV - Ziele des Planes
Typ 3: 10 %
Typ 1: 50 %Typ 2: 25 %
1990: 276 Gemeinden
Erläuterung s.u. Notizen
LEP eV-Erfolgskontrolle – Berichtspflicht
Erster Flächenbericht: 25.7.2000 http://www.mlur.brandenburg.de/g/brolepev.pdf
Zweiter Flächenbericht (Raumordnungsbericht 2004)
Wichtiges Hilfsmittel für Erfolgskontrolle/Evaluierung: digitales Raumordnungskataster und Planungsinformationssystem
http://www.bbr.bund.de/moro/index.html?/moro/archiv/fallbeispiele/berlin_brandenburg.htm
Suburbanisierung
Wanderungen ins Berliner Umland seit 1991 (Saldo)
-5.000
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
1990 1992 1994 1996 1998 2000
Berlin
äußererEntwicklungsraumBrandenburg
neue Bundesländer
alte Bundesländer
Ausland
Einwohnerwachstum eV 1990-2002: 180.000 EW
1990: 785.000 EW 2002: 966.850 EW
LEP eV-Erfolgskontrolle
befürwortete Wohnbaustandorte im Umland 1999 und 2000
82%
16%2%
Siedlungsbereich
gelber Freiraum
grüner Freiraum
LEP eV-Erfolgskontrolle
Einwohnerzuwachs 1990-2000: Typ 1: 8 % (Planziel: 50 %)
Typ 2: 38 % (Planziel: 25 %)
Typ 3: 40 % (Planziel: 10 %)
Gemeinden mit Schienenhalt: + 74.454 EW (+12 %)Gemeinden ohne Schienenhalt: + 65.745 EW (+37 %)
Siedlungsflächenwachstum 1996/2000 eV: 8,1 % Bund: 4,4 %
LEP eV-Erfolgskontrolle
Einwohnerwachstum von Typ 3-Gemeinden 1990-2000 nach Entfernungszonen
3. Hinter Berliner Ring Groß Schulzendorf 23 %
4. Außengrenze eV Nunsdorf -12 %
1. Berlin-Anrainer Schönfließ 398 % Großziethen 315 % Seeburg 189 % Eiche 178 %
2. „2.Reihe“ Diedersdorf 141 %
LEP eV-Erfolgskontrolle
-14%
-26%
-43%
-45%-40%
-35%-30%
-25%
-20%-15%
-10%-5%
0%
Typ 1
Typ 2
Typ 3
Verhinderung geplanter Wohnbauflächen im eV durch Landesplanung (GL) seit 1990
Typ 3-Gemeinden: 2.062 ha
Alle Gemeinden: 3.500 ha
= 10 x Flughafen Tempelhof
4. Gemeindegebietsreform – Änderungsbedarf LEP eV
GGR Brandenburg: 1992: 1.813 2003: 436
Verhältnis 4,2:1 (nach Saarland, Hessen, NRW an 4. Stelle)
Leitlinien 2000 zur Gemeindeneugliederung Einheitsgemeinden im eV
1990: 276 2003: 63 (4,4:1)
Ausgangsfragen
Wie reagiert die Landes- und Regionalplanung auf die Gemeindegebietsreform?
Zielgenauigkeit gemeindebezogener Festlegungen um Faktor 4,4 verschlechtert
EKZ auf der grüner Wiese offiziell erlaubt? Neue Wohnparks in Ortsteilen ohne Schienenanschluss? Gewerbegebiet aufs Dorf? zentralörtliche Einrichtungen (u.a. Schule, Schwimmbad,
Hochschule, Behörden) im Vorort ? Darf Landes- und Regionalplanung ortsteilscharfe Festlegungen
treffen? Wie machen es die anderen Länder?
LEP eV - Handlungsbedarf
1. Gebietsreform lässt Pläne veralten (eV-Gebiet, Namen)2. Gebietsvergrößerung macht Ziele mit Gemeindebezug
unscharf. 3. Nachhaltigkeitsgrundsätze ROG 1998 nicht konkretisiert
Konzentration Siedlung, soz. Infrastr., Modal split, Mischung (30 ha-Ziel verlangt Konzentration und Baudichte)
4. Gerichtsurteile führen zur Nichtigkeit von Zielen (10 %, EKZ, Flughafen, RP)
5. FNP-Änderungen nach GGR
Empfehlung
Ziele ändern bzw. neu aufstellen Versorgungskerne zentralörtliche Siedlungsgebiete regional bedeutsame Gewerbestandorte
Steuerung von Siedlungsentwicklung Zentralörtliche Funktionen Einzelhandel Gewerbe
Weitere Aufgaben der GL
(Aufstellung von Raumordnungsplänen) Aufsicht über Regionalplanung, Genehmigung RP Anpassung Bauleitplanung, ZAV Untersagungsverfahren ROV Braunkohlensanierungspläne Raumordnungsbericht alle 4 Jahre Nachbarabstimmung
Zielabweichungsverfahren (§ 11 ROG)
Abweichung im Einzelfall zulassen
wenn raumordnerisch vertretbar Grundzüge der Planung nicht berührt
(Atypischer Fall, Gleichheitsgrundsatz)
antragsbefugt: alle, die Ziele der RO zu beachten haben
GL-ZAV: Großbeeren JVA, Großziethen, Splittersiedlung Umsiedlung Selchow
Untersagungsverfahren (§ 12 ROG)
Gegen Planungen und Maßnahmen (Baugenehmigung), die gegen Ziele der RO verstoßen (unbefristet) (in Aufstellung befindliche Ziele: für 2 Jahre; im Einvernehmen mit fachlich zuständigen Ressorts in Brandenburg und Berlin) (Art. 14 LPlV)
Bsp. LEP Flughafen Schönefeld 6 Untersagungen 9 weitere im Verfahren 78 Planungen kritisch eingestuft
Vorsorge gegen ungesunde Lebensbedingungen und Entschädigungspflichten, die bei Änderung von Bebauungsplänen entstehen:
Bsp. Windteilpläne
Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) – Wann? RoV Prüfung der Raumverträglichkeit von folgenden Planungen, Maßnahmen, wenn im Einzelfall raumbedeutsam u.
überörtliche Bedeutung, weitere (P+M, rb, üB) nach Landesrecht möglich: 1. BimSch-Anlage (§ 4 BimSchG) im Außenbereich, Nr. 1-10, Anlage 1 UVPG2. kerntechnische Anlage3. Endlagerung radioaktiver Abfälle 4. Deponie5. Abwasserbehandlungsanlage6. Rohrleitungsanlage7. Gewässerausbau, Häfen ab 100 ha, Deiche/Dämme, Landgewinnung Meer8. Bundesfernstraße9. Schienenstrecken Bund, Rangierbahnhöfe, KLV-Terminals10. Versuchsanlage für spurgeführten Verkehr11. Bundeswasserstraße12. Flugplatz13. (aufgehoben)14. HS-Freileitungen ab 110 kV, Gasleitungen ab 300 mm15. Feriendörfer, Hotelkomplexe, Beherbergung, Freizeitanlagen 16. bergbauliche Vorhaben17. Abbau oberflächennahe Rohstoffe ab 10 ha Fläche 18. Magnetschwebebahnen19. Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe
Landesplanungsvertrag Berlin-Brandenburg:Art. 16 Abs. 2 Landesstraßen
Vorhabenbezogene Fachplanungen - Planfeststellung
Raumordnungsverfahren
1. Überörtlich raumbedeutsames Vorhaben?
2. Antragskonferenz: Erörterung Untersuchungsrahmen (Scoping), Erstellung ROV-Verfahrensunterlage, Vollständigkeitsprüfung (Verfahrens-Beschleunigung)
3. Einleitung: auf Antrag bzw. von Amts wegen; Beginn 6 Monats-Frist4. Beteiligungsverfahren: Verfahrensunterlage vom Träger der Planung öffentliche Auslegung in betroffenen Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Bezirken von Berlin, Verteilung an die TÖB zur Stellungnahme5. Prüfung der Raum- und UmweltverträglichkeitGrundlage: Verfahrensunterlage, Stellungnahmen BV, Recherchen, ggf. ErörterungsterminBewertung durch Landesplanung (Ziele, Grundsätze und sonst. Erfordernisse der RO)6. Abschluss: landesplanerische Beurteilung (sonstiges
Erfordernis d. RO) Feststellung, ob wie geplant, mit Maßgaben oder nicht vereinbar (Rechtswirkung?)
7. Unterrichtung: Vorhabenträger, Beteiligte und Öffentlichkeit
Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG)
Berlin-Brandenburg 1990-6/2001 Anträge gesamt: 1.096 Verzicht auf ROV: 571 (Absehensregel § 15 Abs. 2 ROG)
davon Zustimmung: 477 Ablehnung: 94
ROV positiv: 260 ROV negativ: 25 Antrag zurückgezogen: 125 Laufende ROV: 100Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg,
http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 13
Abgeschlossene ROV in Berlin-Brandenburg
1990-6/2001
Abgeschlossene ROV: 289 94 % positiv 17 ROV negativ
Positive landesplanerische Beurteilung „fast immer mit Maßgaben verbunden“
Bsp. Flughafen, Magnetbahn, Schnellbahntrasse
Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg, http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 27
top related