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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald � Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft erhebt ab dem 1. November 2010

für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygiene-rechtlicher Vorschriften die folgenden Gebühren 6

� Beratungstermine der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald im November 2010 7

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 100 PE von Lamsfeld nach Groß Liebitz 8

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 PVC von Goyatz nach Jessern 9

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 200 PVC vom Wasserwerk Ressen nach Goyatz 10

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 PVC von Ressen nach Zaue 11

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 110 PVC von Ullersdorf nach Trebitz, in der Gemarkung Trebitz 12

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Zweckverbandes Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS), Trebbiner Straße 30, 15838 Mellensee, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 100 Az und DN 110 PE-HD in der Gemarkung Töpchin 13

17. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 28.10.2010 Nummer 33

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

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Seite � Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Landesumweltamtes

Brandenburg, Regionalabteilung Süd, von-Schön-Straße 7, 03050 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine gewässerkundliche Messanlage (Pegelhäuschen Treppendorf an der Berste) 14

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150/200 Az zwischen Neu Zauche in Richtung Radensdorf, entlang der L 44 15

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 200 Asbestzement) in der Flur 1 der Gemarkung Sacrow und der Flur 2 der Gemarkung Neu Zauche, Ortsverbindung Sacrow-Neu Zauche, entlang der K 6109 (Sacrower Weg) 16

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 200 Asbestzement) in der Flur 3 der Gemarkung Waldow und der Flur 2 der Gemarkung Sacrow, Ortsverbindung Waldow-Sacrow, entlang der K 6109 (Waldower Dorfstraße) 17

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 90x8.2 PE 80) in den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Laasow, Verbindung zwischen Laasow in Richtung „Burghof“ (Laasower Dorfstraße) 18

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 90x8.2 PE 80) in der Flur 2 der Gemarkung Laasow, Verbindung zwischen Ortslage Laasow in Richtung „Mühle“ (Laasower Dorfstraße) 19

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 110x10.0 PE 80) in den Fluren 3 und 1 der Gemarkung Sacrow sowie in der Flur 2 der Gemarkung Laasow, Abzweig zwischen Sacrow-Waldow in Richtung Laasow 20

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 100/150 Az mit Zubehör) in den Fluren 1 und 3 der Gemarkung Siegadel (Verbindung aus Richtung Wasserwerk Sacrow-Waldow in Richtung Ortslage Siegadel 21

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 100/150/200/250 Az, DN 200 Eternit, DN 110x18.3 PE 80, DN 110x7.8 PE 80 mit Zubehör und Steuerkabel) in den Fluren 2 und 3 der Gemarkung Waldow sowie in der Flur 4 der Gemarkung Sacrow (Verbindung zwischen Waldow und Wasserwerk Sacrow-Waldow sowie in Richtung Siegadel und Mochow) 22

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 100 Az mit Zubehör) in der Flur 2 der Gemarkung Mochow (Verbindung von Richtung Wasserwerk Sacrow-Waldow in Richtung Ortslage Mochow) 23

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Seite � Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser

GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 Az mit Zubehör zwischen den Orten Wußwerk und Alt Zauche 24

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 / 100 Az mit Zubehör zwischen den Orten Briesensee und Burglehn 25

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 Az mit Zubehör zwischen den Orten Caminchen und Burglehn und Abzweig nach Wußwerk 26

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 600 in der Gemarkung Waltersdorf 27

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung DN 100 AZ in Zeesen 28

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 600 in der Gemarkung Waßmannsdorf 29

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 600 in der Gemarkung Schulzendorf 30

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 600 in der Gemarkung Großziethen 31

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 100 in der Gemarkung Brusendorf 32

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 200/150 PVC/Az vom Wasserwerk Krausnick nach Neu Lübbenau zur Versorgung u. a. der Gemeinde Krausnick-Groß Wasserburg 33

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 300/150 Az/GGG zur Versorgung des Wohngebietes zwischen Bohnsdorfer Chaussee und der Straße Am Seegraben in der Gemeinde Schönefeld 34

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Seite � Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser-

und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 300 in der Gemarkung Waltersdorf 35

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 300 in der Gemarkung Schulzendorf 36

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 300 in der Gemarkung Schönefeld 37

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 zur Versorgung der Waldstraße in Bestensee 38

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 100 in der Dorfstraße und im Berliner Weg in Deutsch Wusterhausen 39

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 in der Zeesener Straße in Bestensee 40

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung zur Versorgung des Neubaugebietes im südlichen Teil der Gemeinde Königs Wusterhausen 41

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 300 zur Stabilisierung der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Königs Wusterhausen 42

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung DN 250 ST in Bestensee - Mozartweg, Schmale Straße, Breite Straße 43

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung DN 250 ST in Zeesen 44

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung DN 100 Az zur Überleitung des im Erholungsdorf Hölzerner See und im Kinder- und Erholungsdorf Frauensee (beide Gemeinde Heidesee) anfallenden Schmutzwassers 45

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung DN 100 GG zur Entsorgung des Schmutzwassers im nördlichen Bereich der Ortslage Pätz 46

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Seite � Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser-

und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung DN 150 AZ in Königs Wusterhausen 47

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Lübben (Spreewald), Poststraße 5, 15907 Lübben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Straßenentwässerungsanlagen, Bereich Hartmannsdorfer Straße Nord 48

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Lübben (Spreewald) zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die zentrale öffentliche Schmutzwasserleitung im Bereich der Lieberoser Straße, Kiefernweg, Am Ostbahnhof 49

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserversorgungsleitung DN 200 (Az und tlw. PE-HD) von im Luckauer OT Fürstlich Drehna, entlang der Crinitzer Straße (L 56) bis zum Ortseingang Crinitz 50

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserversorgungs-leitung DN 150 vom Wasserwerk Zieckau (Druckerhöhungsstation) zur Ortslage Zieckau 51

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung zur Versorgung des Gemeindeteiles Tugam (Stadtgemeinde Luckau, Ortsteil Fürstlich Drehna) 52

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitungen DN 200 und DN 100 des Ortsnetzes Fürstlich Drehna unterirdisch entlang Tugamer Weg und Alte Calauer Straße bis zur Apfelallee (DN 200 AZ) bzw. von der Straße „Am Windmühlenberg“ entlang Crinitzer Straße und Waldstraße (DN 100 GG) zur Versorgung des zur Stadtgemeinde Luckau gehörenden Ortsteiles Fürstlich Drehna 53

� Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- bescheinigung für die Trinkwasserleitung im Ortsteil Bergen (Stadtgemeinde Luckau) 54

Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen Trink- und Abwasserzweckverband Luckau

� Zweite Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau vom 30. November 2005 55-56

� Jahresabschluss für das Jahr 2008 57 Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV)

� 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung des MAWV 58-60 � 3. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des MAWV 61-62

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Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft erhebt ab dem 1. November 2010 für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygiene-rechtlicher Vorschriften die folgenden Gebühren: 1. Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei gewerblichen Schlachtungen

Tierart Einhufer Rind Schaf/Ziege Schwein Haarwild

(Gebühr je

Tier) (Gebühr je Tier) (Gebühr je Tier) (Gebühr je Tier) (Gebühr je Tier)

Kategorie

1 Tier je Tag 31,37 € 24,34 € 15,74 € 18,80 € 17,12 €

2 Tiere je Tag 27,32 € 20,29 € 11,69 € 14,75 € 13,07 €

3 Tiere je Tag 25,97 € 18,94 € 10,34 € 13,40 € 11,72 €

4 Tiere je Tag 25,29 € 18,27 € 9,66 € 12,73 € 11,04 €

5 Tiere je Tag 24,89 € 17,86 € 9,26 € 12,32 € 10,64 €

6-10 Tiere je Tag 21,35 € 14,60 € 6,00 € 8,80 € 7,35 €

11-20 Tiere je Tag 20,70 € 14,10 € 5,45 € 8,20 € 6,85 €

21-35 Tiere je Tag 20,35 € 13,80 € 5,20 € 7,80 € 6,60 €

36-45 Tiere je Tag 16,65 € 11,10 € 5,20 € 7,00 € 5,50 €

über 45 Tiere je Tag 16,65 € 11,10 € 5,20 € 6,10 € 5,50 €

2. Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen

Einhufer 32,00 €

Rind 20,00 €

Schaf 11,50 €

Schwein 18,00 €

Haarwild 13,00 €

3. sonstige Untersuchungen I. BSE-Probeentnahme 1. Probe je Tag und Betrieb: 8,80 € jede weitere Probe je Tag und Betrieb: 6,55 € II. Trichinenuntersuchung bei Haarwild 3,00 €

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

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Beratungstermine der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald im November 2010

Ausschuss Termin/ Sitzungsort Gesundheits- und Sozialausschuss (GSA)

01.11.2010, 18.00 Uhr, Sitzungsraum, Zimmer 116, Brückenstr. 41, 15711 Königs Wusterhausen

Kreistag (KT) 10.11.2010, 16.00 Uhr, Großer Sitzungssaal,

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Ausschuss für Bauen und Umwelt (ABU)

15.11.2010, 17.00 Uhr, Sitzungssaal des neuen Rathauses, Richard-Israel-Straße 1, 15732 Schulzendorf

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 100 PE von Lamsfeld nach Groß Liebitz Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben beim Landkreis Dahme-Spreewald als Untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Lamsfeld Flur 1 Flurstücke: 367, 383, 384, 42, 386, 388, 392, 394, 396, 400, 399, 402, 401, 409, 411, 410, 51, 58/1, 58/2, 56, 57, 419, 418, 422, 423,

425, 424, 429, 433, 430, 432, 431 Gemarkung Groß Liebitz Flur 3 Flurstücke: 183, 184, 185, 186, 263, 264, 261, 259, 262, 260, 257, 255,

256, 253, 254, 251, 252, 249, 250, 247, 245, 246, 243, 241, 239, 237, 238, 235, 236, 233, 231, 232, 229, 227, 228, 225, 223, 221, 222, 219, 217, 218, 215, 216, 213, 214, 16

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/143). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

9

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 PVC von Goyatz nach Jessern Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben beim Landkreis Dahme-Spreewald als Untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung: Jessern Flur: 1 Flurstücke: 600, 601, 631, 630, 597, 632, 587 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/140). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 200 PVC vom Wasserwerk Ressen nach Goyatz Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben beim Landkreis Dahme-Spreewald als Untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Ressen, Flur 2, Flurstücke 177, 126 Gemarkung Goyatz Flur 1 Flurstücke: 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 170, 169. Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/141). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 PVC von Ressen nach Zaue Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben beim Landkreis Dahme-Spreewald als Untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Ressen, Flur 2, Flurstücke 211, 206 Gemarkung Zaue Flur 1 Flurstücke: 551, 559, 560, 133, 132, 131, 563, 566, 565. Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/142). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 110 PVC von Ullersdorf nach Trebitz, in der Gemarkung Trebitz Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband (GWAZ), Kaltenborner Straße 91, 03172 Guben beim Landkreis Dahme-Spreewald als Untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung: Trebitz Flur: 4 Flurstücke: 401, 399, 397, 395, 482, 483, 389, 387, 385, 383,

381, 377, 373, 369, 367 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/120). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Zweckverbandes Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS), Trebbiner Straße 30, 15838 Mellensee, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 100 Az und DN 110 PE-HD in der Gemarkung Töpchin Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Zweckverband Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS), Trebbiner Straße 30, 15838 Mellensee, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für das nachfolgend genannte Grundstück zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, das belastete Grundstück für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über das Grundstück zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf das nachfolgend genannte Grundstück: Gemarkung Töpchin Flur 2 Flurstücke: 67, 68, 70, 83, 752, 757 Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/128). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung Süd, von-Schön-Straße 7, 03050 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine gewässerkundliche Messanlage (Pegelhäuschen Treppendorf an der Berste) Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat das Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, von-Schön-Straße 7, 03050 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die oben genannte gewässerkundliche Messanlage die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlagen zu betreten und zu nutzen, gewässerkundliche Messungen vorzunehmen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf der Schutzfläche keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der gewässerkundliche Messanlage beeinträchtigen oder sonst gefährden könnten. Die gewässerkundliche Messanlage und deren Schutzfläche befinden sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf dem folgenden Grundstück: Gemarkung Treppendorf, Flur 2, Flurstück 56 Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Dahme- Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-003/4). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150/200 Az zwischen Neu Zauche in Richtung Radensdorf, entlang der L 44. Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung, einschließlich des Neubaus der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Neu Zauche Flur 4 Flurstücke: 50, 51, 45, 33, 27, 26, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 2, 1 Gemarkung Briesensee Flur 3 Flurstücke: 103, 114, 221, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 164,

165, 166, 167, 168, 169 Gemarkung Wußwerk Flur 1 Flurstücke: 28, 27, 26/1, 24, 34, 22, 21, 20, 19, 18, 14, 13/2, 11 Gemarkung Briesensee Flur 3 Flurstücke: 186, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 197, 198, 199, 200, 202, 207, 209, 215, 216 Flur 2 Flurstück: 44 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/144). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 200 Asbest-zement) in der Flur 1 der Gemarkung Sacrow und der Flur 2 der Gemarkung Neu Zauche, Ortsverbindung Sacrow-Neu Zauche, entlang der K 6109 (Sacrower Weg) Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Sacrow Flur 1 Flurstücke: 2, 27, 28, 3, 30, 6 Gemarkung Neu Zauche Flur 2 Flurstücke: 69, 70/1, 70/2, 71, 73, 74, 75, 76, 77 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/115). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 200 Asbest-zement) in der Flur 3 der Gemarkung Waldow und der Flur 2 der Gemarkung Sacrow, Ortsverbindung Waldow-Sacrow, entlang der K 6109 (Waldower Dorfstraße) Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Sacrow Flur 2, Flurstück 1 Gemarkung Waldow Flur 3 Flurstücke: 113/1, 113/2, 133/3, 135/1, 137, 138, 139, 140, 144, 145, 146,

147, 148, 41, 43, 44, 50 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/116). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 90x8.2 PE 80) in den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Laasow, Verbindung zwischen Laasow in Richtung „Burghof“ (Laasower Dorfstraße) Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Laasow Flur 1 Flurstücke: 177, 338 Flur 2 Flurstücke: 206, 226 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/117). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 90x8.2 PE 80) in der Flur 2 der Gemarkung Laasow, Verbindung zwischen Ortslage Laasow in Richtung „Mühle“ (Laasower Dorfstraße) Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Laasow Flur 2 Flurstücke: 112, 113, 126, 127, 129, 130, 131, 198, 199, 204, 206, 225, 226, 228 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/118). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 110x10.0 PE 80) in den Fluren 3 und 1 der Gemarkung Sacrow sowie in der Flur 2 der Gemarkung Laasow, Abzweig zwischen Sacrow-Waldow in Richtung Laasow Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Laasow Flur 2 Flurstücke: 194, 195, 3/2 Gemarkung Sacrow Flur 3 Flurstücke: 229, 231, 236, 237, 238 Flur 1 Flurstücke: 59, 61, Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/119). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 100/150 Az mit Zubehör) in den Fluren 1 und 3 der Gemarkung Siegadel (Verbindung aus Richtung Wasserwerk Sacrow-Waldow in Richtung Ortslage Siegadel Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Siegadel Flur 3 Flurstücke: 42, 44, 46, 53 Flur 1 Flurstück: 53 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/121). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 100/150/200/250 Az, DN 200 Eternit, DN 110x18.3 PE 80, DN 110x7.8 PE 80 mit Zubehör und Steuerkabel) in den Fluren 2 und 3 der Gemarkung Waldow sowie in der Flur 4 der Gemarkung Sacrow (Verbindung zwischen Waldow und Wasserwerk Sacrow-Waldow sowie in Richtung Siegadel und Mochow) Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Sacrow Flur 4, Flurstück 12 Gemarkung Waldow Flur 3 Flurstücke: 100, 101, 102, 104/5, 106, 108, 109, 111, 113/2, 114, 60, 61/1,

63, 64, 66, 67, 68, 69 Flur 2: Flurstücke: 72, 81, 82 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/121). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung (DN 100 Az mit Zubehör) in der Flur 2 der Gemarkung Mochow (Verbindung von Richtung Wasserwerk Sacrow-Waldow in Richtung Ortslage Mochow) Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Mochow Flur 2: Flurstücke: 1, 10, 11, 15, 17, 32, 4, 6 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/123). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 Az mit Zubehör zwischen den Orten Wußwerk und Alt Zauche Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Alt Zauche, Flur 3, Flurstück 82; Gemarkung Wußwerk, Flur 3, Flurstück 133/5. Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/136). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 / 100 Az mit Zubehör zwischen den Orten Briesensee und Burglehn Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Briesensee Flur: 2 Flurstücke: 236, 42, 45/2, 47/2, 48/2, 49/2, 51/14 Gemarkung Radensdorf Flur 6: Flurstücke: 108, 146, 49/2 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/137). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 Az mit Zubehör zwischen den Orten Caminchen und Burglehn und Abzweig nach Wußwerk Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Berliner Straße 19-21, 03046 Cottbus, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Briesensee, Flur 3, Flurstücke 103 und 257 Gemarkung Caminchen Flur 1: Flurstück: 117 Flur2: Flurstücke: 205, 44, 45, 46, 47, 48, 49 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (67/3-110-20-001/138). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 600 in der Gemarkung Waltersdorf Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Waltersdorf (KW) Flur 2 Flurstücke: 45/21, 45/23, 56/8, 173, 174, 175, 176, 177, 179, 180, 181/1,

182, 184, 185, 187, 188, 193, 194, 195, 196, 246, 247, 253, 254/1, 254/2, 273/2, 374, 378, 379, 459, 461, 464, 468, 494, 495, 509, 529, 530, 532, 533

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/62). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung DN 100 AZ in Zeesen Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-sverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Abwasserdruckleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Abwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Zeesen, Flur 8, Flurstück 768. Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/60). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

29

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 600 in der Gemarkung Waßmannsdorf. Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Waßmannsdorf Flur 2 Flurstücke: 74/7 Flur 1 Flurstücke: 214, 213, 211, Flur 3 Flurstücke: 114, 153, 134, 190, 188, 198, 202, 203, 205 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/112). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 600 in der Gemarkung Schulzendorf. Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Schulzendorf Flur 8 Flurstücke: 676, 678, 666, 665, 193 Flur 4 Flurstücke: 95, 111, 105/1, 105/2, 107/3, 107/2, 107/1, 160 Flur 3 Flurstücke: 65, 130, 53/2, 52/2 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/113). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 600 in der Gemarkung Großziethen. Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Großziethen Flur 7 Flurstücke: 389, 391 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/114). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 100 in der Gemarkung Brusendorf. Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Brusendorf Flur 1 Flurstücke: 120, 872, 871 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/124). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 200/150 PVC/Az vom Wasserwerk Krausnick nach Neu Lübbenau zur Versorgung u. a. der Gemeinde Krausnick-Groß Wasserburg Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für das nachfolgend genannte Grundstück zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, das belastete Grundstück für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über das Grundstück zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beein-trächtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf das nachfolgend genannte Grundstück: Gemarkung Krausnick Flur 2 Flurstück: 37 Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/125). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 300/150 Az/GGG zur Versorgung des Wohngebietes zwischen Bohnsdorfer Chaussee und der Straße Am Seegraben in der Gemeinde Schönefeld Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für das nachfolgend genannte Grundstück zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, das belastete Grundstück für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über das Grundstück zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beein-trächtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf das nachfolgend genannte Grundstück: Gemarkung Schönefeld Flur 2 Flurstücke: 1329, 1328, 1323, 1399, 1324, 635, 640, 641, 643, 644, 835, 609/4, 836, 582, 583/1, 584/1, 587/1, 588/1, 575/23, 1046 Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/126). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 300 in der Gemarkung Waltersdorf. Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Waltersdorf Flur 1 Flurstücke: 80/5, 390, 93/2, 93/1 Flur 2 Flurstücke: 364, 418, 52/5, 320, 53/4, 55/5, 532, 155, 161, 162, 257/2, 257/1, 258/1, 181/1, 247, 246, 273/2 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/129). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 300 in der Gemarkung Schulzendorf. Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Schulzendorf Flur 3 Flurstücke: 52/2, 53/2, 26, 133, 137, 138, 30, 148 Flur 4 Flurstücke: 110, 160 Flur 10 Flurstück: 6, 409 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/130). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 300 in der Gemarkung Schönefeld. Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Schönefeld Flur 2 Flurstücke: 630/7, 630/4 Flur 3 Flurstücke: 31, 30 Flur 4 Flurstück: 16 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/131). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 zur Versorgung der Waldstraße in Bestensee Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Bestensee Flur 2 Flurstücke: 268, 274, 289, 290, 314, 317, 318, 322, 325, 327, 330 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/132). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 100 in der Dorfstraße und im Berliner Weg in Deutsch Wusterhausen Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Deutsch Wusterhausen Flur 2 Flurstücke: 16/2, 57/4, 57/6, 817, 818 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/133). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung DN 150 in der Zeesener Straße in Bestensee Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Bestensee Flur 1 Flurstücke: 174 Flur 2 Flurstücke: 1100, 1098, 1093, 1176, 1109, 1178, 203/1, 248, 930, 247/7, 246/1, 262/2, 408, 341 Flur 5 Flurstücke: 65, 55 Flur 13 Flurstücke: 416, 316, 408, 414 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/135). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung zur Versorgung des Neubaugebietes im südlichen Teil der Gemeinde Königs Wusterhausen Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Königs Wusterhausen Flur 4 Flurstücke: 97, 200, 201, 300, 199, 263 Flur 5 Flurstücke: 44/3 Flur 14 Flurstücke: 135 Flur 19 Flurstücke: 17/1 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/139. Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserhauptleitung DN 300 zur Stabilisierung der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Königs Wusterhausen Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Königs Wusterhausen Flur 4 Flurstücke: 3/2, 2/2, 1/2 Flur 7 Flurstücke: 66, 55, 54, 120 Flur 9 Flurstücke: 16, 17, 18/1, 18/2, 19/2, 21/5, 21/4 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/145). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung DN 250 ST in Bestensee - Mozartweg, Schmale Straße, Breite Straße Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-sverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Abwasserdruckleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Abwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Bestensee Flur 13 Flurstücke: 408; 316; 416 Flur 2 Flurstücke: 324; 1087; 1092; 1089; 246/1; 247/7; 248; 1115; 203/1; 1107; 1184; 205/2; 1183; 207/2; 137/2; 135/2; 1178; 1109; 1176;

1093; 1098; 1125; 1111; 1100 Flur 1 Flurstücke: 174; 173; 177; 675; 80; 76; 75; 62; 58; 61; 46; 45; 673 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/54). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung DN 250 ST in Zeesen Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-sverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Abwasserdruckleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Abwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Zeesen Flur 8 Flurstücke: 174, 154, 768 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/55). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung DN 100 Az zur Überleitung des im Erholungsdorf Hölzerner See und im Kinder- und Erholungsdorf Frauensee (beide Gemeinde Heidesee) anfallenden Schmutzwassers Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-sverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Abwasserdruckleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Abwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Gräbendorf Flur 6 Flurstücke: 76, 79 Flur 7 Flurstücke: 5, 10, 17/10, 55, 56, 62, 63, 64 Flur 11 Flurstücke: 8/1, 95, 96 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/56). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung DN 100 GG zur Entsorgung des Schmutzwassers im nördlichen Bereich der Ortslage Pätz Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-sverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Abwasserdruckleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Abwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Pätz Flur 2 Flurstücke: 111, 112, 110, 21, 113, 24/4, 120, 119, 117, 118, 12, 11/4, 127,

6/8, 6/6, 6/7 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/57). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Abwasserdruckleitung DN 150 AZ in Königs Wusterhausen Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV) hat der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), Köpenicker Straße 25, 15711 Königs Wusterhausen, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Abwasserdruckleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Abwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstücks-eigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung: Königs Wusterhausen Flur: Flurstücke: 12 120/1; 121; 142; 138/4; 138/6; 138/3; 148/4; 303 13 23/1; 22; 21; 20/2; 20/1; 13; 12; 11; 89; 79; 90

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/59). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Lübben (Spreewald), Poststraße 5, 15907 Lübben, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung für die Straßenentwässerungsanlagen, Bereich Hartmannsdorfer Straße Nord Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungverordnung – SachenR-DV) hat die Stadt Lübben (Spreewald), Poststraße 5, 15907 Lübben, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Straßenentwässerungsleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Niederschlagswasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten lässt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Lübben Flur 20, Flurstücke: 102/1, 98/5, 95/3, 94/3, 668 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassenverlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/58). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadt Lübben (Spreewald) zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die zentrale öffentliche Schmutzwasserleitung im Bereich der Lieberoser Straße, Kiefernweg, Am Ostbahnhof Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat die Stadt Lübben (Spreewald) beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. zentrale öffentliche Schmutzwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Schmutzwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstücks-eigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Lübben Flur 28 Flurstücke: 337, 339/2, 336, 321/2, 321/1, 254/2, 246/7,

246/9, 246/13, 246/14, 246/16, 309, 375, 699, 233/1, 497, 489, 236/1, 494, 233/3, 361, 490. 491, 492

Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-002/53). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung für die Trinkwasserversorgungsleitung DN 200 (Az und tlw. PE-HD) von im Luckauer OT Fürstlich Drehna, entlang der Crinitzer Straße (L 56) bis zum Ortseingang Crinitz Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Fürstlich Drehna

Flur 1 Flurstücke: 66/1, 91, 93, 94, 95, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 153/1, 153/2, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 291, 216/5, 216/7, 217/12, 425, 426, 427, 428,

430 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/127). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasser-versorgungsleitung DN 150 vom Wasserwerk Zieckau (Druckerhöhungsstation) zur Ortslage Zieckau Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungs-verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau), Am Bahnhof 2, 15926 Luckau, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Zieckau, Flur 1, Flurstück 73. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/134). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung) , Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung zur Versorgung des Gemeindeteiles Tugam (Stadtgemeinde Luckau, Ortsteil Fürstlich Drehna). Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Tugam Flur 2 Flurstücke: 60, 72/2 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/148). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Stephan Loge Landrat

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitungen DN 200 und DN 100 des Ortsnetzes Fürstlich Drehna unterirdisch entlang Tugamer Weg und Alte Calauer Straße bis zur Apfelallee (DN 200 AZ) bzw. von der Straße „Am Windmühlenberg“ entlang Crinitzer Straße und Waldstraße (DN 100 GG) zur Versorgung des zur Stadtgemeinde Luckau gehörenden Ortsteiles Fürstlich Drehna Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitungen die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Fürstlich Drehna Flur 2 Flurstücke: 18, 172 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/146). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), Hauptstraße 101, 03246 Crinitz, zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Trinkwasserleitung im Ortsteil Bergen (Stadtgemeinde Luckau) Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2180) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführung-verordnung – SachenR-DV) hat der Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung (TAZV Crinitz und Umgebung), beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu betreten und zu nutzen, Trinkwasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen und von dem Grundstückseigentümer zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine Gebäude errichtet bzw. errichten läßt oder sonstige Einwirkungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder sonst gefährden können. Die Trassenführung und der beiderseitige Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich im Landkreis Dahme-Spreewald auf die nachfolgend genannten Grundstücke: Gemarkung Bergen Flur 1 Flurstücke: 26, 232 Die Auflistung der Flurstücke erfolgte nicht geordnet, sondern entsprechend des Trassen-verlaufes der Leitungen. Gem. § 7 SachenR-DV werden die Antragsunterlagen für vier Wochen nach der Bekannt-machung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald während der Dienstzeiten in den Diensträumen der unteren Wasserbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 439, zur Einsicht bereitgehalten (Az. 67/3-110-20-001/147). Widersprüche können von den Grundstückseigentümern während des Auslegungszeitraumes bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

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TRINK- UND ABWASSERZWECKVERBAND LUCKAU Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Verbandsvorsteher

Zweite Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau vom 30. November 2005

Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau hat auf ihrer Sitzung am 29.09.2010 folgende Zweite Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen: Die Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau vom 30. November 2005 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald vom 22.12.2005, Nr. 36, S. 6 ff.) in der Fassung der ersten Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung vom 30.11.2005 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald vom 27.05.2009, Nr. 16, S. 5 – 6) wird wie folgt geändert: Artikel 1 § 15 wird wie folgt neu gefasst:

§ 15

Bekanntmachungen des Zweckverbandes

(1) Die Verbandssatzung und ihre Änderungen werden von der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald bekannt gemacht. Der Zweckverband macht die Verbandssatzung und ihre Änderungen zusätzlich im Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming bekannt.

(2) Sonstige Satzungen des Zweckverbandes werden vom Zweckverband im Amtsblatt für

den Landkreis Dahme-Spreewald und im Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming bekannt gemacht.

(3) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Verbandsversammlung werden

mindestens fünf Tage vor der Sitzung der Verbandsversammlung in der Tageszeitung „Lausitzer Rundschau“, Ausgabe Luckau, Ausgabe Dahme und Ausgabe Lübben bekannt gemacht. Bei verkürzter Ladungsfrist erfolgt die Bekanntmachung am Tage, nachdem die Ladung zur Post gegeben wurde.

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +

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(4) Alle anderen Bekanntmachungen des Zweckverbandes, insbesondere der Feststellungsbeschluss zum Wirtschaftsplan, erfolgen im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald und im Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming.

(5) Soweit es für das Inkrafttreten von Satzungen auf die Bekanntmachung in den

vorgenannten Amtsblättern ankommt, gilt das Datum der zuletzt erfolgten Bekanntmachung.

Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Luckau, 29.09.2010 gez. Ladewig gez. Schadow Beauftragter für das Vorsitzende der Verbandsversammlung Organ Verbandsvorsteher

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TRINK- UND ABWASSERZWECKVERBAND LUCKAU Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Verbandsvorsteher

Jahresabschluss für das Jahr 2008 Gemäß § 18 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I, S. 194) in Verbindung mit §§ 27 bis 33 Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV) vom 26. März 2009 (GVBl. II S. 150) hat die Verbandsversammlung des TAZV Luckau am 29.09.2010 mit Beschluss VV 06/10 den aufgestellten und geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2008 festgestellt und entlastet den stellvertretenden Verbandsvorsteher für das Wirtschaftsjahr 2008. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2008 und der Prüfungsvermerk liegen während der öffentlichen Sprechzeiten in den Diensträumen des Verbandes in 15926 Luckau, Am Bahnhof 2 vom 06.12.2010 – 17.12.2010 zur Einsichtnahme aus. Luckau, 26.10.2010 gez. Ladewig Beauftragter für das Organ Verbandsvorsteher

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Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband MAWV, Königs Wusterhausen, Köpenicker Str. 25, 15711 Königs Wusterhausen

Telefon: (03375) 2 56 88 23 Fax: (03375) 2 56 88 26

1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes

(MAWV) Aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 26), der §§ 4, 6 und 8 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I, S. 194) und der §§ 1, 2, 3, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg (KAG) vom 31.04.2004 (GVBl. I, S. 172) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung des MAWV in ihrer Sitzung am 14. Oktober 2010 diese Satzung beschlossen.

I.

Die Verwaltungskostensatzung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) vom 06. Mai 2010 wird wie folgt geändert: Die Anlage zur Verwaltungskostensatzung wird wie folgt neu gefasst:

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Anlage zur Verwaltungskostensatzung Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung (§ 2) des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) Gebühren (§ 3 der Verwaltungskostensatzung) und Pauschalbeträge für Auslagen (§ 6 Absatz 2 der Verwaltungskostensatzung)

Nr. Gegenstand EURO

1. Erklärung zur Abwasserbeseitigung je Vorgang 20,00 Abflusslose Sammelgruben Kleinkläranlagen 2. Abnahme Gartenwasserzähler Abnahme Gartenwasserzähler mit voller An- und Abfahrt 62,34 Abnahme Gartenwasserzähler mit anteiliger An- und Abfahrt 51,63 Abnahme Gartenwasserzähler ohne An- und Abfahrt 40,92

Leerfahrt/Nichtabnahme aus technischen Gründen sowie wegen fehlender

Unterlagen mit voller An- und Abfahrt

47,81

Leerfahrt/Nichtabnahme aus technischen Gründen sowie wegen fehlender

Unterlagen mit anteiliger An- und Abfahrt

37,10

Leerfahrt/Nichteinhaltung des abgestimmten Termins mit voller An- und

Abfahrt 43,79

Leerfahrt/Nichteinhaltung des abgestimmten Termins mit anteiliger An- und

Abfahrt 33,08

3. Widerspruchsbearbeitung Anschluss- und Benutzungszwang je Vorgang 20,00

Widerspruchsbearbeitung Anschluss- und Benutzungszwang mit Vorortbesichtigung je Vorgang

50,00

4. Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach § 5 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung je Vorgang

20,00

Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach § 5 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung mit Vorortbesichtigung je Vorgang

50,00

5. Genehmigung zur Einleitung von Schmutzwasser (Entwässerungsgenehmigung gewerblicher Art) in die öffentliche Abwasseranlage nach § 6 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung

50,00

6. Bearbeitung von Anträgen zur Beseitigung und Umnutzung alter Anlagen nach § 21 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung

je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit 20,00

7. Befreiung bzw. Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung je Vorgang

20,00

Befreiung bzw. Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung mit Vorortbesichtigung je Vorgang

50,00

60

Nr. Gegenstand Euro

8. Erteilen einer Leitungsauskunft mit Eintragung Leitungsbestand

40,00

II.

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Königs Wusterhausen, 19. Oktober 2010 gez. Albrecht Verbandsvorsteher Dienstsiegel Bekanntmachungsanordnung Aufgrund der Bekanntmachungsverordnung für das Land Brandenburg vom 01.12.2000 (GVBl. II S. 435), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.04.2006 (GVBl. I, S. 46, 48) wird hiermit die am 14. Oktober 2010 durch die Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes beschlossene 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung bekannt gemacht. Sofern diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286) enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg erlassen worden sind, zustande gekommen ist, ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb dieses Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzungen gegenüber dem Verband unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht wird. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzungen verletzt werden. Königs Wusterhausen, 19. Oktober 2010 gez. Albrecht Verbandsvorsteher

61

Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband MAWV, Königs Wusterhausen, Köpenicker Str. 25, 15711 Königs Wusterhausen

Tel.-Nr.: 03375/2568823 Fax-Nr.: 03375/2568826

3. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Aufgrund der §§ 3 und 12 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286), der §§ 4, 6 und 8 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I, S. 194), der §§ 59 ff des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.2004 (GVBl. I, S. 50) geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 07.07.2009 (GVBl. I, S. 262, 270) hat die Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes in ihrer Sitzung am 14. Oktober 2010 diese Satzung beschlossen.

I. Die Wasserversorgungssatzung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) vom 15.10.2008, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 29.01.2009 und der 2. Änderungssatzung vom 06.05.2010 wird wie folgt geändert: Die Präambel wird wie folgt neu gefasst: „Aufgrund der §§ 3 und 12 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286), der §§ 4, 6 und 8 des

Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung

der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I, S. 194), der §§ 59 ff des Brandenburgischen

Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.2004 (GVBl. I, S.

50) geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 07.07.2009 (GVBl. I, S. 262, 270)“.

II. Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Königs Wusterhausen, 19. Oktober 2010 gez. Albrecht Verbandsvorsteher Dienstsiegel

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Bekanntmachungsanordnung Aufgrund der Bekanntmachungsverordnung für das Land Brandenburg vom 01.12.2000 (GVBl. II S. 435), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.04.2006 (GVBl. I, S. 46, 48) wird hiermit die am 14. Oktober 2010 durch die Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes beschlossene 3. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung bekannt gemacht. Sofern diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286) enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg erlassen worden sind, zustande gekommen ist, ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb dieses Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzungen gegenüber dem Verband unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht wird. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzungen verletzt werden. Königs Wusterhausen, 19. Oktober 2010 gez. Albrecht Verbandsvorsteher

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Impressum Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle verantwortlich: Heidrun Schaaf Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008 Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich. Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus. Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

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