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Allgemeine Elektrotechnik Freiland (AEF)
Technische Richtlinie
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PLaPB
Planungshandbuch der ASFiNAG
AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT
Rotenturmstraße 5 –9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) 50108 - 10000, Telefax + 43 (0) 50108 – 10020
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800.553.1000
Allgemeine Elektrotechnik Freiland (AEF)
Technische Richtlinie
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Druckdatum: 04.04.2013 Seite 3 von 97 Dokumentname: PLaPB 800.553.1000 2013 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Inhaltsverzeichnis
1 VORBEMERKUNG..................................................................................................... 12
1.1 Gegenstand, PLaPB spezifisch ................................................................................ 12
1.2 Ziel, PLaPB spezifisch .............................................................................................. 12
1.3 Hinweise zur Nummerierung .................................................................................... 12
1.4 Zusätzliche Dokumente ............................................................................................ 13
1.4.1 PLaHELP 800.600 Begriffe, Abkürzungen und Prozesse (BAP) ................................. 14
1.4.2 PLaPB 800.553 Allgemeine Elektrotechnik Freiland (AEF) ......................................... 14
1.4.3 PLaHELP 800.605 Tunnel - Prüfungen und Tests (PuT) ............................................. 14
2 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN .............................................................................. 15
2.1 Ergänzende Vorbemerkungen ................................................................................. 15
2.2 Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse .................................................. 15
2.2.1 Verfahrensanweisungen ............................................................................................. 15
3 PLANUNGS-UND AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE .................................................. 20
3.1 Allgemeine Grundsätze ............................................................................................ 20
3.1.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 20
3.1.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 20
3.1.1.2 Elektrische Anforderungen .......................................................................................... 20
3.1.1.2.1 Nennspannungen für Niederspannungs-Stromverteilungssysteme ............................. 20
3.1.1.2.2 Netzsystem ................................................................................................................. 20
3.1.1.2.3 Fehlerschutz ............................................................................................................... 20
3.1.1.2.4 Blindstromkompensation ............................................................................................. 21
3.1.1.3 EMV und Blitzschutz ................................................................................................... 21
3.1.1.3.1 Allgemeines ................................................................................................................ 21
3.1.1.3.2 Blitzschutzzonen ......................................................................................................... 21
3.1.1.3.3 Prüfschärfegrade ........................................................................................................ 22
3.1.1.3.4 Schutzmaßnahmen gegen elektromagnetische Blitzimpulse ....................................... 22
3.1.1.3.5 Sicherheitsabstand gegen zu hohes magnetisches Feld ............................................. 23
3.1.1.3.6 CE Kennzeichnung ..................................................................................................... 23
3.1.1.4 Schaltschränke ........................................................................................................... 23
3.1.1.4.1 Allgemeines ................................................................................................................ 23
3.1.1.4.2 Verteilermaterial .......................................................................................................... 24
3.1.1.4.3 Abmessungen ............................................................................................................. 24
3.1.1.4.4 Farbvorgaben für Schaltschränke ............................................................................... 24
3.1.1.5 Rangierungen ............................................................................................................. 25
3.1.1.5.1 Allgemeines ................................................................................................................ 25
3.1.1.5.2 Rangierungen externer Meldungen und Befehle ......................................................... 25
3.1.1.5.3 Rangierung externer Mess- und Sollwerte .................................................................. 26
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3.1.1.5.4 Zwischenrangierungen ................................................................................................ 27
3.1.1.6 Betriebsarten .............................................................................................................. 27
3.1.1.7 Rückhaltesysteme ...................................................................................................... 28
3.1.1.8 Zugang und Instandhaltung ........................................................................................ 28
3.1.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 28
3.1.2.1 Umfeld- und Umgebungsbedingungen ........................................................................ 28
3.1.2.2 Werkstoffe .................................................................................................................. 29
3.1.2.2.1 Aluminium ................................................................................................................... 29
3.1.2.2.2 Verzinkter Stahl .......................................................................................................... 29
3.1.2.2.3 Rostfreier Edelstahl..................................................................................................... 29
3.1.2.2.4 Kunststoffe .................................................................................................................. 29
3.1.2.3 Korrosionsschutz ........................................................................................................ 29
3.1.2.3.1 Allgemeines ................................................................................................................ 29
3.1.2.3.2 Farbwahl ..................................................................................................................... 30
3.1.2.3.3 Vorbereitung des Untergrundes .................................................................................. 30
3.1.2.3.4 Feuerverzinken ........................................................................................................... 30
3.1.2.3.5 Pulverbeschichtung..................................................................................................... 30
3.1.2.3.6 Bearbeitung von Aluminium ........................................................................................ 30
3.1.2.3.7 Bearbeitung von Edelstählen ...................................................................................... 30
3.1.2.4 Befehle, Meldungen und Messwerte ........................................................................... 31
3.1.2.4.1 Befehle ....................................................................................................................... 31
3.1.2.4.2 Meldungen .................................................................................................................. 31
3.1.2.4.3 Messwerte .................................................................................................................. 31
3.1.2.4.4 Sollwerte ..................................................................................................................... 31
3.1.2.4.5 Allgemeine Ausführungsbestimmungen ...................................................................... 31
3.1.2.5 Ausführung und Anordnung von Anzeige- und Bediengeräten .................................... 32
3.1.2.5.1 Anzeigegeräte ............................................................................................................. 32
3.1.2.5.2 Bediengeräte .............................................................................................................. 32
3.1.2.6 EMV und Blitzschutz ................................................................................................... 32
3.1.2.6.1 Allgemeines ................................................................................................................ 32
3.1.2.6.2 Schutzbeschaltung ..................................................................................................... 32
3.1.2.6.3 Anschluss des Kabelschirms ...................................................................................... 33
3.1.2.6.4 Aufbau von Elektronikschränken ................................................................................. 34
3.1.2.6.5 Einbau von Netz- und Signalfiltern .............................................................................. 34
3.1.2.7 Schutz gegen Beschädigung ...................................................................................... 34
3.1.2.8 Beschriftung der Einrichtungen ................................................................................... 34
3.2 Mittelspannungsanlage ............................................................................................ 34
3.3 Verteilungen .............................................................................................................. 35
3.3.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 35
3.3.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 35
3.3.1.2 Sammelschienen ........................................................................................................ 35
3.3.1.3 Schaltgeräte ............................................................................................................... 35
3.3.1.3.1 Leistungsschalter ........................................................................................................ 35
3.3.1.3.2 Installations-Schutzschaltgeräte.................................................................................. 35
3.3.1.4 Selektivität .................................................................................................................. 35
3.3.1.5 Motoranlauf ................................................................................................................. 36
3.3.1.6 Ausgewählte Verteilerabgänge ................................................................................... 36
3.3.1.6.1 Kabelabgang............................................................................................................... 36
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3.3.1.6.2 Direkt anlaufender Motor ............................................................................................ 36
3.3.1.6.3 Drehzahlgeregelter Motor ........................................................................................... 37
3.3.1.6.4 Beleuchtung ................................................................................................................ 37
3.3.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 37
3.3.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 37
3.3.2.2 Elektrische Ausrüstung ............................................................................................... 37
3.3.2.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 37
3.3.2.2.2 Überspannungsschutz, Schutz gegen Einkopplungen ................................................ 38
3.3.2.2.3 Messtrennklemmen..................................................................................................... 38
3.3.2.2.4 Koppelrelais ................................................................................................................ 38
3.3.2.2.5 Netzgeräte .................................................................................................................. 38
3.3.2.2.6 Überspannungsableiter ............................................................................................... 38
3.3.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 39
3.3.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 39
3.4 Sicherheitsstromversorgung ................................................................................... 39
3.4.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 39
3.4.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 39
3.4.1.2 USV Anlage ................................................................................................................ 39
3.4.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 40
3.4.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 41
3.4.4 Funktionsbeschreibung ............................................................................................... 41
3.4.4.1 Betrieb bei vorhandenem Netz .................................................................................... 41
3.4.4.2 Betrieb bei gestörtem Netz .......................................................................................... 41
3.4.4.3 Handumgehung .......................................................................................................... 41
3.5 Blitzschutzanlage...................................................................................................... 41
3.5.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 41
3.5.1.1 Entwurf des Blitzschutzsystems .................................................................................. 41
3.5.1.2 Äußeres Blitzschutzsystem ......................................................................................... 42
3.5.1.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 42
3.5.1.2.2 Fangeinrichtungen ...................................................................................................... 42
3.5.1.2.3 Ableitungen ................................................................................................................. 42
3.5.1.2.4 Erdungsanlage ............................................................................................................ 42
3.5.1.3 Inneres Blitzschutzsystem ........................................................................................... 42
3.5.1.3.1 Allgemeines ................................................................................................................ 42
3.5.1.3.2 Blitzschutz-Potentialausgleich ..................................................................................... 42
3.5.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 43
3.5.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 43
3.5.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 43
3.6 Erdung- und Potentialausgleich .............................................................................. 43
3.6.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 43
3.6.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 43
3.6.2.1 Erder ........................................................................................................................... 43
3.6.2.1.1 Werkstoffe für Erder .................................................................................................... 43
3.6.2.1.2 Erdung in Freilandbereichen ....................................................................................... 43
3.6.2.2 Haupterdungsschiene ................................................................................................. 44
3.6.2.3 Schutzerdungsleiter .................................................................................................... 44
3.6.2.4 Potentialausgleichsleiter ............................................................................................. 44
3.6.2.5 Anschlüsse ................................................................................................................. 44
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3.6.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 44
3.6.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 44
3.7 Tunnelbeleuchtung ................................................................................................... 44
3.8 Straßenbeleuchtung ................................................................................................. 45
3.8.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 45
3.8.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 45
3.8.1.2 Maßgebliche Normen .................................................................................................. 45
3.8.1.3 Berechnungen ............................................................................................................ 45
3.8.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 45
3.8.2.1 Lichtpunkthöhe –Lichtpunktabstand ............................................................................ 45
3.8.2.2 Leuchtenbestückung ................................................................................................... 45
3.8.2.3 Maste .......................................................................................................................... 46
3.8.2.3.1 Ausführung der Maste ................................................................................................. 46
3.8.2.3.2 Mastformen ................................................................................................................. 46
3.8.2.3.3 Mastverankerungen .................................................................................................... 46
3.8.2.3.4 Schutzmaßnahme ....................................................................................................... 46
3.8.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 46
3.8.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 46
3.9 Konstruktionen ......................................................................................................... 47
3.9.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 47
3.9.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 47
3.9.1.2 Unterkonstruktionen für Schaltschränke ...................................................................... 47
3.9.1.3 Schneeschutz ............................................................................................................. 47
3.9.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 47
3.9.2.1 Unterkonstruktionen für Schaltschränke ...................................................................... 47
3.9.2.2 Schneeschutz ............................................................................................................. 48
3.9.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 48
3.9.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 48
3.10 Rohr- und Tragsysteme ............................................................................................ 48
3.10.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 48
3.10.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 48
3.10.1.2 Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen ............................................................. 48
3.10.1.3 Installationsrohre ........................................................................................................ 49
3.10.1.4 Kabelschutzrohre ........................................................................................................ 49
3.10.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 49
3.10.2.1 Kabelrinnen und Gitterrinnen ...................................................................................... 49
3.10.2.2 Auf Putz Installationen ................................................................................................ 50
3.10.2.3 Kabelschutzrohre ........................................................................................................ 51
3.10.2.4 Sonderbestimmungen für die Kabelführung auf Mautgantries ..................................... 51
3.10.2.4.1 Allgemeines ................................................................................................................ 51
3.10.2.4.2 Bestandsdokumentation ............................................................................................. 51
3.10.2.4.3 Einmeldung von Arbeiten an der Mautanlage.............................................................. 51
3.10.2.4.4 Leerrohrmitnutzung ..................................................................................................... 52
3.10.2.4.5 Kabeleinziehen oder Kabelüberführung: ..................................................................... 52
3.10.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 53
3.10.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 53
3.11 Tunnel-Lüftungsanlage ............................................................................................ 53
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3.12 Überwachung der Luftverhältnisse ......................................................................... 53
3.13 Verkehrslenkung ....................................................................................................... 53
3.14 Verkehrszeichenträger ............................................................................................. 53
3.15 Verkehrsdatenerfassung .......................................................................................... 53
3.16 Videoüberwachung ................................................................................................... 53
3.16.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 53
3.16.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 53
3.16.1.1.1 Videomasterausbauplan ............................................................................................. 53
3.16.1.1.2 Beigestellte Komponenten .......................................................................................... 54
3.16.1.2 Ergänzende Anforderungen für Video im Freiland ...................................................... 54
3.16.1.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 54
3.16.1.2.2 Zusätzliche Schnittstellen............................................................................................ 56
3.16.1.3 Ergänzende Anforderungen für Video an Rastplätzen ................................................ 57
3.16.1.3.1 Allgemeines ................................................................................................................ 57
3.16.1.3.2 Spezifische Schnittstellen ........................................................................................... 58
3.16.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 58
3.16.2.1 Schnittstellen .............................................................................................................. 58
3.16.2.2 Abruf der beigestellten Komponenten ......................................................................... 58
3.16.2.3 Wartungsfenster ......................................................................................................... 59
3.16.2.4 Vorlegerleistungen ...................................................................................................... 59
3.16.2.5 Sonderbestimmungen für die Kameramontage auf Mautgantry .................................. 59
3.16.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 60
3.16.3.1 Allgemeines ................................................................................................................ 60
3.16.3.2 Ergänzende Anforderungen für Video im Freiland ...................................................... 60
3.16.3.3 Ergänzende Anforderungen für Video an Rastplätzen ................................................ 60
3.16.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 60
3.17 Notrufeinrichtungen ................................................................................................. 60
3.17.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 60
3.17.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 60
3.17.1.2 Anbindung an CN.as-Linie .......................................................................................... 61
3.17.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 61
3.17.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 61
3.17.2.2 Verkabelung NRS zu CN.as-AP .................................................................................. 62
3.17.2.2.1 Signalkabel (Kabellänge NRS zu CN.as-AP unter 100 m)........................................... 62
3.17.2.2.2 Signalkabel (Kabellänge NRS zu CN.as-AP zwischen 100 m und 200 m) .................. 63
3.17.2.2.3 Signalkabel (Kabellänge NRS zu CN.as-AP über 200 m)............................................ 64
3.17.2.2.4 Energiekabel ............................................................................................................... 64
3.17.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 64
3.17.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 64
3.18 Beschallungsanlage ................................................................................................. 64
3.19 Fernsprechanlage ..................................................................................................... 65
3.20 Funkanlage ................................................................................................................ 65
3.21 Gefahrenmeldeanlage .............................................................................................. 65
3.22 Informationsübertragung ......................................................................................... 65
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Druckdatum: 04.04.2013 Seite 8 von 97 Dokumentname: PLaPB 800.553.1000 2013 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
3.23 Umfelddatenerfassung ............................................................................................. 65
3.23.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 65
3.23.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 65
3.23.1.2 Aufgaben .................................................................................................................... 65
3.23.1.3 Positionierung von SWS ............................................................................................. 67
3.23.1.4 Positionierung der Sensoren ....................................................................................... 68
3.23.1.5 Sensorik ...................................................................................................................... 70
3.23.1.6 OpenWIS .................................................................................................................... 71
3.23.1.7 Datenverarbeitung ...................................................................................................... 71
3.23.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 72
3.23.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 72
3.23.3.1 Nachweis der Kompatibilität zu OpenWIS ................................................................... 72
3.23.3.2 Inbetriebnahme ........................................................................................................... 73
3.23.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 75
3.24 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 76
3.25 Informationsverarbeitung ......................................................................................... 76
3.26 Leitungen .................................................................................................................. 76
3.26.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 76
3.26.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 76
3.26.1.2 Leitungstypen ............................................................................................................. 76
3.26.1.3 Leitungsdimensionierung ............................................................................................ 76
3.26.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 76
3.26.2.1 Leitungstypen ............................................................................................................. 76
3.26.2.2 Anschluss und Zubehör .............................................................................................. 77
3.26.2.3 Leitungskennzeichnung, Leitungsnummerierung ........................................................ 77
3.26.2.4 Leitungsverlegung ...................................................................................................... 77
3.26.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 77
3.26.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 77
3.27 Kabel .......................................................................................................................... 77
3.27.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 77
3.27.1.1 Kabeltypen .................................................................................................................. 77
3.27.1.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 77
3.27.1.1.2 Energiekabel 0,6/1 kV ................................................................................................. 77
3.27.1.1.3 Fernmeldekabel .......................................................................................................... 78
3.27.1.1.4 Lichtwellenleiterkabel .................................................................................................. 78
3.27.1.2 Kabeldimensionierung ................................................................................................ 78
3.27.1.2.1 Energiekabel ............................................................................................................... 78
3.27.1.2.2 Signalkabel ................................................................................................................. 79
3.27.1.2.3 Kabelwege .................................................................................................................. 79
3.27.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 79
3.27.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 79
3.27.2.2 Kabelverlegung ........................................................................................................... 79
3.27.2.2.1 Unterlagen für die Kabelverlegung .............................................................................. 79
3.27.2.2.2 Kabellieferung ............................................................................................................. 79
3.27.2.2.3 Kabeltransport, Abladen, Schneiden ........................................................................... 80
3.27.2.2.4 Auslegen des Kabels .................................................................................................. 80
3.27.2.2.5 Verlegungstemperatur ................................................................................................ 81
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3.27.2.2.6 Kabelbeschriftung ....................................................................................................... 81
3.27.2.2.7 Kabelanschluss und Kabelzubehör ............................................................................. 81
3.27.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 81
3.27.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 81
3.28 Gebäude- und Nischeninstallation .......................................................................... 81
3.28.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 81
3.28.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 81
3.28.1.2 Installationsmaterial .................................................................................................... 82
3.28.1.3 Kabel und Leitungen ................................................................................................... 82
3.28.1.4 Beleuchtungsanlage ................................................................................................... 82
3.28.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 82
3.28.2.1 Installationsmaterial .................................................................................................... 82
3.28.2.2 Leuchten und Lampen ................................................................................................ 83
3.28.2.2.1 Vorschaltgeräte ........................................................................................................... 83
3.28.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 83
3.28.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 83
3.29 Gebäude- und Nischenausstattung ......................................................................... 83
3.30 Gebäudelüftung, Klimaanlage .................................................................................. 83
3.30.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 83
3.30.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 83
3.30.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 83
3.30.2.1 Anlagenbeschreibung ................................................................................................. 83
3.30.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 83
3.30.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 84
3.31 Türen und Tore ......................................................................................................... 84
3.32 Lösch- und Abwassereinrichtungen ....................................................................... 84
3.32.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 84
3.32.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 84
3.32.1.2 Schmutzwasserhebewerke ......................................................................................... 84
3.32.1.3 Rohrleitungen ............................................................................................................. 84
3.32.1.4 Messtechnische Ausrüstung ....................................................................................... 84
3.32.1.5 VEXAT ........................................................................................................................ 85
3.32.1.5.1 Allgemeines ................................................................................................................ 85
3.32.1.5.2 Zoneneinteilung .......................................................................................................... 85
3.32.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 88
3.32.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 88
3.32.2.2 Pumpen ...................................................................................................................... 88
3.32.2.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 88
3.32.2.2.2 Korrosionsschutz ........................................................................................................ 88
3.32.2.2.3 Auswuchten ................................................................................................................ 89
3.32.2.3 Armaturen ................................................................................................................... 89
3.32.2.3.1 Allgemeines ................................................................................................................ 89
3.32.2.3.2 Gehäuselose Armaturen (Rinnenschütz) .................................................................... 89
3.32.2.3.3 Rückschlagarmaturen ................................................................................................. 89
3.32.2.3.4 Absperrarmaturen ....................................................................................................... 89
3.32.2.4 Rohrleitungen ............................................................................................................. 89
3.32.2.5 Schweißungen ............................................................................................................ 90
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3.32.2.6 Entlüftung ................................................................................................................... 90
3.32.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 90
3.32.3.1 Allgemeines ................................................................................................................ 90
3.32.3.2 Druckprobe: ................................................................................................................ 90
3.32.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 91
3.33 Sonstige Anlagen...................................................................................................... 91
3.33.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 91
3.33.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 91
3.33.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 91
3.33.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 91
3.34 Hebezeuge ................................................................................................................. 91
3.35 De- und Wiedermontagen ......................................................................................... 91
3.36 Regieleistungen ........................................................................................................ 91
3.37 Ersatzmaterialien ...................................................................................................... 91
3.38 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 92
3.39 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 92
3.40 Projektmanagement, Engineering ........................................................................... 92
3.40.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 92
3.40.1.1 Explosionsschutzdokument ......................................................................................... 92
3.41 Bauarbeiten ............................................................................................................... 94
3.42 Unterirdische Neuverlegungen ................................................................................ 94
3.42.1 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 94
3.42.1.1 Allgemeines ................................................................................................................ 94
3.42.2 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 94
3.42.2.1 Allgemeines ................................................................................................................ 94
3.42.3 Prüfungen und Tests ................................................................................................... 94
3.42.4 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 94
3.43 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 94
3.44 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 94
3.45 (derzeit nicht belegt) ................................................................................................. 94
3.95 Instandhaltung .......................................................................................................... 94
4 ANFORDERUNGEN AN DIE BAULICHE AUSFÜHRUNG ........................................ 95
4.1 Freiland ...................................................................................................................... 95
4.1.1 VEXAT ........................................................................................................................ 95
4.1.2 Kabelkünetten und Querungen ................................................................................... 95
4.1.3 Rückhaltesysteme ...................................................................................................... 95
4.2 Tunnel ........................................................................................................................ 95
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5 VERZEICHNISSE ....................................................................................................... 96
5.1 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................. 96
5.2 Tabellenverzeichnis .................................................................................................. 96
5.3 Formelverzeichnis .................................................................................................... 97
5.4 Quellenverzeichnis ................................................................................................... 97
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1 VORBEMERKUNG
1.1 Gegenstand, PLaPB spezifisch
Gegenstand des vorliegenden PLaPB sind technische Richtlinien zur Planung und Aus-
führung von
● Beleuchtungsanlagen
● Videoüberwachungseinrichtungen
● Notrufeinrichtungen
● Umfelddatenerfassungseinrichtungen (openWIS)
● Pumpwerken
im Freiland bzw. in Hochbauten im gesamten Zuständigkeitsbereich der ASFiNAG.
Es stellt eine Ergänzung zur RVS und den einschlägigen Normen dar.
Die Vorgaben und Bestimmungen des STSG bzw. der StVO gelten uneingeschränkt.
1.2 Ziel, PLaPB spezifisch
Mit dem gegenständlichen PLaPB soll die Planung, Ausführung und Betriebsführung
von Beleuchtungsanlagen, Videoüberwachungseinrichtungen, Notrufeinrichtungen, Um-
felddatenerfassungseinrichtungen und Pumpwerken vereinheitlicht werden.
1.3 Hinweise zur Nummerierung
Diese Richtlinien umfassen im Wesentlichen Bestimmungen zu Gewerken, die entspre-
chend der vorgegebenen ASFiNAG-Struktur in folgende Leistungsgruppen gegliedert
sind:
● LG 01 Baustellengemeinkosten
● LG 02 Mittelspannungsanlagen
● LG03 Verteilungen
● LG 04 Sicherheitsstromversorgung
● LG 05 Blitzschutzanlage
● LG 06 Erdung- und Potentialausgleich
● LG 07 Tunnelbeleuchtung
● LG 08 Straßenbeleuchtung
● LG 09 Konstruktionen
● LG 10 Rohr- und Tragsysteme
● LG 11 Tunnel-Lüftungsanlage
● LG 12 Überwachung der Luftverhältnisse
● LG 13 Verkehrslenkung
● LG 14 Verkehrszeichenträger
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● LG 15 Verkehrsdatenerfassung
● LG 16 Videoüberwachung
● LG 17 Notrufeinrichtungen
● LG 18 Beschallungsanlage
● LG 19 Fernsprechanlage
● LG 20 Funkanlagen
● LG 21 Gefahrenmeldeanlage
● LG 22 Informationsübertragung
● LG 23 Umfelddatenerfassung
● LG 24 (derzeit nicht belegt)
● LG 25 Informationsverarbeitung
● LG 26 Leitungen
● LG 27 Kabel
● LG 28 Gebäude- und Nischeninstallation
● LG 29 Gebäude- und Nischenausstattung
● LG 30 Gebäudelüftung, Klimaanlage
● LG 31Türen und Tore
● LG 32 Lösch und Abwassereinrichtungen
● LG 33 Sonstige Anlagen
● LG 34 Hebezeuge
● LG 35 De- und Wiedermontage
● LG 36 Regieleistungen
● LG 37 Ersatzmaterialien
● LG 38 (derzeit nicht belegt)
● LG 39 (derzeit nicht belegt)
● LG 40 Projektmanagement / Engineering
● LG 41 Bauarbeiten
● LG 42 Unterirdische Neuverlegungen
● LG 43 (derzeit nicht belegt)
● LG 44 (derzeit nicht belegt)
● LG 45 (derzeit nicht belegt)
● LG 95 Instandhaltungsarbeiten
1.4 Zusätzliche Dokumente
Für die Erstellung der projektspezifischen Dokumente in der Ausführungs-, Fertigungs-
und Montageplanung stellen die in den Anlagen des technischen Planungshandbuches
angeführten Dokumente (z.B.: Pläne, Anlagen, etc.) sowohl im Inhalt wie auch im Hin-
blick auf die Bearbeitungstiefe eine Mindestanforderung dar.
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Nachstehende Dokumente stellen das Planungshandbuch Allgemeine Elektrotechnik
Freiland als Gesamtwerk dar:
1.4.1 PLaHELP 800.600 Begriffe, Abkürzungen und Prozesse (BAP)
1.4.2 PLaPB 800.553 Allgemeine Elektrotechnik Freiland (AEF)
● PLaPB 800.553.1000 Technische Richtlinie
● PLaPB 800.553.1601 CN.as COM - SIP Spezifikation Notruf
● PLaPB 800.553.1602 CN.as COM - Notwendige Abrufdaten
● PLaPB 800.553.1603 Thermal Fingerprint Messung
● PLaPB 800.553.1604 OpenWIS Installationsanleitung
● PLaPB 800.553.1605 Videomasterplan - Schnittstellendokument
● PLaPB 800.553.2000 Technische Spezifikation
● PLaPB 800.553.2501 OpenWIS Fundament
● PLaPB 800.553.2502 OpenWIS Kippmast Typ Freiland
● PLaPB 800.553.2503 OpenWIS Kippmast Typ Brücke
● PLaPB 800.553.2504 OpenWIS Steuerkasten Typ Ethernet
● PLaPB 800.553.2505 OpenWIS Steuerkasten Typ UMTS
● PLaPB 800.553.2506 Video Mast mit Aufstiegshilfe
● PLaPB 800.553.2507 Video Mast ohne Aufstiegshilfe
● PLaPB 800.553.2508 Video- Kurzmast
● PLaPB 800.553.2509 Video Haltevorrichtung
● PLaPB 800.553.2510 Videoschwenkhalterung VBA-Brücke Standard
● PLaPB 800.553.2511 Schneeschutztafel
1.4.3 PLaHELP 800.605 Tunnel - Prüfungen und Tests (PuT)
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2 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN
2.1 Ergänzende Vorbemerkungen
Die in dieser Technischen Richtlinie enthaltenen Hinweise und Querverweise auf ande-
re Dokumente (Planungshandbücher, Normen, Richtlinien) beziehen sich immer auf die
aktuell geltende Fassung des jeweils genannten Dokuments.
2.2 Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse
Die nachstehenden Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse stellen eine exem-
plarische Aufzählung dar und sind als „Roter Faden“ für die Projektverwirklichung zu
sehen.
Sämtliche Planungsschritte sind in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen.
Der AG behält sich Änderungen dieser Verfahrensbestimmungen vor.
2.2.1 Verfahrensanweisungen
Aus den nachstehend angeführten Abbildungen kann die Vorgehensweise bei der Pla-
nung von Energieversorgungsanlagen bzw. der Errichtung von Videoanlagen, UDE An-
lagen und Einrichtungen die der „Verordnung über explosionsfähige Atmosphären –
VEXAT“ unterliegen, entnommen werden:
● Planung von Energieversorgungsanlagen (Abbildung 1)
● Prozessablauf Video (Abbildung 2)
● Planung von UDE Anlagen (Abbildung 3)
● Planung von Anlagen, die VEXAT unterliegen (Abbildung 4)
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Abbildung 1: Planung von Energieversorgungsanlagen
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Abbildung 2: Prozessablauf Video
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Start
ERHEBUNGBestand Wetterstationen
ABSTIMMUNGBE, EE, VM und
Fachbereiche
Ende
ERHEBUNGStrom und Daten Infrastruktur
ANALSYEKleinklimazonen (Metrologen)
ErgebnisseStandortliste
LagepläneAlternativen
negativ
positiv
ANALYSEThermal Finger Print
ANALYSENeuralgischer Punkte
BEDARFZentralsystem MDSS
BEDARFWetterprognosen Inputs
BEDARFAutobahnmeister
PLANUNGUDE Standorte
AbgestimmterDetailplan
Freigabematrix
ERHEBUNGErfahrungswerte BE und VM
Abbildung 3: Planung von UDE Anlagen
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Abbildung 4: Planung von Anlagen nach VEXAT
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3 PLANUNGS-UND AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE
3.1 Allgemeine Grundsätze
3.1.1 Planungsgrundsätze
3.1.1.1 Allgemeines
Alle Anlagen sind so zu planen und zu errichten, dass selbst bei Teilfreischaltung von
Anlagenteilen zumindest noch ein eingeschränkter Betrieb möglich bleibt.
3.1.1.2 Elektrische Anforderungen
3.1.1.2.1 Nennspannungen für Niederspannungs-Stromverteilungssysteme
Nach ÖVE/ÖNORM EN 60038 sind für Wechselstromnetze sowie zugehörige Betriebs-
mittel ausschließlich folgende Nennspannungen zugelassen:
● 230/400 V ± 10%
● 400/690 V ± 10%
Die Nennspannung 400/690 V darf bei nach diesem PLaPB zu errichtenden Anlagen
nur in besonders begründeten Ausnahmefällen für den Transport elektrischer Energie
vorgesehen werden.
3.1.1.2.2 Netzsystem
Die Starkstromanlagen der Nennspannung 230/400 V sind mit TN-C-S Netzsystem
nach ÖVE/ÖNORM E 8001-1 auszuführen, es sei denn, dieses Netzsystem wird vom
örtlich zuständigen Energieversorgungsunternehmen nicht unterstützt.
Starkstromanlagen der Nennspannung 400/690 V können, so nicht zwingende Gründe
dagegen stehen, auch nur im TN-C System nach ÖVE/ÖNORM E 8001-1 realisiert wer-
den.
3.1.1.2.3 Fehlerschutz
Als Schutzmaßnahme gegen indirektes Berühren ist in der Netzstromversorgung Nul-
lung nach ÖVE/ÖNORM E 8001-1 vorzusehen, es sei denn, diese Schutzmaßnahme
wird vom örtlich zuständigen Energieversorgungsunternehmen (noch) nicht zugelassen
oder die Anlage liegt im Einflussbereich elektrischer Wechselstrombahnen.
Steckdosenkreise müssen gemäß Punkt 6.1.1 der ÖVE/ÖNORM E 8001-1 zusätzlich
durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom IΔN ≤ 0,03 A ge-
schützt werden.
Für die Bemessung der Überstrom-Schutzeinrichtungen gelten die Niederspannungs-
verteilnetze entlang der Autobahn im Sinn der Abbildung 3-6 aus ÖVE/ÖNORM E 8001-
1 als Verteilungsnetz. Die Schnittstelle zur Verbraucheranlage bilden die Abgangs-
klemmen der Verteiler (z.B. Energiemodul im Access Point, Installationsverteiler usw.).
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3.1.1.2.4 Blindstromkompensation
Die Anlagen müssen so geplant und errichtet werden, dass vom Energieversorgungsun-
ternehmen möglichst wenig Blindleistung bezogen werden muss. An der Übergabestelle
darf der Leistungsfaktor (cos φ) in jedem Betriebsfall den Wert von 0,9 nicht unter-
schreiten.
Es ist von Fall zu Fall zu prüfen, ob diese Geräte einzeln kompensiert werden können
oder ob die Errichtung von mehrstufigen zentralen Kompensationsanlagen zweckmäßi-
ger ist.
In der Regel ist Einzelkompensation zu bevorzugen.
Mit den Kondensatoren ist der Leistungsfaktor cos φ des Betriebsmittels auf > 0,92 zu
verbessern. Kapazitive Betriebszustände (z.B. bei Leuchten in Stufenschaltung) müs-
sen vermieden werden.
Bei der Bemessung der Kompensationsanlagen müssen etwaige Rahmenbedingungen
aus dem Netz des Energieversorgungsunternehmens zwingend beachtet werden.
3.1.1.3 EMV und Blitzschutz
3.1.1.3.1 Allgemeines
Durch ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen elektromagnetische Störeinflüsse ist
neben dem Schutz von Personen und Sachwerten auch die Verfügbarkeit der Gesamt-
anlage hoch zu halten.
Neben den sich aus dem Schutz von Personen und Sachwerten ergebenden Anforde-
rungen sind die Blitzschutz- und EMV Maßnahmen so auszulegen, dass störende und
schädigende Einflüsse auf die elektrischen und elektronischen Systeme bei Blitzein-
schlägen an beliebiger Stelle der baulichen Anlage, sowie bei den durch das EVU oder
durch interne Verbraucher ausgelösten Schalthandlungen vermieden werden.
Indirekter Blitzschlag sowie Überspannungen und Induktionsspannungen gelten nicht
als höhere Gewalt. Es sind somit Maßnahmen zu treffen, um die gesamte Anlage im be-
triebsbereiten Zustand, d. h. mit angeschlossenen externen Kabeln, zu schützen.
3.1.1.3.2 Blitzschutzzonen
Neben der Einteilung in Schutzklassen (gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-1), die je nach
Wertigkeit und akzeptierbarem Risiko erfolgt, werden Objekte und Räumlichkeiten nach
folgenden Blitzschutzzonen (LPZ) unterschieden:
Blitzschutzzone Definition
LPZ 0A Zone, die durch direkte Blitzeinschläge und durch das volle elektro-
magnetische Feld des Blitzes gefährdet ist. Die inneren Systeme können
vollen und anteiligen Blitzströmen ausgesetzt sein.
LPZ 0B Zone, die gegen direkte Blitzeinschläge geschützt, aber durch das volle
elektromagnetische Feld des Blitzes gefährdet ist. Die inneren Systeme
können anteiligen Blitzströmen ausgesetzt sein.
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Blitzschutzzone Definition
LPZ 0A Zone, die durch direkte Blitzeinschläge und durch das volle elektro-
magnetische Feld des Blitzes gefährdet ist. Die inneren Systeme können
vollen und anteiligen Blitzströmen ausgesetzt sein.
LPZ 1 Zone, in der die Stoßströme durch Stromaufteilung und durch Über-
spannungsschutzgeräte an der Zonengrenze begrenzt werden. Durch räum-
liche Schirmung kann das elektromagnetische Feld des Blitzes abge-
schwächt werden.
LPZ 2,...,n Zone, in der die Stoßströme durch Stromaufteilung und durch zusätz-liche
Überspannungsschutzgeräte an der Zonengrenze weiter be-grenzt werden.
Zusätzliche räumliche Schirmung kann verwendet werden, um das elektro-
magnetische Feld des Blitzes weiter abzu-schwächen.
Tabelle 1: Blitzschutzzonen
Sofern an anderer Stelle nicht ausdrücklich anders bedungen, gelten die Zuordnungen
gemäß Tabelle 2.
Bereich Blitzschutzzone
Freibereiche LPZ 0A
Verkehrszeichenbrücken mit Fangstangen LPZ 0B
Inneres von AP LPZ 1
Rohrzüge bis zu einer Länge von 60 m1 LPZ 1
Längere Rohrzüge LPZ 0B
Tabelle 2: Zuordnung zu Blitzschutzzonen
An den Durchtrittsstellen von einer Schutzzone zur anderen müssen Einführungen an-
gebracht werden, d.h. Verbindungen mit dem Potentialausgleich und/oder über Schutz-
beschaltungen.
3.1.1.3.3 Prüfschärfegrade
Zur Beurteilung der Störfestigkeit gelten impulsförmige Magnetfelder bzw. gegen Stoß-
spannungen gelten die in der ÖVE/ÖNORM EN 61000-4 definierten Prüfschärfegrade.
3.1.1.3.4 Schutzmaßnahmen gegen elektromagnetische Blitzimpulse
Elektrische und elektronische Systeme sind durch elektromagnetische Blitzimpulse ge-
fährdet. Es sind daher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Ausfällen innerer Sys-
teme vorzusehen.
1 Das Erdseil muss über den Rohrzügen verlegt werden!
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Gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-4 beruht der Schutz gegen elektromagnetische Blitz-
impulse auf dem Blitzschutzzonenkonzept. Die grundlegenden Schutzmaßnahmen um-
fassen:
● Erdung und Potentialausgleich
● Magnetische Schirmung und Leitungsführung
● Koordinierter Schutz mit Überspannungsschutzgeräten.
Erdung und Potentialausgleich müssen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-4 immer sicher
gestellt werden, andere Schutzmaßnahmen dürfen einzeln oder in Kombination ange-
wendet werden.
3.1.1.3.5 Sicherheitsabstand gegen zu hohes magnetisches Feld
Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die gegen die am vorgesehenen Einbauort zu
erwartenden Felder geschirmt sind und den entsprechenden Prüfschärfegrad einhalten.
Wenn Einzelgeräte nicht den für den vorgesehenen Einsatzort erforderlichen Prüfschär-
fegraden entsprechen, so sind für diese Geräte durch zusätzliche Schirmungs- und
Schutzmaßnahmen Umgebungsbedingungen zu schaffen, welche den zuverlässigen
Betrieb der Geräte am vorgesehenen Einbauort gestatten (beispielsweise durch Einbau
dieser Geräte in HF-dichte Schaltschränke und geeignete Schutzbeschaltungen an der
Schnittstelle zur Umgebung).
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind lediglich handelsübliche steckerfertige
Großseriengeräte, wie z.B. Bildschirme, Drucker, Telefone usw., welche im Fall eines
eventuellen Schadens werkzeuglos und ohne zusätzlichen Änderungsaufwand bzw.
Nachinstallation von Software ausgetauscht werden können.
3.1.1.3.6 CE Kennzeichnung
Mangels Prüfbarkeit wird in der Planungs- und Angebotsphase davon ausgegangen,
dass Anlagen dann als elektro-magnetisch verträglich zu bewerten sind, wenn sämtliche
Betriebsmittel dieser Anlage ein CE Kennzeichen tragen.
In weiterer Folge hat der Errichter die EMV Verträglichkeit der von ihm errichteten Anla-
gen bzw. Anlagenteile über die CE Kennzeichnung hinaus nachzuweisen, wenn nach
der Inbetriebsetzung EMV Probleme auftreten.
3.1.1.4 Schaltschränke
3.1.1.4.1 Allgemeines
Es ist ein einheitliches Erscheinungsbild aller Schaltschränke anzustreben.
Für die Ausführung von gegebenenfalls erforderlichen Freifeld- Schaltschränken gilt
PLaNT 119.020.2000 CN.as Materialkatalog.
Systemschränke 19" sind gemäß PLaNT 119.020.2000 CN.as Materialkatalog auszu-
führen, unabhängig davon, ob diese für CN.as-Linie verwendet werden oder nicht.
Schaltschränke im Freien sind grundsätzlich vandalismussicher auszuführen.
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3.1.1.4.2 Verteilermaterial
Die Schränke sind im Baukastenprinzip in freitragender Skelettbauweise oder als frei-
tragende Blechkonstruktion in den Werkstoffen gemäß Tabelle 3 auszuführen.
Aufstellungsort Werkstoff
Pumpstationen Aluminium, doppelwandig
Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.3)
Straßenwetterstationen Aluminium, doppelwandig
Freifeld- Schaltschränke (so nicht AP gemäß
PLaNT 119.020.2000 errichtet werden können)
Analog zu AP gemäß PLaNT 119.020.2000
Trockene Betriebsräume in Hochbauten Stahlblech
Tabelle 3: Materialvorgabe für Schaltschränke
3.1.1.4.3 Abmessungen
Als bevorzugte Abmessungen für Schaltschränke gelten mit einer Toleranz von jeweils
± 10 mm:
Schaltschränke in Betriebsräumen:
Schrankhöhe: 2.000 mm exkl. gegebenenfalls erforderlichem Sockel, exkl. ggf. abge-
setztem Dachblech
Schrankbreite: 800 mm
Schranktiefe: 600 mm
400 mm
3.1.1.4.4 Farbvorgaben für Schaltschränke
Für Schaltschränke gelten die Farbvorgaben gemäß Tabelle 4 mit der Ergänzung, dass
innerhalb eines Projekts auf eine einheitliche Farbgebung der jeweiligen Schaltschränke
geachtet werden muss. Innerhalb eines Projekts sind zum Beispiel Niederspannungs-
verteiler 400 V somit entweder in RAL 7032 oder in RAL 7035 zu beschichten (vgl.
Punkt 3.1.2.3.5).
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Verteilanlage Farbe
RAL Bezeichnung
Niederspannungsverteiler 400 V 7035 Lichtgrau
Installationsverteiler unter Putz 9001 Cremeweiß
Installationsverteiler auf Putz 7035 Lichtgrau
Freifeld- Schaltschränke (so nicht AP gemäß PLaNT
119.020.2000 errichtet werden können)
Korpus:
Dach:
7035
6001
Lichtgrau
Smaragdgrün
Tabelle 4: Farben der Schaltschränke
3.1.1.5 Rangierungen
3.1.1.5.1 Allgemeines
Alle Steuer-, Mess-, Daten-, Kommunikations- und Meldekabel, welche von außerhalb
(Freifeld etc.) in eine elektrische Betriebsstätte gelangen, sind über Rangierverteiler zu
führen.
3.1.1.5.2 Rangierungen externer Meldungen und Befehle
Für digitale Informationen, die von außerhalb der Elektrischen Betriebsstätte stammen,
sind im Rangierverteiler folgende Einrichtungen vorzusehen:
● Rangierleiste externe Seite mit Überspannungsschutz,
● Galvanische Entkopplung über Trennrelais,
● Rangierleiste interne Seite,
● Rangierung zwischen externen und internen Rangierleisten.
Abbildung 5: Rangierung externer Meldungen und Befehle
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3.1.1.5.3 Rangierung externer Mess- und Sollwerte
Für die Einbindung und Ausgabe analoger Signale ab/an einer externen Stelle (außer-
halb einer Elektrischen Betriebsstätte) sind im Rangierverteiler folgende Einrichtungen
vorzusehen:
● Spannungssignale 0 - 10 V:
– Rangierung externe Seite mit Überspannungsschutz,
– Trennwandler
– Rangierung interne Seite,
– Rangierung zwischen externen und internen Rangierleisten.
Abbildung 6: Rangierung externer Mess- und Sollwerte (Spannungssignal 0 - 10 V)
● Stromsignale 4 - 20 mA:
– Rangierung externe Seite mit Überspannungsschutz,
– Messtrennklemmen,
– Trennwandler,
– Messtrennklemmen,
– Rangierung interne Seite,
– Rangierung zwischen externen und internen Rangierleisten.
Abbildung 7: Rangierung externer Mess- und Sollwerte (Stromsignal 4 - 20 mA)
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3.1.1.5.4 Zwischenrangierungen
Für die Weiterleitung von anlagenspezifischen Informationen wie z.B. Telefonanlage,
Brandmeldeanlage, etc. sind nach Erfordernis Zwischenrangierungen externer Kabel zu
berücksichtigen.
Eine Zwischenrangierung ist wie folgt aufzubauen:
● Rangierleiste externe Seite inkl. Überspannungsschutz,
● Rangierleiste interne Seite,
● Rangierung zwischen externen und internen Rangierleisten.
Abbildung 8: Zwischenrangierungen
3.1.1.6 Betriebsarten
Die Umschaltung der Betriebsarten erfolgt mit einem, dem jeweiligen Betriebsmittel zu-
geordneten Wahlschalter. Für die Schalterstellungen dieses Betriebsartenwahlschalters
gilt Tabelle 5.
Schalterstellung Funktion
Hand Der Anlagenteil kann mit Tastern am zugehörigen Schrank ein- bzw. aus-
geschaltet werden. Die Betriebsart kann unter Einbeziehung der Automati-
sierungsgeräte realisiert werden. Eine von den Automatisierungsgeräten
unabhängige Handbedienebene ist nicht gefordert!
Aus Der Anlagenteil ist ausgeschaltet und kann nicht bedient werden.
Automatik Die Schaltbefehle werden durch ein Automatisierungsgerät nach Maßgabe
der in einer höheren Leitebene ermittelten Schaltbefehle erteilt.
Tabelle 5: Betriebsarten
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3.1.1.7 Rückhaltesysteme
Betriebs- und sicherheitstechnische Einrichtungen an der Straße müssen nach Maßga-
be des PLaPB 800.100 bzw. der RVS 05.02.31 mit geeigneten Rückhaltesystemen ab-
gesichert werden.
3.1.1.8 Zugang und Instandhaltung
Fußwegstrecken von mehr als 50 m zwischen Abstellfläche und der Anlage sind im Re-
gelfall zu vermeiden. Kann eine bestehende Abstellfläche mitverwendet werden, so darf
der Abstand zur neuen Anlage im Regelfall 100 m nicht überschreiten.
Zwischen der Anhaltemöglichkeit für Servicefahrzeuge und allen Einrichtungen der An-
lage ist ein Weg zu planen. Der Weg muss folgende Eigenschaften aufweisen:
● Trittfest (kein Einsinken der Person, kein Abrutschen des Weges)
● Rutschfest (ausgenommen bei Schnee und Eis)
● Vegetationsfrei (kein Bewuchs am Weg)
● Der Weg soll eben ausgeführt werden
Folgende Ausführung ist zu wählen:
● Gehfläche mindestens 10cm Splitt Aufschüttung
● Aufschüttung mit frostsicherem, verdichtetem Kies, mindestens 40cm
● Trennlage (z.B. Vlies) bei bindigem Untergrund
Die Breite des Weges wird für den Normalfall mit 80 cm definiert, darf jedoch in begrün-
deten Fällen bis auf 50 cm verkleinert werden.
Treppen müssen betoniert und mit einem Handlauf versehen werden.
3.1.2 Technische Ausführungsbestimmungen
3.1.2.1 Umfeld- und Umgebungsbedingungen
Außen: -25 - +60ºC
Im Innern eines Schaltschranks: -25 - +60°C, belüftet
Im Innern eines doppelwandigen Schaltschranks: -5 - +60°C, kondenswasserfrei
Betriebsräume: 0 - +40°C
● Luftfeuchtigkeit: 0 bis 95 % nach ÖVE/ÖNORM EN 60068-2-1 (Kälte), 2-2 (trockene
Wärme), 2-14 (Temperaturwechsel / Thermoschocktest)
● Kondenswasser lt. ÖVE/ÖNORM EN 60068-2-30 (feuchte Wärme 10 – 95 %)
● Vibration lt. ÖVE/ÖNORM EN 60068-2-64 (Rauschen): Frequenzbereich 10-60 Hz,
Auslenkung = 0,4 mm, max. Beschleunigung: 4 g
● Einsatzhöhe bis 2000 m über Meeresniveau.
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3.1.2.2 Werkstoffe
3.1.2.2.1 Aluminium
“Aluminium für Profile” ist immer eine Aluminiumlegierung Al-Mg-Si 05 nach ÖNORM
EN 573 und ÖNORM EN 755.
“Aluminium für Bleche” ist immer eine Aluminiumlegierung Al-Mg 3 nach ÖNORM EN
573.
3.1.2.2.2 Verzinkter Stahl
Dieser wird nur dort verwendet, wo ausdrücklich ein solcher als Material angeführt wird.
Konstruktionsteile sind feuerverzinkt gemäß ÖNORM EN ISO 1461 auszuführen.
Ein nachträgliches Behandeln oder Bearbeiten des Materials mit anschließender Kalt-
verzinkung ist nicht zulässig.
3.1.2.2.3 Rostfreier Edelstahl
Als Werkstoff sind hochlegierte, säurebeständige, austenitische Cr-Ni-Mo Edelstähle mit
einem Legierungsanteil > 2 % Molybdän (auch V4A) zu wählen. Für Stahlkonstruktionen
sind Edelstähle mit den Werkstoffnummern 1.4404, 1.4571 zu verwenden. Edelstähle
mit anderen Werkstoffnummern haben mindestens die chemischen, mechanischen und
thermischen Eigenschaften der zitierten Werkstoffe zu erfüllen.
3.1.2.2.4 Kunststoffe
Es dürfen nur glasfaserverstärkte Kunststoffe (GFK) auf Epoxidharzbasis verwendet
werden. Diese müssen schwer brennbar, selbstverlöschend (Brennbarkeit gemäß
UL94-V2, ab 1,6 mm Wandstärken), ungesättigt und von ca. –50 °C bis +120 °C tempe-
raturbeständig sein.
GFK sind für erhöhte Beständigkeit gegen Säuren und Laugen auszuführen und müs-
sen resistent gegen NaCl und CaCl sein.
Sofern metallische Versteifungen verwendet werden, sind diese in V4A gemäß Punkt
3.1.2.2.3 auszuführen.
3.1.2.3 Korrosionsschutz
3.1.2.3.1 Allgemeines
Grundsätzlich gilt, dass alle Anlagenteile entsprechend ihrer Funktion mit dem entspre-
chenden Korrosionsschutz zu versehen sind.
Es ist desweiteren auf eine korrosionsschutzgerechte Gestaltung nach ÖNORM EN ISO
12944-3 zu achten.
Jeder AN hat größten Wert darauf zu legen, dass elektrolytische Korrosion weder an
seinen noch an fremden Anlagen oder Anlagenteilen entsteht. Der AN hat alle Maß-
nahmen zu ergreifen, um elektrolytische Korrosion sicher zu verhindern.
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3.1.2.3.2 Farbwahl
So die Farbe nicht ohnehin in diesem PLaPB vorgegeben ist, muss die Farbwahl nach
der RAL-Farbliste für alle Anstriche dem AG freistehen. Der Farbton sowie die Farben
sind mit dem AG rechtzeitig abzusprechen.
Nach Abschluss der Arbeiten sind Beschädigungen am Korrosionsschutz oder am
Deckanstrich fachgerecht auszubessern.
3.1.2.3.3 Vorbereitung des Untergrundes
Vor jeder Konservierung sind alle korrosionsgefährdeten Teile und Flächen von allen
Stoffen, die auf die Konservierung schädigend wirken oder ihre Haftung auf den Unter-
grund beeinträchtigen, zu befreien. Öl, Fett, Schmutz und Staub, besonders Rost und
eventuell alte verwitterte Anstriche, Schweißschlacken, lose Verkittungen, Walzhaut und
Zunder sind zu entfernen.
3.1.2.3.4 Feuerverzinken
Grundsätzlich gilt, dass die Verwendung von feuerverzinkten Teilen nur dann gestattet
ist, wenn dies im Vertrag eigens angeführt ist.
Für die Ausführung gilt die ÖNORM EN ISO 1461, jedoch mit der Einschränkung, dass
die gesamte Oberfläche feuerverzinkt ist. Die Mindestzinkschichtdicken für Stahlteile
sind einzuhalten. Sie betragen in Abhängigkeit von der Materialdicke 50 - 85 µm ent-
sprechend der flächenbezogenen Zinkauflage von 360 bis 610 g/m2. Nach dem Auf-
bringen der Feuerverzinkung dürfen die Teile nicht mehr spanabhebend bearbeitet oder
geschweißt werden.
Elemente, die erst an der Baustelle zusammengepasst werden können, sind unverzinkt
anzupassen, wieder zu demontieren, wie oben zu behandeln, neuerlich anzuliefern und
endgültig zu montieren.
3.1.2.3.5 Pulverbeschichtung
Der Korrosionsschutz ist durch eine UV- und Farbtonbeständige Pulverbeschichtung in
folgenden Arbeitsgängen auszuführen:
● Vorbehandlung der Oberflächen inkl. Chromatieren Al
● Deckbeschichtung aus Polyurethan-Pulverlacken mit einer Mindestschichtdicke von
80 μm
3.1.2.3.6 Bearbeitung von Aluminium
Es wird besonders darauf verwiesen, dass auch Aluminium durch Pulverbeschichtung
vor Korrosion durch Streumitteleinwirkung sowie vor elektrochemischer Korrosion
(elektrische Auftrennung) zu schützen ist.
3.1.2.3.7 Bearbeitung von Edelstählen
Sollten Schweißarbeiten vorgenommen werden, ist eine fachgerechte Vor- und Nach-
behandlung der Schweißnähte vorzusehen. Die Schweißungen sind unter Schutzgas,
sowie mit Formiergas vorzunehmen. Auf Durchschweißung ist zu achten und über-
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schüssige Schweißzusatzwerkstoffe sind zu entfernen. Sämtliche Teile aus Edelstahl
sind komplett zu beizen und zu passivieren.
Die Bearbeitung von Edelstahl hat mit Maschinen und Werkzeugen zu erfolgen, die nur
für Edelstahl verwendet werden.
3.1.2.4 Befehle, Meldungen und Messwerte
3.1.2.4.1 Befehle
Pro Befehl wird ein Kontakt aus anderen Steuerkreisen zur Verfügung gestellt (z.B. aus
SPS etc.). Dieser Kontakt ist bei Ausgabe aus einem Automatisierungsgerät mit 24 V=
beaufschlagt. Wenn der Befehl nicht aus einem Automatisierungsgerät, sondern aus ei-
ner anderen Steuereinheit kommt, ist der Kontakt potentialfrei.
In den Schaltschränken des AN sind Koppelrelais für die mit Kleinspannung weitergelei-
teten Befehle aus Automatisierungsgeräten oder anderen Steuereinheiten einzubauen,
so dass ab diesem Empfangsrelais (Koppelrelais) ausschließlich die geräteeigene
Steuerspannung in der Anlage des AN verwendet wird. Die Ausgabe von Befehlen an
den Prozess erfolgt über die Relais der Rangierung.
3.1.2.4.2 Meldungen
Pro Meldung müssen ein oder mehrere potentialfreie Kontakte innerhalb der angebote-
nen Einheit (z.B. Betriebsmeldung, etc.) vom AN zur Verfügung gestellt werden. Diese
Kontakte müssen mit mindestens 60 V= und 2 A belastbar sein.
Meldungen müssen als Statusmeldungen ausgegeben werden.
3.1.2.4.3 Messwerte
Für die analoge Übertragung von Messwerten sind Spannungssignale 0 - 10 V oder
Stromsignale 4 - 20 mA, entsprechend 0 - 100 % des Messbereichs, zu verwenden.
Bei Stromsignalen muss die zulässige Bürde muss mindestens 500 Ohm betragen.
3.1.2.4.4 Sollwerte
Die analoge Übertragung von Sollwerten hat sinngemäß wie bei Messwerten zu erfol-
gen.
3.1.2.4.5 Allgemeine Ausführungsbestimmungen
Innerhalb der Anlagen des AN sind vom AN alle für die Verarbeitung, sowie für die Zur-
verfügungstellung der einzelnen Befehle, Meldungen und Messwerte erforderlichen
Leistungen, Geräte usw. zu erbringen bzw. einzubauen. Alle aus diesem Titel entste-
henden Kosten wie Lieferung, Einbau und Abschluss aller Geräte, komplette interne
Verdrahtung und Verkabelung auf Klemmen sowie die erforderlichen Nebenleistungen
gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die Führung von "Befehlen, Messwerten und Meldungen" in gemeinsamen Kabeln ist
grundsätzlich gestattet, der AN hat jedoch zu gewährleisten, dass keine gegenseitige
Beeinflussung stattfindet.
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Zum Teil sind Sammelmeldungen zu übertragen, die aus mehreren Einzelmeldungen zu
bilden sind.
In allen Verteil- und Schaltanlagen sind die Fernmeldungen, Fernmesswerte und Fern-
befehle jeweils auf eine gemeinsame Klemmenleiste (=Informationsklemmleiste) aufzu-
legen, d.h. z.B. in den Schränken ist eine Klemmleiste, von der alle Fernmeldungen ab-
genommen werden können. Die Klemmleisten für Meldungen, Messwerte und Befehle
müssen nicht im selben Feld oder Schrank eingebaut sein.
Wenn Leuchtdrucktaster einzubauen sind, müssen die Betriebszustände (ein, aus etc.)
auf jeden Fall mit den Leuchtdrucktastern optisch angezeigt werden, gleichgültig, ob die
Befehle von Hand aus oder über andere Steuerkreise eingegeben wurden.
3.1.2.5 Ausführung und Anordnung von Anzeige- und Bediengeräten
3.1.2.5.1 Anzeigegeräte
Meldeleuchten: LED Anzeigeelemente mit 22,5 mm Durchmesser
Messgeräte (analog): Schalttafelgeräte 96 x 96 mm
Messgeräte (digital): Schalttafelgeräte 90 x 48 mm
3.1.2.5.2 Bediengeräte
Taster: Drucktaster oder Leuchtdrucktaster mit 22,5 mm Durchmesser
Schalter: Knebelschalter 45 x 45 mm
Sollwertgeber u.ä. Schalttafelgeräte 96 x 48 mm
3.1.2.6 EMV und Blitzschutz
3.1.2.6.1 Allgemeines
Die Auswahl der Schutzeinrichtungen hat unter Berücksichtigung der in Tabelle 2 ange-
gebenen Umgebungsbedingungen und des jeweiligen Prüfschärfegrades zur Beurtei-
lung der Störfestigkeit gegen Stoßspannungen des zu schützenden Gerätes zu erfol-
gen. Dabei ist zu beachten, dass die höchst zulässige Längsspannung (zwischen Leiter
und Kabelschirm) von Leitungen und Kabeln nicht überschritten wird.
Gegebenenfalls ist durch zusätzliche Schutzmaßnahmen, dafür zu sorgen, dass die im
Projektumfang enthaltenen Geräte den, je nach vorgesehenem Einsatzort zu erwarten-
den elektrischen und magnetischen Beanspruchungen Stand halten, und an den
Schnittstellen zu anderen Gewerken oder Komponenten anderer Lieferanten keine hö-
heren elektrischen und magnetischen Beanspruchungen auftreten.
3.1.2.6.2 Schutzbeschaltung
Die Schutzbeschaltung ist jeweils auf das zu schützende Gerät und die Art der Störung
abzustimmen.
Überspannungs-Schutzgeräte (SPDs, engl.: surge protective devices) werden eingeteilt:
a) nach ihrem Stoßstrom- Ableitvermögen und ihrer Schutzwirkung in:
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– Blitzstrom- Ableiter für Beeinflussungen infolge von Direkt- oder Naheinschlä-
gen zum Schutz von Anlagen und Betriebsmitteln (Einsatz an den Schnittstel-
len zwischen den Blitzschutzzonen 0A und 1);
– Überspannungs- Ableiter für Ferneinschläge, Schaltüberspannungen, sowie
elektrostatische Entladungen zum Schutz von Anlagen, Betriebsmitteln und
Endgeräten (Einsatz an den Schnittstellen, der auf die Blitz-Schutzzone 0B fol-
genden Blitz-Schutzzonen);
– Kombi- Ableiter für Beeinflussungen infolge von Direkt- oder Naheinschlägen
zum Schutz von Anlagen, Betriebsmitteln und Endgeräten (Einsatz an den
Schnittstellen zwischen Blitz- Schutzzonen 0A und 1 sowie 0A und 2).
b) nach ihrer Anwendung in:
– Überspannungs-Schutzgeräte für Anlagen und Geräte der Energietechnik ge-
mäß ÖVE/ÖNORM EN 61643-11 in SPD-Typ 1, 2 oder 3;
– Überspannungs-Schutzgeräte für Anlagen und Geräte der Informationstechnik
ÖVE/ÖNORM EN 61643-21 in SPD-Kategorien C1, C2, C3 oder D1.
Die Blitzstromableiter müssen im Sinn des Blitzschutzzonenkonzepts unmittelbar an der
Übergangsstelle (z.B. Kabeleinführung in ein Gebäude) montiert und auf kürzestem
Weg mit dem Potentialausgleich verbunden werden. Da dies technisch nur mit unver-
hältnismäßig großem Aufwand möglich wäre, müssen die Blitzstromableiter in Verteilern
oder Schaltanlagen montiert und der Kabelweg von der Einführung in das Gebäude bis
zu den Abgangsklemmen des Verteilers oder der Schaltanlage im Sinn einer Einstül-
pung der Schutzzone HF-geschirmt ausgeführt werden. Alternativ kann die Einstülpung
der Schutzzone auch mit geschirmten Kabeln realisiert werden.
Bei der Installation der Überspannungsableiter sind die jeweiligen Einbauvorschriften
(Erdung, Leitungslänge, Abstand zu anderen Bauteilen) zu beachten.
Die FI-Schalter sind in stoßstromfester Ausführung auszuführen.
Grundsätzlich gilt, dass Überspannungsableiter unmittelbar am zu schützenden Gerät
angeordnet werden müssen. Sie sind direkt an dem zu schützenden Gerät in den
Schaltschrank oder, bei nicht fest eingebauten Geräten, in Steckdosen oder Steckerleis-
ten einzubauen.
Unabhängig davon, ob es sich um ein TT oder TN-S System handelt, muss auch der N-
Leiter mit einem Überspannungsableiter schutzbeschaltet werden.
3.1.2.6.3 Anschluss des Kabelschirms
Kabelschirme sind grundsätzlich beidseitig zu erden. Abweichung hiervon sind in Son-
derfällen möglich und mit dem AG abzustimmen.
Der Kabelschirm ist allseitig geschlossen aufzulegen.
In Schaltschränken sind die Kabelschirme jeweils unmittelbar nach dem Kabeleintritt in
den Schrank aufzulegen. Wenn das Kabel im Schrank weitergeführt wird, darf dabei die
Schirmung nur freigelegt, nicht jedoch unterbrochen werden.
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3.1.2.6.4 Aufbau von Elektronikschränken
Die Schrankwände sind als ein geschlossenes Schirmgehäuse auszubilden. Alle metal-
lenen Teile im Schrank sind großflächig miteinander zu kontaktieren. Die Schranktüren
sind mit flexiblen Leitungen mit dem Gehäuse zu verbinden.
Unterschiedliche Kabeltypen (Spannungsebenen und Spannungsqualität) sind vonein-
ander zu trennen und ggf. abzuschirmen.
Für die Kabeleinführung in den Schrank müssen HF-dichte Verschraubungen verwen-
det werden.
3.1.2.6.5 Einbau von Netz- und Signalfiltern
Netz- und Signalfilter, welche Einrichtungen im Schaltschrank vor Störungen aus au-
ßenliegenden Störquellen schützen sollen, sind unmittelbar beim Kabeleintritt in den
Schrank anzuordnen.
Besteht darüber hinaus die Gefahr von Störungen aus innerhalb des Schaltschrankes
liegenden Störquellen so sind, zusätzlich zu den im ersten Absatz genannten Filtern
zum Schutz vor Störungen aus außenliegenden Störquellen, weitere Netz- und Signalfil-
ter unmittelbar vor dem zu schützenden Gerät vorzusehen.
Eingangsleitungen eines Filters dürfen weder mit den Ausgangsleitungen dieses Filters
noch mit anderen Signal- und Versorgungsleitungen zusammen verlegt werden.
3.1.2.7 Schutz gegen Beschädigung
Alle Oberflächen, Anlagenteile, bei denen die Gefahr besteht, dass sie beim Transport,
Einbau oder Einmauern verschmutzt, beschädigt oder in deren Funktion beschädigt
werden, sind mit einem Schutzmittel (Verpackung, Folie, Schutzanstrich etc.) werkseitig
abzudecken.
Ebenso sind fertig montierte Anlagenteile fachgerecht abzudecken, damit keine Be-
schädigung der Anlagenteile, Verschmutzung etc. erfolgt. Vor der Inbetriebnahme sind
diese Abdeckungen wieder auf Kosten des AN zu entfernen und ordnungsgemäß zu
entsorgen.
3.1.2.8 Beschriftung der Einrichtungen
Alle Einrichtungen und Geräte sind mit deutlich lesbarer Schrift zu kennzeichnen. Die
dafür erforderlichen Beschriftungsschilder sind in Resopal (gelb mit schwarzer Schrift)
oder bei Gefahr mechanischer Beschädigung in Aluminium oder Edelstahl mit gravierter
weißer Schrift auf schwarzer Grundlage auszuführen und mit Sprengnieten oder
Schrauben zu befestigen. Die Entwürfe für die Bezeichnungsschilder und die Typen-
schilder sind dem AG oder seinem bevollmächtigten Vertreter zur Freigabe vorzulegen.
3.2 Mittelspannungsanlage
Mittelspannungsanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich
auf PLaPB BuS verwiesen.
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3.3 Verteilungen
3.3.1 Planungsgrundsätze
3.3.1.1 Allgemeines
Niederspannungsschaltanlagen sind in konventioneller Bauweise mit fest eingebauten
und fest verdrahteten Geräten vorzusehen. Die Anzahl der Schaltfelder richtet sich nach
den betrieblichen Erfordernissen.
3.3.1.2 Sammelschienen
Der Nennstrom und die Kurzschlussfestigkeit der verwendeten Sammelschienensyste-
me muss mindestens 20 % der erforderlichen Größenordnung (= Volllast am Verteiler)
überschreiten. Sammelschienen in Verteilern, die direkt aus Transformatoren gespeist
werden, sind mindestens auf die Nennlast der Transformatoren zu bemessen.
Die Auslegung ist für jede Schaltanlage im Detail nachzuweisen.
Sammelschienen für Leitungsschutzschalter müssen vorgesichert werden.
Als Vorsicherung sind Schmelzsicherungen vorzusehen. Hochleistungsautomaten sol-
len nur in Ausnahmefällen verwendet werden.
3.3.1.3 Schaltgeräte
3.3.1.3.1 Leistungsschalter
Leistungsschalter können in Einspeisungen oder Abgeängen mit IN > 65 A verwendet
werden, sofern das nachgeschaltete Netz für den entsprechenden Ik bemessen ist und
der Leistungsschalter in der gesamthaften Betrachtung kostengünstiger ist, als ein Si-
cherungslasttrennschalter.
3.3.1.3.2 Installations-Schutzschaltgeräte
Endstromkreise sind vorzugsweise mit Leitungsschutzschaltern der Charakteristik B ab-
zusichern.
Für Steckdosenstromkreise sind nach den gesetzlichen Bestimmungen Fehlerstrom-
schutzschalter mit Überstromauslöser (FI/LS) vorzusehen bzw. sind diese zusätzlich zu
Leitungsschutzschaltern mit Fehlerstromschutzschaltern abzusichern.
3.3.1.4 Selektivität
Im Freiland liegen zwischen einem gegen Kurzschluss zu schützenden Betriebsmittel
und der Stromquelle in der Regel mehrere Überstromschutzeinrichtungen hintereinan-
der. Diese Einrichtungen müssen selektiv wirken, um eine Störung möglichst auf den
fehlerhaften Anlagenteil zu begrenzen. Es ist sicherzustellen, dass
● betriebsmäßige Stromspitzen nicht zum Abschalten führen,
● bei ordnungsgemäßer Funktion nur die der Fehlerstelle in Einspeiserichtung am
nächsten gelegene Schutzeinrichtung allein anspricht,
● bei Versagen dieser Schutzeinrichtung die nächste mit ihr in Reihe liegende
Schutzeinrichtung zuverlässig anspricht.
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Die Selektivität der Schutzeinrichtungen ist durch den Vergleich der Zeit-Strom-
Kennlinien und der I²t Werte für alle Sicherungsebenen nachzuweisen.
3.3.1.5 Motoranlauf
Motoren im Bereich bis 7,5 kW sollen vorzugsweise direkt angelassen werden. Es wird
jedoch darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Antrieben höherer Leistung bzw. hö-
herem Anlaufstrom, als in Teil III, Punkt 5.2. der Technischen Anschlussbedingungen
für den Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze mit Betriebsspannungen unter 100
Volt (TAEV) angeführt, im Hinblick auf die Sicherstellung der EMV an eine Zustimmung
durch den Netzbetreiber gebunden ist.
Für Motoren > 7,5 kW sollen jedenfalls Sanftanlasser vorgesehen werden.
3.3.1.6 Ausgewählte Verteilerabgänge
3.3.1.6.1 Kabelabgang
Abbildung 9: Typische Kabelabgänge
3.3.1.6.2 Direkt anlaufender Motor
Für die örtliche Bedienung sind mindestens folgende Bedien- und Anzeigegeräte vorzu-
sehen:
● Betriebsartenwahlschalter
● Leuchtdrucktaster: ein – aus
● Meldeleuchte: Störung (Sammelstörmeldung für den Abgang)
● Meldeleuchte: Hochlauf (nur bei Sanftanlauf)
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3.3.1.6.3 Drehzahlgeregelter Motor
Für die örtliche Bedienung sind mindestens folgende Bedien- und Anzeigegeräte vorzu-
sehen:
● Betriebsartenwahlschalter
● Leuchtdrucktaster: ein – aus (bei einer Drehrichtung)
● Leuchtdrucktaster: rechts – aus – links (bei zwei Drehrichtungen)
● Drucktaster: „+“ (für schneller) – „-“ (für langsamer)
● Meldeleuchte: Störung (Sammelstörmeldung für den Abgang)
● Digitale Drehzahlanzeige 0 – 100 %
(100% entspricht der für die Anlage ermittelte, maximal zulässigen Ausgangsfre-
quenz des Umrichters)
3.3.1.6.4 Beleuchtung
Für die örtliche Bedienung sind mindestens folgende Bedien- und Anzeigegeräte vorzu-
sehen:
● Betriebsartenwahlschalter
● Leuchtdrucktaster oder Knebelschalter: ein – aus
3.3.2 Technische Ausführungsbestimmungen
3.3.2.1 Allgemeines
Alle elektrischen Betriebsmittel, wie Schaltgeräte, Sicherungen, Steckdosen, Leuchten,
Klemmen, Verteilerkonstruktionen etc. müssen in Österreich zur Verwendung zugelas-
sen sein und somit vollinhaltlich den bestehenden Vorschriften und den geltenden tech-
nischen Richtlinien entsprechen.
Alle verwendeten elektrischen Geräte und Anlagen müssen für den Anschluss an die
genormten Spannungen (230 V, 400 V, 690 V etc.) geeignet sein.
Bei allen verwendeten Betriebsmitteln ist auf größtmöglichste Einheitlichkeit in der Aus-
führung zu achten. Melde- LED, Schalter, Schaltgeräte, Taster usw. müssen soweit als
möglich einheitlich sein, um die Ersatzteilhaltung und Ersatzteilbeschaffung zu vereinfa-
chen. Bei der Auswahl der Betriebsmittel ist desweiteren zu beachten, dass eine prob-
lemlose Ersatzteilbeschaffung möglich sein muss, d.h. dass bei Bedarf Ersatzteile bzw.
Austauschtypen ab Lager in Österreich kurzfristig lieferbar sind.
3.3.2.2 Elektrische Ausrüstung
3.3.2.2.1 Allgemeines
Die Einspeisesicherung muss übersichtlich und gut zugänglich angeordnet werden. Alle
Steuer- und Leistungsabgänge sind entsprechend den Anforderungen zu bestücken.
Alle Steuer- und Hauptstromkreise sind komplett zu verdrahten und über Klemmen zu
führen.
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Für den Anschluss der Bedienungs- und Anzeigegeräte sowie für externe Steuer-,
Mess- und Signalkreise (Fernbefehle, Fernmeldungen, Fernmesswerte) sind ebenfalls
Klemmen vorzusehen. Dies gilt auch für alle externen Kabel- und Leitungsanschlüsse.
Alle verwendeten Geräte müssen so einheitlich wie möglich sein, d.h., dass mit mög-
lichst wenig Typen das Auslangen gefunden werden muss.
3.3.2.2.2 Überspannungsschutz, Schutz gegen Einkopplungen
● Messwerte:
Alle in den Rangierverteiler aufgeführten Kabel für Messwerte sind mit einer steck-
baren Überspannungsschutzkaskade zu schützen, wobei die Schutzelemente im
Steckerteil so angeordnet sein müssen, dass in Stromkreisen mit erdunabhängigen
Rückleitern auftretende Längs- und Querspannungen sicher begrenzt werden.
● Meldungen, Befehle:
Die aufgeführten Kabel für Meldungen und Befehle sind mit einem auf den An-
schlussleisten steckbar angeordneten Überspannungsschutz zu schützen, damit
ein einfaches Auswechseln möglich ist.
3.3.2.2.3 Messtrennklemmen
Alle 4 - 20 mA Signale (Messwerte bzw. Sollwerte) sind über gut zugängliche Mess-
trennklemmen zu führen. Diese Messtrennklemmen müssen eine Messung mit externen
Geräten ohne Unterbrechung des Stromkreises zulassen.
Es ist zu gewährleisten, dass der Trennwandler ohne Unterbrechung des Stromkreises
frei geschaltet werden kann. Dazu sind Messtrennklemmen im Stromkreis vor und nach
dem Trennwandler anzuordnen, wobei jeweils sowohl in der Hin- als auch in der Rück-
leitung Messtrennklemmen zu setzen sind.
3.3.2.2.4 Koppelrelais
Für die Einbindung der von Steuergeräten abgegebenen Befehle in die Stromkreise der
einzelnen Schaltanlagen sind Koppelrelais einzusetzen. Meldungen aus Schaltschrän-
ken innerhalb einer Station werden ohne Umsetzung in die Steuergeräte eingebunden.
3.3.2.2.5 Netzgeräte
Netzgeräte in Schaltanlagen sind grundsätzlich geräteredundant auszuführen und so zu
bemessen, dass bei Störung eines Netzgeräts das verbleibende Gerät die volle Last
übernehmen kann.
3.3.2.2.6 Überspannungsableiter
Bei der Installation der Überspannungsableiter sind die jeweiligen Einbauvorschriften
(Erdung, Leitungslänge, Abstand zu anderen Bauteilen) zu beachten.
Grundsätzlich gilt, dass Überspannungsableiter unmittelbar am zu schützenden Gerät
angeordnet werden müssen. Sie sind direkt an dem zu schützenden Gerät in den
Schaltschrank oder, bei nicht fest eingebauten Geräten, in Steckdosen und Steckerleis-
ten einzubauen.
Auch der N- Leiter muss mit einem Überspannungsableiter schutzbeschaltet werden.
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3.3.3 Prüfungen und Tests
PLaHELP PuT gilt sinngemäß!
3.3.4 Funktionsbeschreibungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.4 Sicherheitsstromversorgung
3.4.1 Planungsgrundsätze
3.4.1.1 Allgemeines
Für die Versorgung sicherheits- und datentechnischer Einrichtungen ist nach Maßgabe
der entsprechenden Leitplanung gegebenenfalls eine unterbrechungsfreie Stromversor-
gung erforderlich. Dadurch soll bei Netzausfall bzw. Netzschwankungen ein ordnungs-
gemäßer störungsfreier Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und der aktiven
Übertragungskomponenten gewährleistet werden.
In der Regel kann diese Aufgabe mit der Errichtung einer statischen USV- Anlage hin-
reichend erfüllt werden.
3.4.1.2 USV Anlage
Bei einem Ausfall der Energieversorgung aus dem Netz des Energieversorgungsunter-
nehmens hat die Stromversorgung der sicherheits- und datentechnischen Verbraucher
über eine statische Wechselrichter- und Batterieanlage (statische USV- Anlage) zu er-
folgen.
Die USV- Anlage besteht aus einem leistungselektronischen Bereich inkl. Steuerung
und einem Energiespeicher (Batterie).
Der leistungselektronische Bereich beinhaltet im Wesentlichen:
● Netzdrossel,
● Gleichrichter,
● Glättungseinrichtung,
● Wechselrichter,
● Siebkreise,
● Anzeige- und Bedieneinheit
Zu jeder USV Anlage muss eine Handumgehung vorgesehen werden.
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3.4.2 Technische Ausführungsbestimmungen
Bei normalem Netzbetrieb, also bei Betrieb über Gleichrichter und Wechselrichter, inkl.
Batterieladung bzw. auch Batteriebetrieb, sind die nachfolgenden Hauptkenndaten ein-
zuhalten:
Wirkungsgrad (Batterien geladen/100 % Last): > 92 %
Nennanschlussspannung: einphasig
dreiphasig
230 V ±10 %
3 x 400 V ±10 %
Eingangsfrequenz: 50 Hz ± 5 %
Nennausgangsspannung: 3 x 400 V
Ausgangsspannungsform: Sinus
Ausgangsspannungstoleranz statisch: ± 1 %
dynamisch: ± 6 %
Nennausgangsfrequenz: 50 Hz ± 5 %
Klirrfaktor bei linearer Last: < 3 %
Schutzart: IP40
Tabelle 6: Hauptkenndaten der USV Anlage
Die in Tabelle 6 angeführten Daten gelten für eine symmetrische Last bei einem Leis-
tungsfaktor cos φ ≥ 0,8 induktiv.
USV Anlagen für eine Überbrückungszeit von mindestens 10 Minuten und mit Nenn-
scheinleistungen bis zu 4 kVA werden in der Regel in 19" Systemschränke eingebaut.
Die Gehäuse dieser USV Anlagen müssen daher für den Einbau in Schaltschränke mit
19" Einbaurahmen geeignet bzw. vorbereitet sein.
Zur Überwachung der Anlagenfunktion, -betriebsart und zur Messwerteinbindung sind
Betriebs- und Störmeldungsinformationen aus der USV Anlage zur Verfügung zu stel-
len.
● Breite Schnittstelle:
An der breiten Schnittstelle sind potentialfreie Kontakte für mindestens nachfolgen-
den Meldungsumfang anzubieten:
– Meldung „Normalbetrieb“
– Meldung „Batteriebetrieb“
– Meldung „Sammelstörung“
● SNMP Netzwerkschnittstelle
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Die über die breite Schnittstelle angebotenen Meldungen müssen für die Fernüber-
wachung auch über SNMP zur Verfügung stehen.
3.4.3 Prüfungen und Tests
PLaHELP PuT gilt sinngemäß!
3.4.4 Funktionsbeschreibung
3.4.4.1 Betrieb bei vorhandenem Netz
Der Gleichrichter wird aus dem Netz gespeist und wandelt die Wechselspannung auf
statischem Wege in eine geregelte Gleichspannung um. Diese Gleichspannung dient
zur Ladung und automatischen Ladeerhaltung der angeschlossenen Batterieanlage, die
somit immer geladen ist. Die Ladung der Batterieanlage ist nach IU - Kennlinie entspre-
chend DIN 41772 zu realisieren.
Der Wechselrichter formt diese gesicherte Gleichspannung in eine geregelte sinusför-
mige Wechselspannung um und speist die angeschlossenen Verbraucher.
3.4.4.2 Betrieb bei gestörtem Netz
Wenn das öffentliche Netz die Versorgung des Gleichrichters nicht in ausreichendem
Maße aufrecht hält, erfolgt eine lückenlose Bereitstellung der elektrischen Energie an
den Wechselrichter aus der geladenen Batterieanlage. Die Stromversorgung von
Verbrauchern wird dadurch auch bei Netzausfall gesichert.
Die volle Funktion von dreiphasigen USV-Anlagen im Betrieb bei gestörtem Netz ist
auch bei Ausfall von nur einer Phase oder von zwei Phasen des Versorgungsnetzes si-
cherzustellen, d.h., auch bei solchen Störungen muss die USV in allen 3 Phasen unter-
brechungsfrei die Spannung anbieten.
Zur Abschaltung des Wechselrichters darf es erst dann kommen, wenn die Batterie-
spannung unter den zulässigen Wert sinkt.
Wenn nach Netzwiederkehr die Spannung und die Frequenz innerhalb der Toleranz lie-
gen, muss sich der Gleichrichter selbsttätig wieder einschalten. Es übernimmt dann
wieder die Versorgung des Wechselrichters und den Ladevorgang der Batterie.
3.4.4.3 Handumgehung
Die Handumgehung muss dem Wartungs- und Instandsetzungspersonal die Möglichkeit
bieten, Arbeiten an der USV Anlage durchzuführen, ohne das Verbrauchernetz abschal-
ten zu müssen.
3.5 Blitzschutzanlage
3.5.1 Planungsgrundsätze
3.5.1.1 Entwurf des Blitzschutzsystems
Gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 ist ein technisch und wirtschaftlich optimierter Ent-
wurf eines Blitzschutzsystems nur möglich, wenn die Schritte während der Planung und
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Errichtung des Blitzschutzsystems mit den Schritten der Planung und Errichtung der zu
schützenden baulichen Anlage abgestimmt sind. Insbesondere sollte die mögliche Nut-
zung der Metallteile einer baulichen Anlage als Teil des Blitzschutzsystems bei der Pla-
nung der baulichen Anlage berücksichtigt werden.
3.5.1.2 Äußeres Blitzschutzsystem
3.5.1.2.1 Allgemeines
Das gegebenenfalls erforderliche äußere Blitzschutzsystem darf an der zu schützenden
baulichen Anlage befestigt werden.
3.5.1.2.2 Fangeinrichtungen
Als Fangeinrichtungen sind vorzugsweise maschenförmige Leitungsnetze aus Alumini-
umdrähten mit 8 mm Durchmesser vorzusehen. Sie müssen an der baulichen Anlage
an Ecken, freiliegenden Stellen und Kanten nach Maßgabe des Blitzkugelverfahrens
angebracht werden.
Die Fangleitungen müssen blank verlegt werden.
3.5.1.2.3 Ableitungen
Als Ableitungen sind Aluminiumdrähte mit 8 bzw. 10 mm Durchmesser blank an den
Außenwänden der Gebäude oder in Beton bis über die jeweilige Dachkante hoch-
zuführen und dort an die Fangleitungen anzuschließen.
In jeder Ableitung ist beim Übergang zum Erder an einer leicht zugänglichen Stelle eine
Prüftrennklemme vorzusehen, es sei denn, die einzubauende Trennstelle wird ständig
durch andere Leiter (Betonarmierung, Metallkonstruktionen) überbrückt.
3.5.1.2.4 Erdungsanlage
Unter dem Gesichtspunkt des Blitzschutzes ist eine einzige integrierte Erdungsanlage
der baulichen Anlage zu bevorzugen (Blitzschutzerde, Betriebserde, Schutzerde).
3.5.1.3 Inneres Blitzschutzsystem
3.5.1.3.1 Allgemeines
Das innere Blitzschutzsystem muss eine gefährliche Funkenbildung innerhalb der zu
schützenden baulichen Anlage verhindern, die durch den Blitzstrom im äußeren Blitz-
schutzsystem oder in anderen leitenden Teilen der baulichen Anlage verursacht werden
kann. Dies kann gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 erreicht werden durch:
● Blitzschutz-Potentialausgleich oder
● Entsprechende Isolierung des äußeren Blitzschutzsystems.
3.5.1.3.2 Blitzschutz-Potentialausgleich
Der Blitzschutz-Potentialausgleich ist gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 auszuführen.
Es sind vorzugsweise Potentialausgleichsleiter aus Kupfer zu verwenden.
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3.5.2 Technische Ausführungsbestimmungen
Gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3.
3.5.3 Prüfungen und Tests
PLaHELP PuT gilt sinngemäß!
3.5.4 Funktionsbeschreibungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.6 Erdung- und Potentialausgleich
3.6.1 Planungsgrundsätze
Für jede Anlage muss eine der Vorschriftenlage entsprechende Erdungsanlage errichtet
werden.
Die Erdungsanlage ist so auszuführen, dass sie in vollem Umfang der ÖVE/ÖNORM E
8001 und der ÖVE/ÖNORM E 8014 sowie - falls das Objekt mit einem äußeren Blitz-
schutz ausgestattet wird - auch der ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 entspricht. Der Er-
dungswiderstand der Gesamtheit aller Betriebserder des Verteilungsnetzes soll dabei
2 Ohm nicht überschreiten.
Da eine eindeutige Trennung der Schutz- und Betriebserdung nicht möglich ist, sind alle
Erder miteinander leitend zu verbinden.
An den einzelnen Standorten muss darüber hinaus gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001 auch
ein Hauptpotentialausgleich errichtet werden.
3.6.2 Technische Ausführungsbestimmungen
3.6.2.1 Erder
3.6.2.1.1 Werkstoffe für Erder
Ausschließlich in Beton verlegte Erder sind in der Regel samt Zubehör aus verzinktem
Stahl auszuführen.
Erdungs- oder Potentialausgleichsverbindungen an den Übergängen von Erdreich in
den Beton, von Erdreich in Luft und von Beton in Luft müssen jedenfalls aus nichtros-
tendem Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.3) ausgeführt werden.
Im Übrigen wird zur Auswahl der Werkstoffe für Erder auf die Ausführungen im Anhang
E zur ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 verwiesen.
3.6.2.1.2 Erdung in Freilandbereichen
Für Kabelgräben gelten die Ausführungsvorgaben gemäß PLaNT 120.010.1000. Dem-
entsprechend ist in der Verfüllzone des Kabelgrabens in einer Künettentiefe von 60 cm
unter Geländeoberkante ein Trassenerdungsseil einzubringen.
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Hinsichtlich der Erdung von Freifeld Schaltschränken wird ebenfalls auf die diesbezügli-
chen Bestimmungen des PLaNT 120.010.1000 verwiesen.
3.6.2.2 Haupterdungsschiene
Potentialausgleichsschienen sind aus Edelstahl (Querschnitt 240 mm²) oder in Kupfer
(Querschnitt 200 mm²) auszuführen. Sie müssen die notwendigen Anschlüsse (M10 x
25 mm) bzw. Anschlussbohrungen (Durchmesser 13 mm) für an- und abgehende Po-
tentialausgleichsleiter sowie für Erdleiter aufweisen.
Jede Potentialausgleichsschiene ist isoliert aufzusetzen und mit einer beschrifteten Ab-
deckung zu versehen.
3.6.2.3 Schutzerdungsleiter
Für Schutzerdungsleiter, die nicht mit Außenleitern und Neutralleitern in einer gemein-
samen Umhüllung verlegt sind, gelten die Spezifikationen aus Kapitel 3.27 dieses
PLaPB sinngemäß. Schutzerdungsleiter sind grundsätzlich wie Kabel zu beschriften.
3.6.2.4 Potentialausgleichsleiter
Für Potentialausgleichsleiter gelten die Spezifikationen aus Kapitel 3.27 dieses PLaPB
sinngemäß. Potentialausgleichsleiter sind grundsätzlich wie Kabel zu beschriften.
3.6.2.5 Anschlüsse
Der Anschluss der einzelnen Potentialausgleichs- und Schutzleiter muss so erfolgen,
dass bei demontierbaren Geräten eine Lösbarkeit gegeben ist. Sofern die Geräte keine
Erdungsschrauben enthalten, sind diese nachträglich anzubringen.
An Erdungsfestpunkten oder Erdungsschrauben darf jeweils immer nur ein Erdungs-
oder Potentialausgleichsleiter angeschlossen werden. Mehrfachklemmungen in einer
Klemmstelle sind nicht zugelassen.
3.6.3 Prüfungen und Tests
PLaHELP PuT gilt sinngemäß!
3.6.4 Funktionsbeschreibungen
Entfällt
3.7 Tunnelbeleuchtung
Tunnelbeleuchtungsanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüg-
lich auf PLaPB BEL verweisen.
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3.8 Straßenbeleuchtung
3.8.1 Planungsgrundsätze
3.8.1.1 Allgemeines
Vor der Planung von Straßenbeleuchtungsanlagen sind die Projektdaten im Detail zu
erheben. Insbesondere ist eine allenfalls existierende Straßenbeleuchtung, deren
Leuchtdichteniveau und Ausführungsmerkmale aufzunehmen und in der weiteren Pla-
nung zu berücksichtigen.
3.8.1.2 Maßgebliche Normen
Bei der Planung von Straßenbeleuchtungsanlagen sind folgende Normen zwingend zu
beachten:
● ÖNORM CEN/TR 13201-1 Teil 1: Auswahl der Beleuchtungsklassen
● ÖNORM EN 13201-2 Teil 2: Gütemerkmale
● ÖNORM EN 13201-3 Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale
● ÖNORM EN 13201-4 Teil 4: Methoden zur Messung der Gütemerkmale von Stra-
ßenbeleuchtungsanlagen
3.8.1.3 Berechnungen
Die Berechnungen haben unter Beachtung der
● ÖNORM EN 13201-2 Teil 2: Gütemerkmale
● ÖNORM EN 13201-3 Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale
zu erfolgen. Ein auf Grundlage dieser Normen ausgearbeitetes Planungstool ist zum
Beispiel unter www.ltg-aussenbeleuchtung.at verfügbar.
Vorgegebene lichttechnische Werte stellen Mindestwerte dar und müssen durch Be-
rechnungen belegt werden.
Die Abminderung zwischen Planungs- und Betriebswerten (für Alterung und Ver-
schmutzung) ist gemäß pr EN 13201 mit 25% zu berücksichtigen.
3.8.2 Technische Ausführungsbestimmungen
3.8.2.1 Lichtpunkthöhe –Lichtpunktabstand
Die Lichtpunkthöhe soll in der Regel 10 m nicht übersteigen.
Der Lichtpunkt-Regelabstand ist entsprechend der gewählten Leuchtenart und Bestü-
ckung, nach den örtlichen Gegebenheiten entsprechend der erforderlichen Beleuch-
tungsklasse zu berechnen.
3.8.2.2 Leuchtenbestückung
Die Leuchten sind in der Regel mit einlampiger Leuchtmittelbestückung auszuführen.
Im Regelfall sind HST- Leuchtmittel mit einer Leistung von 150 W zu verwenden.
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In Sonderfällen können HST- Leuchtmittel mit Leistungen von 70 W bzw. 250 W zum
Einsatz gelangen.
3.8.2.3 Maste
3.8.2.3.1 Ausführung der Maste
Maste sind in der Regel aus Stahl, mit feuerverzinkter Oberflächenvergütung und:
● einer Erdungsschraube am Mastfuß außen sowie
● einer Erdungsschraube im Bereich der Masttüre innen
auszuführen.
Die Maste sind im unteren Bereich mindestens bis auf eine Höhe von 3 m mit einem
Schutzanstrich in Farbe nach Wahl des AG zu versehen.
Die Maste sind in die Erdungsanlage einzubinden (Blitzschutz).
3.8.2.3.2 Mastformen
In der Regel gerade, konische Maste mit aufgesetzten Auslegern auszuführen.
In besonderen Fällen (z.B. in Wien) sind in Abstimmung mit der ASFiNAG konische
Vierkant-Maste mit aufgesetzten Auslegern vorzusehen.
Für aufgesetzte Ausleger gilt die Vorgabe, dass sie dieselbe Ausführungsform(vierkant
oder rund, konisch) wie der Mast aufweisen müssen.
3.8.2.3.3 Mastverankerungen
Die Verankerung der Maste erfolgt in der Regel in Freilandbereichen bauseits errichte-
ten Köcherfundamenten, auf Brücken mit Flanschplatten
3.8.2.3.4 Schutzmaßnahme
Als Schutzmaßnahme für Mastleuchten ist Schutzisolierung auszuführen.
3.8.3 Prüfungen und Tests
PLaHELP PuT gilt sinngemäß!
3.8.4 Funktionsbeschreibungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
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3.9 Konstruktionen
3.9.1 Planungsgrundsätze
3.9.1.1 Allgemeines
Alle Konstruktionen sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und auf die zu er-
wartenden statischen und dynamischen Lasten zu bemessen. Auf Verlangen des AG
sind vom AN statische Berechnungen beizubringen.
3.9.1.2 Unterkonstruktionen für Schaltschränke
Unterkonstruktionen für Schaltschränke sind in Anhängigkeit vom Montageort in den
Werkstoffen gemäß Tabelle 7 auszuführen.
Aufstellungsort Werkstoff
Pumpstationen passend zum Schaltschrank:
Aluminium oder Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4)
Trockene Betriebsräume in Hochbauten Stahlblech
Tabelle 7: Materialvorgabe für Schaltschrankunterkonstruktionen
3.9.1.3 Schneeschutz
Zu den Notrufsäulen sind Schneeschutzeinrichtungen zu errichten.
Zum Schutz betriebs- und sicherheitstechnischer Einrichtungen an der Straße, insbe-
sondere von Notrufsäulen (z.B. vor durch Schneepflüge übergeworfene Schnee- und
Eisbrocken, Steinschlag, etc..), sind Schneeschutzeinrichtungen in Form einer Schnee-
schutztafel vorzusehen. In Sonderfällen kann unter Abstimmung mit dem Auftraggeber,
eine Ausführung der Notrufsäule ohne Schneeschutzeinrichtung erfolgen (z.B. Aufstel-
lung der Notrufsäule in besonders geschützter Lage, etc..).
3.9.2 Technische Ausführungsbestimmungen
3.9.2.1 Unterkonstruktionen für Schaltschränke
Die Unterkonstruktionen für Schaltschränke sind als stabile Tragkonstruktionen ent-
sprechend den zu erwartenden Lasten, bestehend aus horizontalen Tragprofilen und
entsprechenden Stützelementen, auszuführen.
Die Stützelemente sind am Boden zu befestigen und müssen in ihrer Höhe variabel ein-
stellbar sein, damit Bautoleranzen ausgeglichen werden können.
An den horizontalen Tragprofilen müssen Auflagewinkel für Doppelbodenplatten vorge-
sehen werden, so dass ein nahtloser Anschluss der Unterkonstruktion an den Kabel-
doppelboden möglich ist.
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3.9.2.2 Schneeschutz
a) Mindestmaße: B x H = ca. 2,50 m x ca. 2,00 m
b) Die Stützen der Schneeschutztafel müssen frostfrei gegründet sein
c) Die Schneeschutztafeln müssen den zu erwartenden mechanischen und witte-
rungsbedingten Anforderungen über die vertraglich vereinbarte Mindestlebensdau-
er, mindestens jedoch 15 Jahre, standhalten.
d) Auf den Korrosionsschutz ist durch den Einsatz von Tausalz und den Salznebel be-
sonders hoher Wert zu legen.
e) Die Schneeschutztafeln müssen sich optisch gut in das Gesamtbild der Anlage ein-
fügen.
f) Die Fundamente der Schneeschutzeinrichtung dürfen nicht mit dem Fundament der
Notrufsäule verbunden sein.
g) Eine ordnungsgemäßer Potentialausgleich der Schneeschutzeinrichtung über Ver-
bindung an den Längserder ist auszuführen.
3.9.3 Prüfungen und Tests
PLaHELP PuT gilt sinngemäß!
3.9.4 Funktionsbeschreibungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.10 Rohr- und Tragsysteme
3.10.1 Planungsgrundsätze
3.10.1.1 Allgemeines
Für die Verkabelung müssen die nötigen Kabelwege mit geeigneten Rohr- und Tragsys-
temen vorbereitet bzw. ergänzt werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere
zu liefern und zu montieren:
● Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen,
● Installationsrohre,
● Kabelschutzrohre.
Alle Tragsysteme sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und auf die statischen
und dynamischen Lasten auszulegen. Auf Verlangen des AG sind vom AN statische Be-
rechnungen beizubringen.
3.10.1.2 Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen
Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen sind insbesondere für die Kabelverlegung
in Pumpstationen und sonstigen Hochbauten erforderlich.
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Aufstellungsort Werkstoff
Pumpstationen Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4)
Trockene Räume in Hochbauten Verzinktes Stahlblech
Tabelle 8: Materialvorgabe für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen
Verwendung Ausführung
Hauptenergiekabel Kabelpritschen
Energie- und Fernmeldekabel in Pump-
stationen und Hochbauten
Kabelrinnen
Patchkabel (z.B. in EDV Räumen) Gitterrinnen
Tabelle 9: Einsatzbereiche für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen
Bei der Projektierung der Kabeltrassen ist bei allen Durchgängen auf ausreichenden
lichten Raum zu achten. Sollten sich Einschränkungen des Durchgangs nicht vermeiden
lassen, sind Warn- und Schutzprofile in der Planung zu berücksichtigen.
3.10.1.3 Installationsrohre
Installationsrohre sind nach Erfordernis auf oder unter Putz einzubauen. Für auf Putz
Installationen sind ausschließlich UV beständige Produkte in halogenfreier, flammwidri-
ger Ausführung zugelassen.
3.10.1.4 Kabelschutzrohre
Für die Installation müssen Kabelschutzrohre in entsprechender Anzahl in Erde verlegt
werden. Sofern in anderen Regelwerken (insbesondere PLaNT) diesbezüglich nicht an-
ders gefordert, ist hier die Dimension DN 110 zu wählen.
Für die Verrohrung der CN.as-Linie gelten die entsprechenden Bestimmungen des
PLaNT 120.010.1000 "CN.as-Linie Standard".
3.10.2 Technische Ausführungsbestimmungen
3.10.2.1 Kabelrinnen und Gitterrinnen
Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen sind samt den erforderlichen systemspezi-
fischen Formstücken und Zubehörteilen zu liefern und nach Herstelleranweisungen zu
montieren. Dehnungsverbindungen müssen in den erforderlichen Abständen vorgese-
hen werden.
Die Konsolen, Deckenhänger oder Ankerschienen für die Montage von Kabelrinnen,
Gitterrinnen und Kabelpritschen müssen mit Stahldübeln und geeigneten Schrauben be-
festigt werden.
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Metallische Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen sind elektrisch leitend zu ver-
binden und in den Potentialausgleich einzubeziehen. Der durchgehende Potentialaus-
gleich ist auch über Dehnungsverbindungen hinweg sicherzustellen.
Ungeachtet der Blechstärken gilt für Tragsystemkonsolen von Kabelrinnen ein Maxi-
malabstand von 1,25 m!
An Kabeltragsystemen, die einen Durchgang beeinflussen, müssen Warn- und Schutz-
profile aus FCKW freiem Polyurethan- Schaum mit gelb-schwarzer Warnmarkierung
vorgesehen werden. Die verwendeten Warn- und Schutzprofile müssen für den Ein-
satzort geeignet und nach DIN 4102 geprüft sein. Sie sind mit einem stark haftenden,
licht- und alterungsbeständigen Acrylatkleber anzubringen.
3.10.2.2 Auf Putz Installationen
Ohne besondere Gründe (z.B. erhöhter mechanischer Schutz) sind Rohre bogenoffen
(Industrieverlegung) auszuführen.
In Bereichen, die ausgemalt werden, soll das Versetzen der Dübel tunlichst vor den Ma-
lerarbeiten erfolgen. Die Befestigungsschellen sind nach den Malerarbeiten zu montie-
ren.
Für auf Putz verlegte Rohre gelten für die Schellenabstände folgende Mindestanforde-
rungen:
Kunststoff- Rohr Schellenabstand
[cm]
Rohre für leichte mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 2..) und Roh-
re für mittlere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 3..) bei Elektro-
installationen
50
Rohre für leichte mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 2..) und Roh-
re für mittlere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 3..) für Brand-
meldeanlagen
40
Rohre für schwere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 4..) und
Kabelschutzrohre
80
Tabelle 10: Schellenabstände bei waagrechter Leitungsführung
Kunststoff- Rohr Schellenabstand
[cm]
Rohre für leichte mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 2..) und Roh-
re für mittlere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 3..) bei Elektro-
installationen
70
Rohre für schwere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 4..) und
Kabelschutzrohre
130
Tabelle 11: Schellenabstände bei lotrechter Leitungsführung
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3.10.2.3 Kabelschutzrohre
Lichtwellenleiter-Schutzrohre (LWL Rohre) sind gemäß PLaNT 119.020.2000 "CN.as
Materialkatalog" auszuführen.
Es ist sicherzustellen, dass die Kabelschutzrohre bis zu den Verkabelungsarbeiten
sorgfältig gegen Feuchtigkeit geschützt sind bzw. nach den Verkabelungsarbeiten auch
wieder verschlossen werden.
3.10.2.4 Sonderbestimmungen für die Kabelführung auf Mautgantries
3.10.2.4.1 Allgemeines
Die Mautinfrastruktur (Stahlbau, Strom- und Dateninfrastruktur) kann unter bestimmten,
im weiteren Verlauf beschriebenen Rahmenbedingungen für mautfremde Belange mit
genutzt werden.
Achtung: Jede Aktivität, die die Mitnutzung der Mautinfrastruktur betrifft oder sonstige
Auswirkung auf die Mautinfrastruktur hat oder haben könnte, bedarf einer schriftlichen
Zustimmung der ASFINAG Maut Service GmbH Sachbereich IS!
3.10.2.4.2 Bestandsdokumentation
Folgende Planunterlagen können seitens MSG übermittelt werden:
1 Bestandspläne gemäß PLaDOK (LP, QS, Detail-LP)
2 LIS-Detailpläne (LinienInfraStrukturpläne) als dwg und pdf
3 Stahlbaupläne
4 Fotodokumentation: Errichtung der Fundamente und der LIS
5 Regelplan Mautfundamente inkl. Leerrohrführung (Leerrohrführung bei Ortbeton-
und bei Fertigteil-Fundamenten ist ident laut Kapsch)
6 Statik von MAS, SKE und S&G (abhängig von Spannweite, Begehbarkeit, mit/ohne
Mittelsteher)
3.10.2.4.3 Einmeldung von Arbeiten an der Mautanlage
Alle (!) Arbeiten an Mautanlagen durch externe AN sind beim MSG Support folgender-
maßen anzumelden (Beispiel Kameramontage):
● 2 Wochen vor Arbeitsbeginn ist Folgendes schriftlich an support.msg@asfinag.at
einzumelden:
– Zeitpunkt der Durchführung der Tätigkeit
– kurze Beschreibung der Tätigkeit (= Montage von Kameras an der Mautanlage
xxx für das Projekt VBA xxx etc,…) und
– die Nennung eines Ansprechpartners vor Ort inkl. dessen Tel.Nr. (zum Bei-
spiel: Monteur vor Ort Herr xxx)
● Arbeitsbeginn- und ende ist 10min vor bzw. nachher unter 01/50108 99900 telefo-
nisch beim Technischen Support der MSG anzumelden.
● Nach Beendigung der Arbeiten ist eine Fertigstellungsmeldung inkl. Fotodokumen-
tation sowie Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten an sup-
port.msg@asfinag.at und mautinfrastruktur@asfinag.at zu übermitteln
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● Die Bemautungssensorik (Verkabelung, Abbuchungssensoren) und dessen Halte-
rungen dürfen in ihrer Lage, Ausrichtung und Neigung nicht verändert werden. Die
Mautfunktionalität muss uneingeschränkt gewährleistet werden.
● Die Mautanlage darf durch die Befestigung/Montage der Kameras nicht beschä-
digt/zerkratzt etc. werden. Jeder Kontaktpunkt der Kamera-Halterung mit dem
Stahlbau ist durch Beilegen von zB Gummipuffer oder Neoprendämpfer zu vermei-
den.
● Zur Dokumentation der Unversehrtheit der Mautabbuchungssensorik und des
Stahlbaus ist deren Zustand vor und nach der Montage der Sensoren als aussage-
kräftige Fotodokumentation an klaus.hoeretseder@asfinag.at und mautinfrastruk-
tur@asfinag.at zu übermitteln.
3.10.2.4.4 Leerrohrmitnutzung
Ablauf des Kabelziehens bzw.- führung:
1 Leerrohr vor dem Mautfundament freilegen
2 Kabel ins Leerrohr einführen, bis es im Schaltschrank-Sockel wieder rausschaut
(Sockelblende ist vorher zu entfernen)
3 Kabel in das nächste Leerrohr, das in den Mautgantry-Steher führt, einführen.
4 Im Steher hochführen bis zur Riegel-Serviceöffnung und bei der Kabelöffnung
rausziehen
5 Kabelführung:
– Begehbare MAS: Kabeln sind in der Kabeltasse am Geländer zu verlegen
– Nicht begehbare MAS: Kabel müssen im Riegel durchgefädelt werden. (Ach-
tung: im Riegelstoß ist nur ein 6 cm großes Loch vorhanden.)
6 Auf der anderen Seite wie oben beschrieben wieder runter
3.10.2.4.5 Kabeleinziehen oder Kabelüberführung:
1 Kabelführung von Daten- , FVE- und Videokabeln:
Daten-, LWL, Video- und Videokabeln können auf der Mautanlage geführt werden.
2 Kabelführung von Stromkabeln:
Das Führen von Eneergiekabeln auf der Mautbrücke ist in Einzelfällen gestattet.
Sollte jedoch die Mautperformance aufgrund des Energiekabels nachweislich nega-
tiv beeinflusst werden (zum Beispiel durch Elektromagnetismus), so ist das Ener-
giekabel durch den Verursacher auf dessen Kosten zu entfernen und der erlittene
Mautentgang zu ersetzen.
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
– Die Ausführung muss den einschlägigen Normen entsprechen
– 30 cm Abstand zwischen Energiekabel und Mautbakenkabel ist notwendig
– Falls eine Vorzählerleitung über die Autobahn geführt wird, muss diese mittels
FI gesichert werden (damit zum Beispiel bei einem Unfall das Kabel 100%
stromlos ist).
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3.10.3 Prüfungen und Tests
PLaHELP PuT gilt sinngemäß!
3.10.4 Funktionsbeschreibungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.11 Tunnel-Lüftungsanlage
Tunnel- Lüftungsanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich
auf PLaPB TLü verwiesen.
3.12 Überwachung der Luftverhältnisse
Einrichtungen zur Überwachung der Luftverhältnisse in Tunnelanlagen sind nicht Ge-
genstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf PLaPB BuS verwiesen. Einrichtun-
gen zur Umfelddatenerfassung sind Gegenstand des Kapitels 3.23.
3.13 Verkehrslenkung
Einrichtungen zur Verkehrslenkung sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird dies-
bezüglich auf PLaPB VBA bzw. PLaPB BuS verwiesen.
3.14 Verkehrszeichenträger
Verkehrszeichenträger sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf
PLaPB VBA bzw. PLaPB BuS verwiesen.
3.15 Verkehrsdatenerfassung
PLaPB VBA PLaPB BuS Verkehrsdatenerfassung ist nicht Gegenstand dieses PLaPB.
Es wird diesbezüglich auf PLaPB BuS bzw. PLaPB VBA verwiesen.
3.16 Videoüberwachung
3.16.1 Planungsgrundsätze
3.16.1.1 Allgemeines
3.16.1.1.1 Videomasterausbauplan
Um das Videosystem der ASFINAG zu vereinheitlichen und durch zentrale Beschaffung
Kosten im Invest und der Instandhaltung zu minimieren wurde entschieden, Videokom-
ponenten allen Bauprojekten aus dem Bauauftrag "Videomasterplan" zentral beizustel-
len.
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3.16.1.1.2 Beigestellte Komponenten
Vom AN Videomasterplan werden zwingend geliefert und auch montiert:
● Encoder
● Speicher
● Decoder
Über den AN Videomasterplan können aus den einzelnen Bauprojekten zur Lieferung
und Montage abgerufen werden:
● Kameras
● Kameragehäuse
● Medienkonverter
● Verkabelung
● Anschaltekästen
● SNZ-Einheiten
Nicht vom AN Videomasterplan geliefert bzw. errichtet werden:
● Maste
● Fundamente
● Stromversorgung
● Verrohrung in Erde und am Tragwerk
● Netzwerkzugang
3.16.1.2 Ergänzende Anforderungen für Video im Freiland
3.16.1.2.1 Allgemeines
Im Freiland wird unterscheiden zwischen Videostandorten auf VBA-Gantries, Maut-
Gantries (begehbar, nicht begehbar) und Kamera-Masten.
Jede Kamera wird einzeln digitalisiert, d.h. über einen Encoder im Netzwerk zur Verfü-
gung gestellt.
Integration in zuständige VMZ/ÜZ ist (vor IBN) zu realisieren.
Die Montagehöhe der Kameras auf Masten soll möglichst hoch sein, aber ohne Ver-
wacklungen durch Wind bzw. Schwingungen im Boden.
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Abbildung 10: Systemskizze für einen Standort mit einer SNZ und einer Fix-Kamera
Abbildung 11: Beispielbilder Freiland
Systemkomponente Errichtung
Encoder für Kameras Projekt Videomasterplan
Kameras (Fix und SNZ) inkl. Wetterschutz-Gehäuse Projekt Videomasterplan
Fundamente, Maste Bauprojekt
Verkabelung Bauprojekt
AP Bauprojekt
Tabelle 12: Systemkomponenten Video Freiland
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3.16.1.2.2 Zusätzliche Schnittstellen
Nach Art der Aufstellvorrichtung sind 3 Fälle zu unterscheiden:
1 Montage auf VBA Gantry
(o.ä., wo unabhängig von Video ein Medienkonverter oben errichtet wird, es diesen
bereits gibt oder er aus dem Bau-Projekt errichtet wird)
Hier wird aus dem Projekt Videomasterplan beigestellt und verbaut:
– am Gantry (o.ä.):
▪ Kamera inkl. Gehäuse
▪ Halterung bzw. Montagearm
– im AP:
▪ Encoder
▪ Verkabelung vom Encoder zum Medienkonverter
▪ Verkabelung vom Encoder zum Switch
2 Montage auf Mast
(Der Standort wird ausschließlich für Video errichtet)
Hier wird aus dem Projekt Videomasterplan beigestellt und verbaut:
– am Mast (o.ä.):
▪ Kamera inkl. Gehäuse
▪ Halterung bzw. Montagearm
▪ Ev. Anschaltkasten
▪ Ev. Medienkonverter
▪ Komplette Verkabelung
– im AP
▪ Encoder
▪ Verkabelung vom Encoder zum Medienkonverter
▪ Verkabelung vom Encoder zum Switch
▪ Ev. Medienkonverter
3 Montage auf Mautgantry
(Wenn ein Maut-Gantry besteht, und aus dem Bauprojekt ein AP inkl. Leerverroh-
rung zum Mautstandort hergestellt wird)
Hier wird aus dem Projekt Videomasterplan beigestellt und verbaut:
– am Mast (o.ä.)
▪ Kamera inkl. Gehäuse
▪ Halterung bzw. Montage-Arm
▪ Ev. Anschaltkasten
▪ Ev. Medienkonverter
▪ Komplette Verkabelung
– im AP
▪ Encoder
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▪ Verkabelung vom Encoder zum Medienkonverter
▪ Verkabelung vom Encoder zum Switch
▪ Ev. Medienkonverter
3.16.1.3 Ergänzende Anforderungen für Video an Rastplätzen
3.16.1.3.1 Allgemeines
Das Video-System auf Rastplätzen dient in erster Linie zur Erhöhung der Sicherheit. Es
besteht aus mindestens 4 Kameras. Nach Maßgabe der Rastplatzleitplanung sind ggf.
weitere Kameras erforderlich.
Abbildung 12: Kameraanordnung an Rastplätzen
Abbildung 13: Beispielbilder Rastplatz
Laut ASFINAG Datenschutzmeldung dürfen genau 4 Kameras pro Rastplatz gespei-
chert werden.
Die Videoanlage muss auch autark funktionieren. D.h. Speicherung und Anfahren der
Presets bei Betätigung eines Alarmtasters oder Entnahme des Defibrillators muss über
Haustechnik und potentialfreie Kontakte laufen.
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Integration in zuständige VMZ/ÜZ ist (vor Inbetriebnahme) zu realisieren.
Durch eine gemeinsame Betrachtung von Beleuchtung und Video ist die Verwertbarkeit
der Videos auch bei Nacht sicherzustellen.
Es ist darauf zu achten, dass bei der Ein- und Ausfahrtskamera im Sichtfeld ausrei-
chend Beleuchtung vorhanden ist.
Montagehöhe Ein-& Ausfahrtskamera ca. 3,5m, die anderen Kameras sind so hoch wie
möglich zu positionieren.
Keine Wischer bei Fix-Kameras, und generell keine Behälter mit Reinigungsmittel.
Systemkomponente Errichtung
Kombinierte Encoder und Speicher für jeweils 4 Kamera-
Signale pro Rastpla
Projekt Videomasterplan
Encoder für Kameras Projekt Videomasterplan
Kameras (Fix und SNZ) inkl. Wetterschutz-Gehäuse Projekt Videomasterplan
Fundamente, Maste Bauprojekt
Verkabelung Bauprojekt
Haustechnik, Defibrillator, SPS, inkl. Verkabelung zum
Technikraum (potentialfreie Kontakte)
Bauprojekt
Tabelle 13: Systemkomponenten Video Rastplatz
3.16.1.3.2 Spezifische Schnittstellen
● potentialfreie Kontakte von Defibrillator und Notrufsäule sind im Technikraum aufzu-
führen (Video-Rack)
● Einbindung Live-Video, Speicher in zuständige ÜZ
3.16.2 Technische Ausführungsbestimmungen
3.16.2.1 Schnittstellen
Die mechanischen, elektrischen und softwaretechnischen Schnittstellen der beigestellen
Videokomponenten sind in PLaPB 800.553.1606 sowie im PLaNT 170.10.xx beschrie-
ben.
3.16.2.2 Abruf der beigestellten Komponenten
Der Abruf der Komponenten erfolgt unter Angabe der benötigen Komponenten und An-
gabe der Stückzahl per Email an den Videoteilprojektleiter spätestens 12 Wochen vor
Verbau der Komponenten. Zu diesem Zeitpunkt muss dem AN Videomasterplan auch
die befüllte Kameraliste übermittelt werden.
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3.16.2.3 Wartungsfenster
Immer am ersten Dienstag des Monats läuft im Videosystem ein Wartungsprozess, bei
dem neu hinzukommende Komponenten auf Grundlage der befüllten Kameraliste in die
Datenbank eingetragen werden.
3.16.2.4 Vorlegerleistungen
Als Voraussetzung für die Montage der beigestellten Videokomponenten gilt:
● Spannungsversorgung vorhanden: Kaltgerätestecker oder Steckdose bzw. Stecker-
leiste (für Schuko-Stecker) oder Klemme
● Montage und Ausrichtung der Kamera, kein Hineinragen des Kameraschutzgehäu-
se oder des Wischers
● Koaxial-Kabel mit entsprechender Überlänge an beiden Enden mit BNC-Stecker
(male), inkl. Beschriftung (maschinelle Bedruckung mit Kameranamen lt. Kameralis-
te).
● Telemetriekabel mit entsprechender Überlänge von der Kamera (D-Sub9, female)
inkl. Beschriftung (maschinelle Bedruckung mit Kameranamen lt. Kameraliste)
● Funktionstest Kamerabild und Telemetrie
3.16.2.5 Sonderbestimmungen für die Kameramontage auf Mautgantry
Kameras dürfen mittels eigener Halterung am Mautgantry montiert werden
Die verwendeten Materialien müssen untereinander abgestimmt sein, höchsten Anfor-
derungen entsprechen und Korrosion jeglicher Art unterbinden:
● Halterungsteile: V4a, 1.4571
● Schrauben: A4
● Kabelbinder: schwarz, 100% UV-beständig
MSG behält sich das Recht vor, Halterungen abzulehnen bzw. auf Kosten des AN ab-
ändern zu lassen.
Die Halterungen müssen im größtmöglichen Abstand zur Mautsensorik montiert werden
und dürfen die Mautsensorik an sich und die Maut-Betriebsführung (Wartung-
Instandhaltung) in keinster Weise negativ beeinflussen.
Bei der Kamera-Montage am Riegel oder Steher entfällt ein statischer Nachweis. Bei
Montage der Kamera am Gantry-Geländer (begehbare MAS) ist ein statischer Nachweis
erforderlich.
Wichtig ist, an den Kontaktflächen der Kamerahalterungskonstruktion und des Gantrys
Gummipuffer vorzusehen um evtl. Beschädigungen entgegenzuwirken. Auch die Schel-
len zur Befestigung der Kabel und Leerrohre sind mit Gummipuffern in den Ecken aus-
zustatten.
Weiters ist der Zustand des Mautgantry vor und nach der Montage per Foto zu doku-
mentieren.
Die Kameramontage darf zudem die Funktion und die Montage der PKE (Portable Kon-
troll Einrichtung) nicht negativ beeinträchtigen, d.h. Kamerabestandteile (wie zum Bei-
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spiel Aufputz-Verkabelung und Kamera-Schaltkästen) dürfen die PKE-Montage am
Mautsteher nicht behindern/stören.
3.16.3 Prüfungen und Tests
3.16.3.1 Allgemeines
PLaHELP PuT gilt sinngemäß!
3.16.3.2 Ergänzende Anforderungen für Video im Freiland
Ergänzend zu den nach PLaHELP PuT vorgeschriebenen Prüfungen und Tests gilt für
die Videoeinrichtungen im Freiland:
● Überprüfung Ausrichtung der Kameras anhand der Beispielbilder.
● Überprüfung des freien Platzes im AP
3.16.3.3 Ergänzende Anforderungen für Video an Rastplätzen
Ergänzend zu den nach PLaHELP PuT vorgeschriebenen Prüfungen und Tests gilt für
die Videoeinrichtungen an einem Rastplatz:
● Überprüfung des freien Platzes im Rack
● Test Auslösung potentialfreier Kontakte und Anfahren von Presets, sowie Speiche-
rung der Alarmvideos.
● Test autarke Funktionalität Speichergerät (Auswerten der gespeicherten Bilder bei
Trennung des IP-Netzwerkes).
● Test der Einbindung des Rastplatzes in ÜZ/VMZ.
● Überprüfung Ausrichtung der Kameras anhand der Beispielbilder.
3.16.4 Funktionsbeschreibungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.17 Notrufeinrichtungen
3.17.1 Planungsgrundsätze
3.17.1.1 Allgemeines
Der Notruf im Freiland wird von der ASFINAG als Teil der Ausrüstung des hochrangigen
Straßennetzes verstanden und den Kunden als Serviceleistung angeboten. Es werden
damit folgende Ziele verfolgt:
1 schnelle und sichere Sprachverbindung in die nächste ÜZ
2 Lokalisierung der Anrufer auf der Strecke
Die Einhaltung geltender Bestimmungen in der RVS wird seitens der ASFINAG gewähr-
leistet. Der bisherige Standard für die Aufstellung und die Abstände zwischen den Not-
rufsäulen am hochrangigen Netz (rd. 2 km) wird beibehalten. Zur Aufrechterhaltung ei-
nes schnellen, sicheren und zuverlässigen Notrufsystems und zur Erreichung der
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bestmöglichen Wirtschaftlichkeit der Anlagen und Anpassung an die rasche technologi-
sche Entwicklung in diesem Bereich wird die jeweils optimale Technologie eingesetzt.
3.17.1.2 Anbindung an CN.as-Linie
Ist der geplante Abstand der Notrufsäule zum nächsten CN.as-AP unter 200 m (gemes-
sen an der benötigten Kabellänge) so ist eine Dual Elektronik im CN.as-AP vorzusehen.
Bei einer Kabellänge von über 200 m ist die NRS über LWL anzubinden, die Elektronik
ist in den Notrufsäulen zu verbauen (siehe Tabelle 14, Tabelle 15 und Tabelle 16).
3.17.2 Technische Ausführungsbestimmungen
3.17.2.1 Allgemeines
Die Notrufsäulen und Notrufübertragungseinrichtungen entlang der Strecke sind gemäß
den Spezifikationen in Kapitel 3.17 des PLaPB 800.553.2000 auszuführen. Grundsätz-
lich ist ein VoIP Technik gemäß Spezifikation vorzusehen.
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3.17.2.2 Verkabelung NRS zu CN.as-AP
3.17.2.2.1 Signalkabel (Kabellänge NRS zu CN.as-AP unter 100 m)
Eigenschaften Geforderte Werte
Verkabelung (AWG23) 2x CAT6 vom CN.as-AP zur NRS (2 x(4 x 2 x
AWG 23 UTP mit Außenmantel aus Polyvinyl-
chlorid (PVC))
Stecker 8-polig, wetterfester Industriestecker - Verbin-
dung außerhalb der abgedichteten Sprachplat-
te
Belegung Stecker/(in Klammer zu verwenden-
den Kabeladernpaare)
Stecker 1 (orange) - Notruf:
1,2: (Adern: gr/ gr ws)
Mikrofon
3, 4: (Adern: or/or ws)
Taster
5, 6: (Adern: bl/ bl ws)
Lautsprecher
7, 8: (Adern: br/ br ws)
Taster-LED
Stecker 2 (grün) - Leittechnik:
1, 2: +- Lampe 1 (16 - 24V)
(Positionslicht - in Fahrtrich-tung leuchtend)
3, 4: +- Lampe 2 (16 - 24V)
(Warnlicht / Blinklicht - in Ge-genfahrtrichtung
leuchtend)
5, 6: Reserve
7, 8: Reserve
Steckerformen Kabel weiblich auf beiden Kabelseiten2
Tabelle 14: Verkabelung bei Kabellänge NRS zu CN.as-AP unter 100 m
2 Das Kabel ist auf eine Anschlussdose aufzulegen. Zwischen dieser Anschlussdose und der Systemkomponenten wird gepatcht.
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3.17.2.2.2 Signalkabel (Kabellänge NRS zu CN.as-AP zwischen 100 m und 200 m)
Eigenschaften Geforderte Werte
Verkabelung (AWG23) 2x CAT6 vom CN.as-AP zur NRS (2 x(4 x 2 x
AWG 23 UTP mit Außenmantel aus Polyvinyl-
chlorid (PVC))
Verkabelung LWL Breakoutkabel mit 6 x LWL-Faser SM
Stecker Kupfer 8-polig, wetterfester Industrie-stecker - Verbin-
dung außer-halb der abgedichteten Sprach-
platte
Stecker LWL SC beidseitig
Belegung Stecker/(in Klammer zu verwenden-
den Kabeladernpaare)
Stecker 1 (orange) - Notruf:
1,2: (Adern: gr/ gr ws)
Mikrofon
3, 4: (Adern: or/or ws)
Taster
5, 6: (Adern: bl/ bl ws)
Lautsprecher
7, 8: (Adern: br/ br ws)
Taster-LED
Stecker 2 (grün) - Leittechnik:
1, 2: +- Lampe 1 (16 - 24V)
(Positionslicht - in Fahrtrich-tung leuchtend)
3, 4: +- Lampe 2 (16 - 24V)
(Warnlicht / Blinklicht - in Ge-genfahrtrichtung
leuchtend)
5, 6: Reserve
7, 8: Reserve
Steckerformen Kabel weiblich auf beiden Kabelseiten3
Tabelle 15: Verkabelung bei Kabellänge NRS zu CN.as-AP zwischen 100 und 200 m
3 Das Kabel ist auf eine Anschlussdose aufzulegen. Zwischen dieser Anschlussdose und der Systemkomponenten wird gepatcht.
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3.17.2.2.3 Signalkabel (Kabellänge NRS zu CN.as-AP über 200 m)
Eigenschaften Geforderte Werte
Verkabelung LWL Breakoutkabel mit 6 x LWL-Faser SM (Me-
dienkonverter in NRS notwendig)
Hinweis: keine analoge Absetzbarkeit möglich
Stecker LWL SC beidseitig
Medienkonverter - Ethernet/LWL Outdoorfähig oder gekapselte Ausführung
Schutzklasse Medienkonverter IP54
Temperaturbereich -40°C bis + 70°C
Tabelle 16: Verkabelung bei Kabellänge NRS zu CN.as-AP über 200 m
3.17.2.2.4 Energiekabel
Eigenschaften Geforderte Werte
Kabeltype mind. E-YY-J 3x 2,5 (entfernungsabhängig)
Absicherung im CN.as-AP 6A FI-LS
Tabelle 17: Energieverkabelung NRS zu CN.as-AP
3.17.3 Prüfungen und Tests
PLaHELP PuT gilt sinngemäß!
3.17.4 Funktionsbeschreibungen
Die Steuerung der Sprachwege (zum Beispiel Weiterleitung von Notrufen, Beruhigungs-
texte und dergleichen) obliegt der bauseits eingerichteten Notrufzentrale.
Die bauseitige Notrufzentrale generiert nur Fehlermeldungen bezüglich Sprachübertra-
gung und Anmeldestatus der Notrufeinrichtungen.
3.18 Beschallungsanlage
Beschallungsanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf
PLaPB BuS verwiesen.
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3.19 Fernsprechanlage
Fernsprechanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf
PLaPB BuS verwiesen.
3.20 Funkanlage
Funkanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf PLaPB
TFu verwiesen.
3.21 Gefahrenmeldeanlage
Gefahrenmeldeanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich
auf PLaPB TSt verwiesen.
3.22 Informationsübertragung
Informationsübertragungseinrichtungen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird
diesbezüglich auf PLaPB TSt verwiesen.
3.23 Umfelddatenerfassung
3.23.1 Planungsgrundsätze
3.23.1.1 Allgemeines
Allgemeine Anforderungen an Straßenzustands-Informationssysteme (SZIS) sind in
RVS 12.04.14 beschrieben.
Nachfolgende Fachbegriffen sind in der oben erwähnten RVS erläutert bzw. angeführt.
3.23.1.2 Aufgaben
Aufgaben einer SWS sind die Erkennung von:
● Flüssiger Niederschlag auf eine unterkühlte Fahrbahn (Blitzeis)
● Fester Niederschlag (Schnee, Schneeregen bzw.gefrierender Regen)
● Gefahr von Reifbildung auf der Fahrbahn
● Gefahr von Glatteisbildung (Delta zwischen der Boten- und der Gefriertemperatur)
● Schneeverwehungen durch Seitenwind (optional je nach Anforderung)
● Erkennung von Nebel (optional je nach Anforderung)
Um diese Aufgaben zu erfüllen sind folgende Parameter bzw Messgrößen erforderlich:
● Lufttemperatur
● relative Luftfeuchte
● Niederschlagsart und Menge
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● Fahrbahntemperatur
● Fahrbahnzustand FBZx (trocken - feucht - nass)
● Wasserfilmdicke
● Gefriertemperatur der Wasser/Taumittellösung auf der Fahrbahn (aktiv gemessen)
● Windrichtung und Windgeschwindigkeit (optional je nach Anforderung)
● Sichtweite (optional je nach Anforderung)
● Tiefentemperaturen (optional je nach Anforderung)
Alarm Beschreibung Kriterium
A1 Vorwarnung FB Feucht und BT oder LT < 0
A2 GT Alarm FB Feucht & (BT - GT) < 2.0
A2 Reifalarm Frost & BT > 0.0
A2 Schneealarm Schneefall & BT <= 1.0
A3 gefierender Regen BT <= 0.0 & Regen
A3 GT Alarm FB Feucht & (BT - GT) < 0.5
A3 Reifalarm Frost & BT <= 0.0
Tabelle 18: Open WIS Alarme
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Abbildung 14: Aufbauplan Straßenwetterstation
Ergänzend zur RVS gelten für die Errichtung von Straßenwetterstationen (SWS) im
Streckennetz der ASFINAG folgende Planungsgrundsätze:
3.23.1.3 Positionierung von SWS
(Erfassung der Besonderheiten im gegenständlichen Streckenabschnitt)
Im Mittel steht rund alle 10km eine Wetterstation, jedoch mindestens eine pro Klimazo-
ne.
Synergien mit anderen Anlagen wie VBA Gantrys und der gleichen sind ebenfalls zu
überprüfen.
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Durch die nachfolgenden Analysen sollen Basisdaten für die optimale Positionierung
der SWS ermittelt werden.
● Analyse von Neuralgischen Punkten
– Brücken welche über Gewässer über > 100 m führen
– Brücken über Talübergänge bzw. Hangbrücken (Föhneffekte)
– Tunnelportale
– Pässe und Höhenlagen
– Ankerwände und abgeschattete Lagen
– Industrieanlagen (Industrieschnee)
– Verkehrsflächen in Nähelagen von Wasserflächen
● Erfahrungen aus dem Betrieb (bei Bestandsstrecken)
– Autobahnmeister
– Schneeräummanschaft
– Operatoren der Überwachungszentrale
– Unfallhäufungspunkte in der Herbst- und Winterzeit
– Übergeordneten Fachabteilungen
● Klimatologische Kategorisierung
Ziel der klimatologischen Klassifizierung ist es, das Streckennetz in Abschnitte mit
annähernd vergleichbaren klimatologischen Eigenschaften einzuteilen.
Die klimatologische Kategorisierung ist in Zusammenarbeit mit einem Meteorologen
durchzuführen.
Auf Basis der klimatologischen Klassifizierung ist die Einteilung des Streckennetzes
in Abschnitte mit möglichst homogenen klimatologisch und topografischen Voraus-
setzungen durchzuführen.
● Thermal Finger Print (TFP)
Die ASFINAG erstellt Intern bei Bestands-Strecken wiederkehrend ein thermisches
Profil der Strasse, welches zusätzliche Paramter bezüglich der Positionierung von
SWS liefert.
Sind nach diesen Kriterien geeignete Standorte ausgewählt worden erfolgt in einem
weiteren Schritt zur endgültigen Verortung die Berücksichtigung infrastrukturellen Ge-
gebenheiten (Strom, Datenleitung, vorhandene Einrichtungen).
Grundsätzlich sind Straßenwetterstationen an den kältesten Streckenpunkten innerhalb
eines Straßenwetterabschnittes zu positionieren, wobei die Art des Fahrbahnunterbaus
gewachsener Boden oder Kunstbauten Brücke eine wesentliche Rolle spielt. Lokal ge-
sehen befinden sich die kältesten Stellen im Straßennetz in der Regel auf Brücken.
3.23.1.4 Positionierung der Sensoren
Fahrbahnsensoren sind unmittelbar an der Fahrbahnoberfläche ebenflächig einzubau-
en.
Die Kabel der jeweiligen Fahrbahnsensoren sind mittels einer geeigneten Vergussmas-
se zu vergießen. Der vergossene Schnitt inkl. des Vergussbereiches um den Sensor
selbst ist ebenflächig abzuschleifen.
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Die Kabelzuführung von Fahrbahnsensoren sind so zu wählen, das Sie die Messung
durch umgeleitete Oberflächenwässer nicht beeinflussen.
● Fahrbahnsensoren
Der Einbau der Fahrbahnsensoren erfolgen normalerweise in der Normalspur.
Bei Anlagen welche als Input für VBA Anlagen verwendet werden, ist die Sonden-
anordnung in Abhängigkeit von der Querneigung projektspezifisch festzulegen.
Sensoren können in diesen Fällen auch in der zweiten bzw. gegenüberliegenden
Spur eingebaut werden.
Abbildung 15: Open-WIS_Sondeneinbauplan_Bodensensorik
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Abbildung 16: Open-WIS_Sondeneinbauplan_Bodensensorik Schnittbild
● Atmosphärische Sensoren
Die Messsensorik muss so positioniert werden, dass der Einfluss störender Umge-
bungsbedingungen (Bäume, Bauwerke, Dämme, Lärmschutzwände, Brücken, Ver-
kehr) zu keiner signifikanten Verfälschung der Messergebnisse führt.
Eine gegenseitige Beeinflussung der Messfühler ist durch die richtige Positionie-
rung auszuschließen.
Die Messung der Windgeschwindigkeit und Windrichtung erfolgen nicht nach met-
rologischen Standards, da dies in unmittelbarer Nähe der Autobahn nicht möglich
ist. In erster Linie dienen diese Parameter zur Erkennung von Seitenwind bzw.
Schneeverwehungen.
In der Regel werden metrologische Sensoren drei bis fünf Meter über Grund positi-
oniert.
Der Seitliche Abstand zur Fahrbahn beträgt in der Regel rund zwei bis fünf Meter.
Grundsätzlich sind die Vorschriften der jeweiligen Hersteller einzuhalten.
3.23.1.5 Sensorik
Es dürfen nur Sensoren eingesetzt werden, deren Kompatibilität zu OpenWIS durch ei-
nen Eignungstest zweifelsfrei nachgewiesen ist.
Derzeit stehen Sensoren der Hersteller Lufft, Vaisala, Boschung, Kroneis, Thies und
E&E zur Auswahl. Die aktuelle Auswahl kann unter Openwis.org abgerufen werden.
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3.23.1.6 OpenWIS
Die Erfassung der Umfelddaten hat mit dem von der ASFINAG eigens entwickelten, of-
fenen Wetterinformationssystem OpenWIS zu erfolgen.
OpenWIS ist ein autarkes und herstelleroffenes System welches die jeweiligen Sensor-
werte über mehrere Kommunikationsprotokolle zu den jeweiligen Nutzern verteilt. Diese
Nutzer sind in erster Linie das Winterdienstüberwachungssystem und der Schaltalgo-
rithmus der VBA.
Daten werden in der lokalen Datenbank dzt. 1 Woche zwischengespeichert, für die Da-
tenweitergabe gibt es Plug-ins für:
● MSSI
● Boschung Protokoll (closed - nur ASFINAG Intern nutzbar)
● TLS (in Entwicklung)
3.23.1.7 Datenverarbeitung
Die Sensorik wird direkt an die OpenWIS Erfassungselektronik angeschlossen welche
die Sensorsignale auswertet, standardisierte Messgrößen bildet und diese über die
Kommunikationsschnittstelle zur angeschlossenen Zentrale überträgt.
Abbildung 17: Open WIS Systemübersicht
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Abbildung 18: OpenWIS Datenfluss TLSoverIP
3.23.2 Technische Ausführungsbestimmungen
Siehe PLaPB 800.553.2000.
3.23.3 Prüfungen und Tests
3.23.3.1 Nachweis der Kompatibilität zu OpenWIS
Für die Einbindung eines neuen, bisher durch OpenWIS nicht unterstützten Sensors
sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
● Realisierungsvorschlag
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– Erstellung des Detailkonzeptes in Abstimmung mit dem AG
– Einreichung des Detailkonzeptes und Abnahme durch die ASFINAG
● Entwicklung
– Software – Entwickler
▪ mehrjährige Programmiererfahrung
▪ mehrjährige einschlägige Programmiererfahrung in Python und den ver-
wendeten Frameworks
▪ Erfahrung in der Erstellung von eingebetteten und modularen Webapplika-
tionen
▪ Ausgezeichnete Linux Kenntnisse im Bereich der Erstellung von komplet-
ten (embedded) Linux Systemen
– Entwicklung vollständig in Python 2.6.x
– Entwicklung des Sensor Plugin nach Angaben der ASFINAG
– Vollständiger Werkstest
● Abnahme/Sonstiges
– Abnahmeprüfung durch die ASFINAG
– Freigabe der kompilierten Version
– Übergabe der Source – Codes3
– Übergabe einer pauschalen Lizenz für alle ASFiNAG Wetterstationen
Die Sourcen bleiben im Eigentum des AN werden aber an ASFINAG zwecks Anpas-
sung/Weiterentwicklung übergeben.
Der AN darf die Sourcen kommerziell an Dritte verwerten.
3.23.3.2 Inbetriebnahme
Bei der Inbetriebnahme hat Vorort eine Sensorreferenzierung jedes Sensors, mit den
dafür vorgesehenen Prüfmitteln, wie folgt zu erfolgen:
● Benötigte Materialien:
– Temperaturmessgerät Testo 735 inkl. PT 100 Fühler mit ÖKD-Zertifikat Verfah-
rensunsicherheit ab 20 mK Messpunkte: -15 / 0 /+15°C (oder gleichwertiges
DKD)
– Temperatur- RF- Messgerät Lufft E200 inkl. Fühler mit ÖKD-Zertifikat Verfah-
rensunsicherheit ab 80 mK und 2% RF bei 20C° M.P. RF: 20 / 50 / 80 % bzw.
M.P. T: -15 / 0 /+15°C (oder gleichw. DKD)
– Kunststoff Aufsatzring mit Anbauverschraubung und Dichtmasse (Plastilin bzw.
Fensterkitt)
– PVC Flasche mit Leitungswasser
– Laptop mit Firefox Browser
– Ausgekreuztes Patchkabel, UMTS Datenkarte bzw. Boschungkabel
– NaCl 3,6% Gewichtsprozent dies entspricht einer GT von -2 Grad Celsius
– NaCl 13,5% Gewichtsprozent dies entspricht einer GT von -10 Grad Celsius
● Messvorbereitung:
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– PVC Flasche mit Leitungswasser – im Freien lagern zwecks Temperaturan-
passung
– Testo 735 Einstechfühler – im Freien lagern zwecks Temperaturanpassung
– Kunststoffring – im Freien lagern zwecks Temperaturanpassung
– Wetterstation auf Funktion, Konfiguration und Erreichbarkeit vorab überprüfen
– BT überprüfen ob GT Messung möglich (BT kleiner 4C°)
● Messaufbau und Ablauf:
– - PKW direkt neben den Bodensensoren parken
– RF/TL Sensor – Teil 1: (E&E08, WS300, HMP155 ggf. WS400):
▪ Mast kippen
▪ Messgerät E200 unmittelbar neben RF Sensor fixieren (Klebeband)
▪ Mess-Ort vor Sonneneinstrahlung schützen WICHTIG!!!!
– Sensor Niederschlag: (Thies Laser, R2S, PWD, Boschung NI Ring)
▪ Linsen bzw. PVC Kappen reinigen
▪ Im Webinterface Status überprüfen – ob OK (ggf. Sensorprüfeinrichtung)
– BT Sensor 1 - Temperatur: (IRS31, ROSA, BOSO)
▪ PVC Ring mittels Kitt auf Bodensensor drücken
▪ Fühler einführen und Messgerät IBN
▪ Wasser einfüllen
▪ Mess-Ort vor Sonneneinstrahlung schützen WICHITG!!!!
▪ Laptop mit Wetterstation connecten
▪ Wasser im PVC Ring durchmischen
▪ Temperatur am Messgerät und im Webinterface vergleichen
▪ Ist keine wesentliche Änderung mehr zu erkennen – nochmals umrühren
▪ Beide Temperaturen ablesen und notieren
– BT Sensor – FBZ Trocken/Nass: (IRS31, ROSA, BOSO)
▪ FBZ im Webinterface ablesen - nass
▪ PVC Ring entfernen
▪ Sensor reinigen
▪ FBZ im Webinterface ablesen - trocken
▪ Beide Werte notieren
– GT Sensor - Temperatur: (ARS31pro, Sensit v2, Arktis, Arktis RS485)
▪ PVC Ring mittels Kitt auf Bodensensor drücken
▪ Fühler einführen und Messgerät IBN
▪ Wasser einfüllen
▪ Mess-Ort vor Sonneneinstrahlung schützen WICHITG!!!!
▪ Laptop mit Wetterstation reconnecten
▪ Wasser im PVC Ring durchmischen
▪ Temperatur am Messgerät und im Webinterface vergleichen
▪ Ist keine wesentliche Änderung mehr zu erkennen – nochmals umrühren
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▪ Beide Temperaturen ablesen und notieren
– GT Sensor – Gefrierpunkt mit -2C°: (ARS31pro, Sensit v2, Arktis, Arktis
RS485)
▪ Sensor mit Wasser reinigen
▪ Laptop mit Wetterstation reconnecten
▪ GT Zustand im Webinterface ablesen ob gültig
▪ Salzlösung NaCl 3,6% auf den Sensor aufbringen – ca. 1-2mm
▪ Kühlzyklus abwarten ca. 20min
▪ Eisbildung an Sensor beobachten
▪ GT Wert im Webinterface ablesen und notieren
– GT Sensor – Gefrierpunkt mit -10C°: (ARS31pro, Sensit v2, Arktis RS485)
▪ Sensor mit Wasser reinigen
▪ Laptop mit Wetterstation reconnecten
▪ GT Zustand im Webinterface ablesen ob gültig
▪ Salzlösung NaCl 13,5% auf den Sensor aufbringen – ca. 1-2mm
▪ Kühlzyklus abwarten ca. 20min
▪ Eisbildung an Sensor beobachten
▪ GT Wert im Webinterface ablesen und notieren
– BT Sensor 2 - Temperatur: (OneWire)
▪ PVC Ring mittels Kitt auf Bodensensor drücken
▪ Fühler einführen und Messgerät IBN
▪ Wasser einfüllen
▪ Mess-Ort vor Sonneneinstrahlung schützen WICHITG!!!!
▪ Laptop mit Wetterstation reconnecten
▪ Wasser im PVC Ring durchmischen
▪ Temperatur am Messgerät und im Webinterface vergleichen
▪ Ist keine wesentliche Änderung mehr zu erkennen – nochmals umrühren
▪ Beide Temperaturen ablesen und notieren
– RF/TL Sensor – Teil 2: (E&E08, WS300, HMP155 ggf. WS400)
▪ Laptop mit Wetterstation reconnecten
▪ LT Temperatur am Messgerät und im Webinterface vergleichen
▪ Ist keine wesentliche Änderung mehr zu erkennen
▪ Beide Temperaturen ablesen und notieren
▪ Beide RF ablesen und notieren
▪ Messgerät E200 abnehmen
▪ Mast aufkippen
3.23.4 Funktionsbeschreibungen
Entfällt
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3.24 (derzeit nicht belegt)
3.25 Informationsverarbeitung
Informationsverarbeitungseinrichtungen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird
diesbezüglich auf PLaPB TSt verwiesen.
3.26 Leitungen
3.26.1 Planungsgrundsätze
3.26.1.1 Allgemeines
Leitungen können für Gebäudeinstallationen und ähnliche Anwendungen verwendet
werden.
Die Leitungen sind gemäß Verwendungszweck und zu erwartenden Umgebungsbedin-
gungen auszuwählen und müssen den einschlägigen Vorschriften (ÖVE, VDE) voll ent-
sprechen.
3.26.1.2 Leitungstypen
In Anbetracht der rationelleren Installation und der höheren Betriebssicherheit sind je
nach Anwendung Mantelleitungen (YM) bzw. Schlauchleitungen (YMM) vorzusehen.
Aderleitungen dürfen außerhalb der Schaltschränke nur in Ausnahmefällen eingebaut
werden.
3.26.1.3 Leitungsdimensionierung
Für die Gebäudeinstallation gelten folgende Mindestquerschnitte:
Lichtstromkreise 1,5 mm² Cu
Steckdosenstromkreise 2,5 mm² Cu
Tabelle 19: Mindestquerschnitte für Gebäudeinstallation
Steuerleitungen und Fernmeldeleitungen sind adernmäßig so auszulegen, dass generell
eine Adernreserve von mindestens 15% besteht.
3.26.2 Technische Ausführungsbestimmungen
3.26.2.1 Leitungstypen
Es dürfen nur Leitungen verwendet werden, die den einschlägigen Vorschriften (ÖVE,
VDE) voll entsprechen und dem Verwendungszweck angepasst sind.
Alle verwendeten Leitungen müssen am Außenmantel im Regelabstand von rund
100 cm dauerhaft mit dem Zeichen des Herstellers und der Leitungstype gekennzeich-
net sein.
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3.26.2.2 Anschluss und Zubehör
Alles für die fachgerechte Verbindung und den fachgerechten Anschluss notwendige
Zubehör wie z.B. Endverschlüsse, Kabelschuhe, Befestigungskonstruktionen, Kabelö-
sen, Befestigungsschellen, Dichtungsmaterialien, Zugentlastungen, Kabelbeschriftun-
gen und gegebenenfalls flexible Anschluss-Schutzschläuche mit Verschraubungen etc.
ist komplett mitzuliefern und zu montieren.
Die Adernenden flexibler Leitungen müssen jedenfalls mit Adernendhülsen versehen
werden.
3.26.2.3 Leitungskennzeichnung, Leitungsnummerierung
Die endgültige Beschriftung der Leitungen bei der Ausführung und in den Bestandsun-
terlagen hat gemäß PLaDOK 511.901.10 "Referenzkennzeichnung" zu erfolgen.
3.26.2.4 Leitungsverlegung
Für die Verlegung der Leitungen gelten die Bestimmungen aus Punkt 3.27.2.2 für die
Kabelverlegung sinngemäß.
3.26.3 Prüfungen und Tests
PLaHELP PuT gilt sinngemäß!
3.26.4 Funktionsbeschreibungen
Entfällt
3.27 Kabel
3.27.1 Planungsgrundsätze
3.27.1.1 Kabeltypen
3.27.1.1.1 Allgemeines
Die erforderlichen Kabel sind gemäß Verwendungszweck und zu erwartenden Umge-
bungsbedingungen auszuwählen und müssen den einschlägigen Vorschriften (ÖVE,
VDE) voll entsprechen.
3.27.1.1.2 Energiekabel 0,6/1 kV
Es sind vorzugsweise für feste Verlegung in Kabelkanälen, im Freien, im Wasser und in
Erde geeignete Energiekabel mit PVC-isolierten Kupferleitern und Außenmantel aus
PVC (z.B: E-YY) zu verwenden.
Sofern wirtschaftlich vorteilhaft, sind Kabel mit Aluminiumleitern ab 16mm² Leiterquer-
schnitt zugelassen. Die Wirtschaftlichkeit ist bei jedem Projekt zu prüfen und zu doku-
mentieren.
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3.27.1.1.3 Fernmeldekabel
Es sind vorzugsweise längs- und querwasserdichte Fernmeldekabel mit Adernisolation
und Mantel aus Polyethylen, Schirm aus Kupferband und einem Nenndurchmesser der
Adern von 0,8 mm zu verwenden.
3.27.1.1.4 Lichtwellenleiterkabel
Es sind vorzugsweise Lichtwellenleiterkabel gemäß Spezifikationen in PLaNT
119.020.2000 "CN.as Materialkatalog" zu verwenden.
3.27.1.2 Kabeldimensionierung
3.27.1.2.1 Energiekabel
Kabel und Leitungen sind nach den verbindlichen Grundlagen, insbesondere jenen aus
ÖVE/ÖNORM E 8001 zu bemessen. Es wird darauf hingewiesen, dass dabei neben der
Bemessung mit Rücksicht auf mechanische Festigkeit, Erwärmung und Spannungsab-
fall auch die Anforderungen der gewählten Schutzmaßnahme berücksichtigt werden
müssen.
Bei der Dimensionierung der Energiekabel ist zu beachten, dass von der Übergabestel-
le bis zum entferntesten Verbraucher ein Spannungsabfall von 4 % nicht überschritten
wird. Ist der Hauptverteiler in unmittelbarer Transformatornähe (Entfernung maximal 50
m) angeordnet, dann kann der Spannungsabfall bis zum Verbraucher mit bis zu 6 % to-
leriert werden!
Als Übergabestelle im Sinn der ÖVE/ÖNORM E 1100 gelten die Abgangsklemmen am
Niederspannungshauptverteiler.
Die Berechnung der Kabel hat mit Bezug auf die Nennspannung an diesem Übergabe-
punkt zu erfolgen.
Maßgebend für die Berechnung des Spannungsabfalls sind dabei die am jeweiligen Ka-
bel unter Berücksichtigung der ungünstigsten Gleichzeitigkeit zu erwartenden Ströme,
nicht jedoch der Nennstrom des dem Kabel nach den gesetzlichen Bestimmungen vor
zu schaltenden Schutzorgans. In den Berechnungen sind – bezogen auf die zu erwar-
tende Volllast am Kabel - für spätere Erweiterungen folgende Reserven zu berücksichti-
gen:
Hauptverteiler - Unterverteiler 10 %
Unterverteiler bis zum Verbraucher 0 %
Tabelle 20: Reserven für spätere Erweiterungen
Für Anlaufvorgänge kann am hochlaufenden Verbraucher für die Dauer des Hochlaufs
ein Spannungsabfall bis zu maximal 10% toleriert werden, der Spannungseinbruch
durch den Anlaufvorgang darf jedoch an keinem andern Punkt des Netzes 6 % über-
schreiten.
Im TN-S Netzsystem sind bis zu Leiterquerschnitten von 16 mm² in der Regel Kabel mit
mindestens 5 Leitern (L1, L2, L3, N, PE) zu verwenden, es sei denn, das Kabel dient
ausschließlich zum Anschluss von rotierenden Maschinen.
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Bei größeren Leiterquerschnitten dürfen nur Kabel mit maximal 4 Leitern eingesetzt
werden. In der Regel sind die Außenleiter und der Nullleiter (L1, L2, L3, N) in einem
gemeinsamen Kabel sowie der Schutzleiter in einem separaten Kabel zu führen. Für
den Anschluss rotierender Maschinen genügt es, die Außenleiter und den Schutzleiter
(L1, L2, L3, PE) in einem gemeinsamen Kabel zu führen.
3.27.1.2.2 Signalkabel
Mess-, Melde-, Steuer- und Datenkabel sind adernmäßig so auszulegen, dass generell
bei allen Kabeln eine Adernreserve von mindestens 15% besteht. Bei LWL - Kabeln
muss eine Fasernreserve von mindestens 25% vorgehalten werden.
3.27.1.2.3 Kabelwege
Der lichte Querschnitt von Rohren und Formsteinen darf nur bis zu 80% ausgenutzt
werden. Dabei sind die Durchmesser der Kabel arithmetisch zu addieren.
Für die Abstände der einzelnen Kabel voneinander gelten die ÖVE - Vorschriften. Die
Einhaltung der geforderten Abstände der Kabelstrecken ist durch geeignete Maßnah-
men sicherzustellen.
3.27.2 Technische Ausführungsbestimmungen
3.27.2.1 Allgemeines
Alle verwendeten Kabel müssen am Außenmantel dauerhaft mit einer fortlaufenden Me-
terangabe und im Regelabstand von rund 100 cm mit dem Zeichen des Herstellers und
der Kabeltype gekennzeichnet sein.
3.27.2.2 Kabelverlegung
3.27.2.2.1 Unterlagen für die Kabelverlegung
Alle Kabel sind unter Berücksichtigung der Referenzkennzeichen PLaDOK in Kabellis-
ten zu erfassen.
Änderungen in der Kabelführung während der Ausführung sind in die Kabellisten bzw. in
die Trassenpläne einzutragen. Dies gilt auch für die Vermaßung und Einmessung von
Muffen usw. Die tatsächlich verlegten Längen sind in die Kabellisten einzutragen.
Das Einmessen aller verlegten Kabel entlang der Freien Strecke hat nach einem Regel-
plan des Vermessungsbüros bzw. des Straßenplaners zu erfolgen!
Nach Abschluss der Verlegearbeiten sind PLaDOK konforme Bestandsunterlagen zu
übergeben.
3.27.2.2.2 Kabellieferung
Die Kabel sind auf Trommeln gewickelt zu liefern.
Die Trommeln dürfen nur so weit bewickelt werden, dass von den äußeren Kabellagen
bis zum Rand des Trommelflansches ein lichter Abstand von mindestens 5 cm verbleibt.
Die Trommeln müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Der Spulkern
muss eine annähernd glatte Oberfläche aufweisen.
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Die Kabelenden sind luft- und wasserdicht mit Warmschrumpfkappen in ausreichender
Länge (mind. 1,5 x Kabeldurchmesser) und ausreichender Wandstärke zu verschließen
und an der Kabeltrommel fest zu fixierten.
Die Rollrichtung der Trommel ist durch einen Richtungspfeil auf der Spulscheibe an-
zugeben.
Auf dem Trommelflansch ist ein witterungsbeständiges Bezeichnungsschild mit Angabe
des Kabelherstellers, Fertigungsnummer, Trommelnummer, Kabeltype mit Querschnitt,
Nennspannung und der Kabellänge anzubringen.
3.27.2.2.3 Kabeltransport, Abladen, Schneiden
Die Kabel sind sorgfältig und sachgemäß zur Verlegungsstelle zu transportieren, das
Abladen ist von sachkundigem Personal zu überwachen.
Es ist sicherzustellen, dass die Kabelenden bis zu den Anschlussarbeiten sorgfältig ge-
gen Feuchtigkeit geschützt sind bzw. nach dem Schneiden geschützt werden.
Jedes Kabel muss in einer Länge abgemessen, geschnitten und verlegt werden.
Die Kabel sind an beiden Enden so lang zu lassen, dass ein vorschriftsmäßiger und
fachgerechter Anschluss der Kabel an den entsprechenden Anlagenteilen möglich ist.
Reservelängen für eine Erneuerung bzw. Versetzung des Anschlusses sind zu berück-
sichtigen.
3.27.2.2.4 Auslegen des Kabels
Bei Krümmungen sind Eckrollen entsprechend dem Mindest-Krümmungsradius anzu-
ordnen. Über das Kabelende soll möglichst ein Ziehstrumpf gezogen und durch einen
Bund festgehalten werden. An der Kausche des Ziehstrumpfes wird das Zugseil befes-
tigt. Keinesfalls darf an den Endkappen gezogen werden.
Die zulässige Zugbeanspruchung des Kabels darf nachweislich nicht überschritten wer-
den.
Beim Durchziehen durch Kabelschutzrohre oder Formsteine ist auf Freigängigkeit zu
achten. Es soll möglichst nur auf geraden Strecken gezogen werden. An unvermeidli-
chen Umlenkpunkten muss auch bei Aufstellung von Eckrollen eine Person zur Über-
wachung stehen.
An den Ein- und Ausgängen der Rohr- oder Formsteintrassen dürfen die Kabel nicht auf
den Kanten aufliegen. Rohre sind aufzubördeln, anderenfalls sind geeignete Unterla-
gen, z.B. Pappe- oder Jutepolster eventuell mit Bitumen getränkt, unter das Kabel zu
schieben.
Vor und hinter allfälligen Muffen sind die Kabel in Kabelgräben in einer leichten Wellen-
linie zu verlegen, um ein Nachgeben beim Setzen des Bodens zu ermöglichen. Vor dem
Austritt aus dem Erdreich ist grundsätzlich ein Kabelring vorzusehen.
In einem Zug dürfen nur Kabel einer Art verlegt werden, also entweder NS-Kabel oder
Fernmeldedaten- oder Messkabel.
Bei der Verlegung ist der zulässige Biegeradius für die Kabel unbedingt einzuhalten.
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Bei gut zugänglichen Trassen kann die Verlegung auch mittels Kabelwagen erfolgen.
Dabei ist zu beachten, dass während der Verlegearbeiten mindestens die Hälfte des
Fahrraumes für andere Fahrzeuge zur Verfügung bleibt.
Die Enden jedes Kabels müssen unmittelbar nach der Verlegung provisorisch beschrif-
tet werden. Geht diese provisorische Beschriftung verloren, hat der für die Kabelverle-
gung verantwortliche AN unverzüglich für eine neuerliche provisorische Beschriftung zu
sorgen.
3.27.2.2.5 Verlegungstemperatur
Kabel sollen bei Temperaturen über + 5°C verlegt werden.
Muss die Verlegung - im gegenseitigen Einvernehmen - bei Temperaturen zwischen +
5°C bis - 5°C erfolgen, so ist das Kabel durch längere Lagerung - einige Tage - in einem
erwärmten Raum oder dergleichen anzuwärmen. Beim Transport und Verlegen dürfen
die Kabel nicht wieder auskühlen.
Eine Verlegung bei Temperaturen unter - 5°C ist unzulässig.
3.27.2.2.6 Kabelbeschriftung
Die Kabel sind an den Kabelenden, im Kabelkanal vor den Nischen, in Kollektoren und
in Kabelziehschächten entweder mit laserbeschrifteten Edelstahlschildern (gemäß
Punkt 3.1.2.2.3) oder mit gravierten Kunststoffschildern (weiß mit schwarzer Schrift) zu
versehen. Darauf müssen die Kabeltype, Adernzahl, Querschnitt, die Kabelnummer
nach Kabelliste und das Referenzkennzeichen nach PLaDOK vermerkt werden.
3.27.2.2.7 Kabelanschluss und Kabelzubehör
Alles für die fachgerechte Verbindung und den fachgerechten Anschluss der Kabel not-
wendige Zubehör wie z.B. Endverschlüsse, Kabelschuhe, Befestigungskonstruktionen,
Kabelösen, Befestigungsschellen, Dichtungsmaterialien, Zugentlastungen, Kabelbe-
schriftungen und gegebenenfalls flexible Anschluss- Schutzschläuche mit Verschrau-
bungen etc. ist komplett mit-zuliefern und zu montieren.
3.27.3 Prüfungen und Tests
PLaHELP PuT gilt sinngemäß!
3.27.4 Funktionsbeschreibungen
Entfällt!
3.28 Gebäude- und Nischeninstallation
3.28.1 Planungsgrundsätze
3.28.1.1 Allgemeines
Vor Inangriffnahme der einzelnen Arbeitsgänge sind die Kabeltrassen, Verteilerplätze,
Auslässe usw. mit der örtlichen Bauüberwachung an Ort und Stelle exakt festzulegen.
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3.28.1.2 Installationsmaterial
In der Regel sind Schaltgeräte und Steckdosen bei Kombination senkrecht bzw. über-
einander anzuordnen.
Die Position der Schaltgeräte ist in der Regel4: 1,05 m über fertigem Fußboden, die der
Reinigungssteckdosen 0,3 m über fertigem Fußboden.
3.28.1.3 Kabel und Leitungen
Für Gebäudeinstallationen sind ausschließlich graue Mantelleitungen zu verwenden.
Dabei gelten die Mindestquerschnitte gemäß Tabelle 19.
Die Kabeldimensionierung muss den einschlägigen Vorschriften entsprechen und die
Querschnitte sind hinsichtlich Spannungsabfall, Strombelastung und Leistungsreserve
zu dimensionieren.
3.28.1.4 Beleuchtungsanlage
Je nach Einsatzort sind im Wesentlichen folgende Beleuchtungskörper zu verwenden:
● Feuchtraum-Aufbauleuchten mit Innenprismaabdeckung, stoßfest, mit elektroni-
schem Vorschaltgerät, 1/18W bis 2/58W,
● Aufbauleuchten mit Rasterabdeckung, mit elektronischem Vorschaltgerät, 1/36W
bis 2/58W
● Einbau Downlights (LED cold white)
● Rettungszeichenleuchten (LED)
Um die Ersatzteilhaltung zu vereinfachen, sollen die Leuchten- und Lampentypen so-
weit zweckmäßig auf wenige Größen reduziert werden.
3.28.2 Technische Ausführungsbestimmungen
3.28.2.1 Installationsmaterial
Das Installationsmaterial ist als Flächenmaterial (weiß oder färbig) in Standardausfüh-
rung zu liefern, zu montieren und anzuschließen und muss dem letzten Stand der
Technik entsprechen.
Schaltgeräte müssen für einen Nennstrom von 10 A, Steckdosen für einen Nennstrom
vom mindestens 16 A zugelassen und mit ÖVE- Prüfzeichen versehen sein.
Feuchtraum-Geräte müssen der Schutzart IP54 entsprechen so nicht an anderer Stelle
eine höhere Schutzart gefordert wird.
Die Farbwahl für das Installationsmaterial obliegt dem AG oder dessen Vertreter, eine
entsprechende Bemusterung ist vom AN auf Anforderung durchzuführen.
4 Die angegebene Montagehöhe bezieht sich auf das oberste Schaltgerät!
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3.28.2.2 Leuchten und Lampen
3.28.2.2.1 Vorschaltgeräte
Leuchten für Leuchtstofflampen sind generell mit elektronischen Vorschaltgeräten vor-
zusehen.
3.28.3 Prüfungen und Tests
PLaHELP PuT gilt sinngemäß!
3.28.4 Funktionsbeschreibungen
Entfällt
3.29 Gebäude- und Nischenausstattung
Gebäude- und Nischenausstattung ist nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbe-
züglich auf PLaPB BuS verwiesen.
3.30 Gebäudelüftung, Klimaanlage
3.30.1 Planungsgrundsätze
3.30.1.1 Allgemeines
Pumpenschächte müssen nach Maßgabe der entsprechenden Normen, insbesondere
der ÖVE/ÖNORM EN 60079-10-1 gegebenenfalls zusätzlich mechanisch belüftet wer-
den. Ziel der Planung muss es sein, zündfähige Atmosphäre möglichst zu vermeiden
(vergleiche Punkt 3.40).
3.30.2 Technische Ausführungsbestimmungen
3.30.2.1 Anlagenbeschreibung
Die Be- und Entlüftungseinrichtungen müssen zu jeder Jahreszeit unabhängig von äu-
ßeren Einflüssen und Bedingungen einsetzbar sein.
Zu Überwachung der Anlagenfunktion sind Betriebs- und Störmeldungsinformationen
zur Verfügung zu stellen. an der breiten Schnittstelle sind potentialfreie Kontakte für
mindestens folgenden Meldungsumfang anzubieten:
● Ein
● Aus
● Störung
3.30.3 Prüfungen und Tests
PLaHELP PuT gilt sinngemäß!
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3.30.4 Funktionsbeschreibungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.31 Türen und Tore
Türen und Tore sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf PLaPB
TuT verwiesen.
3.32 Lösch- und Abwassereinrichtungen
3.32.1 Planungsgrundsätze
3.32.1.1 Allgemeines
3.32.1.2 Schmutzwasserhebewerke
Schmutzwasserhebewerke sind nach Maßgabe der zu erwartenden maximalen Zu-
flussmenge auszulegen.
Im Pumpenschacht befinden sich in der Regel 2 oder 3 baugleiche Abwasserpumpen
und eine Sumpfpumpe.
Die Abwasserpumpen sind im ersten Fall so zu dimnensionieren, dass jede Pumpe die
maximale Zuflussmenge fördern kann (Redundanzanforderung 100%). In Anlagen mit 3
Abwasserpumpen wird die maximale Zuflussmenge mit zwei gleichzeitig eingeschalte-
ten Pumpen gefördert. Die dritte Pumpe dient als Reserve bei Wartung, Reparatur o.ä.
(Redundanzanforderung 50%).
Die Sumpfpumpe sitzt in einem Pumpensumpf und dient der vollständigen Entleerung
des Pumpenschachts.
3.32.1.3 Rohrleitungen
Die Leitungen sollen nach Möglichkeit oberirdisch an gut zugänglichen Stellen verlegt
werden. Verlegungen in Wänden und Böden sind zu vermeiden.
3.32.1.4 Messtechnische Ausrüstung
Für den sicheren, störungsfreien und ökonomischen Betrieb des Pumpwerks sind mess-
technische Ausrüstungen vorzusehen. Dabei sind insbesondere folgende Anforderun-
gen und Funktionen zu berücksichtigen:
● Sanftanlauf und Wälzung von Pumpen
● regelmäßiges Anlaufen aller Pumpen entsprechend den Forderungen des Pum-
penherstellers zur Vermeidung von Festfressen rotierender Teile bei langen Be-
triebspausen
● Heizung und elektrische Betätigung von Schiebern und Rinnenschützen
● Ölschichtsonde(Leichtflüssigkeitserkennung)
● ph Sonde
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● Beckenfüllstandsmessung mittels Ultraschall und Schwimmern.
3.32.1.5 VEXAT
3.32.1.5.1 Allgemeines
Als Betreiber von Abwasseranlagen ist auch die ASFINAG gesetzlich verpflichtet, auf
Grundlage der Evaluierung ein Explosionsschutzdokument (ExSD) zu erstellen und lau-
fend zu aktualisieren. Sie bedient sich dabei Personen, welche die hierfür erforderlichen
Kenntnisse und Berufserfahrungen aufweisen (siehe Punkt 3.40).
3.32.1.5.2 Zoneneinteilung
Grundelement der Zoneneinteilung ist nach ÖVE/ÖNORM EN 60079-10 die Identifizie-
rung der Freisetzungsquellen und die Bestimmung des Freisetzungsgrades. Die Art der
Zone selbst ist hauptsächlich vom Freisetzungsgrad einer Freisetzungsquelle und von
der Lüftung abhängig.
Die folgenden Hinweise verstehen sich als grobe Orientierung. Zone, Gerätekategorie,
Ex-Gruppe und Temperaturklasse müssen im Einzelfall jedenfalls projektspezifisch be-
stimmt und dokumentiert werden.
Pumpwerk für Oberflächenwasser mit geringer Lüftung
● Flüssigkeiten im Normalbetrieb:
Oberflächenwasser welches gelegentlich geringe Mengen verfaulbare Stoffe (z.B.:
Pflanzenreste) enthalten kann.
● Flüssigkeiten bei Unfällen:
Im Falle eines Unfalles sind Benzin, Diesel und Öl möglich.
● Lüftung:
Keine natürliche oder technische Lüftung des Pumpensumpfes vorhanden (VL).
(Definition siehe ÖVE/ÖNORM EN 60079-10)
● Freisetzungsquelle und Zonenzuordnung:
Nr. Freisetzungsquelle Grad Zone
Pumpenschacht Schaltschrank5
a) verfaulbare Stoffe Sekundär 2 wobei durch die fehlende Lüftung temporär Zone
0 nicht auszuschließen ist
b) Treibstoffe Sekundär 2 wobei durch die fehlende Lüftung temporär Zone
0 nicht auszuschließen ist
● Zoneneinteilung:
Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse
2 (bzw. 0) 3G (bzw. 1G) IIB T3
5 Gilt nur für Schaltschränke, die direkt mit dem Pumpwerk verbunden sind!
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Pumpwerk für Oberflächenwasser, mit mittlerer Lüftung
● Mittlere Lüftung (VM) mit ausreichender Verfügbarkeit
(Definition siehe ÖVE/ÖNORM EN 60079-10)
● Neue Zoneneinteilung:
Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse
2 3G IIB T3
Pumpwerk für Oberflächenwasser, mit starker Lüftung
● Starke Lüftung (VH) mit ausreichender Verfügbarkeit
(Definition siehe ÖVE/ÖNORM EN 60079-10)
● Neue Zoneneinteilung:
Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse
Keine Keine Keine Keine
Pumpwerk für Fäkalien und Oberflächenwasser mit geringer Lüftung
● Flüssigkeiten im Normalbetrieb:
Fäkalien z.B. von Raststation und Oberflächenwasser, welches gelegentlich gerin-
ge Mengen verfaulbare Stoffe (z.B.: Pflanzenreste) enthalten kann.
● Flüssigkeiten bei Unfällen:
Im Falle eines Unfalles sind Benzin, Diesel und Öl möglich.
● Lüftung:
Keine natürliche oder technische Lüftung des Pumpensumpfes vorhanden (VL).
● Freisetzungsquelle und Zonenzuordnung:
Nr. Freisetzungsquelle Grad Zone
Pumpenschacht Schaltschrank6
a) verfaulbare Stoffe Sekundär 2 wobei durch die fehlende Lüftung temporär Zone
0 nicht auszuschließen ist
b) Treibstoffe Sekundär 2 wobei durch die fehlende Lüftung temporär Zone
0 nicht auszuschließen ist
c) Fäkalien Ständig 0 wobei durch fehlende Lüftung keine Verbesse-
rungsmöglichkeit
● Zoneneinteilung:
Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse
6 Gilt nur für Schaltschränke, die direkt mit dem Pumpwerk verbunden sind!
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Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse
0 1G IIB T3
Pumpwerk für Fäkalien und Oberflächenwasser, mit starker Lüftung
● Starke Lüftung (VH) mit ausreichender Verfügbarkeit
(Definition siehe ÖVE/ÖNORM EN 60079-10)
● Neue Zoneneinteilung:
Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse
2 3G IIB T3
Pumpwerk für Fäkalien, mit geringer Lüftung
● Flüssigkeiten im Normalbetrieb:
Fäkalien der Raststation. Keine Oberflächenwasser.
● Flüssigkeiten bei Unfällen:
Benzin, Diesel und Öl kann ausgeschlossen werden.
● Lüftung:
Keine technische Lüftung des Pumpensumpfes vorhanden (VL).
● Freisetzungsquelle und Zonenzuordnung:
Nr. Freisetzungsquelle Grad Zone
Pumpenschacht Schaltschrank7
a) Fäkalien Ständig 0 wobei durch geringe Lüftung Verbesserungs-
möglichkeit fraglich
● Zoneneinteilung:
Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse
0 1G IIB T3
Pumpwerk für Fäkalien, mit mittlerer Lüftung
● Mittlere Lüftung (VM) mit ausreichender Verfügbarkeit
(Definition siehe ÖVE/ÖNORM EN 60079-10)
● Neue Zoneneinteilung:
Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse
1 (bzw. 0) 3G (bzw. 1G) IIB T3
7 Gilt nur für Schaltschränke, die direkt mit dem Pumpwerk verbunden sind!
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Pumpwerk für Fäkalien, mit starker Lüftung
● Starke Lüftung (VH) mit ausreichender Verfügbarkeit
(Definition siehe ÖVE/ÖNORM EN 60079-10)
● Neue Zoneneinteilung:
Zone Gerätekategorie Ex-Gruppe Temperaturklasse
2 3G IIB T3
3.32.2 Technische Ausführungsbestimmungen
3.32.2.1 Allgemeines
Pumpwerke müssen gekennzeichnet und entsprechend beschildert werden.
Es dürfen nur Werkstoffe verwendet werden, die sich statisch nicht aufladen können.
Nach Maßgabe der VEXAT Beurteilung ist ggf. auch ein zusätzlicher Potentialausgleich
nach ÖVE/ÖNORM E 8001 vorzusehen.
3.32.2.2 Pumpen
3.32.2.2.1 Allgemeines
Die Konstruktion der Pumpen muss den sicherheitstechnischen Anforderungen entspre-
chen.
Alle Anschlüsse sind als DIN Flanschanschlüsse vorzusehen.
Bei der Auswahl der Pumpen ist das Fördermedium zu berücksichtigen. Die Pumpe
muss jedenfalls verstopfungsfrei arbeiten.
Nicht trockenlaufsichere Pumpen müssen durch entsprechend eingebaute Melde- und
Abschaltsysteme vor Selbstzerstörung gesichert sein. Dies kann bei Pumpengruppen
auch durch gemeinsame Einrichtungen erfolgen.
Verschleißteile wie Dichtungen, Laufräder und dgl. müssen ohne Spezialwerkzeug vom
Wartungspersonal gewechselt werden können, bzw. ist das erforderliche Spezialwerk-
zeug mitzuliefern.
Es sind Materialien zu verwenden, die für den gegebenen Einsatzfall in Bezug auf die
Verschleißfestigkeit und Korrosionsbeständigkeit geeignet sind und sich im langjährigen
Einsatz bewährt haben. Bei Verwendung verschiedener Materialien ist auf Verhinderung
elektrolytischer Korrosion zu achten. Die Lager müssen wartungsfrei und dauerge-
schmiert sein. Die Pumpen müssen im ISO Passungssystem hergestellt werden, um
Austauschbarkeit und problemlose Fertigung von Ersatzteilen zu gewährleisten. Sämtli-
che Pumpen sind entsprechend den Einbauvorschriften des Erzeugers zu montieren.
3.32.2.2.2 Korrosionsschutz
Bei der Auswahl der Materialien ist dem Korrosionsschutz höchste Aufmerksamkeit zu
widmen.
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Sämtliche Pumpen sind in einem Zustand, der keiner weiteren Oberflächenbehandlung
bedarf, zu liefern. Der Korrosionsschutz ist mit Grund- und Deckanstrich auszuführen.
3.32.2.2.3 Auswuchten
Rotierende Teile müssen entsprechend der DIN ISO Richtlinie 1940 gewuchtet werden.
Die hierzu erforderlichen Einrichtungen sind auf Verlangen nachzuweisen. Es ist die
Gütestufe Q 6.3 einzuhalten.
3.32.2.3 Armaturen
3.32.2.3.1 Allgemeines
Es sind nur Armaturen, die für den Einsatzzweck und das Fördermedium geeignet und
schon mehrfach bewährt eingesetzt worden sind, zugelassen. Sie müssen durch hohe
Korrosionsbeständigkeit und Dauergängigkeit die Betriebssicherheit der Anlage gewähr-
leisten. Sämtliche Armaturen sind entsprechend den Einbauvorschriften des Erzeugers
zu montieren. Für Armaturen einer Gerätegruppe ist ein einheitliches Fabrikat zu ver-
wenden. Die Armaturen sind aus korrosionsbeständigem Material, Edelstahl (Werkstoff
Nr. 1.4571 oder 1.4404) auszuführen und für den Einbau zwischen DIN Flanschen zu
liefern.
3.32.2.3.2 Gehäuselose Armaturen (Rinnenschütz)
Spindeln müssen aus rostbeständigem Material hergestellt sein. Die richtige Dimensio-
nierung der elektrischen Antriebe muss auf Verlangen nachgewiesen werden. Größter
Wert ist auf Wartungsfreundlichkeit zu legen, einfacher Austausch von Verschleißteilen
mit vorzugsweise handelsüblichem Werkzeug und leicht zugängliche Schmierstellen
sind anzustreben. Einhaltung der zulässigen Leckagerate nach DIN 19569, Teil4. Der
Rinnenschütz ist mit einem elektrischen Stellantrieb auszustatten, dieser ist bei Störung
am Stellmotor mittels eines Vierkants zu betätigen.
3.32.2.3.3 Rückschlagarmaturen
Rückschlagarmaturen sind weit öffnend mit innenliegender Klappenwelle aus Edelstahl
auszuführen. Wartung und Reparatur der Klappe muss ab DN 150 ohne Ausbau des
Gehäuses aus der Verrohrung möglich sein. Die Dichtung muss ohne Leckage erfolgen.
3.32.2.3.4 Absperrarmaturen
Absperrarmaturen müssen in beiden Strömungsrichtungen dichten. Die Dichtelemente
müssen wenn möglich nachstellbar und ohne Spezialwerkzeug austauschbar sein.
3.32.2.4 Rohrleitungen
Alle Rohrleitungen, Formstücke und Befestigungsmaterial wie Schrauben, Muttern,
Rohrschellen, Beilagscheiben etc. sind aus Edelstahl (Werkstoff Nr. 1.4571 oder
1.4404) auszuführen.
Rostfreie Rohre müssen mindestens folgende Wandstärken aufweisen:
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Nenndurchmesser Wandstärke
DN 15 bis DN 100 2,0mm
DN 125 bis DN 600 3,0mm
Tabelle 21: Wandstärke von Edelstahl-Rohren
Die Abstützungen zum Bauwerk sind so auszuführen, dass mechanische Schwingun-
gen aus dem Betrieb der Anlage ohne Schaden aufgenommen werden können bzw.
sind diese Lagerungen so auszuführen und anzuordnen, dass es zu keinen unzulässi-
gen Schwingungen der Anlage kommt. Längenänderungen auf Grund von Einbautole-
ranzen oder Temperatureinflüssen sind durch Kompensatoren aufzunehmen.
Für jeden Rohrleitungsabschnitt sind Druck- und Dichtheitsproben durchzuführen, die
Ergebnisse sind in Prüfprotokollen festzuhalten.
3.32.2.5 Schweißungen
Alle Edelstahlschweißarbeiten sind nur von qualifizierten Schweißern mit entsprechen-
den Schweißerzeugnissen für den jeweiligen Werkstoff und die Schweißlage durchzu-
führen. Schweißnähte sind fachgerecht vor- und nachzubehandeln (Wiederherstellung
der chemischen, mechanischen und technologischen Eigenschaften).
Die Schweißarbeiten der Edelstahlverrohrung sind einer 100 % visuellen Kontrolle zu
unterziehen. Der äußere Befund der Schweißarbeiten hat der Bewertungsgruppe „C“
nach ÖNORM EN 25817 zu genügen.
3.32.2.6 Entlüftung
Zur Entlüftung von Pumpen- und Schadstoffbeckens sind an der Decke als Mindestan-
forderung je eine Zuluft- und einen Ablufthaube in Edelstahl (Werkstoff Nr. 1.4571 oder
1.4404) inkl. Abdeckung vorzusehen.
Zusätzliche mechanische Be- und Entlüftungseinrichtungen sind nach Maßgabe der
VEXAT Bewertung zu installieren, wenn damit die Explosionsgefahr bzw. der Aufwand
für den Explosionsschutz nachweislich reduziert werden kann.
3.32.3 Prüfungen und Tests
3.32.3.1 Allgemeines
PLaHELP PuT gilt sinngemäß! Ergänzend ist ein Prüfbefund KFE Formblatt Nr. 270
"Anlagenbuch: Anlagen in Ex-Bereichen" vorzulegen.
3.32.3.2 Druckprobe:
Die fertig verlegte Rohrleitung ist einer Druckprüfung gemäß ÖNORM EN 805 zu unter-
ziehen, wobei sich während einer 60 Minuten langen Prüfzeit am Manometer kein
Druckabfall von mehr als 0,2 bar zeigen darf.
Der Prüfdruck ergibt sich laut ÖNORM EN 805 als Betriebsdruck + 5 bar
Dokument-Nr.
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● für PN 16: zu 18 bar
● für PN 25: zu 25 bar
3.32.4 Funktionsbeschreibungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.33 Sonstige Anlagen
3.33.1 Planungsgrundsätze
3.33.2 Technische Ausführungsbestimmungen
3.33.3 Prüfungen und Tests
3.33.4 Funktionsbeschreibungen
3.34 Hebezeuge
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.35 De- und Wiedermontagen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.36 Regieleistungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.37 Ersatzmaterialien
Derzeit nicht näher spezifiziert!
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3.38 (derzeit nicht belegt)
3.39 (derzeit nicht belegt)
3.40 Projektmanagement, Engineering
3.40.1 Planungsgrundsätze
3.40.1.1 Explosionsschutzdokument
Die "Verordnung über explosionsfähige Atmosphären - VEXAT" enthält Anforderungen
zum Explosionsschutz in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswertigen Arbeitsstellen
im Sinne des ArbeitnehmerrInnenschutzgesetzes.
Als Arbeitgeber und Betreiber von Abwasseranlagen ist auch die ASFINAG gesetzlich
verpflichtet, auf Grundlage der Evaluierung ein Explosionsschutzdokument (ExSD) zu
erstellen und laufend zu aktualisieren. Mit dieser Evaluierung und der Erstellung der
Explosionsschutzdokumente werden befugte Ingenieurbüros, Ziviltechniker oder akkre-
ditierte Prüf- und Überwachungsstellen betraut.
Grundsätzlich muss dabei die Beurteilung der Gefahr schon in einer frühen Projektpha-
se in der Regel durch den Tiefbauplaner erfolgen. Ziel der Planung muss es sein, zünd-
fähige Atmosphäre (zum Beispiel durch entsprechende Belüftungseinrichtungen) mög-
lichst zu vermeiden.
Der Planer hat zu beurteilen, ob VEXAT anzuwenden ist und wenn ja, welche Maßnah-
men zu ergreifen sind. Wenn VEXAT nicht anzuwenden ist, so ist das entsprechend zu
dokumentieren und der Prozess ist beendet.
Kann die Explosionsgefahr nicht zur Gänze ausgeschlossen werden, müssen alle Pro-
jektbeteiligten die VEXAT Beurteilung in der weiteren Planung berücksichtigen und sind
vom Planer die VEXAT Dokumente zu erstellen. Die VEXAT Dokumente sind den aus-
führenden Unternehmen zu übergeben und von diesen gemäß tatsächlicher ausführung
fortzuschreiben.
Zuletzt sind die VEXAT Dokumente dem Betrieb (Servicegesellschaft = Anlagenbetrei-
ber) zu übergeben, welcher das Dokument um die Informationen hinsichtlich "Betrieb"
der Anlage vervollständigt.
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Abbildung 19: Zonenplan (Beispiel eines Fäkalienpumpwerks mit mittlerer Lüftung)
Arbeitsbehelfe für die Evaluierung der Explosionsgefahr und Muster für Explosions-
schutzdokumente sind zum Beispiel unter www.eval.at oder unter www.wko.at verfüg-
bar. Auch auf den vom Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband heraus-
gegebenen ÖWAV-Arbeitsbehelf 36 "Praxishilfe zum Erstellen des
Explosionsschutzdokuments (ExSD) für abwassertechnische Anlagen) sei an dieser
Stelle hingewiesen.
Weiters wird hingewiesen auf die vom Kuratorium für Elektrotechnik (KFE) herausgege-
benen Protokolle für die Überprüfung von Anlagen, insbesondere das KFE Formblatt Nr.
270 "Anlagenbuch: Besichtigung Ex-Anlagen". Dieses Formular kann unter www.kfe.at
kostenpflichtig bestellt werden.
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3.41 Bauarbeiten
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.42 Unterirdische Neuverlegungen
3.42.1 Planungsgrundsätze
3.42.1.1 Allgemeines
3.42.2 Technische Ausführungsbestimmungen
3.42.2.1 Allgemeines
Für die Ausführung von Kabelkünetten und Querungen gelten die Technischen Spezifi-
kationen aus PLaNT 120.010.1000 sinngemäß.
3.42.3 Prüfungen und Tests
3.42.4 Funktionsbeschreibungen
3.43 (derzeit nicht belegt)
3.44 (derzeit nicht belegt)
3.45 (derzeit nicht belegt)
3.95 Instandhaltung
Derzeit nicht näher spezifiziert!
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4 ANFORDERUNGEN AN DIE BAULICHE AUSFÜHRUNG
4.1 Freiland
4.1.1 VEXAT
Mit Bezug auf Punkt 3.40.1.1 wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Beurteilung
im Hinblick auf eine mögliche Explosionsgefahr schon in einer frühen Projektphase und
somit in der Regel durch den Tiefbauplaner zu erfolgen hat.
4.1.2 Kabelkünetten und Querungen
Für die Ausführung von Kabelkünetten und Querungen gelten die Technischen Spezifi-
kationen aus PLaNT 120.010.1000 sinngemäß.
4.1.3 Rückhaltesysteme
Für die Ausführung der Rückhaltesysteme gilt PLaPB 800.100 bzw. RVS 05.02.31.
4.2 Tunnel
Siehe PLaPB BuS.
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5 VERZEICHNISSE
5.1 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Planung von Energieversorgungsanlagen ............................................................... 16
Abbildung 2: Prozessablauf Video ............................................................................................... 17
Abbildung 3: Planung von UDE Anlagen ...................................................................................... 18
Abbildung 4: Planung von Anlagen nach VEXAT ......................................................................... 19
Abbildung 5: Rangierung externer Meldungen und Befehle.......................................................... 25
Abbildung 6: Rangierung externer Mess- und Sollwerte (Spannungssignal 0 - 10 V) ................... 26
Abbildung 7: Rangierung externer Mess- und Sollwerte (Stromsignal 4 - 20 mA) ......................... 26
Abbildung 8: Zwischenrangierungen ............................................................................................ 27
Abbildung 9: Typische Kabelabgänge .......................................................................................... 36
Abbildung 10: Systemskizze für einen Standort mit einer SNZ und einer Fix-Kamera .................. 55
Abbildung 11: Beispielbilder Freiland ........................................................................................... 55
Abbildung 12: Kameraanordnung an Rastplätzen ........................................................................ 57
Abbildung 13: Beispielbilder Rastplatz ......................................................................................... 57
Abbildung 14: Aufbauplan Straßenwetterstation ........................................................................... 67
Abbildung 15: Open-WIS_Sondeneinbauplan_Bodensensorik ..................................................... 69
Abbildung 16: Open-WIS_Sondeneinbauplan_Bodensensorik Schnittbild .................................... 70
Abbildung 17: Open WIS Systemübersicht ................................................................................... 71
Abbildung 18: OpenWIS Datenfluss TLSoverIP ........................................................................... 72
Abbildung 19: Zonenplan (Beispiel eines Fäkalienpumpwerks mit mittlerer Lüftung) .................... 93
5.2 Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Blitzschutzzonen........................................................................................................... 22
Tabelle 2: Zuordnung zu Blitzschutzzonen .................................................................................... 22
Tabelle 3: Materialvorgabe für Schaltschränke.............................................................................. 24
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Tabelle 4: Farben der Schaltschränke ........................................................................................... 25
Tabelle 5: Betriebsarten ................................................................................................................ 27
Tabelle 6: Hauptkenndaten der USV Anlage ................................................................................. 40
Tabelle 7: Materialvorgabe für Schaltschrankunterkonstruktionen................................................. 47
Tabelle 8: Materialvorgabe für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen ............................... 49
Tabelle 9: Einsatzbereiche für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen ............................... 49
Tabelle 10: Schellenabstände bei waagrechter Leitungsführung ................................................... 50
Tabelle 11: Schellenabstände bei lotrechter Leitungsführung ....................................................... 50
Tabelle 12: Systemkomponenten Video Freiland .......................................................................... 55
Tabelle 13: Systemkomponenten Video Rastplatz ........................................................................ 58
Tabelle 14: Verkabelung bei Kabellänge NRS zu CN.as-AP unter 100 m ..................................... 62
Tabelle 15: Verkabelung bei Kabellänge NRS zu CN.as-AP zwischen 100 und 200 m ................. 63
Tabelle 16: Verkabelung bei Kabellänge NRS zu CN.as-AP über 200 m ...................................... 64
Tabelle 17: Energieverkabelung NRS zu CN.as-AP ..................................................................... 64
Tabelle 18: Open WIS Alarme ....................................................................................................... 66
Tabelle 19: Mindestquerschnitte für Gebäudeinstallation .............................................................. 76
Tabelle 20: Reserven für spätere Erweiterungen .......................................................................... 78
Tabelle 21: Wandstärke von Edelstahl-Rohren ............................................................................. 90
5.3 Formelverzeichnis
Keine Formeln in diesem PLaPB.
5.4 Quellenverzeichnis
Keine zitierten Quellen in diesem PLaPB.
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