2012-06-05 beteiligungsrichtlinie beschlussfassung
Post on 24-Nov-2021
1 Views
Preview:
TRANSCRIPT
Vorbemerkungen
Der Kreis Lippe mit seinen Betrieben und Unternehmen sowie seinen Beteiligungen in
unterschiedlichen Rechtsformen bilden zwar keinen Konzern im Sinne des Handelsrechts,
jedoch faktisch ein dem gleich kommenden Verbund. Dieser Verbund dient der Erledi-
gung der dem Kreis Lippe zugewiesenen Aufgaben, wobei die Gründe für die Schaffung
der Beteiligungen vielfältig sind: Erledigung unterschiedlichster öffentlicher Aufgaben,
notwendige unternehmerische Unabhängigkeit, Risikodiversifikation, interkommunale
Kooperation oder gemischtwirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung mit Privaten. Allem ist
gemein: der Kreis hat sich beteiligt, um öffentliche Kreisaufgaben zu erledigen, alle Be-
teiligungen erledigen mit dem Kreis zusammen (auch) Kreisaufgaben. Insofern bildet der
Kreis Lippe im Rahmen des Konzerns ‚Kreis Lippe’ mit seinen Betrieben, Unternehmen
und Beteiligungen – unbeschadet deren rechtliche Selbstständigkeit – eine wirtschaftliche
Einheit.
Mit dem Leitbild für die Kreisverwaltung Lippe begann bereits vor Jahren der Prozess von
der klassischen Verwaltung hin zu dem modernen öffentlich rechtlichen Dienstleister.
Bürger- und Kundenorientierung, wirtschaftliches Handeln, Steuerung der Verwaltung
über Ziele, Mitarbeiterorientierung und Kooperation zwischen Politik und Verwaltung fan-
den Eingang in das tägliche Handeln der Kreisverwaltung. Das Verwaltungsleitbild wurde
konsequent um die strategischen Handlungsfelder der Gesundheitsregion, Bildungsregi-
on, Wirtschaftsregion, Umwelt- und Naturregion und des familienfreundlichen Kreises zur
strategischen Zielplanung des Kreises Lippe erweitert. Diese wird jährlich aktualisiert und
fortgeschrieben. Die Zielplanung bedeutet eine inhaltliche Positionierung und Verbindlich-
keit für die Akteure aufgrund ihrer faktischen haushaltsrechtlichen Bindung, allerdings
noch keine inhaltliche Verbindlichkeit für die Unternehmen und Beteiligungen des Kreises
Lippe.
Nun soll der Schritt zum Konzern Kreis Lippe getan, dass heißt eine einheitlich ausgerich-
tete Zielplanung von Verwaltung und Beteiligungen unter einem Leitbild für den Konzern
Kreis Lippe fortgeführt werden. Mit der Konzernbroschüre 2012 wurde der erste Auf-
schlag für diesen ganzheitlich angelegten Prozess der Information, des Austausches und
der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung gemacht.
Mit der nachstehenden Beteiligungsrichtlinie sollen die Rahmenbedingungen für den In-
formationsaustausch zwischen den Beteiligungen und dem Kreis Lippe geschaffen werden
um die vielfältigen öffentlichen Aufgaben übergreifend sowohl strategisch auszurichten
als auch operativ zu bündeln.
Ferner ist im Interesse der Bürger1, der Politik und der Verwaltung ein gutes Zusammen-
spiel zwischen dem Gesellschafter Kreis Lippe, den Aufsichtsgremien und den Geschäfts-
führungen der Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Mit der Beteiligungsrichtlinie
wird daher ebenfalls die Grundlage geschaffen, die Beteiligungsunternehmen in die politi-
schen Ziele und Leitbilder einzubinden sowie die Geschäfte der Beteiligungsunternehmen
mit diesen Zielen abzustimmen, ohne hierbei jedoch deren Selbstständigkeit zu tangie-
ren.
Die nachfolgenden Regelungen sind ausgerichtet auf Unternehmen in der Rechtsform der
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Beteiligungsrichtlinie gilt ferner auch
für Unternehmen in anderen Rechtsformen sowie für Eigenbetriebe, eigenbetriebsähnli-
che Einrichtungen und Zweckverbände.
1 Um eine bessere Lesbarkeit des Textes zu erreichen, ist, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, stets
die weibliche und männliche Form gemeint. Der Kreis Lippe ist jedoch auch weiterhin dem Gesetzesauftrag zur Gleichstellung von Mann und Frau verpflichtet (§ 3 KrO NRW).
I
Inhaltsverzeichnis
1 Ziele der Beteiligungsrichtlinie ....................................... 1
2 Beteiligungsmanagement des Kreises Lippe ................... 1
2.1 Aufgaben des Beteiligungsmanagements ................................ 1
2.2 Beteiligungsverwaltung ........................................................ 2
2.3 Mandatsbetreuung .............................................................. 2
2.4 Beteiligungscontrolling ......................................................... 3
3 Geltungsbereich der Beteiligungsrichtlinie ...................... 3
4 Zuständigkeiten und Zusammenwirken der beteiligten Akteure .......................................................................... 4
4.1 Akteure im Konzern ‚Kreis Lippe’ ........................................... 4
4.2 Steuerung und Überwachung der Beteiligungen ....................... 5 4.2.1 Kreistag und Ausschüsse ...................................................... 5 4.2.1.1 Kreistag ............................................................................. 5 4.2.1.2 Kreisausschuss ................................................................... 6 4.2.1.3 Für Konzern-/ Beteiligungsangelegenheiten zuständige
Ausschuss .......................................................................... 6 4.2.1.4 Konzernbeirat ..................................................................... 7 4.2.1.5 Strategiekonferenz .............................................................. 7 4.2.2 Landrat und Verwaltung ....................................................... 8 4.2.2.1 Landrat .............................................................................. 8 4.2.2.2 Beteiligungsmanagement ..................................................... 8 4.2.2.3 Organisationseinheiten ......................................................... 9 4.2.3 Konzernkonferenz ............................................................... 9 4.2.4 Gesellschafterversammlung ................................................ 10 4.2.5 Aufsichtsrat ...................................................................... 11 4.2.5.1 Grundsätzliches ................................................................ 11 4.2.5.2 Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrates .................. 11 4.2.5.3 Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsratsvorsitzenden ......... 12 4.2.5.4 Teilnahme an Aufsichtsgremiensitzungen .............................. 13 4.2.5.5 Verschwiegenheitspflicht .................................................... 13 4.2.5.6 Beirat .............................................................................. 14
4.3 Geschäftsführung der Beteiligungen ..................................... 14
4.4 Prüfung der Beteiligungen .................................................. 15 4.4.1 Abschlussprüfer ................................................................ 15 4.4.2 Kommunalaufsicht ............................................................. 16
II
4.4.3 Prüfungseinrichtung des Kreises Lippe .................................. 16
5 Instrumente zur Steuerung der Beteiligungen .............. 17
5.1 Steuerungsintensität ......................................................... 17
5.2 Klassifizierung der Beteiligungen ......................................... 17
5.3 Zielvereinbarungen ........................................................... 19
5.4 Standardisiertes Berichtswesen ........................................... 20 5.4.1 Vorbemerkungen zur Einführung des Berichtswesens ............. 20 5.4.2 Beteiligungsplanungen ....................................................... 20 5.4.3 Unterjähriges Berichtswesen der Beteiligungen ...................... 21 5.4.4 Risikoberichte der Beteiligungen .......................................... 22 5.4.5 Unterjähriges Berichtswesen des Kreises .............................. 23 5.4.6 Jahresabschluss und Lagebericht ......................................... 23 5.4.7 Reporting des Kreises zum Jahresabschluss .......................... 24 5.4.8 Informationskategorien ...................................................... 24
5.5 Anlassbezogene Berichte .................................................... 25
5.6 Sonstige Unterlagen .......................................................... 25
5.7 Fristen ............................................................................. 25
5.8 Beteiligungsportfoliomanagement ........................................ 25
6 Beteiligungspolitik ........................................................ 26
6.1 Gesellschaftsverträge ........................................................ 26
6.2 Änderung und Erweiterung des Geschäftsfeldes ..................... 26
6.3 Strategische Steuerung und Synergien im Konzern ‚Kreis Lippe’ 26
6.4 Bürgschaften .................................................................... 26
6.5 Cash-Pooling im Konzern ‚Kreis Lippe’ .................................. 27
6.6 Ansprechpartner ............................................................... 27
7 Inkrafttreten ................................................................ 27
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Funktionen des Beteiligungsmanagements beim Kreis Lippe ........... 2
Abbildung 2: Beteiligte Personen im Zusammenhang mit den Beteiligungen des
Kreises Lippe ........................................................................... 4
Abbildung 3: Funktionen der Akteure im Zusammenhang mit den Beteiligungen
des Kreises Lippe ..................................................................... 5
Abbildung 4: Klassifizierungsschema für die Beteiligungen des Kreises Lippe ...... 18
Abbildung 5: Klassifizierungsgruppen für die Beteiligungen des Kreises Lippe ..... 19
Abbildung 6: Informationskategorien für die Berichte der Beteiligungen des
Kreises Lippe .......................................................................... 24
IV
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Formularblatt zur Beteiligungsplanung ....................................... 29
Anlage 2: Anlagen zum Formularblatt ‚Beteiligungsplanung’ ........................ 30
Anlage 3: Formularblatt zum unterjährigen Berichtswesen .......................... 33
Anlage 4: Anlage zum Formularblatt ‚Unterjähriges Berichtswesen’ ............... 34
Anlage 5: Risikobericht .......................................................................... 36
Anlage 6: Reporting zum unterjährigen Berichtswesen - Übersichtsblatt ........ 37
Anlage 7: Reporting zum unterjährigen Berichtswesen -
Beteiligungsunternehmen ......................................................... 38
Anlage 8: Formularblatt zum Jahresabschluss ............................................ 40
Anlage 9: Anlagen zum Formularblatt ‚Jahresabschluss’ .............................. 41
Anlage 10: Reporting zum Jahresabschluss – Darstellung der wesentlichen
Ergebnisse und Kennzahlen ...................................................... 44
Anlage 11: Reporting zum Jahresabschluss - Beteiligungsunternehmen ........... 46
Anlage 12: Erläuterung der Kennzahlen zum Jahresabschlussreport ............... 48
Die als Anlage dieser Richtlinie beigefügten Formulare und Muster wurden auf der Grund-
lage handelsrechtlicher Bestimmungen und Gliederungsvorgaben entwickelt. Sie sind in
dem Einführungszeitraum von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten mit den einzelnen Ge-
schäftsführungen zu beraten und im Bedarfsfall fortzuentwickeln, wobei Aussagekraft,
Informationsbedarf, Steuerungsrelevanz ins Verhältnis zum Bearbeitungsaufwand zu stel-
len sind.
1
1 Ziele der Beteiligungsrichtlinie
Aufgabe der Beteiligungsrichtlinie ist es, die Zusammenarbeit zwischen Politik, Kreisver-
waltung und Beteiligungen zu regeln. Dabei sind die Aufgaben, Kompetenzen und Ver-
antwortlichkeiten zwischen den Beteiligten abzugrenzen und an den Schnittstellen aufei-
nander abzustimmen.
Die Beteiligungsrichtlinie soll sicherstellen, dass zum einen der Gesellschafter Kreis Lippe
seine Gesellschafterziele erreicht. Hiervon werden sowohl kommunalpolitische Ziele (Leis-
tungsziele) als auch wirtschaftliche Ziele (Finanzziele) erfasst. Um diese Ziele erreichen
zu können, gilt es, die Beteiligungsunternehmen in die politischen Ziele und Leitbilder des
Kreises Lippe einzubeziehen, die Geschäfte der Beteiligungen mit diesen Zielen abzu-
stimmen sowie die Beteiligungsunternehmen unter Heranziehung geeigneter Instrumente
zu steuern. Zum anderen soll die Beteiligungsrichtlinie gewährleisten, dass die Selbst-
ständigkeit der einzelnen Beteiligungen bewahrt und insofern nicht in das operative Ge-
schäft der Beteiligungen eingegriffen wird.
Ziel der Beteiligungsrichtlinie ist es daher, allgemeingültige Regeln für die Beteiligungen
sowie den Rahmen für deren selbstständiges Handeln festzulegen.
2 Beteiligungsmanagement des Kreises Lippe
2.1 Aufgaben des Beteiligungsmanagements
Um der Verwaltungsführung und den Mandatsträgern zur Steuerung der Beteiligungen
entsprechende Instrumentarien sowie der Kommune als Gesellschafter die hierfür erfor-
derlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, bedarf es der Einrichtung eines Beteili-
gungsmanagements. Dabei ist Beteiligungsmanagement als Oberbegriff für alle Maßnah-
men zu verstehen, die die Verwaltung und die Steuerung der Beteiligungsgesellschaften
betreffen und den Gesellschafter Kreis Lippe bei der Verfolgung seiner Interessen unter-
stützt.
Die Aufgaben des Beteiligungsmanagements werden beim Kreis Lippe in die folgenden
drei Funktionen unterteilt:
2
Beteiligungsmanagement
Beteiligungsverwaltung
Beteiligungscontrolling
Mandatsbetreuung
Abbildung 1: Funktionen des Beteiligungsmanagements beim Kreis Lippe
2.2 Beteiligungsverwaltung
Die Beteiligungsverwaltung umfasst die Wahrnehmung der formalen und finanziellen
Interessen des Gesellschafters, die Vorbereitung der Entscheidungen und die Schaffung
der Voraussetzungen für die Abstimmung der Finanzströme zwischen den kommunalen
Unternehmen und dem Kreishaushalt wie beispielsweise Gewinnausschüttungen oder
Zuschüsse. Zu den grundlegenden Aufgaben der Beteiligungsverwaltung gehört die In-
formations- und Dokumentationsfunktion der wesentlichen Unterlagen, die im Zusam-
menhang mit der Rolle eines Gesellschafters bei dem Gesellschafter vorhanden sein müs-
sen. Zusätzlich beinhaltet sie eine Überwachungsfunktion zur Einhaltung formaler Krite-
rien und gesetzlicher bzw. vertraglicher Vorgaben wie zum Beispiel die Vorlage des Jah-
resabschlusses und die Durchführung der Jahresabschlussprüfung.
2.3 Mandatsbetreuung
Aufgabe der Mandatsbetreuung ist es, die durch die Kommune in die Gremien der Beteili-
gungsunternehmen entsandten Mitglieder fachlich zu unterstützen. Hiervon erfasst sind
sowohl der Landrat und die Mitarbeiter der Verwaltung als auch die Mitglieder der politi-
schen Gremien. Das Beteiligungsmanagement arbeitet die Unterlagen zu den Gremiensit-
zungen auf und verfasst bei Bedarf eine schriftliche Stellungnahme, die insbesondere auf
rechtliche und/ oder wirtschaftliche Sachverhalte eingehen soll. Diese Unterlagen werden
dem Landrat oder dem vom ihm für das jeweilige Beteiligungsgremium vorgeschlagenen
Bediensteten zur Verfügung gestellt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates stehen die Mitar-
beiter des Beteiligungsmanagements bei Fragen beratend zur Seite. Die Pflicht zur eigen-
verantwortlichen Aufgabenwahrnehmung des Aufsichtsratsmitglieds bleibt davon unbe-
rührt.
Das Beteiligungsmanagement unterstützt die Mandatsträger bei der fachlichen Qualifizie-
rung, damit diese ihre Aufgaben in den Gremien der Beteiligungen angemessen ausüben
können.
3
2.4 Beteiligungscontrolling
Durch das Beteiligungscontrolling werden die oben genannten Aufgaben begleitet. We-
sentliche Instrumente des Beteiligungscontrollings sind eine strategische Planung, eine
integrierte operative Planung, die Analyse der Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse und
ein standardisiertes Berichtswesen. Insofern kommt dem Beteiligungscontrolling eine
besondere Funktion zu, indem entsprechende Analysen und Sachverhaltsbewertungen
vorgenommen werden. Hierdurch werden den kommunalen Entscheidungsträgern früh-
zeitig steuerungsrelevante Informationen zur Verfügung gestellt. Der Gesellschafter Kreis
Lippe stellt über das Beteiligungscontrolling damit sicher, dass die festgelegten Ziele von
dem Beteiligungsunternehmen umgesetzt werden.
3 Geltungsbereich der Beteiligungsrichtlinie
Diese Richtlinie gilt für alle privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen, an denen
der Kreis Lippe unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, sowie sinngemäß für
alle Eigenbetriebe, eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Zweckverbände, soweit
keine übergeordneten Regelungen entgegenstehen.
Die Anwendung dieser Beteiligungsrichtlinie ist auch bei Minderbeteiligungen anzustre-
ben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anteilsmehrheit in der Summe Gebietskör-
perschaften zusteht. Ist dies nicht möglich, sind die Teile der Beteiligungsrichtlinie umzu-
setzen, die ohne eine Änderung des Gesellschaftsvertrages möglich sind.
Die Gültigkeit der Richtlinie in den Beteiligungen wird durch entsprechenden Beschluss in
der Gesellschafterversammlung oder durch die Aufnahme einer entsprechenden Regelung
in den Gesellschaftsverträgen des Beteiligungsunternehmens verankert. Nach Möglichkeit
sollten die Geschäftsführungen der einzelnen Beteiligungen eine Erklärung abgeben, in
der sich diese zur Einhaltung der Beteiligungsrichtlinie freiwillig verpflichten.
4
4 Zuständigkeiten und Zusammenwirken der beteiligten Akteure
4.1 Akteure im Konzern ‚Kreis Lippe’
Im Zusammenhang mit den Beteiligungen des Kreises Lippe gibt es zahlreiche beteiligte
Personen mit unterschiedlichen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Die-
ses sind zum einen die Mitglieder des Kreistages und seiner Ausschüsse, der Landrat und
die Mitarbeiter der Verwaltung sowie die Geschäftsführer der einzelnen Beteiligungen des
Kreises Lippe. Dabei nehmen die Mitglieder des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie
der Landrat und die Verwaltungsmitarbeiter eine doppelte Funktion wahr. Zum einen ha-
ben sie die Interessen des Kreises Lippe als Gesellschafter zu vertreten, zum anderen
sind sie dem Wohl der Unternehmen in ihrer Funktion als Aufsichtsratsmitglieder ver-
pflichtet. Des Weiteren bestehen zwischen den einzelnen Personen zahlreiche Beziehun-
gen aufgrund verschiedener Anlässe, wie beispielsweise Informationspflichten, die Bereit-
stellung von Gesellschafterzuschüssen oder die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben.
Die unterschiedlichen Funktionen und Beziehungen werden durch die nachfolgende Grafik
verdeutlicht:
Mitglieder des Kreistages/Ausschüssen
GeschäftsführerLandrat/
Mitarbeiter derVerwaltung
Mitglieder vonGesellschafter-
versammlungen/Aufsichtsräten
Abbildung 2: Beteiligte Personen im Zusammenhang mit den Beteiligungen des Kreises Lippe
Die Wahrnehmung von Doppelfunktionen sowie die verschiedenen Beziehungen können
zu Problemen bei der Abgrenzung von Aufgaben und Kompetenzen sowie der Umsetzung
der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsratsmitgliedern führen.
Gegenstand des vierten Abschnitts dieser Beteiligungsrichtlinie ist es daher, die unter-
5
schiedlichen Zuständigkeiten und das Zusammenwirken der einzelnen Akteure darzustel-
len.
Insgesamt sind am Beteiligungsmanagement des Kreises Lippe folgende Akteure unmit-
telbar oder mittelbar beteiligt:
Steuerung/ Überwachung
Geschäftsfüh-rung
Unterstützung/ Beratung
Prüfung
Kreistag Kreisausschuss Fachausschüsse Konzernbeirat Landrat Gesellschafterver-
sammlung Aufsichtsrat Beiräte, sofern
vorhanden
Geschäftsführer Betriebsleitung Vorstand
Beteiligungsma-nagement: Fachbereiche Organisations-
einheit Finanzen
Abschlussprüfer Kommunalauf-
sicht Revision
Abbildung 3: Funktionen der Akteure im Zusammenhang mit den Beteiligungen des Kreises Lippe
Im Folgenden sind die in dem Prozess der Beteiligungssteuerung eingebundenen Akteure
und ihre jeweiligen Aufgaben und Funktionen allgemein dargestellt und beschrieben. Die
sich aus Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung ergebenden Aufgaben, Rechte und
Pflichten bleiben unberührt.
4.2 Steuerung und Überwachung der Beteiligungen
4.2.1 Kreistag und Ausschüsse
4.2.1.1 Kreistag
Dem Kreistag obliegen bezüglich der Beteiligungen die im Rahmen der nach § 26 KrO
NRW zugewiesenen ausschließlichen Zuständigkeiten (z.B. Errichtung, Übernahme, Er-
weiterung, Veräußerung und Umwandlung einer Beteiligung).
Zudem beschließt dieser unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Zuständigkeiten über
folgende Angelegenheiten:
– den Erlass oder die Änderung der Beteiligungsrichtlinie des Kreises Lippe und
6
– die Grundsätze und Ziele der wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung
des Kreises Lippe allgemein und bezogen auf die einzelnen Beteiligungen des Kreises
Lippe.
In für den Kreis besonders wichtigen Angelegenheiten kann er Weisungen an den Vertre-
ter des Kreises in den Gremien der einzelnen Gesellschaften beschließen.
Der Kreistag bestimmt ferner die Vertreter des Kreises Lippe in Gesellschafterversamm-
lungen und ähnlichen Gremien und entsendet qualifizierte Mitglieder in das jeweilige Auf-
sichts- und Beratungsgremium des Beteiligungsunternehmens.
Gemäß § 113 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW haben die Vertreter des Krei-
ses in den Beteiligungsgremien den Kreistag über alle Angelegenheiten von besonderer
Bedeutung frühzeitig zu unterrichten, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
Die besondere Bedeutung einer Angelegenheit ist insbesondere dann gegeben, wenn er-
kennbar ist, dass von den vereinbarten strategischen Zielen der Beteiligung in erhebli-
chem Umfang abgewichen wird.
4.2.1.2 Kreisausschuss
Der Kreisausschuss trifft alle Entscheidungen in Angelegenheiten, die nicht in die aus-
schließliche Zuständigkeit des Kreistages fallen. Er berät alle Angelegenheiten vor, die
vom Kreistag zu beschließen sind, und gibt entsprechende Beschlussempfehlungen.
Auf Basis der durch den Kreistag festgelegten strategischen Ziele des Kreises Lippe er-
folgt durch den Kreisausschuss die Konkretisierung und Bündelung der Zielplanungen für
die Kreisverwaltung und die Beteiligungen.
4.2.1.3 Für Konzern-/ Beteiligungsangelegenheiten zuständige Ausschuss
Aufgabe des für Konzern-/ Beteiligungsangelegenheiten zuständigen Ausschusses ist es,
in allen Beteiligungsfragen Empfehlungen für den Kreisausschuss und den Kreistag zu
erarbeiten. Die Zuständigkeiten des Betriebsausschusses bleiben hiervon unberührt.
Darüber hinaus werden die Vorlagen zum Berichtswesen beraten.
Sofern der Umfang der Tagesordnung dies zulässt, können zu Sitzungen des für Konzern-
/ Beteiligungsangelegenheiten zuständigen Ausschusses Vertreter von Beteiligungen des
7
Kreises Lippe eingeladen werden, um die Beteiligung näher vorzustellen. Gegenstand der
Vorstellung können insbesondere die Aufgabenschwerpunkte, die Ziele, wesentliche wirt-
schaftliche Daten und Kennzahlen sowie maßgebliche Projekte der Beteiligung sein. Zu-
dem können mögliche Änderungen der Rahmenbedingungen im Umfeld des Beteiligungs-
unternehmens erläutert werden.
4.2.1.4 Konzernbeirat
Es wird ein Konzernbeirat eingerichtet. Der Konzernbeirat ist ein interfraktionelles Bera-
tungsgremium unter anderem mit der Aufgabe des Informationsaustausches und der
Beratung von grundlegenden Entwicklungen und Vorbereitung von Entscheidungen in
Beteiligungsangelegenheiten sowie Zielplanungen des Kreises und der Beteiligungen. Der
Kreistag legt zu Beginn der Legislaturperiode die Anzahl der entsandten Mitglieder der
Fraktionen und der Kreisverwaltung fest und kann weitere Aufgaben bestimmen. Er tagt
mindestens zweimal jährlich und bei Bedarf.
4.2.1.5 Strategiekonferenz
Es wird eine Strategiekonferenz eingerichtet. Die Strategiekonferenz ist ein Beratungs-
gremium bestehend aus Mitgliedern des Kreistages, den Leitungen der Beteiligungen und
den Leitungen der fachlich zuständigen Organisationseinheiten des Kreises Lippe. Weitere
Teilnehmer können vom Landrat eingeladen werden. Sie hat zur Aufgabe die Ergebnisse
und Vorschläge der Beratungen in Konzernbeirat und Konzernkonferenz möglichst im
Sinne der Erreichung einer gemeinsamen und abgestimmten Zielplanung zwischen Kreis
und Beteiligungen zu bündeln und der breiten Kreispolitik vorzustellen. Ferner dient sie
unbeschadet der bestehenden Zuständigkeiten der Gremien des Kreises und der Beteili-
gungen dem allgemeinen Informationsaustausch zwischen den Teilnehmern und der fun-
dierten allgemeinen Informationsvermittlung zur Vorbereitung und Entscheidung der
jährlichen Haushalts-, Finanz- und Wirtschaftsplanungen von Kreis und Beteiligungen.
Die Strategiekonferenz tagt einmal jährlich.
8
4.2.2 Landrat und Verwaltung
4.2.2.1 Landrat
Der Landrat ist gemäß § 42 KrO NRW gesetzlicher Vertreter des Kreises Lippe und als
Leiter der Verwaltung zuständig für die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Er entschei-
det über die Geschäftsverteilung und regelt die Zuständigkeiten der Organisationseinhei-
ten in der Verwaltung. Er führt ferner die Beschlüsse des Kreistags und des Kreisaus-
schusses aus.
Im Rahmen der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses ist der Landrat für
die Koordination und Durchsetzung der Gesamtinteressen des Kreises Lippe zuständig. In
diesen Steuerungs- und Kontrollprozess sind gemäß den organisatorischen Strukturen
beim Kreis Lippe sowohl das Beteiligungsmanagement als auch einzelne Fachbereiche
eingebunden.
Ferner ist der Landrat unter den Voraussetzungen des § 113 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1
KrO NRW geborenes Mitglied in den Gremien der Beteiligungen. Er kann sich von einem
von ihm vorgeschlagenen Bediensteten vertreten lassen. Bei der Wahrnehmung dieser
Aufgaben werden der Landrat oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete durch das
Beteiligungsmanagement beratend unterstützt. Grundlage dafür ist ein regelmäßiges und
standardisiertes Berichtswesen, wie es im Abschnitt 5 dieser Beteiligungsrichtlinie be-
schrieben ist.
Der Landrat wirkt bei den Zielvereinbarungen und den darauf aufbauenden Planungen
mit. Der Abschluss und die Änderung von Zielvereinbarungen obliegen dem Landrat zu-
sammen mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsorgans der jeweiligen Beteiligung. Sofern
der Landrat zugleich Vorsitzender des Aufsichtsorgans ist, werden die Zielvereinbarungen
vom Landrat und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsorgans abgeschlossen.
Die Zielvereinbarungen werden dem für Konzern-/ Beteiligungsangelegenheiten zustän-
digen Ausschuss und dem Kreisausschuss zur Kenntnis gegeben. Dabei wird darauf ge-
achtet, dass keine Planungsdaten an die Öffentlichkeit gelangen, wenn der Beteiligung
oder einem Mitgesellschafter dadurch ein Schaden entstehen kann.
4.2.2.2 Beteiligungsmanagement
Das Beteiligungsmanagement ist Bindeglied zwischen dem Kreis Lippe als Gesellschafter
und dem jeweiligen Beteiligungsunternehmen. Es wird je nach Aufgabenstellung sowohl
9
dezentral von den Fachbereichen als auch zentral von der für den Finanzbereich zustän-
digen Organisationseinheit wahrgenommen. Die Aufgabenverteilung und Abstimmung
innerhalb der Verwaltung regelt der Landrat.
Das Beteiligungsmanagement ist Ansprechpartner und Berater für den Gesellschafter, die
Beteiligungen und die Gremiumsmitglieder. Dem Beteiligungsmanagement obliegt dabei
unter anderem
– die Vorbereitung von politischen Entscheidungen in Beteiligungsangelegenheiten,
sofern sie nicht ausschließlich von der Geschäftsführung vorzunehmen sind,
– bei Bedarf und auf Anforderung die Beratung von Mitgliedern des Kreises in Gesell-
schaftsorganen (Mandatsträgerunterstützung),
– die konzeptionelle Entwicklung und Pflege von Standards im Rahmen des Beteili-
gungsmanagements, dies gilt insbesondere für die Beteiligungsrichtlinie und das Pla-
nungs- und Berichtswesen,
– das Beteiligungscontrolling und das Konzernberichtswesen,
– das Beteiligungsportfoliomanagement und
– die Beteiligungsverwaltung.
Für mittelbare Beteiligungen nimmt das Beteiligungsmanagement in dem Maße die Betei-
ligungsverwaltung und das Beteiligungscontrolling wahr, wie dies für den Kreis Lippe
möglich und sinnvoll ist.
4.2.2.3 Organisationseinheiten
Für jede Beteiligung nimmt die fachlich zuständige Organisationseinheit Beratungs-, Kon-
troll- und Überwachungsaufgaben neben dem zentralen Beteiligungsmanagement wahr.
Die Einzelheiten der Aufgabenwahrnehmung und internen Abstimmung regelt der Land-
rat.
4.2.3 Konzernkonferenz
Die Konzernkonferenz besteht aus dem Landrat, den Leitungen der Beteiligungsunter-
nehmen und den Leitungen der fachlich zuständigen Organisationseinheiten der Kreis-
verwaltung. Die Besetzung legt der Landrat im Einzelnen fest. Sie bereitet insbesondere
die übergreifend abgestimmten Haushalts- und Zielplanungen des Kreises und der Betei-
ligungen für die zuständigen Entscheidungsgremien von Kreis und Beteiligungen vor, be-
rät in allen übergreifenden Angelegenheiten und evaluiert die Ergebnisse. Sie dient ferner
10
dem allgemeinen Informationsaustausch zwischen den Beteiligungen untereinander und
zwischen den Beteiligungen und den fachlich zuständigen Organisationseinheiten der
Kreisverwaltung.
4.2.4 Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist oberstes Organ der Beteiligung in der Rechtsform der
GmbH. Originäre Aufgabe der Gesellschafterversammlung ist die Durchsetzung des Wil-
lens des Gesellschafters. In der Gesellschafterversammlung werden Angelegenheiten und
Rechtsgeschäfte beraten und beschlossen, die von strategischer Bedeutung für die Ge-
sellschaft sind. Die Gesellschafter nehmen ihre Gesellschafterrechte grundsätzlich in der
Gesamtheit der Gesellschafter durch Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung
wahr. Einzelheiten zu Aufgaben, Besetzung und Rechten der Gesellschafterversammlung
ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Gesell-
schaftsvertrages.
Zu den Rechten und Aufgaben der Gesellschafterversammlung gehören Entscheidungs-
kompetenzen und insbesondere die Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung,
sowie die Überwachung derselben. Sofern ein Aufsichtsrat bestellt ist, obliegt diesem die
Pflicht zur Überwachung. Das Recht der Gesellschafter zur Überwachung bleibt bestehen.
Die Vertreter des Kreises Lippe in der Gesellschafterversammlung wahren die Interessen
des Kreises und sind an die Beschlüsse des Kreistages gebunden. Ferner unterrichten
diese den Gesellschafter Kreis Lippe (Landrat/ Beteiligungsmanagement) im Hinblick auf
dessen Interessen, um diesem die Möglichkeit zu geben, bei Bedarf zu reagieren. Sollten
mehrere Vertreter vorhanden sein, sollten diese untereinander abstimmen, wer für die
Information des Gesellschafters zuständig ist.
Gesellschafterversammlungen sollen mindestens einmal jährlich stattfinden. Die Ver-
sammlungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. In der Tagesordnung der Gesellschafter-
versammlung sollen die zu behandelnden Punkte möglichst genau angegeben werden.
Die Vertreter der Gesellschaft müssen ausreichend Gelegenheit erhalten, sich auf die Er-
örterung und Abstimmung vorzubereiten. Über die Gesellschafterversammlung ist eine
Niederschrift anzufertigen.
11
4.2.5 Aufsichtsrat
4.2.5.1 Grundsätzliches
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu beraten und zu überwachen. Besetzung,
Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrates ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften
und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.
Die Bildung eines Aufsichtsrates bzw. eines entsprechenden Aufsichtsorgans soll im Ge-
sellschaftsvertrag auch bei den Unternehmen vorgesehen werden, für die gesellschafts-
rechtlich keine gesetzliche Pflicht dazu besteht. Davon kann abgewichen werden, wenn
dies aufgrund Größe, Aufgaben und Bedeutung der Beteiligung nicht angemessen ist.
Wird kein Aufsichtsrat gebildet, obliegen die für ihn vorgesehenen Aufgaben und Funktio-
nen der Gesellschafterversammlung.
Dem Aufsichtsrat sollen jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur ordnungsgemä-
ßen Wahrnehmung der Aufgabe notwendige fachliche Eignung sowie erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Ferner sollen diese hinreichend unabhängig sein.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben durch eigene persönliche und fachliche Fort- und
Weiterbildung dafür zu sorgen, dass sie ihre Verantwortung wahrnehmen und ihre Aufga-
ben erfüllen können. Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahr-
nehmung seines Mandats genügend Zeit zur Verfügung steht. Die Fraktionen des Kreis-
tages tragen bei der Ausübung ihres Vorschlagsrechts eine besondere Verantwortung.
Im Zuge ihrer Mandatsausübung können die Aufsichtsratsmitglieder die Beratung des
Beteiligungsmanagements in Anspruch nehmen. Die Pflicht zur eigenverantwortlichen
Aufgabenwahrnehmung des Aufsichtsratsmitglieds bleibt davon unberührt.
Der Kreis bietet für die vom Kreistag entsandten Gremienvertreter zu Beginn einer neuen
Wahlperiode und bei Bedarf Fortbildungsveranstaltungen an.
4.2.5.2 Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrates
Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Geschäftsführung bei der Leitung des Unterneh-
mens zu überwachen und zu beraten. Gegenstand der Überwachung sind die Ordnungs-
mäßigkeit, Zweckmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Hierunter
fallen insbesondere folgende Punkte:
– Begrenzung der Unternehmenstätigkeit auf die satzungsmäßigen Aufgaben,
– Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns,
12
– Übereinstimmung der strategischen Planung der Geschäftsführung mit den strategi-
schen Zielvorgaben der Gesellschafter,
– Einbindung der operativen Geschäftsziele in die strategische Zielsetzung der Gesell-
schafter,
– Einhaltung der operativen Geschäftsziele sowie
– Einrichtung und Anwendung eines wirksamen Steuerungs-, Kontroll- und Risikoma-
nagementsystems durch die Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat hat darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsführung die im Rahmen des
standardisierten Berichtswesens zu erstattenden Berichte rechtzeitig und den inhaltlichen
und formellen Anforderungen entsprechend vorlegt. Ferner soll der Stand der Umsetzung
der Zielvorgaben in regelmäßigen Abständen zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern und
der Geschäftsführung erörtert werden.
Die Vertreter des Kreises Lippe in den Aufsichtsräten unterrichten den Gesellschafter
Kreis Lippe (Landrat, Beteiligungsmanagement) unter Einhaltung der einschlägigen ge-
sellschaftsrechtlichen Bestimmungen sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages
frühzeitig in allen Angelegenheiten, die von besonderer Bedeutung für den Kreis Lippe
sind.
4.2.5.3 Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsratsvorsitzenden
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrates und leitet dessen
Sitzungen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende und die Geschäftsführung haben regelmäßig Kontakt zu hal-
ten und beraten die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des
Unternehmens. Die Geschäftsführung informiert den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüg-
lich über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für
die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind. Der Aufsichtsratsvorsit-
zende soll anschließend den Aufsichtsrat unterrichten und, sofern dies erforderlich ist,
eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen.
Lediglich in Fällen, in denen unverzügliches Handeln im Interesse der Gesellschaft gebo-
ten ist und eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates – auch nicht im Umlaufverfahren –
nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, kann dem Aufsichtsratsvorsitzenden das
Recht eingeräumt werden, allein an Stelle des Aufsichtsrates zu entscheiden. Nach Mög-
lichkeit soll er sich hierbei mit seinem Stellvertreter abstimmen. Die Gründe der Notwen-
13
digkeit der Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind dem Aufsichtsrat so bald als
möglich, spätestens jedoch in der nächsten Sitzung mitzuteilen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende soll auf die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht durch
alle Mitglieder des Aufsichtsrates achten.
4.2.5.4 Teilnahme an Aufsichtsgremiensitzungen
Eine vom Landrat des Kreises Lippe beauftragte Person aus dem Beteiligungsmanage-
ment kann beratend an den Sitzungen des Aufsichtsgremiums teilnehmen, sofern das
Gremium hiefür mehrheitlich per Beschluss einen Bedarf feststellt.
4.2.5.5 Verschwiegenheitspflicht
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind grundsätzlich verpflichtet, über vertrauliche Anga-
ben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,
die ihnen durch ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt geworden sind, Stillschweigen zu
bewahren2. Andererseits sollen entsandte Mitglieder in Aufsichtsgremien den Kreistag
über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig unterrichten (§ 113 Abs.
5 GO).
In diesem Spannungsfeld, dass heißt insbesondere wenn nicht geltende Regelungen des
Gesellschaftsvertrages oder gesetzliche Bestimmungen dem entgegen stehen, unterlie-
gen Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft in den Auf-
sichtsrat gewählt oder entsandt worden sind, hinsichtlich der Berichte, die sie dem Kreis-
tag zu erstatten haben, keiner Verschwiegenheitspflicht. Dies gilt ebenfalls für Personen,
die damit betraut sind, die Beteiligungen einer Gebietskörperschaft zu verwalten. Für
vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Ge-
schäftsgeheimnisse, gilt dies nicht, wenn ihre Kenntnis für die Zwecke der Berichte nicht
von Bedeutung ist. Die Berichtsadressaten sind jedoch ihrerseits wiederum zur Ver-
schwiegenheit verpflichtet.3
Insgesamt gilt daher:
2 §§ 116, 93 AktG i.V.m. § 52 GmbHG. 3 Vgl. §§ 394, 395 AktG.
14
– Eine Berichterstattung der Aufsichtsratsmitglieder unter den oben genannten Voraus-
setzungen ist sowohl gegenüber dem Kreis Lippe als entsendende Gebietskörper-
schaft, insbesondere dem Landrat und dem Beteiligungsmanagement, als auch dem
Kreistag (in nichtöffentlicher Sitzung) zulässig.
– Die mit dem Beteiligungsmanagement betrauten Mitarbeiter des Kreises Lippe und
die Kreistagsmitglieder sind ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet.
4.2.5.6 Beirat
Optional kann ein Beirat eingerichtet werden. Dieses ist entsprechend im Gesellschafts-
vertrag zu regeln. Durch den Beirat werden der Beteiligung externe Kompetenz und
Sachkenntnisse zur Verfügung gestellt.
4.3 Geschäftsführung der Beteiligungen
Die Geschäftsführung führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze,
den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und den Beschlüssen/ Weisungen der Ge-
sellschafterversammlung sowie des Aufsichtsrates in eigener Verantwortung mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes und vertritt diese gerichtlich und außerge-
richtlich. Dabei ist die Beteiligungsrichtlinie des Kreises Lippe in der jeweils gültigen Fas-
sung zu beachten. Die Rechte der Geschäftsführung nach GmbH-Gesetz werden durch
diese Richtlinie nicht eingeschränkt. Das Aufsichtsgremium kann nähere Richtlinien in
einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführer festlegen.
Die Geschäftsführung ist für die Unternehmensplanung und -koordination sowie die Lei-
tung des operativen Geschäfts zuständig. Ein Eingriff in die unternehmerische Verantwor-
tung der Geschäftsführung durch den Gesellschafter Kreis Lippe darf insofern nicht erfol-
gen. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung der Unternehmensplanung, die laufende
Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, die Aufstellung des Jahresabschlusses
oder die Vorgehensweise zur Erreichung der Ziele des Gesellschafters Kreis Lippe. Unbe-
schadet des Rechts der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung zulässige Wei-
sungen zu erteilen, ist diese ausschließlich dem Unternehmensinteresse verpflichtet.
Die Geschäftsführung unterrichtet das Aufsichtsgremium und den Gesellschafter (Land-
rat/ Beteiligungsmanagement) rechtzeitig bei Grundsatzfragen und Fragen von wesentli-
cher Bedeutung und bindet diese in den Entscheidungsprozess ein. Sie stellt ferner alle
Informationen zu Verfügung, die zur Verwaltung der Beteiligung notwendig sind. Ge-
schäftsführung und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen.
Die ausreichende Informationsversorgung der Gesellschafterversammlung ist gemeinsa-
15
me Aufgabe von Geschäftsführung und Aufsichtsgremium. Berichte an das Aufsichtsgre-
mium sind in der Regel schriftlich zu erstatten.
Die Geschäftsführung ist verpflichtet zur Unterrichtung des Aufsichtsgremiums und des
Gesellschafters ein Berichtswesen zu implementieren. Dabei informiert sie regelmäßig vor
allem über die Geschäftsentwicklung im Vergleich zu den Planvorgaben sowie den Grad
der Erreichung der festgelegten Ziele und stellt bei Planabweichungen die Ursachen oder
Gründe dar. Nähere Einzelheiten sind dem Abschnitt 5 zu entnehmen.
Auf entsprechende Einladung nimmt die Geschäftsführung an Sitzungen des für Konzern-
/ Beteiligungsangelegenheiten zuständigen Ausschusses teil und berichtet über die Lage
des Unternehmens oder zu sonstigen Tagesordnungspunkten. Das Beteiligungsmanage-
ment soll im Vorfeld den konkreten Umfang und Inhalt der Berichterstattung mit der Ge-
schäftsführung abstimmen.
Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die kontinuierliche unternehmensspezifische Wei-
terbildung der Aufsichtsratsmitglieder zu unterstützen.
4.4 Prüfung der Beteiligungen
4.4.1 Abschlussprüfer
Der Abschlussprüfer ist mit einer Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG zu
beauftragen. Hierzu sind im Rahmen der Abschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu beurteilen.
Im Rahmen der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hat der Ab-
schlussprüfer den Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland
e.V. anzuwenden. Der vollständige Fragenkatalog muss Bestandteil des Prüfungsberichts
sein.
Darüber hinaus soll das Aufsichtsgremium von der Möglichkeit Gebrauch machen, beson-
dere Prüfungsschwerpunkte festzulegen, wie beispielsweise die Prüfung der ordnungsge-
mäßen Verwendung von Fördermitteln, sofern dies für die jeweilige Beteiligung relevant
ist.
Der Kreis Lippe als Gesellschafter ist über die wesentlichen Erkenntnisse, die der Ab-
schlussprüfer im Rahmen seiner Prüfung gewonnen hat, zu informieren. Das Beteili-
gungsmanagement des Kreises Lippe ist berechtigt, an den Jahresabschlussgesprächen
16
mit den Abschlussprüfern teilzunehmen und bei diesen rechtzeitig dergestalt mitzuwir-
ken, dass die Gesellschafterinteressen Beachtung finden.
Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsgremiums über den Jahres-
abschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Dabei sol-
len auch Resultate dargestellt werden, die nicht Bestandteil des Prüfungsberichts sein
müssen, aber für den Gesellschafter wie auch für den Aufsichtsrat und die Geschäftsfüh-
rung bei der weiteren Unternehmensentwicklung hilfreich sein können.
Die Abschlussprüfungsgesellschaft soll nach einem Zeitraum von spätestens fünf Jahren
gewechselt werden, es sei denn, unternehmensspezifische Gründe stehen dem entgegen.
4.4.2 Kommunalaufsicht
Gemäß § 115 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW sind Entscheidungen des Kreises Lip-
pe hinsichtlich seiner Beteiligungen unter den dort genannten Bedingungen der Kommu-
nalaufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens sechs Wochen vor Beginn ihres Vollzugs,
schriftlich anzuzeigen.
Bei der Gründung mittelbarer Beteiligungen sind die für das Anzeigeverfahren notwendi-
gen Informationen dem Beteiligungsmanagement rechtzeitig durch den Geschäftsführer
der entsprechenden Gesellschaft bereitzustellen.
4.4.3 Prüfungseinrichtung des Kreises Lippe
Der für den Kreis Lippe zuständigen Prüfungseinrichtung stehen die Befugnisse nach §
112 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW und gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
(HGrG) zu. Dieser sind nach Möglichkeit ferner die in § 54 HGrG geforderten Rechte ein-
zuräumen (Unterrichtung der Rechnungsprüfungsbehörde).
17
5 Instrumente zur Steuerung der Beteiligungen
5.1 Steuerungsintensität
Jede Beteiligung wird individuell bezüglich der Steuerungsintensität beurteilt. Wird eine
Beteiligung als steuerungsintensiv eingestuft, sind folgende Punkte im Rahmen des Betei-
ligungscontrollings zu berücksichtigen:
– Abschluss von Zielvereinbarungen (Punkt 5.3),
– detaillierte Analyse der Planungen der Beteiligungen (Punkt 5.4.1), Aufbereitung der
Ergebnisse für die Entscheidungsträger und Koordination der Finanzströme aus Kreis-
sicht,
– Analyse des unterjährigen Berichtswesens (Punkt 5.4.2) mit Blick auf Haushaltsrisi-
ken aufgrund von Planungsabweichungen (Punkt 5.4.3) sowie
– Analyse des Jahresabschlusses, der Prüfungsberichte und der Risikoberichte im Zu-
sammenhang mit der Feststellung des Jahresabschlusses (Punkt 5.4.4).
Ein Eingriff in die unternehmerische Verantwortung des Geschäftsführers findet dabei
nicht statt. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen über die Vorgehensweise zur Errei-
chung der Gesellschafterziele, den Vollzug der Unternehmensplanung, Entscheidungen
über Maßnahmen zur Vermeidung von Planabweichungen oder die Aufstellung des Jah-
resabschlusses.
Die Einstufung und Klassifizierung der Beteiligungen hinsichtlich der Steuerungsintensität
erfolgt auf der Grundlage dieser Richtlinie. Daneben kann der Kreistag im Einzelfall ande-
re Festlegungen treffen und Anweisungen vornehmen.. Für die Umsetzung einzelner
Maßnahmen der Beteiligungssteuerung ist im Rahmen dieser Vorgaben der Landrat zu-
ständig, dies betrifft insbesondere die Vorgehensweise zur Erreichung der Gesellschafter-
ziele, den Vollzug der Unternehmensplanung, Entscheidungen über Maßnahmen zur Ver-
meidung von Planabweichungen oder die Aufstellung des Jahresabschlusses.
5.2 Klassifizierung der Beteiligungen
Die Steuerungsintensität jeder Beteiligung ergibt sich aus deren kommunalpolitischer und
wirtschaftlicher Bedeutung. Diese wird anhand folgender Kriterien gemessen:
– Beeinflussbarkeit der Aufgabenwahrnehmung,
– Finanzperspektive,
– Risikoperspektive,
– Strategische Bedeutung.
18
Im Rahmen der Beeinflussbarkeit der Aufgabenwahrnehmung wird die Höhe des jeweili-
gen Gesellschaftsanteils bzw. des Stimmrechtsanteils in den Gremien der einzelnen Be-
teiligungen betrachtet. Bei der Finanzperspektive wird untersucht, welche finanziellen
Auswirkungen auf den Haushalt des Kreises Lippe bestehen sowie welche wirtschaftliche
Bedeutung die Beteiligung hat (Bilanzsumme/ Erträge aus gewöhnlicher Geschäftstätig-
keit/ Höhe des jährlichen Zuschusses des Kreises Lippe). In engem Zusammenhang mit
der Finanzperspektive steht die Risikoperspektive. Diese prüft, welches Risiko mit dem
Halten der Beteiligung verbunden ist. Diesbezüglich wird insbesondere beurteilt, ob Unsi-
cherheiten bestehen, durch die in Zukunft eine Vermögensminderung eintreten kann. Im
Zusammenhang mit der strategischen Bedeutung wird beleuchtet, inwieweit das Unter-
nehmen dazu beiträgt, die strategischen Ziele des Kreises Lippe zu erreichen.
Anhand der genannten Kriterien werden die Beteilungen zu den Kategorien A bis D zuge-
ordnet. Für die Zuordnung zu einer Kategorie werden jeweils Punkte von 1 bis 4 verge-
ben. Insgesamt ergibt sich danach folgendes Klassifizierungsschema für die Beteiligungen
des Kreises Lippe als Vorschlag:
Kriterien Gewichtung A-Beteiligungen B-Beteiligungen C-Beteiligungen D-Beteiligungen
Beeinflussbarkeit 1) 200% > 50 % > 30 % ≤ 50 % ≥ 20 % ≤ 30 % < 20 %
Finanzperspektive 150%Bilanzsumme (in T€) > 10.000 > 5.000 ≤ 10.000 ≥ 1.000 ≤ 5.000 < 1.000
Erträge - gewöhnliche Geschäftstetigkeit (in T€)
> 10.000 > 5.000 ≤ 10.000 ≥ 1.000 ≤ 5.000 < 1.000
jährlicher Zuschuss des Kreises Lippe (in T€)
> 1.000 > 500 ≤ 1.000 ≤ 500 0
mindestens zwei Kriterien werden überschritten
mindestens zwei Kriterien in der Bandbreite
mindestens zwei Kriterien in der Bandbreite
mindestens zwei Kriterien werden nicht überschritten
Risikoperspektive 50% sehr hoch hoch mittel gering
strategische Bedeutung 100% sehr hoch hoch mittel gering
1) Stimmrechtsanteil in den Gremien der jeweiligen Beteiligung.
Punktevergabe 4 3 2 1
Abbildung 4: Klassifizierungsschema für die Beteiligungen des Kreises Lippe
Nach Ermittlung der den einzelnen Kriterien zuzuordnenden Punkte werden diese zu-
nächst entsprechend dem Klassifizierungsschema gewichtet. Letztlich werden die einzel-
nen Beteiligungen gemäß der Summe aus den gewichteten Punkten der vier Kriterien wie
folgt klassifiziert:
19
A-Beteiligungen B-Beteiligungen C-Beteiligungen D-Beteiligungen
Punkte ≥ 16,00 ≤ 20,00 ≥ 12,00 < 16,00 ≥ 8,00 < 12,00 ≥ 5,0 < 8,00
Abbildung 5: Klassifizierungsgruppen für die Beteiligungen des Kreises Lippe
Des Weiteren gelten bezüglich der Klassifizierung folgende Besonderheiten:
Ist eine Beteiligung im Rahmen des Gesamtabschlusses voll zu konsolidieren oder war
in den vergangenen Jahren aufgrund des Betriebsergebnisses ein Verlust durch den
Gesellschafter Kreis Lippe zu übernehmen, liegt eine A- oder B-Beteiligung vor.
Wird ein Zuschuss durch den Kreis Lippe geleistet, liegt mindestens eine C-Beteiligung
vor.
Weitere vom Kreistag festzulegende Kriterien.
Zur Klassifizierung und Steuerungsintensität der Beteiligungen können durch den Kreis-
tag im Einzelfall abweichende Festlegungen getroffen werden, in der weitere politische
Gewichtungen oder auch von den zunächst weitgehend rein zahlenmäßigen Auswertun-
gen abweichende Festsetzungen getroffen werden können.
5.3 Zielvereinbarungen
Zur Steuerung der Beteiligungen können Zielvereinbarungen eingesetzt werden. Im
Rahmen der Zielvereinbarungen werden Ziele des Kreises mit Zielen des Unternehmens
und marktspezifischen Gegebenheiten in Einklang gebracht. Die Ziele sollen einvernehm-
lich zwischen den Gesellschaftern und den Beteiligungen festgelegt werden. Die Zielver-
einbarungen sollen in der Regel für einen längeren Zeitraum gelten, messbar sein und
mit entsprechenden Kennzahlen hinterlegt werden. Zwischenzeitliche Anpassungen erfol-
gen aufgrund geänderter übergeordneter Ziele, veränderter gesetzlicher Bestimmungen
oder veränderter Marktbedingungen. Die Gesellschaften sollen als Grundlage für die Ziel-
vereinbarungen jährlich eine mittelfristige strategische Planung durchführen, in der auch
die durch den Kreistag beschlossenen strategischen Ziele des Kreises Lippe in Bezug auf
das jeweilige Unternehmen berücksichtigt werden.
20
5.4 Standardisiertes Berichtswesen
5.4.1 Vorbemerkungen zur Einführung des Berichtswesens
Die im Folgenden dargestellten Bausteine des Berichtswesens stellen im Einzelnen mögli-
che Herangehensweisen bei der Beschaffung und Auswertung der notwendigen steue-
rungsrelevanten Informationen dar. Sie sind hinsichtlich ihres Inhalts und des Adressa-
tenkreises im Einzelnen mit den Beteiligungen abzustimmen. Abweichungen sind dort
zulässig und geboten, wo Besonderheiten der Beteiligung dies rechtfertigen. Es ist darauf
zu achten, das möglichst nur die Informationen, ggf. aber in der vom Kreis gewünschten
standardisierten Form, eingefordert werden, die dem Unternehmen bereits vorliegen oder
von diesem erhoben oder erstellt werden oder eine sinnvolle Ergänzung der bisher be-
reits erstellten Informationen darstellen. Zu beachten sind ferner die sich aus gesetzli-
chen Vorschriften, vertraglichen oder satzungsgemäßen Regelungen ergebenden Best-
immungen. Hier ist in der Umsetzung dieser Richtlinie eine Harmonisierung der Regel-
werke (Beteiligungsrichtlinie, Gesellschaftsverträge und Satzungen) unter Berücksichti-
gung der praktischen Anforderungen innerhalb von 2 Jahren nach dem Inkrafttreten die-
ser Richtlinie vorzunehmen. Es ist darauf zu achten, dass die dem Kreis zur Verfügung
gestellten Unterlagen auch den Aufsichtsgremien der Gesellschaften vorgelegt werden.
Die als Anlage dieser Richtlinie beigefügten Anlagen und Muster wurden auf der Grundla-
ge handelsrechtlicher Bestimmungen und Gliederungsvorgaben entwickelt. Sie sind in
dem Einführungszeitraum von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten mit den einzelnen Ge-
schäftsführungen zu beraten und im Bedarfsfall fortzuentwickeln wobei Aussagekraft,
Informationsbedarf, Steuerungsrelevanz ins Verhältnis zum Bearbeitungsaufwand zu stel-
len sind.
5.4.2 Beteiligungsplanungen
Die Beteiligungen der Informationskategorien [A, B und C] sollen eine Planung aus den
Bestandteilen strategische Planung, Gewinn- und Verlustrechnung und Investitionsplan
erstellen.
Die Beteiligungsplanungen sollten insgesamt aus folgenden Bestandteilen bestehen:
– Beschreibung der Entwicklung der Rahmenbedingungen im Umfeld der Gesellschaft
unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungskonzepts,
– strategische Ziele für die nächsten drei bis fünf Jahre,
– Aufgaben- bzw. Maßnahmenprogramme inklusive Leistungskennzahlen,
21
– Gewinn- und Verlustrechnung mit folgenden Inhalten: Ist Vorjahr, Plan laufendes
Jahr, Hochrechnung laufendes Jahr, Plan kommendes Jahr, drei Finanzplanjahre,
– Bilanz (Aufbau wie Gewinn- und Verlustrechnung),
– Investitionsplan (Aufbau wie Gewinn- und Verlustrechnung) und Maßnahmenbe-
schreibungen,
– Personalplanung (Aufbau wie Gewinn- und Verlustrechnung) sowie
– Darstellung der Finanzbeziehungen zum Haushalt des Kreises Lippe (Aufbau wie Ge-
winn- und Verlustrechnung).
Die Beteiligungsplanungen sollen an ggf. bestehenden Zielvereinbarungen ausgerichtet
werden, wobei sich ihr Aufbau an den Anlagen 1 und 2 ausrichten soll. Anpassungen er-
folgen aufgrund unternehmensspezifischer Besonderheiten.
Sofern laufende Finanzverflechtungen zwischen dem Kreis und der Beteiligung bestehen
(z.B. Zuwendungen, Zuschüsse, Verlustabdeckungen, Beiträge), ist die Planung auf An-
forderung des Beteiligungsmanagements in Vorbereitung der Haushaltsplanungen des
Kreises Lippe zeitgerecht einzureichen und mit dem Kreis abzustimmen. Seitens des
Kreises Lippe weitergeleitete Fördermittel des Bundes, des Landes oder anderer Förderer,
die nicht der Disposition des Kreishaushalts unterfallen, sind hierbei gesondert darzustel-
len.
Die beschlossenen Beteiligungsplanungen sind dem Beteiligungsmanagement in digitali-
sierter Form durch die Beteiligungen zur Verfügung zu stellen.
5.4.3 Unterjähriges Berichtswesen der Beteiligungen
Die Beteiligungen sollen ein unterjähriges Berichtswesen einschließlich einer Prognose-
rechnung erstellen und einreichen. Diese besteht aus folgenden Bestandteilen:
– Ist- und Hochrechnung der Planungen zum Jahresende,
– Erläuterung der Abweichungen in den einzelnen Planungspositionen und
– Benennung der Maßnahmen, die zur Gegensteuerung eingeleitet wurden.
Hierzu ist das Formularblatt ‚Unterjährigen Berichtswesen’ (Anlage 3) auszufüllen und
dem Beteiligungsmanagement des Kreises Lippe vier Wochen nach Quartalsende in digi-
talisierter Form zuzuleiten. Ferner soll durch die Beteiligungen bei wesentlichen Änderun-
gen die Anlage zum Formularblatt ‚Unterjähriges Berichtswesen’ (Anlage 4) beigefügt
werden, sofern
– sich die Höhe des Zuschusses des Kreises Lippe voraussichtlich ändert oder
22
– das prognostizierte Jahresergebnis vor Ertragsteuern gegenüber dem Plan eine Ab-
weichung um mindestens [5 % oder 50 T€] aufweist.
Anpassungen sind augrund unternehmensspezifischer Besonderheiten möglich. Seitens
der Geschäftsleitung sollte auf dem ausgefüllten Formularblatt zum unterjährigen Be-
richtswesen (Anlage 3) eine Gesamtbewertung vorgenommen werden.
Berichtspflicht und -intensität (quartalsweise, halbjährlich) ergeben sich aus der Informa-
tionskategorie, die der Beteiligung zugeordnet wird. Je nach Zuordnung berichtet die Be-
teiligung quartalsweise (Informationskategorie A) oder halbjährlich (Informationskatego-
rie B).
Befindet sich eine Beteiligung in einer wirtschaftlich schwierigen Situation, ist das unter-
jährige Berichtswesen auf Anforderung des Landrats terminlich und inhaltlich anzupas-
sen.
5.4.4 Risikoberichte der Beteiligungen
Die Geschäftsleitung trifft geeignete Maßnahmen, richtet insbesondere ein Überwa-
chungssystem ein, damit insbesondere maßgebliche negative Entwicklungen früh erkannt
werden. Sofern aus Sicht der Geschäftsleitung ein Risiko vorhanden ist, hat diese in Er-
gänzung zum unterjährigen Berichtswesen einen Risikobericht (Anlage 5) beizufügen.
Dieser sollte folgende Inhalte umfassen:
– die Beschreibung der einzelnen Risiken,
– eine Risikobewertung (Schadenshöhe, Eintrittswahrscheinlichkeit) und
– eine Darstellung der ergriffenen Maßnahmen zur Risikominimierung.
Risiko in diesem Zusammenhang ist jede zum Berichtstermin wahrscheinliche negative
Entwicklung, durch die in Zukunft eine wesentliche Verschlechterung in Abweichung zur
vorliegenden Planung eintreten kann. Derartige Risiken können z.B. vorliegen, wenn
– deren Einritt wahrscheinlich ist und
– deren voraussichtliche Höhe [mehr als 5 % des Ergebnisses der gewöhnlichen Ge-
schäftstätigkeit oder mehr als 5 % des jährlich geplanten Ertrags- oder Investitions-
zuschusses]4 ausmachen.
4 Vorschlag; die Größenordnung eines Risikos kann im Einzelfall abweichend festgesetzt werden.
23
5.4.5 Unterjähriges Berichtswesen des Kreises
Auf Grundlage der durch die Geschäftsleitungen der Beteiligungen übermittelten Informa-
tionen erstellt das Beteiligungsmanagement einen Bericht zum unterjährigen Berichtswe-
sen, der aus einem Übersichtsblatt (Anlage 6), sowie bei Bedarf dem Risikobericht (Anla-
ge 5) und einem ergänzenden Management-Report (Anlage 7) besteht.
Vor Versand der Unterlagen sind die Unterlagen den jeweils betroffenen Geschäftsleitun-
gen zur Verfügung zu stellen und ggf. abzustimmen.
Der Report zum unterjährigen Berichtswesen wird dem für Konzern-/ Beteiligungsangele-
genheiten zuständigen Ausschuss sowie ggf. dem Finanz- und Personalausschuss - per
nichtöffentlicher Mitteilungsvorlage – zugeleitet.
5.4.6 Jahresabschluss und Lagebericht
Die Geschäftsführung stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den Regelungen des Gesell-
schaftsvertrages auf.
Die zeitliche Planung zur Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sind mit
dem Beteiligungsmanagement frühzeitig abzustimmen, um die rechtzeitige Erstellung des
Gesamtabschlusses und des Beteiligungsberichtes zu ermöglichen.
Ferner sollte bei Beteiligungen der Kategorie [A und B]5 bereits der Entwurf des Prü-
fungsberichtes durch den Abschlussprüfer dem Beteiligungsmanagement zur Verfügung
gestellt und abgestimmt werden.
Über die gesetzliche Pflicht zur Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes hinaus sollen die Beteiligungen der Informationskategorie A, B und C dem
Beteiligungsmanagement zusätzliche Informationen in standardisierter Form der Form-
blätter 8 und 9 zur Verfügung stellen.
5 Vorschlag
24
5.4.7 Reporting des Kreises zum Jahresabschluss
Auf Basis der durch die Geschäftsleitungen der Beteiligungen übermittelten Jahresab-
schlussberichte bzw. zusätzlich übersandten Informationen erstellt das Beteiligungsma-
nagement einen Bericht zum Jahresabschluss, der aus einem Übersichtsblatt (Anlage 10)
und bei Bedarf aus einem detaillierteren Bericht je Beteiligung (Anlage 11) besteht.
Das Übersichtsblatt stellt die wesentlichen Ergebnisse und Kennzahlen der Beteiligungen
dar. Zur Erläuterung der einzelnen Kennzahlen vgl. Anlage 12.
5.4.8 Informationskategorien6
Für die Beteiligungen ergeben sich - je nach deren Kategorisierung – im Rahmen des
standardisierten Berichtswesens gegenüber dem Kreis Lippe als Gesellschafter unter-
schiedliche Berichtspflichten. Diese stellen sich entsprechend der obigen Ausführungen
zusammenfassend wie folgt dar:
Kategorie Merkmale (gewichtet)
- Beeinflussbarkeit- Finanzperspektive- Risikoperspektive- Strategische Bedeutung
Jahres-abschluss
Wirtschafts-plan
Halbjahres-bericht
Quartals-bericht
A sehr hoch X X X X
B hoch X X X
C mittel X X
D gering X
Berichte der Beteiligungsunternehmen
Abbildung 6: Informationskategorien für die Berichte der Beteiligungen des Kreises Lippe
Danach ergeben sich für die Beteiligungen der Informationskategorie A die meisten Be-
richtspflichten, wohingegen die Beteiligungen der Kategorie D nur zum Jahresabschluss
berichten müssen.
6 Vorschlag zur Herangehensweise.
25
5.5 Anlassbezogene Berichte
Über das standardisierte Berichtswesen hinaus haben die Beteiligungen das Beteili-
gungsmanagement über maßgebliche Vorgänge in den Beteiligungen zu informieren. An-
lassbezogene Berichte sind insbesondere zu erstellen, wenn
– große Investitionsprojekte durchgeführt werden sollen,
– Tochtergesellschaften gegründet oder die Rechtsverhältnisse zu diesen neu struktu-
riert werden sollen,
– neue Geschäftsfelder erschlossen werden sollen oder
– besondere Geschäftsvorgänge betroffen sind, die beispielsweise in der Presse Beach-
tung finden könnten oder sich auf das Leistungsverhältnis zum Bürger auswirken.
5.6 Sonstige Unterlagen
Sämtliche Vorlagen an die Gesellschafterversammlung, seine Ausschüsse oder sonstige
Gremien sind dem Beteiligungsmanagement im Vorfeld der Sitzungen zum Zeitpunkt der
Zustellung an die Mitglieder der entsprechenden Gremien ebenfalls zur Verfügung zu
stellen. Dies gilt ebenfalls für die Sitzungsniederschriften. Sofern gesellschaftsrechtliche
Bestimmungen sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages dem nicht entgegen
stehen, sind ferner die Unterlagen an die Aufsichtsratsmitglieder beim Beteiligungsma-
nagement zeitgleich einzureichen.
5.7 Fristen
Beim Informationsaustausch zwischen den Beteiligungen und dem Kreis Lippe sind die
jeweils bestehenden Fristen und Terminplanungen so zu berücksichtigen, das die erfor-
derlichen Berichte der Beteiligungen rechtzeitig vorliegen und die notwendigen Berichte
des Kreises hieraus rechtzeitig erstellt werden können. Hierzu ist ein möglichst verbindli-
cher jährlicher Terminplan zu vereinbaren, wobei auch die Gremien-Sitzungstermine
möglichst aufeinander abgestimmt werden sollen.
5.8 Beteiligungsportfoliomanagement
Im Rahmen des Portfoliomanagements ist es Aufgabe des Kreises Lippe zu prüfen, ob die
Wahrnehmung seiner Aufgaben effektiv erfolgt. Dabei ist auch zu untersuchen, ob ein-
zelne Aufgaben in der optimalen Organisationsform erledigt werden. Hiervon werden die
Aufgaben, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung wahrgenommen wer-
den, erfasst. Zentrale Beurteilungsmaßstäbe sind dabei der Bedarf der kommunalen Leis-
tungserstellung sowie der Grad der Zielerreichung hinsichtlich der Leistungsziele, der
26
Bestandssicherheit, der Nachhaltigkeit des unternehmerischen Erfolgs und der Rentabili-
tät. In Bezug auf Entscheidungen, die das Beteiligungsportfoliomanagement betreffen, ist
das Beteiligungsmanagement frühzeitig mit einzubeziehen.
6 Beteiligungspolitik
6.1 Gesellschaftsverträge
Neben den Inhaltsvoraussetzungen nach § 3 GmbHG und den unternehmensspezifischen
Gegebenheiten sollten sich Gesellschaftsverträge in Gliederung und Inhalt an einer ein-
heitlichen Form orientieren. Orientierungsgrundlage kann ein Mustergesellschaftsvertrag
sein. Um notwendige Anpassungen zu vereinfachen, sollte der Gesellschaftsvertrag um
eine Aufsichtsgremiums- und Geschäftsführerordnung ergänzt werden.
6.2 Änderung und Erweiterung des Geschäftsfeldes
Änderungen des im Gesellschaftsvertrag festgelegten Unternehmensgegenstandes erfor-
dern einen Beschluss der Gesellschafterversammlung. Beim Gesellschafter Kreis Lippe
beschließt der Kreistag Änderungen bzw. Erweiterungen des bestehenden Betätigungsfel-
des von kommunalen Unternehmen über den im Gesellschaftsvertrag geregelten Unter-
nehmenszweck hinaus. Zur Vorbereitung von Entscheidungen, die die Organisations-
struktur des kommunalen Unternehmens verändert (z.B. Gründung einer mittelbaren
Beteiligung aus Sicht des Kreises), ist das Beteiligungsmanagement rechtzeitig zu infor-
mieren.
6.3 Strategische Steuerung und Synergien im Konzern ‚Kreis Lippe’
Die strategische Steuerung des Beteiligungsportfolios und die kontinuierliche Überprü-
fung und Realisierung von Synergiepotentialen im Konzern ‚Kreis Lippe’ sind eine Ge-
meinschaftsaufgabe aller beteiligten Akteure.
6.4 Bürgschaften
Der Kreis Lippe kann unter Beachtung der gesetzlichen und der beihilferechtlichen Best-
immungen nach Beschluss des Kreistages Bürgschaften übernehmen. Für die Übernahme
von Ausfallbürgschaften für die Besicherung von Krediten kann ein jährliches Entgelt
(Bürgschaftsprovision) erhoben werden.
27
6.5 Cash-Pooling im Konzern ‚Kreis Lippe’
Um Zinsnachteile im Konzern Kreis Lippe zu vermeiden, sollte die dort vorhandene freie
Liquidität im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Tilgung von kurzfristigem
Fremdkapital eingesetzt werden. Hierzu ist das Zahlungsverkehrsinstrument des Cash-
Pooling einzusetzen. Mit diesem Instrument ist eine automatische Zusammenführung der
Bankkontenliquidität auf einem oder mehreren Hauptkonten möglich. Die in Anspruch
genommenen Darlehensbeträge sollten mit marktüblichen Guthabenzinsen verzinst wer-
den. Nähere Einzelheiten sind in gesonderten Cash-Pooling-Vereinbarungen zwischen
dem Kreis Lippe und den jeweiligen in den Liquiditätsverbund einbezogenen Beteiligun-
gen zu regeln.
6.6 Ansprechpartner
Sowohl auf Seiten der Beteiligungen als auch auf Seiten des Beteiligungsmanagements
sind Ansprechpartner für alle Belange des Beteiligungsmanagements zu benennen. Um
die Kontinuität der Zusammenarbeit zu gewährleisten, sollten nach Möglichkeit An-
sprechpartner für einen längeren Zeitraum ausgewählt werden.
7 Inkrafttreten
Die Beteiligungsrichtlinie ist Bestandteil der Gesellschaftsverträge der Mehrheitsgesell-
schaften des Kreises Lippe. Dies wird mit einem Verweis in den Gesellschaftsverträgen
sichergestellt. Bis zur Änderung der Gesellschaftsverträge wird sie durch einen Wei-
sungsbeschluss des Kreistages in Kraft gesetzt.
Die Beteiligungsrichtlinie ist in der Sitzung des Kreistages vom 02.07.2012 beschlossen
worden und tritt zum 01.01.2013 in Kraft.
29
Anlage 1: Formularblatt zur Beteiligungsplanung
Formularblatt ‚Beteiligungsplanung’
Von: Beteiligung
An: Kreis Lippe – Der Landrat FG Finanzen, Konzerncontrolling, Beteili-gungen Felix-Fechenbach-Str. 5 32756 Detmold
Beteiligungsplanung für das Wirtschaftsjahr: 20__
1. Beschreibung der Entwicklung der Rahmenbedingungen im Umfeld der Gesellschaft unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwick-lungskonzepts
2. Strategische Ziele für die nächsten drei bis fünf Jahre
3. Aufgaben- bzw. Maßnahmenprogramme
4. Weitere Planungen gemäß Anlage:
Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Leistungskennzahlen Investitionsplan Personalplanung Darstellung der Beziehungen zum Haushalt des Kreises Lippe
Ort, Datum Unterschrift der Geschäftsleitung
30
Anlage 2: Anlagen zum Formularblatt ‚Beteiligungsplanung’
Vorjahr FolgejahrIST PLAN HR PLAN PLAN PLAN PLAN
AKTIVAA. Ausstehende EinlagenB. Anlagevermögen
I. Immaterielle VermögensgegenständeII. SachanlagenIII. Finanzanlagen
C. UmlaufvermögenI. VorräteII. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeIII. WertpapiereIV. Liquide Mittel
D. Ausgleichsposten nach dem KHGI. Ausgleichsposten für DarlehensförderungII. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
E. RechnungsabgrenzungspostenBilanzsumme AKTIVAPASSIVA
A. EigenkapitalI. Gezeichnetes KapitalII. KapitalrücklageIII. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage2. Rücklagen für eigene Anteile3. satzungsmäßige Rücklagen4. andere Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/ VerlustvortragV. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbedarf
B. SonderpostenI. Sonderposten aus Fördermitteln nach d. KHGII. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der
öffentlichen HandIII. Sonderposten für Zuweisungen Dritter zur Finanzierung
von InvestitionenIV. Sonstige Sonderposten
C. RückstellungenI. Rückstellungen für Pensionen/ähnl. VerpflichtungenII. SonderrückstellungenIII. sonstige Rückstellungen
D. VerbindlichkeitenI. AnleihenII. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenIII. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenIV. Verbindlichkeiten geg. Verbund. UnternehmenV. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis bestehtVI. Verbindlichkeiten nach dem KHGVII Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternVII Verbindl. gegenüber anderen TrägereinrichtungenIX. Verbindl. aus sonstigen Zuwenendungen zur
Finanzierung des AnlagevermögensX. Sonstige Verbindlichkeiten
E. Ausgleichsposten aus DarlehensförderungF. Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme PASSIVA
lfd. Jahr Finanzplanjahre
Beteiligung:Beteiligungsplan: Bilanz in T€
31
Vorjahr FolgejahrIST PLAN HR PLAN PLAN PLAN PLAN
Umsatzerlöse+ Bestandsveränderungen+ andere aktivierte Eigenleistungen+ sonstige betr. Erträge= Gesamterträge
Materialaufwanda) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Warenb) Aufwendungen für bezog. Leistungen
+ Personalaufwanda) Löhne und Gehälterb) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung/ Unterstützungdavon für Altersversorgung
+ Abschreibungena) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagenb) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
+ sonstige betr. Aufwendungen= GesamtaufwendungenI. Betriebsergebnis+ Erträge aus Beteiligungen, etc.+ Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen d. Finanzanlagevermögens+ sonstige Zinsen und ähnliche Erträge- Abschreibungen auf Finanzanlagen, etc.- Zinsen und ähnliche Aufwendungen+ Erträge aus Ergebnisabführungsvertrag- Aufwen. aus Ergebnisabführungsvertrag= Finanzergebnis
II. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
+ außerordentliche Erträge- außerordentliche Aufwendungen= außerodentliches Ergebnis- SteuernIII. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Zuschuss des Kreises LippeErgebnis ohne Zuschuss des Kreises
Verwendung des Jahresergebnisses:Gewinn-/Verlustvortrag aus VorjahrEinstellung RücklageEntnahme RücklageBilanzergebnisVerlustausgleich durch GesellschafterAusschüttung an GesellschafterVortrag auf neue Rechnung
Beteiligung:
lfd. Jahr FinanzplanjahreGewinn- und Verlustrechnung in T€Beteiligungsplan:
32
Nr. Leistungskennzahl Vorjahr FolgejahrIST PLAN HR PLAN PLAN PLAN PLAN
1.2.3.4.
Nr. Investitionen Vorjahr FolgejahrIST PLAN HR PLAN PLAN PLAN PLAN
1.2.3.4.
Vorjahr FolgejahrIST PLAN HR PLAN PLAN PLAN PLAN
BeschäftigteAuszubildende
Nr. Finanzbeziehungen Vorjahr FolgejahrIST PLAN HR PLAN PLAN PLAN PLAN
1.2.3.4.
lfd. Jahr Finanzplanjahre
Beteiligung:Beteiligungsplan
Finanzbeziehungen zum Haushalt des Kreises Lippe in T€lfd. Jahr Finanzplanjahre
Leistungskennzahlen
lfd. Jahr Finanzplanjahre
lfd. Jahr Finanzplanjahre
Personalplanung: durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer
Investitionsplan in T€
33
Anlage 3: Formularblatt zum unterjährigen Berichtswesen
Formularblatt ‚Unterjähriges Berichtswesen’
Von: Berichtende Beteiligung
An: Kreis Lippe – Der Landrat FG Finanzen, Konzerncontrolling, Beteiligungen Felix-Fechenbach-Str. 5 32756 Detmold
Berichterstattung zum
1. Quartal des Jahres .......
2.
3.
4.
Kennzahlen:
Mitarbeiter (IST)
Auszubildende (IST)
Investitionen in TEUR (Plan 31.12.)
Investitionen in TEUR (HR 31.12.)
Investitionen in TEUR (Abweichung HR)
Ergebnis vor Ertragsteuern (Plan 31.12.)
Ergebnis vor Ertragsteuern (HR 31.12.)
Ergebnis vor Ertragsteuern (Abweichung HR)
Gesamterträge (Abweichung HR)
Gesamtaufwendungen (Abweichung HR)
Ertragszuschuss in TEUR (Abweichung HR)
Investitionszuschuss in TEUR (Abweichung HR)
Bestehendes Risiko (ja / nein)
Gesamtbewertung
Ort, Datum Unterschrift der Geschäftsleitung
34
Anlage 4: Anlage zum Formularblatt ‚Unterjähriges Berichtswesen’
Anlage zum Formularblatt 'Berichtswesen zum ... Quartal 20... '
Vorjahr
Vorjahr Quartal ... kum.
PLAN HR Abw.+/- HR PLAN IST Abw.+/- PLAN IST Abw.+/- IST
Umsatzerlöse+ Bestandsveränderungen
+ andere aktivierte Eigenleistungen+ sonstige betr. Erträge= Gesamterträge
Materialaufwanda) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Warenb) Aufwen. für bezog. Leistungen
+ Personalaufwanda) Löhne und Gehälterb) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung/ Unterstützung
davon für Altersversorgung+ Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
+ sonstige betr. Aufwendungen= GesamtaufwendungenI. Betriebsergebnis+ Erträge aus Beteiligungen, etc.+ Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen d. Finanz-AV+ sonstige Zinsen und ähnliche Erträge- Abschreib. auf Finanzanlagen, etc.
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen+ Erträ. aus Ergebnisabführungsvertrag- Aufwen. aus Ergebnisabführungsvertr.= FinanzergebnisII. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit+ außerordentliche Erträge- außerordentliche Aufwendungen= außerodentliches Ergebnis- SteuernIII. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Zuschuss des Kreises LippeErgebnis ohne Zuschuss des Kreises
Verwendung des Jahresergebnisses:
Gewinn-/Verlustvortrag aus Vorjahr
Einstellung RücklageEntnahme RücklageBilanzergebnisVerlustausgleich durch GesellschafterAusschüttung an GesellschafterVortrag auf neue Rechnung
lfd. Jahr Quartal ... Quartal ... kumulativ
Beteiligung:Quartal ... des Jahres ... Gewinn- und Verlustrechnung in T€
Wirtschaftsjahr aktueller Berichtszeitraum
kummulierte Berichtsmonate
35
Nr. Leistungskennzahl Vorjahr
Vorjahr Quartal ... kum.
PLAN HR Abw. +/- HR PLAN IST Abw. +/- PLAN IST Abw. +/- IST
1.2.3.4.
Nr. Investitionen Vorjahr
Vorjahr Quartal ... kum.
PLAN HR Abw. +/- HR PLAN IST Abw. +/- PLAN IST Abw. +/- IST
1.2.3.4.
Vorjahr
Vorjahr Quartal ... kum.
PLAN HR Abw. +/- HR PLAN IST Abw. +/- PLAN IST Abw. +/- IST
BeschäftigteAuszubildende
Nr. Finanzbeziehungen Vorjahr
Vorjahr Quartal ... kum.
PLAN HR Abw. +/- HR PLAN IST Abw. +/- PLAN IST Abw. +/- IST
1.
2.3.4.
Nr. Planungspostition1.
2.
3.
4.
lfd. Jahr Quartal ... Quartal ... kumulativ
Erläuterung der Abweichungen in den einzelnen Planungspositionen und ggf. Benennung der Maßnahmen, die zur Gegensteuerung eingeleitet wurden.
aktueller Berichtszeitraum
kummulierte Berichtsmonate
Finanzbeziehungen zum Haushalt des Kreises Lippe in T€Wirtschaftsjahr
LeistungskennzahlenQuartal ... des Jahres ...
Erläuterung der Abweichung/ Maßnahmen zur Gegensteuerung
Quartal ... Quartal ... kumulativ
Quartal ... kumulativ
Wirtschaftsjahr aktueller Berichtszeitraum
kummulierte Berichtsmonate
lfd. Jahr
InvestitionsplanWirtschaftsjahr aktueller
Berichtszeitraum
Beteiligung:
Durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer
Wirtschaftsjahr aktueller Berichtszeitraum
kummulierte Berichtsmonate
lfd. Jahr Quartal ...
kummulierte Berichtsmonate
lfd. Jahr Quartal ... Quartal ... kumulativ
36
Anlage 5: Risikobericht
Risiko – Bericht
Von: Berichtende Beteiligung
An: Kreis Lippe – Der Landrat FG Finanzen, Konzerncontrolling, Beteiligungen Felix-Fechenbach-Str. 5 32756 Detmold
Berichterstattung zum
1. Quartal des Jahres .......
2.
3.
4.
Ausführungen zu identifizierten Risiken:
Ort, Datum Unterschrift der Geschäftsleitung
Anlage 6: Reporting zum unterjährigen Berichtswesen - Übersichtsblatt
Mitarbeiter Auszubil- bestehendes Bewertungdende Erträge Aufwendungen Risiko
Plan HR Abw. Plan HR Abw. Abw. Abw.IST IST (31.12.) (31.12.) HR (31.12.) (31.12.) HR HR HR Ertrag Invest ja / nein
Name
Name
Name
Name
Name
Name
Name
Name
Name
Name
Name
Abw. HR
Reporting zum .... Quartal 20 ...Übersichtsblatt
Ergebnis vor Ertragsteuern in T€ Zuschussin T€
Investitionen in T€ Gesamt- (in T€)
37
38
Anlage 7: Reporting zum unterjährigen Berichtswesen - Beteiligungsunter-nehmen
Reporting zum ... Quartal 20...Beteiligungsunternehmen
Handlungsbedarf / Gegensteuerungsmaßnahmen (Beteiligung) ...
Handlungsbedarf / Gegensteuerungsmaßnahmen (Kreis) ...
Allgemeines:...
Erfolgsübersicht VorjahrAngaben in T€ Vorjahr
IST PLAN HR Abw.+/- IST PLAN IST Abw.+/-
A. Gesamterträgedav. Umsatzerlösedav. sonstige betriebliche Erträge
B. Gesamtwaufwendungendav. Materialaufwanddav. Personalaufwanddav. Abschreibungendav. sonstige betriebliche Aufw.
C. FinanzergebnisD. Ergebnis der gewöhnl.
Geschäftstätigkeit (A-B+C)E. außerord. ErgebnisF. SteuernG. Jahresergebnis
lfd. Jahr kummulierte Berichtsmonatelfd. Jahr
39
Leistungskennzahlen VorjahrVorjahr
IST PLAN HR Abw.+/- IST PLAN IST Abw.+/-
Investitionen VorjahrVorjahr
IST PLAN HR Abw.+/- IST PLAN IST Abw.+/-
Personal VorjahrVorjahr
IST PLAN HR Abw.+/- IST PLAN IST Abw.+/-
BeschäftigteAuszubildendeSumme durchschnittliche Beschäftigte
Finanzbeziehungen zum VorjahrHaushalt des Kreises Lippe Vorjahr
IST PLAN HR Abw.+/- IST PLAN IST Abw.+/-
Planungspostition
Risiko:...
Erläuterung der Abweichungen in den einzelnen Planungspositionen und ggf. Benennung der Maßnahmen, die zur Gegensteuerung eingeleitet wurden.
Erläuterung der Abweichung/ Maßnahmen zur Gegensteuerung
lfd. Jahr kummulierte Berichtsmonate
lfd. Jahr
lfd. Jahr kummulierte Berichtsmonatelfd. Jahr
lfd. Jahr kummulierte Berichtsmonatelfd. Jahr
lfd. Jahr kummulierte Berichtsmonatelfd. Jahr
40
Anlage 8: Formularblatt zum Jahresabschluss
Formularblatt ‚Jahresabschluss’
Von: Beteiligung
An: Kreis Lippe – Der Landrat FG Finanzen, Konzerncontrolling, Beteili-gungen Felix-Fechenbach-Str. 5 32756 Detmold
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr: 20__
1. Beschreibung der Entwicklung der Rahmenbedingungen im Umfeld der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr
2. Stand der Umsetzung der strategischen Ziele im abgelaufenen Ge-
schäftsjahr
3. Stand der Umsetzung der Aufgaben- bzw. Maßnahmenprogramme im
abgelaufenen Geschäftsjahr
4. Weitere Jahresergebnisse gemäß Anlage:
Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Leistungskennzahlen Investitionsplan Personalplanung Darstellung der Beziehungen zum Haushalt des Kreises Lippe
Ort, Datum Unterschrift der Geschäftsleitung
41
Anlage 9: Anlagen zum Formularblatt ‚Jahresabschluss’
Vorjahr
IST PLAN IST absolut % absolut %AKTIVA
A. Ausstehende EinlagenB. Anlagevermögen
I. Immaterielle VermögensgegenständeII. SachanlagenIII. Finanzanlagen
C. UmlaufvermögenI. VorräteII. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeIII. WertpapiereIV. Liquide Mittel
D. Ausgleichsposten nach dem KHGI. Ausgleichsposten für DarlehensförderungII. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
E. RechnungsabgrenzungspostenBilanzsumme AKTIVAPASSIVA
A. EigenkapitalI. Gezeichnetes KapitalII. KapitalrücklageIII. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage2. Rücklagen für eigene Anteile3. satzungsmäßige Rücklagen4. andere Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/ VerlustvortragV. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbedarf
B. SonderpostenI. Sonderposten aus Fördermitteln nach d. KHGII. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der
öffentlichen HandIII. Sonderposten für Zuweisungen Dritter zur Finanzierung
von InvestitionenIV. Sonstige Sonderposten
C. RückstellungenI. Rückstellungen für Pensionen/ähnl. VerpflichtungenII. SonderrückstellungenIII. sonstige Rückstellungen
D. VerbindlichkeitenI. AnleihenII. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenIII. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenIV. Verbindlichkeiten geg. Verbund. UnternehmenV. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis bestehtVI. Verbindlichkeiten nach dem KHGVII Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternVII Verbindl. gegenüber anderen TrägereinrichtungenIX. Verbindl. aus sonstigen Zuwenendungen zur
Finanzierung des AnlagevermögensX. Sonstige Verbindlichkeiten
E. Ausgleichsposten aus DarlehensförderungF. Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme PASSIVA
lfd. Jahr
Beteiligung:Jahresabschluss: Bilanz in T€
Veränderung IST zum Vorjahr
Abweichung IST vom Plan
42
Vorjahr
IST PLAN IST absolut % absolut %Umsatzerlöse
+ Bestandsveränderungen+ andere aktivierte Eigenleistungen+ sonstige betr. Erträge= Gesamterträge
Materialaufwanda) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Warenb) Aufwendungen für bezog. Leistungen
+ Personalaufwanda) Löhne und Gehälterb) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung/ Unterstützungdavon für Altersversorgung
+ Abschreibungena) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagenb) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
+ sonstige betr. Aufwendungen= GesamtaufwendungenI. Betriebsergebnis+ Erträge aus Beteiligungen, etc.+ Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen d. Finanzanlagevermögens+ sonstige Zinsen und ähnliche Erträge- Abschreibungen auf Finanzanlagen, etc.- Zinsen und ähnliche Aufwendungen+ Erträge aus Ergebnisabführungsvertrag- Aufwen. aus Ergebnisabführungsvertrag= Finanzergebnis
II. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
+ außerordentliche Erträge- außerordentliche Aufwendungen= außerodentliches Ergebnis- SteuernIII. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Zuschuss des Kreises LippeErgebnis ohne Zuschuss des Kreises
Verwendung des Jahresergebnisses:Gewinn-/Verlustvortrag aus VorjahrEinstellung RücklageEntnahme RücklageBilanzergebnisVerlustausgleich durch GesellschafterAusschüttung an GesellschafterVortrag auf neue Rechnung
Abweichung IST vom Plan
Beteiligung:
lfd. JahrGewinn- und Verlustrechnung in T€Jahresabschluss:
Veränderung IST zum Vorjahr
43
Nr. Leistungskennzahl Vorjahr
IST PLAN IST absolut % absolut %1.2.3.4.
Nr. Investitionen Vorjahr
IST PLAN IST absolut % absolut %1.2.3.4.
Vorjahr
IST PLAN IST absolut % absolut %BeschäftigteAuszubildende
Nr. Finanzbeziehungen Vorjahr
IST PLAN IST absolut % absolut %1.2.3.4.
Nr. Planungspostition
1.
2.
3.
4.
Erläuterung der Abweichungen in den einzelnen Planungspositionen und ggf. Benennung der Maßnahmen, die zur Gegensteuerung eingeleitet wurden.
Erläuterung der Abweichung/ Maßnahmen zur Gegensteuerung
Leistungskennzahlen
Veränderung IST zum Vorjahr
Abweichung IST vom Plan
Veränderung IST zum Vorjahr
Abweichung IST vom Plan
Finanzbeziehungen zum Haushalt des Kreises Lippe in T€lfd. Jahr
lfd. Jahr
lfd. Jahr
Personalplanung: durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer
Beteiligung:Jahresabschluss
Investitionsplan in T€lfd. Jahr
Veränderung IST zum Vorjahr
Abweichung IST vom Plan
Veränderung IST zum Vorjahr
Abweichung IST vom Plan
Anlage 10: Reporting zum Jahresabschluss – Darstellung der wesentlichen Ergebnisse und Kennzahlen
Beteiligungen
Informationskategorie
lfd. JahrVorjahr
lfd. JahrVorjahr
lfd. JahrVorjahr
lfd. JahrVorjahr
lfd. JahrVorjahr
lfd. JahrVorjahr
lfd. JahrVorjahr
Bilanzsumme
Umsatzerlöse
Personalaufwand
Materialaufwand
Eckdaten zum JahresabschlussEigenkapital
Liquide Mittel
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Darstellung der wesentlichen Ergebnisse und KennzahlenReporting zum Jahresabschluss 20...
44
Beteiligungen
Informationskategorie
ISTPLANAbw. +/-
Ausschüttung IST (T€)Zuschuss IST (T€)PLANAbw. +/-
EBITDAEBITDA - Marge (%)EBITEBIT - Marge (%)
lfd. JahrVorjahr
lfd. JahrVorjahr
lfd. JahrVorjahr
lfd. JahrVorjahr
Ausschüttung / Zuschuss
Ergebnis vor Ertragsteuern (T€)
Verschuldungsgrad
Liquidität II. Grades
Eigenkapitalrentabilität
Nachhaltigkeit
KennzahlenUmsatzrentabilität
45
46
Anlage 11: Reporting zum Jahresabschluss - Beteiligungsunternehmen
Reporting zum Jahresabschluss 20...Beteiligungsunternehmen
...
...
...
Bilanzübersicht VorjahrAngaben in T€
IST PLAN IST absolut % absolut %Ausstehende EinlagenAnlagevermögenUmlaufvermögen
davon: Liquide MittelAusgleichsposten nach dem KHGEigenkapitalSonderpostenRückstellungenVerbindlichkeiten
davon: gegenüber KreditinstitutenAusgleichsposten aus DarlehensförderungBilanzsumme
Erfolgsübersicht VorjahrAngaben in T€
IST PLAN IST absolut % absolut %A. Gesamterträge
dav. Umsatzerlösedav. sonstige betriebliche Erträge
B. Gesamtwaufwendungendav. Materialaufwanddav. Personalaufwanddav. Abschreibungendav. sonstige betriebliche Aufw.
C. FinanzergebnisD. Ergebnis der gewöhnl.
Geschäftstätigkeit (A-B+C)E. außerord. ErgebnisF. SteuernG. Jahresergebnis
lfd. Jahr Veränderung IST Abweichung ISTzum Vorjahr vom Plan
lfd. Jahr Veränderung IST Abweichung IST
Beschreibung der Entwicklung der Rahmenbedingungen im Umfeld der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr
Umsetzung der strategischen Ziele im abgelaufenen Geschäftsjahr
Umsetzung der Aufgaben- bzw. Maßnahmenprogramme im abgelaufenen Geschäftsjahr
zum Vorjahr vom Plan
47
Leistungskennzahlen Vorjahr
IST PLAN IST absolut % absolut %
Investitionen Vorjahr
IST PLAN IST absolut % absolut %
Personal Vorjahr
IST PLAN IST absolut % absolut %BeschäftigteAuszubildendeSumme durchschnittliche Beschäftigte
Finanzbeziehungen zum Vorjahr
Haushalt des Kreises LippeIST PLAN IST absolut % absolut %
Planungspostition
zum Vorjahr
Erläuterung der Abweichung/ Maßnahmen zur Gegensteuerung
Erläuterung der Abweichungen in den einzelnen Planungspositionen und ggf. Benennung der Maßnahmen, die zur Gegensteuerung eingeleitet wurden.
lfd. Jahr Veränderung IST Abweichung IST
zum Vorjahr
zum Vorjahr vom Plan
lfd. Jahr Veränderung IST Abweichung ISTzum Vorjahr vom Plan
lfd. Jahr Veränderung IST Abweichung IST
vom Plan
vom Plan
lfd. Jahr Veränderung IST Abweichung IST
48
Anlage 12: Erläuterung der Kennzahlen zum Jahresabschlussreport
Kennzahlen Erläuterung EBITDA/ EBITDA-Marge
Diese setzt sich aus dem Jahresüberschuss vor Steuern, dem Zinsergebnis, und den Abschreibungen zusammen und dient dazu, die Erfolgskraft eines Unternehmens zu beurtei-len. Um das EBITDA sinnvoll für Unternehmensvergleiche zu nutzen, eignet sich die Kennzahl EBITDA-Marge, welche das EBITDA in Relation zum Umsatz setzt.
EBIT/ EBIT-Marge
Diese Gewinnkennzahl setzt sich aus dem Jahresüberschuss vor Steuern und vor Zinsergebnis zusammen. Hierüber er-hält man vergleichbare Aussagen über die eigentliche ope-rative Ertragskraft eines Unternehmens unabhängig von der jeweiligen Kapitalausstattung. Dieses ist von Bedeutung, da beim Einsatz der Netto-Umsatzrendite Unternehmen mit einer höheren Eigenkapitalquote aufgrund geringerer Fremdkapitalkosten tendenziell besser abschneiden. Das EBIT bietet die Grundlage für die Vergleichskennzahl EBIT-Marge.
Umsatzrentabilität Jahresüberschuss / Um-satzerlöse x 100
Diese misst den Betriebserfolg an der Umsatztätigkeit und ist damit eine wichtige Kennzahl zur Beurteilung der Er-tragskraft eines Unternehmens. Aussagekräftig ist diese besonders im Vergleich zu den Vorjahren, weil eine erhöhte oder eine verminderte Umsatzrentabilität Rückschlüsse auf eine verbesserte oder verschlechterte Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zulässt.
Eigenkapitalrentabilität Jahresüberschuss / Ei-genkapital x 100
Gibt an, in welcher Höhe sich das eingesetzte Eigenkapital im Geschäftsjahr verzinst hat.
Liquidität II. Grades (liquide Mittel + kurzfris-tige Forderungen) / kurz-fristige Verbindlichkeiten x 100
Gibt an, wie viel Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch verfügbare Zahlungsmittel und kurzfristige Forderun-gen gedeckt sind. Hierbei wird davon ausgegangen, dass Forderungen rechtliche Verpflichtungen der Kunden sind und in absehbarer Zeit eingehen.
Verschuldungsgrad Fremdkapital / Bilanz-summe x 100
Gibt an, in welcher Höhe das Unternehmen fremdfinanziert ist. Bei steigendem Verschuldungskoeffizient steigt die Ver-schuldung. Im umgekehrten Fall ist diese gesunken. Damit gibt diese Kennzahl auch Auskunft über das Risikomaß, da Fremdkapital zurückgezahlt werden muss, ein fremdfinan-ziertes Unternehmen konkursanfälliger ist und bei hohem Verschuldungsrad das Risiko der Kapitalbeschaffung steigt.
top related