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Eingruppierung der Beschäftigten nach TV-L / BAT
(Arbeitsplatzbeschreibung /-bewertung und deren Umsetzung in der
GLL Hannover)
Hannover Gewerkschaftstag BTB 2010Rolf Warnecke
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• Am 01.11.2006 löste der TV-L die bislang geltenden Tarifverträge im öffentlichen Dienst ab (BAT; MTArb pp.)
• Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, die am 31.10.2006 in einem Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen standen, das über diesen Termin fortbestand, wurden mittels des TVÜ-Länder in den neuen Tarifvertrag übergeleitet.
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• Die bisherigen Bewährungs- / Fallgruppen- / Zeit- und Tätigkeitsaufstiege sind entfallen (Ausnahme: Besitzstandsregelungen gem. § 8 TVÜ-Länder).
• Die Vergütungs- und Lohngruppen wurden gemäß Anlage 2 TVÜ-L in Entgeltgruppen übergeleitet.
• Eine neue Entgeltordnung, die die Vergütungsordnung für Angestellte und das Lohngruppenverzeichnis für Arbeiter ablösen sollte, ist bis heute nicht vereinbart worden.
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Aufbau der EntgeltgruppenEntgeltgruppen 1 bis 4 für Un- und Angelernte
Entgeltgruppen 5 bis 8 für Beschäftigte mit abgeschlossener Ausbildung von mindestens drei Jahren
Entgeltgruppen 9 bis 12 für Beschäftigte mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung
Entgeltgruppen 13 bis 15 für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung
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Entgelt- / Vergütungsordnung
• BAT-Vergütungsordnung ist noch anzuwenden mit seinen Unterscheidungen:– Allgemeiner Teil für Verwaltung und Ingenieure– Abschnitt L für Zeichner und
Vermessungstechniker– Abschnitt B „Datenverarbeitung“
• Überleitungstabelle in Entgeltgruppen (Anlage 4 zum TVÜ-L) Anl. 4 TVÜ-L
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Zuordnung der Vergütungsgruppen im vermessungstechnischen Dienst
Eingruppierung (entsprechend der Arbeitsplatzbewertung gem. VergO BAT)
Höhergruppierung(nach Bewährungs- Fallgruppen- oder Tätigkeitsaufstieg bzw. Besitzstandsregelung gem. § 8 TVÜ-Länder)
Überleitung gem. Anlage 2 TVÜ-Länder
vorläufige Zuordnunggem. Anlage 4 TVÜ-Länder (für Eingruppierungs-vorgänge ab 01.11.2006)
VIII E 3
VIII VII (2) E 5
VIII . / . . / . E 3
VII (1) E 5
VII (1) VIb (2) E 6
VII (1) ./. ./. E 5
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Zuordnung der Vergütungsgruppen im vermessungstechnischen Dienst
Eingruppierung (entsprechend der Arbeitsplatzbewertung gem. VergO BAT)
Höhergruppierung(nach Bewährungs- Fallgruppen- oder Tätigkeitsaufstieg bzw. Besitzstandsregelung gem. § 8 TVÜ-Länder)
Überleitung gem. Anlage 2 TVÜ-Länder
vorläufige Zuordnunggem. Anlage 4 TVÜ-Länder (für Eingruppierungs-vorgänge ab 01.11.2006)
VI b (1) E 6
VI b (1) V c (2) E 8
VI b (1) . / . . / . E 6
V c (1a) ./. E 8
V c (1) E 8
V c (1) V b E 9
V c (1a) . /. . / . E 8
V c (1) . / . . / . E 8
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Zuordnung der Vergütungsgruppen im vermessungstechnischen Dienst
Eingruppierung (entsprechend der Arbeitsplatzbewertung gem. VergO BAT)
Höhergruppierung(nach Bewährungs- Fallgruppen- oder Tätigkeitsaufstieg bzw. Besitzstandsregelung gem. § 8 TVÜ-Länder)
Überleitung gem. Anlage 2 TVÜ-Länder
vorläufige Zuordnunggem. Anlage 4 TVÜ-Länder (für Eingruppierungs-vorgänge ab 01.11.2006)
V a (2) während der ersten sechs Monate der Berufsausübung E 10
IV b (22) E 10
IV b (22a) E 10
IV b (22)/(22a) IV a (11c)/(11b)
E 10 (Vergleichsentgelt auf der Grundlage
IV a BAT)
IV b (22)/(22a) ./. ./. E 10V a (2) ./. ./. E 10
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Zuordnung der Vergütungsgruppen im Verwaltungsdienst
Eingruppierung (entsprechend der Arbeitsplatzbewertung gem. VergO BAT)
Höhergruppierung(nach Bewährungs- Fallgruppen- oder Tätigkeitsaufstieg bzw. Besitzstandsregelung gem. § 8 TVÜ-Länder)
Überleitung gem. Anlage 2 TVÜ-Länder
vorläufige Zuordnunggem. Anlage 4 TVÜ-Länder (für Eingruppierungs-vorgänge ab 01.11.2006)
VIII (1a) E 3
VIII (1b) E 3
VIII (1a)/(1b) VII (2)/(1c) E 5
VIII (1a) . /. . / . E 3
VIII (1b) . / . . / . E 3
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Zuordnung der Vergütungsgruppen im Verwaltungsdienst
Eingruppierung (entsprechend der Arbeitsplatzbewertung gem. VergO BAT)
Höhergruppierung(nach Bewährungs- Fallgruppen- oder Tätigkeitsaufstieg bzw. Besitzstandsregelung gem. § 8 TVÜ-Länder)
Überleitung gem. Anlage 2 TVÜ-Länder
vorläufige Zuordnunggem. Anlage 4 TVÜ-Länder (für Eingruppierungs-vorgänge ab 01.11.2006)
VII (1a) E 5
VII (1b) E 5
VII (1a)/(1b) VIb (1b)/(2) E 6
VII (1a) . / . . / . E 5
VII (1b) . / . . / . E 5
VI b (1a) . / . E 6
VI b (1a) . / . . / . E 6
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Zuordnung der Vergütungsgruppen im Verwaltungsdienst
Eingruppierung (entsprechend der Arbeitsplatzbewertung gem. VergO BAT)
Höhergruppierung(nach Bewährungs- Fallgruppen- oder Tätigkeitsaufstieg bzw. Besitzstandsregelung gem. § 8 TVÜ-Länder)
Überleitung gem. Anlage 2 TVÜ-Länder
vorläufige Zuordnunggem. Anlage 4 TVÜ-Länder (für Eingruppierungs-vorgänge ab 01.11.2006)
V c (1a) E 8
V c (1b) . / . E 8
V c (1a) V b (1c) E 9
V c (1a) . /. . / . E 8
V c (1b) . / . . / . E 8
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Rolf Warnecke
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Grundlagen
• Vergütungsanspruch ergibt sich aus der Eingruppierung (§ 22 BAT, § 17 TVÜ-L)
• Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung
• maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten Arbeitsplatzbeschreibungen / Arbeitsplatzbewertungen
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Tätigkeitsmerkmale - BATSchwierigere Tätigkeit
Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
Selbständige Leistungen
Entsprechende Tätigkeit
Besondere LeistungenSchwierige Aufgaben
Umfassende FachkenntnisseBesonders verantwortungsvollBesondere Schwierigkeit und Bedeutung
Maß der VerantwortungLangjährige praktische Erfahrung
Schöpferische oder Spezialaufgabe
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Bewertung von Arbeitsvorgängen
• Den Tätigkeitsmerkmalen zugeordnet und damit bewertet werden Arbeitsvorgänge!
• Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschl. Zusammenhangsarbeiten), die zu einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen.
• Tariflich verschieden zu bewertende abgrenzbare Tätigkeiten können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden.
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Bildung von Arbeitsvorgängen
Tätigkeit 1.1
Tätigkeit 3.2
Tätigkeit 1.2
Tätigkeit 2.1
Tätigkeit 2.2
Tätigkeit 2.3
Tätigkeit 3.1
Arbeitsvorgang 1
Arbeitsvorgang 2
Arbeitsvorgang 3
Gesamte auszuübende Tätigkeit
(Gesamtaufgabe)
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Entwicklung der TätigkeitsmerkmaleVermessungstechniker, Landkartentechniker, Planungstechniker
Teil II Abschnitt L Unterabschnitt VII der Anlage 1 a zum BAT
VergGr. Fallgruppe Tätigkeitsmerkmal/e
VIII . / .
Vermessungstechniker und Kartographen mit Abschlussprüfung .... und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
VII 1Vermessungstechniker und Kartographen mit Abschlussprüfung .... die sich durch besondere Leistungen aus der VergGr. VIII herausheben sowie sonstige Angestellte ... .
VI b 1
Vermessungstechniker ..., die sich dadurch aus der VergGr. VII Fallgruppe 1 herausheben, dass sie in nicht unerheblichem Umfang schwierige Aufgaben zu erfüllen haben (=Umfang der schwierigen Aufgaben entspricht etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit), sowie sonstige Angestellte ...
V c 1aVermessungstechniker ..., die sich dadurch aus der VergGr. VIb Fallgruppe 1 herausheben, dass sie mindestens zu einem Drittel schwierige Aufgaben zu erfüllen haben sowie sonstige Angestellte ...
V c 1Vermessungstechniker ..., die sich dadurch aus der VergGr. VIb Fallgruppe 1 herausheben, dass sie überwiegend schwierige Aufgaben zu erfüllen haben, sowie sonstige Angestellte
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Entwicklung der TätigkeitsmerkmaleAngestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst
Teil I Allgemeiner Teil der Anlage 1 a zum BAT
VergGr. Fallgruppe Tätigkeitsmerkmal/e
VIII 1 aAngestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit schwierigerer Tätigkeit
VIII 1 b Angestellte im Büro-, ... mit schwierigerer Tätigkeit und zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse
VII 1 b • gründlichen Fachkenntnisse
VII 1 a • gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
VIb 1 a• gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
• mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen
V c 1 b• gründliche und vielseitigen Fachkenntnisse
• mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen
V c 1 a• gründliche und vielseitigen Fachkenntnisse
• selbständige Leistungen
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Entwicklung der TätigkeitsmerkmaleVermessungstechnische und landkartentechnische Angestellte (Fachhochschulingenieure) Teil I der Anlage 1 a zum BAT
VergGr. Fallgruppe Tätigkeitsmerkmal/e
Va 2
Vermessungstechnische und landkartentechnische Angestellte mit technische Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und entsprechender Tätigkeit während der ersten sechs Monate der Berufsausübung... sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
IV b 22Vermessungstechnische und landkartentechnische Angestellte.. nach sechsmonatiger Berufsausübung ... sonstige Angestellte ... nach sechsmonatiger Ausübung dieser Tätigkeiten.
IV b 22aVermessungstechnische und landkartentechnische Angestellte.. in selbständiger Tätigkeit ..., deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Fg. 22 heraushebt
IV a 11 Vermessungstechnische und landkartentechnische Angestellte ...,deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der VergGr. IV b Fg. 22 heraushebt
IV a 11a
Vermessungstechnische und landkartentechnische Angestellte.. und langjähriger praktischer Erfahrung ..., deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferische oder Spezialaufgaben aus der Fg. 11 heraushebt
III 3• ... Tätigkeit die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferische oder Spezialaufgaben aus der VergGr. IV a Fg. 11 heraushebt
III 3a• ... Tätigkeit die sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Fg. 3 heraushebt
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Wertigkeiten - TarifmerkmaleAnlage 1a zum BAT Allgemeiner Teil
VerwaltungEGr. Verg.Gr. Fg. Tarifmerkmale E 2 E 3 E 4 E 5 E 6 E 7 E 8 E 9 E 10 E 11 E 12 E 13
für alleAngestellte im Büro-, ..., Buchhalterei, ..., sonstigen Innendienst und im Außendienst
E 12 III 1aherausgehoben durch das Maß der Verantwortung
50%
E 11 IVa 1a besondere Schwierigkeit und Bedeutung 33% 50% 50%E 9 IVb 1a besonders verantwortungsvolle Tätigkeit 50% 50% 50% 50%
E 9 Vb 1agründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen
50% 50% 50% 50%
E 8 Vc 1a und selbständige Leistungen 20% 33%E 5 VII 1a gründliche und vielseitige Fachkenntnisse 50% 50% 50%E 5 VII 1b gründliche Fachkenntnisse 50%E 3 VIII 1a mit schwierigerer Tätigkeit 50%
Anlage 1a zum BAT Allgemeiner Teil und Abschnitt L UA. VIIVermessung
EGr. Verg.Gr. Fg. Tarifmerkmale E 2 E 3 E 4 E 5 E 6 E 7 E 8 E 9 E 10 E 11 E 12 E 13
für alleVermessungstechnische ... Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen
E 13 IIa 9herausgehoben durch das Maß der Verantwortung
50%
langjährige praktische Erfahrung 50% 50%besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder schöpferische oder Spezialaufgabe
50% 50%
E 11 IVa 11 mit besonderen Leistungen 50% 50% 50%
E 10 IVb 22mit entsprechenden, selbständigen Tätigkeiten
50% 50% 50% 50%
für alleVermessungstechniker und Kartographen mit Abschlussprüfung
E 8 Vc 1 und schwierige Aufgaben 25% 33%E 5 VII 1 mit besonderen Leistungen 50% 50% 50%E 3 VIII 1 mit entsprechender Tätigkeit 50%
Arbeitsplatz bewertet
Arbeitsplatz bewertet
E 12 III 3
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Einheitliche Bewertung in der VKV/NVL
Um eine einheitliche Bewertung aller in der VKV und der NVL vorhandenen Arbeitsplätze zu gewährleisten wurde eine landesweite Arbeitsgruppe eingerichtet.
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Mitglieder der Arbeitsgruppe
• Rosenhagen, Wolf (GLL OL)
• Rettig, Elke (GLL OS)
• Kähler-Stier, Annegret (GLL LG)
• Brants, Wilfried (GLL AUR)
• Warnecke, Rolf (GLL H)
• Schütte, Holger (ML)
• Negraßus, Udo (MI)
• Rassow, Rita (GLL H) - für Datenaufbereitung
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Auftrag an die Arbeitsgruppe
• Erarbeitung eines Bewertungs-rahmens für alle Tätigkeiten– einschließlich beispielhafter
Tätigkeitsdarstellungen– als Orientierungshilfe bei
Eingruppierungsfragen– zur Unterstützung eines
gleichartigen Vorgehens aller GLL (und LGN)
Orientierung
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Bewertungsrahmen
• Für Dezernate 1 bis 5 und 7• Enthält
– Aufgaben– Aufgabenfelder– Arbeitsvorgänge/Tätigkeiten
• Beispiel:Dezernat Aufgabe
Entgelt-gruppe
(Besoldungs-gruppe)
Vergütungs-gruppe
Aufgabenfelder Arbeitsvorgang/ Tätigkeit
1 Personal E 5 A 6 VIIPersonalsach-bearbeitung
Personalaktenführung
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Bewertungsrahmen
• Keine Zuordnung von Arbeitsvorgängen /Tätigkeiten zu folgenden Entgeltgruppen:– E 4– E 6– E 7– E 9 Vermessung– E 10 Verwaltung
da diese nur für die Gesamtaufgabe nach Ermittlung entsprechender Anteile in den Wertigkeiten der Arbeitsvorgänge vergeben werden oder z. Z. nicht besetzt sind
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Bewertungsrahmen
• Differenzierung der Tätigkeiten:– einfache Fälle– Standardfälle– Regulierte Verfahren– Komplexe Fälle– Besondere Fälle
Bewertungsrahmen
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Aufgabenfelder Arbeitsvorgänge / Tätigkeiten; Beispiele:
E 11 A 11 IV a Analyse KaufpreisanalysenE 8 A 8 / A 9 V c Auswertung statistische Auswertungen der KaufpreissammlungE 8 A 8 V c Auswertung
E 8 A 8 V c Auswertung
E 8 A 8 V c Auswertung
E 8 A 8 V c Auswertung Erfassung von Daten der Bauleitplanungen E 5 A 6 VII Auswertung MengenstatistikenE 5 A 6 VII Auswertung
E 5 A 6 VII Auswertung
E 5 A 6 VII Auswertung Identifizierung/Ersterfassung von Kaufverträgen
Entgelt-gruppe
(Besoldungs-gruppe)
Vergütungs-gruppe
Auswertung von Kaufverträgen (bebaute) und Übernahme in die KaufpreissammlungAuswertung von Kaufverträgen (unbebaute) und Übernahme in die KaufpreissammlungAuswertung von Kaufverträgen (bebaute) und Übernahme in AKS
Auswertung von Kaufverträgen (bebaute) und Übernahme in die Kaufpreissammlung - in einfachen Fällen, z. B. WohnungseigentumAuswertung von Kaufverträgen (unbebaute) und Übernahme in die Kaufpreissammlung - in einfachen Fällen z.B Straßenbau im Außenbereich
Nutzung des Bewertungsrahmens – Beispiel Kaufpreissammlung -
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Bewertungsübersicht
Vergütungsordnung EG Beispiele Arbeitsvorgänge / Tätigkeiten
E 5
Umsetzung Organisation der Arbeitsabläufe nach VorgabenAusfertigungen / Zustellungen / Ladung zu Terminen (einfacher Standard)amtl. Bekanntmachungen nach Vorgaben
Auskünfte / Kundenberatung (einfacher Standard)Ersuchen der Grundbuchberichtigung einschl. Prüfen der Rückläufe
Buchung in KassensystemenFertigung Leistungsbescheide (einfacher Standard)
Erfassung und Pflege / Führung von Datenbanken / Listen (Standard)
Fertigung VKV - StandardpräsentationenErfassung Liegenschaften - Gebäude, TN (einfacher Standard)Auswertung / Eintragung Liegenschaften - Gebäude (Standard)Aufforderungsverfahren (einfacher Standard)
Georeferenzierungen (einfacher Standard)
VIIVw : gründliche und ggf.
vielseitige Fachkenntnisse
Verm: Vermessungstechniker/innen, die
sich durch besondere Leistungen aus BAT VIII
herausheben
Annahme von Anträge / Aufträgen / Nachweisen mit Prüfung auf Vollständigkeit u. Plausibilität
Innen- u. Außendienst: Identifizierung / Erfassung von Daten / Sachverhalten (Rechtsverhältnisse) / Unterlagen einschließlich Statistiken (einfacher Standard)
Grundstücksverwaltung nach Vorgaben, z. B. Benachrichtigung anderer Stellen, Anträge auf Freistellung von den GrundbesitzabgabenBearbeitung von Pacht-und Nutzungsverträgen (Vor- und Nachbearbeitung) nach Vorgaben
Bereinigung LK nach Vorgaben (z.B. Bearbeitung von Gebäudeabbrüchen, Nutzungsänderungen, Verschmelzungen)
stellt Vergleichbarkeit der Bewertungen
in allen Dezernaten dar
Auszug:
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Strukturkonzept für neue Entgeltordnung
• Keine Unterscheidung Verwaltung / Technik• Steigerung z. B. über
– Komplexität– Verantwortung– Selbständigkeit– Koordinierungsaufgaben– Führungsaufgaben
Zum Strukturkonzept
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Praktische Umsetzung
• Generelle Überprüfung und Neugestaltung aller Arbeitsplätze (unter Einbeziehung der Dienstposten) in der GLL Hannover• Mitwirkung der Dezernatsleitungen, Teamleitungen,
Projektleitungen sowie koordinierenden Produktverantwortlichen
• Beteiligung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
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Praktische Umsetzung
• Feststellung der tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr
• Erfassung der Einzeltätigkeiten
• Plausibilitätsprüfung mit den Ergebnissen der Vorjahre in der KLR • Soweit erforderlich, Korrektur bei den betroffenen
prozentualen Tätigkeitsfestlegungen
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Praktische Umsetzung
Zusätzlich
• Zukunftsorientierte Neugestaltung von vorhandenen Arbeitsplätzen
• Beschreibung von neuen Arbeitsplätzen • Berücksichtigung der demographischen Entwicklung des
vorhandenen Personals
• Darauf beruhende Neugestaltung von zukünftigen Arbeitsplätzen wegen der Neuverteilung von Aufgaben
• Beschreibung von Arbeitsplätzen für den Aufstieg „Sonstige/r Angestellte/r“
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Praktische Umsetzung
Bewertung der Arbeitsplätze
• nach den tarifvertraglichen Vorgaben des BAT
• unter Anwendung des für die VKV und NVL festgelegten Bewertungsrahmen
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Praktische Umsetzung
Bewertung der Arbeitsplätze
• Verwendung hauseigener Vordrucke
• Tätigkeitsdarstellung- und Bewertung -Beschäftigte-
Vordruck Bewertung Muster 1 Muster 2
• Tätigkeitsbeschreibung (zur Aushändigung an die Beschäftigten)
Vordruck Tätigkeitsbeschreibung TB zu Muster 1
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Praktische Umsetzung
Bewertung der Arbeitsplätze
• Durchführung der Arbeitsplatzbeschreibung und -bewertung jeweils nach dem Vier-Augen-Prinzip.• Bestätigung der Richtigkeit der Beschreibung durch die
Teamleitungen/Projektleitungen und Fachdezernatsleitungen .• Bewertung, Prüfung und Genehmigung durch Dezernat 1
(Koordinierende Produktverantwortliche bzw. Dezernatsleiter und Behördenleiter)
• Bestätigung der Kenntnisnahme durch die Beschäftigten.
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Praktische Umsetzung
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Praktische Umsetzung
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Praktische Umsetzung
Abgleich von bisheriger Eingruppierung und neuer Bewertung• Neue Bewertung stimmt mit bisheriger überein
• Bezahlung stimmt mit Bewertung überein • auf Grund von Bewährungs- / Fallgruppen- / Zeit- und
Tätigkeitsaufstiegen ist die Bezahlung höher• Neue Bewertung ist höher als bisherige
• Bezahlung ist niedriger als bisherige • auf Grund von Bewährungs- / Fallgruppen- / Zeit- und
Tätigkeitsaufstiegen entspricht die Bezahlung bereits der Bewertung
• Neue Bewertung ist niedriger als bisherige• Bezahlung ist höher
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Praktische Umsetzung
• Lösung von Problemfällen, die sich bei der Bewertung aufgezeigt haben durch:• Umsetzungen Beschäftigtenliste
• Neuzuschnitt von einzelnen Arbeitsplätzen
• organisatorische Zuordnung aller Arbeitsplätze und Dienstposten durch Vergabe von Weiserzeichen (Wz)
Weiserzeichenvergabe
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Praktische Umsetzung
• Durchführung von Höhergruppierungen / neuen Eingruppierungen• Höhergruppierung mit finanzieller Auswirkung• Höhergruppierung ohne finanzieller Auswirkung
• Eine Höhergruppierung ohne finanzieller Auswirkung sichert den betroffenen Beschäftigten die durch Bewährungs- / Fallgruppen- / Zeit- oder Tätigkeitsaufstiege erreichte Vergütungsgruppe, die dann bei einer neuen Entgeltordnung als Ausgangsbasis verwendet werden kann.
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Praktische Umsetzung
• Hausinterne Ausschreibung der zusätzlich bewerteten Arbeitsplätze• Interessenbekundung
• Ausschreibung
• Durchführung von Folgemaßnahmen• Besetzung der durch die Ausschreibungen freigewordenen
Arbeitsplätze
• Sofern zur Aufgabenerledigung erforderlich, höhengleiche Umsetzungen ggf. im Rahmen von Interessenbekundungen
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Ergebnis der Bewertung
• Einheitliche Strukturen z.B. innerhalb der Teams und Projektgruppen
• Innerhalb der Teams / Projektgruppen Arbeitsplätze von unterschiedlicher Wertigkeit
• Beispiel: Dezernat 5 Team Gebäude• Beispiel: Dezernat 3.2 _Projektgruppen
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Ergebnis der Bewertung
• Sofern möglich in jedem Team / jeder Projektgruppe Arbeitsplätze für Berufsanfänger (Vermessungstechniker/-innen; Dipl.-Ing. Vermessung oder Bachelorabschluss) (E 5 / E 6 bzw. E 10)
• Arbeitsplätze mit herausgehobenen Tätigkeiten im Technikerbereich (E 8) – Schwierige Aufgaben und/ oder Koordinierungsaufgaben-
• Arbeitsplätze mit herausgehobenen Tätigkeiten im Ingenieurbereich (E 11 / E 12 / E 13) –besondere Leistungen, besondere Schwierigkeit, langjährige praktische Erfahrungen; Koordinierungsaufgaben, Teamleitungen, Projektleitungen, Dezernatsleitungen-
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Aktualisierung der Arbeitsplatzbeschreibungen
• Vor dauerhafter Übertragung von neuen / anderen / oder zusätzlichen Tätigkeiten an Beschäftigte ist das Dezernat 1 zu informieren• Bewertung überprüfen• ggf. Neubewertung• ggf. Ausschreibung / Interessenbekundung
erforderlich
• Neueinrichtung von Arbeitsplätzen nur in Absprache mit dem Dezernat 1
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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