altbausanierung-fördermöglichkeiten der kfw
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Esslingen, 16.07.2013 Esslinger Energie-Gespräche Walter Schiller Handlungsbevollmächtigter Vertrieb. Altbausanierung-Fördermöglichkeiten der KFW. Überblick & Antragsweg Förderprogramme. Förderprogramme sind kombinierbar. Gebäudebestand. Neubau. Energieeffizient Bauen (153). - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Bank aus Verantwortung
Altbausanierung-Fördermöglichkeiten der KFW
Esslingen, 16.07.2013
Esslinger Energie-Gespräche
Walter Schiller
Handlungsbevollmächtigter Vertrieb
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KfW-Wohneigentumsprogramm(124, 134)
GebäudebestandNeubau
Energieeffizient Bauen(153)
Energieeffizient Sanieren(151, 152, 167, 430, 431)
Altersgerecht Umbauen(159)
Energieeffizienz
Barrierereduzierung
Wohneigentums-bildung
Förderprogramme sind kombinierbar
Überblick & AntragswegFörderprogramme
KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270, 274) Stromerzeugung
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Allgemeine Informationen Förderfähige Immobilien
Alten- und Pflegeheime
Wohnheime
Eigentumswohnungen
Ein-, Zwei-, undMehrfamilienhäuser
Achtung: Bei gemischt genutzten Gebäuden ist nur der „Wohnteil“ förderfähig.
Nicht förderfähig: Ferienhäuser/-wohnungen und Wochenendhäuser
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Eine Wohneinheit
- ist in sich abgeschlossen mit oder ohne separaten Eingang,
- hat wenigstens einen Raum zum Wohnen und Schlafen,
- hat ein eigenes Bad,
- hat eine Kochgelegenheit,
- ist größenunabhängig.
Bei Wohnheimen reicht ein abschließbarer Raum zum Wohnen
und Schlafen aus, wenn Bäder und Küche im Haus vorhanden sind.
Allgemeine Informationen Definition Wohneinheit
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Allgemeine InformationenEnergieeffizient Bauen und Sanieren: KfW-Effizienzhaus
Das KfW-Effizienzhaus steht für einen niedrigen Energiebedarf und orientiert sich an den Vorgaben der Energieeinsparverordnung.
Transmissionswärmeverlust HT´(Energieverlust des Gebäudesüber die Bauteile / Gebäudehülle)
Primärenergiebedarf QP
(benötigte Energie unter Berücksichtigung sämtlicher Verluste für Bereitstellung des Energieträgers)
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Allgemeine InformationenVon der KfW anerkannte Sachverständige
Energieberater mit Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 EnEV
Sachverständige aus der Expertenliste www.energie-effizienz-experten.de
Der Sachverständige muss vom Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig sein.
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Allgemeine Informationenwww.energie-effizienz-experten.de
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Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen
Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäude oder Eigentumswohnungen
Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ die Zuschussvariante beantragen.
Energieeffizient SanierenAntragsteller
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Bemessungsgrundlage für Kredit bzw. Zuschuss: Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung
Sonderfälle:
Bei Ersterwerb von sanierten Wohngebäuden ist die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag maßgeblich.
Bei Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen ist die Anzahl der durch die Nutzungsänderung neu geschaffenen Wohneinheiten maßgeblich.
Energetische Maßnahmen zur Wohnflächenerweiterung (z. B. Aufstockung oder Anbau) können bei einer Erweiterung bis max. 50 m² mitfinanziert werden.
Energieeffizient SanierenBemessungsgrundlage
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Energieeffizient SanierenFür Wohngebäude mit Bauantrag/Bauanzeige vor 1995
* Zuschuss nur für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Sanierung mit Einzelmaßnahmen
Zuschuss* bis zu 25 % der Kosten
zinsgünstiger Kreditmit Tilgungszuschuss
Zuschuss* 10 % der Kosten
zinsgünstiger Kredit
oder oder
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Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen
Fördervoraussetzungen: • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß KfW-Merkblatt• Bestätigung durch einen Sachverständigen
Wärmedämmung von Wänden
Wärmedämmung von Dachflächen
Wärmedämmung von Geschossdecken
Erneuerung von Fenstern und Außentüren
Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
Erneuerung der Heizungsanlage
Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen
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- Brennwerttechnologie
- Kraft-Wärme-Kopplung
- Nah- /Fernwärme
Förderfähig ist der Einbau von Heizungstechnik auf Basis von:
Energieeffizient SanierenEinzelmaßnahme Erneuerung der Heizungsanlage
- Biomasseanlagen
- Holzvergaser-Zentralheizungen
- Wärmepumpen
Förderung folgender Anlagen nur als Ergänzung:
- Solarthermische Anlagen
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Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit Seit 01.03.2013
Für Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien gemäß Förderbedingungen des BAFA für Investitionszuschüsse aus dem Marktanreizprogramm
Wärmepumpen mit Nennwärmeleistung bis 100 kW
Biomasseanlagen mit Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW
Thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m² Kollektorfläche
Voraussetzung: Die alte Heizungsanlage wurde vor dem 1.1.2009 installiert.
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Höchstbetrag: 50.000 EUR je Wohneinheit
Laufzeit: bis zu 10 Jahre
Zinsbindung: 10 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 2 Jahre
Sicherheiten: banküblich
Bereitstellungsprovision: 4 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat
Sondertilgung: gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Kombination: mit weiteren Fördermitteln möglich
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit Konditionen
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Energieeffizient Sanieren Förderung von Heizungsanlagen
* BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm2 KfW- und BAFA-Förderung können kombiniert werden. Summe der Förderung darf Gesamtkosten nicht übersteigen.3 Bei kombinierter Anlage kann alternativ der Anteil fossiler Energieträger über die KfW (152 oder 430) und der Anteil erneuerbarer Energien über die KfW (167) und das BAFA gefördert werden.
Vorhaben Förderung KfW Förderung BAFA1
Heizungsanlage auf Basis fossiler Energieträger (z. B. Brennwertkessel Gas/Öl)
KfW-Effizienzhaus 151 oder 430 Nein
Einzelmaßnahme 152 oder 430 Nein
Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe)
KfW-Effizienzhaus 151 oder 430 Ja2
Einzelmaßnahme 167 Ja2
Kombinierte Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger(z. B. Brennwertkessel Gas/Öl mit solarthermischer Anlage)
KfW-Effizienzhaus 151 oder 430 Ja2
Einzelmaßnahme 152 oder 430 Nein3
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Energieeffizient SanierenSanierung zum KfW-Effizienzhaus
(Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV 2009)
KfW-Effizienzhaus 115
Förderstufen nachEnEV 2009
Transmissions-wärmeverlust (HT´)
130 %115 %
Jahresprimär-energiebedarf (Qp)
KfW-Effizienzhaus 100 115 %100 %
100 % KfW-Effizienzhaus 85 85 %
85 % KfW-Effizienzhaus 70 70 %
70 % KfW-Effizienzhaus 55 55 %
KfW-Effizienzhaus Denkmal 160 % -
Tilgungs-zuschuss
2,5 %
2,5 %
5,0 %
7,5 %
12,5 %
17,5 %
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Energieeffizient Sanieren Konditionen Kredit
Höchstbetrag: 50.000 Euro je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
75.000 Euro je Wohneinheit für KfW-Effizienzhaus
Laufzeit: bis zu 30 Jahre
Zinsbindung: 10 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis max. 5
Sicherheiten: banküblich
Bereitstellungsprovision: 12 Monate frei, danach 0,25 % p. M.
Sondertilgung: kostenfrei ab 1.000 Euro
Kombination: mit anderen Fördermitteln möglich
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Energieeffizient SanierenBeispiel Kredit mit Tilgungszuschuss: 75.000 Euro zu 1,0 % Zins p.a. effektiv*
Effizienzhaus
Standard
Tilgungs-
zuschuss (TZ)
Effektivzins
pro Jahr*
Gesamtrückzahlung
(Kredit + Zins - TZ)*
KfW-EH 115 1.875 Euro (2,5 %) 0,53 % 77.156,71
KfW-EH 100 3.750 Euro (5,0 %) 0,03 % 75.111,60
KfW-EH 85 5.625 Euro (7,5 %) - 0,50 % !! 73.071,27
KfW-EH 70 9.375 Euro (12,5 %) - 1,68 % !! 69.004,99
KfW-EH 55 13.125 Euro (17,5 %) - 2,83% !! 65.104,70
* 10 Jahre Laufzeit, 1 tilgungsfreies Anlaufjahr, 10 Jahre Zinsbindung, monatliche Rückzahlung
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Energieeffizient SanierenInvestitionszuschuss
KfW-Effizienzhaus 115
Förderstufen nachEnEV 2009
KfW-Effizienzhaus 100
KfW-Effizienzhaus 85
KfW-Effizienzhaus 70
KfW-Effizienzhaus 55
KfW-Effizienzhaus Denkmal
Investitions-zuschuss
10 %
10 %
12,5 %
15 %
20 %
25 % 18.750 Euro
Höchstbetragje Wohneinheit
15.000 Euro
11.250 Euro
9.375 Euro
7.500 Euro
7.500 Euro
Einzelmaßnahmen 10 % 5.000 Euro
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Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung
50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben
Antragstellung nach Abschluss der energetischen Fachplanung undBaubegleitung
Verbindlich bei:- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal- Sanierung von Baudenkmalen zum KfW-Effizienzhaus
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KfW-Programm Erneuerbare EnergienZwei Programmteile
Stromerzeugung sowieStrom- und Wärmeerzeugung
in KWK-Anlagen
Nutzung erneuerbarer Energien
im Wärmemarkt
ProgrammteilStandard
ProgrammteilPremium
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KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard
Förderfähig sind alle Anlagen gem. Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) (z. B. Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft)
Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, die den Strom einspeisen
Für in- und ausländische Unternehmen, Freiberufler und Landwirte
Für Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, katitative Organisationen beteiligt sind
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KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard Konditionen
Höchstbetrag: 25 Mio. EUR
Laufzeit: bis zu 5, 10 oder 20 Jahre
Zinsbindung: 5, 10 oder 20 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis max. 3
Sicherheiten: banküblich
Bereitstellungsprovision: 1 Monat frei, danach 0,25 % pro Monat
Sondertilgung: gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Kombination: mit anderen Fördermitteln möglich, nicht mit
anderen KfW-Programmen
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Überblick & AntragswegDas “Hausbankprinzip”
stellt den Antrag bei der Hausbank vor Investitionsbeginn
HausbankKunde
bei positivem Entscheid leitet die Hausbank den Antrag weiter
schließt den Kreditvertrag und
zahlt den Kredit aus
refinanziert den Kredit mit günstigen
Refinanzierungszinsen
Direkte Antragstellung nur bei Zuschuss möglich!
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Ergänzende Informationen Kontaktdaten
Infocenter der KfW
• Montag bis Freitag von 8.00 – 17.30 Uhr• 0800 539 9001 (Gründer und Mittelstand) • 0800 539 9002 (Bauen, Sanieren und Kommunen)• [email protected]
www.kfw.de• Produktfinder• Tilgungsrechner
www.kfw-beraterforum.de• exklusive Informationen für Geschäftspartner