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Allianz Körperkasko Detailpräsentation Mai 2012

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Allianz KörperkaskoDetailpräsentation

Mai 2012

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Agenda

1 Allianz Körperkasko - Das neue Einkommensvorsorgekonzept der Allianz

2 Allianz Körperkasko: Positionierung, Konzept und Leistungsmerkmale

3 Weitere Besonderheiten der Allianz Körperkasko

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Allianz Körperkasko – Das neue Einkommensvorsorgekonzept der Allianz

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Eine angemessene BU-Absicherung können oder wollen sich viele nicht leisten.

- Vor allem in Berufsgruppen mit körperlicher Tätigkeit ist das BU-Risiko hoch, aber das Einkommen oft gering.

- Ca. die Hälfte der Beschäftigten sind überwiegend körperlich tätig. (BU-Einstufung den Berufsgruppen C+D)

Für diese Personen fehlte bislang eine attraktive Alternative bei dauerhafter Einschränkungvon körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten sowie schwerer Erkrankung.

Davon ca. 50% in Risiko-Berufsgruppen C+D

4,2 Mio. Beschäftigte

Viele werden durch das Produkt Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht erreicht

Berufe mit höherem Risiko: Höchster Absicherungsbedarf, aber geringster Zuspruch

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Auch wenn BU nicht passt: trotzdem von Kopf bis Fuß optimale Sicherheit

Gesucht wird ein Produkt, das

speziell auf körperlich arbeitende Menschen zugeschnitten ist.

ein attraktives Preis-/ Leistungs-Verhältnis bietet.

die essenziellen körperlichen und geistigen Fähigkeiten versichert.

je nach Schadenfall eine Rente zahlt, eine Einmalzahlung leistet oder sogar beides kombiniert.

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Allianz Körperkasko: Positionierung, Konzept und Leistungsmerkmale

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Allianz Körperkasko

Die neue Allianz Körperkasko ist die leistungsstarke und besonders preisgünstige Kombination aus:

einer Versicherung, die bei Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit oder bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente leistet.

1 2

Mit diesem herausragenden Leistungsbild erschließen wir bisher ungenutzte Kundenpotenziale!

einer Versicherung, die bei schweren Krankheiten (Dread Disease) eine einmalige Kapitalleistung zahlt.

Weitere Infos

2

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Allianz Körperkasko

Die Allianz Körperkasko positioniert sich als eigenständiges Produkt innerhalb der Allianz-Produktpalette.

Existenzabsicherung

Die Allianz Körperkasko komplettiert das Produktportfolio neben der Berufsunfähigkeitsvorsorge und ermöglicht so eine umfassende und bedarfsgerechte Vorsorge für jedermann.

Berufsunfähigkeitsvorsorge1 Körperkasko2

NEU

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Leistungsdefinitionen – Was ist wo versichert?

KörperkaskoLeistungsvoraussetzung:

Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeiten über

zumindest 12 Monate oder

schwere Krankheit

Leistungen:

Rente und Prämienbefreiung bei Verlust einer Fähigkeit

Kapital bei schwerer Krankheit

Existenzabsicherung

BerufsunfähigkeitLeistungsvoraussetzung:

mindestens 50 % berufsunfähig (im zuletzt ausgeübten Beruf) über

zumindest 6 Monate

Leistungen:

Prämienbefreiung

Rente

Merkmale

Beruf und sozialer Status ist abgesichert

keine Kapitalzahlung bei schweren Erkrankungen

Merkmale

körperliche und geistige Fähigkeiten sind abgesichert

körperliche Fähigkeiten im Fokus wegen Zielgruppe „körperlich Tätige“

NEU

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Gut zu merken: die vier K´s als Leistungsauslöser

Leistung erfolgt, wenn ein Leistungsauslöser über zumindest 12 Monate vorliegt:

Körperliche oder geistige Fähigkeiten

Körper Kopf Kümmern

Leistungsauslöser: Gehen Armgebrauch Händegebrauch Knien/Bücken Autofahren

Leistungsauslöser: Sehen Sprechen Hören Gleichgewicht Intellekt/Gedächtnis

Leistungsauslöser: Pflegebedürftigkeit Sachwalterschaft

Beispiel: Bandscheibenvorfall mit dauerhaften schweren motorischen Ausfällen

Beispiel: Erblindung

Beispiel: Alzheimer

Schwere Krankheiten (Dread Disease)

Krankheiten

Leistungsauslöser: Krebs Herzinfarkt Schlaganfall MS Koma Querschnittslähmung

Beispiel: Brustkrebs

Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit ( FOLGE ist versichert)

Eintritt einer dieser Erkrankungen (URSACHE ist versichert)

Monatliche Rente mit PrämienbefreiungEinmalleistung in Höhe einer Jahresrente

Für Details: Auf Hand klicken!

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Leistung, auf die man sich verlassen kann

Entscheidend für die Rentenleistung aus der Allianz Körperkasko ist nicht die Erkrankung oder der Unfall an sich, sondern die Folge aus der Erkrankung oder dem Unfall.

Dabei ist es unerheblich, ob der zuletzt ausgeübte Beruf tatsächlich aufgegeben wird oder nicht.

Ebenso ist es bei schweren Krankheiten unerheblich, ob die Krankheit die Berufsfähigkeit einschränkt.

Entscheidend für die Beurteilung ist immer ein fachärztliches Gutachten.

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Kurzdefinitionen für körperliche und geistige Fähigkeiten

Kopf1

Kümmern1

Körper1

GleichgewichtssinnDer Gleichgewichtssinn der versicherten Person ist so stark

gestört, dass ein Besteigen von Leitern bzw. von Gerüsten

nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr möglich ist.

IntellektDie geistige Leistungsfähigkeit (Gedächtnis, Konzentration,

Aufmerksamkeit, Auffassung, Handlungsplanung) der versicherten

Person ist so schwer gestört, dass sie alltagsrelevante Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann.

SehenDie Sehfähigkeit der VP ist so stark eingeschränkt, dass nur noch ein

Restsehvermögen von höchstens 3/60 bzw. 0,05 oder ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad besteht.

Pflegebedürftigkeit

Sachwalterschaftvon mindestens 12 Monaten

HörenBei der VP besteht eine Schallempfindungsschwerhörigkeit auf beiden

Ohren im Frequenzbereich des gesprochenen Wortes, die einem Hörverlust von mind. 60dB entspricht.

SprechenDie Sprechfähigkeit oder die sprachliche Ausdrucksfähigkeit

der versicherten Person ist nach abgeschlossenem Spracherwerb so weit eingeschränkt, dass die versicherte Person von ihrem sozialen

Umfeld nicht mehr verstanden wird, weil sie keine verständlichen Worte mehr formen kann.

AutofahrenDie VP ist aus gesundheitlichen Gründen zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande. Als Nachweis ist ein verkehrsmedizinisches Gutachten notwendig.

ArmgebrauchDie VP ist nicht mehr in der Lage, mit dem linken oder rechten Arm in Schulter- bzw. Brusthöhe zu arbeiten.

HandgebrauchDie VP ist mit keiner Hand in der Lage, einen Schraubverschluss zu öffnen oder einen Schraubendreher oder eine Schere bestimmungsgemäß zu benutzen.

Knien oder BückenDie VP ist nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden zu berühren, und sich danach wieder aufzurichten.

Gebrauch der Beine Die VP ist nicht mehr in der Lage, eine Strecke von 400 Metern selbstständig und ohne Unterbrechung zurückzulegen oder 12 Treppenstufen selbstständig und ohne Unterbrechung hinauf- und hinabzusteigen.

1 Im Sinne der Bedingungen

Die Rente bei Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit wird gezahlt, wenn der Verlust der beschriebenen Fähigkeiten und Aktivitäten voraussichtlich mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, bzw. mindestens 6 Monate lang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Beides muss fachärztlich nachgewiesen werden.

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Der Eintritt einer schweren Krankheit ist ein erheblicher Einschnitt im Leben. Meist folgt ihr der zumindest zeitweilige oder partielle Verlust des Einkommens. Hier sorgt die Allianz Körperkasko für schnelle Hilfe:

Die Einmalleistung in Höhe einer Jahresrente wird erbracht, wenn die versicherte Person eine der unten stehenden, durch ärztliches Gutachten belegten Krankheiten erleidet und sie 28 Tage lang überlebt.

Treten bei der versicherten Person nacheinander verschiedene versicherte schwere Krankheiten auf, besteht die Leistungspflicht für jede dieser Krankheiten2.

Komponente Einmalleistung

KrebsHier klicken

HerzinfarktHier klicken

SchlaganfallHier klicken

Multiple Sklerose (MS) Hier klicken

KomaHier klicken

QuerschnittslähmungHier klicken

Krankheiten1

1 Über die Links gelangen Sie zu den AVB-Definitionen im Backup

2 Ausnahmen: Wartezeit von 3 Monaten, Herzinfarkt u. Schlaganfall,Details siehe §1.2. AVB

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Leistungsbeispiel 1

Köchin, 29 Jahre

Ereignis

Erkrankt an Multipler Sklerose Starke Muskelschmerzen Kraftlosigkeit

Folge

Sie kann aufgrund der Betroffenheit des Muskel- und Nervenapparates an den Gliedmaßen u. a. keine Schraub-verschlüsse mehr öffnen.

Prämienbefreiung und Rente

Ja, weil die Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit vorliegt (Gebrauch beider Hände).

Einmalzahlung

Ja, wegen schwerer Krankheit (MS).

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Leistungsbeispiel 2

Anlagenmechaniker, 45 Jahre

Ereignis

Quetschung beider Hände durch eine Stahlpresse

Folge

Autofahren mit den geschädigten Händen ist unmöglich geworden, er muss seinen Führerschein zurückgeben

Er muss seinen Beruf aufgeben und arbeitet stattdessen im elterlichen Betrieb in der Auftragsplanung

Prämienbefreiung und Rente

Ja, wegen der Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Autofahren).

Einmalzahlung

Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt.

Weitere Beispiele

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Erweiterte Versicherungsmöglichkeiten Berufe, die in der BU nicht versichert werden können, kann

eine Deckung im Rahmen der Körperkasko geboten werden (z.B. Berufssportler, Künstler)

Oft ist in der Körperkasko eine Annahme ohne Ausschlussklausel (z.B. bei Allergien) oder Zuschläge möglich.

2

Tarifierung:so einfach und so leistungsstark wie möglich

Nur zwei Tarifgruppierungen Risikogruppe 1 (keine/leichte körperliche Tätigkeit):

im Wesentlichen analog der neuen Berufsgruppen A+, A, B und C bei BU

Risikogruppe 2 (schwere körperliche Tätigkeit): im Wesentlichen analog der Berufsgruppe D und E bei BU

1

Erhöhungsrechte Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute

Gesundheitsprüfung bei Heirat Geburt eins Kindes Gehaltssprüngen Beendigung der Berufsausbildung u.s.w.

3

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Technische Details zur Allianz Körperkasko

2 / 4 / 12 - 1% / 2% / 3%Unterjährigkeitszuschlag

G1LLNTarifkürzel

Geschlechtsunabhängige UNISEX-Prämien

Prämien Frauen/Männer

- vorweg: 20% der versicherten Leistung prämienfrei

- laufende Rente steigt jährlich (aktuell 1,25%)

Gewinnbeteiligung

alle verfügbarTarifbereiche

48.000 € jährliche RenteHöchstrente

600 € jährliche RenteMindestrente

65 JahreHöchstendalter (für Versicherungsdauer und Leistungsdauer)

55 Jahre

15 Jahre

Höchsteintrittsalter

Mindesteintrittsalter

- Alter 55

- Leistungsfall Rente

Jährliche Prämienerhöhung um 2, 3 oder 4%

Anpassungsende

Art der Anpassung

Zuwachsklausel Grundfähigkeitsversicherung

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Annahmerichtlinien

Risikoprüfung abhängig von versicherter Jahresrente

bis 12.000,-

Neu gestaltete Risiko-prüfungsfragen

12.001,- bis 25.000,-

Neu gestaltete Risiko-prüfungsfragen

Fragen zu Beruf und Einkommen (neu gestaltet)

Ab Eintrittsalter 41 Hausarztbericht (zentral angefordert) oder Attest (falls kein Hausarzt vorhanden)

über 25.000,-

Neu gestaltete Risiko-prüfungsfragen

Fragen zu Beruf und Einkommen (neu gestaltet)

Ärztliche Untersuchung (Details siehe Tarifbuch)

analog zur BU!

Antragsfragen

Fragebogen

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Welche Rentenhöhe kann versichert werden (analog BU)?

Für Jahreseinkommen über netto EUR 30.000,-, kann Anspruch aus Sozialversicherung mit EUR 12.000,- netto p.a. angesetzt werden. (bis Einkommen von 30.000,- sollte Rente bis EUR 12.000,- ausreichen)

BU-Rente aus Sozialversicherung netto

Summe aller privaten BU und GF - Ansprüche

max. 80 % des Aktiveinkommens netto

Bis zu einer Jahresrente von EUR 12.000,- erfolgt keine Einkommensprüfung. Bestehende Verträge (BU-, Grundfähigkeit) - auch bei Mitbewerbern - werden angerechnet.

Darüber hinaus gilt die Regelung, dass alle Ansprüche aus BU- und Grundfähigkeitsrenten 80% des Nettoeinkommens aus Berufstätigkeit nicht übersteigen dürfen.

Maximale Rente: EUR 48.000,-

Beispielrechnung

Einkommen (netto)

30.000,- p.a.

Max. Absicherung 80%

24.000,- p.a.

Abzüglich Leistung aus SV (netto)-

12.000,- p.a.

Keine bestehenden Absicherungen

Versicherbare Rente

12.000,- p.a.

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Wer ist in der Allianz Körperkasko versicherbar?

Alle im Maklerportal zur Auswahl stehenden Berufe können grundsätzlich versichert werden mit folgenden Ausnahmen:

Pensionist

Polizeibeamter – SondereinheitPolizist (Sprengstoff-, Flug- oder Sondereinheiten)

Soldat (Fallschirmspringer)Soldat (Feuerwerker)Soldat (Kampfschwimmer)Soldat (Minen-/Sprengstoffentschärfung)Soldat (Sonstige)

Stuntman

Journalist (mit Kriegsberichterstattung)Fotojournalist (mit Kriegsberichterstattung)Pressefotograf (mit Kriegsberichterstattung)Kameraleute (mit Kriegsberichterstattung)

Gesundheitszustand

Eintrittsalter zwischen 15 und 55

Rentenhöhe entspricht bedarfsgerechter Absicherung

Aber Vorsicht: Folgende Voraussetzungen sind zu beachten

Auch Berufe, die in der BU nicht (oder nur im Rahmen einer EU) angenommen werden, können versichert werden. z.B.:

Künstler

Musiker

Profisportler

Sporttrainer

Schauspieler

Kellner u. Gastwirte in Nachtlokalen

Piloten

Bergführer

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Prämienbeispiele (1/2)Leistungsdauer immer bis 65

Eintrittsalter 35Rente 1.000,- monatlich

Vers.dauer bis 55

Vers.dauer bis 65

Risikogruppe 1(Künstler, Koch…) 36 47

Risikogruppe 2(Profisporter, Dachdecker,…)

48 61

Eintrittsalter 20Rente 1.000,- monatlich

Vers.dauer bis 55

Vers.dauer bis 65

Risikogruppe 1(Künstler, Koch…) 28 35

Risikogruppe 2(Profisporter, Dachdecker,…) 37 48

Der Tarif enthält keine Stückkosten, dh doppelte Rente bedeutet doppelte Prämie

Gleiche Prämie für Mann und Frau da UNISEX

Kürzere Dauern (v.a. Versicherungsdauer) machen das Produkt noch billiger

Monatsprämien in EUR

Eintrittsalter 50Rente 1.000,- monatlich

Vers.dauer bis 55

Vers.dauer bis 65

Risikogruppe 1(Künstler, Koch…) 63 74

Risikogruppe 2(Profisporter, Dachdecker,…) 83 95

ca. -20% bei abgek. VD

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28 €

36 €

63 €

35 €

47 €

74 €

0

10

20

30

40

50

60

70

80

20 35 50

-20%

-23%

Prämienbeispiele (2/2)Auswirkungen von Eintrittsalter u. Versicherungsdauer

Koch (Risikogruppe 1)Rente 1.000,- Euro monatlichLeistungsdauer bis 65

Versicherungsdauer bis 55

Versicherungsdauer bis 65

-15%

Eintrittsalter

Monatsprämie

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0

20

40

60

80

100

120

140

Prämienvergleich Körperkasko Berufskasko (BU)

AlterKörperkasko

Risikogruppe 1BerufskaskoGruppe "A"

BerufskaskoGruppe "C"

Körperkasko Risikogruppe 2

BerufskaskoGruppe "D"

25 30 33 75 40 102

30 32 38 86 43 117

35 36 44 100 48 136

Ablebensschutz

Prämienvorteil insbesondere bei Risikoberufen

Beispiel:1.000 Euro Monatsrente, Versicherungsdauer bis Alter 55, Leistungsdauer bis Alter 65, mtl. Prämie

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Steuerliche Behandlung

Prämien können im Rahmen der Sonderausgabenbestimmungen abgesetzt werden.

Rentenzahlungen werden einkommensteuerpflichtig, wenn sie in Summe das reservierte Kapital bei Rentenbeginn übersteigen.

Kapitalzahlungen aus der Komponente „schwere Krankheiten“ (Dread Disease) sind steuerfrei.

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Weitere Besonderheiten der Allianz Körperkasko

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Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (1/5)

Beruf BUKörper-kasko

Profisportlernicht

versicher-bar

Gruppe 2

Sporttrainer ohne Sportlehrerdiplom

nicht versicher-

barGruppe 1

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Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (2/5)

Leistungsbeispiel Profisportler: Marco L (33), Profihandballer,

prallt auf dem Spielfeld mit einem Gegenspieler zusammen.

Die Folge: Er erleidet eine komplizierte Schulter-verletzung. Auch nach OP und langwieriger Reha kann er 12 Monate später noch nicht auf Schulter- und Brusthöhe werfen.

Die Körperkasko zahlt Marco L. eine Rente (Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit), unabhängig von einer sonstigen Berufsausübung.

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Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (3/5)

Beruf BUKörper-kasko

Künstlernicht

versicher-bar

Gruppe 1

Musikernicht

versicher-bar

Gruppe 1

Schauspielernicht

versicher-bar

Gruppe 1

… auch für künstlerisch tätige Kunden stellt die Körperkasko eine lohnenswerte und kostengünstige Möglichkeit zur Deckung des Invaliditätsrisikos dar.

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Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (4/5)

Leistungsbeispiel Künstler (Schauspieler)

Der Schauspieler und Synchronsprecher Günter W. erleidet einen Schlaganfall. Sein Sprachzentrum ist gestört, er wird von seiner Umwelt nicht mehr richtig verstanden.

Die Körperkasko leistet sowohl eine Einmalzahlung (Schlaganfall) als auch eine monatliche Rente (Verlust des Sprachgebrauchs).

Leistungsbeispiel Künstler (Bildhauerin)

Die Bildhauerin Oksana J. kann wegen schwerer Arthrose in der Schulter ihren rechten Arm nicht mehr über Brusthöhe bewegen.

Die Körperkasko zahlt Oksana J. eine monatliche Rente (Verlust des Armgebrauchs als Folge der Arthrose).

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Beruf BU Körper-kasko

Hausfrau/-mann Gruppe C Gruppe 1

Auch Hausfrauen/-männer können sich nun günstig absichern.

Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (5/5)

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Wenn die BU keine Option ist: Die Allianz Körperkasko als beste aller Alternativen

KörperSchutzPoliceZiel: Einkommen absichern

KörperSchutzPoliceFehlende finanzielle Mittel

Keine Akzeptanz des BU-Preises

diverse Vorerkrankungen

Ergebnis: Allianz Körperkasko

Beratungsgespräch BU

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Allianz Körperkasko

Von Kopf bis Fuß die günstigere Einkommenssicherung.

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Backup

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Antragsfragen für die Allianz Körperkasko

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Fragen zu Beruf und Einkommen für Renten über 12.000 Euro p.a.

Kommt auch bei BU - Renten zum Einsatz!

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Leistungsbeispiel 3

Lackierer, 25 Jahre

Ereignis

Asthma infolge von Lösungsmittelallergie

Folge

Kann nicht mehr als Lackierer arbeiten

Prämienbefreiung und Rente

Nein, weil keine Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit auftritt.

Einmalzahlung

Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt.

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Leistungsbeispiel 4

Dachdecker, 55 Jahre

Ereignis

Epilepsie, dadurch ruhende Fahrerlaubnis

Folge

Kein Arbeiten mit Absturzgefahr, kein Führen eines Kfz

Kann nicht mehr als Dachdecker arbeiten

Prämienbefreiung und Rente

Ja, aufgrund der Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Autofahren).

Einmalzahlung

Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt.

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Leistungsbeispiel 5

Zimmermann, 34 Jahre

Ereignis

Bandscheibenvorfallmit OP

Chronische Schmerzen

Folge

Keine Überkopfarbeiten, kein schweres Heben, kein Arbeiten bei wechselnder Witterung

Prämienbefreiung und Rente

Ja, wegen Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Gebrauch eines Arms).

Einmalzahlung

Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt.

Zurück

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Leistungsbeispiel 6

Selbständige Friseurmeisterin mit 10 Angestellten, 48 Jahre

Ereignis

Schlaganfall, bleibende Lähmung in der linken Körperhälfte

Grobmotorik eines Arms gestört

Folge

Nach Umorganisation des Betriebes kümmert sie sich um die kaufmännischen Aufgaben des Betriebs – ohne Einkommenseinbußen.

Prämienbefreiung und Rente

Ja, wegen Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Gebrauch eines Arms).

Einmalzahlung

Ja, weil eine schwere Krankheit (Schlaganfall) vorliegt.

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Unterschiede in den Annahmerichtlinien bei Körperkasko und BU (1/2)

Erkrankung Körperkasko Gruppe 1 Berufskasko Berufsgruppe D

Gastritis Prämie/Votum Prämie/Votum

5 Mal in 5 Jahren; keine weiteren Beschwerden, Beschwerden immer kürzer als 4 Wochen

41 € (ohne Zuschlag) 216 € (50 % Zuschlag)

Saisonaler Heuschnupfen Votum Votum

Mit Hypersensibilisierung;keine weiteren Beschwerden, Medikation: Nasenspray

Ohne Klausel Klausel für allergische Atemwegserkrankungen

Bäckerin Eintrittsalter: 30 Endalter: 65 1.000 Euro mtl. Rente

Die Allianz Körperkasko legt andere Annahmerichtlinien zugrunde als die Allianz BU-Tarife. Daher fällt das Votum für den Antragsteller vielfach positiver aus.

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Erkrankung Körperkasko Gruppe 2 BU Berufsgruppe D

Hexenschuss Beitrag/Votum Beitrag/Votum

2 Mal in 3 Jahren; keine weiteren Beschwerden

Ohne Klausel Klausel Wirbelsäule

Bandscheibenvorfall Votum Votum

Beschwerden noch vorhanden; keine weiteren Krankheits-erscheinungen

Klausel Wirbelsäule Klausel Wirbelsäule

Fliesenleger Eintrittsalter: 30 Endalter: 65 1.000 Euro mtl. Rente

Unterschiede in den Annahmerichtlinien bei Körperkasko und BU (2/2)

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Gut zu merken: die vier K´s als Leistungsauslöser(Übersicht)

Leistung erfolgt, wenn ein Leistungsauslöser vorliegt:

Körperliche oder geistige Fähigkeiten

Körper Kopf Kümmern

Leistungsauslöser: Gehen Armgebrauch Händegebrauch Knien/Bücken Autofahren

Leistungsauslöser: Sehen Sprechen Hören Gleichgewicht Intellekt/Gedächtnis

Leistungsauslöser: Pflegebedürftigkeit Gesetzliche

Betreuung

Katalog 1 Katalog 2 Katalog 3

Schwere Krankheiten (Dread Disease)

Krankheiten

Leistungsauslöser: Krebs Herzinfarkt Schlaganfall MS Koma Querschnittslähmung

Katalog 4

Die Leistungsauslöser dieser vier Kataloge sind auf den folgenden Seiten im Detail beschrieben

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43© Copyright Allianz 04/2012Moatliche

Rentenzahlung

Aktivitäten des Körpers und Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts

1. Leistungspflicht bei Beeinträchtigung einer beschriebenen körperlichen Aktivität oder Fähigkeit der Sinne und des Intellekts von (voraussichtlich) ununterbrochenen 12 Monaten

2. Nachweis der Beeinträchtigung durch einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung gemäß der nach aktuellem medizinischen Wissensstand üblichen Befunderhebung

3. Verpflichtung der VP zur Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Sehhilfe, Prothese) und Vornahme zumutbarer Heilbehandlungen (gefahrlos und ohne besondere Schmerzen), die eine wesentliche Besserung ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen erwarten lassen

Leistungsbeschreibung – Katalog 1 und 2 (Allgemeines)

Als Leistung wird eine monatliche Rente in Höhe der vereinbarten Monatsrente bis zum Ende der Leistungsdauerdauer gezahlt und es besteht Prämienbefreiung.

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Körperliche Aktivitäten – Katalog 1

Messbarkeitskriterien

Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende Krankheitsbefunde erklärbar sein.

Gebrauch der Beine

Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, eine Strecke von 400 Metern selbstständig und ohne Unterbrechung zurückzulegen oder eine Treppe von 12 Stufen selbstständig und ohne Unterbrechung hinauf- und hinabzusteigen.

Gebrauch eines Armes

Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, mit dem linken oder dem rechten Arm in Schulter- bzw. Brusthöhe zu arbeiten.

TypischerweiseLeistung bei1

Typischerweisekeine Leistung bei2

fortgeschrittenen Schulter-gelenksarthrosen

ausgeprägten Sehnenerkrankungenund -rissen

Querschnittslähmung Verlust eines Armes Nervenverletzungen durch

Unfälle oder Tumore

Schleimbeutelentzündung Tennisarm Schulterarmsyndrom

Typischerweise Leistung bei1

Typischerweise keine Leistung bei2

Bandscheibenvorfall mit schweren motorischen Ausfällen

Gelenkschäden nach komplizierten Frakturen mit erheblichen Funktionseinschränkungen

Lähmung/Verlust eines Beines

fortgeschrittenen Lungenerkrankungen (z. B. schweres Asthma)

fortgeschrittener Arthrose eines großen Gelenks

Kreuzbandriss oder sonstigen isolierten Bänderrissen

Meniskusriss Gelenkbrüchen mit nur

geringen Funktionseinschränkungen

mittelschweren Arthrosen einzelner Gelenke

Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.

Die vier K‘s

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Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.

Körperliche Aktivitäten – Katalog 1

Messbarkeitskriterien

Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende Krankheitsbefunde erklärbar sein.

Gebrauch beider Hände

Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand in der Lage, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen oder einen Schraubenzieher oder eine Rohrzange oder eine Schere bestimmungsgemäß zu benutzen.

Knien oder Bücken

Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden zu berühren, und sich danach wieder aufzurichten.

Typischerweise Leistung bei1

Typischerweisekeine Leistung bei2

fortgeschrittenen Arthrosen schweren

Gelenkverletzungen im Beckenbereich

Wirbelsäulenfrakturen mit erheblichen Folgen

M. Bechterew Querschnittslähmung Bandscheibenvorfällen mit

bedeutenden neurologischen Ausfällen

schwerem Rheuma

Bandscheibenvorfall ohne motorischen Ausfall

Rückenschmerzen aufgrund degenerativer Veränderungen

M. Scheuermann

Typischerweise Leistung bei1

Typischerweise keine Leistung bei2

fortgeschrittener Handgelenksarthrose

schweren Verbrennungen an beiden Händen

schweren Erfrierungen an beiden Händen

Rheuma mit Gelenkzerstörungen

Amputation beider Hände schwerem M. Parkinson

Sehnenscheidenentzündung Karpaltunnelsyndrom Verlust eines Langfingers

Die vier K‘s

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Körperliche Aktivitäten – Katalog 1

Messbarkeitskriterien

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten muss die Fahruntüchtigkeit bestätigen.

Autofahren

Die versicherte Person ist zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande. Der Führerschein muss nachweislich aus gesund-heitlichen Gründen entzogen oder nicht erteilt worden sein. Alle Fälle, in denen der Führerschein der versicherten Person aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauchs entzogen wird oder die versicherte Person auf der Basis bestimmter psychischer Erkrankungen zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande ist, gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.

Typischerweise Leistung bei1

Typischerweise keine Leistung bei2

schwerer Epilepsie Schizophrenie Schädelhirntumore Schädelhirnverletzungen schwerem M. Parkinson Demenz

Entzug des Führerscheins wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs

Entzug der Führerscheins aufgrund von Vormerkdelikten

Angststörungen, Depression

Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.

Die vier K‘s

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Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts – Katalog 2

Messbarkeitskriterien

Feststellung der Erkrankung mit o. a. Leistungskriterien durch einen Augenarzt.

Sehen

Die Sehfähigkeit der versicherten Person ist so stark eingeschränkt, dass bezogen auf das bessere und vollständig korrigierte Auge nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 3/60 bzw. 0,05 oder eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum, also ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad, besteht.

Typischerweise Leistung bei1

Typischerweisekeine Leistung bei2

Sehverlust durch Diabetes Makuladegeneration Netzhautablösung Netzhauttumor hochgradigem Verlust des

Sehvermögens durch Schlaganfall

schweren Verletzungen der Augen

Grauem Star -> kann durch eine einfache OP behoben werden kann

starker Kurz- oder Weitsichtigkeit

Grünem Star

Messbarkeitskriterien

Die Schädigung muss mittels Aachener-Aphasie-Test bestätigt sein

Sprechen

Die Sprechfähigkeit oder die sprachliche Ausdrucksfähigkeit der versicherten Person ist nach abgeschlossenem Spracherwerb so weit eingeschränkt, dass die versicherte Person von ihrem sozialen Umfeld nicht mehr verstanden wird, weil sie keine verständlichen Worte mehr formen kann. Diese Beeinträchtigung muss in einem der folgenden Bereiche auftreten: Spontansprache, Nachsprechen, Benennen, Sprachverständnis.

Alle Fälle von psychogenem Sprachverlust oder Sprachverlust aufgrund neurotischer Fehlentwicklungen gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.

Typischerweise Leistung bei1

Typischerweisekeine Leistung bei2

Schlaganfall Kehlkopfkrebs (hier auch bei

nicht-metastasierendem) Tumoren im Mund- und

Rachenraum schweren Verletzungen des

Sprechapparates

psychogenem Sprachverlust verwaschener Sprache

Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.

Die vier K‘s

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Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts – Katalog 2

Messbarkeitskriterien

Die Schädigung muss durch eine neurologische Untersuchung bestätigt werden.

Gleichgewicht

Der Gleichgewichtssinn der versicherten Person ist so stark gestört, dass ein Besteigen von Leitern bzw. von Gerüsten nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr möglich ist.

Alle Fälle von Gleichgewichtsstörungen auf der Basis einer psychiatrischen Erkrankung (Diagnose beginnend mit „F" nach ICD-10, wie z.B. Angstattacken, Panikstörungen) sowie aufgrund von Polyneuropathien, die nachweisbar auf langfristigen Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind, gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.

Typischerweise Leistung bei1

Typischerweisekeine Leistung bei2

Innenohrerkrankungen Menière-Schwindel Schädelbasisbruch Nervenerkrankungen

(Polyneuropathien) schwerem

Schädelhirntrauma

psychogenem Schwindel Höhenangst

Hören

Bei der versicherten Person besteht eine Schallempfindungs-schwerhörigkeit auf beiden Ohren im Frequenzbereich des gesprochenen Wortes bei 2 kHz, die mittels Tonaudiogramm (Knochenleitung) einen Hörverlust von mindestens 60 dB nachweist.

Alle Fälle von psychogenem Hörverlust oder Hörverlust aufgrund neurotischer Fehlentwicklungen gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.

Messbarkeitskriterien

Feststellung der Erkrankung mit o. a. Leistungskriterien durch einen HNO-Arzt.

Typischerweise Leistung bei1

Typischerweisekeine Leistung bei2

Knalltrauma mit entsprechendem Verlust der Hörfähigkeit

Trommelfellriss Tumoren der Hörnerven Innen- und

Mittelohrerkrankungen

Tinnitus Hörsturz akuten Mittelohrentzündung Hochtonschwerhörigkeit

Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.

Die vier K‘s

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Typischerweise Leistung bei1 Typischerweise keine Leistung bei2

Schizophrenie organisch bedingten Psychosen Alzheimer Schlaganfall, Hirnblutung schwerem Schädelhirntrauma schweren Verläufen von Hirn-/

Hirnhautentzündung schwerer Depression

Burn-out Depression angeborener Minderbegabung

Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts – Katalog 2

Intellekt

Die geistige Leistungsfähigkeit (Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Auffassung, Handlungsplanung) der versicherten Person ist so schwer gestört, dass sie alltagsrelevante Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann.

Messbarkeitskriterien

Die Ergebnisse eines allgemein anerkannten Tests, der die geistige Leistungsfähigkeit prüft, müssen ergeben, dass die versicherte Person zu den schlechtesten 10 % der Bevölkerung gehört.

Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.

Die vier K‘s

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Beeinträchtigung aufgrund Pflegebedürftigkeit

Eine Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig im Sinne der nachfolgenden Absätze a) oder b) gewesen und deswegen täglich gepflegt worden ist. In diesem Fall entsteht der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente mit Ablauf des 6. Monats nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

a) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines größeren als dem Alter entsprechenden Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für mindestens drei der im Folgenden genannten Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.

Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist die erforderliche Hilfe bei folgenden Verrichtungen maßgebend:

Die versicherte Person benötigt Hilfe beim

Fortbewegen im Zimmer

- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls die Unterstützung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt.

Aufstehen und Zubettgehen

- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mithilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen kann.

An- und Auskleiden

- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden kann.

Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken

- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen und trinken kann.

Waschen, Kämmen oder Rasieren

- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür erforderlichen Körperbewegungen auszuführen.

Verrichten der Notdurft

- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie

-sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann

-ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder weil

-der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann.

- Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor.

b) Unabhängig von der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nach Absatz a) liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf oder dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann.

Leistungsbeschreibung – Katalog 3

Die vier K‘s

Analog Definition

in der BU

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Beeinträchtigung mit Sachwalterschaft

Eine Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn ein Gericht anhand eines psychiatrischen Gutachtens entschieden hat, dass für die versicherte Person mindestens 12Monate lang ununterbrochen ein Sachwalter bestellt werden musste oder voraussichtlich bestellt werden muss.

Leistungsbeschreibung – Katalog 3

Die vier K‘s

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Schwere Krankheiten

Die folgenden Krankheiten sind eine schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen, wenn sie die im Einzelnen genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Eintritt einer der versicherten schweren Krankheiten ist durch einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung gemäß der nach aktuellem medizinischem Wissensstand üblichen Befunderhebungen nachzuweisen.

Leistungsbeschreibung – Katalog 4

Krebs

Bei einer Krebserkrankung muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten zwischen Versicherungsbeginn und Erstdiagnosestellung gelegen haben.

Zudem muss

- ein solider Tumor ab einer Tumorgröße T2 oder

- ein Tumor mit Lymphknoten- oder Fernmetastasen oder

- ein Gehirntumor ab WHO II oder

- Leukämie, Lymphomen in allen Stadien

nachgewiesen werden.

EinmalleistungDie vier K‘s

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Herzinfarkt

Es liegt ein während der Versicherungsdauer akut aufgetretener Infarkt vor, der mit den zum Zeitpunkt des Auftretens geltenden kardiologischen Nachweisverfahren eindeutig belegt worden ist.

Schlaganfall

Es liegt ein Schlaganfall mit einem der folgenden Symptome vor, das über mindestens 3 aufeinander folgende Monate vorgelegen haben muss oder voraussichtlich 3 Monate lang vorliegen wird:

- Halbseitige Lähmungen (Hemiplegie/Hemiparese), Sprachstörungen (Aphasie), Sehstörungen, Schluckstörungen, Epilepsie oder Einschränkung der alltäglichen Fähigkeiten auf unter 60 Punkte nach dem Barthel-Index (Index zur Bewertung von alltäglichen Fähigkeiten).

- Kurz andauernde Schlaganfälle, die folgenlos ausheilen (TIA = transitorische ischämische Attacken), gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.

Krankheiten – Katalog 4

EinmalleistungDie vier K‘s

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Multiple Sklerose

Es liegt eine Multiple Sklerose in folgender Form vor:

Wenn die Erkrankung schubförmig verläuft, müssen

mindestens zwei definierte Schübe und

mindestens eine objektivierbare klinische Läsion (Zerstörung des Nervengewebes) und

ein typischer Kernspinbefund oder positiver Liquorbefund (Funktionsbefund der Rückenmarkflüssigkeit) vorliegen.

Wenn die Erkrankung chronisch fortschreitend verläuft, müssen die Symptome mit bleibenden funktionellen Einschränkungen über mindestens 6 Monate kontinuierlich zunehmen und es müssen

mindestens eine objektivierbare klinische Läsion und

ein typischer Kernspinbefund oder positiver Liquorbefund und

ein Kernspinbefund über die Vergrößerung der Zerstörungsherde vorliegen.

Die funktionellen Einschränkungen müssen gemäß der Extended Disability Status Scale festgestellt worden sein. Für einen Versicherungsfall müssen sie mindestens der EDSS Stufe 4,5 entsprechen.

Unklare Verdachtsfälle, wie z.B. „klinisch isoliertes Syndrom“ oder „mögliche Multiple Sklerose“ gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.

Krankheiten – Katalog 4

EinmalleistungDie vier K‘s

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Koma

Es liegt eine schwere Funktionsstörung des Gehirns mit einem Schweregrad von höchstens 8 Punkten nach dem Glasgow-Coma-Scale für die Dauer von mindestens 4 Tagen vor.

Ein „künstliches Koma“ (Langzeitnarkose), das einen zu therapeutischen Zwecken medikamentös herbeigeführten Zustand darstellt, gilt nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.

Krankheiten – Katalog 4

Querschnittslähmung

Es liegt eine Querschnittslähmung vor, bei der die Lähmung bzw. der Verlust der Gebrauchsfähigkeit beider Beine über mindestens 3 Monate vorgelegen hat und nach aktuellem medizinischem Wissensstand voraussichtlich auf Dauer fortbesteht.

EinmalleistungDie vier K‘s

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Kompakte Leistung, schlanker Preis: Prämien der Allianz Körperkasko im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsdeckung

Beitragsbeispiel:1.000 Euro Monatsrente, 12.000 Euro Kapitalleistung, Versicherungsdauer bis Alter 55, Leistungsdauer bis Alter 65, monatliche Prämie

Eintrittsalter Prämie Körperkasko Risikogruppe 1Prämie Berufskasko Berufsgruppe C

25 30 € 74 €

30 32 € 85 €

35 36 € 99 €

EintrittsalterPrämie Körperkasko Risikogruppe 2 Prämie Berufskasko

Berufsgruppe D

25 40 € 102 €

30 43 € 117 €

35 48 € 136 €

Köchin

Dachdecker