abteilung schule und kultur führung und verantwortung und
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Abteilung Schule und Kultur
Führung und Verantwortung
und
und
Abteilung Schule und Kultur
Führung und Verantwortung
Führung:
• direkte und indirekte Verhaltensbeeinflussung zur Realisierung von Zielen, die sich aus den übergeordneten Zielen einer Organisation ableiten.
• direkte Einflussnahme = persönliche Beziehung von Führungskräften und Geführten
• indirekte Einflussnahme = Strukturen, die (Planungszahlen) Druck auf die Einheit ausüben
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Führung und Verantwortung
Den Begriff Führung je nach Kontext
Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft
• politische Führung
• Geschäftsführung
• Führungskompetenz
• Unternehmensführung
• Individualführung in stark hierarchisch determinierten Systemen
• Systemische Führung in Form von Interaktion zwischen Komponenten im System
• laterale Führung = Führen ohne Weisungsbefugnis (Kollegialprinzip)
• Teamführung – Einflussnahme auf Gruppen
• Menschenführung – Einwirken auf eigenes und fremdes Handeln
• Lebensführung prakatische Organisation des Alltaglebens
• situatives Führen des Mitarbeiters – angepasster Führungsstile je nach Reifegrad des Mitarbeiters
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Führung und Verantwortung
Führungsposition = Machtposition
Ausübung von Autorität, Macht und Herrschaft
Aufgaben:
• Schaffung von Orientierung,• Erbringen und Kontrollieren von Koordinierungs-,
Regel- und Steuerleistungen• Übernahme von Verantwortungs- und
Repräsentationspflichten
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Führung und Verantwortung
Führungsstile
1) autoritärer = Befehl und Gehorsam
2) demokratischer oder partizipatorischer = Mitwirkung bzw. Mitentscheidung aller
3) kollektiver = Führung durch eine Gruppe von Personen
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Führung und Verantwortung
- mittelhochdeutsch „verantwürten“ = sich als Angeklagter vor Gericht verteidigen
- Verantwortungsträger ist ein Rechenschaftspflichtiger
- Grundvoraussetzung – Fähigkeit zur bewussten Entscheidung und Einstehen für die Konsequenzen
- Zum Erfolg verpflichtet
- In der Schule heißt das:
- Qualitätsverantwortung(Erziehungs- und Bildungsverantwortung)
- Finanzverantwortung
- Personalverantwortung
Verantwortung
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Führung und Verantwortung
Voraussetzung für erfolgreiches Führen und Verantwortung ist
A u t o r i t ä t !
Autorität ist eine Eigenschaft, die
Personen zugeschrieben wird, die
aufgrund ihrer Persönlichkeit und
Überzeugungskraft oder ihrer Intelligenz und Sachkenntnis bzw. kraft ihres Amtes und Ansehens Vorbildfunktion haben.
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Führung und Verantwortung
Führung und Verantwortung im System Schule des Landes Sachsen-Anhalt
GG Artikel 7 sowie Artikel 29 Verfassung Land Sachsen-Anhalt (Schulwesen)
1) „Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates (Landes)“
Landtag
MinisterinKultusministerium
oberste Schulbehörde
PräsidentLandesverwaltungsamt
obere Schulbehörde
Lehrerinnen / LehrerKlasse
Schulleiterinnen und
SchulleiterSchule
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Führung und Verantwortung
Stellung der Schulleiterin und des Schulleiters§ 26 SchG LSA
(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter vertritt die Schule nach außen, trägt die Gesamtverantwortung für die Schule, führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und nimmt die übrigen, nicht den Konferenzen vorbehaltenen Aufgaben wahr. Sie sorgen für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der Schulordnung.
(4) Verstößt ein Beschluss einer Konferenz nach Überzeugung der Schulleiterin oder des Schulleiters gegenRechts- oder Verwaltungsvorschriften, gegen behördliche Anordnung oder gegen allgemein anerkannte pädagogische Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe, so hat die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb von drei Tagen Einspruch einzulegen. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Hält die Konferenz den Beschluss aufrecht, so holt die Schulleiterin oder der Schulleiter die Entscheidung der Schulbehörde ein.
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Führung und Verantwortung
(5) Die Schulleiterin oder der Schulleiter sind Vorgesetze, im Sinne des § 3 des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt der an den Schulen tätigen Lehrkräfte, der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und des Betreuungspersonals. Sie sind verpflichtet und berechtigt, Unterrichtsbesuche vorzunehmen und die an der Schule tätigen Lehrkräfte zu beraten.
Schulleiterinnen/Schulleiter sind qua Amt staatliche Schulaufsicht, da sie Teile der Dienst- Rechts- und Fachaufsicht wahrnehmen.
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Verantwortungsbereiche
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D a n k e
für
Ihre
Aufmerksamkeit !