ablauf der eintragung in die energieeffizienz-experten
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Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 1 von 40
Anleitung zur Verlängerung des Eintrags in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ► Bereich Wohngebäude
Für die Eintragungskategorien:
• Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)
• Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude (KfW)
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Hinweis
Weitere Informationen zu den Bedingungen der Verlängerung finden Sie bei Bedarf auf der Webseite der Energieeffizienz-Expertenliste im Bereich Häufige Fragen. Eine Übersicht, welche Nachweise zur Verlängerung des Eintrags erbracht werden müssen, finden Sie hier. Die dena fordert Nachweise zu besuchten Fortbildungsveranstaltungen ein und prüft diese. Weiterhin werden stichprobenartig Unterlagen zu Praxisnachweisen eingefordert, die anschließend im Rahmen einer vertieften Kontrolle überprüft werden.
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Inhalt
1. Einloggen in das Benutzerkonto
2. Die Verlängerungsplattform
3. Einreichen der Fortbildungsnachweise
4. Anforderungen an die Praxisnachweise
5. Übermittlung der Praxisnachweise
Für Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)
5.1. Praxisnachweis anhand einer Effizienzhaus-Sanierungsvariante oder eines umgesetzten KfW-Effizienzhauses
Für Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude (KfW): Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen
5.1. Praxisnachweis anhand einer Effizienzhaus-Sanierungsvariante oder eines umgesetzten KfW-Effizienzhauses
oder
5.2. Praxisnachweis anhand einer KfW-Effizienzhaus-Bilanzierung sowie zweier umgesetzter Einzelmaßnahmen
Für Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude (KfW): Ausschließlich für Einzelmaßnahmen
5.3. Praxisnachweis ausschließlich anhand umgesetzter KfW-Einzelmaßnahmen
6. Abschluss der Verlängerung
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1. Einloggen in das Benutzerkonto
Loggen Sie sich unter www.energie-effizienz-experten.de in Ihr Benutzerkonto ein.
Sie befinden sich nun auf der Übersichtsseite Ihres
Benutzerkontos. Wählen Sie jetzt links im Bereich „Ihr
Benutzerkonto“ die Option „Verlängerung meines Eintrags“ aus:
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2. Die Verlängerungsplattform
Sie befinden sich jetzt auf der Verlängerungsplattform. Hier können Sie bequem über den jeweiligen Reiter die verschiedenen
Bereiche zur Verlängerung Ihres Eintrags erreichen:
Im Reiter „Übersicht“, der immer automatisch zuerst angezeigt wird, sehen Sie die Förderprogramme, für die Sie gelistet sind und
das entsprechende Datum, an dem Ihr Listeneintrag abläuft. Die Ampel schaltet sechs Monate vor Ablaufdatum auf gelb und
macht Sie so rechtzeitig auf die notwendige Verlängerung Ihres Eintrags aufmerksam:
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Für jede Kategorie, die Sie verlängern möchten, müssen Sie mindestens 24 Unterrichtseinheiten (UE)
Fortbildungen aus dem Themenbereich des jeweiligen Fortbildungskatalogs nachweisen. Die UE können dabei
über die drei Jahre des aktuellen Verlängerungszeitraums hinweg gesammelt werden.
Neue Fortbildung nachweisen:
❶ Reiter „Fortbildungen“ aufrufen
❷ Geben Sie im Bereich „Neue Fortbildung
nachweisen“ das Fortbildungsanfangsdatum ein.
Für jedes Anfangsdatum kann nur eine
Veranstaltung angerechnet werden.
❸ Wählen Sie nun aus, wie Sie die Fortbildung
nachweisen möchten.
Es gibt drei Möglichkeiten:
mit Code
ohne Code
Prüfung durch Netzwerk
3. Einreichen der Fortbildungsnachweise
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Nachweis der Fortbildung über Code
❸ Wählen Sie aus „Code eingeben“.
❹ Geben Sie den Code der Veranstaltung ein.
❺ Speichern Sie abschließend.
Fertig – die Fortbildung ist eingestellt.
3. Einreichen der Fortbildungsnachweise – über Code
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Nachweis der Fortbildung ohne Code
❸ Wählen Sie aus: „Ich habe keinen Code von
meinem Fortbildungsträger bekommen“
❹ Geben Sie den Veranstaltungstitel ein.
❺ Wählen Sie den Veranstaltungstyp aus
(Seminar/Webinar)
Webinare werden mit der Hälfte der absolvierten UE
angerechnet. Die UE werden automatisch abgezogen, geben
Sie daher in Schritt 6 den Gesamtumfang der Fortbildung ein.
❻ Tragen Sie die Anzahl der insgesamt
absolvierten UE ein.
❼ Geben Sie ein Stichwort zum Thema der
Fortbildung ein und wählen Sie das passende
Thema aus der Auswahlliste aus.
❽ Geben Sie die Anzahl der auf das Thema
entfallenen UE ein, die UE werden automatisch der
passenden Kategorie zugeordnet*
❾ „Übernehmen“ klicken
3. Einreichen der Fortbildungsnachweise – ohne Code
Bsp.: Sie haben eine Fortbildung besucht, deren Themen für WG, EBM und NWG angerechnet werden können. Die UE werden der Kategorie automatisch zugeordnet (siehe nächste Seite).
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❿ Die folgende Tabelle zeigt, für welche
Förderprogramme die Fortbildung angerechnet werden
kann (in diesem Beispiel 4 UE für WG, EBM und NWG) und
wieviel UE insgesamt angerechnet wurden.
Falls weitere UE hinzugefügt werden sollen, wiederholen
Sie die Schritte ❼, ❽ und ❾.
Die UE sind jetzt vollständig angerechnet.*
Wenn alles stimmt, laden Sie die Teilnahmebestätigung
hoch und speichern Sie abschließend.
Fertig – die Fortbildung wurde hochgeladen.
*Es müssen nicht alle UE verteilt werden. Eine z.B. 8 UE umfassende
Fortbildung kann u.U. insgesamt auch mit weniger
Unterrichtseinheiten angerechnet werden.
3. Einreichen der Fortbildungsnachweise – ohne Code
Falls keine weiteren UE angerechnet werden können, laden Sie die Teilnahmebestätigung hoch und speichern Sie abschließend. Die Fortbildung kann nach dem Speichern nicht weiter bearbeitet werden!
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3. Einreichen der Fortbildungsnachweise – Bestätigung durch
Netzwerk
Nachweis der Fortbildung über Bestätigung
durch Netzwerk
❸ Wählen Sie aus: „Bestätigung durch [Ihr
Netzwerk]“*
❹ Geben Sie den Veranstaltungstitel ein.
❺ Speichern Sie abschließend.
Fertig – die Fortbildung wurde hochgeladen und
kann nun von Ihrem Netzwerk bestätigt oder
abgelehnt werden.
[Ihr Netzwerk]
*Nicht jedes Netzwerk bietet die Prüfung von Fortbildungsnachweisen an. Ihr Fortbildungsnachweis muss
dem Netzwerk vorliegen, damit es die Fortbildung bestätigen kann.
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3. Einreichen der Fortbildungsnachweise
War die Eingabe der Fortbildungsveranstaltung erfolgreich, erscheint diese anschließend bei den jeweiligen Förderkategorien in
einer ausklappbaren tabellarischen Übersicht:
Laden Sie nun weitere Fortbildungsnachweise hoch, bis die von Ihnen benötige Anzahl an Unterrichtseinheiten zur
Verlängerung Ihres Eintrags erreicht ist.
Erscheint die hochgeladene Fortbildungsveranstaltung nicht, ist diese entweder nicht innerhalb des aktuellen
Verlängerungszeitraums absolviert worden oder umfasst keine Themen des jeweiligen Fortbildungskatalogs der
Förderkategorie.
Eine vollständige Übersicht aller Ihrer eingereichten
Fortbildungen finden Sie unten am Seitenende:
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 12 von 40
4. Anforderungen an die Praxisnachweise
Um Ihren Eintrag in der Expertenliste erfolgreich zu verlängern, müssen Sie neben besuchten Fortbildungen auch Nachweise praktischer Tätigkeit erbringen. Diese sogenannten Praxisnachweise unterscheidet sich dabei, je nach dem welche Eintragungskategorie Sie entsprechend verlängern möchten. Das ist gleichbedeutend damit, dass Sie für jede Kategorie, die Sie verlängern möchten, auch den jeweils notwendigen Praxisnachweis erbringen müssen. Bitte beachten Sie diesbezüglich, dass bei allen Praxisnachweisen die zugrundeliegende Bilanzierung nach EnEV 2009 oder aktueller erfolgt sein muss. Die Verlängerung der Eintragung zum Denkmal-Experten wird von der Koordinierungsstelle "Energieberater für Baudenkmale" betreut. Weitere Informationen finden Sie unter www.energieberater-denkmal.de. Einreichen eines Ersatzpraxisnachweises Falls Sie über keinen aktuellen Praxisnachweis verfügen, können Sie einen Ersatzpraxisnachweis erbringen. Dieser Ersatzpraxisnachweis beläuft sich auf 32 UE Fortbildung für jede Eintragungskategorie, die verlängert werden soll. Diese 32 UE müssen dabei zusätzlich zu den ohnehin erforderlichen 24 UE Fortbildungen erbracht werden. Die Nachweise der zusätzlichen Fortbildungen können Sie wie zuvor in dieser Anleitung beschrieben eintragen. Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung des Eintrags über den Nachweis eines erhöhten Fortbildungsumfangs nicht zwei Mal in Folge möglich ist.
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4. Anforderungen an die Praxisnachweise
Für die Eintragungskategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ (BAFA) Nachweis über eine durchgeführte und geförderte Energieberatung: Der Praxisnachweis für die Eintragungskategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ wird durch eine durchgeführte und geförderte Energieberatung (Inhalt und Aufbau nach den Vorgaben der Richtlinie für die Energieberatung für Wohngebäude des BAFA) erbracht: • Die Energieberatung/Vor-Ort-Beratung muss innerhalb des dreijährigen Verlängerungszeitraum durchgeführt worden sein. • Der Nachweis der Energieberatungsleistung erfolgt entweder über eine Sanierung des Wohngebäudes zum KfW-
Effizienzhaus (Komplettsanierung)
► Übermittlung der Sanierungsvariante zum KfW-Effizienzhaus die empfohlen wurde • oder über eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen
(Sanierungsfahrplan)
► Übermittlung der Sanierungsvariante mit Einzelmaßnahmen die empfohlen wurden
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 14 von 40
4. Anforderungen an die Praxisnachweise
Für die Eintragungskategorie „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude“ (KfW) ► Antragsberechtigung für KfW-Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen Nachweis über ein umgesetztes KfW-Effizienzhaus: • eine Planungsleistung oder eine Baubegleitung für ein Effizienzhaus 40 Plus, 40, 55 oder 70 (Neubau) oder Effizienzhaus 55,
70, 85, 100 oder 115 (Sanierung). Alle Baumaßnahmen, die für die Erreichung des energetischen Niveaus einberechnet wurden, müssen umgesetzt sein. KfW-geförderte Projekte müssen abgeschlossen sein („Bestätigung nach Durchführung“ muss vorliegen).
Nachweis über umgesetzte KfW-Einzelmaßnahmen: • zwei unterschiedliche umgesetzte Einzelmaßnahmen in einem Gebäude. Diese Einzelmaßnahmen müssen innerhalb des
dreijährigen Verlängerungszeitraums umgesetzt worden sein. • Bilanzierung des Gebäudes, in dem die Einzelmaßnahmen umgesetzt wurden, zu einem KfW-Effizienzhaus (55 bis 115). • Abgesehen von den zwei nachzuweisenden Einzelmaßnahmen ist die tatsächliche Umsetzung der übrigen Maßnahmen, die
zum Erreichen des Effizienzhausniveaus berechnet wurden, nicht notwendig.
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 15 von 40
4. Anforderungen an die Praxisnachweise
Für die Eintragungskategorie „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude“ (KfW) ► Antragsberechtigung ausschließlich für KfW-Einzelmaßnahmen Nachweis über umgesetzte KfW-Einzelmaßnahmen:
• Die Verlängerung des Eintrags ausschließlich für KfW-Einzelmaßnahmen kann für bis zu vier Gruppen von
Einzelmaßnahmen erfolgen:
• Wärmedämmung von Bauteilen
• Erneuerung der Fenster und Außentüren
• Austausch der Heizungsanlage oder Optimierung der Heizungsanlage
• Lüftungsanlagen
• Für jede gewählte Gruppe müssen zwei umgesetzte Einzelmaßnahmen nachgewiesen werden.
• Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen muss innerhalb des aktuellen Verlängerungszeitraums erfolgt sein.
• Weiterhin müssen die beiden Einzelmaßnahmen in einer Gruppe an unterschiedlichen Gebäuden durchgeführt worden sein.
Beachten Sie: Bei Verlängerung Ihres Eintrags nur für KfW-Einzelmaßnahmen verlieren Sie die Berechtigung zur Erstellung von
Förderanträgen für KfW-Effizienzhäuser.
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 16 von 40
5. Übermittlung der Praxisnachweise
Je nach dem, welche Eintragungskategorie sie verlängern und welche Art von Praxisnachweis Sie einreichen möchten, erfolgt die
Übermittlung des Praxisnachweises auf unterschiedliche Weise.
Wie genau die Übermittlung abläuft, wird auf den folgenden Seiten erläutert. Durch Klick auf die von Ihnen gewünschte Art von
Praxisnachweis gelangen Sie direkt zur entsprechenden Erläuterung:
Für Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)
5.1. Praxisnachweis anhand einer Effizienzhaus-Sanierungsvariante oder eines umgesetzten KfW-Effizienzhauses
Für Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude (KfW): Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen
5.1. Praxisnachweis anhand einer Effizienzhaus-Sanierungsvariante oder eines umgesetzten KfW-Effizienzhauses
oder
5.2. Praxisnachweis anhand einer KfW-Effizienzhaus-Bilanzierung sowie zweier umgesetzter
Einzelmaßnahmen
Für Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude (KfW): Ausschließlich Einzelmaßnahmen
5.3. Praxisnachweis ausschließlich anhand umgesetzter KfW-Einzelmaßnahmen
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 17 von 40
5.1. Praxisnachweis anhand einer Effizienzhaus-Sanierungs-variante oder
eines umgesetzten KfW-Effizienzhauses
Praxisnachweise anhand einer bilanzierten Effizienzhaus-Sanierungsvariante (Eintragungskategorie „Energieberatung für
Wohngebäude “ (BAFA)) oder eines umgesetzten KfW-Effizienzhauses (Eintragungskategorie „Energieeffizient Bauen und
Sanieren – Wohngebäude“ (KfW)) werden über das Gebäudedaten-Transfer-Tool (GeDaTrans) an die dena übermittelt.
Grundlage dafür ist ein aus Ihrer Bilanzierungssoftware exportiertes Projekt.
• Dazu starten Sie bitte Ihre Bilanzierungssoftware und öffnen das gewünschte Projekt.
• Wählen Sie die Option zur Erstellung eines Praxisnachweises für die Energieeffizienz-Expertenliste (gd2 Format oder depa
Format*, Abhängig von der verwendeten Bilanzierungssoftware)
• oder exportieren Sie das Projekt für die Verwendung in der KfW-Anwendung "Online-Bestätigung zum Antrag" / "Online-
Antrag„ (XML Format*).
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Bilanzierungssoftware über die Funktion zur Erstellung eines Praxisnachweises verfügt, oder
Ihnen unklar ist, wie Sie diese Funktion nutzen können, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Softwareanbieter.
Sollte Ihre Bilanzierungssoftware nicht über die entsprechende Funktion verfügen, ist es auch möglich, die für den
Praxisnachweis notwendigen Gebäudedaten direkt im GeDaTrans-Tool einzutragen.
* Bei der Verwendung von KfW-xml-Dateien oder depa-Dateien, müssen in GeDaTrans noch weitere energetische Angaben
ergänzt werden.
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 18 von 40
5.1. Praxisnachweis anhand einer Effizienzhaus-Sanierungs-variante oder
eines umgesetzten KfW-Effizienzhauses
Um einen Praxisnachweis an die dena zu übermitteln, müssen Sie zunächst das GeDaTrans-Tool aufrufen. Wenn Sie sich bereits
auf der Verlängerungsplattform befinden, finden Sie unter jedem Reiter für die Praxisnachweise einen Verweis auf GeDaTrans,
den Sie einfach anklicken können:
Alternativ können Sie auch direkt die Webseite www.gedatrans.de aufrufen und die Option „Praxisnachweis Wohngebäude“ wählen: Melden Sie sich anschließend mit den Zugangsdaten Ihres Benutzerkontos in der Expertenliste (E-Mail-Adresse und Kennwort) im Login-Bereich an:
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 19 von 40
5.1. Praxisnachweis anhand einer Effizienzhaus-Sanierungs-variante oder
eines umgesetzten KfW-Effizienzhauses
Nun haben Sie drei Möglichkeiten Ihre energetischen Daten einzugeben:
• EnEV-Berechnung verwenden:
► Datei-Import Ihrer Projektdaten aus der Bilanzierungssoftware (gd2 Format, depa Format oder XML Format)
• Manuelle Eingabe:
► Händische Eingabe der Werte aus Ihrem EnEV-Nachweis
• GeDaTrans-Projekt öffnen:
► Aufrufen eines bereits zuvor mit GeDaTrans bearbeiteten und abgespeicherten Projektes
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 20 von 40
5.1. Praxisnachweis anhand einer Effizienzhaus-Sanierungs-variante oder
eines umgesetzten KfW-Effizienzhauses
Durchlaufen Sie nun bitte die Formularstrecke in den Schritten 1 bis 6. Sollten Sie zuvor Daten aus Ihrer Bilanzierungssoftware importiert haben, wurden die entsprechenden Felder bereits mit Ihren Angaben versehen. Bitte kontrollieren Sie diese Daten nochmals und ergänzen Sie ggf. noch fehlende Daten. Wenn Sie zuvor noch keine Daten importiert haben, müssen Sie die Angaben entsprechend händisch eingeben.
Falls Sie den Praxisnachweis später vervollständigen möchten, können Sie das Projekt jederzeit als Datei auf Ihrem Computer abspeichern.
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 21 von 40
5.1. Praxisnachweis anhand einer Effizienzhaus-Sanierungs-variante oder
eines umgesetzten KfW-Effizienzhauses
In Schritt 7 findet die Detailprüfung des Praxisnachweises statt.
Sind die eingegebenen Daten plausibel, können Sie mit Klick auf „Jetzt übertragen“ Ihren Praxisnachweis an Ihr Benutzerkonto
senden.
Mit der Option „Datei zur späteren Verwendung herunterladen“ können Sie die eingegeben Daten auf Ihrem Rechner speichern.
Sollte eine Angabe nicht plausibel sein, erhalten Sie anschließend eine Fehler- bzw. Warnmeldung. Nach der Korrektur können
Sie im Schritt 7 Ihren Praxisnachweis erneut an Ihr Benutzerkonto übermitteln.
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 22 von 40
5.1. Praxisnachweis anhand einer Effizienzhaus-Sanierungs-variante oder
eines umgesetzten KfW-Effizienzhauses
Abschließend erhalten Sie eine Bestätigung, dass der Praxisnachweis erfolgreich in Ihr Benutzerkonto übertragen wurde:
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 23 von 40
5.1. Praxisnachweis anhand einer Effizienzhaus-Sanierungs-variante oder
eines umgesetzten KfW-Effizienzhauses
Nachdem Sie den Praxisnachweis/die Praxisnachweise über das GeDaTrans-Tool erfolgreich übertragen haben, rufen Sie bitte im
nächsten Schritt wieder die Verlängerungsplattform in Ihrem Benutzerkonto auf.
Wählen Sie nun den passenden Reiter zu Ihrem zuvor hochgeladenen Praxisnachweis aus, also entweder „Energieberatung für
Wohngebäude (BAFA)“ oder „KfW-Wohngebäude (Effizienzhaus)“:
Mittels der Auswahlliste (DropDown) können Sie nun den korrekten Praxisnachweis auswählen und diesen durch klicken auf
„Einreichen“ für Ihre Verlängerung aktivieren:
Haben Sie die Praxisnachweise erfolgreich hochgeladen und eingereicht, erscheint folgende Meldung:
Wenn Sie alle Praxisnachweise, die Sie verwenden wollen, erfolgreich eingereicht haben, gehen Sie bitte zu Punkt 6. Abschluss
der Verlängerung.
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 24 von 40
5.2. Praxisnachweis anhand einer KfW-Effizienzhaus-Bilanzierung
sowie zweier umgesetzter Einzelmaßnahmen
Der Praxisnachweis für die Verlängerung der Eintragungskategorie „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude (KfW)
kann auch mittels zweier durchgeführter, unterschiedlicher Einzelmaßnahmen in Kombination mit einer Bilanzierung zu einem
KfW-Effizienzhaus erbracht werden. Beachten Sie diesbezüglich, dass die Bilanzierung kein fiktives Gebäude sein kann, sondern
das Gebäude als Grundlage haben muss, in dem die Einzelmaßnahmen umgesetzt wurden.
Zunächst müssen Sie mithilfe des GeDaTrans-Tools die Bilanzierung des Gebäudes in Ihr Benutzerkonto übertragen. Grundlage
dafür ist ein aus Ihrer Bilanzierungssoftware exportiertes Projekt.
• Dazu starten Sie bitte Ihre Bilanzierungssoftware und öffnen das gewünschte Projekt.
• Wählen Sie die Option zur Erstellung eines Praxisnachweises für die Energieeffizienz-Expertenliste (gd2 Format oder depa
Format*, Abhängig von der verwendeten Bilanzierungssoftware)
• oder exportieren Sie das Projekt für die Verwendung in der KfW-Anwendung "Online-Bestätigung zum Antrag" / "Online-
Antrag„ (XML Format*).
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Bilanzierungssoftware über die Funktion zur Erstellung eines Praxisnachweises verfügt, oder
Ihnen unklar ist, wie Sie diese Funktion nutzen können, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Softwareanbieter.
Sollte Ihre Bilanzierungssoftware nicht über die entsprechende Funktion verfügen, ist es auch möglich, die für den
Praxisnachweis notwendigen Gebäudedaten direkt im GeDaTrans-Tool einzutragen.
* Bei der Verwendung von KfW-xml-Dateien oder depa-Dateien, müssen in GeDaTrans noch weitere energetische Angaben
ergänzt werden.
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 25 von 40
5.2. Praxisnachweis anhand einer KfW-Effizienzhaus-Bilanzierung
sowie zweier umgesetzter Einzelmaßnahmen
Rufen Sie nun bitte das GeDaTrans-Tool auf. Wenn Sie sich bereits auf der Verlängerungsplattform befinden, finden Sie unter
jedem Reiter für die Praxisnachweise einen Verweis auf GeDaTrans, den Sie einfach anklicken können:
Alternativ können Sie auch direkt die Webseite www.gedatrans.de aufrufen und die Option „Praxisnachweis Wohngebäude“ wählen: Melden Sie sich anschließend mit den Zugangsdaten Ihres Benutzerkontos in der Expertenliste (E-Mail-Adresse und Kennwort) im Login-Bereich an:
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 26 von 40
5.2. Praxisnachweis anhand einer KfW-Effizienzhaus-Bilanzierung
sowie zweier umgesetzter Einzelmaßnahmen
Nun haben Sie drei Möglichkeiten Ihre energetischen Daten einzugeben:
• EnEV-Berechnung verwenden:
► Datei-Import Ihrer Projektdaten aus der Bilanzierungssoftware (gd2 Format, depa Format oder XML Format)
• Manuelle Eingabe:
► Händische Eingabe der Werte aus Ihrem EnEV-Nachweis
• GeDaTrans-Projekt öffnen:
► Aufrufen eines bereits zuvor mit GeDaTrans bearbeiteten und abgespeicherten Projektes
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 27 von 40
5.2. Praxisnachweis anhand einer KfW-Effizienzhaus-Bilanzierung
sowie zweier umgesetzter Einzelmaßnahmen
Durchlaufen Sie nun bitte die Formularstrecke in den Schritten 1 bis 6. Achten Sie in Schritt 2. „Förderprogramme“ darauf, dass Sie als Art des Praxisnachweises zur Verlängerung folgenden Punkt ausgewählt haben: Sollten Sie zuvor Daten aus Ihrer Bilanzierungssoftware importiert haben, wurden die entsprechenden Felder bereits mit Ihren Angaben versehen. Bitte kontrollieren Sie diese Daten nochmals und ergänzen Sie ggf. noch fehlende Daten. Wenn Sie zuvor noch keine Daten importiert haben, müssen Sie die Angaben entsprechend händisch eingeben.
Falls Sie den Praxisnachweis später vervollständigen möchten, können Sie das Projekt jederzeit als Datei auf Ihrem Computer abspeichern.
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 28 von 40
5.2. Praxisnachweis anhand einer KfW-Effizienzhaus-Bilanzierung
sowie zweier umgesetzter Einzelmaßnahmen
Im Schritt 7 findet die Detailprüfung des Praxisnachweises statt.
Sind die eingegebenen Daten plausibel, können Sie mit Klick auf „Jetzt übertragen“ Ihren Praxisnachweis an Ihr Benutzerkonto
senden. Kontrollieren Sie bitte vor der Übertragung nochmals, dass Sie in Schritt 2. „Förderprogramme“ als Art des
Praxisnachweises den Punkt „KfW Bilanzierung ergänzend zu Einzelmaßnahmen“ gewählt haben.
Mit der Option „Datei zur späteren Verwendung herunterladen“ können Sie die eingegeben Daten auf Ihrem Rechner speichern.
Sollte eine Angabe nicht plausibel sein, erhalten Sie anschließend eine Fehler- bzw. Warnmeldung. Nach der Korrektur können
Sie im Schritt 7 Ihren Praxisnachweis erneut an Ihr Benutzerkonto übermitteln.
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 29 von 40
5.2. Praxisnachweis anhand einer KfW-Effizienzhaus-Bilanzierung
sowie zweier umgesetzter Einzelmaßnahmen
Abschließend erhalten Sie eine Bestätigung, dass der Praxisnachweis erfolgreich in Ihr Benutzerkonto übertragen wurde:
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 30 von 40
5.2. Praxisnachweis anhand einer KfW-Effizienzhaus-Bilanzierung
sowie zweier umgesetzter Einzelmaßnahmen
Nachdem Sie den Praxisnachweis/die Praxisnachweise über das GeDaTrans-Tool erfolgreich übertragen haben, rufen Sie bitte im
nächsten Schritt wieder die Verlängerungsplattform in Ihrem Benutzerkonto auf.
Wählen Sie nun den Reiter
„KfW-Wohngebäude (Effizienzhaus)“:
Wählen Sie anschließend im Bereich „Einzelmaßnahmen
an einem Gebäude“ bitte Ihre übermittelte Bilanzierung in
der Auflistung aus und füllen Sie die weiteren Felder mit
den Angaben zu den Einzelmaßnahmen aus.
Abschließend klicken Sie bitte auf „Einreichen“ um den
Praxisnachweis für Ihre Verlängerung zu aktivieren.
…
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 31 von 40
5.2. Praxisnachweis anhand einer KfW-Effizienzhaus-Bilanzierung
sowie zweier umgesetzter Einzelmaßnahmen
Anschließend sehen Sie einer tabellarische Auflistung die eingereichten Einzelmaßnahmen, die Sie für die Verlängerung Ihrer
Eintragung nutzen können:
Einzelmaßnahmen, die nicht im aktuellen Verlängerungszeitraum umgesetzt wurden, werden - ähnlich wie beim Nachweis von
Fortbildungen – in einer separaten Tabelle aufgelistet:
Wenn Sie alle Praxisnachweise, die Sie verwenden wollen, erfolgreich eingereicht haben, gehen Sie bitte zu Punkt 6. Abschluss
der Verlängerung.
Einzelmaßnahmen des vergangenen Verlängerungszeitraums
Einzelmaßnahmen des aktuellen Verlängerungszeitraums
3 3 09.08.2013 01.08.2013
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 32 von 40
5.3. Praxisnachweis ausschließlich anhand umgesetzter KfW-
Einzelmaßnahmen
Experten der Kategorie „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude“ (KfW) haben die Möglichkeit, Ihren Eintrag auch
ausschließlich für KfW-Einzelmaßnahmen zu verlängern.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Verlängerung des Eintrags nur für KfW-Einzelmaßnahmen die Berechtigung zur
Erstellung von Förderanträgen für KfW-Effizienzhäuser verloren geht.
Grundsätzlich kann der Eintrag für bis zu vier Gruppen von Einzelmaßnahmen verlängert werden:
1. Wärmedämmung von Bauteilen
2. Erneuerung der Fenster und Außentüren
3. Austausch der Heizungsanlage oder Optimierung der Heizungsanlage
4. Lüftungsanlagen
Für jede gewählte Gruppe müssen dann zwei innerhalb des aktuellen Verlängerungszeitraums umgesetzte Einzelmaßnahmen
nachgewiesen werden. Wichtig ist weiterhin, dass die beiden Einzelmaßnahmen in einer Gruppe an unterschiedlichen Gebäuden
umgesetzt wurden.
Die erforderlichen Unterlagen für den Nachweis einer Einzelmaßnahme aus den vier Gruppen können der folgenden Seite
entnommen werden.
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 33 von 40
5.3. Praxisnachweis ausschließlich anhand umgesetzter KfW-
Einzelmaßnahmen
Erforderliche Unterlagen für den Nachweis einer Einzelmaßnahme aus der jeweiligen Gruppe:
Wärmedämmung von Bauteilen: • Fachunternehmererklärung • Rechnung/Lieferschein • Foto zur Maßnahme • Bestätigung zum Kreditantrag (wenn KfW-gefördert) • Bestätigung nach Durchführung/ Verwendungsnachweis
(wenn KfW-gefördert)
Erneuerung der Fenster und Außentüren: • Fachunternehmererklärung • Rechnung/Lieferschein • Foto zur Maßnahme • Bestätigung zum Kreditantrag (wenn KfW-gefördert) • Bestätigung nach Durchführung/ Verwendungsnachweis
(wenn KfW-gefördert)
Austausch der Heizungsanlage oder Optimierung der Heizungsanlage: • Fachunternehmererklärung • Rechnung/Lieferschein • Foto zur Maßnahme • Bestätigung zum Kreditantrag (wenn KfW-gefördert) • Bestätigung nach Durchführung/ Verwendungsnachweis
(wenn KfW-gefördert) • hydraulischer Abgleich (VdZ-Formular)
Lüftungsanlagen: • Fachunternehmererklärung • Rechnung/Lieferschein • Foto zur Maßnahme • Bestätigung zum Kreditantrag (wenn KfW-gefördert) • Bestätigung nach Durchführung/ Verwendungsnachweis
(wenn KfW-gefördert) • Herstellerbescheinigung für die Gerätekomponenten
nach DIN 4701,10/12, DIN V 18599-6:2011, DIN 1946-6
• Luftdichtheitskonzept • Protokoll Einregulierung Lüftungsanlage • Messprotokoll Luftdichtheitstest
Bitte beachten Sie: Ein vollständiger Praxisnachweis für eine Gruppe besteht aus zwei umgesetzten Einzelmaßnahmen.
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 34 von 40
5.3. Praxisnachweis ausschließlich anhand umgesetzter KfW-
Einzelmaßnahmen
Die für den Nachweis der umgesetzten Einzelmaßnahmen zu übermittelnden Daten und Unterlagen werden über des GeDaTrans-
Tools in Ihr Benutzerkonto übertragen.
Wenn Sie sich bereits auf der Verlängerungsplattform befinden, finden Sie unter dem Reiter „KfW-Wohngebäude
(Einzelmaßnahmen)“ einen Verweis auf GeDaTrans, den Sie einfach anklicken können:
Alternativ können Sie auch direkt die Webseite www.gedatrans.de aufrufen und die Option „Verlängerung KfW-Einzelmaßnahmen“ wählen: Melden Sie sich anschließend mit den Zugangsdaten Ihres Benutzerkontos in der Expertenliste (E-Mail-Adresse und Kennwort) im Login-Bereich an:
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 35 von 40
5.3. Praxisnachweis ausschließlich anhand umgesetzter KfW-
Einzelmaßnahmen
Wählen Sie nun bitte, welche Einzelmaßnahme Sie erfassen möchten:
Ergänzen Sie im nächsten Schritt die abgefragten Angaben zu den Einzelmaßnahmen und laden Sie die erforderlichen
Nachweise hoch.
Um Ihre Praxisnachweise einzureichen, klicken Sie am Ende auf:
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 36 von 40
5.3. Praxisnachweis ausschließlich anhand umgesetzter KfW-
Einzelmaßnahmen
Sollten die von Ihnen eingegebenen Werte nicht plausibel sein, Angaben fehlen oder Nachweise nicht hochgeladen worden sein,
erhalten Sie entsprechende Hinweise und die betroffenen Felder erscheinen rot eingefärbt. Die Angaben müssen dann
entsprechend korrigiert oder ergänzt werden.
Beispiel:
Sofern alle Daten plausibel und alle Nachweise vorhanden sind, wird die Einzelmaßnahme an Ihr Benutzerkonto übertragen und
Sie erhalten folgenden Hinweis:
Anschließend können Sie falls erforderlich noch weitere Einzelmaßnahmen eingeben und übertragen.
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 37 von 40
5.3. Praxisnachweis ausschließlich anhand umgesetzter KfW-
Einzelmaßnahmen
Nachdem Sie die verschiedenen Praxisnachweise für Einzelmaßnahmen über das GeDaTrans-Tool erfolgreich übertragen haben,
rufen Sie bitte im nächsten Schritt wieder die Verlängerungsplattform in Ihrem Benutzerkonto auf.
Wählen Sie nun den Reiter „KfW-
Wohngebäude (Einzelmaßnahmen)“:
Hier sehen Sie nun, für welche Gruppe von Einzelmaßnahmen Praxisnachweise vorhanden sind:
Wurde für eine Gruppe noch kein Praxisnachweis übertragen, erscheint folgende Meldung:
Zur erfolgreichen Verlängerung Ihres Eintrags nur für KfW-Einzelmaßnahmen, müssen Sie nun für jede Gruppe, für die Sie Ihren
Eintrag verlängern möchten, zwei Praxisnachweise auswählen. Dabei ist darauf zu achten, dass es sich um zwei verschiedene
Praxisnachweise handeln muss. Zu erkennen ist dies an der UID:
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 38 von 40
5.3. Praxisnachweis ausschließlich anhand umgesetzter KfW-
Einzelmaßnahmen
Haben Sie die beiden unterschiedlichen Praxisnachweise ausgewählt, klicken Sie abschließend auf „Nachweis einreichen“:
Bei erfolgreicher Einreichung der Praxisnachweise erscheint folgende Meldung:
In der Übersichtstabelle sehen Sie anschließend, ob ausreichend Praxisnachweise zur Verlängerung vorliegen :
Bitte reichen Sie zuerst alle Praxisnachweise für jede der Gruppe von Einzelmaßnahmen ein, die zukünftig in Ihrem Eintrag
angezeigt werden soll, bevor Sie die Verlängerung Ihres Eintrags abschließen.
Erst wenn Sie alle Praxisnachweise, die Sie verwenden wollen, erfolgreich eingereicht haben, gehen Sie bitte zu Punkt 6.
Abschluss der Verlängerung der Eintragung.
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 39 von 40
6. Abschluss der Verlängerung
Haben Sie für eine Kategorie den
Praxisnachweis und die 24 UE
Fortbildungsnachweise erfolgreich
eingereicht, können Sie direkt im Reiter des
entsprechenden Praxisnachweises durch
einen Klick auf den grünen Button
„verlängern“ die Verlängerung Ihres Eintrags
endgültig durchführen.
Das Ablaufdatum der Listung für die jeweilige Kategorie wird aktualisiert und die Ampel wechselt von rot bzw. gelb auf grün.
Sofern der „verlängern“-Button grau hinterlegt ist, liegen noch nicht alle benötigten Nachweise zur Verlängerung Ihres Eintrags
vor. Welcher Nachweis fehlt, können Sie der Tabelle entnehmen.
Alternativ können Sie die Verlängerung auch unter dem Reiter „Übersicht“ durchführen:
Stand: Dezember 2017 www.energie-effizienz-experten.de Seite 40 von 40
Vielen Dank für die Verlängerung Ihres Eintrags
Für alle Fragen rund um das Thema „Verlängerung des Eintrags in die Energieeffizienz-Expertenliste für
Förderprogramme des Bundes“ ist unser Experten-Team telefonisch erreichbar.
Telefonnummer bei Fragen zu Fortbildungsnachweisen: +49 (0)30 66 777 - 222
(Montag bis Freitag 9-12 Uhr sowie Montag und Mittwoch 14-16 Uhr)
Telefonnummer bei Fragen zu Praxisnachweisen: +49 (0)30 66 777 - 223
(Montag und Freitag 9-12 Uhr und Mittwoch 14-16 Uhr)