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52. Jahrgang/Nummer 29 Samstag,den 19. Juli 2014
3. ROCKFREITAG, 01.08.2014, 20.00 UHRMarienburg Hüttlingen-NiederalfingenIm Rahmen des jährlichen Burgfestes des Vereins Heimatliebe e. V. gehört nun schon seit Jahren im überdachten Innenhof derMarienburg der Freitagabend dem Rock und Blues. Dieses Mal kommt noch ein gerütteltes Maß Gospel, Pop, Jazz und Soul dazu.Während unten im Burghof bei gepflegter Gastlichkeit durch die Heimatliebe eine traditionelle Hocketse mit „Bierprobe“ statt-findet, groovt und rockt es eine Etage höher im überdachten Innenhof der Burg. Im historischen Gemäuer der Burg entstehtmit zunehmender Dunkelheit eine einzigartige Atmosphäre. Sommer- und Open-Air-Feeling pur.
Das Line up ist für eine unvergessliche Nacht wie geschaffen:
auf der Burgauf der Burg
VVK 12,50 E - AK 15,00 E
Rathaus HüttlingenFreie Tankstelle HüttlingenTouristik Service AalenBücherei Henne Wasseralfingen
SIMONFIRSTSamuel Schmid (Schlagzeug), David Klauck (Bass),Simon First (Gitarre und Gesang)
SIYOU ‘N’ HELLfeat: Joe Fessele (piano), Jürgen Schlachter
(drums), Christoph Scherer (perc)
Seite 2 - 29/2014 Amtsblatt Hüttlingen Samstag, den 19. Juli 2014
Herausgeber
Gemeinde Hüttlingen
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungs-berichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen derGemeindeverwaltung Hüttlingen ist Bürgermeister Günter Ensle oder des-sen Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der jeweilige Auftraggeber.
Druck und Verlag:
Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 BlaufeldenTelefon: 0 79 53/98 01-0, Telefax: 0 79 53/98 01-90
Gemeindeverwaltung HüttlingenTelefon: 0 73 61/97 78-0, Telefax: 0 73 61/7 12 20E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:Montag 8.00 bis 12.00 UhrDienstag 8.00 bis 12.00 Uhr
und 14.00 bis 18.30 UhrMittwoch 8.00 bis 12.00 UhrDonnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr
und 14.00 bis 16.00 UhrFreitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Samstag Sonntag
17:00 UhrFassanstich
KinderbasteleckeBekannter Schweinehalsmit KartoffelsalatSalattellerGrillwürsteKäseHamburgerPommes fritesBarbetrieb
10:00 UhrFrühschoppen
11:00 UhrBekannter Schweinehalsmit KartoffelsalatSchweineschnitzel mit gem. SalatSalattellerHamburgerGrillwürsteKäse, Pommes fritesKaffee und Kuchen
ab 17.00 UhrWurstsalat
beim SAV-Wanderheim
zum Hüttlinger
Fuchslochfest26. und 27. Juli
Sonntag ab 16.00 Uhr Hüttlinger Musikanten
Samstag, den 19. Juli 2014 Amtsblatt Hüttlingen Seite 3 - 29/2014
Energie- und Klimaschutzberatung des Ostalbkreises
Der EKO-Energieberater kommtzu Ihnen ins Rathaus!Sie erhalten am 22.7.2014 von 15.00 - 18.00 Uhr im Rathausder Gemeinde Hüttlingen eine kostenlose und unabhängi-ge energetische Erstberatung zu den Themen Energieein-sparung, Gebäudeneubau und -sanierung, Modernisierungvon Heizung und Lüftung, Förder- und Zuschussmöglichkei-ten sowie zum Einsatz von erneuerbaren Energien.Hierfür steht Ihnen der Energieberater des EKO als kompe-tenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Diese Beratung findet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg statt.
Um telefonische Terminver
-
einbarung wird gebeten
unter: 07173/185516 od
er
07361/9778-18.
Montag, 04. August 2014,15.00 bis 17.30 Uhr und
Mittwoch, 03. September 201415.00 bis 17.30 Uhr
Spiele- undBastelnachmittagWo? Rotes Schulhaus,
Schulstraße 2,Hüttlingen
Anmeldung: Gabriela Merz,Felsenweg 6,Hüttlingen,Tel. 77775 (Mo - Sa 18.00 - 20.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Mitzubringen: Vesper und Trinken
Teilnehmer 15 Personen/(Anzahl/Alter): 4 bis 8 Jahre
Es sind noch Plätze frei!
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2014
Ferien-programm
2014
Sa., 19.07.2014 Leichtathletik-Kreismeisterschaften TSVAbt. TuLA, Sportgelände Bolzensteig
Mi., 23.07.2014 Schulentlassfeier der Alemannenschule, AulaFr., 25.07.2014 Mit Musik ins Wochenende – Hocketse des
Musikvereins Hüttlingen, Platz am Gasthaus„Lamm“
Fr., 25.07.2014 Langer Einkaufsabendbis 22.00Uhr, Gewerbe-und Handelsverein e. V.
Sa., 26.07. bis Fuchslochfest – Schwäbischer Albverein, Alb-So., 27.07.2014 vereinshausMo., 28.07.2014 Blutspenden DRK, Bürgersaal
Do., 31.07. bis Kinder- und Jugendfreizeit,Sa., 09.08.2014 kath. KirchengemeindeFr., 01.08. bis Burgfest – Verein Heimatliebe,So., 03.08.2014 MarienburgSo., 10.08.2014 Kleintierbörse, ZüchterheimSo., 17.08.2014 Museumsfest – Interessengemeinschaft
Heimatmuseum, Vogteigebäude
Vom 31.07.2014 bis 17.08.2014 bleibt das Kultur- undSportzentrum Limeshalle für den Übungsbetrieb
geschlossen (Sommerferien).
• Veranstaltungen im Juli/August 2014 •• Veranstaltungen im Juli/August 2014 •
Es ist das Herz, das gibt,die Hände geben nur her.
Burkina Faso – im HerzenWestafrikasSpendenkonto: Kath. Kirchengemeinde Hüttlingen, „Burkina Faso“IBAN: DE41 614 500 500 110 215 400 • BIC: OASPDE6A
Verwendungszweck: Burkina Faso nachhaltigWenn die genaue Adresse angegeben ist, werden ab 101 Euro Spenden-bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt automatisch zugesandt.
Wandertipps und Ausflugsziele aufwww.OstalbMobil.de/wandern-freizeit
... bringt Sie hin!
Neue EDV – Rathaus geschlossenDie EDV-Ausstattung des Rathau-ses wird erneuert. Aus diesemGrund bleibt das Rathaus amMitt-woch, 23. Juli 2014 für den Publi-kumsverkehr geschlossen. Fürdiese Beeinträchtigungen bittenwir um Verständnis.
Am Donnerstag, 24. Juli 2014 stehen wir Ihnen (unter Um-ständen mit Einschränkungen) wieder zur Verfügung.
Amtsblattberichte, die von den Vereinen nicht selber einge-stellt werden, müssen bis Dienstag, 22.7.2014, 17.00 Uhrper E-Mail im Rathaus eingegangen sein.Am Mittwoch, 23.7. eingehende Berichte können nicht mehraufgenommen werden.Wir bitten um Beachtung.
Verkauf von Bauplätzen im Baugebiet„Hochfeld“Die Gemeinde kann die im Bebauungsplan „Hochfeld“ ausgewie-senen Bauplätze, Interessenten, welche im Jahr 2015 und 2016 einEigenheim verwirklichen möchten, zum Verkauf anbieten.Im Baugebiet „Hochfeld“ stehen insgesamt 35 Bauplätze (35 Ein-zelbauplätze oder 4 Doppelhausbauplätze und 27 Einzelhaus-bauplätze mit bis zu II Vollgeschossen) zur Verfügung. Die Bau-platzgrößen liegen zwischen 347 qm und 809 qm Grundstücks-fläche. Mit den Erschließungsarbeiten wird die Gemeinde vo-raussichtlich im Oktober 2014 beginnen. Je nach den Witte-rungsverhältnissen im Winter bzw. Frühjahr 2015 können danndie Bauplätze voraussichtlich im Herbst 2015 bebaut werden.Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die Bau-platzpreise wie folgt festgesetzt:a) Einheimische Hüttlinger ohne Grundvermögen und,
Förderung von jungen Erwachsenen und Familien 190 E/qmb) Einheimische Hüttlinger, die über Immobilien-
vermögen verfügen 195 E/qmc) Interessenten, welche in Hüttlingen arbeiten und
Gewerbetreibende, die außerhalb der Gemeindewohnen 200 E/qm
d) Interessenten, welche im Baugebiet ein nichtstörendes Gewerbe errichten möchten 210 E/qm
e) Interessenten, welche aufgrund ihres Arbeitsplatzeszentral in Hüttlingen wohnen möchten 210 E/qm
Die Gemeinde geht davon aus, dass sich mehrere Interessentenum einen Bauplatz bewerben.Der Gemeinderat hat deshalb festgelegt, dass für die Auswahl ei-nes Bauplatzes eine offizielle schriftliche Bewerbung innerhalbeiner Woche, ab Freitag, den 18.07.2014, 8.00 Uhr bis Donners-tag, den 24.07.2014, 16.00 Uhr während der üblichen Dienst-stunden im Rathaus Hüttlingen, Zimmer 16 persönlich abzuge-ben ist. (nur persönliche Abgabe, nicht in Briefkasten und auchnicht per Fax oder Mail). Die Auswahl und die Vergabe eines Bau-platzes erfolgt nach den Buchstaben a) bis d) nach diesem Ter-min entsprechend dem zeitlichen Eingang der Bewerbung beider Gemeindeverwaltung. Bei zeitgleichem Eingang von Bewer-bungen erfolgt die Auswahl nach dem Losverfahren unter Aus-schluss des Rechtsweges. Bewerber a) bis d) werden vorrangigberücksichtigt.Interessenten, welche eine Bewerbung abgeben, bitten wir umBeachtung der Terminvorgabe.Liegenschaftsamt
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes„Bolzensteig IV – 1. Änderung und
1. Erweiterung“ und einer Satzung über örtlicheBauvorschriften: Aufstellungsbeschluss/frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Juli2014 nach § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für denBebauungsplan „Bolzensteig IV – 1. Änderung und 1. Erweite-rung“ und für eine Satzung über örtliche Bauvorschriften nach §2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO gefasst.Dieser Beschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Seite 4 - 29/2014 Amtsblatt Hüttlingen Samstag, den 19. Juli 2014
Amtliche BekanntmachungenAmtliche Bekanntmachungen
Die Gemeinde Hüttlingen (6.000 Einwohner) sucht zum15. September 2014 eine
Gruppenleitung und eine Zweitkraft(pädagogisch befähigte Mitarbeiter/innen)
als Betreuungskräfte für den Hort an der Alemannenschule inHüttlingen.
Im Hort an der Alemannenschule findet an Schultagen im Zeit-raum von 12.00 bis 17.00 Uhr eine Betreuung der Grundschul-kinder statt. Neben der Hausaufgabenbetreuung und Beauf-sichtigung der Kinder sind Sie auch im Rahmen der Mittages-sensausgabe tätig.
Erfahrung im Umgang mit Kindern im Grundschulalter wird vo-rausgesetzt. Eine pädagogische Ausbildung (z.B. als Erzie-her/in) wird bei der Tätigkeit als Gruppenleitung vorausgesetzt,ist für die Zweitkraft jedoch nicht zwingend erforderlich.Wir bieten Ihnen ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet mitder Möglichkeit, sich vielseitig und selbstständig einzubringen.Wenn Sie Spaß und Freude an der Arbeit mit Schulkindern imGrundschulalter haben,flexibel,kreativ und belastbar sind,freu-en wir uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen.
Die Beschäftigung ist zunächst befristet für die Dauer desSchuljahres 2014/2015 vorgesehen,wobei die Aussicht auf eineWeiterbeschäftigung besteht.Die Entlohnung erfolgt nach denVorgaben des Tarifvertrags fürden öffentlichen Dienst (TVöD).
Ihre schriftliche Bewerbung richten sie bitte bis zum 22. August2014andas Bürgermeisteramt Hüttlingen,Schulstraße 10,73460Hüttlingen.Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestelltenwerden entsprechend den Vorgaben des Schwerbehinder-tenrechts berücksichtigt.
WeitereAuskünfteerteilt IhnengerneHerrVogt,Tel.07361/9778-21.
In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, einefrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGBdurchzuführen.Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 10.07.2014 des Pla-nungsbüros Stadtlandingenieure aus Ellwangen maßgebend.Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (nicht maß-stabsgerecht):
• Ziele und Zwecke der Planung:Durch die Erweiterung dieses Bebauungsplans sollen die pla-nungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für weitere Ge-werbeflächen insbesondere für örtliche Gewerbebetriebe vorge-sehen werden.• Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das vorgesehene Plangebiet liegt östlich des Ortsmittelpunktesund ist als Grundlage für gewerbliche Bebauung vorgesehen.Das geplante Gewerbegebiet hat eine Größe von rund 76.367m². (Geltungsbereich siehe Lageplan vom 10.07.2014 stadtland-ingenieure)Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Flurstücke605/23, 605/44, 734, 738, 740, 740/2, 757, 757/2, 769/4, 769/6,2027, 2028, 2029, 2030, 2031, 2032, 2033, 2034, 2035, 2036,2037, 2038, 2039, 2066 sowie Teilflächen der Flurstücke 605/19,605/42, 730, 730/2, 757/3, 761, 769/1, 769/3, 2040, 2041,2042, 2043, 2044, 2045, 2046, 2047, 2048, 2049, 2050, 2051,2051/1, 2053, 2054, 2055, 2056, 2057, 2058, 2059, 2060, 2061,2062, 2063, 2064, 2065 und 2066/1.
Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:• Im Norden: Flurstück 605/19, 611/42, 2053, 2054, 2055,
2056, 2057, 2058, 2059, 2060, 2061, 2062, 2063, 2064,2066/1
• Im Osten: Flurstück 769/1, 1993/1, 2040, 2041, 2042, 2043,2044, 2045, 2046, 2047, 2048, 2049, 2050, 2051, 2051/1,2053, 2056, 2057
• Im Süden: Flurstück 761, 769/1• ImWesten: Flurstück 605/19, 605/42, 730, 730/2, 757/3, 761,
769/1, 769/3, 2064, 2065
FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEITNACH § 3 Abs. 1 BauGBZur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungfindet am
Dienstag, 22. Juli 2014 um 19.00 Uhrim Sitzungssaal des Rathauses
eine Informationsveranstaltung statt, in der die allgemeinen Zie-le und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gele-genheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird.
Hüttlingen, 16.07.2014gez. Günter EnsleBürgermeister
Änderung des Flächennutzungsplans für dieVerwaltungsgemeinschaft AalenBekanntmachung der Genehmigung/WirksamwerdenFolgende Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) fur die Ver-waltungsgemeinschaft Aalen (Aalen-Essingen-Huttlingen) istvom Regierungspräsidium Stuttgart mit Erlass vom 7. Juli 2014(Az. 21-2511.1 / Aalen) genehmigt worden; die Erteilung der Ge-nehmigung wird hiermit bekannt gemacht:
Bereich „Ried-Süd“ in der Gemeinde Essingen (33. FNP-Än-derung)Feststellungsbeschluss vom 3. Februar 2014 (Gemeinsamer Aus-schuss)Die 33. FNP-Änderung fuhrt zu folgenden neuen Darstellungen(s. a. Bebauungsplanverfahren Ried):• Geplante Wohnbaufläche: 2,3 ha• Geplante Verkehrsfläche: 0,5 ha• Fläche fur die Landwirtschaft: 1,6 ha• Geplante Grunfläche: 0,1 ha
Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes Aalen vom3 . Juni 2013.
Gesetzliche WirksamkeitsvoraussetzungenEs wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass• eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
ten der Gemeindeordnung für Baden-Wurttemberg (GemO)oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschrif-ten beim Zustandekommen dieses Feststellungsbeschlussesnach § 4 Absatz 4 und 5 GemO in dem dort bezeichneten Um-fang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter Be-zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründensoll, innerhalb eines Jahres geltend gemacht worden sind;
• eine etwaige beachtliche Verletzung von Verfahrens- undFormvorschriften gemäß § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 - 3des Baugesetzbuches (BauGB),
• eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 etwaige be-achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis desBebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
• etwaige beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäߧ 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beim Zu-standekommen des Flächennutzungsplans nach § 215 Abs. 1BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von ei-nem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplansschriftlich gegenüber der Stadt Aalen (Bürgermeisteramt)geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Ver-letzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Samstag, den 19. Juli 2014 Amtsblatt Hüttlingen Seite 5 - 29/2014
Die Unbeachtlichkeit der Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften ist nicht gegeben, wenn die Vorschriften uber die Öf-fentlichkeit der Sitzungen sowie über das Genehmigungsverfah-ren und die Bekanntmachung verletzt worden sind.Mit der Bekanntmachung der FNP-Genehmigung im Stadtinfo(INFO Ostalb) der Stadt Aalen und in den Amtsblättern der Ge-meinden Essingen und Huttlingen wird gem. § 6 Abs. 5 BauGBdiese FNP-Änderung mit Datum vom 23. Juli 2014 wirksam.Die FNP-Änderung (Lageplan und Begrundung) können wäh-rend der Dienststunden beim Stadtplanungsamt Aalen (RathausAalen, Marktplatz 30, 5. Stock, 73430 Aalen) eingesehen werden.Dort wird auch eine zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs.5 BauGB bereitgehalten.Die vorstehend genannten Unterlagen können auch bei denBürgermeisterämtern (Rathaus) in Essingen und Hüttlingen ein-gesehen werden.Jedermann kann über diese Pläne und deren Inhalt Auskunft ver-langen.
Aalen, 15. Juli 2014Bürgermeisteramt Aalen
RentschlerOberbürgermeister
Änderung des Flächennutzungsplans für dieVerwaltungsgemeinschaft AalenBekanntmachung der Genehmigung/WirksamwerdenFolgende Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für die Ver-waltungsgemeinschaft Aalen (Aalen-Essingen-Hüttlingen) istvom Regierungspräsidium Stuttgart mit Erlass vom 1. Juli 2014(Az. 21-2511.1 / Aalen) genehmigt worden; die Erteilung der Ge-nehmigung wird hiermit bekannt gemacht:
Bereich „Streichhoffeld“ in der Gemeinde Essingen (49. FNP-Änderung)Feststellungsbeschluss vom 3. Februar 2014 (Gemeinsamer Aus-schuss)
Die 49. FNP-Änderung fuhrt zu folgenden neuen Darstellungen(s. a. BebauungsplanverfahrenStreichhoffeld, 1. Änderung):• Gewerbliche Baufläche: 14,22 ha• Geplante gewerbliche Baufläche: 2,53 ha• Geplante Verkehrsfläche: 0,78 ha• Bestehende Grunfläche: 1,27 ha• Geplante Grunfläche: 5,12 ha• Fläche fur die Landwirtschaft: 10,45 ha.
Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes Aalen vom3 . Juni 2013.
Gesetzliche WirksamkeitsvoraussetzungenEs wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass• eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
ten der Gemeindeordnung für Baden-Wurttemberg (GemO)oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschrif-ten beim Zustandekommen dieses Feststellungsbeschlussesnach § 4 Absatz 4 und 5 GemO in dem dort bezeichneten Um-fang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unterBezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung be-grunden soll, innerhalb eines Jahres geltend gemacht wordensind;
• eine etwaige beachtliche Verletzung von Verfahrens- undFormvorschriften gemäß § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 - 3des Baugesetzbuches (BauGB),
• eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 etwaige be-achtliche Verletzung der Vorschriften uber das Verhältnis desBebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
• etwaige beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäߧ 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beim Zu-standekommen des Flächennutzungsplans nach § 215 Abs. 1BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von ei-nem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplansschriftlich gegenuber der Stadt Aalen (Bürgermeisteramt)geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Ver-letzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Die Unbeachtlichkeit der Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften ist nicht gegeben, wenn die Vorschriften uber die Öf-fentlichkeit der Sitzungen sowie über das Genehmigungsverfah-ren und die Bekanntmachung verletzt worden sind.
Mit der Bekanntmachung der FNP-Genehmigung im Stadtinfo(INFO Ostalb) der Stadt Aalen und in den Amtsblättern der Ge-meinden Essingen und Hüttlingen wird gem. § 6 Abs. 5 BauGBdiese FNP-Änderung mit Datum vom 23. Juli 2014 wirksam.
Die FNP-Änderung (Lageplan und Begrundung) können wäh-rend der Dienststunden beim Stadtplanungsamt Aalen (RathausAalen, Marktplatz 30, 5. Stock, 73430 Aalen) eingesehen werden.Dort wird auch eine zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs.5 BauGB bereitgehalten.Die vorstehend genannten Unterlagen können auch bei denBürgermeisterämtern (Rathaus) in Essingen und Hüttlingen ein-gesehen werden.Jedermann kann über diese Pläne und deren Inhalt Auskunft ver-langen.
Aalen,15. Juli 2014Bürgermeisteramt AalenRentschlerOberbürgermeister
Wertstoffhof Ellwangen – Ab Mittwoch, 30. Julibis einschließlich 5. August 2014 geschlossen
Aufgrund des Bundespferdefestivals vom 1. -3. August 2014 bleibt der Wertstoffhof in Ell-wangen ab Mittwoch, 30. Juli bis einschließlich5. August 2014 geschlossen.Ab dem 30.07.2014 besteht keine Möglichkeitmehr etwas auf dem Wertstoffhof in Ellwangenanzuliefern.
Die Anlieferung ist stattdessen auf der Deponie Reutehaumöglich.Fragen zum Wertstoffhof beantwortet die GOA unter den Tele-fonnummern 07171 1800-555 und -520.
MülltermineHüttlingenRestmüllFreitag, 25.7.2014
BiomüllFreitag, 25.7.2014
Problemstoffmobil auf WertstoffhofDienstag, 29.7.2014, 14.00/17.00 Uhr
NiederalfingenBiomüll25.7.2014
Recycling
Seite 6 - 29/2014 Amtsblatt Hüttlingen Samstag, den 19. Juli 2014
SeitsbergRestmüll24.7.2014
Biomüll25.7.2014
SulzdorfRestmüll24.7.2014
Biomüll25.7.2014
WertstoffhöfeWertstoffhof Hüttlingen, Gottlieb-Daimler-Straße 12Montag 14.00 – 19.00 UhrDienstag 14.00 – 19.00 UhrMittwoch 9.00 – 12.00 UhrDonnerstag 14.00 – 19.00 UhrSamstag 8.00 – 13.00 Uhr
Wertstoffhof Abtsgmünd, Bauhof (Mühlstraße)Montag 14.00 – 19.00 UhrDienstag 9.00 – 12.00 UhrMittwoch 14.00 – 19.00 UhrFreitag 14.00 – 19.00 UhrSamstag 8.00 – 13:00 Uhr
Samstag, den 19. Juli 2014 Amtsblatt Hüttlingen Seite 7 - 29/2014
Sozialstation AbtsgmündHallgarten 14, Tel. (0 73 66) 9 63 30
Sie erreichen die diensthabende Schwester unter Tel. 07366/9633-0. Montag bis Freitag ist unser Büro von 8.00 bis 13.00Uhr besetzt. Die Mitarbeiter der Sozialstation Abtsgmünd be-raten Sie gerne in allen Fragen zur Pflege zu Hause.
Sprechen Sie mit uns! Kontakt 07366/9633-0,Fax 07366/9633-29,E-Mail: [email protected],www.sozialstation-abtsgmuend.de
DRK-Seniorenzentrum HüttlingenBachstr. 12, Tel. 07361/633010Über diese Telefonnummer erreichen Sie unsere diensthabendenMitar-beiter/-innen sowohl an den Wochentagen als auch am Wochenende.Das Sekretariat ist an folgenden Wochentagen besetzt:Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.30 UhrDienstag, Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Pflegestützpunkt Ostalbkreis (Landratsamt Ostalbkreis)
Beratung zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der PflegeTel. 07361/503-1403, www.pflegestuetzpunkt.ostalbkreis.de
HebammenFrau Elisabeth Merz, Hüttlingen, Seitsberg, Telefon 7 41 25Frau Waltraud Hofmann, Stettiner Str. 7, Hüttlingen, Tel. 7 61 37Frau Antje Stein, Buchwaldstr. 17, Hüttlingen, Tel. 4 90 81 15
ApothekennotdienstplanSa., 19.07.2014 Apotheke Abtsgmünd, Hauptstr. 33,
Tel. 07366/6359Kochertal-Apotheke, Oberkochen, Heidenhei-mer Str. 16, Tel. 07364/7666
So., 20.07.2014 Apotheke am Markt Ellwangen, Marktplatz 18,Tel. 07961/2582Hofherrn-Apotheke, Hofherrnweiler, Hofherrnstr. 2,Tel. 07361/44041)
Mo., 21.07.2014 Apotheke im Facharztzentrum Aalen, Weidenfelder Str. 1,Tel. 07361/559833
Di., 22.07.2014 Linden-Apotheke Aalen, Gartenstr. 15, Tel. 07361/64101Mi., 23.07.2014 Apotheke am Markt Westhausen, Dalkinger Str. 6,
Tel. 07363/953444Rems-Apotheke Essingen, Bahnhofstr. 33, Tel. 07365/5115
Do., 24.07.2014 Adler-Apotheke Aalen, Beinstr. 6, Tel. 07361/61460Stifts-Apotheke Ellwangen, Priestergasse 9,Tel. 07961/90400
Fr., 25.07.2014 Schloss-Apotheke Fachsenfeld, Wasseralfinger Str. 14,Tel. 07366/5811Volkmarsberg-Apotheke Oberkochen, Heidenheimer Str. 15,Tel. 07364/919493
Sa., 26.07.2014 Stadt-Apotheke Aalen-Wasseralfingen, Karlsplatz 20,Tel. 07361/71728
So., 27.07.2014 Elch-Apotheke Ellwangen, Marienstr. 25, Tel. 07961/91510Marien-Apotheke Unterkochen, Rathausplatz 8,Tel. 07361/88213
BereitschaftsdiensteNotfalldienste
Krankentransporte 1 92 22Feuerwehr 1 12
Ärztliche NotdiensteNotfallpraxis Aalen am OstalbklinikumÖffnungszeiten (keine Terminvereinbarung):Mittwoch 13 bis 22 Uhr, Freitag 16 bis 22 UhrSamstag, Sonntag, Feiertag 8 bis 22 Uhr
Notfallpraxis Ellwangen an der VirngrundklinikÖffnungszeiten (keine Terminvereinbarung):Samstag, Sonntag, Feiertag 8 bis 22 Uhr
Mobiler BereitschaftsdienstAalen-Ellwangen-Härtsfeld-Ries („Altkreis Aalen“)Brauchen Sie Hilfe außerhalb derÖffnungszeiten der Notfallpraxen oderkönnen aus medizinischen Gründen diePraxis nicht aufsuchen, wählen Sie bitte 01806/07361-4(erreichbar Freitag 16 Uhr bis Montag 8 Uhr, Mittwoch 13 Uhrbis Donnerstag 8 Uhr, übrige Werktage 18 Uhr bis 8 Uhr desFolgetages für 0,20 E/Anruf, auch aus Mobilfunknetzen)
Augenärztlicher Notdienst 01 80/50 11 20 98
Zahnärztlicher Notdienstzu erfragen unter 07 11/7 87 77 88
Rettungsdienst-Notfallrettung/Notarzt für akut lebensbedrohlicheZustände ist rund um die Uhrzu erreichen über 1 12
Abfallbewusstsein zeigt sich bereits beim Einkaufen!!!
Wertstoffhof Ellwangen, Parkplatz SchießwasenMontag 14.00 – 18.00 UhrDienstag 14.00 – 18.00 UhrMittwoch 9.00 – 18.00 UhrFreitag 14.00 – 19.00 UhrSamstag 8.00 – 13.00 Uhr
Wertstoffhof Aalen, OesterleinstraßeMontag 14.00 – 18.00 UhrDienstag 9.00 – 18.00 UhrMittwoch 9.00 – 18.00 UhrDonnerstag 9.00 – 19.00 UhrFreitag 9.00 – 18.00 UhrSamstag 8.00 – 13.00 Uhr
19.07. Zita Schrempf, Goldshöfer Str. 35, 90 Jahre20.07. Josef Steinecker, Keltenweg 3, 75 Jahre20.07. Franz Hegele, Sulzdorfer Straße 1, 73 Jahre22.07. Jörg Großmann, Blumenstr. 8, 74 Jahre23.07. Anna Muc, Johannes-Alt-Straße 6, 74 Jahre24.07. Christine Peter, Richard-Wagner-Straße 10,
83 Jahre
Den Jubilaren gelten unsere herzlichsten Glückwünsche.
Freiwillige Feuerwehr Hüttlingenwww.feuerwehr-huettlingen.de
23.7.2014, Fettbrand, 19.30 Uhr
Jugendfeuerwehr25.7.2014, 18.30 - 22.00 Uhr, Übung
Feuerwehr Hüttling
en
Feuerwehr
Jubilare
Seite 8 - 29/2014 Amtsblatt Hüttlingen Samstag, den 19. Juli 2014