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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Der Wolf in Niedersachsen Grundsätze und Maßnahmen im Umgang mit dem Wolf

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Niedersächsisches Ministerium

für Umwelt und Klimaschutz

Der Wolf in NiedersachsenGrundsätze und Maßnahmen im Umgang mit dem Wolf

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InhaltsverzeichnisSeite

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Vorwort

1. Einleitung

2. Rechtliche Situation und Schutzstatus

3. Lebensweise des Wolfes

4. Bestandssituation und Perspektiven

5. Der Wolf in Niedersachsen 5.1 Niedersachsen als Wolfslebensraum 5.2 Ziele und Grundsätze im Umgang mit dem Wolf 5.3 Zuständigkeiten und Strukturen eines Wolfsmanagementes 5.4 Kontinuierliche Bestandserfassung 5.5 Vorbeugende Sicherung von Nutztierbeständen 5.6 Ausgleichszahlungen 5.7 Wölfe und Jagdausübung 5.8 Umgang mit auffälligen Wölfen 5.9 Öffentlichkeitsarbeit 5.10 Lebensraum bezogene Schutzmaßnahmen

6. Nationale und internationale Abstimmung

Anhang 1 Literaturauswahl Anhang 2 Adressen und Ansprechpartner Anhang 3 Information zur sicheren Haltung von Schafen und Ziegen (und Rindern) bei Vorkommen von Wölfen Anhang 4 Information zur sicheren Haltung von Gatterwild bei Vorkommen von Wölfen Anhang 5 Melden von Wolfshinweisen und -nachweisen Anhang 6 Verhalten im Wolfsgebiet; Wölfe und Hunde Anhang 7 Aktuelle Vorkommensgebiete von Wölfen in Deutschland 2006 - 2010

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Vorwort

Der Wolf kehrt zurück.

Ausgehend von Sachsen, wo im Jahr 2000 erstmals wieder wild lebende Wölfe in Deutschland geboren wurden, breiten sich die Tiere langsam, aber stetig immer weiter nach Westen und Norden aus und haben inzwischen - wenn auch nur vereinzelt - erste Spu-ren in Niedersachsen hinterlassen.

Was dem einen frohe Botschaft und Ausdruck natürlicher ökolo-gischer Vielfalt ist, verursacht bei anderen zurückhaltende Skepsis oder sogar vehemente Ablehnung.

Der Wolf ist eine der größten Herausforderungen im Artenschutz, nicht nur in Niedersachsen, sondern in ganz Deutschland und dar-über hinaus: Er kann durchaus Schäden an Nutztieren verursachen, was für die Betroffenen oft nicht nur fi nanziell schmerzlich ist. Anders als in Gegenden, in denen der Wolf nie ausgestoben war, sind wir es auch nicht mehr gewohnt, mit dem Wolf zu leben.Als Umweltminister des Landes Niedersachsen bin ich verantwort-lich für den Schutz unserer Natur und besonders natürlich für die seltenen und gefährdeten Arten. Für den Wolf gilt aber in ganz besonderem Maße der Leitspruch, den ich meiner Amtsführung vorangestellt habe: Naturschutz mit den Menschen. Das dauerhaf-te Überleben des Wolfes in unserer Kulturlandschaft ist nur mög-lich, wenn die berechtigten Belange der Betroffenen berücksichtigt und die Sorgen und Fragen der Bürger ernst genommen werden. Mit dem jetzt vorgelegten Konzept haben wir genau diesen Weg beschritten. Wir stehen in Niedersachsen noch ganz am Anfang im Umgang mit dem Wolf. Um möglichst gut vorbereitet zu sein, ste-hen die niedersächsischen Fachleute in regelmäßigem Austausch mit den Experten der anderen deutschen „Wolfsgebiete“. Und wir führen einen kontinuierlichen Dialog mit den betroffenen Nutzer-gruppen und allen anderen Interessierten.

Naturschutz braucht Verbündete. Dies gilt in ganz besonderem Maße für den Wolf. Deshalb freue ich mich aufrichtig, dass sich auch die Landesjägerschaft Niedersachsen positiv zur Rückkehr des Wolfes stellt und mit dem Ministerium für Umwelt und Klima-schutz - ähnlich wie beim Luchs - eine enge Zusammenarbeit zum Wolf vereinbart hat.

Eine erfolgreiche Rückkehr des Wolfes, eine der seltensten Tier-arten Mitteleuropas, wäre nicht nur ein großartiger Beitrag zum Erhalt der natürlichen biologischen Vielfalt in Deutschland; sie wäre auch ein Beweis dafür, dass Mensch und Natur auch in einer hoch zivilisierten Gesellschaft kein Gegensatz sind.Lassen Sie uns gemeinsam an diesem Ziel arbeiten!

Hans-Heinrich SanderNiedersächsischer Minister für Umwelt und Klimaschutz

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Der Wolf (Canis lupus) galt in Deutschland lange Zeit als ausge-storben. Insbesondere die direkte Nachstellung durch den Men-schen hat zum Erlöschen der letzten wild lebenden Rudel bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts geführt. Seither sind in Deutschland zwar regelmäßig einzelne Wölfe beobachtet (und geschossen) worden, aber erst seit dem Jahr 2000 vermehrt sich die Art in der Bundesrepublik wieder in freier Natur: Aus Polen zugewanderte Tiere haben in der Lausitz mehrere Rudel auf einem Truppenü-bungsplatz und in dessen Umland gegründet.

Auch in Niedersachsen gibt es wieder wild lebende Wölfe. Seit 2006 haben sich einzelne Tiere über längere Zeit in der Lüneburger Heide (Raum Unterlüß), im Wendland und in der Grenzregion zu Hessen (Raum Solling/ Reinhardswald) aufgehalten. Die Wolfspo-pulation in Europa wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren weiter wachsen und durch natürliche Aus-breitung ihr Areal ausdehnen und zurückgewinnen. Niedersachsen bietet insbe-sondere in den waldreichen östlichen und südlichen Landesteilen geeignete Lebensräume für den Wolf. Auch hier besteht daher grundsätzlich die Möglichkeit, dass sich durch weitere Zuwan-derungen Wolfspaare fi nden, die erstmals seit über 150 Jahren wieder Junge in Niedersachsen aufziehen könnten.

Die natürliche Wiederansiedlung des Urahns unserer Haushunde fi ndet in den Medien ein hohes öffentliches Interesse. Die Bericht-erstattung zeigt, dass das Verhältnis des Menschen zum Wolf ambivalent ist. Große Teile der Bevölkerung begrüßen die Rück-kehr der Wölfe und sind fasziniert von der Tierart. Auf der anderen Seite haben viele Menschen noch Vorbehalte. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Sorgen um die Sicherheit von Menschen, mögliche wirtschaftliche Schäden oder Jagdwertminderung durch Wildbret-verlust bei dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten.

Der Wolf, der in vergangenen Jahrhunderten als „Meister Isegrim“ in der Bevölkerung oftmals einen denkbar schlechten Ruf genoss, ist heute in Niedersachsen willkommen. Er ist in unseren Breiten ebenso Teil der natürlichen biologischen Vielfalt wie der von der Ausrottung bedrohte sibirische Tiger oder die Wale in den Welt-meeren, für deren Schutz wir gerne engagiert eintreten. Der Wolf ist hierzulande streng geschützt und bedarf unseres Engagements hier in unserer Natur! Er ist in Deutschland extrem selten und unterliegt nicht dem Jagdrecht. Dennoch setzt sich die Jägerschaft in Niedersachsen zusammen mit Förstern und Naturschützern für den Wolfsschutz in Niedersachsen ein. Dass trotzdem noch erheb-liche Überzeugungsarbeit geleistet werden muss, zeigt der illegale Abschuss eines Wolfes im Wendland im Dezember 2007.

Die mögliche Rückkehr der Wölfe nach Niedersachsen kann in Teilen der Gesellschaft zu Verunsicherung führen. Dies gilt in besonderem Maße für Bevölkerungsgruppen, die wirtschaftliche Einbußen befürchten, z.B. die Nutztierhalter. Ende 2008 sind im Solling mehrere Schafe durch einen wild lebenden Wolf gerissen worden. Dieser Fall zeigt, dass trotz der veränderten Einstellung der Gesellschaft zum Wolf eine Strategie erforderlich ist, um einen Weg zu einem gedeihlichen Miteinander von Mensch und Wolf in Niedersachsen zu fi nden. Finanzielle Zuschüsse des Landes sollen helfen, Schäden durch Wölfe möglichst vorzubeugen. Entstande-ne Schäden an Nutztieren sollen fi nanziell ausgeglichen werden.

1. Einleitung

Durch eine umfassende und frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit wird die Bevölkerung über die Rückkehr der Wölfe informiert und aufgeklärt, um den Menschen Ängste vor dem Wolf zu nehmen. Dieses Maßnahmenbündel hat zum Ziel, die Akzeptanz und Kom-promissbereitschaft bei den verschiedenen betroffenen Interessen-gruppen und in der Bevölkerung zu fördern.

Das Niedersächsische Wolfskonzept bildet die Grundlage für diese Strategie. Es beschreibt den Handlungsrahmen für effektive Schutzmaßnahmen und für die Information der Öffentlichkeit. Das Konzept wurde unter Federführung des Niedersächsischen Minis-teriums für Umwelt und Klimaschutz und in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung aufgestellt. Im Septem-ber 2007 wurde ein „Arbeitskreis Wolf“ eingerichtet, in dem auf breiter Basis mit Förstern, Nutztierhaltern, Jägern und Naturschüt-zern interessen- und ressortübergreifend die Grundlagen für dieses Konzept erarbeitet und abgestimmt worden sind.

Auch die Erfahrungen und Schutzkonzepte der Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Bayern und Sachsen-Anhalt wurden aus-gewertet, um einen weitgehend einheitlichen Umgang mit dem Wolf in Deutschland zu gewährleisten. Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher, fachlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen muss es im Detail jedoch auf die jeweilige Situation in den Bun-desländern zugeschnittene Lösungen geben. Niedersachsen steht hierbei noch am Anfang des Wolfsschutzes. Das Niedersächsische Wolfskonzept wird deshalb mit zunehmenden Erfahrungen und Erkenntnissen bei Bedarf angepasst und fortgeschrieben. Die ge-meinsamen Schutzanstrengungen geben Anlass zu der Hoffnung, dass der Wolf bei uns in freier Natur überleben wird.

Foto: B. Pott-Dörfer

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Wild lebende Wölfe unterliegen in Deutschland nationalen und internationalen Schutzbestimmungen. Im Wesentlichen sind dies:

§ FFH-Richtlinie 92/43/EWG1 - Anhang II (prioritäre Art)§ FFH-Richtlinie 92/43/EWG - Anhang IV (streng geschützte Art)§ Bundesnaturschutzgesetz2 - Kapitel 5, Abschnitt 3 (§ 44)§ Bundesartenschutzverordnung3 - Abschnitt 1 (§ 4).

Nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) sind für die in ihrem Anhang II aufgeführten Arten besondere Schutzgebiete, die so genannten FFH-Gebiete, auszuweisen4. Die Auswahl und Meldung der FFH-Gebiete erfolgte in Niedersachsen in mehreren Tranchen in den Jahren 1998-2006. Zu dieser Zeit gab es keine Wolfsnachweise in Niedersachsen, so dass für die Art kein beson-deres Schutzgebiet ausgewiesen wurde. Die Einzelnachweise der vergangenen Jahre und der Gegenwart begründen ebenfalls keine Notwendigkeit zur Ausweisung von FFH-Gebieten für den Wolf.

Die Berücksichtigung des Wolfs im Anhang IV der FFH-Richtlinie verpfl ichtet die EU-Mitgliedsstaaten, im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ein strenges Schutzsystem in dessen natürlichem Verbreitungsgebiet einzuführen5. Dies wurde in Deutschland u. a. durch § 44 des Bun-desnaturschutzgesetzes umgesetzt. Der Wolf ist eine besonders geschützte Art6. Es ist gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustel-len, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten, oder ihre Entwick-lungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Auch ist es danach verboten, Fortpfl anzungs- und Ruhestätten des Wolfes zu beschädigen oder zu zerstören, vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Darüber hinaus ist der Wolf streng geschützt7. Er darf daher u. a. während der Fortpfl anzungszeit und während der Zeit der Jungenaufzucht nicht erheblich gestört werden8. Dabei zielen die aufgrund der FFH-Richtlinie getroffenen Maßnahmen darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pfl anzenar-ten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wieder-herzustellen9.

2. Rechtliche Situation und Schutzstatus

Nach der Bundesartenschutzverordnung ist es ferner verboten, wild lebenden Arten der besonders geschützten Arten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, wie dem Wolf, mit den dort bestimmten Mitteln nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten, z.B. unter Benutzung von lebenden Tieren als Lock-mittel oder akustischen Geräten10.

Verstöße gegen die im Bundesnaturschutzgesetz und der Bundes-artenschutzverordnung normierten Artenschutzvorschriften stellen grundsätzlich Ordnungswidrigkeiten dar11. In bestimmten Fällen kann ein Verstoß auch eine Straftat darstellen. So ist die vorsätz-liche Tötung eines wild lebenden Wolfes gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verboten und stellt gem. § 69 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG i. V. m. § 71 Abs. 2 BNatSchG eine Straftat dar, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden kann.

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können von den Verboten des § 44 BNatSchG in Verbindung mit § 45 Abs. 7 Nr. 1 - Nr. 5 BNatSchG im Einzelfall Ausnahmen zulassen, z.B. im Interesse der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit. Darüber hinaus kann in Fällen, die durch § 45 Abs. 7 nicht erfasst werden, von den Verboten des § 44 BNatSchG auf Antrag gem. § 67 BNatSchG eine Befreiung gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde.

Hybriden, d.h. Kreuzungen zwischen wild lebenden Wölfen und Haushunden, unterliegen in den ersten vier Generationen dem gleichen Schutzstatus wie Wölfe12. Ungeachtet dessen muss alles getan werden, solche Kreuzungen unverzüglich aus der Natur zu entfernen (s. Kap. 5.8).

Für in Gefangenschaft gehaltene Wölfe, verendete Wölfe und Wolfspräparate können weitere rechtliche Regelungen, die z.B. Verbote zum Transport, zum Besitz und zur Vermarktung beinhal-ten (sog. Washingtoner Artenschutzübereinkommen, Verordnung EG Nr. 338/97, § 44 Bundesnaturschutzgesetz), Anwendung fi nden.

Ergänzend zu den Artenschutzvorschriften sind auch die Anfor-derungen des Tierschutzgesetzes zu beachten, das teilweise auch auf wild lebende Tiere anzuwenden ist. So darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen13.

Der Wolf unterliegt nicht dem Jagdrecht.

1 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pfl anzen, zuletzt geänd. durch Art. 1 ÄndRL 2006/105/EG vom 20.11.2006 (ABl. Nr. L 363, S.368)2 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)3 Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258 (896)), geändert durch Artikel 22 G des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspfl ege vom 29.Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)4 Artikel 3 FFH-Richtlinie5 Artikel 12 FFH-Richtlinie6 § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG7 § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG8 § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG9 Art. 2 Abs. 2 FFH-Richtlinie10§ 4 Abs. 1 BArtSchV11§ 69 BNatSchG, § 16 BArtSchV12 Verordnung (EG) Nr. 1497/2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 der Kommission des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pfl anzenarten durch Überwachung des Handels. 13§ 1 TSchG

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Wölfe leben in Mitteleuropa in kleinen Familienverbänden, den so genannten Rudeln. Diese setzen sich meist aus den beiden El-terntieren, den Jährlingen des Vorjahres und den jüngsten Welpen zusammen. Die Rudelgröße schwankt damit meist zwischen 4 und 8 Tieren. Nach der Paarung im Spätwinter oder Vorfrühling werden im April/ Mai im Durchschnitt 4 bis 6 Junge geboren. Die Geburt fi ndet in einem unterirdischen Bau statt. Dieser wird von den Wölfen entweder selbst gegraben, oder vorhandene Bauten von Füchsen oder Dachsen werden erweitert.

Der Bau wird oft im Zentrum des Wolfsreviers angelegt. Die Größe der Reviere richtet sich nach der Landschaftsstruktur und nach der zur Verfügung stehenden Nahrungsmenge. Nach Untersuchungen in Sachsen und Polen schwanken die Reviergrößen zwischen 150 km² und 350 km². Zum Vergleich: Die Stadt Hannover hat eine Fläche von ca. 204 km² und ist damit kleiner als die Durch-schnittsgröße eines Wolfsreviers.

Spätestens sobald die jungen Wölfe geschlechtsreif werden - dies ist meist mit ca. 22 Monaten der Fall - verlassen sie in der Regel das elterliche Rudel oder werden von den Elterntieren aus dem Rudel verdrängt. Die jungen Wölfe wandern dann einzeln oft lange Strecken, um einen Geschlechtspartner zu fi nden und ein eigenes Rudel zu gründen. Es wurden Tagesstrecken von mehr als 70 Kilometern nachgewiesen, so dass die Tiere innerhalb kurzer Zeit große Distanzen von mehreren Hundert Kilometern zurückle-gen können.

3. Lebensweise des Wolfes

In Bezug auf seinen Lebensraum ist der Wolf eine der anpassungs-fähigsten Arten überhaupt. Wesentliche Faktoren bei der Wahl des Territoriums sind ein gutes Nahrungsangebot und störungsar-me Räume für die Jungenaufzucht. Dies ist insbesondere in wald-reichen Gebieten oder auf Truppenübungsplätzen gegeben. Die Streifgebiete außerhalb der Ruhezonen bzw. Welpenaufzuchtorte beziehen jedoch landwirtschaftliche Flächen und Siedlungsränder mit ein. Das Nahrungsspektrum beinhaltet neben den heimischen Schalenwildarten (z.B. Reh-, Rot- und Schwarzwild) auch Kleinsäu-ger und Beeren. Auch Haustiere, insbesondere Schafe und Ziegen, können zur Beute gehören, wenn sie für den Wolf leicht erreich-bar sind. Der Wolf erbeutet nicht nur lebende Tiere, sondern nutzt auch Aas und Abfälle.

Ein hoher Anteil der Welpen kann bereits im ersten Lebensjahr aufgrund von Nahrungsmangel und Krankheiten (z.B. Parasiten-befall) sterben. Dieser Anteil kann jedoch stark schwanken. In der freien Natur werden Wölfe selten älter als 10 Jahre.

Foto: B. Pott-Dörfer

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Wölfe besiedelten früher in mehreren Unterarten Europa, Asien und Nordamerika. Europa war noch im Mittelalter nahe-zu fl ächendeckend Wolfsgebiet. Während in größeren, durch Menschen nur sehr dünn besiedelten Gebieten Asiens und des nördlichen Nordamerikas Wölfe auch heute noch verbreitet sind, ist der Wolf in Europa - durch direkte menschliche Nachstellung - auf wenige Rückzugsgebiete zurückgedrängt worden. Dies betrifft in besonderem Maße Mittel- und Westeuropa. Hier ist der Wolf etwa vor 150 Jahren vollständig ausgerottet worden, wäh-rend sich in den nord-, ost- und südeuropäischen Staaten kleine Wolfspopulationen - oft in gebirgigen oder waldreichen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte - halten konnten. In den süd-, südost- und nordeuropäischen Staaten gilt der Wolf aufgrund der meist indivi-duenarmen Bestände als gefährdet. Nur in einigen osteuropäischen Staaten, insbesondere Russland, gibt es auch heute noch eine stabile Wolfspopulation.

Die Wölfe Mitteleuropas sind dem so genannten Eurasischen Wolf (Canis lupus lupus) zuzuordnen, der in Europa und Asien am weitesten verbreiteten Unterart. Da der Wolf hinsichtlich seines Lebensraumes sehr anpassungsfähig ist und aufgrund der rechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie in allen EU-Staaten grund-sätzlich geschützt ist, ist zukünftig mit einer weiteren Erholung der Wolfsbestände in Europa zu rechnen. In Folge dieser positiven Bestandsentwicklung werden weiterhin Wölfe nach Deutschland und Niedersachsen zuwandern.

Auch die erfolgreiche Fortpfl anzung der bereits in Deutschland etablierten Lausitzer Rudel führt zu einer zunehmenden Ausbrei-tung des Wolfs in weitere Regionen Deutschlands. Wolfsrudel mit Jungenaufzucht sind aktuell nur aus Sachsen und Sachsen-Anhalt bekannt, Einzeltiere oder Paare sind in den letzten Jahren in Bran-denburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bayern, Hessen und Niedersachsen beobachtet worden. Ende 2008 betrug der Wolfsbestand in Deutschland ca. 50 - 60 Tiere.

4. Bestandssituation und Perspektiven

Foto: Jürgen Borris

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5.1 Niedersachsen als Wolfslebensraum

Aufgrund seiner Verbreitungsschwerpunkte in den osteuropä-ischen Ländern ist mit einer Zuwanderung von Wölfen nach Niedersachsen vor allem aus östlichen Richtungen zu rechnen. Dies belegen auch die zunehmenden Wolfsbeobachtungen in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen.

Niedersachsens östliche und südliche Landesteile, wie z.B. die Lüneburger Heide und das Wendland im Nordosten oder der Harz und das Weserbergland im Südosten und Süden stellen in vielen Bereichen aufgrund ihres Wald- und Wildreichtums gut geeignete Wolfslebensräume dar. Besonders gerne werden die großfl ächig störungsarmen Truppenübungsplätze angenommen. In diesen Bereichen nutzen sie natürlich auch die offene Landschaft.

Auch die konkreten Wolfsnachweise der vergangenen Jahre stammen aus diesen Landesteilen: Über einen längeren Zeitraum hielt sich seit 2006 ein einzelner Wolf im Umfeld des Schießplatzes Unterlüß und der Truppenübungsplätze Munster Süd und Nord auf, wobei nach längerer Pause wieder im Sommer 2009 glaub-hafte Hinweise vorlagen. Am 18. Mai 2007 gelang ein Fotonach-weis eines Tieres. Im Dezember 2007 wurde ein Wolf bei Gedelitz im Wendland widerrechtlich geschossen. Wie eine genetische Untersuchung ergeben hat, kann dieses Tier der westpolnisch-sächsischen Population zugerechnet werden.

Im Grenzbereich von Niedersachsen zu Hessen ist seit 2008 ein Wolfsvorkommen belegt. Hier hält sich offenbar ein Einzelwolf vorzugsweise im hessischen Reinhardswald auf, wechselt aber auch zeitweilig nach Niedersachsen in die Sollingregion.

Ein weiteres grenznahes Vorkommen ist in nur ca. 12 Kilometer Entfernung zu Niedersachsen aus der Lübtheener Heide in Meck-lenburg-Vorpommern bekannt.

Da Wölfe in Bezug auf ihre Lebensräume sehr anpassungsfähig und nicht auf natürliche oder naturnahe Landschaften angewiesen sind, können sie auch in stärker durch den Menschen geprägten Kulturlandschaften leben.

In allen Regionen Niedersachsens ist ein möglichst konfl iktarmes Verhältnis zwischen Mensch und Wolf das wichtigste Ziel.

5. Der Wolf in Niedersachsen

5.2 Ziele und Grundsätze im Umgang mit dem Wolf

Folgende Ziele und Grundsätze gelten für den Umgang mit wild lebenden Wölfen in Niedersachsen:

1. Der Wolf ist in Niedersachsen willkommen. Das Land Nieder-sachsen begrüßt die natürliche Rückkehr des Wolfes als

heimische Wildtierart.2. In Niedersachsen werden keine Wölfe ausgesetzt oder aktiv

angesiedelt.3. Die Sicherheit des Menschen genießt oberste Priorität.4. Das Land Niedersachsen wirkt aktiv an nationalen und inter- nationalen Schutzbestrebungen für den Wolf mit. Diese be- inhalten ein Länder übergreifendes Wolfsmanagement.5. In Niedersachsen wird der Umgang mit wild lebenden Wölfen

mit den betroffenen Gruppen abgestimmt. Naturschutz, Jagd, Forst, Tierschutz, Tierhalter und andere Interessengruppen

arbeiten zur Umsetzung des Niedersächsischen Wolfskonzeptes eng zusammen.

6. Die Bevölkerung wird über wild lebende Wölfe in Niedersachsen durch umfassende und gezielte Öffentlichkeitsarbeit informiert.

7. Das Land Niedersachsen sammelt, bewertet und dokumentiert die Daten über wild lebende Wölfe und wird dabei von interes-sierten Personen und Verbänden unterstützt.

8. In von Wölfen besiedelten Regionen soll Schäden an Nutz- tieren durch geeignete Sicherungsmaßnahmen vorgebeugt werden. Das Land Niedersachsen wird die betroffenen Nutz- tierhalter nach festgelegten Grundsätzen vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fi nanziell unterstüt-

zen.9. Das Land Niedersachsen gleicht Schäden an Nutztieren auf der Grundlage einer Billigkeitsrichtlinie vorbehaltlich der zur

Verfügung stehenden Haushaltsmittel grundsätzlich aus.10. Für Wölfe, die in ihrem Verhalten auffällig geworden sind, werden bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Konfl ikten ergriffen.

Lebensräume wie die Heide- und Waldgebiete Nordostniedersachsens bieten gute Lebensbedingungen für Wölfe (Foto: Wilke)

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5.3 Zuständigkeiten und Strukturen eines Wolfsmanagements

Der Wolf ist streng geschützt und unterliegt nicht dem Jagd-recht, sondern dem Artenschutzrecht. Die Verantwortung für den Wolfsschutz in Niedersachsen liegt daher im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz als oberste Naturschutzbehörde. Es steuert in enger Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirt-schaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung die landeswei-ten Schutzbemühungen, legt die Grundsätze zum fi nanziellen Ausgleich von Schäden und zur fi nanziellen Unterstützung von schadensvorbeugenden Maßnahmen fest und entscheidet über die Verwendung der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmit-tel. Das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz wählt die Wolfs-beraterinnen und Wolfsberater aus.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in seiner Funktion als Fachbehörde für Naturschutz (§ 33 NAGBNatSchG) informiert die Bevölkerung über wild lebende Wölfe in Niedersachsen und berät die beteiligten Behörden, sonstigen Stellen, Verbände und Personen in Fragen des Wolfsschutzes. Die erhobenen Daten über Wölfe werden beim NLWKN zentral für das gesamte Land Niedersachsen gesammelt, bewertet und dokumentiert und den zuständigen Behörden und ggf. anderen Stellen zur Verfügung gestellt. Sie dienen auch der Erfüllung der FFH-Berichtspfl ichten. Der NLWKN schlägt in Abstim-mung mit der Landesjägerschaft Niedersachsen geeignete Perso-nen als Wolfsberaterinnen und Wolfsberater vor, koordiniert deren Tätigkeit, schult sie u.a. in Zusammenarbeit mit der Alfred Töpfer Akademie für Naturschutz für ihre Aufgaben und unterstützt ihren Erfahrungs- und Informationsaustausch.

Neben besonders geschulten Wolfsberaterinnen und -beratern kann auch der NLWKN die Rissbeurteilung wahrnehmen.Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz prüft und entscheidet der NLWKN über Anträge auf Gewährung von Ausgleichszahlungen bei Tierverlusten und Zah-lung von Zuschüssen zu vorbeugenden Sicherungsmaßnahmen.Die unteren Naturschutzbehörden14 sind auf lokaler Ebene An-sprechpartner für die Bevölkerung und betroffene Nutzergruppen und zuständig für die sich aus dem Naturschutzrecht ergebenden Maßnahmen. Zugleich sind die Kommunalen Gebietskörperschaf-ten in ihrer Eigenschaft als Veterinärämter in die Begutachtung und Bewertung von Nutztierrissen einbezogen.

Im September 2007 ist vom Ministerium für Umwelt und Klima-schutz der „Arbeitskreis Wolf“ eingerichtet worden. Er hat die Funktion eines Forums, in dem alle relevanten Institutionen und Gruppen ihre Erfahrungen und Belange einbringen und erörtern. Im Arbeitskreis Wolf werden der Umgang mit wild lebenden Wöl-fen in Niedersachsen grundsätzlich abgestimmt und Handlungs-empfehlungen erarbeitet. Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern folgender gesellschaftlicher Gruppierungen und Institutionen zusammen:

- Naturschutz (Landesnaturschutzverwaltung, untere Natur-schutzbehörden, Naturschutzverbände)

- Jagd (Oberste Jagdbehörde und Jagdbehörden, Kreisjäger-meister, Landesjägerschaft, Vertreter der Grundeigentümer)

- Forst (Bundesforst, Niedersächsische Landesforsten, Kloster-forst, besonders betroffene private Forstverwaltungen - z.B. Forstverwaltung Rheinmetall)

- Tierzucht, Tierhaltung (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Nutztierhalterverbände, insbes. Verbände der Halter von Scha-fen, Ziegen und Gatterwild)

Die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater sind vor Ort ehrenamtlich tätig und nehmen folgende Aufgaben wahr:- kontinuierliche Datenerhebung zu wild lebenden Wölfen in

Niedersachsen und Weitergabe der Daten an den NLWKN und die unteren Naturschutzbehörden

- Recherche und Aufnahme, ggf. Überprüfung von Wolfsbeob-achtungen, Spurenhinweisen etc.

- Erstsicherung und -begutachtung bei Übergriffen auf Nutztiere- Beratung und ggf. praktische Unterstützung relevanter Nutzer-

gruppen (Nutztierhalter, Jäger, Förster)- Information der jeweiligen Interessengruppen sowie der ört- lichen Bevölkerung.

Eine Liste der Wolfsberaterinnen und Wolfsberater fi ndet sich in Anhang 2 dieses Konzepts sowie eine jeweils aktualisierte Fassung auf der Internetseite des NLWKN unter www.nlwkn.niedersachsen.de. Aus der Gruppe der Wolfsberateri-nnen und Wolfsberater sind einige Personen besonders geschult, um zu beurteilen, ob Tierrisse durch Wölfe verursacht worden sind. Diese Rissgutachterinnen und -gutachter erstellen neben dem NLWKN die Rissprotokolle, die für die Beantragung von Ausgleichszahlungen benötigt werden.

Bei auffälligen Wölfen tritt zur Planung und Durchführung geeig-neter Maßnahmen eine spezielle Arbeitsgruppe zusammen. Diese setzt sich - je nach Problemlage - zusammen aus Vertretern - des NLWKN,- der räumlich betroffenen unteren Naturschutzbehörde(n) und

unteren Jagdbehörde(n),- der jeweilig zuständigen Gefahrenabwehrbehörde(n) und bei

Bedarf der örtlichen Polizeidienststellen,- den örtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern- und/oder ggf. auf die Durchführung der ausgewählten Maßnahmen spezialisierte Personen.

Die Arbeitsgruppe informiert das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung über die geplanten Maßnahmen.

14 Landkreise, kreisfreie Städte (mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover), Region Hannover, die großen selbständigen Städte Celle, Cuxhaven, Hameln, Hildesheim und Lingen (Ems), Nationalparkverwaltung „Harz“, Biosphärenreservatsverwaltung „Niedersächsische Elbtalaue“ (für den Gebietsteil C). Geografi sch bedingt bleiben hier die Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ und der NLWKN als UNB in Teilen des Küstengewässers außer Betracht.

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5.4 Kontinuierliche Bestandserfassung

Die bisherigen Wolfsbeobachtungen der letzen Jahre in Nieder-sachsen belegen, dass wild lebende Wölfe meist sehr scheu sind und sich gerne in waldreichen Regionen mit geringer Bevölke-rungsdichte aufhalten. Nur sehr wenigen Personen ist es bisher gelungen, einen Wolf in Niedersachsen in der freien Natur zu beobachten. Der Nachweis von Wölfen ist nicht einfach, zumal die Verwechslungsgefahr mit Hunden sehr groß ist.

Grundlage aller Schutzbemühungen einschließlich der Öffent-lichkeitsarbeit ist jedoch die genaue Kenntnis über Anzahl, Geschlecht, Reviergröße und -abgrenzung bzw. Dynamik von Streifgebieten der Wölfe. Eine kontinuierliche Bestandserfassung soll dazu dienen, die notwendigen Daten zu bündeln und zu bewerten. Vor der gezielten Bestandserfassung werden in den östlichen und südlichen Regionen Niedersachsens, in denen am ehesten mit Zuwanderung weiterer Wölfe oder der Ansiedlung von Wolfsrudeln zu rechnen ist, durch sensible und zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit insbesondere Förster und Jäger motiviert, auf mögliche Anzeichen von Wolfsvorkommen zu achten (Spuren, Losung, Wolfsheulen etc.). Schon bei einer Häufung glaubwürdi-ger Hinweise ohne konkrete Wolfsnachweise wird die Erfassung intensiviert.

Die kontinuierliche Bestandserfassung beinhaltet die Abklärung und Bewertung sämtlicher Beobachtungen zu Wolfsvorkommen, u. a. die Begutachtung von Nutz- und Wildtierrissen. Darüber hi-naus wird das Verhalten der Wölfe soweit möglich dokumentiert. Die vom NLWKN bewerteten Daten bilden die Grundlage, um letztendlich den Populationsstatus der Wolfsvorkommen zu beur-teilen, den Umfang der Streifgebiete oder der Reviere und andere für den Schutz erforderlichen Parameter einschätzen zu können.

Die kontinuierliche Datenerfassung stützt sich maßgeblich auf die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater vor Ort. Sie fungieren als zentrale Ansprechpartner und kooperieren mit Kontaktpersonen aus dem Kreis der Jägerschaften, der Bundes-, Landes-, Kom-munal-, Körperschafts- und Privatforsten, der Naturschutz- und Nutztierhalterverbände sowie mit Wildbiologen.

Die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater stehen in engem Kontakt mit dem NLWKN und bilden die Klammer zwischen den behörd-lichen Strukturen und den Aktivitäten vor Ort.

5.5 Vorbeugende Sicherung von Nutztierbeständen

Für eine hohe Akzeptanz gegenüber wild lebenden Wölfen in Nie-dersachsen ist es unerlässlich, dass die Schäden an Nutztierbestän-den möglichst gering gehalten werden. Für eingestallte Nutztiere besteht keine Gefahr eines Wolfsübergriffs. Durch verschiedene Maßnahmen lassen sich Nutztiere auf Weidefl ächen vorbeugend gegen Wolfsangriffe sichern. Die Maßnahmenvorschläge orientie-ren sich im Wesentlichen an den Erfahrungen, die in Sachsen mit den dort angewandten und international abgestimmten Maßnah-men vorliegen, müssen jedoch zukünftig gegebenenfalls weiter an niedersächsische Erfordernisse angepasst werden.

Vom Grundsatz her gilt: Vorbeugung hat Vorrang vor der Inan-spruchnahme von Ausgleichszahlungen. Wie etwa bei der heute üblichen mobilen Einzäunung von Äckern zur Vermeidung von Wildschäden durch Wildschweine sind auch die Halterinnen und Halter von Nutztieren aufgefordert, in bekannten Wolfsregionen ihrerseits durch Anpassung der Zäune zur Vermeidung von Tierris-sen beizutragen.

Die Anhänge 3 und 4 beinhalten detaillierte Empfehlungen zur Ausgestaltung wolfssicherer Zäune.

Vorbeugende Sicherungsmaßnahmen werden bei Vorliegen be-stimmter Voraussetzungen durch das Land Niedersachsen fi nanzi-ell gefördert. Hierzu werden spezielle Fördergrundsätze erarbeitet.

In besonderen Einzelfällen kann in begrenztem Umfang Zaun-material leihweise auf begrenzte Dauer als Sofortmaßnahme zur Verfügung gestellt werden. Hierzu hat der NLWKN im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz so genannte Lappen-zäune sowie Euronetze nebst Zubehör in begrenztem Umfang erworben. Diese können über das Museumsdorf Hösseringen im Landkreis Uelzen für Nordostniedersachsen und die untere Natur-schutzbehörde des Landkreises Holzminden für Südniedersachsen ausgeliehen werden.

Zur Bestandserfassung gehört auch die Analyse von Spuren(Foto: Sebastian Koerner)

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5.6 Ausgleichszahlungen

Wölfe wandern auf natürliche Weise wieder in ihre ehemals besiedelten Areale ein. Rechtlich sind sie als herrenlose Sachen zu qualifi zieren. Für Schäden, die durch wild lebende, herrenlose Tiere verursacht werden, sieht das Gesetz keine Haftung des Staates oder einer anderen Stelle vor. Soweit die Schäden nicht durch vor-beugende Maßnahmen vermieden werden können, sind sie vom Grundsatz her entschädigungslos hinzunehmen.

Beim Wolf ergibt sich jedoch eine besondere Situation: Auf der einen Seite bestehen besondere rechtliche Verpfl ichtungen zu seinem Schutz. In Europa gilt er trotz der erfolgreichen Wieder-besiedlung einiger Gebiete in den letzten Jahren nach wie vor als gefährdete Tierart. Die lange Abwesenheit des Wolfes in unserer Landschaft hat dazu geführt, dass auch die Landbevölkerung den Umgang mit dem Wolf als respektablem Beutegreifer nicht mehr gewohnt ist. Der Schutz des Wolfes kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn die Gesellschaft bereit ist, dessen Anwesenheit in der Kulturlandschaft zu akzeptieren. Die fi nanzielle Unterstützung der von der Präsenz des Wolfes am meisten betroffenen Nutzergrup-pen ist deshalb ein wichtiger Beitrag zum Schutz des Wolfes.

Aus Billigkeitsgründen zahlt das Land Niedersachsen daher im Falle nachgewiesener Schäden an Nutztierbeständen durch wild leben-de Wölfe Ausgleichszahlungen an die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter. Dazu werden auch ausgebildete Jagdhunde im jagdlichen Einsatz gerechnet. Die Zahlungsvoraussetzungen und -modalitäten sind der „Billigkeitsrichtlinie über die Gewährung von Ausgleichszahlungen bei Rissen, Verletzungen und Aborten verur-sacht durch Wölfe“ (derzeit noch im Entwurf) zu entnehmen. Die Höhe der Ausgleichszahlungen orientiert sich dabei maßgeblich an dem allgemein anerkannten Entschädigungsverfahren nach § 67 des Tierseuchengesetzes.

Von besonderer Bedeutung ist eine schnelle Begutachtung des Schadensortes und der Schäden durch die örtlich zuständigen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater oder den NLWKN. Diese informieren die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter über die weiteren notwendigen Schritte.

5.7 Wölfe und Jagdausübung

Die jagdbaren Schalenwildarten Reh-, Dam-, Rot-, Muffel- und Schwarzwild stellen eine wichtige Nahrungsgrundlage für wild lebende Wölfe dar. Aus jagd- und forstpolitischen Gründen ist es von besonderem Interesse zu klären, in welcher Form und in welchem Ausmaß sich die Rückkehr von Wölfen nach Niedersach-sen auf die Bestände und das Verhalten dieser Schalenwildarten einerseits und die Entwicklung von Waldbeständen andererseits auswirkt.

Zur Beurteilung dieser Fragen ist eine Kooperation mit den jeweiligen Jagdausübungsberechtigten, den Grundeigentümern als Jagdrechtsinhabern, den örtlich zuständigen Försterinnen und Förstern sowie den entsprechenden behördlichen und Verbands-vertretern unerlässlich, um einen Überblick über die Wildbestände zu gewährleisten. Die jährlichen Streckenberichte können hierbei hilfreiche Anhaltspunkte sein.

Auf der Basis der so gewonnenen Erkenntnisse wird mit den betroffenen Interessenverbänden zu diskutieren sein, ob weiter gehende Konsequenzen getroffen werden müssen.

Im Rahmen der Jungjägerausbildung wird dem Themengebiet „Wildtierkunde“ seit einigen Jahren eine erhöhte Priorität einge-räumt. Die Behandlung des Wolfes sollte fester Bestandteil des Lehrinhaltes werden.

Jeder Jagdherr muss vor Beginn einer Jagd in Gebieten mit Wolfs-vorkommen auf die mögliche Anwesenheit von Wölfen und die damit verbundene rechtliche Situation hinweisen.

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5.8 Umgang mit auffälligen Wölfen

Obwohl wild lebende Wölfe sich gegenüber dem Menschen nor-malerweise scheu oder neutral verhalten, können Konfl ikte nicht vollständig ausgeschlossen werden. In den äußerst seltenen Fällen, in denen es zu kritischen Situationen mit Wölfen kommen kann, spielen folgende Faktoren eine Rolle:

- Gewöhnung an menschennahe Nahrung (Abfall, Anfütterung) und damit an den Menschen („Habituierung“),

- Tollwut.

Da in unserer Gesellschaft kaum mehr Erfahrungen mit wild lebenden Wölfen bestehen, ist es notwendig, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über ein angemessenes Verhalten gegenüber dieser Tierart aufzuklären. So soll zum Schutz des Menschen und des Wolfes insbesondere einer Gewöhnung an menschliche Nähe oder Menschen, z.B. durch gezielte Anfütterung, entgegengewirkt werden.

Sollten Wölfe dennoch auffällig in ihrem Verhalten gegenüber Menschen werden oder sich auf Nutztiere beim Nahrungserwerb spezialisieren, können Gegenmaßnahmen erforderlich werden. Die Wahl der Maßnahmen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss auch den Populationsstatus des Wolfsvorkommens (Einzeltier, Junge führende Eltern etc.) berücksichtigen. Im günsti-gen Fall reichen verbesserte Schutzzäune für Weidetiere, in ande-ren Fällen Vergrämungsmaßnahmen aus, aber auch der Fang oder - etwa im Falle von an Tollwut erkrankten Tieren - der Abschuss von Einzeltieren muss als Option erhalten bleiben.Da durch jahrelange Impfaktionen die Tollwut in Niedersachsen als „ausgestorben“ gilt, und sie auch deutschlandweit kaum noch eine Rolle spielt, ist eine Gefährdung hierdurch als äußerst gering einzustufen.

Auch Wolfshybriden (Mischlinge aus Wolf und Hund) stellen in der freien Natur ein Problem dar. Eine Ausbreitung von Erbmerkmalen von Hunden in Populationen wild lebender Wölfe muss im Interes-se des Artenschutzes verhindert werden, um Domestikationseffek-te bei den Wölfen zu vermeiden und die biologische „Fitness“ der Art Wolf zu erhalten. Tiere, die zweifelsfrei als Hybriden identifi -ziert worden sind, müssen daher aus der freien Natur entnommen werden. Die unteren Naturschutzbehörden sollen in diesen Fällen unbürokratisch Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Um zu vermeiden, dass sich einzelne Personen strafbar machen oder Wölfen unnötig Schmerzen oder Leid zugefügt werden, ist es von besonderer Bedeutung, dass Maßnahmen gegen auffällige Wölfe nur durch speziell hierzu autorisierte Personen durchge-führt werden. Maßnahmen und Personen sollen je nach Einzelfall festgelegt werden. Der NLWKN gibt eine fachliche Empfehlung ab und holt dazu ggf. entsprechenden Expertenrat ein. Über die von den unteren Naturschutzbehörden zu treffenden Entscheidungen soll das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klima-schutz vorab informiert werden. Entsprechende Maßnahmen erfol-gen nur in enger Absprache mit den zuständigen Jagdpächtern.

5.9 Öffentlichkeitsarbeit

Die Bevölkerung und die besonders betroffenen Interessen- und Nutzergruppen sollen umfassend über wild lebende Wölfe in Nie-dersachsen informiert und aufgeklärt werden. Die Öffentlichkeits-arbeit im Rahmen des Wolfsschutzes soll hierbei insbesondere- die Menschen auf die Anwesenheit von Wölfen in Niedersach-

sen vorbereiten, ihre Unsicherheiten, Ängste und Vorurteile mindern und gleichzeitig eine der Wirklichkeit entsprechende Vorstellung vom Wolf vermitteln,

- die Menschen über das richtige Verhalten bei einer Begegnung mit einem Wolf aufklären,

- über geeignete vorbeugende Sicherungsmaßnahmen und fi nanzielle Unterstützungsmöglichkeiten informieren,

- für Akzeptanz und Kooperation werben.

Sie richtet sich vor allem an folgende Zielgruppen:- allgemeine Öffentlichkeit, Touristen- Nutztierhalterverbände, Tierhalterinnen und Tierhalter- Jäger- Förster, Waldarbeiter- Naturschutzverbände, ehrenamtliche Naturschützer- öffentliche Stellen (Tierschutz, Gefahrenabwehr, Polizei etc.).

Um einerseits einen möglichst großen Bevölkerungsanteil über die nötigen Fakten zur Ökologie und zur Verbreitung von Wölfen zu informieren und andererseits einzelne Gruppen gezielt anzuspre-chen, sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, u.a.:- Presseinformationen- Informationsfaltblätter- Informationsbroschüren- Internetportal- Ausstellungen- ggf. Einrichtung eines Informationszentrums.

Über die Vermittlung von Daten und Fakten hinaus ist jedoch ein offener Diskussionsprozess in den von Wölfen besiedelten Regi-onen erforderlich, damit sich alle Beteiligten mit ihren Belangen einbringen können. Zum Erfahrungsaustausch und zur Vertiefung der Diskussion sollen u.a. Vorträge, Exkursionen oder moderierte Gruppentreffen dienen. Letztlich wird das Thema Wolf zukünftig verstärkt auch in der Jagdausbildung sowie der Land- und Forst-wirtschaftsausbildung zu berücksichtigen sein.

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Bereits im Jahre 1997 hat das Land Niedersachsen ein Informa-tionsfaltblatt über den Wolf und seine mögliche Rückkehr nach Niedersachsen herausgegeben. Eine aktualisierte und erweiterte Fassung wird derzeit erarbeitet.

Der NLWKN bietet eine an die niedersächsischen Verhältnisse angepasste und aktualisierte Wanderausstellung des Freundeskrei-ses freilebender Wölfe Deutschland e. V. über den Wolf und seine Beziehung zum Menschen an, die von interessierten Einrichtungen abgerufen werden kann.

Der NLWKN hat im April 2008 zwei Informationsblätter des Säch-sischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft mit dessen Einverständnis auf niedersächsische Verhältnisse angepasst und aktualisiert. Sie wenden sich an die Halter von Schafen und Ziegen sowie Gatterwildhalter und geben ihnen Empfehlungen und Anleitungen zu vorbeugenden Sicherungsmaßnahmen an die Hand. Sie sind im Internet unter www.nlwkn.niedersachsen.de ab-rufbar und können dort auch als Informationsblätter angefordert werden (s. auch Anhang 3 und 4).

5.10 Lebensraum bezogene Schutzmaßnahmen

Große vergleichsweise ruhige und nahrungsreiche Lebensräume sind für den Wolf in Niedersachsen in ausreichendem Maß vorhan-den. Besondere Maßnahmen zur Entwicklung von Lebensräumen sind deshalb, abgesehen von der Sicherstellung der notwendigen Störungsfreiheit, die z.B. auf Truppenübungsplätzen und in beste-henden Schutzgebieten gewährleistet ist, nicht erforderlich.

Von entscheidender Bedeutung für die Rückkehr der Wölfe und ihre dauerhafte Etablierung in Niedersachsen ist jedoch die Ver-netzung von Lebensräumen. Hierzu müssen Wanderkorridore für Wölfe, aber auch für andere Raum beanspruchende Tierarten wie Luchs, Wildkatze, Fischotter und Rothirsche, erhalten oder wieder-hergestellt werden.

Dieser Aspekt sollte bei der Planung und Umsetzung überörtlicher Infrastrukturprojekte (vor allem beim Verkehrswegebau) in beson-derem Maße berücksichtigt werden. Einer weiteren Zerschneidung und Verinselung von Lebensräumen sollte durch Erhalt bzw. Schaf-fung von geeigneten Querungsmöglichkeiten an Verkehrsträgern entgegengewirkt werden. Beim Ausbau bestehender Verkehrswe-ge sollten Möglichkeiten zur Entschärfung ihrer Barrierewirkung genutzt werden.

Foto: M. Wittmann

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Naturschutz und damit auch der Schutz von Tierarten in der freien Natur ist in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz und in den Naturschutzgesetzen der Länder geregelt. Da die Verbreitung von Wölfen und ihre Ausbreitung aufgrund der hohen Mobilität und des großen Aktionsradius der Tiere schnell über Ländergrenzen hinweg reicht, sollten die Schutzbemühungen sowohl national wie auch international möglichst ineinandergreifen. Niedersachsen pfl egt deshalb einen engen Informationsaustausch mit den ande-ren Bundesländern mit bekannten und zu erwartenden Wolfsvor-kommen und dem Bund.

Auf Bundesebene werden die Schutzbemühungen durch das Bundesamt für Naturschutz begleitet. Es hat den Leitfaden „Leben mit Wölfen“ herausgegeben, an dessen Erstellung Niedersachsen seit 2005 im Rahmen einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe mitgearbeitet hat.

Ein bis Mitte 2011 vom Bundesamt für Naturschutz geförder-tes Forschungsprojekt zur Untersuchung der Ausbreitung der sächsischen Wölfe in Deutschland und den Nachbarstaaten wird ebenfalls wieder von einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe mit niedersächsischer Beteiligung begleitet.

Weiterhin arbeitet Niedersachsen im seit Anfang 2009 beste-henden Unterarbeitskreis „Wolfsmanagement“ des Ständigen Ausschusses Arten- und Biotopschutz der Bund/Länderarbeitsge-meinschaft Naturschutz, Landschaftspfl ege und Erholung mit.

Über den Bund, der ebenfalls mit einem Vertreter in dem Unterar-beitskreis präsent ist, ist auch der Informationsaustausch bzw. die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gewährleistet.

6. Nationale und internationale Abstimmung

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Anhang 1 Literaturauswahl Grundlagen Mech, D. & L. Boitani (2003): Wolves: Behavior, Ecology and Conservation. The University of

Chicago Press, Chicago and London. 448 pp. Okarma, H. & D. Langwald (2002): Der Wolf. Ökologie, Verhalten, Schutz. Parey Buchverlag,

Berlin, Wien. 167 S. Musiani, M., L. Boitani & P. Paquet (2009): A New Era for Wolves and People: Wolf Recovery,

Human Attitudes, and Policy. 224 pp. University of Calgary Press Koerner, S. (2006): Ökologie und Verhalten des Wolfes – Kleine Wolfsspurenkunde. Spreewitz.

Eigenverlag. Monitoring als Grundlage für das Zusammenleben mit Wölfen Kaczensky, P., Kluth, G., Rauer, G., Reinhardt, I. & Wotschikowsky, U. (2009): Monitoring von

Großraubtieren in Deutschland, BfN-Skripten 251. URL (Stand:01.06.10): http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/service/Skript251.pdf

Leben mit Wölfen und Management Reinhardt, I. & G. Kluth (2007):Leben mit Wölfen BfN-Skripten 201. URL (Stand:01.06.10):

http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/service/skript201.pdf Managementplan für den Wolf in Sachsen (2009). Hrsg. Sächsisches Staatsministerium für

Umwelt und Landwirtschaft Leitlinie Wolf. Grundsätze zum Umgang mit Wölfen (2009).Handlungsempfehlungen und

Managementmaßnahmen für Sachsen-Anhalt. Hrsg. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

Positionspapier zur Wiederbesiedlung Schleswig-Holsteins durch den Wolf. Ministerium für

Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein. Kiel 2010 Managementplan. Wölfe in Bayern. Stufe 1. StMUGV (2007).München

Umwelt und Landwirtschaft

Kluth, G. & I. Reinhardt (2005): Mit Wölfen leben. Hrsg. Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz Stoepel, Beatrix (2004): Wölfe in Deutschland. Hoffmann und Campe. 224 S. Herdenschutz- Leitfaden für Tierhalterinnen und Tierhalter(2005).WWF Schweiz. Zürich, 20 S. Linnell, J.D.C., R. Andersen, Z. Andersone, L. Balciauskas, J.C. Blanco, L. Boitani, S. Brainerd,

U. Breitenmoser, I. Kojola, O. Liberg, J. Loe, H. Okarma, H.C. Pedersen, C. Promberger, H. Sand, E.J. Solberg, H. Valdmann & P. Wabakken (2002). The fear of wolves: A review of wolf attacks on humans. NINA/NIKU report 731, 65 pp. NINA Norsk institutt for naturforskning, Trondheim, Norway

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Genetik Oberg, O., Andren, H. Pedersen, H.C., Sand, H., Sejberg, D., Wabakken, P., Akesson, M. & S.

Bensch (2005): Severe Inbreeding depression in a wild wolf (canis lupus) population. Biology letters, London1:17-20

Liberg,O. (2005): Genetic aspects of viability in small wolf populations: with special emphasis on

the scandinavian wolf population. Report from an international expert workshop at Farna Herrgard, Sweden 1st-3rd May 2002. Naturvardsverket; Swedish Environmental Protection Agency. 67 pp.

Spuren und Risse Kaczensky, P. T. Huber, I. Reinhardt & G. Kluth. 2008 (Neuauflage). Wer War Es? Spuren und

Risse von großen Beutegreifern erkennen und dokumentieren. Bayerischer Landesjagdverband, 51 S.

Levin, M., J. Karlsson, L. Svensson, M. HansErs & I. Ängsteg (2008): Besiktning av

rovdjursangripna tamdjur 160 S. Viltskadecenter, S-73091 Riddarhyttan Begutachtung von Raubtierrissen bei Weidetieren und Haustieren (2008). Übersetzung des

Titels Levin, M., J. Karlsson, L. Svensson, M. HansErs & I. Ängsteg (2008) Besiktning av rovdjursangripna tamdjur. Arbeitshilfe. Hrsg. NLWKN Hannover

Wölfe und Jagd Wotschikowsky, U. (2006): Wölfe, Jagd und Wald in der Oberlausitz. Endbericht. Vauna. 46 S. Wotschikowsky, U. (2007): Wölfe und Jäger in der Oberlausitz. Hrsg. Freundeskreis Wölfe

freilebender Wölfe e.V., Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz. 52 S.

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Anhang 2 Adressen und Ansprechpartner Institution / Behörde Ansprechpartner(in) Ministerien Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Archivstraße 2 30169 Hannover

Meike Hullen 0511/120-3677 [email protected]

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucher-schutz und Landesentwicklung Calenberger Straße 2 30169 Hannover

Ina Abel 0511/120-2250 [email protected]

Fachbehörden Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Natur-schutz Göttinger Chaussee 76 A 30453 Hannover

Bärbel Pott-Dörfer 0511/3034-3201 [email protected] Danny Wolff 04131/8545-509 [email protected]

Landwirtschaftskammer Niedersachsen Mars-la-Tour-Straße 1-13 26121 Oldenburg

Klaus Gerdes 0441/801-611 [email protected] Matthias Gutfleisch 0581/8073-121 [email protected]

Anstalt Niedersächsische Landesforsten Husarenstraße 75 38102 Braunschweig

Peter Plagge 0531/298-212 [email protected]

Ansprechpartner(in) Kommunen bzw. untere Verwaltungsbehörden Naturschutzbehörde Veterinärbehörde Jagdbehörde Biosphärenreservatsver-waltung Niedersächsische Elbtalaue

Dr. Henning Kaiser 05862/967-328 henning.kaiser @elbtalaue. niedersachsen.de

vgl. Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg

vgl. Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg

Stadt Braunschweig Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig

Frank Köhler 0531/470-6341 frank.koehler @braunschweig.de

Dr. Ulrike Schlüter 0531/470-5903 veterinaerwesen @braunschweig.de

Wilfried Greb 0531/470-5740 wilfried.greb @braunschweig.de

Landkreis Celle Trift 26 29201 Celle

Michael Ortmann 05141/916-497 michael.ortmann @lkcelle.de

Dr. Heiko Wessel 05141/9090-104 heiko.wessel @lkcelle.de

Eckhard Ferg 05141/916-211 Eckhard.Ferg @lkcelle.de

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Ansprechpartner(in) Kommunen bzw. untere Verwaltungsbehörden Naturschutzbehörde Veterinärbehörde Jagdbehörde Stadt Celle Helmuth-Hörstmann- Weg 1 29221 Celle

Norman Rohrpasser 05141/12-659 Norman.Rohrpasser @celle.de

vgl. Landkreis Celle vgl. Landkreis Celle

Landkreis Gifhorn Schlossplatz 1 38518 Gifhorn

Joachim Bäter 05371/82-690 joachim.baeter @gifhorn.de

Dr. Mario Ruppert 05371/82-390 [email protected]

Ralf-Dieter Utta 05371/82-331 ralf-dieter.utta @gifhorn.de

Landkreis Göttingen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen

Hermann Schütte 0551/525-341 schuette.hermann@ landkreisgoettingen.de

Dr. Bernd Sieslack 0551/525-494 sieslack.bernd@ landkreisgoettingen.de

Hermann Schütte 0551/525-341 schuette.hermann@ landkreisgoettingen.de

Stadt Göttingen Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen

Mathias Weitemeier 0551/400-3191 m.weitemeier @goettingen.de

vgl. Landkreis Göttin-gen

vgl. Landkreis Göttin-gen

Landkreis Goslar Klubgartenstraße 6 38615 Goslar

Klaus Rittmeier 05321/76-616 Klaus.Rittmeier @landkreis-goslar.de

Dr. Wolfgang Nau-mann 05321/76-392 Wolfgang.Naumann @landkreis-goslar.de

Hans-Hermann Braun 05321/76-326 Hans-Hermann.Braun @landkreis-goslar.de

Landkreis Hameln-Pyrmont Süntelstraße 9 31785 Hameln

Harald Baumgarten 05151/903-4403 harald.baumgarten @hameln-pyrmont.de

Dr. Peter Bolten 05151/903-2500 peter.bolten @hameln-pyrmont.de

Rudolf Trampe 05151/903-2509 rudolf.trampe @hameln-pyrmont.de

Stadt Hameln Rathausplatz 1 31785 Hameln

Bernd Mros 05151/202-1821 [email protected]

vgl. Landkreis Hameln vgl. Landkreis Hameln

Region Hannover Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

Team West: Wolfgang Fiedler 0511/616-22610 wolfgang.fiedler @region-hannover.de Team Ost: Günter Wendland 0511/616-22595 guenter.wendland @region.hannover.de

Dr. Petra Spieler 0511/616-22095 fdvv@ region-hannover.de

Andrea Schiwek 0511/616-22947 Jagd.waffen@ region-hannover

Stadt Hannover vgl. Region Hannover Dr. Christiane Mehl

0511/168-311503221 @hannover-stadt.de

vgl. Region Hannover

Landkreis Harburg Schlossplatz 6 21423 Winsen (Luhe)

Hans Brackelmann 04171/693-593 h.brackelmann @lkharburg.de

Dr. Astrid Krüger 04171/693-464 astrid.krueger @lkharburg.de

Hans-Jürgen Tinkl 04171/693-452 [email protected]

Landkreis Helmstedt Südertor 1 38350 Helmstedt

Detlef Rabe 05351/121-3530 detlef.rabe @landkreis-helmstedt.de

Dr. Jürgen Grötzschel 05351/121-2590 juergen.groetzschel @landkreis-helmstedt.de

Bernd Rosenmüller 05351/121-1108 bernd.rosenmueller @landkreis-helmstedt.de

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Ansprechpartner(in) Kommunen bzw. untere Verwaltungsbehörden Naturschutzbehörde Veterinärbehörde Jagdbehörde

Landkreis Hildesheim Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim

Martina Stübe 05121/309-4081 Martina.Stuebe @landkreishildesheim.de

Dr. Bernd Wichern 05121/309-1101 veterinaeramt@ LandkreisHildes-heim.de

Jürgen Schmidt 05121/309-3912 Juergen.Schmidt @landkreishildesheim.de

Stadt Hildesheim Markt 1 31134 Hildesheim

Guido Madsack 05121/301-639 d.madsack @stadt-hildesheim.de

vgl. Landkreis Hildes-heim

vgl. Landkreis Hildes-heim

Landkreis Holzminden Bürgermeister-Schrader-Str. 24 37603 Holzminden

Michael Buschmann 05531/707-225 michael.buschmann @landkreis-holzminden.de

Dr. Susanne Rauth 05531/707-428 susanne.rauth @landkreis-holzminden.de

Rainer Blume 05531/707-242 rainer.blume @landkreis-holzminden.de

Landkreis Lüchow-Dannenberg Königsberger Str. 10 29439 Lüchow

Uwe Meyer 05841/120-512 uwe.meyer@ luechow-dannenberg.de

Dr. Birgit Mennerich-Bunge 05841/120-285 b.mennerich-bunge@ luechow-dannenberg.de

Thorsten Richter 05841/120-308 t.richter@ luechow-dannenberg.de

Landkreis Lüneburg Auf dem Michaeliskloster 4 21335 Lüneburg

Mathias Holsten 04131/26-1209 mathias.holsten@ landkreis.lueneburg.de

Dr. Brigitte Vertheim 04131/26-1413 veterinaeramt@ land-kreis.lueneburg.de

Heinz-Otto Trost 04131/26-1221 Heinz-otto.trost@ landkreis.lueneburg.de

Nationalparkverwaltung Harz Außenstelle St. Andreasberg-Oderhaus Oderhaus 1 37444 Sankt Andreasberg

Ole Anders 05582/9189-37 ole.anders@ npharz.niedersachsen.de

vgl. Landkreise Goslar und Osterode am Harz

05582/9189-0 poststelle@ npharz.niedersachsen.de

Landkreis Northeim Medenheimer Str. 6-8 37154 Northeim

Frank Rethemeier 05551/708-136 frethemeier @landkreis-northeim.de

Dr. Siegfried Orban 05551/708-485 veterinaeramt @landkreis-northeim.de

Hans Himme 05551/708-227 hhimme @landkreis-northeim.de

Landkreis Osterode am Harz Herzberger Str. 5 37520 Osterode a. H.

Andreas Josch 05522/960-691 andreas.josch @landkreis-osterode.de

Dr. Thomas Patzelt 05522/951-064 thomas.patzelt @landkreis-osterode.de

Corinna Napieralla 05522/960-323 corinna.napieralla @landkreis-osterode.de

Landkreis Peine Burgstraße 1 31224 Peine

Elke Kentner 05171/401-3103 e.kentner @landkreis-peine.de

Susanne Heuser-Ballan 05171/401-6001 s.heuser-ballan @landkreis-peine.de

Hannelore Kaesler 05171/401-1043 hannelore.kaesler @landkreis-peine.de

Stadt Salzgitter Joachim-Campe-Str. 6-8 38226 Salzgitter

Elke Seitz-Hüffmeier 05341/839-3439 elke.seitz-hueffmeier @stadt.salzgitter.de

vgl. Landkreis Wolfen-büttel

Angelika Scheiblich 05341/839-3241 Angelika.Scheiblich @stadt.salzgitter.de

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4

Ansprechpartner(in) Kommunen bzw. untere Verwaltungsbehörden Naturschutzbehörde Veterinärbehörde Jagdbehörde Landkreis Schaumburg Jahnstraße 20 31655 Stadthagen

Annett Buchholz 05721/703-529 unb.44 @landkreis-schaumburg.de

Dr. Ulf Güber 05722/9668-13 veterinaer.39 @landkreis-schaumburg.de

Karl Schmieding 05721/703-160 jagdwesen.32 @landkreis-schaumburg.de

Landkreis Soltau-Fallingbostel Vogteistr. 19 29683 Fallingbostel

Markus Heine 05162/970-781 [email protected]

Dr. Thomas Krull 05162/970-224 [email protected]

Ulrich Mindykowski 05162/970-308 F03300@ heidekreis.de

Landkreis Uelzen Veerßer Str. 53 29525 Uelzen

Heike Engelhardt 0581/82-235 h.engelhardt @landkreis-uelzen.de

Dr. Katharina Möbius 0581/973523-0 veterinaeramt @landkreis-uelzen.de

Anke Linne-Müller 0581/82-149 jagd @landkreis-uelzen.de

Landkreis Wolfenbüttel Bahnhofstraße 11 38300 Wolfenbüttel

Dr. Carsten Schütte 05331/84-376 [email protected]

Dr. Eberhardt Kuhnt 05331/9009884 [email protected]

Yvonne Höfener 05331/84-406 [email protected]

Stadt Wolfsburg Porschestraße 49 38440 Wolfsburg

Hansgeorg Pudack 05361/28-2078 hansgeorg.pudack @stadt.wolfsburg.de

Dr. Sabine Jungnickel 05361/28-2142 veterinaeramt @stadt.wolfsburg.de

Daniela Pflaum 05361/28-2467 Daniela.Pflaum @stadt.wolfsburg.de

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5

Liste der Wolfsberaterinnen und Wolfsberater in Niedersachsen (Stand Mai 2010)

Wolfsberater/in Zuständigkeitsbereich

Landkreis Celle

Herr Helge John Bundesforstamt Raubkammer Breloher Str. 44 29633 Munster Tel.: Mob.: 0170 / 79 28 001 E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis Celle (ohne Flächen des Landes-Forstamtes Unterlüß)

Herr Ralf Neumann Wildpark Müden/Örtze Heuweg 23 29328 Müden Tel.: 05053 / 90 30 31 Mob.: 0162 / 10 77 135 E-Mail: [email protected]

Gemeinde Faßberg

Herr Arne Riedel NFA Unterlüß Weyhäuser Str. 15 29345 Unterlüß Tel.: 05827 / 98 72 12 Mob.: 0170 / 76 73 321 E-Mail: [email protected]

Flächen des Landes-Forstamtes Unterlüß

Herr Gert G. von Harling Gleiwitzer Str. 1 21337 Lüneburg Tel.: 04131 / 54 902 Mob.: E-Mail:

gesamter Landkreis

Landkreis Gifhorn

Frau Dr. Andrea Deeken In den Heuwiesen 3 29378 Wittingen Tel.: 05831 / 25 19 260 Mob.: E-Mail: [email protected]

Samtgemeinde Hankensbüttel, Samtgemeinde Wesendorf, Stadt Wittingen

Frau Elke Meier NABU-Landesverband Niedersachsen Alleestr. 36 30167 Hannover Tel.: 0511 / 91 10 524 Mob.: E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis

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6

Herr Joachim Remitz Lönsweg 9 29399 Wahrenholz Tel.: 05835 / 83 37 Mob.: 0171 / 97 28 303 E-Mail: [email protected]

Samtgemeinde Boldecker Land, Samtgemeinde Brome, Samtgemeinde Isenbüttel, Samtgemein-de Meinersen, Stadt Gifhorn

Herr Arne Riedel Daten siehe Landkreis Celle

Flächen des Landes-Forstamtes Unterlüß

Landkreis Goslar

Herr Ole Anders Nationalparkverwaltung Harz Außenstelle Oderhaus 37444 St. Andreasberg Tel.: 05582 / 918 937 Mob.: 0170 / 2061123 E-Mail: [email protected]

Nationalpark Harz

Landkreis Göttingen

Herr Karsten Dörfer Sollinger Landstr. 36 37627 Heinade Tel.: 05532 / 45 38 E-Mail: [email protected]

Gemeinde Adelebsen

Herr Karsten Hupe Am Sahlbach 9 a 37170 Fürstenhagen Tel.: 05574 / 94 48 42 Mob.: 0170 / 55 59 271 E-Mail: [email protected]

Gemeinde Adelebsen

Herr Hartmut Kiene-Kroos Armesündergasse 26 34346 Hann. Münden Tel.: 05541 / 95 33 91 E-Mail: [email protected]

Stadt Hann. Münden, Samtgemeinde Dransfeld, Gemeinde Staufenberg

Frau Bärbel Pott-Dörfer NLWKN-Hannover Göttinger Chaussee 76A 30453 Hannover Tel.: 0511 / 30 34 32 01 oder 05532 / 45 38 Mob.: 0170 / 94 88 161 E-Mail: [email protected] oder [email protected]

Gemeinde Adelebsen

Herr Robert Willeke Hirtenweg 12 37603 Holzminden-Neuhaus Tel.: 05536 / 98 10 94 Mob.: 0171 / 76 83 702 E-Mail: [email protected]

Gemeinde Adelebsen

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7

Landkreis Hameln-Pyrmont Herr Matthias Vogelsang Litgrund 1 37574 Einbeck Mob.: 0172 / 99 10 641 E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis

Landkreis Harburg

Herr Hans Brackelmann Landkreis Harburg Postfach 1440 21414 Winsen/Luhe Tel.: 04172 / 90 08 26 Mob.: E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis

Herr Andreas David Im Bruch 1 A 21376 Salzhausen Tel.: 04172- 98 83 36 Mob.: 0160 / 94 90 10 82 E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis

Frau Vanessa Jacob Bundesstr. 32 21423 Winsen/Luhe Tel.: 04133 / 22 24 27 Mob.: 0172 / 43 10 727 E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis

Frau Dr. Beatrix Stoepel Neues Land 24 23879 Mölln Tel.: Mob.: 0170 / 31 39 736 E-Mail: [email protected] oder [email protected]

gesamter Landkreis

Herr Martin Tripp Nds. Forstamt Sellhorn Sellhorn 1 29646 Bispingen Tel.: 041747 / 26 10 Mob.: 0170 / 33 00 940 E-Mail: [email protected]

Flächen des Landes-Forstamtes Sellhorn

Landkreis Hildesheim

Herr Matthias Vogelsang Daten siehe Landkreis Hameln-Pyrmont

gesamter Landkreis

Landkreis Holzminden

Herr Karsten Dörfer Daten siehe Landkreis Göttingen

Gemeinden und Städte Arholzen, Bevern, Boff-zen, Deensen, Derental, Fürstenberg, Heinade, Holzminden, Lauenförde; gemeindefreie Gebiete Boffzen, Holzminden, Merxhausen

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8

Herr Karsten Hupe Daten siehe Landkreis Göttingen

Gemeinden und Städte Arholzen, Bevern, Boff-zen, Deensen, Derental, Fürstenberg, Heinade, Holzminden, Lauenförde; gemeindefreie Gebiete Boffzen, Holzminden, Merxhausen

Frau Bärbel Pott-Dörfer Daten siehe Landkreis Göttingen

Gemeinden und Städte Arholzen, Bevern, Boff-zen, Deensen, Derental, Fürstenberg, Heinade, Holzminden, Lauenförde; gemeindefreie Gebiete Boffzen, Holzminden, Merxhausen

Herr Robert Willeke Daten siehe Landkreis Göttingen

Gemeinden und Städte Arholzen, Bevern, Boff-zen, Deensen, Derental, Fürstenberg, Heinade, Holzminden, Lauenförde; gemeindefreie Gebiete Boffzen, Holzminden, Merxhausen

Landkreis Lüchow-Dannenberg

Herr Jens-Peter Burkhardt Rucksmoor 1 29471 Gartow Tel.: 05846 / 97 94 70 Mob.: 0171 / 74 58 624 E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis

Herr Jörn Grabau Gut Gamehlen 1 29481 Karwitz Tel.: 05846 / 20 16 Mob.: E-Mail: [email protected]

Samtgemeinde Clenze, Gemeinde Göhrde, Ge-meinde Karwitz, Gemeinde Zernien, Samtge-meinde Hitzacker

Herr Hans-Jürgen Kelm NFA Göhrde Dannenbergerstr. 7 29484 Langendorf Tel.: 05882 / 261 Mob.: E-Mail: [email protected]

Flächen des Landes-Forstamtes Göhrde

Herr Siegfried Kenner Dübbekold 1 29473 Göhrde Tel.: 05855 / 97 93 00 Mob.: E-Mail: [email protected] oder [email protected]

gesamter Landkreis

Herr Dr. Günther Nemetschek Satemin 1 29439 Lüchow Tel.: 05841 / 4185 Mob.: E-Mail: [email protected]

Samtgemeinde Lüchow

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9

Herr Peter Pabel NFA Göhrde König-Georg-Allee 13 29473 Göhrde Tel.: 05855 / 97 87 13 oder 05855 / 550 Mob.: 0170 / 86 27 976 E-Mail: [email protected]. de

Gemeinde Neu-Darchau; gemeindefreies Gebiet Göhrde

Herr Marcel Pommerencke Gertrudenstr. 6 28203 Bremen Tel.: 0421 / 43 31 00 60 (AB) Mob.: 0174 / 89 97 901 E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis

Herr Manfred Rösch Bremsenberg 2 29451 Dannenberg, OT Quickborn Tel.: 05865 / 15 25 Mob.: 0162 / 10 33 514 E-Mail:

Samtgemeinde Dannenberg

Frau Mungla Sieck Dorfstr. 14 29471 Gartow Tel.: 05846 / 21 99 Mob.: E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis

Landkreis Lüneburg

Herr Wolfgang Baumgärtner Im Rehmen 3 21395 Tespe-Bütlingen Tel.: 05055 / 17 20 25 oder 04133 / 8164 Mob.: E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis

Herr Volker Einhorn NFA Oerrel, Rfö. Lintzel Am Forsthaus 5 29565 Wriedel Tel.: 05829 / 216 Mob.: 0170 / 85 27 818 E-Mail: [email protected]

Flächen des Landes-Forstamtes Oerrel

Herr Mathias Holsten Landkreis Lüneburg, Fachdienst Umwelt Auf dem Michaeliskloster 4 21335 Lüneburg Tel.: 04131 / 26 12 09 Mob.: 0172 / 45 65 170 E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis

Frau Vanessa Jacob Daten siehe Landkreis Harburg

gesamter Landkreis

Herr Hans-Jürgen Kelm Daten siehe Landkreis Lüchow-Dannenberg

Flächen des Landes-Forstamtes Göhrde

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10

Herr Uwe Martens Ringstr. 10 21409 Embsen Tel.: 04134 / 6501 Mob.: 0151 / 15 21 35 22 E-Mail: [email protected] oder [email protected]

gesamter Landkreis

Herr Peter Pabel Daten siehe Landkreis Lüchow-Dannenberg

Stadt Bleckede

Herr Marcel Pommerencke Daten siehe Landkreis Lüchow-Dannenberg

Gemeinde Amt Neuhaus

Frau Dr. Beatrix Stoepel Daten siehe Landkreis Harburg

gesamter Landkreis

Herr Gert G. von Harling Daten siehe Landkreis Celle

Landkreis Nienburg

Herr Dr. Michael Barkhoff Verdener Landstr. 220 31582 Nienburg Tel. 05021 / 91 21 10 E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis

Landkreis Northeim

Herr Karsten Dörfer Daten siehe Landkreis Göttingen

Gemeinden Bodenfelde, Dassel, Hardegsen, Moringen, Uslar; gemeindefreies Gebiet Solling

Herr Karsten Hupe Daten siehe Landkreis Göttingen

Gemeinden Bodenfelde, Dassel, Hardegsen, Moringen, Uslar; gemeindefreies Gebiet Solling

Herr Winfried Müller Hajestr. 35 37170 Uslar Tel.: 05573 / 93 82 18

Stadt Uslar, Gemeinde Bodenfelde, gemeinde-freies Gebiet Solling

Herr Dieter Petri Lönsweg 10 37586 Dassel Tel.: 05564 / 91 97 13 Mob.: E-Mail: [email protected]

Gemeinden Dassel, Einbeck, gemeindefreies Gebiet Solling

Frau Bärbel Pott-Dörfer Daten siehe Landkreis Göttingen

Gemeinden Bodenfelde, Dassel, Hardegsen, Moringen, Uslar; gemeindefreies Gebiet Solling

Herr Jörg Ackenhausen Kriegerweg 8 37581 Bad Gandersheim Tel.: 05382 / 8302 E-Mail:[email protected]

Stadt Bad Gandersheim, Gemeinden Kreiensen, Kalefeld

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11

Herr Robert Willeke Daten siehe Landkreis Göttingen

Gemeinden Bodenfelde, Dassel, Hardegsen, Moringen, Uslar; gemeindefreies Gebiet Solling

Herr Hans Martin Wittmann Taubenbreite 6 37176 Nörten-Hardenberg Tel.: 05503 / 799 Mob.: E-Mail: [email protected]

Stadt Northeim, Gemeinden Hardegsen, Katlen-burg-Lindau, Moringen, Nörten-Hardenberg

Landkreis Osterode am Harz

Nationalparkverwaltung Harz Daten siehe Landkreis Goslar

Nationalpark Harz

Landkreis Soltau-Fallingbostel Herr Volker Einhorn Daten siehe Landkreis Lüneburg

Flächen des Landes-Forstamtes Oerrel

Herr Werner Heggemann Hartemer Weg 5 29683 Oerbke Tel.: 05162 / 90 22 97 Mob.: 0170 / 79 28 075 E-Mail: [email protected]

Samtgemeinden Ahlden, Rethem, Schwarm-stedt, Stadt Bad Fallingbostel, Stadt Walsrode, Gemeinde Bomlitz

Herr Helge John Daten siehe Landkreis Celle

Truppenübungsplätze Bergen-Hohne, Munster-Nord und Munster Süd

Herr Marcel Pommerencke Daten siehe Landkreis Lüchow-Dannenberg

gesamter Landkreis

Herr Martin Tripp Daten siehe Landkreis Harburg

Gemeinden und Städte Bispingen, Munster, Neuenkirchen, Schneverdingen, Soltau, Wiet-zendorf

Landkreis Uelzen Herr Seeben Arjes Westerholzer Str. 16 29664 Ostenholz Tel.: 05167 / 232 Mob.: 0171 / 74 10 125 E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis

Herr Klaus Bullerjahn Jägerschaft Uelzen Augarten 1 29549 Medingen Tel.: 05821 / 42 29 3 Mob.: 0171 / 22 00 510 E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis

Herr Andreas David Daten siehe Landkreis Harburg

gesamter Landkreis

Herr Volker Einhorn Daten siehe Landkreis Lüneburg

Flächen des Landes-Forstamtes Oerrel

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12

Herr Theo Grüntjens Am Räberspringweg 8 29556 Räber Mob.: 0172 / 84 73 853 E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis

Herr Hans-Jürgen Kelm Daten siehe Landkreis Lüchow-Dannenberg

Flächen des Landes-Forstamtes Göhrde

Herr Arne Riedel Daten siehe Landkreis Celle

Flächen des Landes-Forstamtes Unterlüß

Landkreis Verden

Herr Frank Faß Veilchenweg 36 27299 Langwedel Tel.: 04235 / 26 85 Mob.: 0172 / 43 67 554 E-Mail: [email protected]

gesamter Landkreis

Im Arbeitskreis „Wolf“ vertretene Einrichtungen und Organisationen Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Landwirtschaftskammer Niedersachsen Anstalt Niedersächsische Landesforsten Bundesforstbetrieb Lüneburger Heide und Bundesforstbetrieb Niedersachsen Klosterforstamt Soltau Forstverwaltung Rheinmetall W&M GmbH Landkreis Gifhorn (+ Kreisjägermeister) Landkreis Lüchow-Dannenberg (+ Kreisjägermeister) Landkreis Lüneburg (+ Kreisjägermeister) Landkreis Uelzen (+ Kreisjägermeister) Landkreis Celle (+ Kreisjägermeister) Landkreis Soltau-Fallingbostel (+ Kreisjägermeister) Landkreis Göttingen (+ Kreisjägermeister)1 Landkreis Northeim (+ Kreisjägermeister)1 Landkreis Holzminden (+ Kreisjägermeister)1 Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Niedersachsen e.V. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Niedersachsen e.V. Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.2 Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.2 Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden Niedersachsen e.V. Hegering Gartow Verband Lüneburger Heidschnuckenzüchter e.V. Landesschafzuchtverband Niedersachsen e.V. Dr. Michael Böer Die Zusammensetzung des Arbeitskreises „Wolf“ ist nicht abschließend und kann entsprechend den Erfor-dernissen, die eine weitere Zuwanderung von Wölfen mit sich bringen würden, angepasst werden. 1 Bisher nicht im AK vertreten, wegen des zeitweise aus Hessen einwechselnden Wolfes künftig aber einzubeziehen 2 Bisher nur in Unterarbeitsgruppen hinzugezogen, künftig Mitglied des AK

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1

Anhang 3

Information zur sicheren Haltung von Schafen und Ziegen (und

Rindern) bei Vorkommen von Wölfen

Stand Mai 2010

Hintergrund

Seit 2000 gibt es in Deutschland wieder reproduzierende Wölfe, die streng geschützt sind.

Ausgehend von Sachsen, wo derzeit ihre Hauptvorkommen sind, breiten sie sich zunehmend

nach Westen aus. Seit September 2006 hält sich zumindest zeitweilig ein Wolf im Gebiet der

Lüneburger Heide und Wendland auf. Seit 2008 ist ein weiterer Wolf wiederholt im Solling

nachweisbar. Es ist jederzeit möglich, dass weitere Einzelwölfe insbesondere in die östlichen

und südlichen Landesteile Niedersachsens zuwandern.

Wölfe leben überwiegend von wildlebenden Huftieren (Rehen, Rothirschen, Wildschweinen

u.a.), können aber auch Nutztiere – vor allem Schafe - oder Gatterwild töten, wenn diese

leicht zugänglich sind. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, in Gebieten mit Wolfsvor-

kommen Nutztiere, wie Schafe und Ziegen so zu sichern, dass Wölfe möglichst keine Schä-

den verursachen können.

Rinder sind aufgrund ihres Herdenverhaltens eher nicht betroffen. Nach über 10 Jahren

Wolfsanwesenheit wurde 2010 das erste Kalb in Sachsen gerissen und dies auch nur des-

halb, weil es sich kurzzeitig außerhalb des Zaunes befand und die Mutterkuhherde sich nicht

schützend vor das Kalb stellen konnte. Daher wird empfohlen, 5 Zaundrähte/ Stromlitzen zu

spannen. Der unterste sollte maximal 20-25 cm vom Boden entfernt sein, damit sich ein Kalb

nicht darunter hindurch schieben kann und sich dem Schutz der Herde entzieht.

In Niedersachsen werden die meisten Schafe durch Haupt- bzw. Nebenerwerbslandwirte

gehalten, viele aber auch im Rahmen einer Hobbyhaltung. Schafe und Ziegen, die beson-

ders nachts nicht in Ställen oder hinter geeigneten Zäunen geschützt werden, sind Beute-

greifern schutzlos ausgeliefert. Besonders gilt dies für im Freien angekettete Tiere, für die

allerdings nach den „Empfehlungen für ganzjährige Weidehaltung von Schafen“ des Nieder-

sächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landes-

entwicklung“ sichergestellt sein muss, dass „fremde Hunde“ (entsprechend auch Wölfe) kei-

nen Zugang zu angebundenen Schafen haben.

In Sachsen liegen inzwischen umfangreiche Erfahrungen in der Sicherung von Nutztierbe-

ständen vor. Die im Folgenden vorgestellten Sicherungsmaßnahmen basieren auf dort ge-

wonnenen Erkenntnissen sowie Erfahrungen in europäischen Ländern mit Wolfsvorkommen.

Die Grundlagen dieses Informationsblattes sind freundlicherweise durch das Land Sachsen

über das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz bereitgestellt worden. Sie wurden durch Projekt-

ergebnisse des F+E-Vorhabens „Rahmenplan Wolf“ des BfN aktualisiert.

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2

Da die meisten Schaf- und Ziegenherden in Sachsen ausreichend geschützt werden, gab es

in den letzten 10 Jahren vergleichsweise wenige Übergriffe von Wölfen auf Schafe – aber

auch diese wären in der Regel vermeidbar gewesen. In mehreren Fällen standen die Tiere

völlig ungeschützt an einem Fluss bzw. Graben, der nicht mit gezäunt war, oder waren am

Waldrand angekettet. In weiteren Fällen hatte der verwendete Elektrozaun einen zu großen

Bodenabstand, so dass der Wolf darunter durchkriechen konnte. Erst in letzter Zeit hatte

offenbar ein Rudel gelernt auch E-Zäune zu überspringen. Dieses Verhalten ist jedoch eng

begrenzt auf das Territorium dieser Wolfsfamilie. Seit Anwendung verschiedener Zäu-

nungstypen sind keine Vorfälle mehr bekannt geworden.

Die unten dargestellten und sorgfältig ausgeführten Sicherungsmaßnahmen gelten nach

heutigem Kenntnisstand in aller Regel als ausreichender Schutz vor Wolfsübergriffen und

sind auch mit international angewendeten Methoden abgeglichen.

Schutzmaßnahmen

Grundsätzlich gilt:

Der Tierbestand und der Zaun sollten möglichst täglich kontrolliert werden.

Schaf- und Ziegenzäune müssen möglichst großräumig abgesteckt werden, so dass bei ei-

ner spontanen Fluchtreaktion nicht die Gefahr des Überlaufens bzw. Durchbrechens durch

den Zaun erfolgen kann.

Die Höhe der Euronetze sollte mindestens 0,90 m, besser 1,10 m betragen.

Die Vegetation entlang des Zaunes muss kurz gehalten werden, um Spannungsverluste so

gering wie möglich zu halten.

Je nach den Umständen der Haltung der Tiere sind unterschiedliche Maßnahmen sinnvoll.

Schafe und Ziegen lassen sich sehr gut hinter geeigneten Zäunen schützen. Gräben und

Flüsse sind für Wölfe, aber auch für Hunde, kein Hindernis und müssen daher ausgekoppelt

werden. Für Elektrozäune werden mindestens 4000 bis 5000 Volt bei hoher Impulsenergie

empfohlen. Der Wolf sollte bereits beim ersten Kontakt mit dem Zaun einen so starken

Schlag erhalten, dass der Abschreckungseffekt lange anhält. Stehen keine geeigneten Zäu-

ne zur Verfügung, sollten die Tiere über Nacht eingestallt werden.

Bei einer größeren Zahl von Schafen kann der Einsatz von speziellen Herdenschutzhunden

(mindestens zwei Hunde bei einer Herde ab 500 Tiere) sinnvoll sein.

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3

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Elektronetz

In Niedersachsen ist das Koppeln der Schafe mit Elektronetzen weit verbreitet. Korrekt an-

gewendet, sind diese stromführenden Netzzäune eine gut sichtbare und bei Berührung

schmerzhafte Barriere. Vorausgesetzt, sie sind lückenlos, straff und mit ausreichend Strom

versehen aufgestellt. Sie sollten mindestens eine Höhe von 0,90 m aufweisen, besser

1,10 m. Elektronetze, wie z.B. Flexinetze mit verstärkten Vertikalstreben sind noch besser

geeignet, da besser sichtbar. Nutz- wie Wildtiere haben ein geringeres Risiko, sich darin zu

verfangen. Bei der Erstanschaffung von Elektronetzen sollten daher diejenigen mit verstärk-

ten Vertikalstreben bevorzugt werden.

Darüber hinaus hat sich für besonders gefährdete Weiden eine Kombination aus Elektronet-

zen und Breitbandlitze („Flatterband“, Stromführung nicht erforderlich) bewährt. Die Litze

wird als zusätzliche optische Barriere ca. 30 cm über dem Netz gespannt und hat sich bisher

als sehr wirksam erwiesen.

Mobiler Litzenzaun

Es sollten 5 Litzen in etwa den Höhen 20, 40, 60, 90 und 120 cm übereinander gespannt

werden. Bei Litzenzäunen ist besonders darauf zu achten, dass die unterste Litze nicht mehr

als 20 cm Bodenabstand hat, da Wölfe eher versuchen, unter einem Hindernis hindurch zu

schlüpfen, als darüber zu springen. Die Litzen sollten deutlich sichtbar sein. Durch den ho-

hen Aufwand beim Aufbau lohnt sich ein solcher Zaun nur für besonders große Flächen, die

auch lange genutzt werden.

Maschendrahtzäune

Empfohlen wird eine Zaunhöhe von mind. 120 cm, besser 1,40 m und das Einlassen des

Zaunes ca. 20 cm in den Boden, um zu verhindern, dass Wölfe, aber auch Füchse oder

Wildschweine, sich darunter durchgraben. Alternativ kann eine Elektrolitze, die mit max.

20 cm Bodenabstand vor dem Zaun gespannt wird, ein Untergraben verhindern. Bei einer

Zaunhöhe von weniger als 120 cm sollte die Zaunhöhe optisch durch eine im Abstand von

20 – 30 cm darüber angebrachte Breitbandlitze erhöht werden.

Herdenschutzhunde

Diese Hunderassen sind eigens dafür gezüchtet worden, Viehherden vor Raubtieren zu

schützen. Die Welpen wachsen von Anfang an bei den Nutztieren auf, die sie beschützen

sollen und entwickeln eine enge soziale Bindung an diese. Wenn die Hunde erwachsen sind,

schützen sie „ihre“ Herde gegen Bedrohungen von außen. Natürlich erfüllt nicht jeder einzel-

ne Hund seine Aufgabe gleich gut und es kostet den Halter Zeit und Mühe, die Entwicklung

des Hundes zu begleiten und zu steuern. Ein gut funktionierender Herdenschutzhund ist

dann aber ein sehr zuverlässiger Schutz. Um eine Herde von 500 Tieren und mehr zu schüt-

zen, sind mindestens zwei Hunde erforderlich.

Schäfer sollten sich jedoch nur nach eingehender Beratung durch erfahrene Herdenschutz-

hund-Fachleute zum Kauf eines Hundes entschließen. Die Erfahrungen zeigen, dass kennt-

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nisreiche Ansprechpersonen ständig erreichbar sein müssen, um unerwünschtes Verhalten

der Hunde während der Ausbildung zu vermeiden bzw. zu korrigieren. Vom Land Sachsen

ist geplant, ein Herdenschutzhundzentrum aufzubauen, wo sich auch Interessierte anderer

Bundesländer informieren können.

Lappenzäune

Lappenzäune dienen als Sofortmaßnahme, insbesondere nach einem Wolfsangriff, bis ein

effektiverer Schutz gefunden ist oder sie können für kleine, häufig wechselnde Koppeln ge-

nutzt werden. Korrekt angebracht können sie einen Tierbestand für begrenzte Zeit (nicht

länger als 2-3 Wochen) schützen, da die Wölfe lernen, sie zu ignorieren. Dazu wird in etwa

1 m Abstand vom Weidezaun eine Leine mit daran befestigten Lappenstreifen an Stützpfei-

lern straff aufgehängt. Die Lappenenden dürfen nicht mehr als 20 cm über dem Boden hän-

gen. Die Lappen irritieren Wölfe und halten sie für eine begrenzte Zeit vom Tierbestand fern.

Unterstützung durch das Land Niedersachsen bei vorbeugenden Maßnahmen

Für Niedersachsen ist eine Regelung für die Förderung von zusätzlich erforderlichem Zaun-

material zum Schutz vor Wolfsübergriffen in betroffenen Gebieten in Bearbeitung.

Als Soforthilfe beim Auftreten eines Wolfes im Umfeld von Schafherden können im Muse-

umsdorf Hösseringen im Landkreis Uelzen (Nordostniedersachsen) und in der Unteren Na-

turschutzbehörde im Landkreis Holzminden (Südniedersachsen) leihweise Elektronetze mit

Trafogeräten, Breitbandlitzen und Lappenzäune in begrenztem Umfang für begrenzte Zeit

kostenlos entliehen werden.

Unterstützung durch das Land Niedersachsen bei Schadensfällen (Rissen)

Für Niedersachsen ist eine Regelung zur finanziellen Unterstützung bei Schadensfällen (Ris-

sen) in Bearbeitung.

Sollte es zu einem Schaden kommen, bei dem ein Wolf als Verursacher vermutet wird, muss

der Schadensort möglichst unverändert bleiben. Getötete Tiere dürfen nicht in ihrer Lage

verändert werden und der Vorfall muss innerhalb von 24 Stunden an die zuständige Natur-

schutzbehörde des betroffenen Landkreises bzw. der Stadt und die Fachbehörde für Natur-

schutz (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

(NLKWN) in Hannover) gemeldet werden, die auch eine Rissbegutachtung veranlassen bzw.

in dieser Zeit durchführen kann. Eine zeitnahe Begutachtung ist erforderlich, um vorhandene

Spuren noch auswerten zu können. Betroffene Tierhalter werden dann auch ggf. über An-

tragstellung und weiteren Schutz ihrer Tiere informiert. Zur Zeit erfolgt dies durch den

NLWKN Hannover (Frau Bärbel Pott-Dörfer, Tel. 0511/3034-3201 oder 05532/4538,

und/oder zuständige Wolfsberater).

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Für Rückfragen bezüglich des Schutzes von Nutztieren vor Wolfsübergriffen wenden

Sie sich bitte an:

NLWKN Betriebsstelle Hannover-Hildesheim

Frau Bärbel Pott-Dörfer

Tel. 0511/3034-3201 oder 05532/4538

Email: [email protected]

NLWKN Betriebsstelle Lüneburg

Herr Danny Wolff

Tel. 04131/8545-509

Email: [email protected]

Die Wolfsberater in der jeweiligen Region (Kontaktdaten über die Naturschutzbhörden der

Landkreise oder über die Homepage des NLWKN Hannover www.nlwkn.niedersachsen.de)

Informationen zu Herdenschutzhunden erhalten Sie bei der Gesellschaft zum Schutz der

Wölfe e.V., Tel.: 08139-1666 oder 08139-8166

Email: [email protected]

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Anhang 4

Information zur sicheren Haltung von Gatterwild bei Vorkommen von Wölfen Stand Mai 2010

Hintergrund

Seit 2000 gibt es in Deutschland wieder reproduzierende Wölfe, die streng geschützt sind.

Ausgehend von Sachsen, wo derzeit ihre Hauptvorkommen sind, breiten sie sich zunehmend

nach Westen aus. Seit September 2006 hält sich mindestens zeitweise ein Wolf im Gebiet

der Lüneburger Heide und im Wendland auf. Seit 2008 ist ein weiterer Wolf wiederholt im

Solling nachzuweisen. Es ist jederzeit möglich, dass weitere Einzelwölfe insbesondere in die

östlichen und südlichen Landesteile Niedersachsens zuwandern.

Wölfe leben überwiegend von wildlebenden Huftieren (Rehen, Rothirschen, Wildschweinen

u.a.), können aber auch Nutztiere - vor allem Schafe - oder Gatterwild töten, wenn diese

leicht zugänglich sind. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, in Gebieten mit Wolfsvor-

kommen auch Gatterwild so zu sichern, dass Wölfe möglichst keine Schäden verursachen

können.

Die Haltung von Gatterwild erfolgt in Niedersachsen meist als Nebenerwerb oder Hobbyhal-

tung. Die Gatterung von „zahmen“ Wildtieren wie Damwild oder Rotwild erfolgt in der Regel

mit hohen Wildschutzzäunen. Sicherungsmaßnahmen müssen daher auf diesen Zauntyp

abgestimmt sein und unterscheiden sich demzufolge von denen zur Sicherung von z.B.

Schafen und Ziegen.

In Sachsen liegen inzwischen umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Wölfen und in der

Sicherung von Gatterwild vor. Die im Folgenden vorgestellten Sicherungsmaßnahmen basie-

ren auf in Sachsen gewonnenen Erkenntnissen sowie Erfahrungen in europäischen Ländern

mit Wolfsvorkommen.

Die Grundlage dieser Informationsblätter wurde freundlicherweise durch das Land Sachsen

über das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz bereitgestellt. Sie wurden durch Projektergebnisse

des F+E-Vorhabens „Rahmenplan Wolf“ des BfN aktualisiert.

Schutzmaßnahmen

Wölfe überspringen bei dem Versuch, Nutztiere zu erbeuten, nur sehr ungern Zäune. Sie

untergraben normalerweise die Wildschutzzäune, um in das Gatter zu gelangen. Auch vor-

handene Fuchslöcher können dazu erweitert werden.

Aus diesem Grund kommt dem Untergrabeschutz eine besondere Bedeutung zu.

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Grundsätzlich gilt:

Der Tierbestand und der Zaun sollten täglich kontrolliert werden.

Die Höhe des Wildzaunes sollte mindestens 1,80 m betragen.

Folgende Maßnahmen sind besonders zu empfehlen, um ein Untergraben des Zaunes zu

verhindern:

Wildschutzzaun plus Elektrolitze

Eine Elektrolitze (oder ein stromführender Glattdraht) wird mit max. 20 cm Bodenabstand

und in 15 cm Abstand vor dem Zaun außen um den gesamten Zaun gezogen. Es reichen

Isolatoren mit einem verlängerten Stiel (ca. 15 cm) für die Installation aus.

Knotengitter auslegen

Ein Knotengitter wird außen am Fuß des Zauns ausgelegt. Es wird in ca. 20-30 cm Höhe fest

mit dem Zaun verbunden und am Fuß des Zaunes mit Erdankern am Boden befestigt. Die

restlichen 100 cm werden auf dem Boden ausgebreitet und am äußeren Ende mit Erdankern

fixiert. Die Erdanker am Fuß des Zauns und die am äußeren Ende des Knotengitters sollten

jeweils nicht mehr als 4 m Abstand zueinander haben und versetzt platziert sein – so dass

der Zaun insgesamt alle 2 m fixiert ist. Um zu verhindern, dass sich Wildtiere mit den Läufen

in den Maschen verfangen, sollten die Fächermaße des verwendeten Zaunes nicht zu klein

sein. Bei der Auslegung von Knotengitter außerhalb des Zaunes müssen die Eigentumsrech-

te am Boden beachtet werden. Dies ist bereits bei der Planung zu berücksichtigen.

Beide oben genannten Optionen können auch miteinander kombiniert werden.

In Gebieten, in denen auch mit dem Luchs zu rechnen ist, sollte der Wildschutzzaun 2 m

Höhe betragen. Am oberen Ende des Zaunes sollten mindestens 50 cm lange, schräg nach

außen weisende Stahlträger und daran ca. 2 - 3 stromführende Drähte von mindestens 5000

V angebracht werden.

Zaun in Boden einlassen

Der Zaun wird je nach Bodenbeschaffenheit ca. 20 cm tief in den Boden eingelassen. Diese

Schutzmaßnahme ist besonders beim Neubau von Gehegen zu empfehlen.

Unterstützung durch das Land Niedersachsen bei vorbeugenden Maßnahmen

Für Niedersachsen ist eine Regelung für die Förderung von zusätzlich erforderlichem Zaun-

material zum Schutz vor Wolfsübergriffen in betroffenen Gebieten in Bearbeitung. Als Sofort-

hilfe bei Auftreten eines Wolfes im Umfeld von Wildgattern können im Museumsdorf Hösse-

ringen im Landkreis Uelzen (Nordniedersachsen) und in der Unteren Naturschutzbehörde im

Landkreis Holzminden (Südniedersachsen) leihweise Breitbandlitzen und Pfähle, E-Zäune

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mit Trafogeräten und Lappenzäune in begrenztem Umfang für begrenzte Zeit kostenlos ent-

liehen werden.

Da Wölfe nur äußerst ungern Zäune überspringen, sind selbst die nur 1,10 cm hohen Euro-

netze ein guter Schutz gegen das Eindringen von Wölfen.

Zur korrekten Installation der ausleihbaren Zäune:

Elektrolitze (Breitbandlitze) siehe oben

Elektronetze

Stromführenden Netzzäune sind eine deutlich sichtbare und bei Berührung schmerzhafte

Barriere. Dazu müssen sie lückenlos, straff und mit ausreichend Strom versehen aufgestellt

werden, 5000 V bei 1,5 Joule Impulsenergie.

Lappenzäune als Sofortmaßnahme

Lappenzäune irritieren Wölfe und halten sie für eine gewisse Zeit vom Zaun und Tierbestand

fern. Korrekt angebrachte Lappenzäune können daher einen ungeschützten Tierbestand für

begrenzte Zeit (nicht länger als 2 –3 Wochen einsetzten) schützen. Dazu wird außen in 1 m

Abstand vom Weidezaun/Wildgatter eine Leine mit daran befestigten Lappen an Stützpfäh-

len straff aufgehängt. Die Lappen dürfen nicht mehr als 20 cm vom Boden entfernt sein und

müssen frei flattern können. Sie sind auch einsetzbar, wenn zuvor bereits ein Wolf in eine

Weide oder ein Gatter eingedrungen ist.

Unterstützung durch das Land Niedersachsen bei Schadensfällen (Rissen)

Für Niedersachsen ist eine Regelung zur finanziellen Unterstützung bei Schadensfällen (Ris-

sen) in Bearbeitung.

Sollte es zu einem Schaden kommen, bei dem ein Wolf als Verursacher vermutet wird, muss

der Schadensort möglichst unverändert bleiben. Getötete Tiere dürfen nicht in ihrer Lage

verändert werden, und der Vorfall muss innerhalb von 24 Stunden an die zuständige Natur-

schutzbehörde des betroffenen Landkreises bzw. der Stadt und die Fachbehörde für Natur-

schutz (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz in

Hannover) gemeldet werden, die auch eine Rissbegutachtung veranlassen bzw. in dieser

Zeit durchführen kann. Eine zeitnahe Begutachtung ist erforderlich, um vorhandene Spuren

noch auswerten zu können. Betroffene Tierhalter werden dann auch ggf. über Antragstellung

und weiteren Schutz ihrer Tiere informiert. Zur Zeit erfolgt dies durch den NLWKN Hannover

(Frau Bärbel Pott-Dörfer, Tel. 0511/3034-3201 oder 05532/4538) und/ oder zuständige

Wolfsberater.

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Für Rückfragen bezüglich des Schutzes von Nutztieren vor Wolfsübergriffen wenden

Sie sich bitte an:

NLWKN Betriebsstelle Hannover-Hildesheim

Frau Bärbel Pott-Dörfer

Tel. 0511/3034-3201

Email: [email protected]

NLWKN Betriebsstelle Lüneburg

Herr Danny Wolff

Tel. 04131/8545-509

Email: [email protected]

Die Wolfsberater in der jeweiligen Region (Kontaktdaten über die Naturschutzbehörden der

Landkreise oder über die Homepage des NLWKN Hannover www.nlwkn.niedersachsen.de)

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Anhang 5 Melden von Wolfshinweisen und –nachweisen

- Sichtungen, Spuren, Losung, Risse -

Als Grundlage für effektive Maßnahmen zum Schutz von und zum Zusammenleben mit Wöl-

fen sind z.B. die Kenntnis über ein tatsächliches Vorkommen eines Wolfes, über die Anzahl

mehrerer Tiere, ihr Status und die Abgrenzung ihrer Territorien von grundlegender Bedeu-

tung. Ergänzend zu gezielten Erfassungen ist daher jeder Hinweis zu Wolfsvorkommen, egal

ob Sichtung, Spur oder Losung wichtig. Nicht nur belegte Nachweise, z. B. Fotos, sondern

auch Hinweise wie Sichtbeobachtungen, auch wenn sie noch so unwahrscheinlich erschei-

nen, sind bedeutsam, da eine Häufung solcher Beobachtungen auf ein tatsächliches Wolf-

vorkommen hinweisen kann und aufzeigt, wo man gezielter und genauer nachschauen

muss.

Es gilt der Grundsatz: Unsichere Hinweise melden statt verschweigen.

Was tun bei Wolfsverdacht?

Wenn eine vermutete Wolfsbeobachtung in Niedersachsen vorliegt, sollte die Meldung an

einen Wolfsberater/eine Wolfsberaterin oder direkt an den NLWKN Hannover weitergegeben

werden. (Kontaktadressen über die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise oder die

Homepage des NLWKN Hannover www.nlwkn.niedersachsen.de).

Wolfs- oder Hundesichtung? Lassen sich für Laien Wölfe von Hunden unterscheiden?

Bei der Meldung von Sichtbeobachtungen werden immer wieder auch Verwechslungen mit

Hunden vorkommen.

In Deutschland kann man für das Jahr 2010 von einem Wolfsbestand von deutlich unter 100

Tieren ausgehen. Dem stehen mehrere Millionen Hunde gegenüber. Einige Hunderassen

weisen große Ähnlichkeit mit Wölfen auf, z.B. manche Huskies und Malamutes, Saarloos

und Tschechoslowakische Wolfshunde, so dass hier eine sichere Unterscheidung für den

Laien und oft innerhalb der wenigen Sekunden Sichtkontakt auch für einen Wolfskenner

kaum möglich ist. Wichtig ist bei einer Beobachtung daher, besonders gezielt die Merkmale

zu betrachten, die auf einen Wolf hindeuten können:

Helle untere Schnauzenpartie und Kehle,

helle Wangen,

Ohren kleiner als bei Schäferhunden,

der Schwanz wird nicht über den Rücken „geringelt“,

relativ lange Beine

und ein oft deutlicher, dunkel gesäumter Sattelfleck (Schulterfleck).

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A 4 Monate alter Jungwolf: junge Wölfe wirken durch ihre großen Ohren eher hundeartig. B Saarloos-Wolfshund: Diese Hunderasse ist aus Wölfen und Schäferhunden gezüchtet worden und kann Wölfen extrem ähnlich sehen. C Im Winterfell wirken Wölfe recht kompakt und trotzdem hochbeinig. D Ein einjähriger Wolf im Sommerfell wirkt durch seine schlanke Statur eher hundeartig (Fotos: A und C Koerner, B LUPUS, D Anders.) Spuren, Losung Häufig wird man nicht das Tier selbst beobachten können, sondern nur seine Spuren finden. Hier gilt es zu beachten, dass Wölfe und Hunde von der Größe eines Wolfes nahezu bau-gleiche Pfoten besitzen. (Die Länge der Vorderpfote ohne Krallen beträgt ca. 8,5 bis 9,5 (10) cm.) Aus einem einzelnen Pfotenabdruck lässt sich daher nicht darauf schließen, ob er von einem Hund oder einem Wolf stammt. Von wirklicher Bedeutung für die Unterscheidung von Wolfs- und Hundespuren ist daher der Verlauf auf längerer Strecke. Wolfsspuren sind durch eine energiesparende Fortbewegung gekennzeichnet. Sie sind da-her meist geradliniger und vermitteln den Eindruck, dass das Tier ein ganz bestimmtes Ziel im Auge hat. Die Pfoten werden oft so gesetzt, dass der Hinterfuß in den Abdruck des Vor-derfußes tritt. Diese Art der Fortbewegung wird „Schnüren“ genannt, bzw. als „geschnürter Trab“ bezeichnet. Mehrere Tiere laufen oftmals in derselben Spur. Demgegenüber wechseln Hunde häufiger die Spur und die Gangart. Ihre Spuren verlaufen nicht so geradlinig im Gelände, sondern pendeln hin und her. Zum Bestätigen von Wolfsspuren sind Fachleute gefragt. Wolfslosung ist ebenfalls nur mit Erfahrung zu erkennen. Typische Merkmale sind viele Haa-re, große Knochensplitter, Schalen und Zähne der Beutetiere. Dies trifft jedoch nicht immer zu.

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Gut dokumentierte Spuren (Fotos von Trittsiegelgröße, Schrittlänge, Spurverlauf) und Lo-sungsfunde (Dicke, Länge, Fundort; Fotos; Losung einsammeln) sind daher wichtig, damit ein Wolfsberater oder eine Wolfsberaterin sie identifizieren und weiterleiten kann. Risse Wenn es um das Erkennen von Wolfsrissen geht, sind Fachleute mit Erfahrung besonders gefragt. Sie müssen beurteilen können, ob eventuell auch ein Luchs, ein Fuchs oder auch Hunde das Tier gerissen haben – oder auch, ob es schon tot war (Verkehrsunfall, Krankheit, Totgeburt), bevor davon gefressen wurde. Nur dann, wenn sich ein fachkundiger Wolfsberater/eine fachkundige Wolfsberaterin mög-lichst schnell den unberührten „Tatort“ ansehen kann, um alle möglichen Spuren und Hin-weise zu finden und auszuwerten, besteht die Chance, einen „Riss“ einem Verursacher zu-zuordnen. Kontaktdaten der Wolfsberater sind über die Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises bzw. der Stadt zu erfragen oder auf der Homepage des NLWKN zu ermitteln. Sie finden sich darüber hinaus in Anhang 2 des vorliegenden Konzepts.

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Anhang 6 Verhalten im Wolfsgebiet; Wölfe und Hunde

Quellen:

Koerner, S., Ökologie und Verhalten des Wolfes – Kleine Spurenkunde; 2006, Selbstverlag;

Merkblatt: Wölfe in Deutschland - Wenn Sie einem Wolf begegnen- , Wildbiologisches Büro

LUPUS, 2006)

Wenn Sie einem Wolf begegnen...

Es ist äußerst selten, einem Wolf in der freien Wildbahn zu begegnen. Wölfe meiden in der

Regel den Kontakt mit Menschen, jedoch nutzen sie durchaus die vom Menschen gestaltete

Kulturlandschaft.

Wenn man dennoch einem Wolf begegnet, sollte man:

� Respekt vor dem Tier haben

� nicht weglaufen, sondern sich langsam zurückziehen, wenn man mehr Abstand zu dem

Tier möchte

� falls man einen Hund dabei hat, diesen in jedem Fall anleinen und nahe bei sich behalten

� wenn einem der Wolf zu nahe erscheint, auf sich aufmerksam machen: laut sprechen,

gestikulieren oder sich anderweitig bemerkbar machen; der Wolf wird sich daraufhin in

der Regel entfernen

� nicht hinterherlaufen – Wölfe sind keine Kuscheltiere

Man sollte Wölfe auch niemals füttern. Die Tiere lernen sonst sehr schnell, Menschen mit

Futter in Verbindung zu bringen und suchen eventuell aktiv die Nähe des Menschen auf.

Dann sind problematische Zwischenfälle nicht auszuschließen.

Besteht für Hunde eine Gefahr durch Wölfe?

Der Spaziergang mit dem Hund

In Gebieten mit Wolfsvorkommen sollten Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden.

Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass sich ein Wolf, insbesondere ein unerfahrener, junger

Wolf, für einen Hund interessiert und sich ihm nähert. Die Nähe des Besitzers ist dann der

beste Schutz für den Hund. Der Wolf sollte dann angesprochen werden oder man kann mit

den Armen wedeln, um ihn abzulenken.

Falls das den Wolf nicht bereits auf Abstand hält, sollte man langsam rückwärts gehen und

laut sprechen, den Hund nahe bei sich. Es sollte sichergestellt werden, dass der Hund nicht

von sich aus versucht, den Wolf anzugreifen.

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Wölfe in der Ranz

Wölfe sind in Mitteleuropa von Januar bis März auf „Brautschau“. Wenn sie keinen Wolfs-

partner finden, können sie sich für einen Hund als Partner entscheiden.

Leicht erreichbar für einen Wolf sind frei umherlaufende Hunde. Sie können aber auch mit

sehr viel Erfindungsgeist zu Zwingerhunden eindringen, besonders, wenn der Zwinger an

einem Haus in Waldnähe liegt. So wird z.B. ein Zaun untergraben, Gitterdraht von Pfosten

weggezerrt oder es werden auch Holzverschlüsse angeknabbert, um zur /zum Auserwählten

zu gelangen.

Daher sollte besonders in den Wintermonaten intensiv auf den eigenen Vierbeiner aufge-

passt werden. Am besten wird der Hund jeweils abends ins Haus geholt.

Hat sich eine Haushündin mit einem Wolf gepaart, sind die Nachkommen als Wolf-Hund-

Hybriden gesetzlich geschützt, und es bedarf einer behördlichen Genehmigung, sie zu be-

halten. Diese wird in der Regel nicht erteilt, da u. a. das Gefahrenpotenzial ausgewachsener,

menschengeprägter Hybriden für den Menschen ungleich höher ist als von Wölfen!

Die in 2002 in Freiheit geborenen Hybriden in Sachsen (Mutter Wolf, Vater Hund) verhielten

sich so scheu wie ein reiner Wolf, und waren für Menschen offenbar ungefährlich. Gefährlich

wird ein Hybride dann, wenn er auf Menschen geprägt ist.

Da Haushundgene in einer Wolfspopulation die Fitness des freien Wolfsbestandes gefähr-

den, müssen wildlebende Hybriden aus Artenschutzgründen möglichst der Natur entnommen

werden.

Jagdhunde und Wölfe

Aus den bisherigen Erfahrungen in Sachsen, wo Wölfe heimisch sind, kann nicht auf ein er-

höhtes Risiko für Jagdhunde geschlossen werden. Trotzdem sollten zur Vermeidung jeden

Risikos bei der Anwesenheit von Wölfen die im Folgenden dargelegten Hinweise beachtet

werden.

In den sächsischen Wolfsgebieten gab es trotz regelmäßiger umfangreicher Jagden bisher

nur einen Fall, in dem ein Wolf einen Jagdhund angegriffen hat. Dabei hat der Hund aktiv die

Fährte des Wolfes verfolgt und ihn gestellt. Er war über 600 m von seinem Hundeführer ent-

fernt.

Verfolgen Jagdhunde aktiv eine Wolfsspur und versuchen sogar den Wolf zu stellen, kann

der Wolf dies als Eindringen in sein Territorium werten und den Hund angreifen. Daher könn-

ten sehr raubwildscharfe Hunde, die bei einer Jagd im Wolfsgebiet eingesetzt werden, durch

den Wolf gefährdet sein. Dies ist die Hauptursache der Übergriffe von Wölfen auf Jagdhunde

in Schweden. Allerdings jagen die Hunde in Schweden (bei der Elchjagd) anders als in

Deutschland, sehr weiträumig und allein, so dass sie sich weit vom Hundeführer entfernen.

Es wird empfohlen, keine stark raubwildscharfen Hunde in Gebieten mit Wolfsvorkommen

zum Stöbern einzusetzen.

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Außerdem kann es von Vorteil sein, Hunde erst eine halbe Stunde nach Jagdbeginn zu

schnallen (wie bereits ohnehin häufig praktiziert), so dass der Wolf Gelegenheit hat, sich auf

das Geschehen (Unruhe im Revier, fremde Witterungen) einzustellen und eventuell auch das

Treiben vorher zu verlassen.

Die Wölfe in Sachsen blieben während der Jagd nicht selten die ganze Zeit über im Treiben,

ohne dass es zu irgendwelchen Zwischenfällen zwischen Wolf und Hunden gekommen

wäre.

Wird ein Wolf, der sich an einem erlegten Stück/getöteten Beutetier aufhält, von dem Nach-

suchengespann überrascht, ist nicht zu erwarten, dass er auf Menschen aggressiv reagiert.

Man sollte sich langsam zurückziehen, den Hund eng bei sich.

Auf jeden Fall sollte sichergestellt sein, dass der Hund den Wolf nicht angreift. Andernfalls

kann der Hund vom Wolf getötet werden.

Nach Möglichkeit sollte bei einer Nachsuche der Hund so spät wie irgend möglich geschnallt

werden.

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Anhang 7 Aktuelle Vorkommensgebiete von Wölfen in Deutschland 2006 – 2010

Zusammenstellung nach Daten des Wildbiologischen Büros LUPUS und des NLWKN

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Herausgeber:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz

Referat für Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Archivstraße 2, 30169 Hannover

Die Erarbeitung des Niedersächsischen Wolfskonzeptes erfolgte in enger

Zusammenarbeit mit bzw. unter Beteiligung folgender Einrichtungen:

- Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung- Arbeitskreis Wolf (Mitglieder s. Anhang 2)

Fachliche Endbearbeitung: Juni 2010

DTP-Gestaltung: Monika Runge

Titelbild: Jürgen Borris

November 2010

[email protected]

www.umwelt.niedersachsen.de