2014 06-18 neobiota strategie bl gregor pfister
TRANSCRIPT
Neobiotastrategie
Basel Landschaft
20.06.2014 / Gregor Pfister
Inhalt
1. Eine kurze Einführung
2. Die Grundzüge der Strategie
3. Danksagung
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1. Einführung / Einteilung
20.06.2014 3
Einteilung
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Neozoen
Neobiota
Neophyten
Ausbreitung
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Quelle: AWL ZH
Lineare Phase Exponentielle Phase Stabile Phase
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Was sind Neophyten?
Was sind invasive Neophyten?
Birs bei Aesch BL; Sommer 2011
Foto: Sean Hathaway
Foto: Agroscope ACWFoto: Info Flora (kl. Bild), Bugwood.org (gr. Bild)
Foto: Sean Hathaway
Schäden an Bauwerken
Gesundheitliche Folgen
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Was sind invasive Neophyten?
Gesetzliche Grundlagen
Freisetzungsverordnung (FrSV), in Kraft seit 1. Okt. 2008
Art. 49: Die Kantone überwachen die Einhaltung der Sorgfaltspflichtbeim Umgang mit gebietsfremden Organismen in der Umwelt.
Art. 52 Abs. 1: Treten Organismen auf, die Menschen, Tiere oder die Umwelt schädigen oder die biologische Vielfalt oder deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen könnten, so ordnen die Kantone die erforderlichen Massnahmen zur Bekämpfung und, soweit erforderlich und sinnvoll, zur künftigen Verhinderung ihres Auftretens an.
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2. Die Strategie
AbwehrInvasive Neobiota breiten sich nicht weiter aus und werden wenn möglich zurück-gedrängt
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SchutzEmpfindliche und besonders schützenswerte Standorte sind frei von invasiven Neobiota
VorsorgeKeine Neuansiedlungen von invasiven Neobiota
Grundsätze der Umsetzung
Koordinationsstelle Sicherheitsinspektorat
– Koordination verschiedener Akteure bei Grenzüber-schreitenden Aktionen
– Zentrale Meldestelle
Steuerung und Qualitätssicherung
– Kantonale Steuerungsgruppe Neobiota
– Monitoring
Einbezug lokaler Akteure
– Um flächendeckende Wirkung zu erzielen
– Koordination und fachliche Unterstützung durch Sicherheitsinspektorat
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Massnahmenplan (5 Jahresplan)
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Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5
Information, Bewusstseinsbildung, Beobachtung, Qualitätssicherung
Bekämpfungsaktionen
Handel, Verschleppung, Rechtsgrundlagen
Massnahmen
Prävention
– Information und Bewusstseinsbildung / Homepage Neobiota
– Anreize schaffen durch aufzeigen von Alternativen
– Alternative Gesetzesgrundlagen anpassen
Monitoring
– Beobachtung
– Qualitätssicherung / Erfolgskontrolle
– Neobiotakataster / Meldewesen
Koordination
– Austausch und Zusammenarbeit
– Bund und Kanton
– Kanton und Gemeinden
– Gemeinden und Private 14
Massnahmen (2)
Bekämpfung:
Priorität 1: stark sensibel
− Flussufer die durch Erosion instabil werden
− Wichtige Bauwerke die unter invasiven Organismen Schaden nehmen
− Öffentliche Plätze (z.B. Parks, Kinderspielplätze) mit gesundheitsgefährdenden Neophyten
− Naturschutzgebiete, Schutz der Artenvielfalt
− Ausbreitungsherde wie Deponien, Abbau- und Wiederauffüllungsstandorte
− Verkehrsinfrastruktur
− Verjüngungsflächen im Wald wenn Naturverjüngung gefährdet
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Massnahmen (3)
Bekämpfung:
Priorität 2: sensibel
– Verjüngungsflächen im Wald wenn Naturverjüngung gefährdet und Rückkehr der Neophyten sehr wahrscheinlich
– Ökologische Ausgleichsflächen für Ansaat und Pflege
Priorität 3: wenig sensibel
– Orte ohne ökologischen und ökonomischen Nutzen
– Gesundheit der Bevölkerung nicht gefährdet
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Fachstellen / Gemeinden / NGO
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Bau
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Sicherheitsinspektorat
Amt für Raumplanung/NL
Tiefbauamt Wasserbau
Tiefbauamt Strassen
Hochbauamt
A Umwelt & Energie/Boden
A Umwelt & Energie Oberflächengewässer
Amt für Wald
Forstbetriebe
Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain
Kantonsarzt
Veterinär-, Jagd-, Fischereiwesen
Gemeinden
Nichtregierungsorganisationen
Private
Koordination
Zuständige Fachstellen
In Ausübung der Fachverantwortung mit betroffen
3. Danksagung Fachgruppe
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