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InklusionTRANSCRIPT
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Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungRegionale Fortbildung Mitte
Jürgen Glüehttp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten
Mittelalter
16. Jhdt.
Exklusion
Exklusion
Separation
Separation
Separation
Exklusion
Integration
Exklusion
Separation
Integration I
Sonderpädagogik in Bewegung
E
Separation
Exklusion
17. Jhdt.
18. Jhdt.
19. Jhdt.
20. Jhdt.
21. Jhdt. Separation
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Inklusion
•1994: Salamanca-Erklärung der UNESCO
vom Konzept der Integration zum Konzept der Inklusion
von der Wohlfahrt und Fürsorge zur Selbstbestimmung
von PatientInnen zu BürgerInnen
Menschen mit Behinderungen werden von Objekten zu Subjekten
von Problemfällen zu TrägerInnen von Rechten
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Inklusion
•2006: Annahme des Übereinkommens auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen•2007 Ratifizierung des Übereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland
•2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
Umsetzen in nationale Regelung
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Inklusion
•Aus Art. 24 der Behindertenrechtskonvention (BRK) kann folgende Schlussfolgerung gezogen werden:
•Die Vertragsstaaten sind zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung mit inklusiven Schulen verpflichtet.
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Hier und heute in Berlin
•Inklusion live
§ 31, Abs. 2 SopädVO
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•Integration ist die Regel
§ 4, Abs. 3 SchulG
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll vorrangig im gemeinsamen Unterricht erfolgen.
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•Integration ist die Regel
§ 4, Abs. 1 SopädVO
Sonderpädagogische Förderung soll vorrangig an allgemeinen Schulen im gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgen. Zu den schulischen Organisationsformen der sonderpädagogischen Förderung gehört der Unterricht in den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und in sonderpädagogischen Einrichtungen.
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•Ausnahmen bestätigen die Regel§ 19, SopädVO
Für den gemeinsamen Unterricht in der Grundschule gelten folgende Rahmenbedingungen:1. Die im Einzelfall für den jeweiligen sonderpädagogischen Förderbedarf angemessene räumliche, sächliche und personelle Ausstattung muss gewährleistet sein. Weist eine Schulleiterin oder ein Schulleiter eine Schülerin oder einen Schüler ab, trifft die Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde auf der Grundlage der Empfehlung des Aufnahmeausschusses nach § 34 die Entscheidung über die zu besuchende Schule.
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•Formen der Integration
§ 18, SopädVO
In der allgemeinen Schule kann der gemeinsame Unterricht zielgleich oder zieldifferent durchgeführt werden.
Bei zielgleicher Integration ist ein Nachteilsausgleich zulässig (§§ 38 bis 40)
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ werden zieldifferent integriert.
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•Nachteilsausgleich
§ 39 SopädVO, Ausgleichsmaßnahmen
Bereitstellung besonderer Hilfsmittel und methodischer Unterstützungsmaßnahmen
angemessene Raumakustik, ablenkungsarme Umgebung,…
z.B. Einsatz tastbarer Materialien, Visualisierung lautsprachlicher Inhalte, Gewährung von Zeitzugaben,…
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•Grundsätze der Förderung; § 14, GsVO
Es ist Aufgabe der Schule, alle Schülerinnen und Schüler durch differenzierte Lernangebote umfassend zu fordern und zu fördern.
Der Unterricht orientiert sich an dem jeweiligen Lerntempo, dem Leistungsvermögen und der Belastbarkeit jeder Schülerin und jedes Schülers.
Für Schülerinnen und Schüler, bei denen auf Grund der Lernausgangslagenuntersuchung besonderer Förderbedarf zu erwarten ist, wird ein individueller Förderplan erstellt, der die Fördermaßnahmen beschreibt und die Ergebnisse dokumentiert.
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•Besondere Förderung bei vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf; § 15, GsVOBeinhaltet das Prinzip der Subsidiarität…
Beschreibt die Schritte zur Einleitung eines Feststellungsverfahrens
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Wann ist morgen?
•Bildungsministerin Erdsieck-Rave im Landtag:„Vollständige Integration lernbehinderter Kinder in zehn Jahren möglich“
Wie?
Durch Verbesserung der Infrastruktur, Umsteuerung beim Personaleinsatz und intensive Vorbereitung der Lehrkräfte.
Quelle: Pressestelle MBF, SH 16.03.2009
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Herzlichen Dank für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit