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Leistungsschutzrecht – was ist das? Hamburg, August 2012

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Leistungsschutzrecht – was ist das?

Hamburg, August 2012

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Hamburg, August 2012

Leistungsschutzrecht: Was es ist

Das Leistungsschutzrecht schützt Verlagserzeugnisse als Erweiterung des Urheberrechts:

Artikel

Bilder/Videos

Teaser/Snippets

Überschriften/URLs

Für 1 Jahr: gewerbliche Nutzung und Veröffentlichung Dritter nur mit Lizenz

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Hamburg, August 2012

Leistungsschutzrecht: Was es schützt

http://www.sueddeutsche.de/digital/schutz-von-verlagsinhalten-im-internet-ministerin-legt-entwurf-fuer-leistungsschutzrecht-vor-1.1382833

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Hamburg, August 2012

Leistungsschutzrecht: Aktueller Status

1. Referentenentwurf:Mitte Juni

2. Referentenentwurf:Ende Juli

Kabinettsbeschluss:Mitte August

Parlamentarische Abstimmung:Ab 10. September

Bundesratzustimmung:Nicht erforderlich

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Hamburg, August 2012

Leistungsschutzrecht: Wem es nützt

Verlag Urheber

gewerbliche Blogger

Such-maschinen

News-Aggregatoren

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Hamburg, August 2012

Leistungsschutzrecht: Wem es nützt

Verlag Urheber

gewerbliche Blogger

Such-maschinen

News-Aggregatoren

UrhR

Buy Out

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Hamburg, August 2012

Abgrenzung: Zitatrecht

Das Zitatrecht bleibt von Leistungsschutzrecht doch aber unberührt!

Zitatrecht, §51 des UrhR:

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

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Hamburg, August 2012

Definition: Suchmaschine*

Eine Suchmaschine ist ein Programm zur Recherche vonDokumenten

erstellen einen Schlüsselwort-Index für die Dokumentbasis

beantworten Suchanfragen über Schlüsselwörter mit einer nach Relevanz geordneten Trefferliste zu beantworten

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Hamburg, August 2012

Was Suchmaschinen & Verlage tun

Die Suchmaschine:

Webseiten durchsuchen per Webcrawler Erfasst Content Erstellt Index

Erfassung laut Datei „robots.txt“ Ausschluss bestimmter Informationen Auffinden noch über Verlinkung Dritter möglich: Ausschluss über Meta-Tags

Die Verlage:

Stellen ihren Content freiwillig kostenlos ins Netz Betreiben SEO-Maßnahmen Nutzen „robots.txt“ nicht

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Hamburg, August 2012

Was Suchmaschinen mit dem LSR tun könnten

1. Auslisten:

„Die belgische Lösung“ bei „vollem Respekt gegenüber der Rechtssprechung“

2. Lizenzen erwerben:

Verwertungsgesellschaft?

Kosten?

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Hamburg, August 2012

Die Kritik zusammengefasst

Einzelfallgesetz könnte verfassungswidrig nach Artikel 3, 5 oder 19 Urheberrecht schützt den Urheber der Verlagsangebote ausreichend Ein LSR bedeutet keine Verbesserung der Urheber-Situation REP-Standard („robots.txt“) schützt Verlage vor unberechtigter Nutzung durch

Suchmaschinen Stärkt die wirtschaftliche Kraft großer Verlagshäuser zu Ungunsten kleinerer Verlage und

fördert somit eine Oligopolisierung des Medienmarkts Der Schutz "journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon"  (Snippets) auf Basis der

Entscheidung ”Metall auf Metall“ des BGH ermöglicht darüber hinaus langfristig auch eine Aushöhlung des Zitatrechts nach §51 UrhG

Begriff "Suchmaschine" im Gesetzesentwurf nicht weiter definiert

Rechtsunsicherheit und begünstigt daher zunehmende Abmahnungen auch gegen Blogger und andere Webseiten mit Suchfunktion

Kein Fortschritt für Informationsgesellschaft im digitalen Zeitalter Wahlgeschenk an Verlagsindustrie, um Branche zusätzliche Einnahmen zu verschaffen  

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Hamburg, August 2012

Warum machen die das?

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Hamburg, August 2012

Warum machen die das?

Ausgaben für Zeitschriftenwerbung weltweit:

2000: 43,1 Mrd. $

2005: 43,7 Mrd. $

2011: 43,0 Mrd. $

Ausgaben für Online-Werbung weltweit:

2000: 10,4 Mrd. $

2005: 23,0 Mrd. $

2011: 75,8 Mrd. $

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Hamburg, August 2012

Mögliche Szenarien

Google listet Verlage aus, s. Belgien & stoppt Google News

Anzahl Verlage & Angebote, die das betrifft: 298 TZ, 13 WZ, 6.000 Zeitschriften

Alternative Contentanbieter rücken bei Google auf Verlust qualitative Meinungsvielfalt

Blogger werden zu Verlagen, um LSR in Anspruch zu nehmen Abmahnwelle

Verlage könnten versuchen, Google zu zwingen

Verlage, die LSR als USP nicht in Anspruch nehmen Wettbewerbsverschärfung zugunsten kleinerer Verlage

neue Robin-Hood-Verlage, die LSR in Anspruch nehmen und Einnahmen an Journalisten weitergeben

Nicht-Suchmaschinen verbessern Suche, zB Facebook & Twitter Spießrutenlauf, Klagewelle vergleichbar mit Apple vs. Samsung

Szenario 1: Mit LSR

CONTRA PRO

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Hamburg, August 2012

Mögliche Szenarien

Verlage führen paid content ein

Verlage verwenden REP

Kampf um Aufmerksamkeit alternativer Angebote geht weiter

Meinungsvielfalt bleibt erhalten

Fokus auf Reform Urheberrecht, um Urheber zu stärken

Zwang zu neuen Geschäftsmodellen als Innovationstreiber

Szenario 1: Ohne LSR

CONTRA PRO

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Hamburg, August 2012

Was geschieht nun genau?

Erste Beratung

Debatte über die Grundzüge des Entwurfs

Überweisung an den zuständigen Fachausschuss

Detailberatungen durch die jeweiligen Experten der Fraktionen und gegebenenfalls Anhörung von Sachverständigen

Beschlussempfehlung und Bericht

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Hamburg, August 2012

Was geschieht nun genau?

Zweite Beratung

Beschlussempfehlung und Bericht als Grundlage

Bericht der Abgeordneten über ihre Beratungen

Aussprache und Abstimmungen über Änderungsvorschläge und über den Gesetzentwurf

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Hamburg, August 2012

Was geschieht nun genau?

Dritte Beratung

nochmalige Aussprache

gegebenenfalls kommt es nochmals zu Änderungen, allerdings nur bei den Abschnitten, die in der zweiten Beratung bearbeitet wurden

Schlussabstimmung: einfache Mehrheit, d.h. Mehrheit der abgegebenen Stimmen

Die ausschließliche Gesetzgebung in Deutschland sieht vor, dass allein der Bund berechtigt ist, einige Bereiche durch Rechtsnormen zu regeln (Artikel 71 und 73 GG)

Zu den Rechtsbereichen der ausschließlichen Gesetzgebung zählt unter anderem das Urheberrecht (Art. 73 GG)

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Hamburg, August 2012

Der (politische) Protest

Grüne BaWü: Beschluss gegen 1. Entwurf

Info-Portale: IGEL d-64

Diverse Kritik in Blogs wie netzpolitik.org, irights

Kritik vom BDI

BMJ/Jimmy Schulz

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Hamburg, August 2012

Der politische Protest

Und die PIRATEN?

Programmantrag Neumünster

LQFB-Initiative LV HH

Programmantrag LV HH

PMs

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Hamburg, August 2012

Piratenpartei Hamburg gegen das LSR

Online-Petition

Information an PR- und Journalisten-Verbände, was LSR bedeutet

Aufforderung an Abgeordnete gegen LSR zu stimmen

Mobilisierung Netzgemeinde

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Hamburg, August 2012

Das LSR

Und jetzt ist endlich Zeit für Eure Fragen!

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Hamburg, August 2012

Quellen

http://sixtus.cc/zweiter-referentenentwurf-zum-leistungsschutz

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Suchmaschine

http://de.wikipedia.org/wiki/Robots_Exclusion_Standard

http://support.google.com/webmasters/bin/answer.py?hl=de&answer=156449

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-nimmt-belgische-Zeitungen-wieder-in-seinen-Suchindex-1281611.html

http://bar.wikipedia.org/wiki/Google

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/197691/umfrage/umsatz-der-axel-springer-ag-quartalszahlen/

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/162987/umfrage/ebitda-von-axel-springer-seit-2007/

brand eins, Ausgabe 07/2012

http://www.bdzv.de/ueber-den-bdzv/aufgaben-und-ziele/der-bdzv-im-ueberblick/

http://www.vdz.de/ueber-den-vdz-mitgliedschaft/

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_%28Deutschland%29

http://junggruendigital.de/?p=228

http://leistungsschutzrecht.info/

http://leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org/

http://twtpoll.com/mpnzps

http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsportal/Programmantrag_-_161

http://www.piratenpartei.de/2012/06/14/piraten-fordern-leistungsschutzrecht-stoppen/

http://www.piratenpartei.de/2012/07/29/neuer-gesetzesentwurf-fuhrt-leistungsschutzrecht-ad-absurdum/