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© Prof. Dr. Dirk Heckmann Sensible Information - Technische Innovation - Polizeiliche Pr Prof. Dr. Dirk Heckmann Lehrstuhl für Öffentliches Recht Sicherheitsrecht und Internetrecht Universität Passau DGRI-Jahrestagung 2004: Mobilität – Telematik - Recht Hannover, 08.10.2004 Universität Passau

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Page 1: © Prof. Dr. Dirk Heckmann Sensible Information - Technische Innovation - Polizeiliche Prävention Prof. Dr. Dirk Heckmann Lehrstuhl für Öffentliches Recht

© Prof. Dr. Dirk Heckmann

Sensible Information - Technische Innovation - Polizeiliche Prävention

Prof. Dr. Dirk HeckmannLehrstuhl für Öffentliches Recht

Sicherheitsrecht und Internetrecht Universität Passau

DGRI-Jahrestagung 2004:Mobilität – Telematik - Recht

Hannover, 08.10.2004Universität Passau

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Sensible Information

Daten (§ 3 Abs.9 BDSG)

- rassische Herkunft,- politische Meinung,- religiöse Überzeugung,- Gesundheit, Sexualleben...

Standortdaten

Person P / Sache S befindet sich zum

Zeitpunkt Z am Ort O

BVerfG: „Es gibt keine belanglosen Daten.“

Menge personenbezogener Daten

Tatsächliche Brisanz: Gefühl ständiger

Beobachtung

Rechtliche Brisanz: Intensiver Eingriffin die Privatsphäre

SENSIBLEDATEN

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ÖffentlicheSozialsphäre Schutz personen-

bezogener Daten

Privatsphäre

Technische Innovation

Allgemein erkennbare Daten

- Kfz-Kennzeichen- Haarfarbe- einzelnes Standortdatum

-> Wahrnehmung durch

jedermann

-> Personenkontrolle

Soziale Kontaktdaten

- Anschrift- Telefonnummer- E-Mail etc.

Daten (§ 3 Abs.9 BDSG)

                            

Technische Innovation

Schnelle, vielseitige Auswertung:

z.B. Verknüpfung zuBewegungsprofilen

Verdeckte,flächendeckende

Erhebungz.B.Videokameras

VIELZAHL VON STANDORTDATEN

Kennzeichen-erfassung

ElektronischeFessel

IMSI-Catcher

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Interesse an...

Standortdaten...

...einer Person ...einer Sache

gefährdet

gefährlich verdächtig

im realen Raum

gefährdet

gefährlich

im Internet

Polizeiliche PräventionPolizeiliche Relevanz von Standortdaten

Profilbildung als Teil der polizeilichen Informationsvorsorge Effiziente

AufgabenerledigungPolizeiliche

WaffengleichheitGefahr „wuchernder“

Personeninformationen

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Polizeirecht als Gefahrenvorsorge

Das veränderte Umfeld

Internationalität

höhererOrganisationsgrad

Mobilität

Technisierung

klassisches Polizeirecht als ...

Gefahrenabwehrrecht

Eingriffs-befugnis

zur

AbwehrKONKRETER

Gefahren

Neuorientierungdes Polizeirechts als ...

Gefahrenvorsorgerecht

PräventiveEingriffs-befugnis

AbwehrABSTRAKTER

Gefahren

Präventionsorientierungerfordert

Informationsvorsorge

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Informationsvorsorge als Grundrechtseingriff / -gefährdung

Recht der informationellen Selbstbestimmung

Instrumentariumder

Informationsvorsorge

Personalien

„Schleierfahndung“

personenbezogene Handlungen

„Videoüberwachung“

Kfz-Kennzeichen

„Mustererkennung mittels automatischer

Kennzeichendatenerfassung“

personenbezogeneBewegungsprofile

„RFID-Technologie“

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Technisierung der Informationsvorsorge...

Instrumentarium

...als Chance...als Risiko

Grundrechts-gefährdenderTechnikeinsatz

Grundrechts-schonenderTechnikeinsatz

Digitalisierter Datenzustand

AutomatisierteErfassung und Verarbeitung

Leichtigkeit der Datenverarbeitung

Möglichkeit derflächendeckenden

Erfassung

Daten als„durchlaufender Posten“

im Work-Flow

Kein Zugriffnatürlicher Personen

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Zwischenthesen

3. Der Einsatz von Technik ist nicht per se ablehnungswürdig, im Gegenteil: In allen staatlichen Bereichen werden technische Innovationen genutzt, um staatliche Aufgabenerfüllung modern, effizient zu gestalten.

1. Polizeiliche Prävention setzt auch personenbezogene Informationen voraus, wobei Standortdaten eine hohe polizeiliche Relevanz haben.

2. Je präziser die Informationen, desto höher die Wahrscheinlich- keit einer rechtmäßigen Aufgabenerledigung. Technik kann dabei die „Treffergenauigkeit“ erhöhen.

4. In der Hand der Polizei wird der Einsatz technischer Mittel hin- gegen oft als unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff und Grundrechtsverletzung gesehen.

5. Recht und (Informations-) Technik müssen sich aufeinander zu bewegen: Rechtskonforme Technik, technikkonformes Recht

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Anwendungsbeispiel:Automatisierte Kennzeichenerkennung - Polizeirechtsnovellen

Art. 33 Abs. 2 Satz 2 PAG-E

Darüber hinaus kann die Polizei unbeschadet des Art. 30 Abs.3 Satz 2 durch den verdeckten Einsatz automatisierter Kennzeichenerfassungs-systeme zum Zwecke des Datenabgleichs nach Art. 43 personen-bezogene Daten in den Fällen des Art. 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 erheben.

§ 14 Abs.5 HSOG-E

Die Polizeibehörden können auf öffentlichen Straßen und Plätzen Daten von Kraftfahrzeugkennzeichen zum Zwecke des Abgleichs mit dem Fahndungsbestand automatisiert erheben. Daten, die im Fahndungsbestand nicht enthalten sind, sind unverzüglich zu löschen.

§ 27 Abs.5 POG-E

Die Polizei kann bei Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum personenbezogene Daten durch den offenen Einsatz technischer Mittel zur elektronischen Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichenzum Zwecke des automatisierten Abgleichs mit dem Fahndungsbestand erheben. Die verdeckte Datenerhebung ist nur zulässig, wenn durch die offene Datenerhebung der Zweck der Maßnahme gefährdet würde.

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Anwendungsbeispiel:Automatisierte Kennzeichenerkennung - Technik

Fahndungs-daten

+

-

Übertragung

Abgleich

Kennzeichenerfassung(stationär)

automatisierte Löschung

Kennzeichenerfassung(mobil) !

Eingriff ?

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Anwendungsbeispiel:Automatisierte Kennzeichenerkennung – Grundrechtsschonender Technikeinsatz

A u t o m a t i s i e r t e r W o r k – F l o w

Erfassung

Übertragung Abgleich Löschung

K E I N E I N G R I F F

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Radio Frequency Identification-Technologie (RFID)

Speicherung und Erstellung eines Bewegungsbildes

Eingriff (+),wegen Finalitätdes Zugriffs

+

AnwendungsszenarioRFID-TÜV-Plakette

RFID-Tagmit Trans-ponder

enthält die er-forderlichen Daten

ReaderErfassung und Speicherung

passivEnergie aus empfangenen Funksignalen

nur veränderte Weiter-gabe der Daten

aktiv

eigene Batterie

auch Daten-verarbeitung

Senden von Funksignalen

Auslesen der Daten

Übertragung

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Anwendungsbeispiel:Elektronische Fessel

                                                  

AktivsystemDauersignalsystem

PassivsystemProgram. Kontaktsystem

Bestätigungs-Box

                         

Sender

Sender

chiffriertesDauersignal

wahllose

Kontrollanrufe

Übermittlung über

Kontrollanrufe

chiffriertesBestätigungssignal

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Anwendungsbeispiel:Elektronische Fessel

Staatsspähre PrivatsphäregemischteRäume

öffentliches Interessean effektivem

Strafvollzug/Gefahrenabwehr

privates Interessean unberührter

Privatsphäre

Alternativeherkömmlicher

Strafvollzug

„tertium datur“

Überwachungs-effizienz

Bewegungs-freiheit

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Anforderungen an die juristische Technikgestaltung im ubiquitären Rechtsinformatikstaat

Technikeinsatz

...als Bedrohungs-gefühl ...als Gefährdung ...als Eingriff

Intensität

Primat d

er grundrechtsschonenden Technikgestaltu

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