© gemeinde hirschbach i. m. – stand 01.07.2005 © gemeinde hirschbach i. m. – stand 01.07.2005...

37
© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung Abwasserentsorgung in der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis in der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis Bauabschnitt 04 – Ortschaften Guttenbrunn, Oberdorf und Thierberg Bauabschnitt 04 – Ortschaften Guttenbrunn, Oberdorf und Thierberg

Upload: wolf-schmechel

Post on 06-Apr-2015

106 views

Category:

Documents


2 download

TRANSCRIPT

Page 1: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

Ein herzliches Willkommen zur Ein herzliches Willkommen zur

InformationsveranstaltungInformationsveranstaltungAbwasserentsorgung Abwasserentsorgung in der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreisin der Gemeinde Hirschbach im MühlkreisBauabschnitt 04 – Ortschaften Guttenbrunn, Oberdorf und ThierbergBauabschnitt 04 – Ortschaften Guttenbrunn, Oberdorf und Thierberg

Page 2: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

Lageplan/Daten Bauabschnitt Lageplan/Daten Bauabschnitt 0404Ortschaften Guttenbrunn, Oberdorf und ThierbergOrtschaften Guttenbrunn, Oberdorf und Thierberg

• ca. 11.000 lfm ca. 11.000 lfm KanalsträngeKanalstränge

• 4 Pumpwerke4 Pumpwerke

• 62 mögliche 62 mögliche HausanschlüsseHausanschlüsse

• Geschätzte Geschätzte Baukosten: Baukosten: € 2.000.000,00€ 2.000.000,00

Page 3: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

ZeitplanZeitplan für die Errichtung des Kanalstranges (BA04)für die Errichtung des Kanalstranges (BA04)

BaubeginnBaubeginn Anfang September 2005Anfang September 2005 bauausführende Firmen:

Erd-, Baumeister- und Installationsarbeiten = Firma Firma Leyrer+GrafLeyrer+Graf

Elektrotechnik = Firma LandsteinerFirma LandsteinerVorrangigVorrangig Errichtung des Kanalstrangs im Errichtung des Kanalstrangs im BetriebsbaugebietBetriebsbaugebiet (Trassenbegehung 02.08.2005)anschließend je nach Witterung beginnend bei Winklehner (Seiser) bzw. Leitner (Roamer) oder Richtung Thierberg – in den Wintermonaten nicht auf Straßen oder in den Wintermonaten nicht auf Straßen oder in den OrtschaftenOrtschaften ab Frühjahr Ausbau fortsetzen beginnend Frühjahr Ausbau fortsetzen beginnend HirschbachHirschbach – Guttenbrunn – Thierberg)Geplante FertigstellungFertigstellung des gesamten Bauabschnittes = Ende 2006Ende 2006

Page 4: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

KanalanschlusspflichtKanalanschlusspflicht gemäß Oö. gemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ 12)Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ 12)

AnschlusspflichtAnschlusspflicht besteht, wenn die kürzeste, in kürzeste, in Luftlinie gemessene Entfernung Luftlinie gemessene Entfernung zwischen dem Messpunkt des Objekts und dem für den Anschluss in Betracht kommenden Kanalstrang nicht mehr als nicht mehr als 50 Meter beträgt50 Meter beträgt; der Messpunkt wird ermittelt, indem der am weitesten in Richtung Kanalstrang vorspringende Teil des Objekts auf den Erdboden projiziert wird (§ 12 Abs. 1 Zi 2).

Page 5: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

KanalanschlusspflichtKanalanschlusspflicht gemäß Oö. gemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ 12)Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ 12)

Wann handelt es sich um ein Objekt lt. Gesetz?Wann handelt es sich um ein Objekt lt. Gesetz?

Ein Gebäude, in dem bei bestimmungsgemäßer Nutzung häusliches oder betriebliches Abwasser anfällt; mehrere Gebäude, die den Hofbereich eines land- und forstwirtschaftlichen Anwesens bilden, gelten als ein Objekt (§ 2 Abs. 1 Zi 13).

Page 6: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

KanalanschlusspflichtKanalanschlusspflicht gemäß Oö. gemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ 12)Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ 12)

Innerhalb von drei MonatenInnerhalb von drei Monaten sind nach Fertigstellung der öffentlichen Kanalisation die zum AnschlussAnschluss erforderlichen Einrichtungen vom Eigentümer des anschlusspflichtigen Objektes herzustellenherzustellen (§ 12 Abs. 2).

Seitens der Gemeinde wird ein HausanschlussschachtHausanschlussschacht in Absprache mit dem Anschlusswerber (ca. 3 bis 4 Wochen vor den Bauarbeiten findet eine Begehung statt) etwa einen etwa einen Meter über die GrundstücksgrenzeMeter über die Grundstücksgrenze des anschlusspflichtigen Objektes hergestellt. Die restliche Zuleitung ist durch den Die restliche Zuleitung ist durch den Anschluss-werber auf eigene Kosten herstellen Anschluss-werber auf eigene Kosten herstellen zu lassen.zu lassen.

Page 7: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

Ausnahmen von der KanalanschlusspflichtAusnahmen von der Kanalanschlusspflicht

gemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ gemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ 13)13)

Die Behörde hat land- und forstwirtschaftliche Objekte oder Objektteile über Antrag des Eigentümers mit Bescheidüber Antrag des Eigentümers mit Bescheid von der Anschlusspflicht auszunehmen, wenn 1. es sich nicht um Objekte oder Objektteile handelt, die gemäß § 30 Abs.

6 und 8 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 verwendet werden (Grünlandwidmung Voraussetzung: land- und (Grünlandwidmung Voraussetzung: land- und forstwirtschaftliche Gebäude und Gebäudeteile für Wohn-, forstwirtschaftliche Gebäude und Gebäudeteile für Wohn-, Verwaltungs-, Schulungs-, Seminar- und Lagerzwecke sowie Verwaltungs-, Schulungs-, Seminar- und Lagerzwecke sowie für Klein- und Mittelbetriebe)für Klein- und Mittelbetriebe),, und

Page 8: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

2. nachgewiesen wird, dass die anfallenden Abwässer auf selbstbewirtschaftete geeignete Ausbringungsflächen nach selbstbewirtschaftete geeignete Ausbringungsflächen nach Maßgabe der Bestimmungen des Oö. Bodenschutzgesetzes Maßgabe der Bestimmungen des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991 und sonstiger Rechtsvorschriften1991 und sonstiger Rechtsvorschriften zu Düngezwecken ausgebracht werden können.

Bewirtschaftete Grundstücke dürfen nicht mehr als 10 kmnicht mehr als 10 km vom Ort des Abwasseranfalls entfernt liegen (= geeignete (= geeignete Ausbringungsfläche)Ausbringungsfläche) und nicht verpachtet (= nicht verpachtet (= selbstbewirtschaftet)selbstbewirtschaftet) sein. Ein für sechs Monate ausreichender sechs Monate ausreichender Lagerraum muss zur Verfügung stehenLagerraum muss zur Verfügung stehen.

Formular für die Beurteilung der Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Kanalanschlusspflicht für landw. Betriebe steht zur Verfügung (Homepage Gemeinde und Land OÖ)!

Ausnahmen von der KanalanschlusspflichtAusnahmen von der Kanalanschlusspflicht

gemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ gemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ 13)13)

Die Behörde hat land- und forstwirtschaftliche Objekte oder Objektteile über Antrag des Eigentümers mit Bescheidüber Antrag des Eigentümers mit Bescheid von der Anschlusspflicht auszunehmen, wenn

Page 9: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

Abwasseranfall pro Person und Jahr = 38 m3 (lt. ÖNORM)

Erforderliche Lagerkapazität für 4 Personen für 6 Monate =38 m3 x 4 Personen : 2 (6 Monate) = 76,00 m3

Anfall flüssiger Wirtschaftsdünger (EU-Nitratrichtlinie): Jauche (keine Schwemmentmistung!!) 30 DGVE x 3,8 m3 114,00 m3

Lagerraumbedarf für 6 MonateLagerraumbedarf für 6 Monate 190,00 m3190,00 m3

Für die Ausbringung der SenkgrubeninhalteSenkgrubeninhalte müssen mind. 3,04 ha selbstwirtschaftete landw. Nutzflächemind. 3,04 ha selbstwirtschaftete landw. Nutzfläche vorhanden sein.

Ausnahmen von der KanalanschlusspflichtAusnahmen von der Kanalanschlusspflicht

gemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ gemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ 13)13)

Beispiel zur Berechnung eine ausreichenden Lagerraumes ausreichenden Lagerraumes für sechs Monate für 4 Personen und 30 4 Personen und 30 Dunggrossvieheinheiten (Jauche)Dunggrossvieheinheiten (Jauche)

Berechnung gemäß §§ 7 (2) und 15 (4) Oö. Bodenschutzgesetz 1991

Page 10: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

Abwasseranfall pro Person und Jahr = 38 m3 (lt. ÖNORM)

Erforderliche Lagerkapazität für 4 Personen für 6 Monate =38 m3 x 4 Personen : 2 (6 Monate) = 76,00 m3

Anfall flüssiger Wirtschaftsdünger (EU-Nitratrichtlinie): Gülle (Schwemmentmistung!!) 30 DGVE x 11,5 m3 345,00 m3

Lagerraumbedarf für 6 MonateLagerraumbedarf für 6 Monate 421,00 m3421,00 m3

Für die Ausbringung der Senkgrubeninhalte Senkgrubeninhalte müssen ebenfallsmind. 3,04 ha selbstwirtschaftete landw. Nutzflächemind. 3,04 ha selbstwirtschaftete landw. Nutzfläche vorhanden sein.

Ausnahmen von der KanalanschlusspflichtAusnahmen von der Kanalanschlusspflicht

gemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ gemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ 13)13)

Beispiel zur Berechnung eine ausreichenden Lagerraumes ausreichenden Lagerraumes für sechs Monate für 4 Personen und 30 4 Personen und 30 Dunggrossvieheinheiten (Gülle)Dunggrossvieheinheiten (Gülle)

Berechnung gemäß §§ 7 (2) und 15 (4) Oö. Bodenschutzgesetz 1991

Page 11: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

Was ist vorzulegen?Was ist vorzulegen?Schriftlicher Antrag auf Ausnahmegenehmigung Schriftlicher Antrag auf Ausnahmegenehmigung (formlos)

Formular für die Beurteilung der Voraussetzungen für eine Formular für die Beurteilung der Voraussetzungen für eine Ausnahme von der KanalanschlusspflichtAusnahme von der Kanalanschlusspflicht

Vorlage der Entsorgungsnachweise seit dem Jahre 2004Vorlage der Entsorgungsnachweise seit dem Jahre 2004

Außerdem ist, wenn die häuslichen Abwässer in eine eigene Außerdem ist, wenn die häuslichen Abwässer in eine eigene Senkgrube eingeleitet werden, diese zu überprüfen Senkgrube eingeleitet werden, diese zu überprüfen (gem. § 26 Abwasserentsorgungsgesetz).

Gebührenpflicht für Ausnahmeanträge und -bewilligungen:Gebührenpflicht für Ausnahmeanträge und -bewilligungen: Antrag € 13,00 Stempelgebühr Antrag € 13,00 Stempelgebühr Bewilligung € 87,20 VerwaltungsabgabeBewilligung € 87,20 Verwaltungsabgabe(Oö. Gemeindeverwaltungsabgabenverordung 2002, Tarif Nr. 24)

Ausnahmen von der KanalanschlusspflichtAusnahmen von der Kanalanschlusspflicht

gemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ gemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ 13)13)

Page 12: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

Welche Senkgruben fallen unter die Welche Senkgruben fallen unter die Überprüfungspflicht?Überprüfungspflicht?Alle Senkgruben, die vor 1977 oder bewilligungslos vor 1977 oder bewilligungslos errichteterrichtet wurden und

a) sich in einem Teil der Gemeinde befinden, das nach dem Abwasserentsorgungskonzept über Senkgruben entsorgt wird (Senkgrubenzone) oder

b) von der Anschlusspflicht ausgenommen sind …

Werden die häuslichen und betrieblichen Abwässer bei tierhaltenden tierhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben in eine Güllegrube eingeleitet, so ist diese Güllegrube keine Senkgrube und unterliegt somit nicht der unterliegt somit nicht der ÜberprüfungspflichtÜberprüfungspflicht!

Bei viehlosenviehlosen Betrieben handelt es sich um eine Senkgrube und diese muss daher überprüft werdenmuss daher überprüft werden.

Überprüfung von SenkgrubenÜberprüfung von Senkgrubengemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ gemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§

26)26)

Page 13: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

Überprüfungsschritte:Überprüfungsschritte:Bewilligungslose Senkgruben Bewilligungslose Senkgruben – Auftrag Baubewilligung nachträglich zu beantragen (Nachweis des Bauzustandes und der Dichtheit muss Senkgrubeneigentümer selbst erbringen – keine Überprüfung erforderlich)Senkgruben mit nicht ausreichendem VolumenSenkgruben mit nicht ausreichendem Volumen (§ 15 Abs. 2) – Kontrolle nicht erforderlich – Information an Eigentümer über AnpassungspflichtKontrolle der EntsorgungsnachweiseKontrolle der Entsorgungsnachweise – ordnungsgemäße Führung und PlausibilitätOptische Kontrolle der Bauweise Optische Kontrolle der Bauweise – wenn Entsorgungsnachweise nicht ordnungsgemäß geführt oder vorhanden – wenn offensichtliche Mängel oder begründeter Verdacht auf Undichtheit (Ab- oder Überläufe, Risse, Holzbauweise, Schalsteinmauerwerk, Betonziegel oder Schachtringe ohne Abdichtung, Versickerungsmöglichkeit) – Beseitigung der Mängel aufzutragen oder „Selbstverpflichtung“ durch Eigentümer.

Überprüfung von SenkgrubenÜberprüfung von Senkgrubengemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§ gemäß Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 (§

26)26)

Page 14: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

Page 15: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

Page 16: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005© Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005

Kanalgebührenordnung Kanalgebührenordnung der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreisder Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis

Page 17: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

Gebührenschuldner – Art der Gebührenschuldner – Art der GebührenGebühren

Gebührenschuldner = Eigentümer des Gebührenschuldner = Eigentümer des GebäudesGebäudes

• Kanalanschlussgebühr

• Anschluss-Ergänzungsgebühr

• Grundgebühr (ab Benützung)

• Benützungsgebühr (ab Benützung)

Page 18: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalanschlussgebührKanalanschlussgebühr

Bemessungsgrundlage zur Berechnung:Bemessungsgrundlage zur Berechnung:

bei eingeschossiger Bebauung: Quadratmeterzahl der bebauten Fläche

Bei mehrgeschossiger Bebauung:Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschosse (≠ Wohnnutzfläche)

Dach- und Kellergeschosse werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohn-, Geschäfts- und Betriebszwecke benützbar ausgebaut sind (z. B. Böden fertig gestellt; Einrichtung nicht erforderlich).

Page 19: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalanschlussgebührKanalanschlussgebühr

Ausgenommen von der Ausgenommen von der Bemessungsgrundlage sind:Bemessungsgrundlage sind:

Loggien, Balkone, Terrassen und Flugdächer (aber nicht Wintergärten)

Landwirtschaftlichen Zwecken dienende Objekte (Ställe, Scheunen, Maschinen- und Geräteschuppen) – wenn Einleitung in eine landwirtschaftlich betriebene Jauchegrube – sonst beitragspflichtig

Page 20: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalanschlussgebührKanalanschlussgebühr

Flächenkategorien mit Abschlägen:Flächenkategorien mit Abschlägen:Bei landw. Betriebe (Grundsteuer A) wird die Außenmauer mit max. 40 cm Mauerstärke eingerechnet.

Gastgewerbliche Nebenräume (Stüberl usw.) – 50 % Abschlag

Säle und Fremdenzimmer in Gastgewerbebetriebe – 80 % Abschlag

Sonstige Geschäftsräume, Abstell- und Lagerräume bei Gewerbebetrieben (Verkaufsräume usw.) – 50 % Abschlag

Private Fremdenzimmer (nur bei Einsaisonbetrieben) – 80 % Abschlag

Sämtliche Garagen (auch freistehende) – 70 % Abschlag

Gewerbliche Lagerhallen sowie allen Nebengebäuden – 80 % Abschlag

Page 21: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalanschlussgebührKanalanschlussgebühr

Flächenkategorien mit Zuschlägen:Flächenkategorien mit Zuschlägen:Räume, die zu Gast- und Schankgewerbebetrieb zählen (Gaststube, Schank, Küche, Kühlraum, WC-Anlagen usw.) – 15 % Zuschlag

Fleischhauereien – Zuschlag nach Bedarfseinheiten (Schlachtzahlen)

Werden bei einem Objekt mehrere Einmündungsstellen (Hausanschluss-schächte) geschaffen, ist für jede weitere Einmündungsstelle ein Zuschlag von 20 % der Mindestanschlussgebühr zur entrichten (derzeit € 562,76)

Page 22: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalanschlussgebührKanalanschlussgebühr

Gebührensätze (inkl. 10 % USt):Gebührensätze (inkl. 10 % USt):

Je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage

16,50 Euro16,50 Euro

mindestens aber pro Objektmindestens aber pro Objekt

2.813,80 Euro2.813,80 Euro

Page 23: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalanschlussgebührKanalanschlussgebühr

Berechnungsbeispiel:Berechnungsbeispiel:Bebaute Fläche des Objektes (inkl. freistehende Garage mit 35 m2) 280 m2

280 m2 x 16,50 Euro = 4.620,00 Euroabzügl. 70 % von 35 m2 x 16,50 - 404,25 Euro

Kanalanschlussgebühr 4.215,75 Euro

Page 24: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

Anschluss-ErgänzungsgebührAnschluss-Ergänzungsgebühr

Bei folgenden nachträglichen Abänderungen Bei folgenden nachträglichen Abänderungen des angeschlossenen Objektes ist eine des angeschlossenen Objektes ist eine Ergänzungs-gebühr zu entrichten:Ergänzungs-gebühr zu entrichten:Auf-, Zu-, Ein-, Um- oder Neubau nach Abbruch – Ergänzungsgebühr in jenem Umfang, als gegenüber dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung eingetreten ist.

Wenn gebührenfreie Räumlichkeiten zu gebührenpflichtigen umgewidmet werden (z. B. Keller oder Dachboden wird ausgebaut).

Eine Rückzahlung bereits entrichteter Anschlussgebühren auf Grund einer Neuberechnung (= Verkleinerung der Bemessungsgrundlage) findet nicht statt.

Page 25: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

Vorauszahlung auf die Vorauszahlung auf die AnschlussgebührAnschlussgebührVorauszahlungen sind Vorauszahlungen sind ab Baubeginn mitab Baubeginn mit75 %75 % der Anschlussgebühr der Anschlussgebühr entsprechend entsprechend den Bestimmungen des den Bestimmungen des Interessentenbeiträge-Gesetzes Interessentenbeiträge-Gesetzes (§ 1 Abs. 5)(§ 1 Abs. 5) in in drei Quartalsratendrei Quartalsraten zu leisten zu leisten (Fälligkeiten (Fälligkeiten voraussichtlich 30.09.2005 25 %; 31.12.2005 25 %; voraussichtlich 30.09.2005 25 %; 31.12.2005 25 %; 31.03.2006 25 % - wird mit Bescheid vorgeschrieben)31.03.2006 25 % - wird mit Bescheid vorgeschrieben)

Restbetrag bei Anschluss an das KanalnetzRestbetrag bei Anschluss an das KanalnetzACHTUNG: Bei der Mindestanschlussgebühr ist ACHTUNG: Bei der Mindestanschlussgebühr ist jährlich mit einer Indexanpassung (VPI) zu rechnen jährlich mit einer Indexanpassung (VPI) zu rechnen (Vollständige Vorauszahlung freiwillig natürlich möglich)

Page 26: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

Kanalanschlussgebühr = Kanalanschlussgebühr = SonderausgabeSonderausgabeACHTUNGACHTUNG::

Die Kanalanschlussgebühr kann im Rahmen Die Kanalanschlussgebühr kann im Rahmen der der Arbeitnehmerveranlagung als Arbeitnehmerveranlagung als SonderausgabeSonderausgabe bis zum Höchstbetrag bis zum Höchstbetrag geltend gemacht werden geltend gemacht werden (für jenen Betrag, (für jenen Betrag, der im jeweiligen Jahr bezahlt wurde, d.h. in zwei der im jeweiligen Jahr bezahlt wurde, d.h. in zwei Jahren)Jahren)!!

Page 27: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalbenützungsgebührenKanalbenützungsgebühren

Grundgebühr:Grundgebühr:

Einhebung einer Einhebung einer JahresgrundgebührJahresgrundgebühr für jede für jede angeschlossene Liegenschaft in Höhe von angeschlossene Liegenschaft in Höhe von EUR EUR 91,30. 91,30. Falls mehr als zwei Wohnungen vorhanden Falls mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, werden je Wohnung sind, werden je Wohnung EUR 45,65 EUR 45,65 eingehoben.eingehoben.

Page 28: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalbenützungsgebührenKanalbenützungsgebühren

Grundgebühr:Grundgebühr:

Für jeden Gewerbebetriebe mit mindestens einem Arbeitnehmer, öffentliche Gebäude und für jedes Schwimmbecken mit einem Fassungsvermögen von über 20 m3 ist eine Zusatzjahresgrundgebühr in Höhe von EUR 38,50 zu entrichten.

 

Gasthäuser (EUR 220,00) und Schlachtbetriebe (EUR 385,00) haben ebenfalls eine Zusatzjahresgrundgebühr zu entrichten.

Page 29: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalbenützungsgebührenKanalbenützungsgebühren

Benützungsgebühr:Benützungsgebühr:

Für die anfallenden Abwässer ist je Kubikmeter Abwasser Für die anfallenden Abwässer ist je Kubikmeter Abwasser eine Benützungsgebühr von 2,08 Euro zuzüglich 10 % eine Benützungsgebühr von 2,08 Euro zuzüglich 10 % Umsatzsteuer zu entrichten. Der Verbrauchswert wird je Umsatzsteuer zu entrichten. Der Verbrauchswert wird je Person (Hauptwohnsitz) und Jahr mit einer Menge von Person (Hauptwohnsitz) und Jahr mit einer Menge von 35 Kubikmeter festgesetzt . 35 Kubikmeter festgesetzt .

Das heißt pro Person sind pauschal 80,10 Euro an Das heißt pro Person sind pauschal 80,10 Euro an Kanalbenützungsgebühren zu entrichten.Kanalbenützungsgebühren zu entrichten.

Page 30: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalbenützungsgebührenKanalbenützungsgebühren

Berechnungsbeispiel 1:Berechnungsbeispiel 1:Wohnhaus mit 1 – 2 Wohnungen,

4 Personen (Hauptwohnsitz ganzjährig)

 

Grundgebühr EUR 91,30

Benützungsgebühr (4 x EUR 80,10) EUR 320,40

Kanalgebühr jährlich brutto EUR 411,70

Page 31: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalbenützungsgebührenKanalbenützungsgebühren

Berechnungsbeispiel 2:Berechnungsbeispiel 2:Gasthaus und Wohnhaus

5 Personen (Hauptwohnsitz ganzjährig); Wasserverbrauch

jährlich 240 m3

Grundgebühr EUR 91,30

Zusatzgrundgebühr Gasthaus EUR 220,00

Benützungsgebühr (5 x EUR 80,10) EUR 400,50

Benützungsgebühr über Pauschale

240 m3 – 5x35 = 65 m3 x EUR 2,29 EUR 148,85

Kanalgebühr jährlich brutto EUR 860,65

Page 32: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalbenützungsgebührenKanalbenützungsgebühren

Benützungsgebühr:Benützungsgebühr:

Für Für ausschließliche Ferienwohnungenausschließliche Ferienwohnungen (keine Meldungen (keine Meldungen mit Hauptwohnsitz an dieser Adresse) wird der mit Hauptwohnsitz an dieser Adresse) wird der Verbrauchswert je Jahr mit Verbrauchswert je Jahr mit 35 Kubikmeter35 Kubikmeter festgesetzt. festgesetzt.

Für Für Personen mit einem weiteren WohnsitzPersonen mit einem weiteren Wohnsitz (Nebenwohnsitz), wird der Verbrauchswert pro Jahr mit einer (Nebenwohnsitz), wird der Verbrauchswert pro Jahr mit einer Menge von Menge von 17,5 Kubikmeter17,5 Kubikmeter festgesetzt. festgesetzt.

Page 33: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalbenützungsgebührenKanalbenützungsgebühren

Berechnungsbeispiel 3:Berechnungsbeispiel 3:Ferienwohnung ohne Hauptwohnsitzmeldungen (ganzjährig)

 

Grundgebühr EUR 91,30

Benützungsgebühr (1 x EUR 80,10) EUR 80,10

Kanalgebühr jährlich brutto EUR 171,40

Page 34: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalbenützungsgebührenKanalbenützungsgebühren

Benützungsgebühr:Benützungsgebühr:

Die Personenanzahl wird vierteljährlich zum Stichtag 15. der Die Personenanzahl wird vierteljährlich zum Stichtag 15. der Monate Jänner, April, Juli und Oktober aufgrund des Monate Jänner, April, Juli und Oktober aufgrund des Meldeamtes aktualisiert.Meldeamtes aktualisiert.

  

Die Die Anlieferung von Fäkalien in die Übernahmestelle Anlieferung von Fäkalien in die Übernahmestelle der der Kläranlage wird über die Anliefermenge abgerechnet, wobei Kläranlage wird über die Anliefermenge abgerechnet, wobei pro pro Kubikmeter Abwasser 3,14 Euro Kubikmeter Abwasser 3,14 Euro verrechnet werden.verrechnet werden.

Page 35: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalbenützungsgebührenKanalbenützungsgebühren

Fälligkeit der Gebühren:Fälligkeit der Gebühren:

Kanalanschlussgebühr = mit Anschluss an das KanalnetzKanalanschlussgebühr = mit Anschluss an das Kanalnetz

Anschluss-Ergänzungsgebühr = ab den Zeitpunkt der Anschluss-Ergänzungsgebühr = ab den Zeitpunkt der Benützung (Anzeige binnen zwei Wochen nach Fertigstellung Benützung (Anzeige binnen zwei Wochen nach Fertigstellung durch Grundstückseigentümer)durch Grundstückseigentümer)

Kanalbenützungsgebühren (Grundgebühr und Kanalbenützungsgebühren (Grundgebühr und Benützungsgebühr) = ab Benützung des angeschlossenen Benützungsgebühr) = ab Benützung des angeschlossenen Objektes – Vorschreibung vierteljährlich Objektes – Vorschreibung vierteljährlich

Page 36: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalbenützungsgebührenKanalbenützungsgebühren

Förderungen und Ermäßigungen:Förderungen und Ermäßigungen:

Für Für Familien mit mehr als 2 KindernFamilien mit mehr als 2 Kindern (= unter 18 Jahre) über (= unter 18 Jahre) über Antrag eine Antrag eine Ermäßigung der personenbezogenen Ermäßigung der personenbezogenen Kanalpauschalgebühr um die Hälfte ab dem 3. KindKanalpauschalgebühr um die Hälfte ab dem 3. Kind. .

Personen, die glaubhaft machen können, dass Sie sich Personen, die glaubhaft machen können, dass Sie sich weniger als die Hälfte des Jahres in der Gemeinde weniger als die Hälfte des Jahres in der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis aufhalten und dennoch einen Hirschbach im Mühlkreis aufhalten und dennoch einen Hauptwohnsitz gemeldet haben, können am Jahresende Hauptwohnsitz gemeldet haben, können am Jahresende einen einen Antrag auf teilweise Rückerstattung der Antrag auf teilweise Rückerstattung der personenbezogenen Kanalpauschalgebühr (max. die personenbezogenen Kanalpauschalgebühr (max. die Hälfte)Hälfte) an den Gemeindevorstand stellen. an den Gemeindevorstand stellen.

Page 37: © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand 01.07.2005 Ein herzliches Willkommen zur Informationsveranstaltung Abwasserentsorgung

Kanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – InformationKanalgebühren der Gemeinde Hirschbach – Information © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand © Gemeinde Hirschbach i. M. – Stand

01.07.200501.07.2005

KanalbenützungsgebührenKanalbenützungsgebühren

Weitere Informationen erhalten Sie Weitere Informationen erhalten Sie

beim Besuch durch unsere beim Besuch durch unsere Gemeindemitarbeiter Gemeindemitarbeiter Moßbauer/TröbingerMoßbauer/Tröbinger

oder am oder am

Gemeindeamt HirschbachGemeindeamt Hirschbach sowie unter sowie unter

www.hirschbach.ooe.gv.atwww.hirschbach.ooe.gv.at