§ 7 schuldverhÄltnis 1. leistungsort 2 leistungs- und erfolgsort 3 leistungsort (= erfüllungsort)...
TRANSCRIPT
![Page 1: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/1.jpg)
1
§ 7 SCHULDVERHÄLTNIS
![Page 2: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/2.jpg)
2 Leistungsort
![Page 3: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/3.jpg)
3
Leistungs- und Erfolgsort
Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269
Holschuld Bringschuld Schickschuld
Beachte Mit "Erfüllungsort" ist im Rahmen der §§ 447,
644 Abs.2 ist der Leistungsort gemeint.
![Page 4: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/4.jpg)
4
Leistungs- und Erfolgsort
Beachte Nach herrschender Meinung (Musielak, Grundkurs BGB,
11. Aufl. 2009, Rn. 174; Medicus/Lorenz, Schuldrecht AT, Rn.167) ist gesetzlicher Regelfall gem. § 269 Abs.1 die Holschuld! Meiner Meinung fließt aus Absatz 1 allerdings nur, dass keine Bringschuld vorliegt (ebenso: MüKo/Krüger, § 269 Rn.5).
Dazu Joussen, Schuldrecht AT, 2008, Rn.250: "[…] Regelfall für den Leistungsort ist also … der Wohnsitz des Schuldners. Dies gilt aber für die Holschuld ebenso wie für die Schickschuld … . Mithin besagt diese gesetzliche Regelung lediglich …, dass keine Bringschuld vorliegt. Da jedoch der Schuldner durch diese Regelung so wenig wie möglich belastet werden soll, sieht §269 Abs.1 letztlich die Holschuld als Regelfall an."
![Page 5: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/5.jpg)
5 Leistungszeit
![Page 6: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/6.jpg)
6
Leistungszeit
Leistungszeit (§ 271) Fälligkeit
Der Begriff der Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, von dem an der Gläubiger die Leistung verlangen darf.
Erfüllbarkeit Der Begriff der Erfüllbarkeit bezeichnet den
Zeitpunkt, von dem an der Schuldner seine Leistungspflicht erfüllen darf.
![Page 7: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/7.jpg)
7 Teilleistung
![Page 8: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/8.jpg)
8 Leistungsgegenstand
![Page 9: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/9.jpg)
9
Leistungsgegenstand
Stückschuld (Speziesschuld) Leistungsgegenstand ist individuell
festgelegt Beispiele
Fall Nr.11 Kaufvertrag über eine antike Truhe.
![Page 10: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/10.jpg)
10
Leistungsgegenstand
Gattungsschuld Leistungsgegenstand ist unbestimmt aber –
anhand der Bezeichnung, Menge, Konsistenz, Qualität oder sonstiger Eigenschaften – bestimmbar, d.h. nach generellen Leistungsmerkmalen abgrenzbar Fall Nr.12 [Kartoffeln I]
Beschränkte Gattungsschuld Vorratsschuld
![Page 11: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/11.jpg)
11
Leistungsgefahr
Leistungsgefahr Leistungsgefahr ist […]
[…] das Risiko des Schuldners, bei Untergang der Leistung erneut leisten zu müssen bzw.
[…] das Risiko des Gläubigers, wegen Untergangs der Leistung seinen Leistungsanspruch zu verlieren
[…] je nachdem, wer die Leistungsgefahr trägt.
![Page 12: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/12.jpg)
12
Leistungsgefahr
Leistungsgefahr bei der Stückschuld Beispiel: V und K schließen einen
Kaufvertrag über die antike Truhe des V. Kurz nach Kaufvertragsschluss – aber noch vor Übergabe der Truhe – schlägt bei V der Blitz ein. Die Truhe verbrennt zu Asche. § 275 Abs.1 Die Leistungsgefahr trägt der Gläubiger.
![Page 13: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/13.jpg)
13
Leistungsgefahr
Leistungsgefahr bei der Gattungsschuld Konkretisierung (§ 243 Abs.2)
Hat der Schuldner "das zur Leistung einer … Sache [von mittlerer Art und Güte] seinerseits erforderlich getan"?
Gattungsschuld Stückschuld
Hat der Schuldner das seinerseitsErforderliche getan?
![Page 14: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/14.jpg)
14 Fall Nr.13 [Kartoffeln II]
![Page 15: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/15.jpg)
15
Fall Nr.3 [Kartoffeln II]
K gegen V auf Lieferung von 10 t. Kartoffeln gem. § 433 Abs.1
I. KVII. Leistungsfreiheit gem. § 275 Abs.1 (Unmöglichkeit)? Unmöglichkeit nur, wenn die Lieferung gerade der
gestohlenen Kartoffeln geschuldet sein sollte! Einordnung als Gattungsschuld
Konkretisierung (§ 243 Abs.2): Hat der Schuldner "das seinerseits Erforderliche" getan? Holschuld
Hat V Kartoffeln mittlerer Art und Güte (§ 243 Abs.1) ausgesondert, bereitgestellt und hat er K benachrichtigt?
III. ErgebnisLeistungsfreiheit
![Page 16: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/16.jpg)
16
Leistungsgegenstand
Konkretisierung Holschuld
Hat der Schuldner die Leistung ausgesondert, bereitgestellt und hat er den Gläubiger benachrichtigt?
Bringschuld Hat der Schuldner die Leistung tatsächlich in einer
den Annahmeverzug begründenden Weise (§§ 293 ff.) angeboten?
Schickschuld Hat der Schuldner die Leistung ordnungsgemäß
verpackt und dem Frachtführer übergeben?
![Page 17: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/17.jpg)
17
Leistungsgefahr
Merke Bei der Stückschuld trägt der Gläubiger die
Leistungsgefahr. Bei der Gattungsschuld trägt der Schuldner
die Leistungsgefahr. Die Konkretisierung führt jedoch zum
Gefahrübergang!
![Page 18: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/18.jpg)
18
Beispiel: Kaufpreiszahlung
Geldschuld
![Page 19: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/19.jpg)
19
Geldschuld
Keine Stückschuld Keine bestimmten Banknoten
Keine Gattungsschuld (§ 243 Abs.2) Kein Banknoten mittlerer Art und Güte
Betragsschuld Bestimmter Geldbetrag
![Page 20: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/20.jpg)
20
Geldschuld
Zahlungsort §§ 270 Abs.1, 4, 269 Abs.1
Schickschuld Leistungsgefahr
§ 270 Abs.1 Qualifizierte Schickschuld
![Page 21: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/21.jpg)
21
Wahlschuld und Ersetzungsbefugnis
Flexibilisierung der Leistung
![Page 22: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/22.jpg)
22
Wahlschuld
Begriff Kennzeichen der Wahlschuld ist, dass
mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, dass nur die eine oder die andere Leistung zu bewirken ist Fall Nr.14 [Romantik I]
Beachte Das Wahlrecht steht im Zweifel dem
Schuldner zu! § 262
![Page 23: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/23.jpg)
23
Ersetzungsbefugnis
Begriff Kennzeichen der Ersetzungsbefugnis ist, dass
die Schuld – anders als die Wahlschuld – von Anfang einen bestimmten Inhalt hat, dass der Schuldner jedoch berechtigt ist, anstelle der geschuldeten Leistung eine andere als Leistung an Erfüllungs statt zu erbringen (Palandt/Grüneberg, 69. Aufl. 2010, § 262 Rn.8)
§ 251 Abs.2
![Page 24: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/24.jpg)
24
Ersetzungsbefugnis
Praktische Bedeutung Kauf eines Neu- und Inzahlungnahme eines
Gebrauchtwagens Nimmt der Kfz-Händler einen Gebrauchtwagen des
Erwerbers für einen Teil des Preises in Zahlung, so liegt nach std. Rspr. des BGH (BGHZ 89, 128; BGHZ 46, 338) ein einheitlicher Kaufvertrag vor, bei dem der Käufer das Recht hat (Ersetzungsbefugnis), den vertraglich festgelegten Teil des Kaufpreises durch Hingabe des Gebrauchtwagens zu tilgen; macht der Schuldner von der Ersetzungsbefugnis Gebrauch, so führt dies zu einer Leistung an Erfüllungs Statt i.S.d. § 364 Abs. 1 BGB (BGH, a.a.O.).
![Page 25: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/25.jpg)
25
Ersetzungsbefugnis
Fall Nr.15 [Romantik II] H gegen Lustig auf Schadensersatz in Höhe der
Reparaturkosten gem. § 823 Abs.1 Handlung Rechtsgutsverletzung
Eigentum des H Kausalität Rechtswidrigkeit Verschulden Schaden Rechtsfolge
Naturalrestitution § 249 Abs.1
Ersetzungsbefugnis des Gläubigers § 249 Abs.2 Satz 1
![Page 26: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/26.jpg)
26 Einreden
![Page 27: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/27.jpg)
27
Einreden
Einwendungen Rechtshindernde Einwendungen
Anspruch entstanden? Rechtsvernichtende Einwendungen
Anspruch erloschen? Rechtshemmende Einwendungen (= Einreden
im materiell-rechtlichen Sinne) Anspruch durchsetzbar?
Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners? Beispiel
Einrede der Verjährung §§ 214, 192 ff.
![Page 28: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/28.jpg)
28
Einreden
Beachte Einreden werden im Prozess nicht von Amts
wegen berücksichtigt! Palandt/Ellenberger, 69. Aufl. 2010, § 214 Rn.3:
"Das Gericht darf die Parteien im Rahmen des Rechtsgesprächs auf die Verjährung des Anspruchs und den Bekl. auf sein Leistungsverweigerungsrecht hinweisen."
![Page 29: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/29.jpg)
29
Einreden
Einreden Peremptorische Einreden
Endgültige, auf Dauer bestehende Einreden Einrede der Verjährung
§ 214
Dilatorische Einreden Aufschiebende Einreden
Einrede des nichterfüllten Vertrags §§ 320 Abs.1 Satz 1, 322 Abs.1
![Page 30: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/30.jpg)
30
Einreden
Beachte Dilatorische Einreden führen im Prozess nicht
dazu, dass die Klage abgewiesen wird; vielmehr wird der Bekl. bspw. nach Erhebung der Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320), nur zur Leistung "Zug um Zug" verurteilt (§ 322).
![Page 31: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/31.jpg)
31 Einrede des nichterfüllten Vertrags
![Page 32: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/32.jpg)
32
Einrede des nichterfüllten Vertrags Begriff
Einrede des nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erfüllten Vertrags
Beispiel V und K schließen am 14.12. einen KV über
einen Dominostein, der am 15.12. geliefert werden soll. Als V mit dem Dominostein vor der Tür steht, erklärt K, er werde dann gelegentlich zahlen. Daraufhin weigert sich V, K den Dominostein auszuhändigen. K beharrt – wie vereinbart – auf sofortige Übergabe.
![Page 33: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/33.jpg)
33
Einrede des nichterfüllten Vertrages BGHZ 114, 117
§§ 320 Abs.1, 322 Abs.1 "beschränken die Forderung auf die einer jeden Vertragspartei gebührenden Leistung in sich dahin, dass der Gläubiger sie nicht schlechthin, sondern nur in ihrer synallagmatischen Gebundenheit, d.h. gegen Erbringung der Gegenleistung verlangen kann … . Ein Anspruch aus einem gegenseitigen Vertrag geht also weniger weit als ein Anspruch, der von dieser synallagmatischen Verknüpfung frei ist."
![Page 34: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/34.jpg)
34
Einrede des nichterfüllten Vertrags §§ 320, 322
Einrede des nichterfüllten Vertrags kommt nur bei gegenseitigen Verträgen und grds. nur im Hinblick auf
Hauptleistungspflichten in Betracht, die im Synallagma stehen
Einrede des nichterfüllten Vertrags setzt eigene Vertragstreue dessen voraus, der
sich darauf beruft.
![Page 35: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/35.jpg)
35
§ 242
Rechtsmissbrauch
![Page 36: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/36.jpg)
36
Rechtsmissbrauch
Einrede der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242) […] wenn der Berechtigte das Recht durch
gesetzes-, sitten- oder vertragswidriges Verhalten erworben hat,
[…] wenn dem Berechtigten ein schutzwürdiges Eigentinteresse fehlt oder
[…] wenn er sich widersprüchlich verhält Verbot des venire contra factum proprium
![Page 37: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/37.jpg)
37
Rechtsmissbrauch
Beispiel Bei einem einseitigen Kalkulationsirrtum
einer Partei kann eine unzulässige Rechtsausübung gegeben sein, wenn die andere Partei das auf dem Kalkulationsirrtum beruhende Angebot annimmt und auf Durchführung des Vertrages besteht, obwohl sie weiß oder sich treuwidrig der Erkenntnis entzieht, dass das Angebot auf einem Kalkulationsirrtum beruht, und die Vertragsdurchführung für den Erklärenden schlechthin unzumutbar ist (BGH, WM 2009, 1500).
![Page 38: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/38.jpg)
38
Rechtsmissbrauch
Beispiel Erklärt ein Kfz-Händler, er wolle die Haftung
für Mängel eines Gebrauchtwagens ausschließen und deswegen nur an Unternehmer, nicht an Verbraucher verkaufen, so kann sich der Käufer nicht auf den Verbraucherschutz gem. §§ 474 Abs.1, 475 Abs.1 Satz 1 (Verbrauchsgüterkauf) berufen, wenn er sich – obwohl Verbraucher (§ 13) – als Unternehmer (§ 14) ausgegeben hat (BGH NJW 2005, 1045)
![Page 39: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/39.jpg)
39 Zurückbehaltungsrecht
![Page 40: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/40.jpg)
40
Zurückbehaltungsrecht
Begriff Gesetzliche Regelung (§§ 273 f.)
BGHZ 115, 103 Nach § 273 Abs.1 müssen die Verpflichtung des Schuldners und sein
Anspruch, wegen dessen Nichterfüllung er die von ihm geschuldete Leistung zurückbehalten will, aus 'demselben rechtlichen Verhältnis' stammen. Dieser Begriff ist nach std. höchstrichterlicher Rspr. … weit auszulegen. Er erfordert nicht, dass die sich gegenüberstehenden Ansprüche auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Vielmehr genügt es, wenn ihnen ein innerlich zusammenhängendes einheitliches Lebensverhältnis zugrundeliegt, beide also … aus Rechtsgeschäften hervorgegangen sind, die in einem solchen natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dass es gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den der anderen Seite zustehenden [Anspruch] geltend gemachtund durchgesetzt werden könnte.
![Page 41: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/41.jpg)
41
Zurückbehaltungsrecht
Beispielsfall Köhler/Lorenz, Schuldrecht I, AT, 21. Aufl.
2010, Fall Nr.115
![Page 42: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/42.jpg)
42Erlöschen des Schuldverhältnisses
![Page 43: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/43.jpg)
43 Einführung
![Page 44: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/44.jpg)
44Erfüllung und Erfüllungsurrogate
![Page 45: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/45.jpg)
45 Erfüllung
![Page 46: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/46.jpg)
46
Erfüllung
Erfüllung als rechtsvernichtende Einwendung § 362
Erlöschen des Schuldverhältnisses Erlöschen des Schuldverhältnisses im engeren Sinne
Fall Nr.16 [Praxisverkauf]: Psychiater P (64) verkauft seine Praxis in der Kleinstadt Bünde an K. P langweilt sich jedoch im Ruhestand und eröffnet schon nach vier Wochen eine neue Psychiatrie-Praxis nebenan. Erfüllung des Kaufvertrags (§ 362) durch Praxisübergabe (§
433 Abs.1) führt nicht dazu, dass das Schuldverhältnis insg. erlischt.
Erlöschen des Schuldverhältnisses im weiteren Sinne
![Page 47: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/47.jpg)
47 Leistungshandlung und -erfolg
![Page 48: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/48.jpg)
48 Fall Nr.17 [Bewachung]
![Page 49: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/49.jpg)
49
Fall Nr.17 [Bewachung]
Lösungshinweise Kein besonderer Leistungserfolg, der über
die Leistungshandlung hinauswiese Fallvariante
Besonderer Leistungserfolg (Ergreifen des Täters), ohne den die Leistung nicht bewirkt ist
![Page 50: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/50.jpg)
50 Leistender und Leistungsempfänger
![Page 51: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/51.jpg)
51 Erfüllungsvertrag
![Page 52: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/52.jpg)
52 Fall Nr.18 [La Veuve]
![Page 53: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/53.jpg)
53
Fall Nr.18 [La Veuve]
Eltern des M Einwilligung (§§ 106 f., 183 Satz 1)
KVM (16) K (21)
Kaufpreiszahlung an M
![Page 54: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/54.jpg)
54
Fall Nr.18 [La Veuve]
M gegen K auf Kaufpreiszahlung gem. § 433 Abs.2 Kaufvertrag
Entstehung des Anspruchs! Erfüllung gem. § 362 Abs.1?
Erlöschen des Anspruchs? Ist die geschuldete Leistung an den Gläubiger
bewirkt?
![Page 55: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/55.jpg)
55
Fall Nr.18 [La Veuve]
M gegen K auf Kaufpreiszahlung gem. § 433 Abs.2 Erfüllungsvertrag?
Theorie des Erfüllungsvertrags […] dass neben die reale Leistung ein Erfüllungsvertrag treten
müsse, in dem sich die Parteien – ggf. konkludent – darauf verständigen, dass die Leistung der Erfüllung der auf die Leistung gerichteten Forderung diene.
Theorie der finalen Leistungsbewirkung […] dass neben der realen Leistung eine Bestimmung des
Leistungszwecks durch den Leistenden erforderlich ist, der seine Leistung auf eine bestimmte Forderung beziehen muss.
Theorie der realen Leistungsbewirkung […] dass für die Erfüllung genügt, dass die Leistung real
bewirkt wird; rechtsgeschäftlicher Erklärungen bedarf es nicht
![Page 56: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/56.jpg)
56
Fall Nr.18 [La Veuve]
M gegen K auf Kaufpreiszahlung gem. § 433 Abs.2 Erfüllungsvertrag?
BGH, NJW 2007, 3488 – Theorie der realen Leistungsbewirkung
Eine gesonderte Leistungsbestimmung ist entbehrlich, wenn die Leistung auch ohne sie einer bestimmten Forderung zugeordnet werden kann. Das ist, so der BGH, der Fall,
wenn es sich um die allein geschuldete Leistung handelt und keine andere, gleichartige Schuld besteht, auf welche die Leistung daneben oder stattdessen erbracht worden sein könnte;
wenn der Schuldner einem einzigen Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen verpflichtet ist und das Geleistete zur Tilgung aller Verbindlichkeiten ausreicht.
![Page 57: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/57.jpg)
57
Fall Nr.18 [La Veuve]
M gegen K auf Kaufpreiszahlung gem. § 433 Abs.2 Erfüllungsvertrag ist entbehrlich.
Einwilligung der Eltern ist entbehrlich. Leistung ist i.S. von § 362 Abs.1 an M bewirkt.
Anspruch M gegen K auf Bezahlung des Kaufpreises ist durch Erfüllung erloschen.
Ergebnis
![Page 58: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/58.jpg)
58
[…] oder nur erfüllungshalber?
Leistung an Erfüllungs statt
![Page 59: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/59.jpg)
59
Leistung an Erfüllungs statt
Begriff […] als Befugnis des Schuldners, den gegen ihn
gerichteten Erfüllungsanspruch durch eine andere als die eigentlich geschuldete Leistung, d.h. durch ein aliud zu erfüllen
Beispiel Fall Nr.19 [Reich & Söhne] - Ausgangsfall
Beachte Leistung an Erfüllungs statt kann
stillschweigend vereinbart werden. Das Verhalten des Gläubigers muss aber eindeutig den Willen erkennen lassen, die Ersatzleistung als Erfüllung anzunehmen.
![Page 60: § 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269 Holschuld Bringschuld Schickschuld](https://reader036.vdocuments.mx/reader036/viewer/2022062417/55204d7549795902118c9fe1/html5/thumbnails/60.jpg)
60
Leistung erfüllungshalber
Begriff Fälle, in denen sich der Gläubiger damit einverstanden
erklärt, versuchsweise eine andere als die geschuldete Leistung (Erfüllungsurrogat) anzunehmen:
Kann er sich daraus befriedigen, erlischt die Schuld. Scheitert die Befriedigung kann er nach wie vor aus der
ursprünglichen Forderung vorgehen.
Beispiel Fall Nr.19 [Reich & Söhne] - Fallvariante
Beachte Mit der Leistung erfüllungshalber ist eine Stundung der
ursprünglichen Forderung verbunden, die entweder mit der Erfüllung oder dadurch erlischt, dass der Versuch der ander-weitigen Befriedigung misslingt.